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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Arthur Dent
Beitrag 13.08.2007, 16:33
Beitrag #101


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Warscheinlich, aber trotzdem ist die Beschilderung mumpitz.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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schilderwald
Beitrag 16.08.2007, 15:35
Beitrag #102


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shutup.gif , und dann noch fest eingebaut und nicht mobil

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Hornet
Beitrag 17.08.2007, 13:42
Beitrag #103


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So stand es in unserer Stadt.

Kai
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.08.2007, 12:35
Beitrag #104


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Klar, was hier bezweckt werden soll:
Der Durchgangsverkehr in Richtung BAB und Umgehungsstraße soll einen Umweg fahren;
aber ist das überhaupt verbindlich, wenn an der darauffolgenden Kreuzung nichts von VZ250+ZZ zu sehen ist:

Oder darf in die geradeaus weiterführende Straße tatsächlich nur einfahren, wer an der Ampel von rechts kommt (oder aus Sicht des Fotografen kommend Anlieger ist)?

think.gif
c.s.
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Arthur Dent
Beitrag 18.08.2007, 14:14
Beitrag #105


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laugh.gif Das einsame ZZ "Radfahrer absteigen" an dem Laternenmast ist auch oberdrollig. Warum sollte man dort absteigen? Um der Lampe zu huldigen, oder was? rofl1.gif


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willi
Beitrag 18.08.2007, 15:17
Beitrag #106


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 18.08.2007, 13:35) *
Das ist m.E. kein offizielles Verkehrszeichen. Diese Eigenkreation dürfte auf Z468 basieren, welches es aber nur in Verbindung mit vorgeschriebener Fahrtrichtung (Z209 bis Z214) gibt
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.08.2007, 15:23
Beitrag #107


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Zitat (Arthur Dent @ 18.08.2007, 15:14) *
Warum sollte man dort absteigen?

Vielleicht, weil man dort als Radfahrer gar nicht legal hingekommen sein kann? think.gif
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Arthur Dent
Beitrag 18.08.2007, 18:23
Beitrag #108


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 18.08.2007, 17:23) *
Vielleicht, weil man dort als Radfahrer gar nicht legal hingekommen sein kann? think.gif
Ob man dort als Radfahrer legal higelangen kann, lässt sich aus dem Bild nicht erschließen, aber wenn dort kein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert ist, verstehe ich das Schild doppelt nicht. Oder stehen in dem Ort an allen Gehwegen in regelmäßigen Abständen solche Schilder?


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Janus
Beitrag 24.08.2007, 13:58
Beitrag #109


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Ich brauche echt eine Handyknipse. Heute im Südosten von Lünen gesehen: Z.237 mit Zusatzschild "Fußgänger frei".


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Arthur Dent
Beitrag 24.08.2007, 14:28
Beitrag #110


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Zitat (Janus @ 24.08.2007, 15:58) *
Heute im Südosten von Lünen gesehen: Z.237 mit Zusatzschild "Fußgänger frei".
In Lünen ist es eh reichlich abenteuerlich. Reichlich T-30-Zonen mit benutzungspflichtigen Radwegen und viele ex-241er sind (weil der rote Pflasterstreifen zu schmal war) einfach zu 240er Radwegen umbeschildert worden.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 24.08.2007, 14:31
Beitrag #111





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Zitat (Janus @ 24.08.2007, 14:58) *
Heute im Südosten von Lünen gesehen: Z.237 mit Zusatzschild "Fußgänger frei".

think.gif Das gibt es aber öfter wavey.gif
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cheffe
Beitrag 24.08.2007, 16:45
Beitrag #112


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Zitat (Arthur Dent @ 18.08.2007, 15:14) *
laugh.gif Das einsame ZZ "Radfahrer absteigen" an dem Laternenmast ist auch oberdrollig. Warum sollte man dort absteigen? Um der Lampe zu huldigen, oder was? rofl1.gif

Du weißt doch: Wenn die Beschilderung in zahllosen trial and error-Durchläufen endlich zusammengestellt wurde und noch ein Zusatzschild das Gesamtdesign der Anordnung entscheidend verbessern könnte, nimmt man immer wieder gerne das "Radfahrer absteigen". Vor allem weil es eine solche Wirksamkeit entfaltet. laugh.gif


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Markus77
Beitrag 13.08.2008, 13:31
Beitrag #113


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Hallo Forum,
ich habe dieses Thema eröffnet um mal Bilder von Verkehrszeichen einzustellen, die vielleicht diskussionswürdig oder auch kurios sind.
In letzter Zeit habe ich einige solcher Exemplare abgelichtet und würde euch diese gerne nacheinander vorstellen.
Natürlich sind auch alle anderen eingeladen hier ihre Entdeckungen zu veröffentlichen.

Den Anfang mach mal hiermit:

Bezüglich der Markierung parkt der PKW übrigens völlig korrekt:


Da es in unmittelbarer Umgebung außer der Firma rechts keine anderen Anlieger gibt gehe ich davon aus, daß hier für die Mitarbeiter der Firma Parkmöglichkeiten geschaffen werden sollten und dazu eben der vorhandene Gehweg zur Parkfläche wurde. Nur kann das Vertreiben Überleiten der Fußgänger in Form dieser Beschilderung funktionieren?

Auf eure rege Teilnahme freue ich mich bereits und warte auf eure Antworten.

Viele Grüße,
Markus
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Janus
Beitrag 13.08.2008, 13:38
Beitrag #114


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Schilda-Thread im Talk


~ Janus

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 13.08.2008, 16:16
Bearbeitungsgrund: Link deaktiviert


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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steveluke
Beitrag 13.08.2008, 16:16
Beitrag #115


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Ich habe die themengleichen Threads verbunden. wavey.gif


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Markus77
Beitrag 13.08.2008, 16:25
Beitrag #116


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Dankeschön, hatte im TTT nicht nach sowas gesucht, sorry blushing.gif
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Kuli
Beitrag 13.08.2008, 22:01
Beitrag #117


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Habe auch noch eine höchst eigenwillige Verwendung des Grünpfeils gefunden:

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MisterOJ
Beitrag 14.08.2008, 08:16
Beitrag #118


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Zitat (Kuli @ 14.08.2008, 00:01) *
Habe auch noch eine höchst eigenwillige Verwendung des Grünpfeils gefunden:



Was will man uns damit sagen????? blink.gif (Das sind doch Ampeln für Busse & Co)


OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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willi
Beitrag 14.08.2008, 17:44
Beitrag #119


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Zitat (Markus77 @ 13.08.2008, 14:31) *
Da es in unmittelbarer Umgebung außer der Firma rechts keine anderen Anlieger gibt gehe ich davon aus, daß hier für die Mitarbeiter der Firma Parkmöglichkeiten geschaffen werden sollten und dazu eben der vorhandene Gehweg zur Parkfläche wurde. Nur kann das Vertreiben Überleiten der Fußgänger in Form dieser Beschilderung funktionieren?
Um auf dem Gehweg zu parken mußte es entsprechend ausgeschildert werden. Markierungen allein erlauben kein Gehwegparken. Es sei denn, das ist kein Gehweg, sondern ein befestigter Seitenstreifen. Dann erübrigen sich allerdings Markierungen.
Andererseits frage ich mich, warum man hier nicht mit allen vier Rädern wie üblich auf der Fahrbahn parken soll. Ist dem Anschein nach ja Platz genug think.gif
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Enrico
Beitrag 14.08.2008, 20:02
Beitrag #120


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Zitat (MisterOJ @ 14.08.2008, 09:16) *
...

Was will man uns damit sagen????? blink.gif (Das sind doch Ampeln für Busse & Co)


OJ


Nur dass der grüne Pfeil ohne benachbartes "Rot" angebracht wurde wavey.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Andreas
Beitrag 14.08.2008, 20:14
Beitrag #121


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Zitat (willi @ 14.08.2008, 18:44) *
Um auf dem Gehweg zu parken mußte es entsprechend ausgeschildert werden. Markierungen allein erlauben kein Gehwegparken.


§ 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO:

"Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t."


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Strike Eagle
Beitrag 14.08.2008, 22:13
Beitrag #122


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Zitat (Enrico @ 14.08.2008, 21:02) *
Zitat (MisterOJ @ 14.08.2008, 09:16) *
...
Was will man uns damit sagen????? blink.gif (Das sind doch Ampeln für Busse & Co)
OJ


Nur dass der grüne Pfeil ohne benachbartes "Rot" angebracht wurde wavey.gif
Gibts in Neckarsulm auch. Hatte ich auch schonmal nachgefragt. Das Ding gilt nicht und basta. wink.gif Bin 1x "durchgerauscht", also anhalten und weiter. whistling.gif Ohne Folgen aber. whistling.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Markus77
Beitrag 15.08.2008, 10:10
Beitrag #123


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Zitat (willi @ 14.08.2008, 19:44) *
Andererseits frage ich mich, warum man hier nicht mit allen vier Rädern wie üblich auf der Fahrbahn parken soll. Ist dem Anschein nach ja Platz genug think.gif

Genau das versteh ich ja auch nicht. Stattdessen wird hier der Gehweg komplett versperrt und Fußgänger auf die andere Straßenseite verwiesen. think.gif
Die Geschichte mit den Parkmarkierungen hat Andres ja schon aufgeklärt.
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willi
Beitrag 15.08.2008, 14:42
Beitrag #124


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Zitat (Andreas @ 14.08.2008, 21:14) *
§ 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO:

"Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t."
blushing.gif Mir war so, als bräuchte man dazu immer ein Z315. think.gif
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Jens
Beitrag 17.08.2008, 19:14
Beitrag #125


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Heute auf der Autobahn gesehen:



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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.08.2008, 19:28
Beitrag #126


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Eine hochinteressante Schildertafel ist mir vorgestern an der A8 nicht weit vom Chiemsee Richtung München begegnet:
Links VZ274-58, darunter die Sinnbilder für Pkw und KRad;
rechts VZ274-56 mit den Sinnbildern für Lkw >3,5t zGm, KOM und Pkw (?) mit Anhänger... blink.gif

Hmmm..... think.gif think.gif think.gif

Aaalso:
Führer von Lkw bis 3,5t zGm dürfen das ganze ebenso ignorieren wie die von WoMoen und anderen "So.Kfz", sofern nicht >3,5t; richtig? unsure.gif
Aber: Gilt dann ein evtl. vorhergehendes Tempolimit (WVZ) für diese Kfz weiter? think.gif

lg
c.s.
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Markus77
Beitrag 08.09.2008, 20:24
Beitrag #127


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Hier mal ein neuartiges Parkverbotsschild:

an besagter Stelle stehen außer dem Haltestellenschild (Z. 224) keine weiteren Haltverbotszeichen. Damit der Bus problemlos aus seiner Haltestelle ausfahren kann wurde dann noch dieser Seitenstreifen auf der Hauptstraße angebaut und mit Haltverboten versehen, damit auch keiner darauf parkt laugh2.gif :
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schilderwald
Beitrag 08.09.2008, 20:36
Beitrag #128


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Ich brauch ne Brille thread.gif
Was ist das denn für eine Schriftgröße im Bild 1. Die ist ja richtig wiederrechtlich widerrechtlich whistling.gif


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Markus77
Beitrag 08.09.2008, 20:46
Beitrag #129


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Keine Ahnung, so aus der Erinnerung würde ich auf 12 bis 15 mm tippen.
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rotakiwi
Beitrag 08.09.2008, 20:58
Beitrag #130


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205er als 101er zweckentfremdet. thread.gif

Duisburgerstraße in Düsseldorf.


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Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf!
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willi
Beitrag 09.09.2008, 17:53
Beitrag #131


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Der LKW-Fahrer, der 20:01 Uhr hier ankommt, muß bis 6:00 auf der hier 4-Streifigen B44 warten. Die letzte Wendemöglichkeit liegt jedenfalls 1 km zurück. laugh2.gif


Ob man auf ebendieser B44 zwischen Mannheim und Bürstadt Radfahren darf wurde offenbar per Zufallsgenerator ermittelt dry.gif Zufahrten mit Z254 und ohne Selbiges wechseln einander jedenfalls ohne erkennbares System ab.
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cheffe
Beitrag 09.09.2008, 17:58
Beitrag #132


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Zitat (schilderwald @ 08.09.2008, 21:36) *
Ich brauch ne Brille thread.gif
Was ist das denn für eine Schriftgröße im Bild 1. Die ist ja richtig wiederrechtlich widerrechtlich whistling.gif

Du mußt auf das Bild klicken, um vom Vorschaumodus in den Ansichtsmodus zu wechseln. Wenn Du den Text dann immer noch nicht lesen kannst, ja dann - sorry meine ich ehrlich - würde ich Dir zu einem Sehtest und ner (neuen?) Brille raten.


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Leben und leben lassen....

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schilderwald
Beitrag 09.09.2008, 18:03
Beitrag #133


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Ich habe schon den Ansichtmodus gesehen. rolleyes.gif

Vergleich mal die Schriftgröße des oberen Schildes mit der Schriftgröße des unteren Zz (Durchfahrt ...) whistling.gif
Und dann noch "wiederrechtlich" whistling.gif


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durban
Beitrag 09.09.2008, 19:45
Beitrag #134


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Wo ich das Hessen- Schild sehe-

Leider inzwischen vor Jahren abgebaut, sonst hätte ich gerne ein Bild präsentiert:
An der B 75, aus Richtung Lübeck kommend an der Landesgrenze S-H - HH prankte ca. 200m vor der Landesgrenze:



"Landesgrenze"


Ich hatte schon immer gedacht, dass die Hamburger ein von Natur aus gefährliches Völkchen sind laugh2.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Markus77
Beitrag 10.09.2008, 12:11
Beitrag #135


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Was dat denn think.gif



Dem Anschein nach steht das Schild Blech da schon eine Weile. Gab es das vielleicht früher mal? Denn selbst wenn man es dreht ist es noch kein Z. 105.


Als Fußgänger muß man hier die Fahrbahn der Bundesstraße benutzen:

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Andreas
Beitrag 10.09.2008, 12:27
Beitrag #136


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Zitat (Markus77 @ 10.09.2008, 13:11) *
Was dat denn think.gif

Dem Anschein nach steht das Schild Blech da schon eine Weile. Gab es das vielleicht früher mal?


Richtig geraten, das Schild hat schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel und war einmal ein amtliches Verkehrszeichen.


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Markus77
Beitrag 10.09.2008, 12:37
Beitrag #137


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Zitat (Andreas @ 10.09.2008, 14:27) *
Richtig geraten, das Schild hat schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel und war einmal ein amtliches Verkehrszeichen.

Und genießt Bestandsschutz?
Oder wurde es schlicht vergessen.
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Andreas
Beitrag 10.09.2008, 15:07
Beitrag #138


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Zitat (Markus77 @ 10.09.2008, 13:37) *
Oder wurde es schlicht vergessen.


Ja


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Beitrag #139


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Zitat (Andreas @ 10.09.2008, 17:07) *
Zitat (Markus77 @ 10.09.2008, 13:37) *
Oder wurde es schlicht vergessen.


Ja

Das arme Ding so allein mitten im Wald
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schilderwald
Beitrag 10.09.2008, 15:27
Beitrag #140


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@Markus77
Das Schild Blech ist noch aus der alten StVO vor dem 16.11.1970. Damals hatte es nur die Bezeichnung Bild 3
wavey.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Strike Eagle
Beitrag 10.09.2008, 19:29
Beitrag #141


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Goil, das ist ja fast schon Antik. biggrin.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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HaWeThie
Beitrag 10.09.2008, 20:03
Beitrag #142


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Zitat (Markus77 @ 10.09.2008, 14:37) *
Und genießt Bestandsschutz?

Nein, dass heißt: die Gefährliche Kurve brauchst du nicht beachten whistling.gif


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Markus77
Beitrag 11.09.2008, 07:38
Beitrag #143


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Zitat (HaWeThie @ 10.09.2008, 22:03) *
Zitat (Markus77 @ 10.09.2008, 14:37) *
Und genießt Bestandsschutz?

Nein, dass heißt: die Gefährliche Kurve brauchst du nicht beachten whistling.gif

Zumal das Schild eine rechts/links Kombination anzeigt. In echt isses aber links/rechts rolleyes.gif . Aber vielleicht gab es ja damals auch noch keine spiegelbildlichen VZ.
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willi
Beitrag 21.09.2008, 19:49
Beitrag #144


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Ich kann mir zwar vorstellen, was gemeint ist,
aber:
Warum sollte man im Kreisverkehr wenden? blink.gif Abgesehen davon: Man darf im Kreis doch eh nur in eine Richtung fahren. think.gif


Ich wußte es schon immer, Radwege sind gefährlich. laugh2.gif

Na ? whistling.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.09.2008, 19:53
Beitrag #145


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Zitat (willi @ 21.09.2008, 20:49) *
Na ? whistling.gif

Uiuiui... blink.gif
Das Schwarze im 260er ist aber arg ausgebleicht... whistling.gif

lg
c.s.

oder heißt das "ausgeblichen"? think.gif
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willi
Beitrag 21.09.2008, 20:04
Beitrag #146


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 21.09.2008, 20:53) *
Das Schwarze im 260er ist aber arg ausgebleicht... whistling.gif
yes.gif thread.gif whistling.gif
Zitat
oder heißt das "ausgeblichen"? think.gif
yes.gif
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Anderssen
Beitrag 22.09.2008, 09:22
Beitrag #147


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Zitat (willi @ 21.09.2008, 20:49) *

Ich kann mir zwar vorstellen, was gemeint ist,
Ich kann's mir nicht vorstellen think.gif , oder wollen die damit sagen, man dürfe den Kreisverkehr nicht umrunden?
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Andreas
Beitrag 22.09.2008, 09:25
Beitrag #148


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Vielleicht ist der Kreisverkehr so vermurkst geplant, dass bei einer kompletten Umrundung ein LKW u. U. hängen bleibt? think.gif

Auf jeden Fall eine sehr "spezielle" Beschilderung. whistling.gif


--------------------
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Peter Lustig
Beitrag 22.09.2008, 11:12
Beitrag #149


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Auch wenn es so gemeint sein sollte, ist die Beschilderung dennoch Unsinn. Eine Umrundung des Kreisverkehrs und das Ausfahren in die Einfahrtfahrbahn ist kein Wenden im verkehrsrechtlichen Sinn. Die Beschilderung mit Z. 272 StVO geht daher ins Leere.

Wenden ist laut BGH das Umdrehen des Fahrzeugs in die Gegenrichtung auf derselben Straße. Die Kreisverkehrsfahrbahn ist eine andere Straße, in die beim Einfahren abgebogen wird.
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Markus77
Beitrag 22.09.2008, 14:50
Beitrag #150


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Hier werden wohl die Anwohner zur Verkehrsüberwachung eingespannt:
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