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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
F117
Beitrag 28.09.2023, 10:34
Beitrag #23851


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Also ein Privatparkplatz ... think.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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KJK
Beitrag 28.09.2023, 11:24
Beitrag #23852


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Zitat (Hoheneicherstation @ 28.09.2023, 08:00) *
Was soll das untere Zusatzzeichen bedeuten?

Dort dürfen nur Hirsche parken. Rechtlich noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob die Erlaubnis auch Elche umfasst.

narr.gif


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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mir
Beitrag 28.09.2023, 12:54
Beitrag #23853


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Ich frag mich da schon immer, ob ich da auch mit einem Fahrzeug eines anderen Carsharing-Anbieters parken darf. Nach § 39 Abs. 11 spricht nichts dagegen. think.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Kuli
Beitrag 29.09.2023, 09:05
Beitrag #23854


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Sind die Zusatzzeichen mit "und" oder "oder" verknüpft?
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Explosiv
Beitrag 01.10.2023, 08:16
Beitrag #23855


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Gar nicht. Die beziehen sich auf das "Hauptzeichen".

Kommt im Effekt aber auf ein "oder" hinaus.


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Meister123nrw
Beitrag 01.10.2023, 11:00
Beitrag #23856


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Guten Tag zusammen,

Eine kurze Frage in die erfahrene Runde:

Anliegendes Foto zeigt einen Seitenstreifen mit entsprechender Beschilderung (parken erlaubt mit Parkscheibe im genannten Zeitraum). So weit so gut.
Aber:
Müsste hier nicht das ZZ „auf dem Seitenstreifen“ angebracht sein?

Denn 30 Meter vorher gilt für einen identischen Seitenstreifen ein eingeschränktes Halteverbot mit der entsprechenden Beschilderung und dem ZZ „auf dem
Seitenstreifen“.

Müsste dies hier nicht auch angebracht sein, sonst würde es sich doch auf die Fahrbahn beziehen, jedoch nicht auf den Seitenstreifen?


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hk_do
Beitrag 01.10.2023, 12:20
Beitrag #23857


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Zitat (Kuli @ 29.09.2023, 10:05) *
Sind die Zusatzzeichen mit "und" oder "oder" verknüpft?



Zitat (Explosiv @ 01.10.2023, 09:16) *
Gar nicht. Die beziehen sich auf das "Hauptzeichen".

Kommt im Effekt aber auf ein "oder" hinaus.





und wie muss ich diesen Schilderbaum dann lesen? think.gif

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Explosiv
Beitrag 02.10.2023, 07:39
Beitrag #23858


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Montags bis Freitags von 7-18 Uhr benötigt man dort entweder eine Parkscheibe mit Parkdauer 2 Std. oder man parkt dort mit einem Carsharingfahrzeug. Und das Ganze nur in gekennzeichneten Flächen.
Außerhalb der Zeitspanne parkt man nach §12 bzw. nach den Regeln der Parkverbotszone, die es dort wahrscheinlich gibt.

Möglich, dass die anordnende Behörde anderes meint, aber das ist, was sie angeordnet hat. Vielleicht auch nur, was der Bauhof draus gemacht hat.

Zitat (Meister123nrw @ 01.10.2023, 12:00) *
...

Müsste dies hier nicht auch angebracht sein, sonst würde es sich doch auf die Fahrbahn beziehen, jedoch nicht auf den Seitenstreifen?

...


Nein. Bei Z283 und 286 steht explizit, dass sie nur auf der Fahrbahn gelten. Daher muss man per zZ ihren Geltungsbereich erweitern, wenn sie auch auf dem Seitenstreifen gelten sollen. Dieser gehört ja nicht zur Fahrbahn.
Bei Z314 ist das anders. Da steht nicht dabei, dass es nur auf der Fahrbahn gelten würde. Also gilt es ab Standort des Schildes überall, wo es anwendbar wäre. Vor einem Seitenstreifen aufgestellt, eben auf diesem. Ohne Seitenstreifen eben für den Fahrbahnrand.


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hk_do
Beitrag 02.10.2023, 20:28
Beitrag #23859


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Zitat (Explosiv @ 02.10.2023, 08:39) *
Montags bis Freitags von 7-18 Uhr benötigt man dort entweder eine Parkscheibe mit Parkdauer 2 Std. oder man parkt dort mit einem Carsharingfahrzeug. Und das Ganze nur in gekennzeichneten Flächen.
Außerhalb der Zeitspanne parkt man nach §12 bzw. nach den Regeln der Parkverbotszone, die es dort wahrscheinlich gibt.

Möglich, dass die anordnende Behörde anderes meint, aber das ist, was sie angeordnet hat.


und das ergibt sich (abgesehen davon, dass es die sinnvollste Interpretation ist) woraus?

Würde man streng von oben nach unten lesen ergäbe sich:

Hier ist ein Parkplatz.
Aber bitte nur mit Parkscheibe, maximal 2 Stunden!
Die Parkscheibe braucht man aber nur Mo-Fr von 7-18 Uhr.
Diese Einschränkung gilt nur in gekennzeichneten Flächen. (außerhalb der Flächen braucht man immer eine Parkscheibe?)
Und irgendwas mit Carsharing. (müsste man nicht Zeichen 1024-21 nehmen, um diese Fahrzeuge von der Parkscheibenpflicht auszunehmen?)

think.gif
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Explosiv
Beitrag 03.10.2023, 08:34
Beitrag #23860


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Diese Lesart ist aber nur unter juristischen Laien prominent.
Wie Rapit bereits mehrmals geäußert hat, sind die Gerichte sich einig, dass jedes zZ sich nur auf das "Hauptzeichen" bezieht. Will man mehrere Regelungen als zusammenwirkend anordnen, gehören sie auf das gleiche zZ.
Wie etwa das Mo-Fr und das 7-18 Uhr. Wäre das 7-18 Uhr auf einem eigenen zZ, gülte es jeden Tag, auch Sa und So. Ob sinnvoll oder nicht.

Und leider sitzen in den anordnenden Behörden keine Juristen, sondern Verwatlungsfachangestellte. Meine Frau ist eine ebensolche. Als ich mal zu ihr meinte, sie bekäme doch sofort entsprechende Schulungen, sollte sie in die Verkehrsbehörde versetzt werden, hat sie schallend gelacht.


Edit meint noch, wegen der Einschränkung auf gekennzeichnete Flächen vermutet sie, dass die ganze Sache sich in einer Parkverbotszone oder Ähnlichem abspielt.


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hk_do
Beitrag 03.10.2023, 15:37
Beitrag #23861


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Zitat (Explosiv @ 03.10.2023, 09:34) *
Diese Lesart ist aber nur unter juristischen Laien prominent.


genau an solche richtet sich dieser Schilderbaum aber doch!

Und die müssen ihn mit beiläufigem Blick erfassen und verstehen können (OK, da es um den ruhenden Verkehr geht wird man wohl noch einen Moment nachdenken dürfen...).

Zitat
Wie Rapit bereits mehrmals geäußert hat, sind die Gerichte sich einig, dass jedes zZ sich nur auf das "Hauptzeichen" bezieht.



Dann wäre ich hier bei:
Hier darf man parken.
Aber nur mit Parkscheibe, maximal zwei Stunden.
Und nur Mo-Fr. von 7-18 Uhr.
Und nur in den gekennzeichneten Flächen.
Und nur mit Carsharing-Fahrzeugen.

Das macht es irgendwie nicht besser wavey.gif

Zitat
Edit meint noch, wegen der Einschränkung auf gekennzeichnete Flächen vermutet sie, dass die ganze Sache sich in einer Parkverbotszone oder Ähnlichem abspielt.


Mit etwas Suchen habe ich den Schilderbaum hier gefunden. Da scheint keine Parkverbotszone zu sein, und ähnliche Schilderbäume gibt es in der Umgebung viele...
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Explosiv
Beitrag 04.10.2023, 07:41
Beitrag #23862


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Es kann nicht besser werden, da es Murks ist.
Und wenn das keine Verbotszone ist, gilt außerhalb des angeordneten Zeitintervalls das Z314 samt zZ als nicht vorhanden und das Parken regelt §12. Wie ich schon schrieb.
Also darf auf dem fraglichen Seitenstreifen außerhalb des Intervalls jeder beliebig lange parken.


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SeriousSam
Beitrag 04.10.2023, 16:59
Beitrag #23863


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Zitat (ulm @ 27.09.2023, 11:15) *
Richtig erkannt: In der aktuellen Gestaltung ist das Wort "Ladezone" lediglich "Kunst im Straßenraum" ohne jegliche verkehrsrechtliche Bedeutung.

Man versucht sich der gewollten Regelung anzunähern ... thread.gif

Neues FB-Bild

Ob und wie der Anfang dazu beschildert ist kann ich noch nicht sagen.
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ulm
Beitrag 04.10.2023, 17:42
Beitrag #23864


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Was sind das denn für grottige Amateure in der örtlichen Straßenverkehrsbehörde? ranting.gif wallbash.gif

Übrigens würde mich auch mal die Gegenrichtung interessieren: Was macht das 314er da mitten im Behindertenparkplatz anstatt am Anfang zu stehen? think.gif
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SeriousSam
Beitrag 04.10.2023, 19:59
Beitrag #23865


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Wenn man da nichts geändert hat, dann sieht das noch aus wie im September 22, ich werde mal schauen wenn ich das nächste Mal da bin wavey.gif

Mit der Verwendung von Haltverboten hatte man da aber noch nie ein glückliches Händchen, die Kombi hängt so schon ca. 2 Jahrzehnte.

Edit: Einmal um die Ecke vom letzten Streetview Link findet man diese schöne Parkerlaubnis ... und in die Straße in die der Pfeil rein zeigt guckst du besser auch nicht whistling.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 05.10.2023, 05:05
Beitrag #23866


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In Wermelskirchen pflegt man eigene VZ:

Das ist hier die Einfahrt/Ecke Thomas-Mann-Straße/Remscheider Straße/Telegrafenstraße. Ist da ein VZ209 nicht ausreichend? Im Ei steht ja bereits ein VZ220.

Ein Kreisverkehr (VZ215) ist es ja offenbar nicht.


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MisterOJ
Beitrag 05.10.2023, 07:36
Beitrag #23867


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Zitat (ulm @ 04.10.2023, 18:42) *
Was sind das denn für grottige Amateure in der örtlichen Straßenverkehrsbehörde? ranting.gif wallbash.gif

Wie war das doch gleich...ein MA der SVB muss nicht Sachkundig sein, braucht ja noch nichtmal einen FS... wallbash.gif

Zitat (Söne spitze Steine @ 05.10.2023, 06:05) *
In Wermelskirchen pflegt man eigene VZ:

süßes Z209-? wub.gif


Zitat (Söne spitze Steine @ 05.10.2023, 06:05) *
Das ist hier die Einfahrt/Ecke Thomas-Mann-Straße/Remscheider Straße/Telegrafenstraße. Ist da ein VZ209 nicht ausreichend? Im Ei steht ja bereits ein VZ220.

Davon würde mich mal die Draufsicht interessieren... dribble.gif

...ich seh nur rechts ein Z220 - demnach wäre ein Linksabbiegen nicht verboten; dazu müsste am linken Fotorand ein Z267 stehen (und dann bedarf es auch i.d.R. keinem Z209-?).

Zitat (Söne spitze Steine @ 05.10.2023, 06:05) *
Ein Kreisverkehr (VZ215) ist es ja offenbar nicht.

yes.gif ist es nicht - dazu fehlt das Z215.


OJ


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Baghira
Beitrag 05.10.2023, 08:01
Beitrag #23868


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@ OJ : Ich denke, das ist dieses Eckchen.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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MisterOJ
Beitrag 05.10.2023, 08:12
Beitrag #23869


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Zitat (Baghira @ 05.10.2023, 09:01) *
@ OJ : Ich denke, das ist dieses Eckchen.

@Baghira: Danke für den Link/das Luftbild

...imho doch ein (wenn auch sehr platt-gequetschter) gewöhnlicher Kreisel - fraglich warum man ihn nicht einfach ls solchen beschildert (d.h. Z205 + Z215)??

Dann braucht's keine Z220, kein Z209-? und es wird klarer von der Verkehrsführung.


OJ wavey.gif


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silenz
Beitrag 05.10.2023, 15:34
Beitrag #23870


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Vermutlich weil man unterbinden will, dass die Leute den 140°-Abzweig in die Remscheider Straße nehmen und sie stattdessen vorher einmal im Kreis fahren sollen?
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Meister123nrw
Beitrag 06.10.2023, 08:30
Beitrag #23871


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Zitat
Nein. Bei Z283 und 286 steht explizit, dass sie nur auf der Fahrbahn gelten. Daher muss man per zZ ihren Geltungsbereich erweitern, wenn sie auch auf dem Seitenstreifen gelten sollen. Dieser gehört ja nicht zur Fahrbahn.
Bei Z314 ist das anders. Da steht nicht dabei, dass es nur auf der Fahrbahn gelten würde. Also gilt es ab Standort des Schildes überall, wo es anwendbar wäre. Vor einem Seitenstreifen aufgestellt, eben auf diesem. Ohne Seitenstreifen eben für den Fahrbahnrand.


Ok.
Dann würde aber hier zB das ZZ unnötig hängen, oder?

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MisterOJ
Beitrag 06.10.2023, 09:01
Beitrag #23872


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Zitat (silenz @ 05.10.2023, 16:34) *
Vermutlich weil man unterbinden will, dass die Leute den 140°-Abzweig in die Remscheider Straße nehmen und sie stattdessen vorher einmal im Kreis fahren sollen?

...warum sollte man das unterbinden wollen?
- normal-PKW kommen da rum - und können&werden auch so fahren
- LKW&Co kommen dort eh nicht rum - und werden es daher gar nicht erst versuchen - für diese gibt es andere Beschilderungsmöglichkeiten (z.B. eine entsprechende Trägertafel)

Dennoch wäre auch das imho kein Grund das Konstrukt nicht als echten Z215-Kreisel zu beschildern...


OJ wavey.gif


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silenz
Beitrag 27.11.2023, 00:16
Beitrag #23873


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Will gar nicht mal sagen, dass damit etwas falsch ist, aber das konnte ich als Ortsfremder irgendwie nicht so beiläufig erfassen und selbst im Nachhinein gibt es Anlass zum Nachdenken.



Das VZ 250 ist letztlich nur eine Vorankündigung für ein späteres Durchfahrtverbot.

Das Zusatzzeichen KFZ und Krafträder frei, das sich im bisherigen Verlauf nur auf das Fahrradstraße-Zeichen bezog, bezieht sich hier sowohl darauf als auch auf das VZ 250. Muss es zumindest, wenn das Sinn ergeben soll.

Aber wie sieht es mit der Kombination VZ 250 und Fahrradstraße aus? Hebt ein Fahrradstraße-Schild ein darüberstehendes generelles Durchfahrtsverbot auf? Das Zusatzschild ist für den Radverkehr ja nicht maßgeblich.
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ulm
Beitrag 27.11.2023, 07:03
Beitrag #23874


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Das Zeichen 250 ist in der Kombination "höherwertig", es ist ein Durchfahrtverbot für alle Fahrzeuge. Ob das dann eine Fahrradstraße oder eine Autobahn ist, ist letztendlich egal.

Ob das so falsch ist, kann man aus dem Foto heraus nicht sagen.
Vielleicht soll ja ab dem Schilderstandort tatsächlich gar kein Verkehr stattfinden?

Einfach mal die Straßenverkehrsbehörde anschreiben, was sie uns mit der Beschilderung sagen will...
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silenz
Beitrag 27.11.2023, 07:53
Beitrag #23875


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Der Zusatz "bis Hohenburgstraße 86" taucht erst in Kombination mit dem 250 auf. Vorherige Zeichen sind ohne.

Wenn da die Durchfahrt nicht erlaubt wäre, wäre man quasi gefangen, da Einbahnstraße und offensichtlich stehen dahinter überall Autos, die dort vermutlich nicht gewendet haben, um zu parken.

Bei der angegebenen Adresse gibt es dann tatsächlich ein (zeitlich eingeschränktes) Durchfahrtverbot für alle Fahrzeuge. Mit dem Fahrrad geht es dort aber über eine Nebenstrecke weiter.

Gemeint ist also tatsächlich, dass Kfz dort bis zur Adresse fahren dürfen. Nur die Radfahrer hat man dabei versehentlich vergessen, was diese faktisch aber sicher auch nicht bemerken.

Wozu man das an der Stelle überhaupt ankündigen muss, erschließt sich mir eh nicht, da man sowieso keine Alternative hat. Zu Beginn der Straße hätte es u.U. etwas Sinn ergeben.

Edit: Bei Tageslicht
19 Weiglestraße
https://maps.app.goo.gl/bZhHa5viFgVNH3Cb7
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ulm
Beitrag 27.11.2023, 10:36
Beitrag #23876


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Dann soll sich die Straßenverkehrsbehörde darum kümmern, dass die Beschilderung auch der verkehrsrechtlichen Anordnung entspricht! ranting.gif

Eingeschränktes Haltverbot mit "Bewohner frei" ist ebenfalls Mist.

...und die markierte Überleitung der Fahrradstraße nach links soll eine abknickende Vorfahrt sein oder nur ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Amtshaftung? wallbash.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 01.12.2023, 00:53
Beitrag #23877


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250/ZZ Radfahrer frei iVm Fahrradstraße ist auch intelligent, weil dann E-Scooter nicht durchfahren dürfen.


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Frechdachs75
Beitrag 18.12.2023, 16:46
Beitrag #23878


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So was tut mir körperlich weh. Gesehen in Köln-Zollstock.

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Explosiv
Beitrag 19.12.2023, 08:32
Beitrag #23879


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Ist doch super weil unbeachtlich. Nur sollte man wie hier geschehen Fotos von der Beschilderung machen, sonst glaubt einem keiner diesen Mist.


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silenz
Beitrag 19.12.2023, 19:37
Beitrag #23880


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Und aufpassen, dass es da nicht noch Anfang- und Ende-Schilder gibt.
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blackdodge
Beitrag 20.12.2023, 10:59
Beitrag #23881


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In Thüringen hat man jetzt scheinbar Sonderverkehrszeichen für die Weihnachtszeit aufgestellt.Da ich am Pressebeitrag dazu aber kein Urheberrecht haben, genauso wenig wie an den Bildern verlinke ich mal den Beitrag. Auch wenn es sicher wieder nen Anschiss wegen HG geben wird.

also hier ist der Link https://www.tag24.de/nachrichten/regionales...tisiert-3044367


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ulm
Beitrag 20.12.2023, 15:30
Beitrag #23882


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Da fallen mir nur ganz böse Worte ein.
Sowas kann man doch auf Bundesstraßen nicht ernsthaft aufstellen? ranting.gif
Das Dreieck symbolisiert ein Gefahrzeichen und nicht einen Spaß.

Wer wäre denn die Fachaufsicht? think.gif
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blackdodge
Beitrag 20.12.2023, 22:22
Beitrag #23883


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weiß nicht, is ja Thüringen


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Söne spitze Steine
Beitrag 21.12.2023, 01:14
Beitrag #23884


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Obere Verkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt) ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) → steht im Impressum des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt.

Oberste Behörde ist Abt. 4 Verkehr und Straßenbau, Bodenmanagement und Geoinformation des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Ich halte das Weihnachtsschild in Form eines Gefahrenzeichens (auch) unglücklich gewählt. Ein Brückenbanner hätte es auch getan und ist dazu noch größer und dadurch besser erkenntbar, ohne die Aufmerksam zu sehr vom Verkehr abzulenken.


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Reloader
Beitrag 21.12.2023, 05:38
Beitrag #23885


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§33 (2) StVO ist an der Stelle doch recht eindeutig....
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Hoheneicherstation
Beitrag 21.12.2023, 09:03
Beitrag #23886


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Zitat (ulm @ 20.12.2023, 16:30) *
...
Wer wäre denn die Fachaufsicht? think.gif


Ich halte da "unseren" @UKR für zuständig.
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HaWeThie
Beitrag 21.12.2023, 09:10
Beitrag #23887


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HILFE - eine Behörde (eine in einer Behörde arbeitende Person) zeigt Humor - das geht nicht - da muss gegen geklagt werden - ferft den Purschen auf den Poden.


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SchoenerAlsGolf
Beitrag 21.12.2023, 10:00
Beitrag #23888


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Zitat (rapit @ 27.07.2023, 18:22) *
Zitat (MisterOJ @ 27.07.2023, 16:02) *
Tro.... wie spricht man das aus? (klingt französisch)

In etwa Troddewaa oder Hochhessisch Troddewaar.

Das "e" ist übrigens wohl regional, Trottoir wäre wohl die richtige Schreibweise. Ist uns egal. Die Straße in den Ortsteil Bierstadt hoch heißt ja auch Bierstädter Höhe, nicht Bierstadter...
Oder Elsässer Platz, etc.

Noch ein Wiesbadener hier?
(OK, selber auch erst seit September einer)

Zitat (blackdodge @ 20.12.2023, 11:59) *
In Thüringen hat man jetzt scheinbar Sonderverkehrszeichen für die Weihnachtszeit aufgestellt.


Echt jetzt?
In demselben Land, in dem die Wokeisten-Taliban Weihnachtsfeiern in Kitas verbietet und gegen "widerspenstige" Eltern deshalb sogar Strafanzeigen raushaut?!
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Söne spitze Steine
Beitrag 21.12.2023, 20:42
Beitrag #23889


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Mach mir kaa Fissemattende hier! Französische Lehnwödder kenne mer hier im Südwesten raischlisch!



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DMHH
Beitrag 22.12.2023, 21:37
Beitrag #23890


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Zitat (SchoenerAlsGolf @ 21.12.2023, 10:00) *
In demselben Land, in dem die Wokeisten-Taliban Weihnachtsfeiern in Kitas verbietet und gegen "widerspenstige" Eltern deshalb sogar Strafanzeigen raushaut?!

wie nennt man jemanden, der so einen Unfug verbreitet? think.gif
Lügenbold?
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Enrico
Beitrag 27.12.2023, 22:43
Beitrag #23891


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Zitat (SchoenerAlsGolf @ 21.12.2023, 10:00) *
...
Noch ein Wiesbadener hier?
(OK, selber auch erst seit September einer)
...


Geht auch Rheingau? whistling.gif think.gif


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Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Mueck
Beitrag 01.02.2024, 12:58
Beitrag #23892


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Bis irgendwann kürzlich war wegen Baustelle links UND rechts hier kein Durchkommen. Nun geht's wieder weiter Richtung Kriegsstr. im Hintergrund.

... mit viel Gegenverkehr bis zu den Pfosten, nur Radler vorwärts!? think.gif
Ich war aber eh zu Fuß dort ...


Nun stehen wir fast an der Kriegsstr. Rechterhand die Furt ist wegen Baustelle rechts (die wird vmtl. noch ewig dauern) gesperrt.


... aber die Furt linkerhand ...

... ist erreichbar ...

... sogar mit kombinierten Streuscheiben Rad+Fuß


Und nun das ganze in Gegenrichtung:
Auch eine Spardose, Radler frei!
think.gif

Eine doppeltgemoppelte Nullbahnstraße? thread.gif
Vermutlich keine wirkliche Relevanz für VT irgendeiner Art, weil Sperrung ist Sperrung und Freigabe ist Freigabe ...

Relvanter ist aber die Ampelfrage ...
Käme ich in Richtung der Fotos geradelt:
- Zur Furt links dürfte ich nicht radeln, auch nicht auf dieser, da die nach § 9 verpflichtend in Blech auszuführenden Freigaben fehlen, oder?
- Ist diese nicht erreichbare Ampel dann überhaupt relevant für mich oder gilt, mangels Fahrverkehrsampel, freie Fahrt für freie Radler unter Beachtung von § 10?
- Wäre die Furt rechts, wäre sie offen und weiterhin ohne 240, relevant bei der Fahrweg- oder Ampelfrage?
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Söne spitze Steine
Beitrag 01.02.2024, 22:30
Beitrag #23893


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Statt (unlegal) nach links zu radeln, würde ich die Radfußampel auf der anderen Kreuzungsseite nehmen, falls vorhanden. Oder ist das auch so eine Sparampel, wo man auf eine zweite Querungsmöglichkeit verzichtet hat?


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Mueck
Beitrag 02.02.2024, 14:23
Beitrag #23894


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Gebaut hat man sie, aber ...
Zitat (Mueck @ 01.02.2024, 12:58) *
Rechterhand die Furt ist wegen Baustelle rechts (die wird vmtl. noch ewig dauern) gesperrt.

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Söne spitze Steine
Beitrag 03.02.2024, 03:14
Beitrag #23895


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In der hiesigen Spaßverwaltung würde man wohl sagen: „Ja, dann müssen Sie halt absteigen und ein paar Meter zur Ampel zu Fuß laufen.“


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RepeaterLU
Beitrag 21.02.2024, 21:56
Beitrag #23896


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Doppelt hält besser :
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MisterOJ
Beitrag 22.02.2024, 08:21
Beitrag #23897


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Zitat (RepeaterLU @ 21.02.2024, 21:56) *
Doppelt hält besser :

oder: Tatsächlicher Anfang! Gaaanz wichtig zu beachten!!!

...der 2.Pfeil dient quasi als Verstärkung wie ein '!'


OJ


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durban
Beitrag 22.02.2024, 08:56
Beitrag #23898


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„Haltverbot Anfang, aber sowas von!!!“ laugh2.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 23.02.2024, 23:46
Beitrag #23899


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Das ist das neue gendergerechte Zeichen 283 für links UND rechts, Anfang UND Ende. Braucht man nur noch eine VZ-Nummer.


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m01
Beitrag 24.02.2024, 23:49
Beitrag #23900


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Das Schild ist nicht ungewöhnlich, aber es steht an einem (im Grünen verlaufenden) Rad/Fußweg, welcher einen anderen Rad/Fußweg kreuzt (siehe roter Kringel, da ist ein Z205).

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:30