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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
F117
Beitrag 25.02.2024, 13:41
Beitrag #23901


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Hierzustadt wurde vor ein paar Jahren eine Hauptstraße auf 30 limitiert. Und damit auch jeder das mitbekommt, hat man das auf Höhe des blauen LKW auch noch mal wiederholt, dabei aber die Zz weggelassen...

Gehe ich recht in der Annahme, dass die 30 jetzt bis zum Horizont (oder bis zur Aufhebung) gelten?

Ich lebe in einem 180.000-Seelen-Dorf wallbash.gif


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Mueck
Beitrag 25.02.2024, 15:09
Beitrag #23902


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Zitat (F117 @ 25.02.2024, 13:41) *
Gehe ich recht in der Annahme, dass die 30 jetzt bis zum Horizont (oder bis zur Aufhebung) gelten?
Der Rad weg hat keine Benutzungspflicht. Zur Sicherung der Radverkehrs sind 30 bis zum Horizont vollkommen gerechtfertigt!!1 thread.gif
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F117
Beitrag 25.02.2024, 15:47
Beitrag #23903


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plasma.gif


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MisterOJ
Beitrag 27.02.2024, 08:36
Beitrag #23904


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Hallo VP-Fachleute,

ich hab mal eine Schilderdeutungs-Frage:

wir sehen an einem separat geführten gemeinsamen Geh-/Radweg nachfolgend 2 (imho sowohl für Fußlinge als auch Radlinge nicht-erreichbare) Beschränkungen:
- 16t
- 3m Breite

Sollen hier Lastenfahrräder und Überbreite-Transporte (zu Fuß / per Rad) unterbunden werden? unsure.gif


OJ think.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.02.2024, 09:22
Beitrag #23905


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Die Tonnage- und Breitenbegrenzung dient wohl eher als Hinweis für Straßeninstandhaltungs- und Sonderfahrzeuge wie der Feuerwehr. auf die physikalischen Begrenzungen einer Brücke. Sieht man auf Bahntrassenradwegen in der Schweiz und Italien häufiger.


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mir
Beitrag 27.02.2024, 10:25
Beitrag #23906


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Ein Tandem mit Anhänger kann durchaus länger als 3 m werden.

Aber breiter? think.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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silenz
Beitrag 27.02.2024, 19:13
Beitrag #23907


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https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/sch...rekord-100.html

17,18t nach eigenen Angaben.
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Söne spitze Steine
Beitrag 29.02.2024, 18:44
Beitrag #23908


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Das Ding brauche ich bei der täglichen Begegnung mit den Linienbussen. 17 Tonnen schieben die mal nicht eben beiseite – physikalisch oder mit dem dummen Spruch, doch lieber gleich den Gehweg zu benutzen. biggrin.gif


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m01
Beitrag 05.03.2024, 13:31
Beitrag #23909


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Ich kenne ja Zeichen 267 dort, wo man nicht in eine Straße einfahren soll. Aber was macht das Zeichen am Ende einer Straße? https://maps.app.goo.gl/yQAFnsBxQF56ThSy7
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KJK
Beitrag 05.03.2024, 13:58
Beitrag #23910


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"Du kommsch hier ned naus!"

Vielleicht ist die Sicht vorne an der Einmündung so saumäßig, dass man die Ausfahrt unterbinden möchte und dabei auf diese kreative Lösung verfallen ist. think.gif

Edit: An Tankstellen kenne ich ähnliche Konstellationen.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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F117
Beitrag 05.03.2024, 15:16
Beitrag #23911


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Vielleicht will man die Straße wegen der Anlieger nicht zur Einbahnstraße machen, aber verhindern, dort auszufahren? Wenn ich mir den Kurvenverlauf der Hauptstraße (in die man dann einfahren würde) so ansehe, macht das durchaus Sinn.


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m01
Beitrag 05.03.2024, 16:11
Beitrag #23912


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Dann wärs kreativ. Mich wundert ja, dass sowas überhaupt öffentlicher Straßenraum ist.
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Mueck
Beitrag 05.03.2024, 17:16
Beitrag #23913


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Zitat (F117 @ 05.03.2024, 15:16) *
Vielleicht will man die Straße wegen der Anlieger nicht zur Einbahnstraße machen,
Dann könnten die nur über die eine enge Kurve dort beim 267 rein, das wäre eine völlig unnötige Einschränkung für die, die aus der Richtung der anderen Einmündng kommen.
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Don Jusi
Beitrag 08.03.2024, 14:42
Beitrag #23914


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Was meint Ihr dazu? Kam in der Zeitung als wunderbare Neuerung "Fahrradstraße", teils in Einbahnstraße rein.

Was schreibe ich als Leserbrief?

Was schreibe ich dem Rathaus? Die sind nicht kritikfähig und wissen alles am besten (wie man sieht).


Link auf X: https://twitter.com/EppleRalf/status/1765034201793941907


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Don Jusi
Beitrag 09.03.2024, 13:39
Beitrag #23915


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Ich finde es leider sehr aufwändig, hier Bilder zu posten. Ich hoffe, Ihr könnt das Foto dennoch sehen!?


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dopero
Beitrag 09.03.2024, 15:31
Beitrag #23916


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Zitat (Don Jusi @ 08.03.2024, 15:42) *
Was meint Ihr dazu? Kam in der Zeitung als wunderbare Neuerung "Fahrradstraße", teils in Einbahnstraße rein.

Wieso in Einbahnstraße rein?
Zeichen 267 verbietet die Einfahrt für alle Fahrzeuge. Das Zeichen „Radfahrer frei“ fehlt. Zeichen 244.1 ersetzt diese Freigabe imho nicht.
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Söne spitze Steine
Beitrag 11.03.2024, 20:30
Beitrag #23917


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Nach StVO gehört das 267 weg. Denn eine Ausnahme vom 244.1 gibt es in diese Richtung nicht, ergo dürfen andere Fahrtzeugarten hier nicht einfahren. Ob das so vom Gesetzgeber geplant war, um eine Fahrrad-Einbahnstraße auszuweisen – keine Ahnung…

Da aber der Sinn von 244.1 nicht verständlich ist (und hier in W die Fzf trotzdem munter reingefahren sind), hat man hier 267 mit ZZ 1022-10 und 244.1 aufgestellt, s. unten.


@Don, Du kannst auch bei picr.de hochladen und den Bild-Code dann einfach in die Nachricht einfügen.


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Don Jusi
Beitrag 12.03.2024, 15:13
Beitrag #23918


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Zitat (Söne spitze Steine @ 11.03.2024, 20:30) *
Nach StVO gehört das 267 weg. Denn eine Ausnahme vom 244.1 gibt es in diese Richtung nicht, ergo dürfen andere Fahrtzeugarten hier nicht einfahren. Ob das so vom Gesetzgeber geplant war, um eine Fahrrad-Einbahnstraße auszuweisen – keine Ahnung…

Da aber der Sinn von 244.1 nicht verständlich ist (und hier in W die Fzf trotzdem munter reingefahren sind), hat man hier 267 mit ZZ 1022-10 und 244.1 aufgestellt, s. unten.

Danke, so sehe ich das auch. Was wäre denn, wenn man statt VZ 267 ein VZ 260 aufstellen würde? Das würde doch insgesamt ein Schild einsparen, oder mache ich da einen Denkfehler?

Zitat
@Don, Du kannst auch bei picr.de hochladen und den Bild-Code dann einfach in die Nachricht einfügen.
Ja, ist aber much aufwändiger im Vergleich zu anderen Foren und ich hoffe, alle konnten auf X zugreifen.


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Söne spitze Steine
Beitrag 12.03.2024, 15:29
Beitrag #23919


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Z250/Z260 wird aufgestellt , wenn eine Straße für bestimmte Fahrzeugarten generell (in beide Richtungen) gesperrt wird, Z267 hingegen, wenn nur eine Einfahrt gesperrt wird wie in der Einbahnstraße.


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Don Jusi
Beitrag 12.03.2024, 16:10
Beitrag #23920


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Zitat (Söne spitze Steine @ 12.03.2024, 15:29) *
Z250/Z260 wird aufgestellt , wenn eine Straße für bestimmte Fahrzeugarten generell (in beide Richtungen) gesperrt wird, Z267 hingegen, wenn nur eine Einfahrt gesperrt wird wie in der Einbahnstraße.

Ah, ok. Macht natürlich Sinn. Danke nochmals.


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Mueck
Beitrag 12.03.2024, 16:56
Beitrag #23921


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Zitat (Söne spitze Steine @ 12.03.2024, 15:29) *
Z250/Z260 wird aufgestellt , wenn eine Straße für bestimmte Fahrzeugarten generell (in beide Richtungen) gesperrt wird, Z267 hingegen, wenn nur eine Einfahrt gesperrt wird wie in der Einbahnstraße.
Und wan und warum verwendet man 267 an beiden Enden? thread.gif
Bildbsp. aus der Praxis siehe vorherige Seite dieses Fadens ... whistling.gif
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ulm
Beitrag 12.03.2024, 17:06
Beitrag #23922


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Zitat (Don Jusi @ 12.03.2024, 15:13) *
Was wäre denn, wenn man statt VZ 267 ein VZ 260 aufstellen würde?

Damit würde man nicht die Pferdefuhrwerke aussperren, die sonst in stündlich hoher dreistelliger Zahl durch diese Straße drängen würden.
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Mueck
Beitrag 12.03.2024, 17:25
Beitrag #23923


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Die Pferdeapfelfreiheit wird aber schon durch das Schild "Fahrradstraße" gewährleistet, das täte sich beim 260 oder durch ein "Kfz frei" auch nicht ändern, nur für einige Zossen bei "Anlieger frei" ... rolleyes.gif
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Kuli
Beitrag 15.03.2024, 07:42
Beitrag #23924


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Zitat (Söne spitze Steine @ 11.03.2024, 20:30) *
Fahrrad-Einbahnstraße

Das Zeichen 267 ist aber erforderlich als Gegenstück zu Zeichen 220, welches wiederum notwendig ist, damit Fahrzeugführer auch auf der linken Seite parken dürfen, ohne vorher wenden zu müssen.
Und Zeichen 244 ist erforderlich, damit Radfahrer nebeneinander fahren dürfen.

Also ich sehe ich hier leider keine andere Möglichkeit der Beschilderung think.gif
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ulm
Beitrag 15.03.2024, 09:20
Beitrag #23925


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Wobei es für das Zeichen 220 gar keine wirkliche Notwendigkeit gibt. Das würde zu einer sog. "unechten Einbahnstraße" führen und ist für die Radlinge sicherer, was das Verhalten des Gegenverkehrs angeht.
Kraftfahrer können auch wenden, wenn sie unbedingt auf der anderen Fahrbahnseite parken wollen.
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MisterOJ
Beitrag 15.03.2024, 10:26
Beitrag #23926


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Zitat (ulm @ 15.03.2024, 09:20) *
Wobei es für das Zeichen 220 gar keine wirkliche Notwendigkeit gibt. Das würde zu einer sog. "unechten Einbahnstraße" führen...

no.gif Da muss ich mal widersprechen - ein Z220 erfordeet zwingend auch ein Z267 (='echte Einbahnstraße')

die angesprochene 'unechte Einbahnstraße' wird durch ein alleiniges Z267 (d.h. ohne Z220 am Anfang) errreicht.

Zitat (ulm @ 15.03.2024, 09:20) *
... und ist für die Radlinge sicherer, was das Verhalten des Gegenverkehrs angeht.

inwiefern meinst du das? In 'unechten Einbahnstraßen' darf es ja auch Fahzeug-Gegenverkehr geben.


OJ wavey.gif


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Kuli
Beitrag 15.03.2024, 12:21
Beitrag #23927


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Zitat (ulm @ 15.03.2024, 09:20) *
Kraftfahrer können auch wenden, wenn sie unbedingt auf der anderen Fahrbahnseite parken wollen.

Und das hältst du tatsächlich für sicherer? Wendende Kraftfahrer, "gegen die Fahrtrichtung" fahrende Kraftfahrer, ...

Sicherer als einfach Zeichen 220 und Zeichen 267 aufzustellen?
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silenz
Beitrag 15.03.2024, 21:06
Beitrag #23928


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Wendende Kfz sind mir lieber als gegen die Fahrtrichtung parkende in unechten Einbahnstraßen.
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silenz
Beitrag 18.03.2024, 09:36
Beitrag #23929


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Blöde Frage: Was soll mir das VZ 314 hier sagen, was nicht eh schon klar ist?

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CLSgirl
Beitrag 18.03.2024, 22:54
Beitrag #23930


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Hier waren mal wieder Bastelkünstler am Werk thread.gif . Schaut man ganz genau hin, sieht man, dass die 0 aufgeklebt ist. Was das wohl vorher mal für ein Schild war? Vielleicht 3 t oder 3 m ?


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Viele Grüße vom
CLSgirl
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Don Jusi
Beitrag 19.03.2024, 09:25
Beitrag #23931


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Zitat (MisterOJ @ 15.03.2024, 10:26) *
Zitat (ulm @ 15.03.2024, 09:20) *
Wobei es für das Zeichen 220 gar keine wirkliche Notwendigkeit gibt. Das würde zu einer sog. "unechten Einbahnstraße" führen...

no.gif Da muss ich mal widersprechen - ein Z220 erfordeet zwingend auch ein Z267 (='echte Einbahnstraße')

die angesprochene 'unechte Einbahnstraße' wird durch ein alleiniges Z267 (d.h. ohne Z220 am Anfang) errreicht.

Zitat (ulm @ 15.03.2024, 09:20) *
... und ist für die Radlinge sicherer, was das Verhalten des Gegenverkehrs angeht.

inwiefern meinst du das? In 'unechten Einbahnstraßen' darf es ja auch Fahzeug-Gegenverkehr geben.


OJ wavey.gif

Also können wir schließen mit:

VZ 267VZ 244.1Z 1022-10
alles klar? Oder muss/sollte die Reihenfolge anders sein?

Danke!



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Gruß, DJ

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Aqua-Cross
Beitrag 19.03.2024, 10:00
Beitrag #23932


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Fahrzeuge über 3,5 t verboten, außer Fahrräder, Anlieger usw.

In der Gegend scheinen Lastenräder auch mal schwerer beladen zu sein. thread.gif
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Mueck
Beitrag 19.03.2024, 17:14
Beitrag #23933


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Norddeutsche Tiefebene und robuster Pedelec-Motor, dann rollt das schon ... thread.gif
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Mueck
Beitrag 23.03.2024, 18:59
Beitrag #23934


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In einem anderen Faden drüber gestolpert:
Was wäre, wenn man hier tatsächlich erst mal dem Pfeil folgen würde? thread.gif
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VPL
Beitrag 29.03.2024, 01:44
Beitrag #23935


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Vollkommen idiotische Baustellenbeschilderung. Was man beschildern wollte: Halteverbot auf dem Gehweg. Was man beschildert hat: Halteverbot auf der Fahrbahn von 07:00 - 17:00 Uhr. Mit dem Ergebnis, dass man sein Autos vollkommen legal direkt neben der Baustellenabsperrung parken kann und der Gehweg damit unpassierbar wird. ranting.gif

Bestehende dauerhafte Beschilderung: angeordnetes Parken auf dem Gehweg, eingeschränktes Halteverbot auf der Fahrbahn


Baustellenbeschilderung: Halteverbot auf der Fahrbahn von 07:00 - 17:00 Uhr


Ergebnis: Gehweg wird legal unpassierbar; große Freude mit dem großen Kinderwagen



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hk_do
Beitrag 29.03.2024, 23:10
Beitrag #23936


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Zitat (VPL @ 29.03.2024, 01:44) *
Mit dem Ergebnis, dass man sein Autos vollkommen legal direkt neben der Baustellenabsperrung parken kann und der Gehweg damit unpassierbar wird. ranting.gif


Ich bin mir nicht sicher ob jedes Gericht deiner Meinung folgen würde, die Zeichen 315 würden §1 außer Kraft setzen think.gif

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VPL
Beitrag 02.04.2024, 08:02
Beitrag #23937


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Da hast du vermutlich Recht.
Allerdings wird schon das nach § 12 StVO zweifelsfrei ordnungswidrige Parken hier nicht geahndet.
Bei so einer dummen Beschilderung wird sich das Ordnungsamt meiner Meinung nach nicht in die Nesseln setzen und einen Rechtstreit riskieren.
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Kuli
Beitrag 02.04.2024, 10:06
Beitrag #23938


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Zitat (VPL @ 29.03.2024, 02:44) *
Vollkommen idiotische Baustellenbeschilderung. Was man beschildern wollte: Halteverbot auf dem Gehweg. Was man beschildert hat: Halteverbot auf der Fahrbahn von 07:00 - 17:00 Uhr. Mit dem Ergebnis, dass man sein Autos vollkommen legal direkt neben der Baustellenabsperrung parken kann und der Gehweg damit unpassierbar wird. ranting.gif

Einspruch!
Zitat
2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

Anlage 2 StVO

Demnach ist die Gehwegparkerlaubnis aufgehoben.

(Ob nun nur in dem Bereich des Haltverbotes oder insgesamt, das Fass möchte ich jetzt nicht öffnen, müssen wir ja auch gar nicht thread.gif )
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VPL
Beitrag 02.04.2024, 10:52
Beitrag #23939


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Gelten die temporären Schilder denn für den Gehweg?
Falls ja, bliebe immernoch das Parken am WE und wochentags zwischen 17:00 und 07:00 Uhr erlaubt.
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silenz
Beitrag 04.04.2024, 18:37
Beitrag #23940


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Unerwartet jähes Ende für Fußgänger.



Wenn etwas anderes gemeint wäre, würde ich eher ein VZ 241 erwarten.

Das erklärt dann auch die zahlreichen am rechten Fahrbahnrand geparkten Zweiräder.
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Söne spitze Steine
Beitrag 04.04.2024, 19:00
Beitrag #23941


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Wieso. muß ich das 1,20-Gehwegchen denn extra ausschildern?


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HaWeThie
Beitrag 05.04.2024, 05:55
Beitrag #23942


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Abgesehen davon: wer zum Teufel genehmigt einen so engen Radweg - bzw. gemeinsamen Fuß- und Radweg?
Zitat
Wieso. muß ich das 1,20-Gehwegchen denn extra ausschildern?
ab dem Schild gibt es dort keinen Gehweg mehr.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Söne spitze Steine
Beitrag 08.04.2024, 01:37
Beitrag #23943


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Zicke, zacke, was für'ne Hünermist.

Da dachte sich wohl jemand, das Slalomfahren wäre schöner.


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mir
Beitrag 08.04.2024, 11:08
Beitrag #23944


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Man darf abbiegen!

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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Söne spitze Steine
Beitrag 08.04.2024, 12:47
Beitrag #23945


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Nur nicht wenden.


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F117
Beitrag 08.04.2024, 15:00
Beitrag #23946


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Zitat (mir @ 08.04.2024, 11:08) *
Man darf abbiegen!

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It's a lie we don't believe anymore!"

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Mueck
Beitrag 08.04.2024, 16:41
Beitrag #23947


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Zitat (Söne spitze Steine @ 08.04.2024, 02:37) *
Da dachte sich wohl jemand, das Slalomfahren wäre schöner.
Fachkundige wissen, dass es die Teil in mehreren Versionen gibt und wie man sie aufstellen sollte ...
Um ein Recht auf Slalom daraus ableiten zu können oder gar eine Pflicht, müsste das so in der StVO verankert sein ...
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m01
Beitrag 08.04.2024, 21:25
Beitrag #23948


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https://maps.app.goo.gl/cQhPc3xAPad6NB6aA

Wird nicht geräumt und nicht gestreut. Und mit einem Lenker >700mm kommt man auch nicht rein, weder links noch rechts vorbei.
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m01
Beitrag 10.04.2024, 17:21
Beitrag #23949


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Ja… wem soll ich denn was gewähren?

Auflösung: https://maps.app.goo.gl/eGyHoU2ZUWv1vGqDA - hing schon immer etwas auf Halbacht, wie die anderen VZ hier. Macht aber auch so wenig Sinn, das VZ205 am Kreisverkehr ist bereits aus großer Entfernung erkennbar. Es gilt Tempo 30.
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MisterOJ
Beitrag 11.04.2024, 08:15
Beitrag #23950


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Zitat (Söne spitze Steine @ 08.04.2024, 01:37) *
Da dachte sich wohl jemand, das Slalomfahren wäre schöner.

bestimmt die SVB - denn die hat das ja SO angeordnet! scared.gif


Zitat (m01 @ 10.04.2024, 17:21) *


Auflösung: https://maps.app.goo.gl/eGyHoU2ZUWv1vGqDA - hing schon immer etwas auf Halbacht, wie die anderen VZ hier. Macht aber auch so wenig Sinn, das VZ205 am Kreisverkehr ist bereits aus großer Entfernung erkennbar. Es gilt Tempo 30.

Hat das Zz jemand geklaut? unsure.gif

Wie gut das dort kein


steht/stand


OJ wavey.gif


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