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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
dopero
Beitrag 13.08.2024, 21:04
Beitrag #24101


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Hatte ich mir auch so zusammen gereimt.

Was macht die Stadt Augsburg? Autofahrer abkassieren, welche keine Parkscheibe ausgelegt haben. 🙈
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.08.2024, 21:37
Beitrag #24102


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msdwgi.
warte selber auf einen netten brief aus dem Ort Kühlungsborn, wo man mir Parken in einer Zone 290 vorwirft.
(Parkplatz am Eingang ein blaues P mit ParkSchein, und auf dem Parkplatz weiße Markierungen) ich parkte "natürlich" AUF dem Platz, ausserhalb der Markierungen mit PS, also >>> na ich werd euch teilhaben lassen am normalen OA Wahnsinn cool.gif
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MisterOJ
Beitrag 13.08.2024, 23:15
Beitrag #24103


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Zitat (Söne spitze Steine @ 13.08.2024, 02:48) *
...Da kannste dir auf den Kopf stellen, sag ick dir…

...ändert aber nix an der Pfeilausrichtung no.gif

OJ


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m01
Beitrag 18.08.2024, 23:18
Beitrag #24104


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Zone 30 gibts nur innerorts? Landshut: hold my Weißbier!
https://maps.app.goo.gl/qPUkFDJ9TGuiFTgd8

Ja, is prinzipiell innerorts, wär halt auch gut wenn man den Ortseingang beschildern würde...

...und wenn wa schon dabei sind, gleich noch alle VT verwirren: https://maps.app.goo.gl/smCZH4DuPFf8MyNg9

Hat nun der auf dem für Radfahrende freigegebenen Gehweg radelnde Radfahrer Vorrang vor dem Abbiegeverkehr? Für wen gilt dann das Vz 205 links (für die Radfahrende in Gegenrichtung?)? Und wieso sollte überhaupt jemals jemand auf dem gepflasterten Bereich der Einmündung parken dürfen? blink.gif
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Frechdachs75
Beitrag 19.08.2024, 14:49
Beitrag #24105


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Kreative Aufstellung von Fahrbahnverengung links wenn das passende Schild fehlt.

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hk_do
Beitrag 19.08.2024, 17:10
Beitrag #24106


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Zitat (m01 @ 19.08.2024, 00:18) *
Zone 30 gibts nur innerorts? Landshut: hold my Weißbier!
https://maps.app.goo.gl/qPUkFDJ9TGuiFTgd8

Ja, is prinzipiell innerorts, wär halt auch gut wenn man den Ortseingang beschildern würde...


Dafür muss man nicht nach Bayern, das gibt es auch in Westfalen.



Zitat
...und wenn wa schon dabei sind, gleich noch alle VT verwirren: https://maps.app.goo.gl/smCZH4DuPFf8MyNg9

Hat nun der auf dem für Radfahrende freigegebenen Gehweg radelnde Radfahrer Vorrang vor dem Abbiegeverkehr?


offensichtlich ist der Abbiegevorgang da schon abgeschlossen, und die Seitenstraße quert eine nicht benutzungspflichtige Radautobahn blink.gif

Radfahrende wissen schon, wann sie einfach fahren dürfen, die brauchen keine Schilder dafür scared.gif

Zitat
Für wen gilt dann das Vz 205 links (für die Radfahrende in Gegenrichtung?)?


vermutlich noch Altbestand.

Aber eigentlich müsste ein Zusatzzeichen drunter "vor 20 Metern" oder so ähnlich, denn es muss doch die Wartepflicht der entgegen-der-Einbahn-Radelnden gegenüber den auf-der-nicht-benutzungspflichtigen-Radautobahn-Radelnden anordnen. Für die Hauptstraße hat man ja einen Bordstein eingelassen, hier soll offensichtlich §10 gelten. Das sieht man eine Straße weiter auch schön: Stopp vor der Radautobahn, und dann §10 an der Hauptstraße.

Von der Sache her alles nicht schlecht gedacht, aber der Schilderwald der dabei herausgekommen ist crybaby.gif

Zitat
Und wieso sollte überhaupt jemals jemand auf dem gepflasterten Bereich der Einmündung parken dürfen? blink.gif


Soll ja keiner dürfen. Aber offensichtlich ist es trotzdem so oft gemacht worden, dass man noch ein paar zusätzliche Schilder gepflanzt hat wavey.gif
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m01
Beitrag 25.08.2024, 16:02
Beitrag #24107


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Zitat (hk_do @ 19.08.2024, 18:10) *
Zitat
Für wen gilt dann das Vz 205 links (für die Radfahrende in Gegenrichtung?)?
vermutlich noch Altbestand.

Hätte jetzt eher gedacht, dass das für die Radfahrenden in Gegenrichtung auf der nicht-benutzungspflichtigen-Radautobahn (welche ja für beide Richtungen freigegeben ist, im Kreuzungsbereich können sich also Radfahrende in 6 Richtungen begegnen unsure.gif ) gilt. Zumindest ist es so hingedreht. Macht es aber für mich nur noch konfuser. blink.gif
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MisterOJ
Beitrag 26.08.2024, 23:47
Beitrag #24108


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Kann sich einer einen Reim darauf machen? Eine dauerhafte Einbahnstraßen-Sackgasse... wacko.gif

Das Z357 macht ja wegen der wenige Meter dahinter kommenden Poller durchaus Sinn...
...warum dann aber das Z267? Und wie kommt man an die dort rechts befindlichen Stellplätze?


OJ
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mir
Beitrag 26.08.2024, 23:53
Beitrag #24109


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Als Radfahrer würde ich glatt meinen, dass das für Radfahrer gar nicht ernst gemeint ist. Sonst stünde da schließlich noch ein Radfahrverbot und wenigstens ein Bauzaun.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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MisterOJ
Beitrag 27.08.2024, 00:24
Beitrag #24110


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Also eine Art Einbahn-Radweg (die Radlinge können ja bei den Pollern durch)?

...nur müßte dann das Z267 nicht in Höhe der Poller stehen? think.gif




Einbahnstraßen-Freigabe für Kopf-über-Radlinge?
(kann mir einer bzgl. der Verdrehung der Bilder helfen? unsure.gif )
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mir
Beitrag 27.08.2024, 07:04
Beitrag #24111


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Zitat (MisterOJ @ 27.08.2024, 01:24) *
Also eine Art Einbahn-Radweg (die Radlinge können ja bei den Pollern durch)?

...nur müßte dann das Z267 nicht in Höhe der Poller stehen? think.gif


Aber da war kein Pfosten. Und da dachte sich der mit der Aufstellung beauftragte zertifizierte Verkehrsabsicherungsmitarbeiter, da nehme ich doch einfach den Pfosten da.

Bei dem zweiten Bild ist besonders süß das kleine Parkplatzschild zum Parken auf dem Gehweg. Wenn es groß ist, wird es mal ein Anwohnerparken-Schild!


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Söne spitze Steine
Beitrag 27.08.2024, 08:19
Beitrag #24112


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Wenn es groß wird… lol vielleicht wirds ja noch rosa und schw…biggrin.gif

Ich sehe aber auch eine Ausfahrt zwischen Poller und Spardose, dann macht zumindest die Spardose Sinn (im Gegensatz zu einem Z250). Ah ja, dann macht das Sackgasse trotzdem keinen Sinn. Vielleicht sollte es ja mal ein Parkverbot werden, ist ja auch teilweise blau.. wink.gif



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Mueck
Beitrag 27.08.2024, 08:24
Beitrag #24113


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Zitat (MisterOJ @ 27.08.2024, 00:47) *
...warum dann aber das Z267?
Damit kein Auto blind gegen die Pfosten fährt, stehen a schon sichtlich schief und müssen gestützt werden .. thread.gif
Zitat (MisterOJ @ 27.08.2024, 00:47) *
Und wie kommt man an die dort rechts befindlichen Stellplätze?
Na warum steht da wohl keiner? whistling.gif
Womöglich ist es nur die Ausfahrt??ß

Zitat (MisterOJ @ 27.08.2024, 01:24) *
Einbahnstraßen-Freigabe für Kopf-über-Radlinge?
¿ɯǝlqoɹd sɐp ʇsı oʍ
rolleyes.gif
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MisterOJ
Beitrag 28.08.2024, 12:09
Beitrag #24114


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Deutungsfrage:

-rechts vom Schild ist im Zeitraum 1.3. bis 31.10. ein Parkplatz für Krafträder - das ist imho soweit unstrittig

-was ist 'dort' aber außerhalb des o.g. Zeitraums? --> Imho ist dann dort keinerlei Parken erlaubt (da sich ja beide Zz auf das Z314-20 beziehen)


OJ wavey.gif
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hk_do
Beitrag 28.08.2024, 12:34
Beitrag #24115


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Außerhalb des Zeitraums ist es so, als ob das Schild nicht existiert.

Was dann gilt kann man aus dem kleinen Bildausschnitt nicht ablesen, dafür müsste man die komplette Situation sehen.

Edit ergänzt: nein, so ganz unstrittig ist es übrigens nicht; die Bedeutung des Sinnbildes ist etwas weitergehender wavey.gif book.gif

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helmet lampshade
Beitrag 28.08.2024, 14:09
Beitrag #24116


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BTW Kurze Frage

ich gehe davon aus, dass ich hier auch ohne Parkausweis A2 werktags von 8-18 Uhr mit Parkscheibe 2h parken darf (Beschilderung wäre sonst IMHO sinnlos, weil Bewohner Kurzparkmöglichkeiten eher weniger brauchen), nach 18 Uhr brauche ich dann den Schein aber keine Parkscheibe. Als Bewohner könnte ich zwischen 16:00 bis 10:00 Uhr am Folgetag dort parken, entsprechendes Ein- und Nachstellen(zulässig?) der Parkscheibe vorausgesetzt.

Bezug zum Thema: Vielleicht ist jener Motorradparkplatz ja auch in einer Halteverbotszone
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hk_do
Beitrag 28.08.2024, 14:51
Beitrag #24117


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Zitat (helmet lampshade @ 28.08.2024, 15:09) *
ich gehe davon aus, dass ich hier auch ohne Parkausweis A2 werktags von 8-18 Uhr mit Parkscheibe 2h parken darf


Die StVO sagt:
Zitat
Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.


Hier wurde eine abweichende Regelung getroffen, also: ja, werktags ist auf den Parkplätzen links Parken mit Parkscheibe für maximal 2 Stunden für alle.

Zitat
nach 18 Uhr brauche ich dann den Schein aber keine Parkscheibe.


Da kommt es jetzt drauf an, wie man das untere Zusatzzeichen interpretiert:
Bezieht man es auf das darüber angebracht Verkehrszeichen (wie es der Wortlaut der StVO hergibt), dann dürfen außerhalb der genannten Zeit dort alle und beliebig lange parken.
Bezieht man es auf das Verkehrszeichen ganz oben, dann gilt außerhalb der genannten Zeit die Zonenregelung

Zitat
Als Bewohner könnte ich zwischen 16:00 bis 10:00 Uhr am Folgetag dort parken, entsprechendes Ein- und Nachstellen(zulässig?) der Parkscheibe vorausgesetzt.


no.gif

Das wären ja vier Stunden. Nachstellen der Parkscheibe ist nicht zulässig.

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helmet lampshade
Beitrag 29.08.2024, 09:37
Beitrag #24118


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Zitat (hk_do @ 28.08.2024, 14:51) *
Bezieht man es auf das darüber angebracht Verkehrszeichen (wie es der Wortlaut der StVO hergibt), dann dürfen außerhalb der genannten Zeit dort alle und beliebig lange parken.

Dass das Ordnungsamt diese Interpretation nicht teilt, habe ich schon erfahren dry.gif

Zitat
Zitat
Als Bewohner könnte ich zwischen 16:00 bis 10:00 Uhr am Folgetag dort parken, entsprechendes Ein- und Nachstellen(zulässig?) der Parkscheibe vorausgesetzt.


no.gif

Das wären ja vier Stunden. Nachstellen der Parkscheibe ist nicht zulässig.

Ich dachte an ein Nachstellen zu einem Zeitpunkt außerhalb der Laufzeit. Man parkt z.B zuerst auf Parkscheibe, dann auf Ausweis und dann wieder auf Parkscheibe. Sind das verschiedene Parkvorgänge oder ist es ein einziger Parkvorgang. Würde dann z.B eine Parkscheibe, die auf 17:00 Uhr gestellt ist, noch bis 9:00 am Folgetag gelten (Fahrzeug mit Bewohnerausweis)?
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Frechdachs75
Beitrag 04.09.2024, 13:32
Beitrag #24119


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In Köln gibt es jetzt eine "Wirtschaftszone" in der Handwerker, Liefer-und Pflegedienste parken dürfen.
Beschilderung ist Halteverbot mit ZZ "Wirtschaftszone" und ausgenommen vom Haltverbot die entsprechenden Handwerker usw.

Siehe Artikel:



Edit: hier noch Bericht Homepage Stadt Köln

https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verw...6968/index.html




Wo steht das in der STVO? ��
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SeriousSam
Beitrag 04.09.2024, 13:47
Beitrag #24120


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Auf der Homepage von Köln heißt es: "Gemäß Beschilderung und Markierung sind die Parkflächen Gewerbe- und Handwerksbetrieben, dem Lieferverkehr, Paketzustellern und Pflegediensten vorbehalten."

Damit ist mein Gewerbeschein in Zukunft eine Parkerlaubnis für diese Flächen?
Nett ... aber wie oft darf ich mich dann mit Knöllchen und dem Ordnungsamt auseinandersetzen? Oder ständig den Schein für alle einsehbar auslegen? think.gif
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Margirus
Beitrag 04.09.2024, 13:57
Beitrag #24121


Neuling
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Das ZZ "Werktags" bezieht sich auf das 283er oder das neue mir unbekannte ZZ für die Handwerker etc. So ganz klar ist das für mich nicht, auch wenn immer von oben nach unten gelesen wird.
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ulm
Beitrag 04.09.2024, 14:21
Beitrag #24122


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Ich habe Bauchweh bei sowas.

Alleine schon das Zusatzzeichen "werktags" verstößt meiner Meinung nach gegen §45 Abs. 9 StVO: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist."
Muss man wirklich Dienstagmorgen 03:30 Uhr auf der Venloer Straße drei Parkplätze freihalten, damit eine Friseuse Hausbesuche machen kann? think.gif Das Friseurhandwerk fällt ja auch unter den Handwerksbegriff.

Zählen denn die handwerksnahen Berufe wie Eisenflechter auch zum ausgeschilderten Handwerker?
Und warum darf der Hörgeräteakustiker dort parken, denn der ist definitiv Handwerker.

Auch dieses "Zusatzzeichen" ist irgendwie unpassend, wenn im Text auf der Homepage der Stadt Köln auch Gewerbebetriebe erwähnt werden. Die stehen nicht auf dem Zusatzzeichen.
Falls Gewerbebetriebe wirklich dazuzählen: Auch ein Bordell ist ein Gewerbebetrieb und dann dürfen die Angestellten dort wohl auch parken.
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dopero
Beitrag 05.09.2024, 07:56
Beitrag #24123


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Echt eine super Idee, wenn da Pflegedienste parken dürfen, aber der Arzt, welcher einen Hausbesuch beim zu Pflegenden machen will, nicht.
Ohne Zeitbeschränkung ist natürlich auch toll, da kann man dann drauf warten bis die ersten Fahrzeuge zu Werbezwecken dort dauerhaft abgestellt werden.

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KJK
Beitrag 05.09.2024, 10:42
Beitrag #24124


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Du meinst nach dem Motto:
"Dieser Parkplatz wird dauerblockiert von..." ?

whistling.gif


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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mir
Beitrag 05.09.2024, 17:28
Beitrag #24125


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Ein Handwerker darf da also auch parken, wenn er an der Stelle gemeiner Anwohner ist.

War da nicht mal was von "privilegienfeindlich"? Ich glaub ja nicht, dass sowas das Wohlwollen von Gerichten hat.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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HaWeThie
Beitrag 06.09.2024, 07:52
Beitrag #24126


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Zitat
Ein Handwerker darf da also auch parken, wenn er an der Stelle gemeiner Anwohner ist.
so ist das weder gedacht noch zulässig.
Frag dich nach "Sinn und Zweck der Regelung" - dann kommst du selbst drauf.
Oder muss wieder jeder offensichtliche Punkt schriftlich geregelt werden, damit sich die Leute über eine Überregulierung aufregen können?
(so nach: ab 1,30m wassertiefe beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen - oder: bei zunehmender Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen)


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Söne spitze Steine
Beitrag 06.09.2024, 21:21
Beitrag #24127


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Ich hab mir die Beschilderung jetzt nicht angeschaut, um mich an den Schreibtisch eines Strvb-Täters zu versetzen. Der denkt wahrscheinlich: Ah, Handwerker und die Pflegedienste haben ja Ausweise im Fahrzeug liegen, da kann man „Handwerker“ und Pflegedienste (also das was offenbar auf dem ZZ steht) ja mit kontrollieren. Nur hat der Schreibtischtäter dann auch vergessen, das Auslegen einer entsprechenden Berechtigung mit auf das ZZ zu schreiben. Korrekt?

Klar hat nicht jeder „Handwerker“ wie die Friseuse einen Ausweis zum Auslegen.


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F117
Beitrag 06.09.2024, 23:29
Beitrag #24128


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Friseurin, Söne...


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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Mueck
Beitrag 07.09.2024, 22:39
Beitrag #24129


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Wenn ein "Linienverkehr frei" unter einem Vz hängt, dann darf ein Linienbus da durch.
Jeder.
Bei jedem Vz.
Dann man tau ...
thread.gif
whistling.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 08.09.2024, 02:13
Beitrag #24130


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Vielleicht dachte der Busfahrer ernsthaft, es handele sich um eine Hubbrücke, die sich bei Fahrzeugen des Linienverkehrs automatisch nach oben bewegt.


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hk_do
Beitrag 08.09.2024, 10:47
Beitrag #24131


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Der Plan ist ja eigentlich ganz einfach:

Man weiß, welche Busse auf welcher Linie da her fahren und ob es passt.

Im vorliegenden Fall war es aber wohl keine reguläre Linienfahrt, sondern eine Betriebsfahrt eines Busses, dessen Linie dort eigentlich gar nicht durchführt....

Für den galt die Ausnahme demnach auch formal nicht.

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mir
Beitrag 08.09.2024, 10:47
Beitrag #24132


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Neben Schildern gibt's auch noch den § 1 der StVO. Und der wird durch "Linienverkehr frei" nicht aufgehoben.


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oscar_the_grouch
Beitrag 08.09.2024, 11:05
Beitrag #24133


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (mir @ 05.09.2024, 18:28) *
Ein Handwerker darf da also auch parken, wenn er an der Stelle gemeiner Anwohner ist.

War da nicht mal was von "privilegienfeindlich"? Ich glaub ja nicht, dass sowas das Wohlwollen von Gerichten hat.


Ich zitiere mich/meine Nörgelei und meine Rechtsvertretung nur ungern, aber

seit 1967 alles nicht erlaubt
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mir
Beitrag 08.09.2024, 11:38
Beitrag #24134


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Genau! Hier die Schlüsselpassage:

Zitat
„Nach § 12 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beschränken oder verbieten. […] Der Zweck des des hier streitigen Parkverbots ist es jedoch nicht, die von ihm gekennzeichnete Fläche von Fahrzeugen freizuhalten; vielmehr dient das Verbot ersichtlich nur dazu, unter Ausschluß des Parkens aller anderen Fahrzeuge einen Parkraum für bestimmte Fahrzeuge zu schaffen. Das ist jedoch nach § 12 StVO nicht zulässig (vgl. grundlegend BverwG, Urteil vom 9.6.1967, VII C 18/66 – zitiert nach juris).


Für Anwohner, Behinderte, E-Fahrzeuge, Carsharing, Radverkehr usw. gibt's Ausnahmen in § 45 StVO (und wahrscheinlich noch anderswo). Handwerker können freilich Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Wirklich sinnvoll wäre allerdings eine Verpflichtung, in Gegenden mit hohem Parkdruck Parkplätze für kurzzeitige Benutzung zu schaffen - zum Liefern, egal ob man nun Handwerker ist oder nicht. Technische Lösungen für 10-Minuten mit Überwachung gäb's ja, müsste man halt in die StVO schreiben. Hier könnte sich die FDP mal produktiv betätigen (solange sie noch im Bund vertreten ist).

Da könnten auch Handwerker halten, ihren Krempel ausladen und dann den Wagen anderswo parken.



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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ulm
Beitrag 08.09.2024, 11:41
Beitrag #24135


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Zitat (mir @ 08.09.2024, 12:38) *
Da könnten auch Handwerker halten, ihren Krempel ausladen und dann den Wagen anderswo parken.

Schere, Föhn und Shampoo? whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.09.2024, 12:31
Beitrag #24136


bekennender Pfostenumfahrer
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oder man könnte mal schauen wie es in anderen Städten so läuft. Ich bin definitiv kein Experte, aber bin mir sicher das in Paris, London, etc etc auch Handwerker arbeiten und diese das auch irgendwie hinbekommen/müssen. Ebenso wie Lieferungen etc
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hk_do
Beitrag 08.09.2024, 22:32
Beitrag #24137


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Zitat (mir @ 08.09.2024, 12:38) *
Wirklich sinnvoll wäre allerdings eine Verpflichtung, in Gegenden mit hohem Parkdruck Parkplätze für kurzzeitige Benutzung zu schaffen - zum Liefern, egal ob man nun Handwerker ist oder nicht. Technische Lösungen für 10-Minuten mit Überwachung gäb's ja, müsste man halt in die StVO schreiben. Hier könnte sich die FDP mal produktiv betätigen (solange sie noch im Bund vertreten ist).

Da könnten auch Handwerker halten, ihren Krempel ausladen und dann den Wagen anderswo parken.


Dafür braucht man doch keine technischen Lösungen, sondern nur ein eingeschränktes Halteverbot?!

Im Übrigen wollen die Handwerker wohl üblicherweise nicht ausladen und wegfahren, sondern während der Arbeit direkt am Objekt parken.
Schon alleine für den Fall, dass man doch noch ein Teil mehr aus dem Auto braucht, als man vorher gedacht hatte...

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mir
Beitrag 08.09.2024, 22:52
Beitrag #24138


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Direkt am Objekt parken wollen alle, vom Anwohner über den Lieferdienst bis zum Zimmerer. Ist ja kein Problem, solange der Bedarf nicht das Angebot übersteigt.

Sobald aber halt mehr wollen, als Platz ist, muss die Bequemlichkeit eben zurücktreten. Dann macht es Sinn, dass es wenigstens einen Kurzzeitparkplatz gibt, das ist immerhin eine Verbesserung für alle (bis auf den ersten, der dann dort dauergeparkt hätte).

Das eingeschränkte Haltverbot ist nicht effektiv kontrollierbar. Der pfiffige Dauerparker lässt einfach den Kofferraum offen und macht die Parkberechtigungsleuchten an, schon läuft der Verkehrsüberwacher dran vorbei. Wie soll denn die Bußgeldbehörde nachweisen, dass derjenige eben nicht gerade geliefert hat?



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Söne spitze Steine
Beitrag 09.09.2024, 02:04
Beitrag #24139


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Zitat (mir @ 08.09.2024, 22:52) *
…lässt einfach den Kofferraum offen und macht die Parkberechtigungsleuchten an

Oh, unsere Politessen sind immer im Doppelpack unterwegs. Dann bleibt eine eben 5 Minuten neben dem Auto stehen und schreibt auf, wenn in der Zeit niemand am Fahrzeug war.. Die warten aufgrund einer (angeblichen) internen Arbeitsanweisung auch auf den Abschleppwagen, und wenn der eine Stunde aus dem Nachbarkaff braucht.


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dopero
Beitrag 09.09.2024, 06:16
Beitrag #24140


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Zitat (mir @ 08.09.2024, 23:52) *
Das eingeschränkte Haltverbot ist nicht effektiv kontrollierbar. Der pfiffige Dauerparker lässt einfach den Kofferraum offen und macht die Parkberechtigungsleuchten an, schon läuft der Verkehrsüberwacher dran vorbei.

Offenes Fahrzeug verstößt gegen §14.
Wurde in meiner Gegend schon vor über 30 Jahren auch entsprechend geahndet.
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MisterOJ
Beitrag 16.09.2024, 17:49
Beitrag #24141


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*schubbs*

Zitat (hk_do @ 28.08.2024, 13:34) *
Außerhalb des Zeitraums ist es so, als ob das Schild nicht existiert.

thumbup.gif darum ging es mir ...


Zitat (hk_do @ 28.08.2024, 13:34) *
Was dann gilt kann man aus dem kleinen Bildausschnitt nicht ablesen, dafür müsste man die komplette Situation sehen.

...das Foto ist von einem fahrbahnparallelem Parkplatz ...beschildert an den Zufahrten mit Z314.

--> also hält man mit dem "Motorrad"-Z314 in der Bikersaison Zweiradparkplätze bereit, die außerhalb der Zweiradsaison dann (dank Z314) von Pkw genutz werden können/dürfen.


Zitat (hk_do @ 28.08.2024, 13:34) *
Edit ergänzt: nein, so ganz unstrittig ist es übrigens nicht; die Bedeutung des Sinnbildes ist etwas weitergehender wavey.gif book.gif

also erzähl ...


OJ


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hk_do
Beitrag 16.09.2024, 22:10
Beitrag #24142


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Zitat (MisterOJ @ 16.09.2024, 18:49) *
Zitat (hk_do @ 28.08.2024, 13:34) *
Edit ergänzt: nein, so ganz unstrittig ist es übrigens nicht; die Bedeutung des Sinnbildes ist etwas weitergehender wavey.gif book.gif

also erzähl ...


na, das hättest du aber doch auch selber in §39 finden können book.gif wavey.gif

Zitat
"Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas"


Dort dürfen also nicht nur Krafträder parken, sondern auch Kleinkrafträder und sogar Mofas, Die beiden letzteren sind nämlich rechtlich betrachtet keine Krafträder scared.gif

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MisterOJ
Beitrag 18.09.2024, 09:44
Beitrag #24143


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Zitat (hk_do @ 16.09.2024, 23:10) *
na, das hättest du aber doch auch selber in §39 finden können book.gif wavey.gif

Ja - dachte aber wir kommen so mal ins


Zitat (hk_do @ 16.09.2024, 23:10) *
Dort dürfen also nicht nur Krafträder parken, sondern auch Kleinkrafträder und sogar Mofas, Die beiden letzteren sind nämlich rechtlich betrachtet keine Krafträder scared.gif

Was ja bzgl. der gezeigten Stellplätze unschädlich bzw. gar gewünscht ist.


OJ


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m01
Beitrag 02.10.2024, 20:22
Beitrag #24144


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Pfeile, es gab noch Pfeile im Lager.


Das Amt sah anscheinend auch kein Problem darin, diese Zeichen in Kombination am selben Masten aufzuhängen.
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m01
Beitrag 20.10.2024, 10:47
Beitrag #24145


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In meiner Gegend ist es auch beliebt, die Vz 314-10 oder 314-20 als Wegweiser zu verwenden: hier soll das 314 offensichtlich auf den gegenüber liegenden Parkplatz hinweisen. Wenn ich das Schild wörtlich nehme, darf ich da auf dem Radweg parken? thread.gif
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Mueck
Beitrag 20.10.2024, 11:25
Beitrag #24146


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Zitat (m01 @ 20.10.2024, 11:47) *
Wenn ich das Schild wörtlich nehme, darf ich da auf dem Radweg parken? thread.gif
Dazu müsste dort ein 315 mit Pfeil stehen ... thread.gif
Aber auf der Fahrbahn darfste parken, denn Schilder gehen doch allgemeinen Regeln zu Markierungen vor, oder? whistling.gif shutup.gif
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m01
Beitrag 20.10.2024, 18:47
Beitrag #24147


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Man müsste es mal drauf ankommen lassen und einen Pkw dort abstellen... think.gif
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Frechdachs75
Beitrag 25.10.2024, 10:36
Beitrag #24148


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Bei dem Schilda in Rotenburg Blicke ich nicht mehr durch.
So ganz klar wo der Betreffende parkte entnehme ich dem Artikel nicht, und warum zahlt man in Rotenburg nur 25 Euro für parken im Haltverbot? Oder übersehen ich was?
Auf jeden Fall ein lesenswerter Artikel. Und NEIN ich bin nicht der Anwohner. 🙈

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helmet lampshade
Beitrag 25.10.2024, 14:28
Beitrag #24149


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Ein explizites Halteverbot scheint dort gar nicht zu bestehen. Allerdings sind 5m zur Schnittkante der Kreuzung einzuhalten, was hier möglicherweise nicht geht
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ulm
Beitrag 25.10.2024, 16:12
Beitrag #24150


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Hmm, sind die 5 Meter wirklich einzuhalten, wenn ein Verkehrszeichen an einer Stelle das Parken erlaubt, an der es aufgrund der allgemeinen Regeln nicht erlaubt wäre?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 04:14