Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen |
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Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen |
15.12.2008, 13:23
Beitrag
#351
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Dass das nicht so wie gedacht funktioniert, kann ich verstehen. Das entspricht nicht den normalen Gepflogenheiten und Gewohnheiten und ist im Übrigen auch nicht RMS*-konform. Eine Furt ist in meinen Augen etwas relativ schmal links und rechts Begrenztes und nicht eine mehr oder minder große Schnittfläche zweier sich kreuzender Straßen.
*Richtlinien für die Markierung von Straßen in Deutschland |
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15.12.2008, 15:30
Beitrag
#352
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10171 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Das kommt jetzt aber nicht aus Schilda. Da hat mal einer mitgedacht. Es gibt eben Ampelkreuzungen mit Rundumgrün für Fußgänger. Man könnte dort genausogut diagonal über die Kreuzung gehen, wenn man denn ohne die diagonalen Furten dürfte: Das funktioniert aber auch ohne die Diagonalmalerei. Hier gibt es eine Kreuzung mit Rundumgrün für die FG, bei der die "inneren" Furtmarkierungen zur Kreuzungsfläche hin fehlen. D.h. die komplette Kreuzung ist die Furt; begrenzt durch jeweils eine Linie zu den einzelnen Straßen hin. Allerdings kapieren das die wenigsten und gehen brav rechtwinklig über die Straße. Edith sagt, Google-Maps gibt nix her, weil das Bildmaterial dort zu alt ist. Meinst du damit die Kreuzung Friedrichstraße / Kochstraße in Berlin??? Im Luftbild gut zu sehen... OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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15.12.2008, 16:49
Beitrag
#353
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10171 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Neulich in Berlin hab´sch folgendes Verkehrszeichen gesehen:
Da sieht man mal wieder, dass Berlin Impulsgeber und Ideenschmiede von Innovationen ist...... (Da werden sogar rote Ampelmännchen aufgehägt!! ) OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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15.12.2008, 17:48
Beitrag
#354
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 28.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35894 |
Das kommt jetzt aber nicht aus Schilda. Da hat mal einer mitgedacht. Es gibt eben Ampelkreuzungen mit Rundumgrün für Fußgänger. Man könnte dort genausogut diagonal über die Kreuzung gehen, wenn man denn ohne die diagonalen Furten dürfte: Zitat (§25 StVO) an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen Das funktioniert aber auch ohne die Diagonalmalerei. Hier gibt es eine Kreuzung mit Rundumgrün für die FG, bei der die "inneren" Furtmarkierungen zur Kreuzungsfläche hin fehlen. D.h. die komplette Kreuzung ist die Furt; begrenzt durch jeweils eine Linie zu den einzelnen Straßen hin. Allerdings kapieren das die wenigsten und gehen brav rechtwinklig über die Straße. Edith sagt, Google-Maps gibt nix her, weil das Bildmaterial dort zu alt ist. Das ist teilweise in anderen Ländern absolut üblich, z.B. in größeren Städten in Australien. Ist dann auch ganz entspannt, man muß beim abbiegen nicht immer auf die Fußgänger achten. Oft ist es auch so, daß man beim rechtsabbiegen sich ganz links vor den Querverkehr stellt und dann bei dessen Grünphae als erstes drüberfährt. |
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15.12.2008, 20:03
Beitrag
#355
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Da sieht man mal wieder, dass Berlin Impulsgeber und Ideenschmiede von Innovationen ist...... (Da werden sogar rote Ampelmännchen aufgehägt!! ) Und das, obwohl die oberste für den Straßenverkehr im Bund zuständige Behörde, das BMVBS, ihren Dienstsitz in Berlin hat. |
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08.01.2009, 19:16
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#356
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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08.01.2009, 20:56
Beitrag
#357
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10171 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
??? Das find´sch gar nicht in meinem Verkehrszeichenkatalog!!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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08.01.2009, 22:00
Beitrag
#358
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Nee oder?
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09.01.2009, 00:58
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#359
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Sieht reichlich nach "am heimischen PC selbstgemacht" aus .
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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09.01.2009, 03:14
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#360
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Alles klar ???
Und noch eins !!! und einen hab ich noch. Irgendwelche Radfahrer anwesend ??? Moderne Kunst ???? ??? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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09.01.2009, 07:31
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#361
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10171 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Was machen dann die Bewohner??? Einfliegen?? Is ja furchtbar diese ganze verhunzte Beschilderung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Aber sind solche nicht-standard-Zusatzzeichen zum Z306 wirklich nicht StVO-gerecht?? Lieber ein den örtlichen Verhältnissen "angepasstes" Zusatzzeichen als so ein Standardding was die Realität nicht wiedergibt!!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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09.01.2009, 07:48
Beitrag
#362
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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09.01.2009, 20:31
Beitrag
#363
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Sieht reichlich nach "am heimischen PC selbstgemacht" aus . Gut erkannt. Nach Vorlage des Verkehrszeichenkataloges des Landkreises Harz. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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10.01.2009, 12:25
Beitrag
#364
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Nachdem sich dieser Thread mittlerweile doch in weiten Teilen zu einem ernsthaften Fachthread über Verkehrszeichen entwickelt hat, wäre zu überlegen, ihn evtl. aus dem TTT in ein Fachforum zu verschieben. Ich werde mal die Moderation ansprechen. Update: Die Moderation ist der Meinung, dass der Thread hier im TTT gut aufgehoben ist. Aber sind solche nicht-standard-Zusatzzeichen zum Z306 wirklich nicht StVO-gerecht?? Lieber ein den örtlichen Verhältnissen "angepasstes" Zusatzzeichen als so ein Standardding was die Realität nicht wiedergibt!!! Siehe hier, letzter Absatz. Das Thema wurde in der Vergangenheit auch in anderen Threads schon mehrfach angesprochen. Ggf. Suchmaschine benutzen. |
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10.01.2009, 12:39
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#365
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Gesehen dieser Tage an einer frz. Landstraße:
SAUF RIVERAINS Tempolimit nur für Nicht-Anlieger... c.s. |
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10.01.2009, 14:09
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#366
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Ich hab auch noch eins: Z.250 mit Zz.1020-30 und darunter noch Zz.1006-34:
Was ist denn die Semantik dieser Kombination? Anlieger dürfen reinfahren, wenn sie Straßenschäden mitbringen? Das Z.274 mit "30", an das das "Straßenschäden"-Zz eigentlich gehört, steht zwei Meter weiter... ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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10.01.2009, 14:50
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#367
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Das ist eine Präventionsmaßnahme der Straßenverkehrsbehörde: Straßenschäden dürfen gar nicht erst rein, damit die Straße in einem ordnungsgemäßen Zustand bleibt!
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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10.01.2009, 14:57
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#368
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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10.01.2009, 15:10
Beitrag
#369
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
klar, wenn sie sich in der betreffenden Straße niederlassen. Und gerade das soll ja durch diese sinnvolle Beschilderung vermieden werden.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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10.01.2009, 17:21
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#370
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Das Z. 250 StVO regelt den Fahrzeugverkehr. Da Straßenschäden keine Fahrzeuge sind, ist die Beschilderung rechtlich unwirksam und hanebüchener Unsinn.
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19.01.2009, 19:58
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#371
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Hier in der Nähe ist gerade ein Stück Ortsdurchfahrt Großbaustelle und auf ganzer Breite aufgerissen. An der Absperrung steht u.a. VZ250 ohne jegliches ZZ - aber wozu steht dann 20m weiter ein provisorisch installiertes VZ283 mitten im Dreck?
c.s. |
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19.01.2009, 22:00
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#372
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Reine Arbeitsmotivation. Die Baufahrzeuge sollen in Bewegung bleiben...
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20.01.2009, 11:30
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#373
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Letzte Woche im Wald gefunden:
Ich find's schon irgendwie schade, dass Forstmitarbeiter selbst mit dem Fahrrad draussen bleiben müssen Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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20.01.2009, 11:57
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#374
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 |
Ich war in den letzten Tagen viel unterwegs und zeige euch hier mal die Ausbeute:
Gut, daß auf dem Zettel die Bedeutung des durch ihn verdeckten Zeichens erläutert wird. Gut auch, daß unten extra auf evtl Abschleppmaßnahmen hingewiesen wird. Auf gekennzeichneten Wegen dürfen Fahrräder auch schwerer als 5to sein? Geschwindigkeitsbeschränkung: Das ganze steht igO. Man beachte auch die Kurve im Hintergrund. Hier kann man nichtmal 30 km/h fahren. Wofür ein Parkplatz, wenn ma darauf nichtmal halten darf? Hier sollen vermutl. die Stellplätze für Feuerwehrangehörige freigehalten werden. Kann diese Kombination denn das Parken außerhalb der Markierung wirksam verbieten, oder müsste eher ein Z.286 mit ZZ "Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt" hin? Auch hier soll auf (fast) einem ganzen Platz das Parken verboten werden. Steht die rote A-Klasse denn dann korrekt? |
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20.01.2009, 12:23
Beitrag
#375
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Auf den ersten Blick ja nett, aber bei näherer Überlegung: Nichts anderes nämlich als die üblichen Pkw-ZZ unterm 314er: Der Kutscher wird zum Zwecke des Be- und/oder Entladens - also im lokalen Interesse und vermutbar widerwillig - geduldet, soll dabei aber bloß nicht im Weg stehen und schon gar nicht auf die Idee kommen, etwa als altstadterkundender Tourist, Einzelhandelskunde und/oder Gast der örtlichen Gastronomie in Erscheinung treten zu wollen; der soll sich gefälligst schnellstmöglich wieder vom Acker machen. c.s. |
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20.01.2009, 12:56
Beitrag
#376
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Wofür ein Parkplatz, wenn ma darauf nichtmal halten darf? Hier sollen vermutl. die Stellplätze für Feuerwehrangehörige freigehalten werden. Was aber gar nicht mal so ungewöhnlich ist, und da die Feuerwehrler den §35 auf ihrer Seite haben sogar recht praktisch (es sei denn die Politesse hatte einen Anfall von Arbeitswut und man kommt nach dem Einsatz zu einem leeren Parkplatz zurück). -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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20.01.2009, 13:36
Beitrag
#377
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 |
Nichts anderes nämlich als die üblichen Pkw-ZZ unterm 314er: Der Kutscher wird zum Zwecke des Be- und/oder Entladens - also im lokalen Interesse und vermutbar widerwillig - geduldet, soll dabei aber bloß nicht im Weg stehen und schon gar nicht auf die Idee kommen, etwa als altstadterkundender Tourist, Einzelhandelskunde und/oder Gast der örtlichen Gastronomie in Erscheinung treten zu wollen; der soll sich gefälligst schnellstmöglich wieder vom Acker machen. Ich habe doch glatt vergessen zu erwähnen, daß sich dort ein Radfahrerschutzstreifen befindet, wegen welchem die Z.283 aufgestellt wurden. Nach Protest seitens der anliegenden Einzelhändler wurden dann die ZZ angebracht. Was aber gar nicht mal so ungewöhnlich ist, und da die Feuerwehrler den §35 auf ihrer Seite haben sogar recht praktisch (es sei denn die Politesse hatte einen Anfall von Arbeitswut und man kommt nach dem Einsatz zu einem leeren Parkplatz zurück). Der Sinn der Sache steht auch außer Frage. Mich hat vor allem die Formulierung des ganzen amüsiert, daß man die Fläche explizit als Parkplatz bezeichnet, auf dem nicht geparkt werden darf. |
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20.01.2009, 13:50
Beitrag
#378
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Kann diese Kombination denn das Parken außerhalb der Markierung wirksam verbieten, oder müsste eher ein Z.286 mit ZZ "Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt" hin? Ja, in diesem Fall kann sie es. Das Richtzeichen Z. 315 StVO erlaubt in der vorliegenden Form das Parken von Fahrzeugen bis zu 2,8 t mit allen vier Rädern auf dem Gehweg und verbietet zugleich das Parken außerhalb davon. Falls eine Markierung vorhanden ist (wovon aufgrund des Zusatzzeichens auszugehen sein dürfte), schreibt diese vor, wie dort zu parken ist, z.B. längs in Fahrtrichtung usw., laut Rechtsprechung nicht jedoch, dass ausschließlich nur dort geparkt werden darf (§ 41 Abs. 3 Nr. 7 Satz 2 StVO). Das Zusatzzeichen regelt nun, dass nur innerhalb der Markierungen, nicht jedoch auch außerhalb davon auf dem Gehweg geparkt werden darf. Die von Dir vorgeschlagene Negativbeschilderung wäre grundsätzlich auch denkbar, wird jedoch selten verwendet, weil man der Positivbeschilderung mit den Z. 314 ff StVO den Vorzug gibt. Wozu sonst gibt es im Übrigen diese Zeichen? Außerdem müsste der Vorschlag durch ein weiteres Zusatzzeichen ergänzt werden. Haltverbotszeichen gelten nur auf der Fahrbahn. Sollen sie auch auf anderen Straßenteilen gelten wie z.B. auf Seitenstreifen oder wie hier auf Gehwegen, wäre dafür ein weiteres Zusatzzeichen erforderlich. Dadurch würde eine solche Beschilderung wesentlich umfangreicher und unübersichtlicher und wäre damit auch schwieriger zu interpretieren als die im Foto aufgestellte Beschilderung. |
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20.01.2009, 16:55
Beitrag
#379
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7896 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Kann diese Kombination denn das Parken außerhalb der Markierung wirksam verbieten? Ja, in diesem Fall kann sie es. In diesem Fall schon. Ich habe aber heute gesehen: Zeichen 315 mit ZZ: "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt". Hab mich kackfrech außerhalb der gekennzeichneten Flächen halb auf den Gehweg gestellt |
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20.01.2009, 17:16
Beitrag
#380
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Aber hoffentlich innerhalb des Geltungsbereichs von Z. 315 StVO? Und sollte dort das Parken mit dem kompletten Fahrzeug auf dem Gehweg vorgeschrieben sein (siehe das Z. 315 StVO in dem obigen Bild), hättest Du Dich nicht mit einer Fahrzeughälfte auf die Fahrbahn stellen dürfen.
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20.01.2009, 17:29
Beitrag
#381
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7896 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Aber hoffentlich innerhalb des Geltungsbereichs von Z. 315 StVO? Und sollte dort das Parken mit dem kompletten Fahrzeug auf dem Gehweg vorgeschrieben sein (siehe das Z. 315 StVO in dem obigen Bild), hättest Du Dich nicht mit einer Fahrzeughälfte auf die Fahrbahn stellen dürfen. Ja, ich hab schon auf alles geachtet als VP-Member weiß man ja Bescheid |
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21.01.2009, 02:06
Beitrag
#382
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Das Zeichen 123 vor der Kurve scheint aber auch nicht mehr ganz frisch zu sein
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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21.01.2009, 06:47
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#383
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 |
Isses auch nicht, aber man erkennt ja, was es sein soll und der gute Wille zählt schließlich.
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21.01.2009, 10:25
Beitrag
#384
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 |
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21.01.2009, 10:48
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#385
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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21.01.2009, 12:32
Beitrag
#386
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Der rote "Bürgersteig" auch !!!!!
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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21.01.2009, 12:38
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#387
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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21.01.2009, 13:14
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#388
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 |
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21.01.2009, 13:27
Beitrag
#389
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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21.01.2009, 13:45
Beitrag
#390
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10171 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Der rote "Bürgersteig" auch !!!!! Kann das ein "Bürgersteig sein - im vbB? Nein!!! Und auch ein Z205 gehört da nicht hin!!!! *dollekopfschüttel* OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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21.01.2009, 15:22
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#391
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 |
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21.01.2009, 16:34
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#392
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10171 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
So, hier nochmal in groß: Scheinbar ist das asphaltierte Stück noch öffentliche Straße, die allerdings nur den Fliesenheini erschließt. Übrigens hab ich in der Gemeinde jetzt noch zwei weitere Straßen entdeckt, die über den Bordstein einmünden und mit Z.205 beschildert sind. Na vielleicht verfährt man dort nach der "Hosenträger- und Gürtel"-Methode!? (zu deutsch: doppelt hält besser) Oder man traut den Autofahrer nicht zu die Bedeutung des Zeichens zu kennen... OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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21.01.2009, 16:55
Beitrag
#393
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7896 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Der rote "Bürgersteig" auch !!!!! Welcher Bürgersteig? Meinst du etwa die durch andere Pflasterung gekennzeichnete Fläche zum parken? Nein!!! Und auch ein Z205 gehört da nicht hin!!!! "Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen." (§10) |
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21.01.2009, 19:31
Beitrag
#394
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Kann das ein "Bürgersteig sein - im vbB? Durchaus. In einem VB ist es nicht verboten, für Fußgänger zusätzlich eigene Bereiche anzulegen (siehe RN 5 der VwV-StVO zu Z. 325/326: "Straßen. die mit Zeichen 325 beschildert sind, dürfen von Fußgängern zwar in ihrer ganzen Breite benutzt werden; dies bedeutet aber nicht, dass auch Fahrzeugführern ermöglicht werden muss, die Straße überall zu befahren. Daher kann es im Einzelfall zweckmäßig sein. Flächen für Fußgänger zu reservieren und diese in geeigneter Weise (z. B. durch Poller, Bewuchs) von dem befahrbaren Bereich abzugrenzen.". Auch ein Bordstein kann eine geeignete Abgrenzung sein. |
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21.01.2009, 22:55
Beitrag
#395
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, @alle,
möglicherweise gab es den rot gepflasterten Bereich ja schon, bevor die Straße zum verkehrsberuhigten Bereich wurde. Möglicherweise hat ja auch der Besitzer der Hofeinfahrt von sich aus das Verkehrszeichen angebracht, um seine Besucher oder seine Kunden darauf hinzuweisen, dass sie vorsichtig sein sollen. Das sind natürlich nur Spekulationen, aber ich finde es immer wieder amüsant (und manchmal auch ärgerlich), wie schnell den Verantwortlichen in den Behörden ein Fehler vorgeworfen wird, ohne die Hintergründe zu kennen. Wenn es denjenigen, der so einen möglichen Fehler entdeckt, stört, kann und sollte er sich direkt an die Behörde wenden, den Fehler melden und um Abhilfe bitten, und sich nicht einfach nur amüsieren und alles beim Alten lassen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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22.01.2009, 11:46
Beitrag
#396
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Leider schon immer ein beliebtes Spiel: Fehler werden grundsätzlich zunächst einmal auf die Beamten und Mitarbeiter in den Behörden geschoben. Dort sitzen die Nichtstuer, Ignoranten, Penner und diejenigen, die den braven Bürger nur schikanieren wollen.
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22.01.2009, 12:04
Beitrag
#397
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Leider schon immer ein beliebtes Spiel: Fehler werden grundsätzlich zunächst einmal auf die Beamten und Mitarbeiter in den Behörden geschoben. Was auch umgekehrt ein beliebtes Spiel ist - selbst hier im VP: Wie oft sind hier schon User, die es gewagt haben, irgendeine behördliche Entscheidung in Frage zu stellen, dahingegend abgebürstet worden, solche seien per se wohldurchdacht und der gemeine Bürger nur nicht in der Lage (vulgo: zu d++f), ihren tieferen Sinn inklusive offenkundiger Unzulänglichkeiten zu erkennen? lg c.s. |
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23.01.2009, 14:07
Beitrag
#398
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Sehr schön formuliert.
Aber ob solche Aussagen dann auch immer stimmen? Dass manche einen gewissen Realitätsbezug haben, will ich nicht bestreiten. |
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23.01.2009, 14:26
Beitrag
#399
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Aber ob solche Aussagen dann auch immer stimmen? Mer waases net, wie der Hesse an sich zu sagen pflegt... Dort übrigens gab's kürzlich auch mal wieder Anlaß zum Grübeln: In einem Städtchen mit wunderschöner mittelalterlicher Altstadt gibt's zwischen ebendieser und der vorbeiführenden Bundesstraße einen riesengroßen Parkplatz, dessen Einfahrten von VZ253 geziert werden - die VZ314 sind passend dazu stilecht mit "nur Pkw und KOM" geschmückt. Überrascht hat mich freilich die Beschilderung der Altstadt selbst: Die ist flächendeckend teils vbB, teils Zone30, "Parken mit Parkscheibe in den markierten Flächen erlaubt" - ohne jegliche weitere Einschränkung... Wieso muß unsereins als Altstadtbesucher partout mit dem "Lkw" 'reinfahren statt diesen am Rand abstellen zu dürfen? lg c.s. |
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23.01.2009, 22:51
Beitrag
#400
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Kein Zeichen 290 weit und breit ????
Wieso muß dann mit Parkscheibe geparkt werden, welches Verkehrszeichen schreibt das denn dann vor ? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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