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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
MisterOJ
Beitrag 10.03.2012, 17:10
Beitrag #6651


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Zitat (rapit @ 08.03.2012, 10:03) *
Zitat (MisterOJ @ 08.03.2012, 07:06) *
- weißer senkrechter Strich
Das ist F 1.

Aja - danke

Die von dir angesprochenen 'Buchstaben' in solchen Signalgebern kenn ich halt nicht..

Zitat (rapit @ 08.03.2012, 10:03) *
Zitat (MisterOJ @ 08.03.2012, 07:06) *
dann brauchts auch kein Z245 no.gif
Aber dann darf da auch keine Busampel hängen think.gif

Wieso? Sind ÖPNV-Signalgeber an Z245 gekoppelt / zwingend gebunden? Und wie machste das bei Straba´s?? Da passt ja das Z245 nicht - ein ähnliches Schildchen für Straba gibt´s aber nicht... no.gif

Zitat (rapit @ 08.03.2012, 10:03) *
Zitat (MisterOJ @ 08.03.2012, 07:06) *
welchen zweck hat denn diese Mini-Sperrfläche vor der Radfurt?

Da hat man dann die bei den Zwischenräumen der Leitlinie eingesparte Farbe entsorgt laugh2.gif

Das wäre ja wallbash.gif


Zitat (zathras @ 08.03.2012, 11:25) *
Zitat (MisterOJ @ 08.03.2012, 07:06) *
Eine Sperrfläche ist ja nichts anderes als ein Polygonzug einer Sperrlinie - also eine durchgängig umschlossene Fläche. Zur verdeutlichung gibt es dann noch das Schrägstrichgatter...

Wäre das dann auch deine Antwort auf diese Frage? Oder machst du irgendwo doch einen Unterschied zwischen einfacher Sperrlinie und Sperrlinie(n) mit Schrägstrichen dazwischen?

1. Sperrlinie = Sperrlinie
2. Sperrlinien dürfen nicht überfahren werden
(egal ob nun als alleinige Sperrlinie, als doppelte Ausführung oder mit dahinterliegendem Sperrflächengatter)

Im Rahmen der verkehrsführung ergeben sich halt manchmal Bereiche zwischen durchgezogenen Linie (z.B. bei Ausfahrten oder in knotenpunkten), die man aber aus bestimmten gründen oder aus baulichen Erwägungen heraus nicht als Insel o.ä. ausgebildet hat. / ausbilden konnte.

Und solche Flächen werden (wenn sie eine bestimmte größe erreichen) dann mit dem Sperrflächengatter markiert...

Zu deinem Fred ich separat...


Zitat (Heinz Wäscher @ 09.03.2012, 13:54) *
Das Zusatzeichen war/ist laut der BMVBS-StVO korrekt whistling.gif

no.gif Aber nicht so mit den vertauschten Pfeile!!!


OJ wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 10.03.2012, 19:38
Beitrag #6652


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Zitat (MisterOJ @ 10.03.2012, 17:10) *
Zitat (rapit @ 08.03.2012, 10:03) *
Zitat (MisterOJ @ 08.03.2012, 07:06) *
dann brauchts auch kein Z245 no.gif
Aber dann darf da auch keine Busampel hängen think.gif

Wieso? Sind ÖPNV-Signalgeber an Z245 gekoppelt / zwingend gebunden? Und wie machste das bei Straba´s?? Da passt ja das Z245 nicht - ein ähnliches Schildchen für Straba gibt´s aber nicht... no.gif

Siehe § 37 Abs. 2 Nr. 4 S. 2 StVO: "Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Linienomnibusse und Taxen, wenn sie einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen."

Aufgetrennt steht da: "Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden" vs. "Für Linienomnibusse können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden, wenn sie einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen."
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MisterOJ
Beitrag 11.03.2012, 02:48
Beitrag #6653


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Zitat (rapit @ 09.03.2012, 15:45) *

naja das is wohl Geschmackssache... unsure.gif

vermutlich eine für radlinge freigegebene unechte Einbahnstraße (könnte den am linken fahrbahnrand zu sehenden durchgezogenen Strich erklären...)
Ansonsten weiß ich nicht was die SVB uns damit sagen möchte...


Zitat (rapit @ 09.03.2012, 15:45) *
Und auch .. nett blink.gif wallbash.gif

Die Schilderkombi an dem Mast versteh ich nicht - hier passen imho das fahrtrichtungsgebot nicht mit dem Z222 zusammen.

@rapit: kanste dazu mal ne Skizze der Örtlichkeit machen oder uns was dazu ?


Zitat (Mitleser @ 10.03.2012, 19:38) *
Siehe § 37 Abs. 2 Nr. 4 S. 2 StVO: "Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Linienomnibusse und Taxen, wenn sie einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen."

Aber tut der Bus das im konkreten beispiel nicht?? think.gif Er hält doch auf einem Bereich der mit Breitstrich vom normalen verkehr abgetrennt ist (=Bushaltestelle).


OJ


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ulm
Beitrag 11.03.2012, 14:09
Beitrag #6654


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Apropos Bus:
Hat der Fahrer Feierabend, sollte er ja sein Gefährt irgendwo abstellen.
Da noch etwas Platz war, hat ihm die Straßenverkehrsbehörde auch seinen Parkplatz spendiert:

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MisterOJ
Beitrag 11.03.2012, 14:28
Beitrag #6655


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Zitat (ulm @ 11.03.2012, 14:09) *
Hat der Fahrer Feierabend, sollte er ja sein Gefährt irgendwo abstellen.

Hier fehlt aber ein "Bus" frei - Zz!!!!! Sonst darf der Bus ja überhaupt nicht in den Radlinge/Fußlinge-Sonderweg einfahren!! ranting.gif


Davon abgesehen halte ich solche lösungen für murks wallbash.gif


OJ


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rapit
Beitrag 11.03.2012, 15:53
Beitrag #6656


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Zitat (MisterOJ @ 11.03.2012, 02:48) *
Zitat (rapit @ 09.03.2012, 15:45) *
Und auch .. nett blink.gif wallbash.gif

Die Schilderkombi an dem Mast versteh ich nicht - hier passen imho das fahrtrichtungsgebot nicht mit dem Z222 zusammen.

@rapit: kanste dazu mal ne Skizze der Örtlichkeit machen oder uns was dazu ?

Guck mal auf die HP des Links
in diesem Threadbeitrag wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 11.03.2012, 16:05
Beitrag #6657


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Zitat (rapit @ 11.03.2012, 15:53) *
Guck mal auf die HP des Links
in diesem Threadbeitrag wavey.gif

Meinst du das dort verlinkte Foto und das luftbild vom "Knochen"? think.gif


OJ


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Mitleser
Beitrag 11.03.2012, 16:31
Beitrag #6658


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Zitat (MisterOJ @ 11.03.2012, 02:48) *
Zitat (Mitleser @ 10.03.2012, 19:38) *
Siehe § 37 Abs. 2 Nr. 4 S. 2 StVO: "Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Linienomnibusse und Taxen, wenn sie einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen."

Aber tut der Bus das im konkreten beispiel nicht?? think.gif Er hält doch auf einem Bereich der mit Breitstrich vom normalen verkehr abgetrennt ist (=Bushaltestelle).

Ich sehe einen normalen Seitenstreifen, mit einer Haltestelle. Da darf also jeder drauf und zBsp. halten.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.03.2012, 12:29
Beitrag #6659





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Wenn das aber niemand macht, ist der Bereich auch vom übrigen Verkehr freigehalten.
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Mitleser
Beitrag 12.03.2012, 12:46
Beitrag #6660


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Er ist dann zwar frei, aber nicht freigehalten. whistling.gif
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HeLi
Beitrag 12.03.2012, 15:08
Beitrag #6661


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Anlieferverkehr in Einbahnstraße: rein oder raus?
[Foto]

Der Beitrag wurde von HeLi bearbeitet: 12.03.2012, 15:23


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da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Digo
Beitrag 12.03.2012, 15:09
Beitrag #6662


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Dein Link geht nicht wirklich, hier der Richtige: http://img40.imageshack.us/img40/1641/1203070911b.jpg
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HeLi
Beitrag 12.03.2012, 15:11
Beitrag #6663


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Danke
:-)


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da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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MisterOJ
Beitrag 12.03.2012, 15:57
Beitrag #6664


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Zitat (HeLi @ 12.03.2012, 15:08) *
Anlieferverkehr in Einbahnstraße: rein oder raus?

Als Lieferverkehr darfste am Z267 vorbeifahren ...

... dann darfst du aber wegen z220 nur in dieser Richtung weiterfahren (also nicht mehr dort rausfahren)


Zwar soweit eindeutig, aber unglücklich dennoch... unsure.gif


OJ


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HeLi
Beitrag 12.03.2012, 19:00
Beitrag #6665


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Mag sein - ich kann mich dennoch des Eindrucks nicht erwehren, dass sich um diese gesamte Beschilderung niemand ernstlich kümmert - die angebliche Feuerwehrzufahrt wird lustig zugeparkt (der Müllcontainer steht manchmal direkt neben den Löschschlauchbehältern) und der Lieferverkehr fährt da selbstverständlich rein und wieder raus. Was soll er denn auch anderes machen?
Wer diese Zeichen aufgestellt hat oder dies angeordnet (?) hat, der hat eigentlich wissen müssen, dass das kein Mensch beachten wird.

Mal wieder amtliche Verkehrszeichen mit dem Lerneffekt "kannste ignorier'n". Schade!
Sollten Vz. nicht nur dort stehen, wo sie auch wirklich hingehören und so, dass man sie beachtet? Und auch so, dass man sie überhaupt befolgen kann?


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ulm
Beitrag 12.03.2012, 19:12
Beitrag #6666


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Zitat (HeLi @ 12.03.2012, 19:00) *
Wer diese Zeichen aufgestellt hat oder dies angeordnet (?) hat, der hat eigentlich wissen müssen, dass das kein Mensch beachten wird.

Mal wieder amtliche Verkehrszeichen mit dem Lerneffekt "kannste ignorier'n". Schade!

Das sind Blechtafeln, die teilweise amtlichen Verkehrszeichen ähnlich sehen, aber da es sich um Privatgrund handelt, sind die auch nicht amtlich angeordnet, sondern vom Ladenbetreiber dort abgestellt...

In den Augen des Aufstellers macht die Kombination von links nach rechts gelesen sogar Sinn:
"Hier darf man nicht rein" + "außer Lieferverkehr" und dann rechts "Lieferverkehr hier entlang"

Das private Schildchen Feuerwehrzufahrt vergessen wir dann mal.

Natürlich ist es schade, dass hier die Autorität einer amtlichen Beschilderung untergraben wird.

...aber dafür ist´s auch Beitrag 6666 narr.gif
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rapit
Beitrag 12.03.2012, 19:30
Beitrag #6667


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Zitat (HeLi @ 12.03.2012, 19:00) *
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.

cheers.gif


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HeLi
Beitrag 12.03.2012, 22:32
Beitrag #6668


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Zitat (ulm @ 12.03.2012, 19:12) *
Das sind Blechtafeln, die teilweise amtlichen Verkehrszeichen ähnlich sehen, aber da es sich um Privatgrund handelt, sind die auch nicht amtlich angeordnet, sondern vom Ladenbetreiber dort abgestellt...


Ich gehe davon aus, dass der Eigentümer diese Verkehrsfläche zur eingeschränkt öffentlichen Nutzung zur Verfügung stellt - er ermöglicht das Befahren und gestattet es zur Belieferung seiner Ladner.

Die von ihm aufgestellten bemalten Blechtafeln sind also vom öffentlichen Verkehrsraum her einsehbar und ich gehe weiterhin davon aus, dass die Aufstellung auch bewusst und mit Absicht so gewählt wurde, dass die Bedeutung der Schilder dem Teilnehmer am öffentlichen Verkehr ersichtlich gemacht werden soll.

Wenn sich derr Aufsteller nun hierfür einer Beschriftung bedient, die der amtlichen zum Verwechseln ähnlich ist, dann stellt sich mir schon wieder die Frage nach der Anordnung resp. Zulässigkeit.

Ein Lieferant, der sich an die Beschilderung halten würde, käme zwar rein, aber nicht mehr raus; aber abstellen dürfte er seine Kiste dort auch nicht, denn er muss ja (und wieso sollte der Leser der Tafeln genau diese in seiner Wahrnehmung auslassen?) für die Feuerwehr freihalten.

Erstaunlicherweise werden die Läden trotzdem beliefert, woraus ich schließe, dass sich keiner der Anlieferfahrer nach diesen einer verkehrsrechtlich relevanten Beschilderung ähnlichen Blechtafeln richtet. Wie auch.


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MisterOJ
Beitrag 13.03.2012, 08:04
Beitrag #6669


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Zitat (HeLi @ 12.03.2012, 19:00) *
ich kann mich dennoch des Eindrucks nicht erwehren, dass sich um diese gesamte Beschilderung niemand ernstlich kümmert

Also nein unsure.gif - wie kannst du nur no.gif den Sinn dieser Beschilderung in Frage stellen ranting.gif Die ist natürlich ganz sicher von Fachleuten und Experten durchdacht und wohlüberlegt genau so aufgestellt worden!!! yes.gif

Also *tztztz* think.gif

OJ


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haschee
Beitrag 15.03.2012, 10:55
Beitrag #6670


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Oh irgendwie übersehen, sorry wavey.gif

Zitat (MisterOJ @ 02.03.2012, 18:00) *
Zitat (haschee @ 26.02.2012, 14:38) *
So, habe mal Fotos gemacht von den LKW Schildern

großartiger Einsatz für´s VP!!! flowers.gif

eins vorweg: man ist das alles ne ganze Menge Blech!!! wacko.gif - was das wieder gekostet hat!! ranting.gif


Danke. blushing.gif

Und Blech - die GANZ GROSSEN Wegweiser stehen ja an der A7 und den Bundesstraßen aus Richtung Stuttgart.

Aber du hast Recht, auch aus dieser Richtung ist das wenn du die Gesamtübersicht der gesperrten Straßen gesehen hast und das hochrechnest... shutup.gif
Zitat (MisterOJ @ 02.03.2012, 18:00) *
Zitat (haschee @ 26.02.2012, 14:38) *

Bild 1 + 2: was is´n das für´n komisches blaues Z442 ??

Das soll wohl verdeutlichen, daß das die einzig (noch) legale Möglichkeit ist zur A7 zu kommen. (wird dicht gemacht)

BLAU = erlaubt...


Zitat (MisterOJ @ 02.03.2012, 18:00) *
Zitat (haschee @ 26.02.2012, 14:38) *
Wenn schon ein Schild "bis zur Sichtlinie vorfahren" als Zusatz braucht

Wer hält denn bei einem Z205 direkt am Schild??

Zitat (haschee @ 26.02.2012, 14:38) *
dann kann man mal raten wie beliebt die Auffahrt vor allem bei Linksabbiegern ist.

Kannst du das bitte mal

Hm, evtl. sieht man es nicht so gut, aber die Fahrzeuge von rechts kommen über eine Kuppe und sind seeeehr schlecht zu sehen. Selbst wenn man vorne steht. Ich sollte vielleicht mal ein Video machen.
Da gabs erst 1 Toten, aber bei dem wurde gesagt es wäre wegen der Freigabe der Umgehung und der hätte vermutlich nicht aufgepasst.
Also gilt da 100 km/h durchgängig. blink.gif



Zitat (MisterOJ @ 02.03.2012, 18:00) *
Zitat (haschee @ 26.02.2012, 14:38) *
Rest:
Bild 1 zeigt ein LKW Verbot
ausgenommen Anlieger, landwirtschaftliche Fahrzeuge und
Fahrschulen

Is denn da soviel LKW-Fahrschulverkehr??

Ich weiß von nichts. wavey.gif

Zitat (MisterOJ @ 02.03.2012, 18:00) *
Zitat (haschee @ 26.02.2012, 14:38) *
Bild 2 zeigt ein LKW Verbot für eine bestimmte Straße

So wie´s aussieht gilt das LKW-Verbot für die restlichen 5m der Straße bis an die zu sehende Einmündung... whistling.gif


Nee, die "meinen" damit ne Straße wenn man rechts abbiegen würde und nach 500 Meter an der Ampel links. thread.gif

Die Beschilderung ist auch noch top, das wäre noch Bilder wert - bei Gelegenheit.

Zitat (MisterOJ @ 02.03.2012, 18:00) *
Zitat (haschee @ 26.02.2012, 14:38) *
Ich hätte bestimmt noch die 100 vollmachen können mit Bildern...

dribble.gif
OJ


Bei Gelegenheit mal bestimmt.

Mal als Vorgeschmack per Gehirnbildvorstellung:
am Wochenende ist eine "Automeile" in der Innenstadt.

Beschilderung sieht so aus:
Ne Menge Haltverbote - mit Doppelpfeilen.
Ohne Anfang und Ende.

"Zusatzeichen" mit Datum gibts nicht, klebt am Hauptschild dran.

Und einen Großteil der Parkplätze würde ich als Seitenstreifen interpretieren oder als Parkbucht oder sonstiges.

Aber es ist kein Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" dran.

Vor allem gehts mir um die komplette Straße hier. Alle rechtsparkenden parken nicht auf der Straße! rofl1.gif
Straße: "Bei den Kornschrannen"
http://maps.google.de/maps?q=N%C3%B6rdling...mp;t=h&z=19


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Kuli
Beitrag 15.03.2012, 12:41
Beitrag #6671


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In Schwelm gesehen:



Kann mir denken, was man damit erreichen will (extreme Flexibilität durch die Möglichkeit, beide Linksabbieger am Ende der Phase gesichert zu führen, ohne sie vorher rot schalten zu müssen), aber in Ordnung wird das so nicht sein
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ulm
Beitrag 15.03.2012, 20:07
Beitrag #6672


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Zitat (Kuli @ 15.03.2012, 12:41) *
Flexibilität durch die Möglichkeit, beide Linksabbieger

...meinst "links" und "das andere links"? think.gif
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Kuli
Beitrag 15.03.2012, 22:13
Beitrag #6673


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Zitat (ulm @ 15.03.2012, 20:07) *
Zitat (Kuli @ 15.03.2012, 12:41) *
Flexibilität durch die Möglichkeit, beide Linksabbieger

...meinst "links" und "das andere links"? think.gif

Nein, ich mein "Linksabbieger" und "Linksabbieger von gegenüber" (falls "Rechtsabbieger" keinen Grünpfeil haben)
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 16.03.2012, 12:28
Beitrag #6674





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Ja, das gibt's hier auch.

(aber mit eigener Linksabbiegerampel mit Rotlicht, sehe grade dass es im Beispiel anders ist)
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Achim
Beitrag 16.03.2012, 12:55
Beitrag #6675


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Zitat (Kuli @ 15.03.2012, 12:41) *
In Schwelm gesehen:



Kann mir denken, was man damit erreichen will (extreme Flexibilität durch die Möglichkeit, beide Linksabbieger am Ende der Phase gesichert zu führen, ohne sie vorher rot schalten zu müssen), aber in Ordnung wird das so nicht sein

Um Gottes Willen, auf was für Ideen so manche "Fachkräfte" kommen ...


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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.03.2012, 16:52
Beitrag #6676


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Auch so'n wohldurchdachtes Werk einer Fachkraft - aus dem Odenwald: Stehen tut's vor der Abzweigung der B460 von der B45:




Und auch im Allgäu gibt's nette Zusatzzeichen - die ja bekanntlich nur für das unmittelbar darüber angebrachte VZ gelten:



... oder unter einem VZ274 den Kreis der VT eingrenzen, für die dieses gilt:

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helmet lampshade
Beitrag 16.03.2012, 17:15
Beitrag #6677


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@BB Man sieht doch wie's gemeint ist. Und das ZS bei Erbach ist doch sinnvoll*

Ich interpretiere das so: "Lieber Verkehrsteilnehmer, bitte blinke hier entweder rechts oder links. Ok, Rechtsblinken ist zwar genaugenommen nicht korrekt, aber hier für den Verkehrsablauf sinnvoll"
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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.03.2012, 17:26
Beitrag #6678


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Zitat (helmet lampshade @ 16.03.2012, 17:15) *
Und das ZS bei Erbach ist doch sinnvoll


Aber nur, wenn man die Ecke kennt - dann ist's in der Tat einer jener Fälle, wo regelwidriges Blinken sinnvoll ist whistling.gif

Aber was soll ein völlig Ortsunkundiger damit anfangen? Der fühlt sich bestenfalls daran erinnert, der Vorfahrt Richtung Eberbach folgend blinken zu müssen - will er aber "geradeaus", hat der auch mit diesem ZZ nicht die geringste Veranlassung, das blinkend zu tun no.gif
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MisterOJ
Beitrag 16.03.2012, 18:02
Beitrag #6679


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Zitat (Kuli @ 15.03.2012, 12:41) *
(extreme Flexibilität durch die Möglichkeit, beide Linksabbieger am Ende der Phase gesichert zu führen, ohne sie vorher rot schalten zu müssen), aber in Ordnung wird das so nicht sein

Genau - so kannst du die Linksabbieger bei Bedarf (z.B: Schleifenanforderung) vorzeitig bei weiterhin noch roter Vollscheibe gesichert freigen bzw. nachträglich länger grün lassen (bei schon wieder) roter Vollscheibe...
Gleiches gilt für den Rechtsabbieger... (haben wir so ähnlich auch - wenn auch nur für Linksabbieger)

imho verkehrstechnisch sicher und ne gute Lösung - besonders bei Verkehrsschwankungen!


Zitat (Achim @ 16.03.2012, 12:55) *
Um Gottes Willen, auf was für Ideen so manche "Fachkräfte" kommen ...

Darf ich fragen was dich daran stört? unsure.gif


Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.03.2012, 16:52) *
Auch so'n wohldurchdachtes Werk einer Fachkraft - aus dem Odenwald: Stehen tut's vor der Abzweigung der B460 von der B45:

Meinst du das "blinken"-Zz? Da wird´s wohl in der Vergangeheite des öfteren zu ungewollten Kaltverformungen infolge "unterlassener betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers" gekommen sein, so dass sich dei SVB im Sinne der verkehrssicherheit zu dem Erklärbär-Zz entschlossen hat...

Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.03.2012, 16:52) *
Und auch im Allgäu gibt's nette Zusatzzeichen - die ja bekanntlich nur für das unmittelbar darüber angebrachte VZ gelten:

Wozu das Z262 wenn doch dank Z250 eh keine Fahrzeuge reindürfen....
(und ein schiebender Radling [gwürde das Z262 dann für beide getrennt gelten? unsure.gif ] bzw gar ein Fußling dürfte ja wohl nicht über die angegebene maximal-Last kommen... rolleyes.gif)


Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.03.2012, 16:52) *
... oder unter einem VZ274 den Kreis der VT eingrenzen, für die dieses gilt:

na und - is doch nicht falsch!! tongue.gif

igO? Dann darfste dort "50" fahren - bei agO "100"... yes.gif
(lediglich die Verkehrsteilnehmer "Fußgänger" dürfen sich nicht schneller als "30" fortbewegen - was der Durchschnitts´Fußling nicht schafft bzw. nicht will)


OJ wavey.gif



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GolfVI
Beitrag 16.03.2012, 18:06
Beitrag #6680


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Zitat (MisterOJ @ 16.03.2012, 18:02) *
Darf ich fragen was dich daran stört? unsure.gif


Das habe ich mich auch gefragt. Zumindest die Version mit der getrennten Signalisierung nach rechts ist doch nichts ungewöhnliches. Also Vollscheibe mit Rot Gelb Grün und für die Abbieger nochmal Gelb und Grün als Pfeiloptik.

Oder möchte man sich an:
Zitat
3. Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb - Rot beschränkt sein.

stören? Und hätte lieber nur einen einfeldigen grünen Pfeil? (und dann auch nur nach rechts?) think.gif
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MisterOJ
Beitrag 16.03.2012, 20:19
Beitrag #6681


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Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Oh irgendwie übersehen, sorry

Macht nix...

Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Danke. blushing.gif

wavey.gif

Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Zitat (MisterOJ @ 02.03.2012, 18:00) *
was is´n das für´n komisches blaues Z442 ??
Das soll wohl verdeutlichen, daß das die einzig (noch) legale Möglichkeit ist zur A7 zu kommen. (wird dicht gemacht)
BLAU = erlaubt...

Also sowas wie ein Z237 für LKW?? blink.gif

Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Ich sollte vielleicht mal ein Video machen.




Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Also gilt da 100 km/h durchgängig. blink.gif

Bei den bestehenden Sichtschwierigkeiten? think.gif


Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Ich weiß von nichts. wavey.gif

Erst Thesen aufstellen und dann whistling.gif

--> ranting.gif

Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Nee, die "meinen" damit ne Straße wenn man rechts abbiegen würde und nach 500 Meter an der Ampel links. thread.gif

... dann hätten sie es doch auch so beschildern können... rolleyes.gif


Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Die Beschilderung ist auch noch top, das wäre noch Bilder wert - bei Gelegenheit.

dribble.gif


Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
am Wochenende ist eine "Automeile" in der Innenstadt.

Beschilderung sieht so aus:
Ne Menge Haltverbote - mit Doppelpfeilen.
Ohne Anfang

Also ungültig!!! yahoo.gif

Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Und einen Großteil der Parkplätze würde ich als Seitenstreifen interpretieren oder als Parkbucht oder sonstiges.
Aber es ist kein Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" dran.

Aus dir nicht bekannten Gründen hat man wohl behördenintern sorgfältig abgewogen und sich dafür entschieden, das halten/parken auf dem Seitenstreifen für die Zeit der "Automeile" nicht zu verbieten...
(schließlich sollen die Leute ja auch anreisen können... ) whistling.gif


OJ wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.03.2012, 20:24
Beitrag #6682


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Zitat (MisterOJ @ 16.03.2012, 18:02) *
(lediglich die Verkehrsteilnehmer "Fußgänger" dürfen sich nicht schneller als "30" fortbewegen ...)


Aber sicher dürfen Fußgänger (wozu auch Rollschuhläufer, Kinder auf -fahrrädern, ... gehören!) dort schneller als 30 - bloß halt nicht auf der Fahrbahn wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.03.2012, 23:29
Beitrag #6683


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ob der NichtBus auf dieser Spur wohl immer Zeichen 298 beachtet und der Radfahrer §10 ?
und was wohl passiert ausserhalb der "Gültigkeit" der Spur ?


wenn am rechten Fahrbahnrand Z 254 und auf dem linken Gehweg/Sonderweg Zeichen 241 steht, was gilt dann ? Oder ist das OK weil der Sonderweg eh nicht zur Fahrbahn gehört ?
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Cabronito
Beitrag 17.03.2012, 01:24
Beitrag #6684


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Was soll denn nun auf diesem Platz gelten? Schildakombi an Stelle A oder B?



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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Schattenfell
Beitrag 17.03.2012, 02:13
Beitrag #6685


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GolfVI
Beitrag 17.03.2012, 08:42
Beitrag #6686


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War @Cabronito etwa in einer kleinen aber dennoch Stadt unterwegs? whistling.gif

EDIT Er war und hats sogar verlinkt... Bin wohl doch noch nicht so ganz wach blushing.gif

Besonders schön ist an dieser Stelle ja, dass der Platz in einer Parkverbotszone liegt. Zusätzlich Haltverbot ausserhalb markierter Flächen auf dem gesamten Platz. Da braucht der Öllieferant in Zukunft nen langen Schlauch... ranting.gif
"Mein" BRK Zusatzzeichen ist auch von dieser Stelle.

Durchaus umstritten scheint die Neuregelung auch zu sein.
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Mitleser
Beitrag 17.03.2012, 13:52
Beitrag #6687


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Zitat (Cabronito @ 17.03.2012, 01:24) *
Was soll denn nun auf diesem Platz gelten? Schildakombi an Stelle A oder B?
Ich sehe da keinen Unterschied!?
Egal wie man liest (streng von oben nach unten, Zz beziehen sich auf das Hauptzeichen, Zz beziehne sich auf das Zeichen drüber, ...) komme ich stets auf die selbe Lösung in der Praxis.

Zitat (GolfVI @ 17.03.2012, 08:42) *
Besonders schön ist an dieser Stelle ja, dass der Platz in einer Parkverbotszone liegt.
Dann passt das ja sogar mit dem ungewöhnlichen Zz (Parkscheibe + markierte Fläche). thumbup.gif
Rein aus Interesse, gibt es davon auch ein Foto? Weil in dem Artikel wird auch eine Anwohnerregelung erwähnt, die wohl für den Durchschnittsbürger unverständlich zu sein scheint.
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GolfVI
Beitrag 17.03.2012, 14:08
Beitrag #6688


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Fotos von was genau? Von der Parkverbotszone? Lässt sich denke ich im Laufe der kommenden Woche machen!

Die Anwohnerregelung finde ich eigentlich nicht so kompliziert. Jeder darf innerhalb markierter Flächen parken. (Auf dem Marktplatz mit Parkscheibe zu den angegebenen Zeiten). Anwohner dürfen zusätzlich mit Ausweis vor ihrem Haus parken, wenn sie dabei die "Abstandsregeln" der StVO einhalten können. (Kreuzungsabstand u. Restfahrbahnbreite)

Schlecht haben`s nur die Anwohner am Marktplatz, die dürfen auch nur 3 Stunden mit Parkscheibe und vorm Haus garnicht, weil hier zusätzlich Vz 283 mit ZZ "auf dem gesamten Platz ausserhalb markierter Flächen" steht.
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Mitleser
Beitrag 17.03.2012, 14:14
Beitrag #6689


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Zitat (GolfVI @ 17.03.2012, 14:08) *
Fotos von was genau? Von der Parkverbotszone? Lässt sich denke ich im Laufe der kommenden Woche machen!
Jep, genau die. Auch wenn es gemäß Deiner Schilderung wohl eindeutig und normkonform ist, habe ich die Hoffnung auf das Gegenteil noch nicht aufgegeben. Danke vorab!

Zitat (GolfVI @ 17.03.2012, 14:08) *
Schlecht haben`s nur die Anwohner am Marktplatz, die dürfen auch nur 3 Stunden mit Parkscheibe und vorm Haus garnicht, weil hier zusätzlich Vz 283 mit ZZ "auf dem gesamten Platz ausserhalb markierter Flächen" steht.
Das liest sich schon mal wieder nicht ganz normkonform. Gelten Vz 283 doch "nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind [und] bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung". Sowas auf "Plätze" zu beziehen, schreit auch nach Fotos. dribble.gif
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rapit
Beitrag 17.03.2012, 17:14
Beitrag #6690


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Hier dürfen (auf öffentlicher Fläche, nicht etwa auf einem Einkaufsmarktgelände) Fußgänger eine halbe Stunde verweilen, wenn Sie eine Parkscheibe benutzen:

wallbash.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.03.2012, 17:20
Beitrag #6691


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Komm, gib's doch zu: Du hast außer dem Praxisschild wub.gif im Hintergrund auch das ZZ so'n klein wenig...


whistling.gif
c.s.
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rapit
Beitrag 17.03.2012, 17:34
Beitrag #6692


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no.gif, nur das Praxisschild, weil wir das gem. unserer Netiquette ja müssen. Das Zz ist original.
Und darunter eines der gaaanz wenigen in dem Ort, wo man eine blaue Parkscheibe verwenden darf, ansonsten brauchst Du schwarze!

Das da ist aus demselben Ort


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GolfVI
Beitrag 17.03.2012, 19:23
Beitrag #6693


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Zitat (Mitleser @ 17.03.2012, 14:14) *
Sowas auf "Plätze" zu beziehen, schreit auch nach Fotos. dribble.gif


Wie`s der Zufall will, hab ich da morgen sogar was zu erledigen....
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Cabronito
Beitrag 18.03.2012, 02:11
Beitrag #6694


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Na dann kann ich mir die Radtour dahin ja sparen und geh lieber ne Runde Schwimmen wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 18.03.2012, 13:58
Beitrag #6695


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Zitat (oscar_the_grouch @ 16.03.2012, 23:29) *
ob der NichtBus auf dieser Spur wohl immer Zeichen 298 beachtet und der Radfahrer §10 ?
und was wohl passiert ausserhalb der "Gültigkeit" der Spur ?

Wie gut das Wattestäbchen kein Linienbusfahrer ist... whistling.gif

Zitat (Schattenfell @ 17.03.2012, 02:13) *

Ein "Schneeflocke"-Zz unterm Z214-10??? unsure.gif

--> darf ich also nur bei Schneefall/-glätte nicht rechtsrum abiegen? blink.gif (Wobei dort in der Seitenstraße steht ja ne Sparrbüchse - ohne en Zz!!!) wacko.gif

Zitat (rapit @ 17.03.2012, 17:14) *
Hier dürfen (auf öffentlicher Fläche, nicht etwa auf einem Einkaufsmarktgelände) Fußgänger eine halbe Stunde verweilen, wenn Sie eine Parkscheibe benutzen:

blink.gif Und müssen sie dann die Parkscheibe die ganze Zeit in der Hand halten? oder sich um den Hals hängen?

Wobei auf dem Zz ist ja ein Erwachsener + kind --> also darf dort nur in Begleitung (=händchenhaltend) eines Kindes verweilt werden whistling.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 18.03.2012, 14:20
Beitrag #6696


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ich weiß nicht, wie man das als Fußgänger mit der Parkscheibe macht.
Vllt hinter die Brille legen?

Evtl dient die Fläche den Fußgängern, die während der Kernzeit Mo-Fr dort dem Lieferverkehr Platz machen müssen

Oder heißt das, dass von Mo-Fr nur Lieferverkehr und Rollstuhlfahrer bitteschön versuchen sollen, die Straße zu Fuß zu begehen, andere dürfen sie immer nutzen? blink.gif think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.03.2012, 14:37
Beitrag #6697


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Nee: Das ist nur während der angegebenen Zeiten ein Fußweg - aber nur für Lieferverkehr sowie Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde; für alle anderen ist das 24/7 eine ganz normale Straße yes.gif

Und nein, ich hab' keinerlei Vorstellung, wozu das gut sein könnte no.gif
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haschee
Beitrag 18.03.2012, 14:41
Beitrag #6698


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Zitat (MisterOJ @ 16.03.2012, 21:19) *
Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Zitat (MisterOJ @ 02.03.2012, 18:00) *
was is´n das für´n komisches blaues Z442 ??
Das soll wohl verdeutlichen, daß das die einzig (noch) legale Möglichkeit ist zur A7 zu kommen. (wird dicht gemacht)
BLAU = erlaubt...

Also sowas wie ein Z237 für LKW?? blink.gif

Vielleicht solls auch auf die Autobahn hindeuten? Blau... unsure.gif think.gif
Gibts nicht Schilderspezialisten hier im Forum... thread.gif
Zitat (MisterOJ @ 16.03.2012, 21:19) *
Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Ich sollte vielleicht mal ein Video machen.


Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Also gilt da 100 km/h durchgängig. blink.gif

Bei den bestehenden Sichtschwierigkeiten? think.gif


Ja klar. Der 1 Tote hat angeblich nicht gemerkt, daß der 2. Teil der Umgehung offen war. Und die anderen Toten waren Überholmanöver 1 km vor und nach der Einmündung. Also brauchts noch mindestens 1 Toten bevor da was passiert.


Ok, 2 Videos. Geschwindigkeit sind echte 100 km/h da nicht per Schild verboten. Wobei ich die normal da nicht fahre - aber wir kennen ja den üblichen deutschen Verkehrsteilnehmer... wink.gif


Hier Video 1.
http://youtu.be/TSW8F_wsPT4
Extra weiter vorn angefangen damit man sieht, keine Beschränkung. Und damit man sieht wie bescheiden die Umgehung ist. Es geht um die Abzweigung/Einmündung links - da wird nach rechts UND LINKS ausgefahren! Also direkt vor die Schnauze meiner Fahrtrichtung.

Video 2
http://youtu.be/oBr3pUPAFo8
zur Verdeutlichung aus der anderen Richtung - hat leider nicht ganz geklappt, da mir einer vors Auto gezogen ist und meine Kamera nicht mehr gehalten hat... (gut, Kleber war schon etwas lose und mehr für Tachovideos gedacht)

An der Stelle hat man sogar noch vergleichsweise gute Sicht...
Die problematische Stelle wäre dann weiter hinten die Abzweigung/Einmündung rechts gewesen.
Mal sehen vielleicht beim nächsten Mal.

Auf jeden Fall sieht man, daß ich schon für den Sonntagsfahrer gut bremsen mußte von meinen echten 100 runter!
Der hatte etwa 50 drauf als ich dran war... Kann ich den anzeigen - der muß mich gesehen haben. rolleyes.gif


Ich entschuldige mich für die Qualität und das Tackern. Die Kamera hats jetzt dann wohl doch bald hinter sich. blushing.gif

Zitat (MisterOJ @ 16.03.2012, 21:19) *
Zitat (haschee @ 15.03.2012, 10:55) *
Und einen Großteil der Parkplätze würde ich als Seitenstreifen interpretieren oder als Parkbucht oder sonstiges.
Aber es ist kein Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" dran.

Aus dir nicht bekannten Gründen hat man wohl behördenintern sorgfältig abgewogen und sich dafür entschieden, das halten/parken auf dem Seitenstreifen für die Zeit der "Automeile" nicht zu verbieten...


Äh nö.
Da sollen die Autos der "Automeile" stehen. rolleyes.gif

Wobei ich jetzt doch Anfangsschilder gefunden habe, zwar nicht genug, aber nunja.

Es bleibt das Problem mit dem Seitenstreifen.

Das nächste Problem wäre ja, daß alle Autos die FÜR die Automeile dort hingestellt werden eine Ausnahmegenehmigung bräuchten? Solange die Schilder stehen. (und gelten würden) Also würde ich sagen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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rapit
Beitrag 18.03.2012, 14:54
Beitrag #6699


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 18.03.2012, 14:37) *
Nee: Das ist nur während der angegebenen Zeiten ein Fußweg - aber nur für Lieferverkehr sowie Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde; für alle anderen ist das 24/7 eine ganz normale Straße yes.gif

...und wenn man da rein fährt, und wendet, und wieder an selber Stelle raus will hat man auf der Rückseite ,
muss ich also gem. § 10 StVO Vorrang geben? OK, ist eine rhetorische Frage, weil da ein Bordstein ist. Aber sowas könnte es ja bestimmt an anderer Stelle auch geben whistling.gif


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Mitleser
Beitrag 18.03.2012, 14:57
Beitrag #6700


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Zitat (rapit @ 18.03.2012, 14:54) *
OK, ist eine rhetorische Frage, weil da ein Bordstein ist.
Nicht ganz rhetorisch theoretisch, wenn es um den Vorrang von Fußgängern, die sich parallel der Zielfahrbahn bewegen, geht.
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