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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Bonsai-Brummi
Beitrag 18.03.2012, 15:02
Beitrag #6701


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Zitat (rapit @ 18.03.2012, 14:54) *
...und wenn man da rein fährt, und wendet, und wieder an selber Stelle raus will hat man auf der Rückseite


... das man sofort zweifelsfrei als ein Irrtum vom Amt oder aber als Laububenstreich erkennt - schließlich ist man dann gar nicht an einem VZ242 vorbeigekommen, befindet sich mithin überhaupt nicht in einer FuZo, die da beendet werden könnte no.gif
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MisterOJ
Beitrag 18.03.2012, 15:19
Beitrag #6702


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Zitat (rapit @ 18.03.2012, 14:20) *
ich weiß nicht, wie man das als Fußgänger mit der Parkscheibe macht.

na die StVO sagt dazu nix aus no.gif

Zitat (rapit @ 18.03.2012, 14:20) *
Vllt hinter die Brille legen?

und was machste als Nicht-Brillenträger?? think.gif


OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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GolfVI
Beitrag 18.03.2012, 18:59
Beitrag #6703


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So - wie angekündigt Bilder:
Bild 1
Standort C
Bild 2
auf dem unteren ZZ steht "ausgenommen in gekennzeichneten Flächen".
Standort A
Bild 3
Standort B

google maps
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Mitleser
Beitrag 18.03.2012, 22:40
Beitrag #6704


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Danke flowers.gif

Fangen wir mal mit der Zonenbeschilderung an. Eigentlich unkritisch und dem mutmaßlichen Willen entsprechend, aber ... warum entsprechen beide Zz nicht den amtlichen Vorgaben? Und kleinkariert, warum braucht es überhaupt das erste Zz und welcher Bewohnerausweis genügt für das zweite Zz?

Beide Halteverbote haben den Nachteil, dass sie nur bis zur nächsten Kreuzung gelten, also sich spätestens ab der Schulgasse nicht mehr "überlappen". Dazu kommt noch, dass der Heumarkt eine Einbahnstraße ist und man somit auf der jeweils linken Fahrbahnseite weiterhin halten (oder als Bewohner parken) darf.
Beide Verbote gelten aber auch nur bis zur nächsten Parkmarkierung. Daher ist der Zusatz mit der Befreiung beim zweiten Verbot sinnlos.
Und im schlechten Luftbild sieht das stark nach Seitenstreifen aus - da würden die Halteverbote ohne entsprechendes Zz 1052-37 dann sowieso nicht gelten.


Hab ich Leider doch Recht gehabt:
Zitat (Mitleser @ 17.03.2012, 14:14) *
Auch wenn es gemäß Deiner Schilderung wohl eindeutig und normkonform ist, habe ich die Hoffnung auf das Gegenteil noch nicht aufgegeben.
crybaby.gif
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GolfVI
Beitrag 18.03.2012, 23:20
Beitrag #6705


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Das Verbot vom Heumarkt soll wohl wirklich nur die hellgraue Pflasterfläche in der Mitte freihalten. Überlappen sollen sie sich mutmaßlich auch nicht... Man möchte wohl ( so auch der Tenor einiger Zeitungsartikel) auf den Plätzen "Ordnung" haben. Der Heumarkt wurde erst vor wenigen Jahren aufwändig umgestaltet und soll wohl ausdrücklich nicht als Parkplatz dienen, damit man die Pflasterfläche "bewundern" kann.

Zitat (Mitleser @ 18.03.2012, 22:40) *
Und im schlechten Luftbild sieht das stark nach Seitenstreifen aus


Auf dem Seitenstreifen (am "Verbindungsstück" Heumarkt -> Marktplatz in Fahrtrichtung links) sind Parkplätze markiert. Das Haltverbot mit Zz steht an allen Zufahrten zum Marktplatz (Heumarkt, Maingasse von oben (Kreuzung Hauptstraße) und unten).

Zitat (Mitleser @ 18.03.2012, 22:40) *
und welcher Bewohnerausweis genügt für das zweite Zz?

Na der einzige, den die Kommune, die das Schild aufgestellt hat, ausgibt. wavey.gif Du kannst Fragen stellen... tongue.gif
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Der Dicke
Beitrag 19.03.2012, 20:18
Beitrag #6706


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Tja, wat nun blink.gif



absolutes Haltverbot oder nicht? think.gif


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LKW-Stefan
Beitrag 19.03.2012, 21:27
Beitrag #6707


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Mitarbeiter des Bauhofes haben eine Straße für Fahrzeuge über 3,5to gesperrt whistling.gif



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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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rapit
Beitrag 19.03.2012, 21:30
Beitrag #6708


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Zitat (Der Dicke @ 19.03.2012, 20:18) *
Tja, wat nun blink.gif

im Bereich des Andreaskreuzes 5 m absolutes HV, also ein Erklärbärschild, dahinter wird dann das eingeschränkte beendet whistling.gif laugh2.gif



Zitat (LKW-Stefan @ 19.03.2012, 21:27) *
Mitarbeiter des Bauhofes haben eine Straße für Fahrzeuge über 3,5to gesperrt whistling.gif

Das gilt doch nur für den Gegenverkehr rolleyes.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 19.03.2012, 21:49
Beitrag #6709





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Wenn es geradeaus in alle Richtungen geht, wie kann es dann zur Stadtmitte nach links gehen?
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Ichtyos
Beitrag 19.03.2012, 21:57
Beitrag #6710


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"Alle Richtungen" bedeutet "zu allen fremden Ortschaften" - also alles, was in gelb beschildert werden müsste - im Gegensatz zu innerörtlichen Zielen. wavey.gif


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rapit
Beitrag 19.03.2012, 23:11
Beitrag #6711


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wenn da offenbar keine Straße nach rechts weggeht,... was macht das Spiegelei da am Mast? think.gif


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Ichtyos
Beitrag 19.03.2012, 23:16
Beitrag #6712


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Ich rate mal: Da kommen Fahrzeuge von links - zumindest bis 3,5 Tonnen. unsure.gif


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KJK
Beitrag 19.03.2012, 23:50
Beitrag #6713


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Nachdem man hier Fußgänger und Radfahrer aussperren wollte, meint man es hier jetzt besonders gut mit ihnen:



Vermutlich hatte der Bauhof gerade ein paar Schilder übrig whistling.gif .
Nicht ganz klar ist allerdings, wie das 239er links in die Landschaft passt: Der Weg links führt nämlich lediglich zu einer eingezäunten Wiese und soll garantiert für landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar sein. Von dort aus führt nur noch ein Trampelpfad auf den rechten Weg.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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rapit
Beitrag 20.03.2012, 08:53
Beitrag #6714


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Zitat (rapit @ 19.03.2012, 23:11) *
wenn da offenbar keine Straße nach rechts weggeht,... was macht das Spiegelei da am Mast? think.gif
Zitat (Ichtyos @ 19.03.2012, 23:16) *
Ich rate mal: Da kommen Fahrzeuge von links - zumindest bis 3,5 Tonnen. unsure.gif

Für von links einmündende Straßen braucht es aber keine positive Vorfahrtsbeschilderung am rechten Ast think.gif (§ 39 lässt grüßen) whistling.gif


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rapit
Beitrag 20.03.2012, 14:28
Beitrag #6715


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ein selbstgebasteltes 286ä *


*): ä wie ähnlich


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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.03.2012, 21:06
Beitrag #6716


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Gesehen in Rothenburg ob der Tauber:

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Odenwälder
Beitrag 20.03.2012, 23:05
Beitrag #6717


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.03.2012, 17:26) *
Zitat (helmet lampshade @ 16.03.2012, 17:15) *
Und das ZS bei Erbach ist doch sinnvoll


Aber nur, wenn man die Ecke kennt - dann ist's in der Tat einer jener Fälle, wo regelwidriges Blinken sinnvoll ist whistling.gif

Aber was soll ein völlig Ortsunkundiger damit anfangen? Der fühlt sich bestenfalls daran erinnert, der Vorfahrt Richtung Eberbach folgend blinken zu müssen - will er aber "geradeaus", hat der auch mit diesem ZZ nicht die geringste Veranlassung, das blinkend zu tun no.gif


Ich bin dort Ortskundig. Und blinke dort auch nicht anders, wie an anderen abknickenden Vorfahrtstraßen. Interessanter ist meiner Meinung nach aber die Gegenrichtung. Dort fehlen beide ZZ. Sprich auf der Fahrt nach Norden darf man dort nicht blinken, wenn man auf der B45 bleiben will.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.03.2012, 23:35
Beitrag #6718





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Zitat (KJK @ 19.03.2012, 23:50) *
Nachdem man hier Fußgänger und Radfahrer aussperren wollte, meint man es hier jetzt besonders gut mit ihnen:



Vermutlich hatte der Bauhof gerade ein paar Schilder übrig whistling.gif .
Nicht ganz klar ist allerdings, wie das 239er links in die Landschaft passt: Der Weg links führt nämlich lediglich zu einer eingezäunten Wiese und soll garantiert für landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar sein. Von dort aus führt nur noch ein Trampelpfad auf den rechten Weg.

Ich sehe nur ein Verkehrszeichen 240 und ein bisschen blau-weißes Blech, dazu noch eine rot-weiße Warnmarkierung am Schilderpfosten und eine Leitbake mit Lampe.
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.03.2012, 00:08
Beitrag #6719


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Zitat (rapit @ 20.03.2012, 14:28) *
ein selbstgebasteltes 286ä *


schönes Kennzeichen
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Der Dicke
Beitrag 21.03.2012, 11:37
Beitrag #6720


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.03.2012, 00:08) *
schönes Kennzeichen


und schöne Lasi blink.gif


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rapit
Beitrag 21.03.2012, 18:02
Beitrag #6721


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da war ich vor längerer Zeit schon mal ohne Fotoapparat vorbeigekommen, jetrzt also endlich mit Bildchen:

whistling.gif wavey.gif


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ukr
Beitrag 21.03.2012, 18:08
Beitrag #6722


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An der AS Jena Göschwitz hängt ein ähnliches Schildchen, allerdings ohne B, dafür mit 88 beschriftet - und die steht Kopf. laugh2.gif
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rapit
Beitrag 21.03.2012, 18:33
Beitrag #6723


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ohne B wäre ja richtig... und Kopfstand bei Achtern, Du bist aber pingelig laugh2.gif

Mal ne Frage: gibt es das im VzKat?

unsure.gif


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schilderwald
Beitrag 21.03.2012, 18:37
Beitrag #6724


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Warum wird nicht einfach das entsprechende Sinnbild aus dem § 39 (8) StVO genommen: ?


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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rapit
Beitrag 21.03.2012, 18:43
Beitrag #6725


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upps, da isses ja. Na gut, fast, aber immerhin. Hatte ich übersehen. Einfach übernehmen geht wahrscheinlich nicht, weil das eine ein Frosch, das andere ein Kröte ist, diese Unterschieds-Kröte müssen die VT halt schlucken whistling.gif

Das ist ganz aus der Nähe:
.
Für schwere Fahrzeuge ganz besonders verboten! Und für alte schwere Fahrzeuge noch viel nöcher rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 21.03.2012, 19:26
Beitrag #6726


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nicht falsch (außer den gesparten Schrauben und dem alten LKW-Piktogramm) aber schön, und wegen des Prozentwertes m.E. schildathreadwürdig:



Und das nächste,... ja... äh unsure.gif think.gif

wallbash.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.03.2012, 21:14
Beitrag #6727





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Zitat (rapit @ 21.03.2012, 18:33) *
ohne B wäre ja richtig... und Kopfstand bei Achtern, Du bist aber pingelig laugh2.gif

Mal ne Frage: gibt es das im VzKat?

unsure.gif

Zitat (StVO §40 (6))
Vor anderen Gefahrstellen kann durch Gefahrzeichen gleicher Art mit geeigneten Sinnbildern gewarnt werden.

Es stellt sich nur noch die Frage, was "geeignete Sinnbilder" sind (und ob die StVO-Version noch gültig ist).
Das Symbol im Wegweiser erachte ich als gültig/zulässig.

Zitat (rapit @ 21.03.2012, 18:43) *
upps, da isses ja. Na gut, fast, aber immerhin. Hatte ich übersehen. Einfach übernehmen geht wahrscheinlich nicht, weil das eine ein Frosch, das andere ein Kröte ist, diese Unterschieds-Kröte müssen die VT halt schlucken whistling.gif

Das ist ganz aus der Nähe:
.
Für schwere Fahrzeuge ganz besonders verboten! Und für alte schwere Fahrzeuge noch viel nöcher rolleyes.gif

Das ist doch ganz einfach: Fahrzeuge bis 7,5t dürfen noch bis zum Z. 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" weiterfahren, für Fahrzeuge ab 7,5t ist diese Strecke verboten.
Beispiel: Ich darf mit meinem Fahrrad beim Z. 262 noch weiter, am Z. 250 muss ich aber absteigen und schieben oder mein Rad am Schilderpfosten anschließen und zu Fuß weiter.
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GolfVI
Beitrag 21.03.2012, 21:39
Beitrag #6728


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Was haste denn? Nicht dass der Gefahrguttransport meint, er könne neben der Fahrbahn fahren, wenn dieselbe gesperrt ist wink.gif
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rapit
Beitrag 21.03.2012, 21:42
Beitrag #6729


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Zitat (münsterland-radler @ 21.03.2012, 21:14) *
Das ist doch ganz einfach: Fahrzeuge bis 7,5t dürfen noch bis zum Z. 250...

wieso denn nur Fahrzeuge bis 7,5 t ? Wenn Du alte Fahrradsymbole nicht als gültig erachtest, musst Du konsequenterweise längst vergangene Schrifttypen (diese hier stammt von vor 1970) konsequenterweise auch für ungültig erachten.

Davon abgesehen: Du dürftest auch mit einem Fahrrad nicht bis zum VZ 250, weil der Bereich, von dem aus fotografiert wurde, durch neue VZ 250 gesperrt ist und nur landwirtschaftlicher Verkehr da hin darf, aber das kann man ja nicht sehen, tut auch nichts zur Sache
dry.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.03.2012, 22:20
Beitrag #6730





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Ups, stimmt. Das liegt aber ganz einfach daran, dass ich nicht erkannt habe, dass es ein alter (anderer) Schrifttyp ist, und beim Fahren bestimmt nicht. Die Radwegschilder hingegen erkenne ich auf einen Blick ob alt oder neu. Im Zweifelsfall (läge hier für mich vor) halte ich mich auch an die alten Schilder, aber für einen Rad- oder sogar Pkw-Fahrer spielt ein 7,5t+-Verbot keine praktische Rolle.
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rapit
Beitrag 22.03.2012, 08:58
Beitrag #6731


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Parkplatz für mehrspurige Kfz.
Und Busse wallbash.gif Oder gibt es einspurige Busse? Möppibusse?


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janr
Beitrag 22.03.2012, 09:51
Beitrag #6732


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Zitat (rapit @ 22.03.2012, 08:58) *
... Parkplatz für mehrspurige Kfz. und Busse ...
Na ja, das geht doch so lala: sind halt LKWs und Motorräder drauf verboten wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 22.03.2012, 09:55
Beitrag #6733


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Zitat (janr @ 22.03.2012, 09:51) *
sind halt LKWs ... drauf verboten wavey.gif

blink.gif .


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Digo
Beitrag 22.03.2012, 10:27
Beitrag #6734


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Ich wohne in einer Stadt, die Flatterband liebt... wallbash.gif

Ich will über einen Parkplatz fahren um zu wenden. Der Parkplatz hat auf meiner Seite eine Einfahrt, beschildert mit absolutes Halteverbot ab heute. Auf der anderen Seite drei Ausfahrten, jeweils gut 5 bis 10m lang. Dort wollte ich wieder raus und sehe zum Glück rechtzeitig, dass alle drei Ausfahrten mit Flatterband hängend über die ganze Länge (an Bäumen festgemacht) gesperrt ist und das Band nicht wie erst vermutet auf der anderen Straßenseite die Baustelle absperrt...
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janr
Beitrag 22.03.2012, 10:42
Beitrag #6735


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Zitat (rapit @ 22.03.2012, 09:55) *
... blink.gif .
Wo sitz ich jetzt auf der Leitung?
Es sind nur Busse und mehrsp... ahh, jetzt hats klick gemacht: bedeutet "Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" und da sind ja LKWs mit drinn. ... Ich brauch Kaffee.


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rapit
Beitrag 22.03.2012, 10:53
Beitrag #6736


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Zitat (janr @ 22.03.2012, 10:42) *
da sind ja LKWs mit drin

rolleyes.gif LKW = Lastkraftwagen, und "sonstige mehrspurige..." = alles andere außer Krafträdern ohne Beiwagen, und Fahrrädern u.ä.



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MisterOJ
Beitrag 22.03.2012, 12:45
Beitrag #6737


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Zitat (Der Dicke @ 19.03.2012, 20:18) *
Tja, wat nun blink.gif

Imho ein Klarstellungs- und Verlängerungs-Z286...

btw: die beiden Markierungsstriche sollen wohl einen 'Gehweg im BÜ-Bereich' kennzeichnen... think.gif

--> Was passiert mit den Fußlingen nach dem BÜ (Am Beginn des Betonsteinpflasters hört die Markierung auf) unsure.gif
(gibt´s vielleicht noch anderer BÜ- ?)


Zitat (LKW-Stefan @ 19.03.2012, 21:27) *
Mitarbeiter des Bauhofes haben eine Straße für Fahrzeuge über 3,5to gesperrt whistling.gif

na is doch klar: die "3,5t"-beschränkung gilt für Fahrzeuge die aus der Gegenrichtung kommend in die Seitenstraße rechtsabbiegen (also entsprechend dem Pfeilverlauf im Zz)!!!


Zitat (rapit @ 21.03.2012, 18:02) *
da war ich vor längerer Zeit schon mal ohne Fotoapparat vorbeigekommen, jetrzt also endlich mit Bildchen:

whistling.gif wavey.gif

Hatten wir hier im VP nichtmal so was für ne BAB-Nummer? Also beispielsweise A43?

OJ der gleich


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.03.2012, 16:58
Beitrag #6738


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Zitat (rapit @ 22.03.2012, 08:58) *

Parkplatz für mehrspurige Kfz.
Und Busse wallbash.gif


In Rothenburg ob der Tauber könnense das auch ganz gut:

Auf den Parkplatz am Spitaltor dürfen WoMoe gar nicht erst drauffahren - auch nicht zum Wenden oder Halten no.gif



... und am nächsten Schild hat manch VT ein Problem - wenigstens nach DIN MSDWGI:




crybaby.gif
c.s.
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columbo
Beitrag 22.03.2012, 17:47
Beitrag #6739


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.03.2012, 16:58) *
Auf den Parkplatz am Spitaltor dürfen WoMoe gar nicht erst drauffahren - auch nicht zum Wenden oder Halten no.gif



Verbot für Wohnmobile gilt ab sofort, Verbot der Einfahrt erst in 200m? Oder wie?
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MisterOJ
Beitrag 22.03.2012, 17:51
Beitrag #6740


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Zitat (KJK @ 19.03.2012, 23:50) *

[dummfrag]
Warum stellt man das Z240 (und das rückwärtige Z205) eigentlich mitten in den Weg (um es dann mit so einer rot/weiß-masnchette kennzeichnen zu müssen)??

Am Rand wäre doch genug Platz...

Oder (wenn man eine Art Querbrarrierewirkung erzielen will) man errichtet ein querstehendes Schutzgeländer (oder Drängelgitter) mit Z600...
[/dummfrag]


Zitat (rapit @ 21.03.2012, 19:26) *
nicht falsch (außer den gesparten Schrauben und dem alten LKW-Piktogramm) aber schön, und wegen des Prozentwertes m.E. schildathreadwürdig:

wub.gif nur warum ist das Gefahrenzeichen untern? (Das Gefälle war ja wohl eher da....) Andersrum macht´s optisch mehr her...


OJ


PS: @janR


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 22.03.2012, 18:06
Beitrag #6741


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Zitat (rapit @ 21.03.2012, 18:43) *
upps, da isses ja. Na gut, fast, aber immerhin. Hatte ich übersehen. Einfach übernehmen geht wahrscheinlich nicht, weil das eine ein Frosch, das andere ein Kröte ist, diese Unterschieds-Kröte müssen die VT halt schlucken whistling.gif

Das ist ganz aus der Nähe:
.
Für schwere Fahrzeuge ganz besonders verboten! Und für alte schwere Fahrzeuge noch viel nöcher rolleyes.gif


Das siehst du falsch. Den ersten Meter des Weges dürfen alle Fahrzeuge benutzen die leichter als 7,5t sind. Nach einem Meter wird der Weg auch für den Rest gesperrt.

Gruß
Jens

Edit: Man sollte seine Kommentare erst schreiben, wenn man alle Beiträge geschrieben hat, dann wäre auch aufgefallen dass Münsterland-Radfahrer das auch schon geschrieben hat.


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.03.2012, 18:18
Beitrag #6742


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Und wer darf diesen Weg benutzen...? unsure.gif




think.gif
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Jens
Beitrag 22.03.2012, 18:19
Beitrag #6743


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Angehängte Datei  nowomo.jpg ( 93.44KB ) Anzahl der Downloads: 4
blink.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.03.2012, 18:27
Beitrag #6744


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Ist doch mit beiläufigem Blick ganz klar zu erkennen: Pkw brauchen einen Parkschein, Wohnmobile nicht narr.gif
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Der Dicke
Beitrag 22.03.2012, 19:38
Beitrag #6745


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Zitat (MisterOJ @ 22.03.2012, 12:45) *
btw: die beiden Markierungsstriche sollen wohl einen 'Gehweg im BÜ-Bereich' kennzeichnen... think.gif


Zitat (MisterOJ @ 22.03.2012, 12:45) *
--> Was passiert mit den Fußlingen nach dem BÜ (Am Beginn des Betonsteinpflasters hört die Markierung auf) unsure.gif
(gibt´s vielleicht noch anderer BÜ- ?)

die gehen rechts weg zum Bahnhof




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Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Kuli
Beitrag 22.03.2012, 19:42
Beitrag #6746


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.03.2012, 16:58) *
... und am nächsten Schild hat manch VT ein Problem - wenigstens nach DIN MSDWGI:


Welcher VT denn? Der mit dem Oldtimer-Bus oder der Neuwagen-PKW-Besitzer? biggrin.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.03.2012, 01:04
Beitrag #6747





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Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.03.2012, 16:58) *
... und am nächsten Schild hat manch VT ein Problem - wenigstens nach DIN MSDWGI:


Ich sehe das Problem (nach MSDWGI) nicht: Parkdeck 1, Lkw+Bus geradeaus, Pkw rechts, Parkschein erforderlich - da ist alles klar.
(Nur nach StVO gibt es Probleme aufgrund des alten und nicht mehr existenten Pkw-Symbols - aber es war ja DIN-MSDWGI genannt)

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.03.2012, 18:06) *
Edit: Man sollte seine Kommentare erst schreiben, wenn man alle Beiträge geschrieben hat, dann wäre auch aufgefallen dass Münsterland-Radfahrer das auch schon geschrieben hat.

Nein, Lesen hätte gereicht. Aber es ist doch gut zu sehen, dass ich mit meiner Ansicht nicht allein bin wink.gif
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willi
Beitrag 23.03.2012, 03:23
Beitrag #6748


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Geradeaus können PKW ohne Parkschein parken, nach rechts, LKW und Bus. thread.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.03.2012, 09:21
Beitrag #6749


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Zitat (münsterland-radler @ 23.03.2012, 01:04) *
Ich sehe das Problem (nach MSDWGI) nicht: Parkdeck 1, Lkw+Bus geradeaus, Pkw rechts,


Eben nicht - der ist aktuell und steht eben nicht für "Lkw", sondern für "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse" - welche letztere hier nach DIN MSDWGI mit den alten Bildchen abgehandelt sind wink.gif

Wohnmobile hat man schon an der Einfahrt ausgesondert - wo aber sollen nun Kfz bis 3,5t zGm parken, die weder Pkw noch KOM sind...? think.gif
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 23.03.2012, 09:39
Beitrag #6750


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.03.2012, 18:18) *
Und wer darf diesen Weg benutzen...? unsure.gif




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z.B. Pferderfuhrwerke bis 3,5t. Landwirtschaftliche Pferdefuhrwerke auch dürfen auch schwerer sein.

Gruß
Jens


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