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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Zitat (rsu) Laut Rönner könne so auch das verbotene Befahren und Beparken der Straße (Fußgängerzone) unterbunden werden. Doch im Bauausschuss mahnte insbesondere Petra Möhle (CDU) an, dass Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr jederzeit Zugang haben müssten und sie mochte auch nicht den Einwand Rönners akzeptieren, dass die Feuerwehrfahrzeuge ohnehin nicht bis unmittelbar an die Brandstelle fahren würden. Meine Frage ist nun, wer von den beiden Recht hat.Der Stavenort ist eine etwa 100 m lange Straße in der Altstadt. Im Artikel gibt es ein Bild aus Nordwest, von der Langen Straße aus. Ich hatte einmal in den Schilda-Thread ein Bild aus Südost, von der Viver-Straße aus eingestellt. ![]() PS: Mein Bild ist älter, so dass ich nicht weis, ob die Beschilderung noch aktuell ist. Die neue Beschilderung der Fussgängerzone (guggst Bild im Artikel) ist nämlich nett ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 08.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8737 ![]() |
Warum das zusätzliche Verbotszeichen? Wieso ist nicht einfach das Zusatzzeichen abmontiert worden? Beides wiederspricht sich jetzt.
Rettungswege sollten vor irgendwelchen Fahrradständern auf jeden Fall Vorrang haben. Es scheint ja eine Altstadt zu sein. Die Erfahrung zeigt ja, dass Altstädte auch mal dazu neigen einfach mal zu brennen. (natürlich nicht nur die) Und wenn es mal nicht brennt dann hat vielleicht mal ein Mensch einen Herzinfarkt o.ä. schlimmes und braucht dringend einen Krankenwagen. Und zumindest dafür scheint ja nach Deinen Fotos noch Platz zu sein. Da scheinen wieder Experten am Werk zu sein. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2025 - 15:02 |