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> Fahrzeugbreite
columbo
Beitrag 21.05.2012, 08:37
Beitrag #101


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Zitat (Kühltaxi @ 18.05.2012, 19:49) *
Zitat (columbo @ 18.05.2012, 15:24) *
Außerdem passte Deine Antwort nicht besonders gut. Du wurdest gefragt, warum Du die Breitenbegrenzung für unnötig hältst. Deine Antwort war: Weil ich (d.h. @Kühltaxi) sie nicht brauche. Dass das nicht besonders gut durchdacht ist, wirst Du sicherlich zugeben, oder?

Was willst du denn hören? Für andere kann ich leider nicht sprechen, sehe aber auch nicht ein für sie in Mithaftung genommen zu werden. Ich versuche es mal deutlicher: Wenn keine Breitenschilder da hingen würde nur der in Haftung genommen der tatsächlich wegen Unvermögen einen Unfall verursacht und nicht pauschal auf Verdacht hin eine bestimmte Gruppe.


Aber so funktioniert das normalerweise auf der Welt: Regeln gelten auch für Leute, die sie eigentlich nicht brauchen. Oder die glauben, sie nicht zu brauchen.
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Kühltaxi
Beitrag 21.05.2012, 19:27
Beitrag #102


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Na und, deshalb kann ich diese eine Regel doch trotzdem für unnötig halten, oder etwa nicht? Das ich trotzdem bestraft weden könnte habe ich ja gar nicht bestritten. Außerdem will ich ja gar nicht daß diese Regel nur für mich nicht gilt sondern sie ganz weghaben.

Zitat (columbo @ 21.05.2012, 09:37) *
Aber so funktioniert das normalerweise auf der Welt

Eben nicht, genau solche undifferenzierten und undurchdachten Sachen sind der Quell aller vermeidbaren Ungerechtigkeiten.


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columbo
Beitrag 22.05.2012, 09:31
Beitrag #103


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Also versuch ich eben nochmal zu erklären, wie ich es meine:

Erstens: Du kannst natürlich jegliche Regel für unnötig halten. Dass diese aber nicht unnötig ist, dafür gibt es einige Indizien, die ich hier nicht wiederholen muss.

Zweitens: Dein einziges Argument, warum diese Regel unnötig sei, ist, dass Du sie nicht brauchst.

Drittens: Das aber ist kein Argument, denn im Straßenverkehr sind die allermeisten Regeln nicht immer, nicht für jeden und nicht pauschal sinnvoll. Es genügt, wenn sie der Entschärfung nachweisbarer Gefahrensituationen dienen.

Viertens: Dass es diese Gefahrensituationen gibt, betrachte ich als erwiesen. Womit wir wieder bei Punkt eins wären.

So. Jetzt stellt sich die Frage, ob Du noch andere Argumente dafür hast, wieso diese Regel unnöig ist. Mal abgesehen von dem Argument, dass im Grunde alle solchen Begrenzungen unnötig wären, würde sich nur jeder an §1 StVO halten.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.05.2012, 19:54
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blackdodge
Beitrag 22.05.2012, 09:50
Beitrag #104


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also ich pers. halte die Regel für sinnvoll.

Der deutsche Kraftfahrer oder die deutsche Fahrkraft macht nähmlich dummerweise regelmäßig alles was nicht verboten ist, einige auch das verbotene !

Dummerweise rammelt der deutsche Fahrzeugführer auch in Baustellen wo es sichtbar eng ist, durch und ..........

Mal ehrlich, wie oft habt ihr selbst schon im Stau gestanden, wenn es in einer Baustelle zu einer seitlichen Kollision von PKW und LKW kam ??

selbst Sprinter und ähnliches versuchen durch die 2m zu rammeln blink.gif .

und wie oft wurden die letzten Jahre LKW-Fahrer drann schuld gemacht obwohl der PKW-Fahrer die Breite überschätzt hat ?


Ich pers. fahre ja ab und zu Breiter als 2m, also 2,55 bis 3 m Breit.
Ich habe es mir grundsätzlich angewöhnt, mich mit dem LKW in solchen Baustellen BREIT zu machen
genau wie in Städten wo sich die Straßenbahn vorbeimogeln will


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Kühltaxi
Beitrag 22.05.2012, 10:08
Beitrag #105


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Ich könnte jetzt wohl ewig weiterschreiben ohne jemals ein Argument zu finden was du akzeptierst, aber wenigstens noch was dazu:
Zitat (columbo @ 22.05.2012, 10:31) *
Drittens: Das aber ist kein Argument, denn im Straßenverkehr sind die allermeisten Regeln nicht immer, nicht für jeden und nicht pauschal sinnvoll.

Bei solchen Regeln herrscht normalerweise wenigstens ein Stillschweigen zwischen Bürgern und Obrigkeit und Ärger gibt's nur wenn tatsächlich jemand geschädigt wird. Das aber hat die Polizei hier "aufgekündigt" anscheinend ohne die Folgen zu bedenken.

Nochmal was anderes: Warum geht man nicht wenigstens beim Schildersetzen maßvoll vor und schreibt die Schilderbreite je nach Fahrbahnbreite immer so daß möglichst viele dort legal fahren können? Wann gilt eine Fahrbahn überhaupt als "Behelfsfahrbahn" (wo ja anscheinend immer "2m" stehen muß egal wie breit)?

Zitat (blackdodge @ 22.05.2012, 10:50) *
Der deutsche Kraftfahrer oder die deutsche Fahrkraft macht nähmlich dummerweise regelmäßig alles was nicht verboten ist, einige auch das verbotene!

Hier speziell zwei mal "deutsche" zu schreiben halte ich aber für etwas abwegig. Da erlebe ich in manchen anderen Ländern viel extremeres.... whistling.gif

Zitat
Mal ehrlich, wie oft habt ihr selbst schon im Stau gestanden, wenn es in einer Baustelle zu einer seitlichen Kollision von PKW und LKW kam ??

Bewußt nur ein Mal, war bei Jena. Der Pkw sah übrigens nicht nach mehr als 2 m aus. Überhaupt sind die "ängstlichen" Baustellenüberholer nach dem was ich fast täglich sehe meistens mit Autos unterwegs wo Platz ohne Ende ist.
Auch verstehe ich manche Lkw-Fahrer nicht die das so schlimm finden. Habe selbst auch lange genug Kühlwagen von 2,60 m Breite gefahren und nie großartige erinnerungswerte Probleme mit Überholern gehabt, mit Transportern schon gar nicht, die überholen immer schön zügig und stur gerade. Ich war allerdings auch immer kooperativ und habe mich so weit rechts wie möglich gehalten.


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Weihnachtsmann
Beitrag 22.05.2012, 10:42
Beitrag #106


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Hallo,

ich sehe das ähnlich wie Kühltaxi. In meinen Augen muss man einen mündigen Staatsbürger nicht vor allem versuchen zu schützen. Wenn ich abschätzen kann, dass ich da durch passe, sollte es mir doch auch erlaubt sein, da durch zu fahren. (*)

In Gebirgen in Serpentinenstraßen oder ähnlichem ist oft auch keine Reduzierung der erlaubten vmax. Theoretisch könnte man also mit 100 durch die Serpentinen knallen. Macht aber keiner - weil es praktisch nicht geht. Hier überlässt man also dem kleinen Mann die Entscheidung, wie schnell er da fährt. Man könnte ja auch ein 30 oder 50-schild hinstellen, sodass auch der letzte Depp mit dem unsichersten Kleinwagen mit erlaubter vmax durch jede Kurve kommt.
Macht man aber nicht. Warum macht man das dann auf der Autobahn?


Wäre auf der Autobahn nicht auch ein einfaches "Überholverbot für Lkw und Busse" OK? Oder, wie Kühltaxi schon geschrieben hat, eine individuelle erlaubte Breite machbar:
Bsp:
Straße ist 3 m breit --> Schild: max. Breite 2,40 m
Straße ist 2,60 m breit --> Schild: max. Breite: 2 m


Wenn man dann noch die Gesetzgebung dahingehend ändert, dass die Breite inkl. Spiegel in den Fz-Papieren steht, dann wäre das einfach nur super. Dann kann sich auch niemand mehr rausreden, dass sein Auto ja nur 1,75 m lt Papiere breit ist (und nicht 2,10 m wie einem die Polizei gleich vor Ort zeigen könnte)


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
25°C

(*) Ich fahre auch hin und wieder Lkws (meist Gliederzüge) und kenne die Situation also auch aus Sicht der rechts fahrenden Lkws.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.05.2012, 10:49
Beitrag #107


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Zitat (Weihnachtsmann @ 22.05.2012, 11:42) *
... Wenn man dann noch die Gesetzgebung dahingehend ändert, dass die Breite inkl. Spiegel in den Fz-Papieren steht...

WELCHER Gesetzgeber?

Ich hatte schon vor einiger Zeit mal beim BMVBS angefragt,
- warum das für die für die Ahndung der Breitenüberschreitung relevante Maß nicht in den Papieren stehe;
- warum immer blindlings nur "2m" angeordnet werden würden (so war es damals noch)

Antwort:
- Breiten-Angabe in den Papieren erfolgt aufgrund einer EU-Richtlinie;
- Baustellenbeschilderung auf BAB ist Ländersache...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kühltaxi
Beitrag 22.05.2012, 11:24
Beitrag #108


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Wie wäre es denn wenn irgendein deutscher Gesetzgeber sich mal die Mühe machen würde von allen beim KBA registrierten Fahrzeugtypen eine für ihn dann offizielle Breite mit Spiegeln zu ermitteln und zu veröffentlichen.
Ich finde wer als Staatsorgan irgendetwas was was ihn plötzlich stört unbedingt ahnden will sollte selbst auch genau wissen was er ahnden will und auf welcher Grundlage. Aber daß das ganze ein unausgegorener Schnellschuß war habe ja nicht nur ich hier festgestellt.

Zitat (Kühltaxi @ 22.05.2012, 11:08) *
Da erlebe ich in manchen anderen Ländern viel extremeres.... whistling.gif

PS: Wenn ich z. B. in einem bestimmten Land einen Zweiradfahrer auch nur von weitem sehe weiß ich ganz genau was als nächstes passiert egal wie viel oder wenig Platz ist. Erschrecken, ärgern oder auch nur wundern tut man am Anfang, später läßt man nur noch so viel Platz wie irgend möglich.
Was bei einer "blackdodgeschen" Reaktionsstrategie passieren würde wage ich nicht mir auszudenken.... thread.gif


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ukr
Beitrag 22.05.2012, 12:42
Beitrag #109


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.05.2012, 11:49) *
Antwort:
- Breiten-Angabe in den Papieren erfolgt aufgrund einer EU-Richtlinie;
- Baustellenbeschilderung auf BAB ist Laendersache...

Jetzt soll beides geändert werden - ist doch super! laugh2.gif
Auskünfte des BMVBS an den Bürger kannst Du ohnehin vergessen - das VP ist da weitaus kompetenter. Die Auskunft, die ich auf meine Frage zum Inhalt der BLFA-Sitzung erhielt, hatte mit dem Inhalt des mir inzwischen vorliegenden Dokuments rein garnichts zu tun. Man verkauft den Bürger sprichtwörtlich für dumm.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 22.05.2012, 13:23
Beitrag #110


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Zitat (Kühltaxi @ 22.05.2012, 12:24) *
Wie wäre es denn wenn irgendein deutscher Gesetzgeber sich mal die Mühe machen würde von allen beim KBA registrierten Fahrzeugtypen eine für ihn dann offizielle Breite mit Spiegeln zu ermitteln und zu veröffentlichen.
wie irgend möglich.



Steht doch in der Bedienungsanleitung des Autos.

Wenn ich das nicht lesen will, muss ich eben damit rechnen, dass ich eine Owi begehe oder im Fall eines Unfalls Mitschuld habe.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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columbo
Beitrag 22.05.2012, 14:34
Beitrag #111


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Zitat (Kühltaxi @ 22.05.2012, 11:08) *
Ich könnte jetzt wohl ewig weiterschreiben ohne jemals ein Argument zu finden was du akzeptierst

Wenn ich ein's übersehen haben sollte, dann nenn es mir doch bitte nochmal.
Das einzige Argument, das ich bisher sehe ist "Kühltaxi fährt nur da, wo er auch ohne Probleme die Spur halten kann".

Damit, soweit folge ich Dir, kannst Du es vor Dir selbst wahrscheinlich moralisch rechtfertigen, ein Verbot zu missachten ("ich mache ja nichts Gefährliches, also ist es in Ordnung"). Aber wie viele Unfälle passieren, weil der Fahrer meinte, nicht Gefährliches gemacht zu haben. Und außerdem solltest Du bedenken, dass bei einer seitlichen Kollision der Anscheinsbeweis gegen Dich spricht. D.h. bei Fehlen weiterer Beweise, hast Du den Schwarzen Peter.

Zitat
Zitat (columbo @ 22.05.2012, 10:31) *
Drittens: Das aber ist kein Argument, denn im Straßenverkehr sind die allermeisten Regeln nicht immer, nicht für jeden und nicht pauschal sinnvoll.

Bei solchen Regeln herrscht normalerweise wenigstens ein Stillschweigen zwischen Bürgern und Obrigkeit und Ärger gibt's nur wenn tatsächlich jemand geschädigt wird. Das aber hat die Polizei hier "aufgekündigt" anscheinend ohne die Folgen zu bedenken.


Es gibt, das ist ja so etwas wie mein persönliches Mantra, tatsächlich eine große Menge überflüssiger und kontraproduktiver Einzelfallregelungen (insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen). Es gibt auch Verwaltungen, die nach dem Motto vorgehen, die sollen hier 80 fahren, also ordne ich 60 an. Beides ist m.E. ein gefährlicher Aufruf zum Missachten von Verkehrsregeln. Ich hielte es auch für sinnvoll, nur solche Ge- und Verbote auszusprechen, die auch wirklich so gemeint sind und die auch - wenigstens sporadisch - überwacht werden. Das würde auch viel Geld sparen: Man könnte sich wahrscheinlich 90% aller Sperrflächen und Stoppschilder sparen, desweiteren mindestens 3/4 aller Tempobeschränkungen.

Aber diese spezielle Regel ist doch so offenkundig sinnvoll wie eine Regel nur sein kann. Stell Dich mal auf eine Fußgängerbrücke im Bereich einer AB-Baustelle und guck Dir vor allem die dicken Schlitten an.
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Kühltaxi
Beitrag 22.05.2012, 16:27
Beitrag #112


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.05.2012, 14:23) *
Steht doch in der Bedienungsanleitung des Autos.

In jeder? Wäre mir da nicht so sicher. Bis vor kurzem war das ja auch ziemlich unwichtig und hat niemanden wirklich interessiert.

Zitat (columbo @ 22.05.2012, 15:34) *
Aber diese spezielle Regel ist doch so offenkundig sinnvoll wie eine Regel nur sein kann. Stell Dich mal auf eine Fußgängerbrücke im Bereich einer AB-Baustelle und guck Dir vor allem die dicken Schlitten an.

Genau da bin ich anderer Meinung, und deshalb läßt sich darüber wohl nicht streiten.
Meiner Beobachtung nach wie ich auch weiter oben schon andeutete ist das Unfallrisiko völlig unabhängig von der tatsächlichen Fahrzeugbreite und hängt alleine an der Fähigkeit oder Unfähigkeit des Überholers und der Kooperationsbereitschaft des Überholten. Daß jemand auf Biegen und Brechen überholen wollte der tatsächlich nicht durchpaßte habe ich noch nie erlebt.

Zitat (columbo @ 22.05.2012, 15:34) *
Das einzige Argument, das ich bisher sehe ist "Kühltaxi fährt nur da, wo er auch ohne Probleme die Spur halten kann".

Das ist es ja gerade, die ganzen anderen Argumente akzeptierst du nicht weil du es für richtig hälst daß die einen für die anderen sozusagen "auf Verdacht hin" in Mithaftung genommen werden und dann per se nur durch ihre Breite schon mal automatisch an einem Unfall zumindest mitschuldig sind auch wenn der Fahrfehler nur beim Überholten lag und es unabhängig von der Breite des Überholers den Unfall gegeben hätte.
Gäbe es die Schilder nicht müßte jedem bei einem Unfall eine tatsächliche Schuld nachgewiesen werden, weil das aber anscheinend zu kompliziert ist macht es sich der Staat hier einfach.


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columbo
Beitrag 23.05.2012, 07:47
Beitrag #113


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Zitat (Kühltaxi @ 22.05.2012, 17:27) *
Zitat (columbo @ 22.05.2012, 15:34) *
Aber diese spezielle Regel ist doch so offenkundig sinnvoll wie eine Regel nur sein kann. Stell Dich mal auf eine Fußgängerbrücke im Bereich einer AB-Baustelle und guck Dir vor allem die dicken Schlitten an.

Genau da bin ich anderer Meinung, und deshalb läßt sich darüber wohl nicht streiten.
Meiner Beobachtung nach wie ich auch weiter oben schon andeutete ist das Unfallrisiko völlig unabhängig von der tatsächlichen Fahrzeugbreite und hängt alleine an der Fähigkeit oder Unfähigkeit des Überholers und der Kooperationsbereitschaft des Überholten. Daß jemand auf Biegen und Brechen überholen wollte der tatsächlich nicht durchpaßte habe ich noch nie erlebt.


Zweifelst Du an, dass es zahlreiche Unfälle dadurch gibt, dass Leute mit der engen Überholspur nicht zurechtkommen?
Oder zweifelst Du an, dass es überproportional häufig die breiten Autos sind, denen diese Spur nicht reicht?

Das kann ich nicht widerlegen - mir genügt aber, wie gesagt, der Augenschein.



Noch eine kleine Anmerkung:
Du solltest auf jeden Fall im Hinterkopf behalten, dass der Anscheinsbeweis gegen Dich spricht, wenn es zu einer Kollision kommt und Du warst mit einem zu breiten Fz auf der Überholspur.
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Kühltaxi
Beitrag 23.05.2012, 08:38
Beitrag #114


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Zitat (columbo @ 23.05.2012, 08:47) *
Zweifelst Du an, dass es zahlreiche Unfälle dadurch gibt, dass Leute mit der engen Überholspur nicht zurechtkommen?
Oder zweifelst Du an, dass es überproportional häufig die breiten Autos sind, denen diese Spur nicht reicht?

An letzterem zweifele ich sehr stark, an ersterem aber auch etwas. Ich sehe solche Überholvorgänge ja oft von hinten im gesamten Ablauf, und da ist die Breite des Überholers nach meinem Eindruck ziemlich irrelevant. Wenn es zu Problemen kommt liegt es meistens daran daß die Überholten zu weit links oder gar Schlangenlinien fahren. Daß solche Unfälle besonders häufig sind kann ich auch nicht erkennen, wie ich schon schrieb, ich habe in meinem ganzen Autofahrerleben ein einziges Mal erkennbar einen gesehen.

Daß Autos wie der Cayenne oben wenn gerade keiner daneben oder dahinter ist nicht richtig in der Spur fahren steht auf einem ganz anderen Blatt, warum soll man wenn genug Platz ist und man keinen behindert diesen nicht auch nutzen? Dieser spezielle Cayennefahrer (mancher, ich natürlich nicht hypocrite.gif , würde jetzt sagen das kann nur eine -in sein scared.gif ) stellt sich natürlich superblöd an, er hat auch weiter rechts allen Platz der Welt und keinen vor sich, fährt also ohne jeden Grund so.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.05.2012, 08:45
Beitrag #115


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Zitat (Kühltaxi @ 23.05.2012, 09:38) *
... fährt also ohne jeden Grund so.


Keineswegs: Im Cayenne o.ä. überholt zu werden - gar noch von 'nem Kleinwagen, der dann auch noch an den Lkw vorbeimarschiert! - geht natürlich gar nicht; ebensowenig, am Ende der Baustelle nicht unverzüglich gasgeben zu können, sowie wieder Platz genug ist... no.gif


whistling.gif
c.s.
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Kühltaxi
Beitrag 23.05.2012, 09:04
Beitrag #116


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Den ersten Grund kann ich ja gerade noch nachvollziehen wenn ich mich ganz tief in einen Cayennefahrer reinversetze laugh2.gif aber der zweite leuchtet mir nicht ein, da reicht es doch am Ende der Baustelle wenn gerade eine Lücke ist sich schonmal zu positionieren.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.05.2012, 09:12
Beitrag #117


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Zitat (Kühltaxi @ 23.05.2012, 10:04) *
... der zweite leuchtet mir nicht ein, da reicht es doch am Ende der Baustelle wenn gerade eine Lücke ist sich schonmal zu positionieren.


Aber eben nur dann - außerdem ist genau dort der Fahrstreifenwechsel in aller Regel ebenso verboten wie schneller zu fahren wink.gif

Gegen solch dreiste Kleinwagen und -transporter rolleyes.gif die sich da gerne mal in unverzeihlicher Insubordination vorbeizuarbeiten wagen, ist also die einzig zuverlässig wirksame Maßnahme, links abzudichten: Vom Beginn der Baustelle bis zum abschließenden VZ282 wavey.gif
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columbo
Beitrag 23.05.2012, 09:37
Beitrag #118


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Zitat (Kühltaxi @ 23.05.2012, 09:38) *
Zitat (columbo @ 23.05.2012, 08:47) *
Zweifelst Du an, dass es zahlreiche Unfälle dadurch gibt, dass Leute mit der engen Überholspur nicht zurechtkommen?
Oder zweifelst Du an, dass es überproportional häufig die breiten Autos sind, denen diese Spur nicht reicht?

An letzterem zweifele ich sehr stark, an ersterem aber auch etwas. Ich sehe solche Überholvorgänge ja oft von hinten im gesamten Ablauf, und da ist die Breite des Überholers nach meinem Eindruck ziemlich irrelevant.

Na gut. Das sehen wir eben unterschiedlich.


Zitat
Daß Autos wie der Cayenne oben wenn gerade keiner daneben oder dahinter ist nicht richtig in der Spur fahren steht auf einem ganz anderen Blatt, warum soll man wenn genug Platz ist und man keinen behindert diesen nicht auch nutzen?


Ganz einfach:
Wenn man den Platz nutzt, was sehr viele Fahrer breiter und unübersichtlicher Autos tun, dann macht man das, weil man sich einen Sicherheitsvorteil davon verspricht.
Daraus folgt ganz logisch, dass es ein Nachteil für die Sicherheit ist, allein die eigene Spur zu nutzen, zumal wenn links eine Betonbarriere und rechts ein Fahrzeug ist.

Oder anders gesagt: Wenn ich schon gleich das Gefühl habe, lieber zwei Spuren benutzen zu wollen, weil mir eine nicht reicht, wie komm ich dann auf das dünne Brett, unsicher wie ich offensichtlich bin auch noch überholen zu wollen?
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Kühltaxi
Beitrag 23.05.2012, 10:01
Beitrag #119


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Also ich sehe keine Unsicherheit darin in einer Baustelle zwei Spuren zu benutzen wenn es keinen anderen stört, ist einfach nur bequemer.


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columbo
Beitrag 23.05.2012, 11:00
Beitrag #120


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Zitat (Kühltaxi @ 23.05.2012, 11:01) *
Also ich sehe keine Unsicherheit darin in einer Baustelle zwei Spuren zu benutzen wenn es keinen anderen stört, ist einfach nur bequemer.


Was sollte daran bequemer sein, wenn die eine Spur breit genug ist, um dort völlig entspannt und problemlos zu fahren?
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Nerari
Beitrag 23.05.2012, 11:18
Beitrag #121


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Zitat (columbo @ 23.05.2012, 12:00) *
...., wenn die eine Spur breit genug ist, um dort völlig entspannt und problemlos zu fahren?


Die linke Spur ist eben nicht breit genug, um dort entspannt zu fahren wavey.gif

Und wieso bitte muss der Cayenne, so er keinen behindert (!), unbedingt (ganz) auf die rechte Spur wechseln?
Doch nur, damit der StVO Genüge getan ist. Und das ist für mich kein Grund. Regeln um ihrer selbst willen einzuhalten halte ich für überflüssig.
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columbo
Beitrag 23.05.2012, 12:52
Beitrag #122


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Zitat (Nerari @ 23.05.2012, 12:18) *
Zitat (columbo @ 23.05.2012, 12:00) *
...., wenn die eine Spur breit genug ist, um dort völlig entspannt und problemlos zu fahren?


Die linke Spur ist eben nicht breit genug, um dort entspannt zu fahren


Eben. Genau das sag ich ja die ganze Zeit.

Zitat
Und wieso bitte muss der Cayenne, so er keinen behindert (!), unbedingt (ganz) auf die rechte Spur wechseln?
Doch nur, damit der StVO Genüge getan ist. Und das ist für mich kein Grund. Regeln um ihrer selbst willen einzuhalten halte ich für überflüssig.


Warum fährt er mit einem nicht unerheblichen Teil seiner nicht unerheblichen Breite auf der rechten Spur?
Weil es sich weniger gefährlich anfühlt.
Weil es weniger gefährlich ist.
Deshalb sollte er das Überholen lieber bleibenlassen. Es erhöht nämlich zusätzlich das Gefahrenpotential.
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Kühltaxi
Beitrag 23.05.2012, 17:00
Beitrag #123


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Klar ist es immer gefährlicher auf der schmalen linken Spur zu fahren als mittig oder schön brav rechts, das bestreitet wohl keiner ernsthaft. Der ganze Straßenverkehr ist doch nur ein Kompromiß zwischen möglichst großer Sicherheit und möglichst flüssigem Verlauf. Da jeder die Priorität leicht bis stark anders setzt wird es hier immer Meinungsverschiedenheiten geben.


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columbo
Beitrag 23.05.2012, 17:14
Beitrag #124


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Zitat (Kühltaxi @ 23.05.2012, 18:00) *
Klar ist es immer gefährlicher auf der schmalen linken Spur zu fahren als mittig oder schön brav rechts, das bestreitet wohl keiner ernsthaft. Der ganze Straßenverkehr ist doch nur ein Kompromiß zwischen möglichst großer Sicherheit und möglichst flüssigem Verlauf. Da jeder die Priorität leicht bis stark anders setzt wird es hier immer Meinungsverschiedenheiten geben.


Eine schöne Kompromissformel, die ich voll und ganz unterschreibe.
Jetzt wäre noch die Frage zu stellen:

Haben die zuständigen Behörden tatsächlich geprüft, ob es eine erhöhte Unfallquote auf schmalen AB-Baustellen unter Beteiligung breiter Fahrzeuge auf der Überholspur gibt.
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Nerari
Beitrag 23.05.2012, 18:26
Beitrag #125


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Zitat (Kühltaxi @ 23.05.2012, 18:00) *
... Der ganze Straßenverkehr ist doch nur ein Kompromiß zwischen möglichst großer Sicherheit und möglichst flüssigem Verlauf. .....


Hin und wieder wird eben der durchschnittliche VT mittels Verbotszeichen davor geschützt, allzugroße und damit gefährliche Dummheiten zu begehen rolleyes.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.05.2012, 07:48
Beitrag #126


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.05.2012, 14:23) *
... Steht doch in der Bedienungsanleitung des Autos...

WELCHES Autos?

Die Betriebsanleitung meines Vito ist 368 Seiten stark, und ich habs noch nicht gefunden.
Unter den "technischen Daten" (Seite 351 bis 366) steht's jedenfalls NICHT.

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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kühltaxi
Beitrag 24.05.2012, 08:57
Beitrag #127


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Diese Frage stellte ich ja weiter oben auch schon, war aber selbst zu faul in meine Betriebsanleitungen zu gucken. Für den Sprinter (alt) gab's ja schon ab Werk drei Spiegelbreiten (Standard, kurze und lange Verbreiterung) die eh alle deutlich über 2 m und auch 2,1 m sind. Beim Berlingo ließ es sich mangels Dreiecksfenstern schön mit dem Zollstock messen, er steht an jeder Seite noch 2 cm über, Glück gehabt! rolleyes.gif


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GerhardNL
Beitrag 24.05.2012, 09:02
Beitrag #128


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Achim
Beitrag 24.05.2012, 09:26
Beitrag #129


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Zitat (ukr @ 18.05.2012, 16:38) *
Die 2m Beschränkung diente ja ursprünglich dazu, den Behelfsfahrstreifen für PKW und Motorräder vorzubehalten. Hierbei muß man wissen, daß die gelbe Markierung mit zur Fahrstreifenbreite zählt.

Wobei man hier von Unsinn sprechen kann. Da werden sich aber Verkehrsbehörden mit Baubehörden nie einigen. Die einen rechnen es mit, während die anderen sogar das Darüberbefinden unter Strafe stellen.


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thetdk
Beitrag 24.05.2012, 09:50
Beitrag #130


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Ich verstehe ja nicht, warum man in Baustellen überhaupt überholen muss.

In der Regel ist die Vmax auf 80 km/h begrenzt, und gefahren wird ohnehin, was der Begrenzer der LKW hergibt.
Hier noch zu überholen bringt selbst in sehr langen Baustellen keinen wirklich Vorteil, wenn man nicht bereit ist ohnehin die zHg erheblich zu überschreiten.

Ich glaube in Österreich habe ich gesehen das lediglich 2 schmale Spuren markiert werden, die PKW fahren nebeneinander, die LKW mittig.
Das ist auch so gedacht. Klingt für mich nach einer guten Lösung, und sollte die Leistungsfähigkeit nur gering reduzieren.
Ist natürlich in Deutschland so nicht vorgesehen.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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columbo
Beitrag 24.05.2012, 10:15
Beitrag #131


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Zitat (thetdk @ 24.05.2012, 10:50) *
Ich verstehe ja nicht, warum man in Baustellen überhaupt überholen muss.

In der Regel ist die Vmax auf 80 km/h begrenzt, und gefahren wird ohnehin, was der Begrenzer der LKW hergibt.
Hier noch zu überholen bringt selbst in sehr langen Baustellen keinen wirklich Vorteil, wenn man nicht bereit ist ohnehin die zHg erheblich zu überschreiten.


Also ich erlebe es sehr häufig, dass bei dichtem Verkehr rechts höchstens 60 gefahren wird. Oder noch langsamer. Und zwar vor allem von LKW, für die die rechte Spur ja auch eher eng ist. Da möcht ich auch gern vorbeiziehen.
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Kühltaxi
Beitrag 24.05.2012, 14:56
Beitrag #132


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Zitat (GerhardNL @ 24.05.2012, 10:02) *
Hat denn heutzutage niemand mehr einen Zollstock oder ein Maßband im Haus? blink.gif

Das hilft bei Autos mit Dreiecksfensten auch nicht weiter wenn man's ganz genau haben will, und hier geht's ja in der Frage darf ich oder nicht oft um Zentimeter. Da muß man dann ziemlich umständlich mit Stäben oder Loten hantieren.

Hätte ich ein Auto mit 2,01 m würde ich wahrscheinlich an jeder Seite etwas Spiegelplastik abfeilen. Dann dürfe einer der anhand von Herstellerangaben bebußen will zum nachgucken und staunen vorbeikommen.... tongue.gif


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ilam
Beitrag 24.05.2012, 15:00
Beitrag #133


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Zitat (Kühltaxi @ 24.05.2012, 15:56) *
Da muß man dann ziemlich umständlich mit Stäben oder Loten hantieren.


Wenn man eine (Einzel-) Garage oder eine andere enge Durchfahrt, in der man auch mal eine Minute stehenbleiben kann, zur Verfügung hat, gar kein Aufwand:

Man misst einfach, wieviel Platz auf beiden Seiten freibleibt und zieht das von der Breite der Engstelle ab. Fertig.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.05.2012, 15:01
Beitrag #134


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Zitat (GerhardNL @ 24.05.2012, 10:02) *
Hat denn heutzutage niemand mehr einen Zollstock oder ein Maßband im Haus?...

Solange es nur um "bis 2 m" oder "mehr als 2 m" geht, reicht ein Zollstock aus.
Aber miss mal mit einem Zollstock "freischwebend" 2,10 m... whistling.gif

Ich verstehe aber einfach nicht, wieso man sich die Mühe macht, "offizielle" Maße in die Fahrzeugpapiere zu schreiben, die dann hinterher nicht stimmen bzw. rechtlich nicht relevant sind.

Doc


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.05.2012, 15:43
Beitrag #135


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Zitat (Kühltaxi @ 22.05.2012, 11:08) *
Zitat (columbo @ 22.05.2012, 10:31) *
Drittens: Das aber ist kein Argument, denn im Straßenverkehr sind die allermeisten Regeln nicht immer, nicht für jeden und nicht pauschal sinnvoll.
Bei solchen Regeln herrscht normalerweise wenigstens ein Stillschweigen zwischen Bürgern und Obrigkeit und Ärger gibt's nur wenn tatsächlich jemand geschädigt wird. Das aber hat die Polizei hier "aufgekündigt" anscheinend ohne die Folgen zu bedenken.

Nicht nur hier, sondern auch in viiiielen anderen Fällen.
Hast Du schon mal was von Geschwindigkeitskontrollen gehört? narr.gif

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Kühltaxi
Beitrag 24.05.2012, 15:55
Beitrag #136


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Ja, vom Hörensagen. whistling.gif

Aber schlechtes Beispiel, Geschwindigkeitskontrollen gibt's schon seit es Autos, Tempolimits und Polizei gibt. Nur die Methoden wurden immer weiter verfeinert, von der Stoppuhr zur Laserpistole. wavey.gif


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columbo
Beitrag 25.05.2012, 10:45
Beitrag #137


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Zitat (Kühltaxi @ 24.05.2012, 16:55) *
Aber schlechtes Beispiel, Geschwindigkeitskontrollen gibt's schon seit es Autos, Tempolimits und Polizei gibt.


Ich finde aber Deine Einstellung seltsam. Wenn es Vorschriften gibt, die "nicht so gemeint sind", dann sollte es sie gar nicht erst geben. Ich gehe davon aus, dass alles, was nicht offensichtlich widersinnig ist, auch so gemeint ist.

Ich hatte dazu eine nette Unterhaltung gestern.
Eine Baustelle, in deren Bereich Tempo 30 galt. Ich fuhr Tacho 35. Hinter mir drängelte jemand. An einer Ampel hielt ich an und er stieg tatsächlich aus und meinte (nicht schreiend, aber auch nicht freundlich): "Müssen Sie so trödeln, ich hab einen Termin". Ich meinte dann, es sei mir neu, dass Tempo 30 nicht gelte, wenn der Hintermann möglicherweise einen Termin habe. Daraufhin er, "hier fährt außer Ihnen niemand so langsam". Daraufhin ich (der Versuchung widerstehend zu sagen, doch, alle die hinter mir sind: "Dann beschweren sie sich bitte bei der Stadtverwaltung. Die hat das Schild aufgestellt. Nicht ich. Ich halt mich nur dran." Er: "Spinner".
Wir konnten das nicht weiter besprechen, weil auch die längste Baustellenampelrotphase mal zuende geht.
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GerhardNL
Beitrag 25.05.2012, 11:05
Beitrag #138


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.05.2012, 16:01) *
Aber miss mal mit einem Zollstock "freischwebend" 2,10 m... whistling.gif

Mit einem Komplizen wink.gif geht auch das ohne Probleme. Dauert keine Minute.

Und schließlich will ich es ja auch nicht auf den Nanometer genau wissen, ein grober Richtwert inclusive Sicherheitszuschlag reicht. (Zugegeben, ich gehöre halt zu den Leuten, die in Zweifelsfällen lieber nicht überholen.)

MfG
Gerhard


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Kühltaxi
Beitrag 25.05.2012, 19:02
Beitrag #139


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Zitat (columbo @ 25.05.2012, 11:45) *
Ich finde aber Deine Einstellung seltsam. Wenn es Vorschriften gibt, die "nicht so gemeint sind", dann sollte es sie gar nicht erst geben. Ich gehe davon aus, dass alles, was nicht offensichtlich widersinnig ist, auch so gemeint ist.

Ich sagte doch nicht daß es nicht so gemeint war sondern daß es geduldet wurde und nur bei Unfällen relevant war. Da hat dann halt keiner die Plausibilität (welche Breite, gelten die kleinen Schildchen in den Tafeln überhaupt?) genau hinterfragt was jetzt passiert. Bei Geschwindigkeit ist es doch wirklich anders, das wurde schon immer verfolgt und geahndet, darum ist heute alles in der Hinsicht ziemlich "wasserdicht" und schwer anfechtbar.


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Heinz Wäscher
Beitrag 25.05.2012, 19:25
Beitrag #140


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Na ja, bin heute auch wieder an einem recht neu assehenden Zeichen 274 mit km/h vorbeigekommen welches wohl noch "gelten soll" whistling.gif


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Kühltaxi
Beitrag 25.05.2012, 19:29
Beitrag #141


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km/h? Meinst doch bestimmt km.


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 25.05.2012, 20:22
Beitrag #142


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.05.2012, 08:48) *
Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.05.2012, 14:23) *
... Steht doch in der Bedienungsanleitung des Autos...

WELCHES Autos?

Die Betriebsanleitung meines Vito ist 368 Seiten stark, und ich habs noch nicht gefunden.
Unter den "technischen Daten" (Seite 351 bis 366) steht's jedenfalls NICHT.

Doc


Zumindest meine letzten beiden Firmenwagen aus Bochum/Gleiwitz und Kwasin hatten diese Informationen.

Du solltest deinen Händler zur Nachbesserung auffordern oder den Kauf Rückgängig machen, wenn die Bedienungsanleitung nicht in Ordnung ist. Wie du siehst ist die fehlende Angabe ein gravierender Mangel. thread.gif



Zitat (Kühltaxi @ 24.05.2012, 15:56) *
Hätte ich ein Auto mit 2,01 m würde ich wahrscheinlich an jeder Seite etwas Spiegelplastik abfeilen. Dann dürfe einer der anhand von Herstellerangaben bebußen will zum nachgucken und staunen vorbeikommen.... tongue.gif



Gibt aber Mecker mit der Leasinggesellschaft wenn 9mm fehlen.

Als alternative. Spiegel vorher an klappen. Wenn man keinen Beifahrer hat, sucht man sich halt einen netten Menschen auf der rechten Spur aus, der einem hilft.
wavey.gif



Zitat (Nerari @ 23.05.2012, 12:18) *
Und wieso bitte muss der Cayenne, so er keinen behindert (!), unbedingt (ganz) auf die rechte Spur wechseln?
Doch nur, damit der StVO Genüge getan ist. Und das ist für mich kein Grund. Regeln um ihrer selbst willen einzuhalten halte ich für überflüssig.


Immerhin hat man nach rechts nicht viel Platz, wenn doch irgendetwas sein soll. (z.B. kleine Verschiebungen der Baustellenleitplanke).

Wenn ich mit den linken Rädern schon auf der linken Spur fahre, kann ich immer noch an dem LKW auf der rechten Spur vorbei sehen. Ich versuche auch immer erst den LKW zu überholen, wenn ich mir sicher bin, dass ich an dem LKW komplett vorbei komme.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Kühltaxi
Beitrag 26.05.2012, 10:17
Beitrag #143


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 25.05.2012, 21:22) *
Gibt aber Mecker mit der Leasinggesellschaft wenn 9mm fehlen.

Soll auch noch Eigenbesitz geben.
Bei mir eh nur, warum soll noch jemand anderes an meinem Auto (privat oder geschäftlich) mitverdienen und mir gar noch bestimmte Nutzungseinschränkungen aufzwingen?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.05.2012, 11:05
Beitrag #144


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Zitat (Kühltaxi @ 26.05.2012, 11:17) *
...Soll auch noch Eigenbesitz geben.
Bei mir eh nur, warum soll noch jemand anderes an meinem Auto (privat oder geschäftlich) mitverdienen...

Was machste, wennde ein bestimmtes Fahrzeug haben willst, aber derzeit die Flocken dafür leider nicht in der Portokasse herumliegen hast?
  1. Erst mal fleißig sparen - und während der nächsten fünf Jahre mit ner schrottreifen Möhre rumfahren (für häufige Fern-Touren wirklich keine echte Option);
  2. das Fahrzeug bar bezahlen - und das Geld dafür von der Bank Deines geringstan Misstrauens leihen (kostet natürlich Zinsen - UND die Schulden belasten Deine sonstige Kreditwürdigkeit);
  3. das Fahrzeug leasen (kostet auch Zinsen, aber es stehen nirgendwo "Schulden" aufgelistet, und es hat für Geschäftsleute handfeste steuerliche Vorteile).

Ist eben Geschmackssache, was man lieber möchte.

Doc


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.05.2012, 11:27
Beitrag #145


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Übrigens mal wieder back to topic:
Am vergangenen Mittwoch sind meine Frau und ich in ihrem V 40 (Breite über Spiegel 1,93 tongue.gif) von Amsterdam nach Bückeburg gefahren (ich als Fahrer).
Auf der A 30 gab es insgesamt 4 längere Baustellen in verschiedenen Ausführungen:
  1. Eine einzige breite Spur (Hauptfahrstreifen), "80", Überholverbot, Standspur NICHT zur Benutzung freigegeben;
  2. zwei Spuren, "80", links "2m";
  3. zwei Spuren, "80", links "2,1 m";
  4. zwei Spuren, "60", links "2,1 m".

MEINE Beobachtungen:
- Die Varianten 2 bis 4 unterschieden sich nicht wesentlich in der Fahrbahnbreite;
- die Varianten 2 bis 4 unterschieden sich nicht wesentlich in den gefahrenen Geschwindigkeiten;
- die Varianten 2 bis 4 unterschieden sich nicht wesentlich in der Art der Fahrzeuge, die links fuhren.

Das für mich entspannteste Fahren (remember: Breite = 1,93!) war die Variante 1: Alles fuhr hintereinander gleichmäßig 85 km/h (nach meinem Navi).

Und die einzige annährend gefährliche Situation war innerhalb von Variante 2, als ich mit 85 (nach Navi) einen rechts deutlich langsamer fahrenden SUV überholte und dem die Breite der RECHTEN Spur offenbar nicht ausreichte. whistling.gif

Das Geschlecht des Fahrers verrate ich jetzt nicht, sonst krieg ich wieder Kloppe...

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 26.05.2012, 11:59
Beitrag #146


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 26.05.2012, 12:05) *
und es hat für Geschäftsleute handfeste steuerliche Vorteile

Wo denn? Ich sehe keine und mein Steuerberater konnte mir auch keine wirklichen für mich relevanten nennen. Da man es trotzdem immer wieder hört wird es wohl nur bei größeren Firmen mit anderer Gesellschaftsform als Alleininhaber oder GbR zutreffen.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 26.05.2012, 12:27) *
Das für mich entspannteste Fahren (remember: Breite = 1,93!) war die Variante 1: Alles fuhr hintereinander gleichmäßig 85 km/h (nach meinem Navi).

Das läuft aber nur solange alle mitspielen (können).


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.05.2012, 13:17
Beitrag #147


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Zitat (Kühltaxi @ 26.05.2012, 12:59) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 26.05.2012, 12:05) *
und es hat für Geschäftsleute handfeste steuerliche Vorteile
Wo denn? Ich sehe keine und mein Steuerberater konnte mir auch keine wirklichen für mich relevanten nennen.
Der Steuervorteil liegt in der unterschiedlichen Behandlung als "Betriebsausgabe":
  • Wenn Du Dein Auto bar bezahlst, bist Du auf einen Schlag Dein Geld los, musst diese Betriebsausgabe aber über 5 Jahre verteilen (außer der MwSt, DIE kannst Du in allen Fällen so als Vorsteuer abziehen wie sie anfällt).
  • Auch wenn Du das Auto finanzierst, musst Du es gleichmäßig über 5 Jahre abschreiben - auch wenn Du ne dicke Anzahlung leistest. Natürlich kannst Du die geleisteten Kreditzinsen als Betriebsausgabe absetzen, aber nur dann, wenn Du dann auch einen entsprechenden maßgeschneiderten Raten-Vertrag für das Auto vorweisen kannst.
  • Beim Leasing setzt Du genau DAS aktuell ab, was Du jeweils aktuell an die Leasing-Bank zahlst: Also kannst Du eine eventuelle Anfangs-Sonderzahlung auch sofort als Betriebsausgabe absetzen. Das ging früher mal nicht, inzwischen gibt es aber meines Wissens ein passendes BFH-Urteil dazu.
Doc


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Kühltaxi
Beitrag 26.05.2012, 17:52
Beitrag #148


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Vielleicht bin ich ja die Ausnahme, bei mir lohnte es sich jedenfalls nicht, weder bei Firmengründung noch später als ich mir ein "ordentliches" Auto kaufte. Letzteres gab es allerdings auch mit sehr sattem Abschlag und nur gegen bar.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.05.2012, 18:47
Beitrag #149


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Zitat (Kühltaxi @ 26.05.2012, 18:52) *
... und nur gegen bar.

Wie gesagt: Wenn das Bargeld in ausreichender Menge in der Portokasse rumliegt. think.gif
Ansonsten kann man sich natürlich auch Bargeld bei seiner Hausbank leihen... whistling.gif

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 26.05.2012, 21:09
Beitrag #150


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Kommt natürlich auch ganz darauf an was man macht, bei einem Unternehmer mit Festaufträgen macht wohl Leasing eher Sinn. Ich habe allerdings extrem schwankende Umsätze und mache auch an Reparaturen und Wartung soviel selbst wie irgend geht, da ist Eigenbesitz klar der bessere Weg.
Aus der "Portokasse" zahle ich sowas auch nicht, aber wenn ich ein für mich perfektes Auto für ungefähr 2/3 der Leasingsumme kriegen kann versilbere ich auch gerne etwas anderes, in dem Fall "ein paar" Aktien die eigentlich für die private Altersvorsorge gedacht waren und gerade ziemlich hoch standen. Im Nachhinein war's ein Volltreffer, diese Aktien haben bis heute nicht wieder den damaligen Kurs erreicht und ich fahre so Gott will noch mindestens fünf Jahre mit einem Auto was sich längst bezahlt gemacht hat. wink.gif


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