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> Fahrzeugbreite
Kühltaxi
Beitrag 03.07.2012, 12:44
Beitrag #151


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Und nochmal was zum Thema.
Das interessante Neue steht ziemlich unten im fünften Absatz: Angeblich ist eine Änderung der Richtinien geplant daß man bis 2,60 oder 2,70 m Spiegelbreite links fahren darf. Damit würden nicht nur wie jetzt bei der kleinen Zugabe auf 2,10 m ein paar Mittelklassewagen sondern praktisch alles bis 3,5 t zGG aus der "Illegalität" herausgeholt. Weiß jemand da Verbindliches?


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schilderwald
Beitrag 03.07.2012, 13:07
Beitrag #152


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Zitat (Kühltaxi @ 03.07.2012, 13:44) *
Weiß jemand da Verbindliches?
Bei uns ist bis jetzt nichts eingetrudelt. Solche Sachen schlagen hier relativ früh auf. Es kam lediglich die Verfügung im lt. Jahr mit den 2,60 m breiten Fahrstreifen sofern der Bauablauf und der Bestand es auch zuläßt. Dieser wird dann mit per VZ 264 StVO mit 2,1 m beschildert.

Ich frage mich, was eine "Baustellenrichtlinie" mit "der Vergrößerung der zulässigen Fahrzeugbreite auf 2,60 m bzw. 2,70 m" zu tun hat. Imho hat hier die Redaktion Fahrzeugbreite mit Fahrstreifenbreite verwechselt. whistling.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.07.2012, 13:16
Beitrag #153


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Zitat (schilderwald @ 03.07.2012, 14:07) *
Dieser wird dann mit per VZ 264 StVO mit 2,1 m beschildert.

Da steht dann wirklich ein Zeichen 264 oder doch eher eine Zeichen 515 thread.gif


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schilderwald
Beitrag 03.07.2012, 13:21
Beitrag #154


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Hüstel, Z 515 mit integrierten Z 264. So wie es die RSA vorsieht.

Andere Regelwerke, die dieses Zeichen (515 + 264) enthalten sind mir derzeit nicht bekannt. thread.gif


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noname676
Beitrag 13.09.2012, 10:44
Beitrag #155


Neuling


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Moin,
Zitat (Sasquatch @ 03.09.2008, 17:26) *
Zitat (charly68 @ 03.09.2008, 17:11) *
Zitat (Sasquatch @ 03.09.2008, 17:58) *
Solange der liebe charly68 nicht Namen und Dienststelle des von ihm befragten Autobahnpolizeidienststellenleiters nebst Durchwahlnummer (die wird er wohl haben, wenn er es schafft, mit dem Dienststellenleiter wegen so einer Lappalie zu telefonieren) mitgeteilt hat (gern auch per pn) glaube ich ihm diesen Anruf nicht.


Der liebe charly68 wird diesbezüglich keinerlei Angaben machen. Weder hier im Forum noch per PN.

Nur soviel:

Ich habe unter der normalen Rufnummer angerufen und die Frage dem Wachmann in der Zentrale gestellt und dieser verwies mich dann mit Angabe der Durchwahlnummer an den Dienststellenleiter, da dieser in dieser Angelegenheit kompetenter sei als er.

LG

Dann halt nicht, habe ich auch nicht wirklich erwartet. Dann bin ich so frei, dir diesen Anruf nicht zu glauben. Wirst du ja auch nichts gegen haben, oder?
Aber sei doch bitte so gut und erkläre mir das Phänomen, dass Autos, mit dem Doc´schen Messverfahren vermessen, stets breiter sind als die in den Papieren angegebene Breite. Wenn das, was du hier behauptest und mit nicht nachprüfbaren Autobahnpolizeidienststellenleiteraussagen zu belegen versuchst, stimmen würde, dann dürfte das ja gerade nicht der Fall sein, denn, wie du ja behauptet hast, sind die Spiegel bei der Maßangabe in den Papieren inclusive, oder etwa nun doch nicht?

auch wenn dieser Post jetzt schon einige Zeit alt ist:

Ich muss mich Sasquatch absolut anschließen. Dieser "Anruf beim Dienststellenleiter" ist mehr als unglaubwürdig, zumal der "Dienststellenleiter" offenbar entweder die Frage falsch verstanden oder aber aus Unwissenheit falsch beantwortet hat.

Und für alle, die sich nach wie vor darüber aufregen, dass die Breite mit Spiegeln nicht im Fahrzeugschein steht und sie diese selbst nachmessen müssen:

1.: Es gibt zu den meisten KFZ unterschiedliche Spiegel zu kaufen. Diese sind nicht notwendig gleich breit. Wie soll man da die richtige Breite eintragen, ohne zugleich das Austauschen der Spiegel gegen andere zu verbieten?
2.: Die meisten Spiegel bewegen sich (auch äußerlich) ein wenig, wenn man sie für den entsprechenden Fahrer einstellt. Dabei verändert sich ebenfalls die Fahrzegbreite (das ist zwar nur im Millimeterbereich, aber eben mit dieser Genauigkeit ist ja auch die Fahzeugbreite im Fahrzeugschein angegeben.
3.: Es ist klar, dass bei Beschränkungen, die zusätzlich zur StVZO gelten (z.B. Zeichen 264 oder 265) die tatsächliche Breite / Höhe zählt. Im Fahzeugschein steht ja auch kein Dachgepäckträger, aber wenn einer mit Fahrrädern montiert wird, dann passt das Auto auch meistens nicht mehr unter einer 2m hohen Brücke hindurch. Warum sollte das bei der Breite anders sein?
4.: Hier noch ein Artikel zum Thema: http://www.abcd-web.de/verwarngeld-wegen-f...ustellen-warum/
5.: Wer sich trotzdem noch aufregt, bei seinem 1,99m breiten Sprinter mühsam mit dem Zollstock zu testen, ob das Fahrzeug inklusive Spiegel über 2m breit ist... dem ist eh nicht mehr zu helfen!

Gruß,
noname676
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ukr
Beitrag 13.09.2012, 13:03
Beitrag #156


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Zitat (noname676 @ 13.09.2012, 11:44) *

Der Artikel geht -wie alle derartigen Erläuterungen zum Thema- davon aus, daß die Ahndung dieser vermeintlichen Verkehrsverstöße zulässig ist. Ich wundere mich diesbezüglich nicht über die Ahnungslosigkeit oder Ignoranz der Verkehrsteilnehmer der am Verkehr Teilnehmenden, sondern eher darüber, daß in diesem Zusammenhang Verwarngelder ohne Rechtsgrundlage erhoben werden. Vom Verkehrsteilnehmer wird verlangt, sein Fahrzeug zu vermessen und sich nicht auf die Angaben im Fahrzeugschein zu verlassen. Die Behörden hingegen verlassen sich blind darauf, das vermeintliche Fehlverhalten von Fahrzeugführenden sanktionieren zu dürfen. Das ist schon etwas befremdlich.
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noname676
Beitrag 13.09.2012, 14:32
Beitrag #157


Neuling


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Moin,
Zitat (ukr @ 13.09.2012, 14:03) *
Vom Verkehrsteilnehmer wird verlangt, sein Fahrzeug zu vermessen und sich nicht auf die Angaben im Fahrzeugschein zu verlassen. Die Behörden hingegen verlassen sich blind darauf, das vermeintliche Fehlverhalten von Fahrzeugführenden sanktionieren zu dürfen. Das ist schon etwas befremdlich.
befremdlich finde ich nur diese Sichtweise.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Menschen den Reifendruck, Profiltiefe und Ölstand ihres PKW messen und ggf. anpassen, Funktion von Licht, Blinkern, etc. testen, (vor Unterführungen) die Höhe ihres Fahrzeugs (inklusive eventueller Aufbauten) kennen und so weiter und sofort, und Du beschwerst Dich, außerdem mal eben den Zollstock (oder nur ein 30cm-Lineal, sollte in den meisten Fällen genügen) anlegen zu müssen? Ist das echt so schwer, dass man gegen diese einfache Auflage protestieren muss? Und wie schon angedeutet, kann man bei PKW, die ohne Spiegel schon wenige Zentimeter unter 2m breit sind, auch ohne Zollstock darauf kommen, dass sie mit Spiegel dieses Maß überschreiten.

Ob man nun gut finden muss, dass derartige Verstöße sanktioniert werden, ist eine andere Sache.
Ich kann mir Schöneres vorstellen, als - vor allem als Motorradfahrer - zwischen abgefallenen Spiegeln Slalom fahren zu müssen - und soweit wäre es bald, wenn hier nichts mehr sanktioniert würde.
Es gibt einfach zu viele Fahrer, die sich überschätzen, und zu wenige, die nachvollziehen können, dass ein überarbeiteter LKW-Fahrer nach 9 Stunden Fahrt nicht immer zentimetergenau die Spur halten kann.

Wenn ich hier einen Grund sehe etwas anzumeckern, dann ist es tatsächlich nur die Tatsache, dass man die 2m Breite nicht mal auf 2,30m hochsetzt, und zumindest keine dreispurige Verkehrsführung mit zwei 2m-Streifen nebeneinander konzipiert. Aber solange die Bedingungen so sind wie sie sind, muss man sich eben damit abfinden, oder Politiker werden. "Die Behörden", wie Du sien nennst, sind auch nur Exekutive und verlassen sich nicht "blind" auf etwas.
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ukr
Beitrag 13.09.2012, 15:09
Beitrag #158


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Zitat (noname676 @ 13.09.2012, 15:32) *
Ob man nun gut finden muss, dass derartige Verstöße sanktioniert werden, ist eine andere Sache.

Im Sinne der Verkehrssicherheit: Ja! Die Rechtsgrundlage sollte dennoch gegeben sein.

Zitat
"Die Behörden", wie Du sien nennst, sind auch nur Exekutive und verlassen sich nicht "blind" auf etwas.

In diesem Fall schon. Die vermeintliche Rechtsgrundlage, auf denen die Ahndung basiert, existiert nämlich nicht. Ich beschwere mich garnicht darüber, daß der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug vermessen muß. Mich stört nur, daß so getan wird, als bestünde tatsächlich ein Verbot, derartig gekennzeichnete Fahrstreifen zu befahren. Aspekte der Verkehrssicherheit, intuitives Verständnis des Gewollten, die Ignoranz einzelner Verkehrsteilnehmer und den gesunden Menschenverstand, lasse ich dabei außen vor. Hier geht es nur um Paragraphen, mehr nicht.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.09.2012, 15:17
Beitrag #159


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Zitat (ukr @ 13.09.2012, 16:09) *
Hier geht es nur um Paragraphen, mehr nicht.


Sind eigentlich schon Urteile - möglichst höherer Instanzen - zum Thema bekanntgeworden...? book.gif
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ukr
Beitrag 13.09.2012, 16:22
Beitrag #160


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Offenbar nicht. Einen entsprechenden Vorstoß gab es ja Anfang dieses Jahres im Rahmen einer BLFA/OWi-Sitzung. Damals wurde auf Grundlage eines Autobild-Artikels das Thema beraten. Man hat sich dann darauf geeinigt, daß es sinnvoll wäre, eine entsprechende Klarstellung zu diesem Thema in die StVO aufzunehmen. Bis auf die im Entwurf zum Neuerlass enthaltene Benennung der Außenspiegel im Erläuterungstext zu Zeichen 264, hat sich aber nichts getan. Vermutlich vertraut man in diesem Fall, wie auch bei der Nichtigkeitstheorie zur Schilderwaldnovelle, auf die Medien, welche die gewünschte Rechtsmeinung unreflektiert unters Volk bringen.
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Kühltaxi
Beitrag 14.09.2012, 12:59
Beitrag #161


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Zitat (noname676 @ 13.09.2012, 15:32) *
und Du beschwerst Dich, außerdem mal eben den Zollstock (oder nur ein 30cm-Lineal, sollte in den meisten Fällen genügen) anlegen zu müssen?

So einfach wie du dir das vorstellst ist es nicht weil die tatsächliche Fahrzeugbreite nicht die im Fahrzeugschein angegebene plus Breite der Spiegel ist. Hat das Auto Dreiecksfenster ist richtiges Nachmessen auf den mm gar nicht so einfach.


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ExVWbusfahrer
Beitrag 15.09.2012, 07:48
Beitrag #162


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Rechts und links Wasserwaage, Lot oder ähnliches am Spiegel anhalten.
Auf´m Boden markieren.
Messen. unsure.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.09.2012, 10:20
Beitrag #163


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Zitat (Kühltaxi @ 14.09.2012, 13:59) *
Zitat (noname676 @ 13.09.2012, 15:32) *
und Du beschwerst Dich, außerdem mal eben den Zollstock (oder nur ein 30cm-Lineal, sollte in den meisten Fällen genügen) anlegen zu müssen?
So einfach wie du dir das vorstellst ist es nicht weil die tatsächliche Fahrzeugbreite nicht die im Fahrzeugschein angegebene plus Breite der Spiegel ist.

Eben:
Ich habe noch KEIN Auto gefunden, bei dem die Außenspiegel an der breitesten Stelle der Karosserie angebracht sind.
Die Karosserie ist nicht nur UNTERHALB der Spiegel breiter als am Anschraubpunkt, sondern auch weiter hinten häufig breiter als an der Vorderkante von Fahrer- und Beifahrertür.


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kühltaxi
Beitrag 15.09.2012, 10:31
Beitrag #164


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Zitat (ExVWbusfahrer @ 15.09.2012, 08:48) *
Rechts und links Wasserwaage, Lot oder ähnliches am Spiegel anhalten.
Auf´m Boden markieren.
Messen. unsure.gif

Die diversen Methoden wollte ich jetzt nicht noch mal nennen weil sie schon im Thema stehen, aber wenn man nicht die ruhige Hand eines Chirurgen hat ist das Verwackel- oder Verschiebepotential bei allen ziemlich hoch, und hier geht's ja wenn man es ganz genau nimmt um Millimeter.
Denke aber mal das ist nicht nötig, die Polizei beknollt wahrscheinlich nur welche die deutlich über den 2 m bzw. jetzt meistens 2,10 m liegen. Wollte haupsächlich aussagen daß bei Addition angegebene Breite + Spiegel durchweg deutlich zu hohe Werte rauskommen und sich dann am Ende alles aus Angst vor Strafe auf die rechte Spur drängt.
Wenn man es nicht ganz so genau nimmt ist eigentlich immer der in die offenen Fenster gelegte Zollstock (am besten ein 3-m-Modell) die erste Wahl. Bei Dreiecksfenstern sieht man auch auf 1-2 cm genau ob es paßt oder nicht.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.09.2012, 10:46
Beitrag #165


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Zitat (noname676 @ 13.09.2012, 11:44) *
1.: Es gibt zu den meisten KFZ unterschiedliche Spiegel zu kaufen. Diese sind nicht notwendig gleich breit. Wie soll man da die richtige Breite eintragen, ohne zugleich das Austauschen der Spiegel gegen andere zu verbieten.

In die Fahrzeugpapiere gehört die WERKSMÄSSIGE Ausstattung des Fahrzeugs.
Und wenn schon das Werk unterschiedliche Maße liefert, dann gehört ein "Von-Bis-Bereich" in die Papiere.
Mein Vito ist ab Werk mit ner Dach-Releing lieferbar. Also steht folgerichtig unter "Höhe in mm": 1903-1953.



Zitat
2.: Die meisten Spiegel bewegen sich (auch äußerlich) ein wenig, wenn man sie für den entsprechenden Fahrer einstellt. Dabei verändert sich ebenfalls die Fahrzegbreite (das ist zwar nur im Millimeterbereich, aber eben mit dieser Genauigkeit ist ja auch die Fahzeugbreite im Fahrzeugschein angegeben.

Ich kenne kaum noch Pkw, bei denen sich durch Einstellen der Spiegel die Fahrzeugbreite ändert. Meistens haben die doch mittlerweile ein starres Gehäuse, das man allenfalls "im Stück" anklappen kann, und darin sitzt die (per Motor oder Hand-Hebel) verstellbare Spiegelfläche.

Und selbst WENN - wie beim Lkw - der gesamte Spiegel beim Einstellen ein paar Millimeter wandert, dann müsste eben das UNGÜNSTIGSTE Maß angegeben werden. Genau so, wie man bei der Fahrzeug-HÖHE das unbeladene und nicht das voll eingefederte Fahrzeug betrachtet.



Zitat
3.: Es ist klar, dass bei Beschränkungen, die zusätzlich zur StVZO gelten (z.B. Zeichen 264 oder 265) die tatsächliche Breite / Höhe zählt. Im Fahzeugschein steht ja auch kein Dachgepäckträger, aber wenn einer mit Fahrrädern montiert wird, dann passt das Auto auch meistens nicht mehr unter einer 2m hohen Brücke hindurch. Warum sollte das bei der Breite anders sein?

Wenn ich jetzt einen Dachgepäckträger montiere und den gar noch belade, dann weiß ich natürlich, dass Gesamthöhe des Fahrzeugs zunimmt. Ich ÄNDERE ja schließlich etwas an der Außenkontur des Fahrzeugs.

Aber wieso sollte die Breite des Fahrzeugs gegenüber der Papier-Angabe zunehmen, wenn ich NICHTS am serienmäßigen Fahrzeug ändere?
Wenn ich an einen serienmäßigen Pkw zusätzlich noch Wohnwagen-Spiegel dranbaue, dann weiß ich natürlich, dass er breiter ist als vorher.



Zitat
5.: Wer sich trotzdem noch aufregt, bei seinem 1,99m breiten Sprinter mühsam mit dem Zollstock zu testen, ob das Fahrzeug inklusive Spiegel über 2m breit ist... dem ist eh nicht mehr zu helfen!

Es gibt nun mal immer noch genug Leute, die den Angaben in ihrem Fahrzeugschein vertrauen, und die deshalb glauben, ihr Sprinter sei TATSÄCHLICH 1,99 m breit.



Zitat (noname676 @ 13.09.2012, 15:32) *
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Menschen den Reifendruck, Profiltiefe und Ölstand ihres PKW messen und ggf. anpassen, Funktion von Licht, Blinkern, etc. testen, (vor Unterführungen) die Höhe ihres Fahrzeugs (inklusive eventueller Aufbauten) kennen und so weiter und sofort...

Ein recht unpassendes Beispiel:
Für Luftdruck, Profiltiefe, Ölstand etc. gibt es Sollwerte.
Man weiß, dass sich die tatsächlichen Werte betriebs- oder verschleißbedingt verändern. Deshalb muss man regelmäßig kontrollieren und bei Abweichungen den Sollwert wieder herstellen.

Wie hältst Du es aber mit der Fahrzeugbreite?
Die ändert sich ja nicht im Laufe des Autolebens verschleißbedingt (von Ausnahmefällen mal abgesehen... whistling.gif)
Also gibt es auch keinen Grund, die offiziellen Angaben in den Papieren anzuzweifeln.

Tust Du das dennoch, so kriegst Du ein Problem:
Du misst mal irgendwann die Breite über Spiegel und stellst fest, dass dein Auto offenbar seit dem Kauf um 20 cm in die Breite gegangen ist. Jedenfalls stimmt das Maß im Fahrzeugschein offenbar bei weitem nicht mehr.

Wie bringst Du jetzt dein Auto wieder in den Zustand, der offenbar dem Soll-Zustand ab Werk (entsprechend den Eintragungen im Schein) entspricht?
- Dem Auto ne Diät verordnen?
- Beide Außenspiegel abbauen?
- Das Auto in die Presse schieben und vorsichtig 20 cm schmaler pressen?

Doc blink.gif


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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