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> Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf?
Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.09.2008, 22:25
Beitrag #101





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Zitat (Wattestäbchen @ 15.09.2008, 18:30) *
Somit ist also das Strafverfahren eingestellt und der Psychotest wohl auch.

Welches Strafverfahren denn? think.gif
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mir
Beitrag 15.09.2008, 23:17
Beitrag #102


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Zitat
Denn damit gesteht sie ja indirekt ein, dass sie vermutet, dass ein VT, der sich immer, überall und um jeden Preis wörtlich an die StVO hält, zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland nicht geeignet ist. Das kommt gewissermaßen einer Kapitulation des Rechtsstaats gleich

Offensichtlich hat das jemand bemerkt. Das ist sicher positiv für Wattestäbchen und den Rechtsstaat, aber schade isses irgendwie schon. Ich glaube, für einen Strafprozess wegen Beachtung der StVO hätte ich auch eine längere Anreise in Kauf genommen und Urlaub beantragt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Wattestäbchen
Beitrag 16.09.2008, 07:05
Beitrag #103


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Zitat (Georg_g @ 16.09.2008, 00:25) *
Zitat (Wattestäbchen @ 15.09.2008, 18:30) *
Somit ist also das Strafverfahren eingestellt und der Psychotest wohl auch.

Welches Strafverfahren denn? think.gif

Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Das wurde vom Staatsanwalt aber eingestellt.


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Tortenjan
Beitrag 18.09.2008, 10:55
Beitrag #104


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Wegen fehlendem öffentlichen Interesse oder wegen erwiesener Unschuld?


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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ukr
Beitrag 18.09.2008, 12:14
Beitrag #105


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ich denke man hat sich einfach mal schlau gemacht whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Wattestäbchen
Beitrag 18.09.2008, 18:30
Beitrag #106


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Zitat (Tortenjan @ 18.09.2008, 12:55) *
Wegen fehlendem öffentlichen Interesse oder wegen erwiesener Unschuld?

Das wüsste ich auch gerne. Es stand nicht dabei. crybaby.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.09.2008, 18:32
Beitrag #107





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Wurde denn auch keine Rechtsvorschrift, insbesondere aus der StPO, genannt?
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Wattestäbchen
Beitrag 16.10.2008, 20:30
Beitrag #108


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Heute kam ein Brief vom Amtsgericht:
Zitat
In der Bußgeldsache gegen
Wattestäbchen
wegen Ordnungswidrigkeit
wird das Verfahren gem. §47 Abs. 2 OWiG eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. D. Betroffene trägt seine/ihre eigenen notwendigen Auslagen.


Also hat sich nun auch das Bußgeld erledigt. Und gerichtlich geklärt wurde wieder nichts. Scheinbar besteht kein Interesse daran, die "gelbe Linien Frage" öffentlich zu klären. Lieber drohen und bei Bedarf eben einstellen.


Zusammenfassend nochmal was passiert ist:

Ich habe vor einer Sperrfläche angehalten.
Polizist kam und meinte das dürfe ich nicht und schreibt an die Straßenverkehrstelle.
Diese fordert das psychologische Gutachten.
Die Stadt fordert Bußgeld.
Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
...
Die Strafsache wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wird eingestellt
Dann wird 3 Wochen später die Auflage des Gutachtens plötzlich zurückgezogen. 2 Tage vorher wurde noch gedroht, wenn ich es nicht rechtzeitig brächte würde mir die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Stadt besteht auf das Gutachten und übergibt die Sache dem Amtsgericht.
Das Amtsgericht stellt das Bußgeld ein.


Ist es erlaubt, Gutachten und Bußgelder ohne Grundlage zu verhängen einfach um es zu probieren? Von Anfang an war klar, dass ich mich korrekt verhalten hatte. Darf eine Behörde ein Bußgeld fordern obwohl sie weiß, dass kein Fehlverhalten vorliegt? Genauso beim pych. Gutachten: Darf man das verlangen ohne Grund? Und wenn dieser Grund vorgelegen hätte - dürfte man es dann plötzlich einstellen? Gestern war ich noch so gefährlich und psychisch gestört, dass ein Gutachten verlangt wurde und heute plötzlich nicht mehr? Wie ist das anders alls mit Willkür zu erklären?
Hier wird doch ganz klar versucht Druck auszuüben und Geld zu kassieren indem man Vorderungen stellt und droht. Und wenn man sich nicht darauf einlässt wie ich, dann wird alles eingestellt. Macht ja nichts weil 95% der Unschuldigen zahlen.

Ich musste Briefe schreiben, mich nach Ärzten erkundigen und jetzt soll ich meine Ausgaben selbst tragen? Wieso muss ich meine Auslagen tragen, wenn ich zu Unrecht beschuldigt werde und das dann vom Gericht eingestellt wird?


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ukr
Beitrag 16.10.2008, 21:16
Beitrag #109


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Das man dich "vorsätzlich" in die Falle locken wollte glaube ich nicht. Eher ist man davon ausgegangen, daß man es mit einem Spinner zu tun hat. Nun hat sich aber offenbar doch jemand die Mühe gemacht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und man hat feststellen müssen, das der Spinner recht hatte.


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Wattestäbchen
Beitrag 16.10.2008, 21:39
Beitrag #110


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Zitat (ukr @ 16.10.2008, 23:16) *
Das man dich "vorsätzlich" in die Falle locken wollte glaube ich nicht. Eher ist man davon ausgegangen, daß man es mit einem Spinner zu tun hat. Nun hat sich aber offenbar doch jemand die Mühe gemacht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und man hat feststellen müssen, das der Spinner recht hatte.

Entspricht es unseren Gesetzen, dass die Entscheidung "Spinner" vor der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen wird?
Und wie kommst du darauf, dass es nicht vorsätzlich war? Beispielsweise hat die Bußgeldstelle vor dem Bußgeld die StVO lesen können. Statt dessen wurde erst ein Bußgeld erlassen, das danach dann eingestellt wurde. Wieso ist das nicht vorsätzlich?

Und warum muss ich meine Ausgaben tragen???


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ukr
Beitrag 16.10.2008, 21:58
Beitrag #111


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Zitat (Wattestäbchen @ 16.10.2008, 21:39) *
Und warum muss ich meine Ausgaben tragen???


Weil ich z.B. meinen Frust über den ganzen Fusch in eine Website packe, du hingegen führst deinen Feldzug direkt laugh2.gif

Und glaub mir, die "wahre" rechtliche Stellung von gelben Markierungen ist selbst vielen Fachleuten nicht bewusst.


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Heinz Wäscher
Beitrag 16.10.2008, 22:10
Beitrag #112


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Bei mir im Dorf (Provinz) werden auch immer noch Zeichen 283 allein ohne Zusatzzeichen als Haltverbot für den Seitenstreifen bzw. rechts neben der Fahrbahn befindliche Parkbuchten verwendet. Keinen stört es, wurde ja immer schon so gemacht, jeder weiß was gemeint sein könnte und jeder bezahlt auch, wenn er "erwischt" wurde.

Ein meiner Meinung nach passendes Beispiel, wie geltende Gesetze in diesem Land interpretiert werden und jeder damit zufrieden ist, bis so ein Spinner/Unruhestifter kommt, der allen die Augen öffnen will ( tongue.gif wink.gif ).


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Wattestäbchen
Beitrag 16.10.2008, 22:14
Beitrag #113


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Zitat (ukr @ 16.10.2008, 23:58) *
Zitat (Wattestäbchen @ 16.10.2008, 21:39) *
Und warum muss ich meine Ausgaben tragen???

du hingegen führst deinen Feldzug direkt laugh2.gif
Die haben mich angegriffen.

Zitat (ukr @ 16.10.2008, 23:58) *
Zitat (Wattestäbchen @ 16.10.2008, 21:39) *
Und warum muss ich meine Ausgaben tragen???

Und glaub mir, die "wahre" rechtliche Stellung von gelben Markierungen ist selbst vielen Fachleuten nicht bewusst.
Das glaube ich dir bestimmt. Nur denke ich, dass man wenn man keine Ahnung hat nicht andere Leute zum Psychologen schicken sollte.


Aber gut, die Sperrfläche ist noch da, die gelbe Markierung auch - der Tank ist voll und die Brote zur Verpflegung belegt. Dann bis zur nächsten Verfahrenseinstellung... wavey.gif


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MfG
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mir
Beitrag 16.10.2008, 22:34
Beitrag #114


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Hat da nicht der police.gif eine Weisung erteilt? Ich harre jedenfalls weiter gespannt der Dinge.


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GM_
Beitrag 16.10.2008, 22:41
Beitrag #115


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@Michael Kohlhaas

Oh, Mann, nun haben sie dich laufen lassen und das scheint dich auch noch zu bestärken. Wo soll das noch enden?


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.10.2008, 22:46
Beitrag #116


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Zitat (GM_ @ 16.10.2008, 23:41) *
nun haben sie dich laufen lassen ...

Sicher, daß da nicht noch doch noch was nachkommt? unsure.gif
Gut möglich imho, daß unser Q-Tip im Schriftwechsel argue.gif mit allen möglichen Instanzen smartass.gif die eine oder andere Steilvorlage für ernsthafte Zweifel an seiner Eignung zur motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr geliefert hat... shutup.gif

think.gif
c.s.
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Wattestäbchen
Beitrag 16.10.2008, 22:51
Beitrag #117


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Zitat (mir @ 17.10.2008, 00:34) *
Hat da nicht der police.gif eine Weisung erteilt? Ich harre jedenfalls weiter gespannt der Dinge.

Doch, die ja von niemand bestätigt werden wollte.

Zitat (GM_ @ 17.10.2008, 00:41) *
Oh, Mann, nun haben sie dich laufen lassen und das scheint dich auch noch zu bestärken. Wo soll das noch enden?

Klar bestärkt mich das weil
Zitat
§47(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung ncht teil. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.



Zitat (Bonsai-Brummi @ 17.10.2008, 00:46) *
Zitat (GM_ @ 16.10.2008, 23:41) *
nun haben sie dich laufen lassen ...

Sicher, daß da nicht noch doch noch was nachkommt? unsure.gif
Gut möglich imho, daß unser Q-Tip im Schriftwechsel argue.gif mit allen möglichen Instanzen smartass.gif die eine oder andere Steilvorlage für ernsthafte Zweifel an seiner Eignung zur motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr geliefert hat... shutup.gif
Was soll noch nachkommen? Hat sich ja leider alles erledigt. Was meinst du denn was Zweifel an meiner Eignung zulässt?


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mir
Beitrag 16.10.2008, 23:34
Beitrag #118


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Oh, da war wieder dieses schöne Argument: Wer die StVO genau einhalten möchte, wäre nicht fahrtauglich. Danke, BB smile.gif

Das ist ja genau das spannende an diesem Fall. Wenn ein Gericht - also ein Jurist, der in seiner Ausbildung jahrelang das exakte Sezieren von Gesetzen geübt hat und seine wirtschaftliche Existenz daraus bezieht - darüber zu urteilen hat, ob das exakte Einhalten der Gesetze die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigt, dann möchte ich den rechtsphilosophischen Genickbruch des Rechtssystems live erleben. Dann haben wir nicht nur eine Finanz, sondern auch gleich eine Justizkrise laugh2.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.10.2008, 08:46
Beitrag #119


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Zitat (mir @ 17.10.2008, 00:34) *
Das ist ja genau das spannende an diesem Fall.

Eben, mir wink.gif
Zumal ja strikte Einhaltung der StVO von Fall zu Fall durchaus negative Auswirkungen auf andere VT hervorrufen kann;
nicht nur - wie hier - in Gestalt von allenfalls ärgerlicher Behinderung, das kann auch schon mal gefährlich werden... shutup.gif
Zumal wenn jemand es selbst nicht so genau nimmt und sich gar darauf verläßt,
der jeweils andere werde sich auch pragmatisch verhalten statt stur regelkonform... scarey.gif

lg
c.s.
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GM_
Beitrag 17.10.2008, 10:27
Beitrag #120


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Zitat (Wattestäbchen @ 16.09.2008, 08:05) *
Zitat (Georg_g @ 16.09.2008, 00:25) *
Welches Strafverfahren denn? think.gif
Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Das wurde vom Staatsanwalt aber eingestellt.


Wenn dir nächstes Mal einer hinten drauf knallt kann das aber anders ausgehen:

Zitat
StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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Wattestäbchen
Beitrag 17.10.2008, 11:16
Beitrag #121


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Verkehrswidrig verhalten habe ich mich ja nicht. Was machst du, wenn du an eiem Fußgängerüberweg anhältst? Aussteigen und ein Warndreieck aufstellen, damit dir keiner auffährt? Die Sperrfläche zwingt mich verkehrsbedingt genauso zum Anhalten wie ein Stoppschild. Und wenn dort in der Baustelle 40km/h als Höchstgeschwindigkeit vorgegeben ist, soll ich dann weiterhin 100km/h fahren weil jemand hinter mir mich als Hindernis betrachten könnte wenn ich mich an die StVO halte?
Bei dir hört es sich so an, als würde ich ohne Grund anhalten. Aber ich befolge die Vorschrift, die mir untersagt über die Sperrfläche zu fahren.


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GM_
Beitrag 17.10.2008, 11:25
Beitrag #122


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Ich habe aber auf Kraftfahrtstraßen noch keine Fußgängerüberwege gesehen.

Diese Spielchen sind ja ganz lustig, und wenn es dir nichts ausmacht, dabei auch noch mit deiner FE zu spielen, kannst du das ja machen. Anhalten auf eine Kraftfahrtstraße halte ich aber zu dem Zweck einfach für zu gefährlich.


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nachteule
Beitrag 17.10.2008, 12:15
Beitrag #123


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Hallo, Wattestäbchen,

ich habe diesen Thread erst jetzt gelesen, und dabei ist mir vor allem eines aufgefallen:

Du schreibst zu Beginn, dass Du einen Bußgeldbescheid erhalten hast.

Jetzt ist plötzlich auch noch ein Strafverfahren anhängig gewesen.

Dies passt irgendwie nicht zusammen.

Wenn gegen Dich eine Strafanzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erstattet worden ist, dann wäre die Owi - Anzeige mit dieser Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft geschickt worden.

Erst dann, wenn das Strafverfahren eingestellt wird, wird die Owi - Anzeige an die Bußgeldstelle weitergeleitet (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen).

Es ist also etwas eigenartig, wenn zuerst das Bußgeldverfahren und danach das Strafverfahren eingestellt wird. think.gif

Könntest Du dieses Missverhältnis mal etwas genauer erklären?

Abgesehen davon:

Dass die Verfahren eingestellt wurden, heißt noch lange nicht, dass Du alles richtig gemacht hast, sondern allenfalls, dass der ermittelnde Polizeibeamte nicht die richtigen Tatvorwürfe gemacht hat.

Wenn Du Dir den § 315b StGB und auch die dementsprechenden Kommentare und Urteile durchliest, wirst Du sehen, dass schon einiges mehr dazu gehört, als "nur" auf der Kraftfahrstraße vor einer Sperrfläche anzuhalten.

Die Anordnung zur Untersuchung bei einem Psychologen, nur auf diesen Fall bezogen, war sicher absolut überzogen, aber überlegen würde ich mir an Deiner Stelle doch, ob es nicht sinnvoll wäre think.gif ( kannte der Polizeibeamte Dich etwas näher?) .

Was machst Du eigentlich, wenn die Straße nach links weiterführt, aber fälschlicherweise wurde an der Stelle ein Schild mit Pfeil nach rechts aufgestellt, und dieses Schild schickt Dich direkt in den angrenzenden Kanal?

Fährst Du mit dem Auto in den Kanal, weil ja hier die vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts ist?

Ich finde es absolut in Ordnung, wenn jemand, dem auffällt, dass die Beschilderung oder die Markierung nicht vorschrifstmässig oder gar vorschriftswidrig ist, dieses sofort meldet und auch konsequent dahintersteht, dass der Missstand beseitigt wird, aber bitte nicht, indem man sich und andere gefährdet, indem man bewusst den Verkehrsfluß behindert und damit anderen schadet, die z. B. zu spät zu einem Termin kommen, ihren Flug in den Urlaub verpassen o.ä.

Weiter oben wurde ja mal die Motorradgang angesprochen: Ich hätte vollstes Verständnis, wenn in so einem Fall, wie von Dir beschrieben, ein paar kräftige Kerle das arme Wattestäbchen freundlich, ohne Gewalt und ohne jegliche Blessuren mitsamt seinem Fahrzeug ein paar Meter nach rechts versetzen, möglichst zwischen zwei Bäume, die so dicht zusammen stehen, dass Dein Auto genau dazwischen passt, ohne jede Möglichkeit, zu rangieren. laugh2.gif

Mal sehen, wem Du dann die Kosten für den Abschlepper mit seinem Kran, der Dich aus der Misere befreit, aufs Auge drücken willst.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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noname13
Beitrag 17.10.2008, 12:32
Beitrag #124


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Zitat (nachteule @ 17.10.2008, 13:15) *
Was machst Du eigentlich, wenn die Straße nach links weiterführt, aber fälschlicherweise wurde an der Stelle ein Schild mit Pfeil nach rechts aufgestellt, und dieses Schild schickt Dich direkt in den angrenzenden Kanal?

Fährst Du mit dem Auto in den Kanal, weil ja hier die vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts ist?

yes.gif Und anschließend dann Schadenersatzforderung an den, der das Schild aufgestellt hat...


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nachteule
Beitrag 17.10.2008, 12:36
Beitrag #125


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Hallo, Noname13,

wenn @Wattestäbchen allerdings vorher die Fensterscheiben geöffnet hat, damit er, wenn er mit dem Auto im Kanal landet, herausschwimmen kann, würde ich davon ausgehen, dass er vorsätzlich hineingefahren ist, und dann ist nix mit Schadensersatz laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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noname13
Beitrag 17.10.2008, 14:47
Beitrag #126


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Zitat (nachteule @ 17.10.2008, 13:36) *
... vorher die Fensterscheiben geöffnet hat


Frischluftfanatiker... das Gegenteil soll mir erstmal jemand beweisen tongue.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 17.10.2008, 15:18
Beitrag #127


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Zitat (nachteule @ 17.10.2008, 14:15) *
Ich finde es absolut in Ordnung, wenn jemand, dem auffällt, dass die Beschilderung oder die Markierung nicht vorschrifstmässig oder gar vorschriftswidrig ist, dieses sofort meldet und auch konsequent dahintersteht, dass der Missstand beseitigt wird, aber bitte nicht, indem man sich und andere gefährdet, indem man bewusst den Verkehrsfluß behindert und damit anderen schadet, die z. B. zu spät zu einem Termin kommen, ihren Flug in den Urlaub verpassen o.ä.

Die Beschilderung ist ja nicht falsch. Und ich habe es gemeldet, aber man wollte es bewusst so lassen. Und die Aussage ist, dass ich über diese Sperrfläche nicht fahren darf. Das wurde so angeordnet, ich habe es angesprochen und es wurde so belassen.
Warum soll ich nun gegen die StVO verstoßen?

Komisch dass das hier immer wieder angesprochen wird. Lese ich hier doch sonst so häufig, dass man selbst falsch aufgestellte VZ beachten muss solange sie da stehen (z. B. Tempo-30 und Vorfahrtstraße). Und hier ist ganz klar eine Anordnung in Form einer Sperrfläche gegeben und ich werde gefragt wie ich darauf komme mich daran zu halten. Das passt für mich nicht zusammen.


Zur Abfolge der Einstellungen.
Als letztes wurde das Bußgeld eingestellt (gestern, worauf ich mich hier wieder gemeldet habe). So habe ich es aber gestern auch geschrieben.


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mir
Beitrag 17.10.2008, 19:11
Beitrag #128


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Leute, entscheidet Euch mal. dry.gif

Ist es in Ordnung, im Straßenverkehr die Regeln nach Gusto und Verkehrssituation pragmatisch auszulegen, solange dabei nichts passiert (oder gefährdet oder unvermeidbar behindert wird)? Wenn ja, dann müsste auch der Tempoverstoß bei nachweisbar sinnlosem Tempolimit und der Rotlichtverstoß nachts ohne Verkehr akzeptiert werden. Und zwar auch vor Gericht.

Wenn flexibles Auslegen aber pöhse ist, dann hat Wattestäbchen sich richtig verhalten, und der Klapps auf den Po dafür, dass hier sinnlos der Verkehr behindert wird, gebührt denen, die das so angeordnet, ausgeführt und abgenommen haben.

Ich plädiere persönlich ja auch eher für die erste Version, zumindest in Maßen. Aber unser Rechtssystem scheint recht stur auf der zweiten Linie zu liegen. Ich finde es ausgesprochen unterhaltsam, wie nun das Rechtssytem mit diesem Fall umgeht.

(Selber tät ich das wohl nicht provozieren, dazu reicht dann meine Energie in der Sache auch wieder nicht. Aber ich finde das ganze irgendwie sympathisch.)


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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.10.2008, 19:37
Beitrag #129


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Zitat (mir @ 17.10.2008, 20:11) *
Aber unser Rechtssystem scheint recht stur auf der zweiten Linie zu liegen.

Gerade bezüglich des hier in Rede stehenden Sachverhalts doch offenbar nicht: Markierungen dieser Art sind - wenngleich wohl "illegal" - durchaus üblich (übrigens scheint's europaweit; hab' seit Beginn dieser Geschichte mal darauf geachtet), afaik ohne daß bis dato auch nur ein einziger Fall bekanntgeworden ist, in dem das Überfahren der Sperrfläche geahndet worden wäre - oder kennt jemand einen? unsure.gif
Sinnlose Ampeln und Tempolimits sind freilich eine andere Baustelle: Die sollen ja nicht selten schlicht "den Leidensdruck erhöhen" (©Kölnfahrer) dry.gif
Ein "moralisches" Problem mit Mißachtung derselben hab' ich hier wie dort keineswegs - auf eigene Gefahr halt... rolleyes.gif
Eher schon mit Zeitgenossen, die für sich selbst in Anspruch nehmen, Regeln nach Belieben und zum Nachteil anderer brechen zu dürfen; letzteren aber strikte Einhaltung derselben abverlangen - es sei denn, dadurch würden ihre eigenen Interessen beeinträchtigt; das ist aber *noch* eine andere Baustelle... whistling.gif

lg
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Nerari
Beitrag 17.10.2008, 19:53
Beitrag #130


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 17.10.2008, 20:37) *
...., in dem das Überfahren der Sperrfläche geahndet worden wäre - oder kennt jemand einen? unsure.gif


Wahrscheinlich weiß der Großteil der Verkehrsteilnehmer nicht mal, dass in so einem Fall eine weiße Sperrfläche weiter gilt.
Praktiziert wird es ja i.d.R. so, dass gelbe Markierungen sämtliche weißen Markierungen aufheben. Und jeder, außer @WS, versteht das auch so.

Gruß
Nerari
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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.10.2008, 20:31
Beitrag #131


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Zitat (Nerari @ 17.10.2008, 20:53) *
Praktiziert wird es ja i.d.R. so, dass gelbe Markierungen sämtliche weißen Markierungen aufheben. Und jeder, außer @WS, versteht das auch so.

Richtig - wobei ich mich ernsthaft frage, wie das in anderen Ländern geregelt ist - wenn überhaupt.
Das kann ja durchaus Auswirkungen auf Aktionen wie diese haben - wenn nämlich ein südländisch-gewohnheitsmäßig dicht auffahrender ausländischer VT aus seiner Kenntnis der heimischen Rechtslage, die vielleicht genau diese vollständige Aufhebung weißer durch gelbe Markierungen enthält, auf die hiesige schließt... shutup.gif
In der Praxis jedenfalls wird's überall dort, wo ich seither unterwegs war, so gehandhabt -
von Holland bis Rumänien, selbst in der Schweiz - und auch unter den wachsamen Augen der Obrigkeit police.gif yes.gif

lg
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ukr
Beitrag 17.10.2008, 21:23
Beitrag #132


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Zitat (Nerari @ 17.10.2008, 19:53) *
Praktiziert wird es ja i.d.R. so, dass gelbe Markierungen sämtliche weißen Markierungen aufheben. Und jeder, außer @WS, versteht das auch so.


Wenn es aber darum geht, jemanden ein Knöllchen zu verpassen, weil er mit den Hinterrädern auf einer Grenzmarkierung für Haltverbote steht, dann gilt seltsamerweise wieder die StVO. whistling.gif


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nachteule
Beitrag 17.10.2008, 21:38
Beitrag #133


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Hallo, Mir,

wenn @Wattestäbchen irgendwelche Unregelmäßigkeiten feststellt, diese meldet imd vehement nachhakt, warum nichts gegen diese falschen Verkehrszeichen, Markierungen usw. gemacht wird, ist dagegen nichts zu sagen.

Es ist auch richtig, dass Markierungen und Schilder in der Regel auch dann zu beachten sind, wenn sie offensichtlich nicht regelkonform aufgestellt wurden.

Wird allerdings durch das Befolgen dieser Markierungen oder Schilder das Leben oder die Gesundheit anderer gefährdet, wovon man durchaus ausgehen kann, wenn jemand einfach so auf der Kraftfahrstraße hält, dann ist der Spass vorbei.

Viele Grüße,

Nachteule


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Wattestäbchen
Beitrag 18.10.2008, 00:11
Beitrag #134


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Zitat (nachteule @ 17.10.2008, 23:38) *
Wird allerdings durch das Befolgen dieser Markierungen oder Schilder das Leben oder die Gesundheit anderer gefährdet, wovon man durchaus ausgehen kann, wenn jemand einfach so auf der Kraftfahrstraße hält, dann ist der Spass vorbei.

In einer Baustelle bei der 60km/h und 40 km/h vorgeschrieben ist?

Außerdem bin ich mir sicher, wenn ich hier sagen würde, dass ich in ein stehendes Hindernis gefahren sei, weil ich es auf einer z .B. Autobahn nicht erwartete dann hieße es, dass ich schuld sei weil ich mich nicht an das Sichtfahrgebot gehalten hätte.


Abgesehen davon sind die Markierungen immer noch so. Jetzt sind alle beteiligten Stellen informiert und genug Zeit zur Änderung war auch. Dass die Sperrfläche nicht aufgehoben wird ist nun auch bekannt. Damit ist klar, dass dieser Fahrstreifen nicht befahren werden soll - sonst wäre es inzwischen geändert worden.


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die-scharfs
Beitrag 18.10.2008, 08:29
Beitrag #135


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Kann man gegen die Verkehrsführung über die Sperrfläche nicht ganz einfach Widerspruch einlegen?
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Wattestäbchen
Beitrag 18.10.2008, 08:46
Beitrag #136


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Zitat (die-scharfs @ 18.10.2008, 10:29) *
Kann man gegen die Verkehrsführung über die Sperrfläche nicht ganz einfach Widerspruch einlegen?
Hm, gegen die Fahrstreifenbegrenzung links der Leitlinie vielleicht. Gegen die Sperrfläche slebst wohl nicht - dort ist eben nur ein Fahrstreifen.


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mir
Beitrag 18.10.2008, 11:02
Beitrag #137


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Zitat (nachteule @ 17.10.2008, 23:38) *
Wird allerdings durch das Befolgen dieser Markierungen oder Schilder das Leben oder die Gesundheit anderer gefährdet, wovon man durchaus ausgehen kann, wenn jemand einfach so auf der Kraftfahrstraße hält, dann ist der Spass vorbei.

Abgesehen davon, dass Wattestäbchen das nicht gemacht hat (nachlesen!), wird die Gefahr eigentlich von den falschen Markierungen und den Behörden verursacht, die nicht einmal nach Beschwerden in der Lage sind, eine eigentlich lebensgefährliche Verkehrsregelung zu ändern. Oder dürfen Behörden aus Unkenntnis und Faulheit beliebigen Unsinn anordnen, ohne dass dafür jemand in der Haftung steht? Warum zeigst Du mit dem Finger auf Wattestäbchen, und nicht zumindest auch auf die Straßenverkehrsbehörde, den Polizisten (der Wattestäbchen angehalten hat) oder die Bußgeldbehörde? Inzwischen sollten ein gutes Dutzend an mit amtlichen Befugnissen ausgestatteten Beamten von der Sache erfahren haben, und jeder spielt Beamtenmikado. Statt einfach mal der Sache nachzugehen. Da könnte ja jeder kommen, scheint die Einstellung zu sein.

Die Markierungen sind ja nur ein Fall von vielen. Ich habe vor Ort eine Fahrradampel (nur ein Radpiktogramm, keine Fußgängerampel) für einen Fahrradweg, die grün zeigt, während von links Autoverkehr kommt. Wenn ein Radfahrer nun links abbiegen will und sich dafür auf der Fahrbahn einordnet (was an dieser Stelle durchaus sinnvoll ist), dann gibt's feindliches Grün von links. Nach Meldung an einen nebenstehenden Polizisten, der meinte, sich der Sache anzunehmen, ist nichts passiert. Und das ist - nach meinen Erfahrungen - der Regelfall. Und ich bin da stets freundlich. Ich hab' allerdings auch keine Lust, mich weiter zu engagieren, als einfach Bescheid zu geben.

Befindet sich denn der ganze hier beteiligte Beamtenapparat im Glauben, persönlich unfehlbar zu sein? Und Untertanen, die falsch aufgestellte Schilder bekritteln, sind doof und haben keine Ahnung?

Meiner Meinung nach wird's Zeit, dass da mal jemand kräftig einen auf die Finger bekommt. Und zwar so, dass es so weh tut, dass das sich in den Amtsstuben überregional verbreitet und in Zukunft die Behörden ihre Verantwortung ernst nehmen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.10.2008, 11:21
Beitrag #138


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Zitat (mir @ 18.10.2008, 12:02) *
eine eigentlich lebensgefährliche Verkehrsregelung

Wieso eigentlich "lebensgefährlich"?
Die ist zwar durchaus wallbash.gif ,
aber nicht wirklich gefährlicher als andere Regeln, die irgendwem irgendwo vorschreiben, anzuhalten oder auch nur zu verlangsamen.
Also nur, wenn ein Nachfolgender seinerseits elementare Regeln wie Abstands- oder Sichtfahrgebot bricht.
Und auch dort ginge die Abwägung zwischen "Regel oder Leben" doch zugunsten letzteren aus:
Würdest Du vor einer roten Ampel stehenbleiben, wenn von hinten ein Vierzigtonner erkennbar nicht mehr hinter Dir zum stehen kommt? no.gif

lg
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mir
Beitrag 18.10.2008, 12:21
Beitrag #139


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Also, *ich* halte Anhalten auf der Autobahn insbesondere ohne von hinten erkennbarem Grund für prinzipiell recht gefährlich.

Die Sperrfläche ist nicht vorher zu erkennen, wenn man hinter einem Auto fährt. Die StVO gebietet nun, vor der Sperrfläche zu bremsen und anzuhalten. Bei schlechter Sicht ist die Sperrfläche auch für das vorausfahrende Fahrzeug erst spät zu sehen. Die Markierung resultiert also bei schlechter Sicht in einer unvermittelten Vollbremsung auf der Autobahn, eine Massenkarambolage wäre nicht unwahrscheinlich. Wenn sich die VT daran hielten.

Geht's noch gefährlicher?

Gottseidank weiß niemand, was die StVO hier anordnet rolleyes.gif

Zur Klarstellung: Wattestäbchen hat sich *nicht* so verhalten, sondern hat im Stau angehalten. Eigentlich sogar nur verkehrsbedingt gewartet - bis die Sperrfläche verwittert rofl1.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.10.2008, 12:40
Beitrag #140


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Zitat (mir @ 18.10.2008, 13:21) *
Bei schlechter Sicht ist die Sperrfläche auch für das vorausfahrende Fahrzeug erst spät zu sehen.

Wenn jemand die StVO dermaßen buchstabengetreu auslegt, daß er eine solche Markierung ernsthaft zum Anlaß nimmt, anzuhalten, ist er gut beraten, das Sichtfahrgebot ebenso genau zu nehmen und seine Geschwindigkeit entsprechend zu wählen - zudem: Ein unbeleuchtetes Pannenfahrzeug oder ein Radler im Tarnmodus rolleyes.gif ist gerade bei Schmuddelwetter oft noch schlechter zu sehen als Fahrbahnmarkierungen! shutup.gif
Nachfolgende sollten schlicht in jedem Fall so hinreichend Abstand halten, daß eine Vollbremsung des Vordermanns (die ja auch völlig andere Gründe haben kann, die von hinten nicht erkennbar sind!) unfallfrei zu meistern ist... wink.gif

lg
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nachteule
Beitrag 18.10.2008, 12:47
Beitrag #141


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Hallo, Mir,

1.: auch, wenn @Wattestäbchen im Stau gehalten und nicht einfach so abgebremst hat, kann dies eine gefährliche Situation für andere darstellen, denn andere rechnen nicht damit, dass er stehenbleibt, wenn die anderen wieder weiterfahren, und wenn er auch dann noch steht, wenn sich der Stau auflöst, ist er auf jeden Fall ein gefährliches Verkehrshindernis.

2.: Ich habe bislang nichts davon gelesen, weder bei mir, noch bei anderen, dass die Behörden, die diese Markierung angeordnet haben, und dass die Firma, die diese anbrachte, in irgendeiner Form in Schutz genommen wurde, genauso wenig, wie der Polizeibeamte vor Ort.

Es ist absolut in Ordnung und wünschenswert, wenn jemand, der einen rechtswidrigen Zustand feststellt, dieses bei den zuständigen Stellen anprangert, meinetwegen auch mit Hilfe der Medien, und wenn sich nichts ändert, kann man diesen Stellen ruhig mal auf die Füße treten.

Es ist aber absolut falsch, wenn jemand sich und andere gefährdet, weil er stur eine rechtswidrige verkehrsrechtliche Anordnung befolgt, deren Missachtung niemanden gefährden würde, und deren Missachtung nur mit einem geringen Bußgeld, oder gar einer Verwarnung zu ahnden wäre.

Hier muss man wirklich mal auf die Verhältnismässigkeit seines Handelns hinweisen und sich fragen, wo der gesunde Menschenverstand abgeblieben ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.10.2008, 12:57
Beitrag #142


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Hier wäre doch auch ein Lösungsansatz, wenigstens für die Zukunft:
Zitat (nachteule @ 18.10.2008, 13:47) *
eine rechtswidrige verkehrsrechtliche Anordnung

Müssen denn solche ganz alltäglichen "Fälle" unbedingt rechtswidrig bleiben - oder wäre dem "Problem" schlicht durch Anpassung der Rechtslage abzuhelfen?

Was wären denn die Folgen, am geltenden Recht festzuhalten und es konsequent umzusetzen?
IMHO doch vor allem immense Kosten und Behinderungen:
Die Sperrfläche müßte im Zweifelsfall schwarz übermalt oder abgefräst und nachher wiederhergestellt werden -
was nicht nur reichlich Geld kostet, die betroffene Fläche müßte auch für die Dauer dieses Unfugs gesperrt werden- mit allen Nebenwirkungen...
Wem wäre denn damit wirklich geholfen - außer Markierungsbetrieben natürlich... rolleyes.gif

think.gif
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Beitrag 18.10.2008, 13:23
Beitrag #143


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 18.10.2008, 13:57) *
Müssen denn solche ganz alltäglichen "Fälle" unbedingt rechtswidrig bleiben - oder wäre dem "Problem" schlicht durch Anpassung der Rechtslage abzuhelfen?


Offenbar ist man dazu nicht bereit dry.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.10.2008, 13:30
Beitrag #144


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Zitat (ukr @ 18.10.2008, 14:23) *
... nicht bereit dry.gif

Könnt's nicht sein, daß bisher niemand eine auch nur potentielle Notwendigkeit gesehen hat, weil alle über Jahrzehnte Beteiligten und "Betroffenen" bis auf einen gewissen Q-Tip rolleyes.gif schlicht ganz pragmatisch ("gelb schlägt weiß") mit solchen Situationen umgegangen sind?

think.gif
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ukr
Beitrag 18.10.2008, 14:28
Beitrag #145


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Keine Ahnung. Die Problematik war schon bekannt als 1995 die neue RSA rauskam. In diesem Fall aber eher im Bezug auf gelbe Kreuzchen oder einen weißen Geradeauspfeil an dem ein gelber Linkspfeil dranmarkiert wird.

Wenn gelb weiß grundsätzlich aufhebt, wäre der weiße Pfeil nicht mehr gültig. Andererseits würde der gelbe Pfeil allein nicht dem Bild der StVO / RMS entsprechen und wäre ebenso unbeachtlich.

Man muß die ganze Geschichte einfach der gelebten Praxis anpassen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.10.2008, 14:44
Beitrag #146


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Zitat (ukr @ 18.10.2008, 15:28) *
Wenn gelb weiß grundsätzlich aufhebt, wäre der weiße Pfeil nicht mehr gültig. Andererseits würde der gelbe Pfeil allein nicht dem Bild der StVO / RMS entsprechen und wäre ebenso unbeachtlich.

So ist das, wenn man jeden Farbklecks in Paragraphen zu gießen versucht - und dann doch nicht jeden denkbaren Einzelfall unmißverständlich regelt... tongue.gif
Im Ernst:
Was ist bzw. wäre an einem gelbmarkierten Fahrtstreifen über eine weiße Sperrfläche oder an solch einem gelb ergänzten weißen Pfeil nicht zu verstehen,
wenn's da nicht ein paar *schulligung* blödsinnige Spitzfindigkeiten und Lücken in irgendeinem Regelwerk gäbe? think.gif
Wenn man's denn soooo genau nimmt,muß man halt auch solche Fälle regeln, die Ausführung bezahlen und deren Nebenwirkungen hinnehmen.
Frage am Rande:
Wer ist nun eigentlich in der Pflicht für wenn auch nicht praxis-, so doch wenigstens regelgerechte Markierungen? smartass.gif

think.gif
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ukr
Beitrag 18.10.2008, 15:54
Beitrag #147


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Dieses lückenhafte "irgendeine" Regelwerk ist die StVO. scared.gif


1. Eine Sperrfläche darf man grundsätzlich nicht überfahren. Man darf auch nicht darauf parken.
Gelbe Markierungen setzen nur weiße Leitlinien und durchgezogene Linen außer Kraft.
Zwar setzt sich eine Sperrfläche aus einer durchgezogenen Linie + Schraffur zusammen, hat aber trotzdem eine eigene Nummer gemäß StVO.

Somit hebt eine gelbe Linie eine Sperrfläche nicht auf.
Warum bekommt man einen Strafzettel wenn man z.B. innerorts auf einer Sperrfläche parkt, wenn man außerorts (in der besagten Baustelle) drüberfahren darf / soll / muß ?

2. Gelbe durchgezogene Linien dürfen nicht überfahren werden. Hier spricht die StVO aber nur von "gelben Markierungen" und nimmt lediglich Leitlinien aus.
Man darf also nur gelbe Markierungen überfahren die wie Leitlinien aussehen. Nun setzt man vorraus, daß der Verkehrsteilnehmer - entgegen der StVO - über andere Gelbmarkierungen fährt, also Pfeile, Haltelinien, Kreuze usw.

Andererseits bekommt man aber Ärger, wenn man z.B. zwecks Linksabbiegen über eine durchgezogene gelbe Linie fährt. Warum setzt man einmal das Ermessen des Verkehrsteilnehmers vorraus, aus dem man ihm in einem anderen Fall einen Strick dreht?


3. Wo hält ein Verkehrsteilnehmer, wenn an einer Ampel oder einem Stop-Schild zusätzlich eine gelbe Halteline markiert wurde? Er hat an der weißen Halteline zu halten, hält aber stattdessen "intuitiv" an der Gelben. Er überfährt also z.B. die weiße Halteline weil er denkt (wie auch die Behörde) das die gelbe Halteline die weiße aufhebt. Dem ist aber nicht so.

Warum wird er an einer anderen Kreuzung "bestraft", wenn er über die weiße Halteline hinweg gleich zur Sichtlinie fährt (bei Zeichen 206)?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.10.2008, 16:28
Beitrag #148


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Zitat (ukr @ 18.10.2008, 16:54) *
Warum bekommt man einen Strafzettel wenn man z.B. innerorts auf einer Sperrfläche parkt, wenn man außerorts (in der besagten Baustelle) drüberfahren darf / soll / muß ?

Die Sperrfläche ohne umgebende gelbe Markierung ist eindeutig, ein Verstoß somit zweifelsfrei ahndbar;
Die Sperrfläche inmitten eines gelb abmarkierten Fahrstreifens ist durchaus widersprüchlich -
erst recht im häufig anzutreffenden Zusammenhang mit Fahrstreifentafeln (z.B. VZ521-30 + ZZ1030-30/31).
Solche Widersprüche dürfen aber nicht zuungunsten des VT ausgelegt werden... no.gif tongue.gif
Zitat
Ärger, wenn man z.B. zwecks Linksabbiegen über eine durchgezogene gelbe Linie fährt. Warum setzt man einmal das Ermessen des Verkehrsteilnehmers vorraus, aus dem man ihm in einem anderen Fall einen Strick dreht?

Dito:
Eine durchgezogene Linie darf schlicht nicht überfahren werden - oder allenfalls eine weiße solche inmitten gelber Markierungen.

(...)

Was aber tun? think.gif
Jeden denkbaren Einzelfall detailliert regeln (und umsetzen!) und den Verkehrsteilnehmern halt abverlangen, sich diesen Wust anzueignen und in der konkreten (Streß-!) Situation zu beherrschen? shutup.gif
Verkehrsteilnehmern wohlgemerkt, die mit Masse von weitaus einfacheren Sachverhalten hoffnungslos überfordert sind? rolleyes.gif

Baustellenmarkierungen um jeden Preis korrekt ausführen und die Ausführung ebenso wie die Einhaltung penibelst kontrollieren? police.gif
Auch auf die Gefahr anderer Mißverständnisse hin - etwa wenn die dunkelgraue Übermalung einer weißen Markierung bröselt? unsure.gif

Oder einfach "laufen lassen" wie bisher - was ja kaum jemals irgendwem ernsthaft geschadet zu haben scheint.
Größere oder/und häufiger auftretende Probleme hätte wohl längst zu einer Neuregelung geführt... smartass.gif

think.gif
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Beitrag 18.10.2008, 16:52
Beitrag #149


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 18.10.2008, 16:28) *
Dito:
Eine durchgezogene Linie darf schlicht nicht überfahren werden - oder allenfalls eine weiße solche inmitten gelber Markierungen.


Wo steht, das eine -gelbe- durchgezogene Linie nicht überfahren werden darf?
Es steht im §41 StVO, aber eben nicht im Bezug auf auf gelbe durchgezogene Linien sondern allgemein im Bezug auf gelbe Markierungen

"Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren und nicht über ihnen fahren"

Das gilt also auch für Pfeile, Haltelinien usw. Der gleiche Sachverhalt, der dem Verkehrsteilnehmer das Überfahren einer durchgezogenen gelben Linie untersagen soll, wird bei Pfeilen, Haltelinien usw. nicht angewandt - obwohl es auch "gelbe Markierungen" sind. Wieso sollte er also auch eine gelbe durchgezogene Linie nicht überfahren dürfen - ist ja auch nur eine "gelbe Markierung" thread.gif


Mich stört an der ganzen Sache nur, das man sonst haarklein auf die StVO pocht aber in diesem Fall Ermessen spielen lässt - aber immer nur so wie man es braucht.
Dabei bedürfe es nur geringfügiger Änderungen des §41 um für beide Seiten Rechtssicherheit zu schaffen.

Es kann nicht sein, das wir (und damit meine ich meine Branche) uns über Autofahrer aufregen die über gelbe Sperrlinien fahren, wenn wir im gleichen Atemzug gelbe Haltelinien und Fußgängerfurten markieren, die man ebenfalls nicht überfahren dürfte. Wir bröseln auf der Straße den Kraftfahrer voll, obwohl wir selbst den Wortlaut des Paragraphen nicht kennen.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.10.2008, 17:54
Beitrag #150


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Zitat (ukr @ 18.10.2008, 17:52) *
Es kann nicht sein, das wir (und damit meine ich meine Branche) uns über Autofahrer aufregen die über gelbe Sperrlinien fahren, wenn wir im gleichen Atemzug gelbe Haltelinien und Fußgängerfurten markieren, die man ebenfalls nicht überfahren dürfte.

Wieso markiert Ihr eigentlich solch einen Unfug?
Doch wohl im Auftrag irgendeiner Behörde; weist Ihr die nicht darauf hin, was sie da für einen Unfug in Auftrag gibt?
Und wenn doch: Wie sehen die amtlichen Antworten darauf aus - etwa auf den Hinweis, ungültig zu machende Markierungen für teures Geld "unsichtbar" machen zu müssen statt mit zwei gelben Strichen auszukreuzen - oder aber dadurch einen Fahrstreifen schlicht zu sperren? think.gif
Wie ist es in solchen Fällen - die ja sogar gefährlich sein sollen, s.o. - um eventuell ins Haus stehende Haftung der Behörde oder gar des ausführenden Unternehmens bestellt? smartass.gif
Zitat
Mich stört an der ganzen Sache nur, das man sonst haarklein auf die StVO pocht aber ...

Den Eindruck hab' ich eigentlich nicht, und das als eher pragmatischer statt paragraphenreitender Vielfahrer... whistling.gif
Schlimmstenfalls knöpft mir wirklich mal ein police.gif für solch eine überfahrene Markierung einen Zehner ab - so what?

lg
c.s.
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