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#151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die Ausführungsvorschriften lassen halt mehr zu als die StVO und da liegt das Problem. Es ist durchaus sinnvoll, bei Baustellen und prov. Verkehrsführungen alles in gelb zu markieren, nur muß man es eben in der StVO verankern.
Wenn es darum geht, daß ein Verkehrsteilnehmer sich an einem Feiertag nicht an die "30" vor einer Schule hält, heißt es immer "solche Ermessensentscheidungen stehen dem VT nicht zu" |
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#152
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Wenn es darum geht, daß ein Verkehrsteilnehmer sich an einem Feiertag nicht an die "30" vor einer Schule hält, heißt es immer "solche Ermessensentscheidungen stehen dem VT nicht zu" Zwar im Zweifelsfall richtig, ukr, aber dazu hatte ich mich gestern abend schon geäußert: Sinnlose Ampeln und Tempolimits sind freilich eine andere Baustelle: Die sollen ja nicht selten schlicht "den Leidensdruck erhöhen" (©Kölnfahrer) ![]() Ein "moralisches" Problem mit Mißachtung derselben hab' ich hier wie dort keineswegs - auf eigene Gefahr halt... ![]() Und gerade das Tempolimit vor der Schule taugt - sorry! - imho nicht so recht als Vergleich: Dort ist von Fall zu Fall durchaus auch außerhalb üblicher Unterrichtszeiten mit Betrieb zu rechnen - ob Veranstaltung oder schlicht Kids, die den Schul- als Spielplatz, Treffpunkt o.ä. nutzen; vielerorts erlaubt oder sogar gefördert ![]() Während eine gelb ausgekreuzte Markierung nun so gar keine Gefahr darstellt - man darf sie halt genaugenommen nicht überfahren, sonst nix. Eine ernsthafte Gefahr innerhalb einer Baustelle müßte wohl erheblich deutlicher erkennbar abgesichert - und zudem kraft Sichtfahrgebot rechtzeitig erkannt werden ![]() Gedanke am Rande: Wenn die Rechtslage so eindeutig ist, wieso steht an solchen Markierung nicht immer mal die ![]() Bisher scheint doch nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden zu sein - im Gegenteil: Nach meinen jüngsten Beobachtungen gehen selbst Fachleute wie Polizei oder auch Fahrschulautos damit pragmatisch um - und fahren drüber... ![]() lg c.s. |
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#153
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Es geht mir bei der Schule auch nur um das "unerwünschte Ermessen". Das selbst 23:00 im außerordentlichen Astronomie-Unterricht eine Mondfinsterniss beobachtet wird ist genauso möglich
![]() Anderes Beispiel: Ein Haltverbotsschild (Anfang / Ende) steht am Beginn/Ende einer Parkbucht. Man sieht, das damit bezweckt wird, die Parkbucht frei zu halten. Der gesunde Menschenverstand sagt einem - dort parkst du besser nicht. Steht man bereits dort und wird 72 Std. nach Aufstellung der Schilder abgeschleppt, bleibt man doch auch nicht cool und sagt "na klar, eigentlich gilts ja nur für die Fahrbahn, aber man konnte ja sehen was gemeint war" Eine weiße durchgezogene Linie darf man überfahren, wenn sie "Fahrbahnrand" ist, eine gelbe aber nicht. Den Unterschied Fahrstreifenbegrenzung / Fahrbahnbegrenzung gibt es bei gelben Markierungen nicht. Man dürfte z.B. über einen gelb markierten Fahrbahnrand nicht in sein Grundstück fahren. Ist es dennoch gewünscht / gewollt, so stellt es kein Problem dar. Andererseits bekommt man aber Probleme, wenn man bei einer gelben durchgezogenen Linie in der Fahrbahnmitte ein langsameres Fahrzeug überholt und die Linie dazu überquert - selbst wenn bis zum Horizont freie Sicht ist. Hier spielt die Linie plötzlich wieder eine Rolle und man darf sie auf gar keinen Fall überfahren. In beiden Fällen ist die Situation zwar eine andere, die rechtliche Regelung (StVO) aber die gleiche - gelb darf man nicht überqueren, ausgenommen Leitlinien. Nicht zuletzt wurden z.B. gelb markierte Fußgängerüberwege in einigen Bundesländern strickt untersagt. Warum nur? Pragmatik war in diesem Fall wohl nicht gefragt ![]() |
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#154
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Eine weiße durchgezogene Linie darf man überfahren, wenn sie "Fahrbahnrand" ist, eine gelbe aber nicht. Den Unterschied Fahrstreifenbegrenzung / Fahrbahnbegrenzung gibt es bei gelben Markierungen nicht. (...) gelb darf man nicht überqueren, ausgenommen Leitlinien. Nach längerer Sucherei im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" ![]() ![]() Das Überfahren gelber Markierungen müßte also im Zweifelsfall genauso geahndet werden wie das Überfahren der gleichen Markierung in weiß; oder eben im Fall der Fahrstreifenbegrenzung, eines ausgekreuzten Pfeils o.ä. mangels Rechtsgrundlage gar nicht - richtig? ![]() Daß sich ein ![]() ![]() ![]() Was freilich das Ausgangsproblem der weißen Sperrfläche inmitten eines "gelben" Fahrstreifens nicht löst... ![]() lg c.s. |
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#155
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#156
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Wattestäbchen,
um bei den Beispielen von @Ukr zu bleiben: In einer Baustelle auf der BAB, die mit gelben Linien markiert ist, ist es ja verboten, die rechte durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand zu überfahren. Du merkst jetzt, dass Dein Auto den Geist aufgibt. Bleibst Du nun, weil es verboten ist, die gelbe Linie zu überfahren, auf dem rechten Fahrstreifen stehen? ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#157
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#158
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Bleibst Du nun, weil es verboten ist, die gelbe Linie zu überfahren, auf dem rechten Fahrstreifen stehen? ![]() Das kann ich dir auch beantworten: Natürlich bleibt er auf dem rechten Fahrstreifen stehen und schaut zu wie der 40 Tonner im Rückspiegel immer näher kommt. Auffahren kann dieser ja nicht, denn es gibt schließlich das Sichtfahrgebot ![]() Wo, bitte, steht dort was von der Farbe der jeweiligen Markierung? Ich bezog mich auf das hier: auch von weißen ist nirgendwo die Rede... ![]() aber lass mich mal suchen. Wenn nicht hast du gerade das nächste "Problemchen" entdeckt ![]() ![]() Offenbar hat man einfach irgendwann mal in den §41 den Absatz 4 "reingestrickt" ohne einen "Feinabgleich" vorzunehmen |
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#159
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Wenn nicht hast du gerade das nächste "Problemchen" entdeckt ![]() ![]() Dabei dachte ich gerade das eine oder andere gelöst zu haben... ![]() Etwa jenes, vermeintlich nicht über eine gelbe Fahrbahnbegrenzung hinweg die eigene Garage anfahren zu dürfen: Das mag nach den Buchstaben des §41(4), der das Überfahren gelber Markierungen außer Leitlinien verbietet, nicht erlaubt sein, ein allfälliger Verstoß kann aber mangels... ![]() Ach, lies es in meinem vorletzten Beitrag noch mal nach... ![]() lg c.s. Wo stecken eigentlich all unsere Juristen und sonstigen Paragraphenfüchse, die sonst zu jedem noch so absurden Problem innert kürzester Zeit Kommentare und Urteile parat haben? ![]() |
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#160
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#161
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#162
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Bleibst Du nun, weil es verboten ist, die gelbe Linie zu überfahren, auf dem rechten Fahrstreifen stehen? ![]() Das kann ich dir auch beantworten: Natürlich bleibt er auf dem rechten Fahrstreifen stehen und schaut zu wie der 40 Tonner im Rückspiegel immer näher kommt. Auffahren kann dieser ja nicht, denn es gibt schließlich das Sichtfahrgebot ![]() Genau so. Fährst du wenn ich ein Stau bildet auf einer normalen Autobahn zur Sicherheit auf den Seitenstreifen? Wäre doch angebracht, denn du stehst auf der Autobahn und musst damit rechnen, dass dir ein 40Mg-Auto hinten reinknallt. -------------------- MfG
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#163
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Wattestäbchen,
na dann mach mal schön. Kannst Du mir vorher noch Deine Daten zukommen lassen, damit ich eine Riskolebensversicherung abschließen kann? Versicherungsnehmer: Nachteule Versicherte Person: Wattestäbchen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#164
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Die Ausführungsvorschriften lassen halt mehr zu als die StVO und da liegt das Problem. Geht das denn? Was kann die RSA denn sonst noch zulassen, das durch andere Gesetze und Verordnungen untersagt ist? -------------------- MfG
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#165
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Geht das denn? Was kann die RSA denn sonst noch zulassen, das durch andere Gesetze und Verordnungen untersagt ist? Eigentlich nicht. Das ist auch ein Grund, warum die Teilfortschreibung noch raus ist. Der derzeitige Stand ist folgender: RSA, TeilA, 2.6 Vorübergehende Markierungen (1) Vorübergehende Fahrbahnmarkierungen sind zur Führung des Verkehrs im Bereich der Arbeitsstellen besonders wichtig. Sie sollen in der in der StVO bzw. den RMS festgelegten Form in gelber Markierung oder gelben Markierungsknopfreihen ausgeführt werden. Diese Markierungen heben die vorhandenen weißen Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) auf, ohne dass diese entfernt oder abgedeckt werden müssen (§ 41 Abs. 4 StVO und VwV-StVO zu § 41 Abs. 4). Das geht zunächst mal einher mit der StVO. Doch dann folgt es den Teil mit den Kreuzchen und Pfeilen: (2) Falls ständige Markierungen bei Verkehrsführungen in Arbeitsstellen, insbesondere in Verschwenkungs-, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, Anlass zu Mißverständnissen bei den Verkehrsteilnehmern geben, sind diese Markierungen je nach Markierungsbild a) zu entfernen, b) abzudecken, c) in Gelb auszukreuzen oder, d) in Gelb zu ergänzen. Ein weißer Richtungspfeil schreibt daher immernoch die Fahrtrichtung vor, auch wenn der Verkehr mittels gelben Linien in eine andere Richtung geführt wird. In solchen Fällen kann man also ein Kreuz drüber kleben (nach RSA). Damit ist es vom Bild her kein Pfeil mehr (ähnlich wie bei verpfuschten Verkehrszeichen). Gemäß StVO entsteht so aber eine "gelbe Markierung" die nicht überfahren werden darf. Um bei der schon angeführten Pragmatik zu bleiben: Es gibt Verkehrsteilnehmer die deuten das Kreuz als "auf dieser Spur darf man nicht fahren" - je nachdem wie die Markierer das Kreuz gestaltet haben sieht das manchmal auch so aus. Weiterhin ist ein Ergänzen vorhandener Markierungen möglich. Sperrt man in einem Kreuzungsbereich die Linksabbiegespur und es soll aus der Geradeausspur auch links abgebogen werden, kann man -gemäß RSA- einen gelben Linkspfeil an den weißen Pfeil "dranmarkieren". ![]() Auch in diesem Fall hätten wir nach StVO eine "gelbe Markierung" die nicht überfahren werden darf. Weiterhin kann der Grundsatz "gelb hebt weiß auf" in diesem Fall auch nicht gelten, sonst wäre der weiße Pfeil ja ungültig. |
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#166
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Eigentlich nicht? Bedeutet das ja oder nein?
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#167
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Auch in diesem Fall hätten wir nach StVO eine "gelbe Markierung" die nicht überfahren werden darf. Weiterhin kann der Grundsatz "gelb hebt weiß auf" in diesem Fall auch nicht gelten, sonst wäre der weiße Pfeil ja ungültig. Woran liegt es eigentlich, dass annähernd alle Verkehrsteilnehmer mit den Regelungen, die mitels gelber Markierung getroffen werden, keinerlei Probleme haben? Weder der Gesetzgeber, der ADAC (der ja sonst allerlei muniert) oder irgendeine andere Lobby sehen hier Handlungsbedarf. Nur zwei User des VP. Kein einziger Verkehrsteilnehmer ist hier im VP aufgeschlagen, der wegen der falschen Beachtung von gelben Markierungen ein Problem mit der ![]() Kann es sein, dass hier etwas zum "Problem" hochstilisiert wird, was überhaupt keines ist? Dass deswegen auch überhaupt kein Handlungsbedarf besteht? Gruß Nerari |
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#168
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 22.08.2008 Mitglieds-Nr.: 43866 ![]() |
Kein einziger Verkehrsteilnehmer ist hier im VP aufgeschlagen, der wegen der falschen Beachtung von gelben Markierungen ein Problem mit der ![]() Kann es sein, dass hier etwas zum "Problem" hochstilisiert wird, was überhaupt keines ist? Dass deswegen auch überhaupt kein Handlungsbedarf besteht? Gruß Nerari Es geht solange gut, bis eine Behörde oder ein überkorrekter ![]() Gruß Gast25 |
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#169
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Kann es sein, dass hier etwas zum "Problem" hochstilisiert wird, was überhaupt keines ist? Dass deswegen auch überhaupt kein Handlungsbedarf besteht? Es ist desshalb kein Problem, weil man einem Verkehrsteilnehmer der innerhalb einer miserabel abgesicherten Baustelle einen Unfall baut, immer mit dem Totschlagargument kommt "ja, das ist eine Baustelle, da ist besondere Vorsicht geboten" Das VP ist voll mit hochstilisierten Problemen, warum auch nicht mal eins mit gelben Markierungen? In meinem Bereich gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema. Auch im Bezug auf die Frage, ob Pfeile, Sperrflächen, Haltelinien und Fußgängerfurten überhaupt in gelb markiert werden dürfen. Selbst die Fachleute von BMV und BASt vertreten hierzu unterschiedliche Auffassungen. Nun bin ich derjedige, der diese Sachverhalte hier im VP mit anbringt und schon handelt es sich um ein hochstilisiertes Problem von gerademal zwei Leuten in ganz Deutschland. ![]() Wir unterhalten uns hier in anderen Threads über Zusatzzeichen zu Parkplatz-Schildern die inhaltlich nur dem klar sind, der den Zweck der Beschilderung kennt. Drei andere Verkehrsteilnehmer legen das Schild unterschiedlich aus - soll nun immer nur der Recht haben, der die Schilder so angeordnet hat? Sollte man lieber in jedem Fall sein Knöllchen zahlen, auch wenn man weiß, das die Beschilderung rechtlich absolut unwirksam war, man aber mit etwas gutem Willen sieht was die Schilderheinies bezwecken wollten? Es geht für mich einfach darum, Rechtssicherheit zu haben - nicht das irgendwann doch mal ein Richter allein im Sinne der StVO entscheidet und anstelle einer gelben Haltelinie eine weiße hätte markiert werden müssen. Das Wattestäbchen hier Selbstversuche startet ist sicherlich nicht der richtige Weg. |
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#170
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Das Wattestäbchen hier Selbstversuche startet ist sicherlich nicht der richtige Weg. Warum ist das nicht der richtige Weg? Gerade bei Baustellen wurden schriftliche Beschwerden von mir bisher immer ausgesessen bis die Baustelle vorüber war. Die spielen auf Zeit.Was mache ich falsch, wenn ich mich an die Anordnungen halte? Warum ist es der falsche Weg, die StVO zu befolgen? Wenn dort jemand stehen bleibt ist die These "dort gibt es ja keine Probleme mit der rechtswidrigen Anordnung" widerlegt. Vielleicht kümmert man sich eher darum wenn jeden Tag der Stau doppelt so lange ist als wenn ein VT einen Brief schreibt. Wird man sehen. Vielleicht kommt es ja noch zu einer gerichtlichen Entscheidung - bisher wurde von der Staatsawaltschaft ja immer ein Rückzieher gemacht. Die sehen die Gesetze wohl so wie ich auch. Sonst wäre es ja unzulässig gewesen immer einzustellen. Denn die Kosten dem Staat aufzudrücken wenn ich mich falsch verhalten hätte wäre wohl nicht richtig. Und nochmal die Frage, da du sie nicht beantwortet hast: Eigentlich nicht? Bedeutet das ja oder nein? -------------------- MfG
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#171
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Und nochmal die Frage, da du sie nicht beantwortet hast: Eigentlich nicht? Bedeutet das ja oder nein? Dazu kann ich dir keine Ja/Nein Antwort geben, da ich es selbst nicht weiß. Grundsätzlich steht die StVO über der RSA. Wo sind z.B. die Aufbaulichtanlagen geregelt, die es gemäß RSA gibt, die die StVO aber nicht kennt? Hat der Leuchtpfeil auf Betriebsfahrzeugen der AM eine Bewanntnis? Kann dieser Pfeil die Vorbeifahrt vorschreiben - so wie es in der Praxis angewandt wird - oder ist es nur eine "visuelle Unterstützung"? |
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#172
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Und nochmal die Frage, da du sie nicht beantwortet hast: Eigentlich nicht? Bedeutet das ja oder nein? Dazu kann ich dir keine Ja/Nein Antwort geben, da ich es selbst nicht weiß. Grundsätzlich steht die StVO über der RSA. Und nochmal die Frage, da du sie nicht beantwortet hast: Eigentlich nicht? Bedeutet das ja oder nein? Hat der Leuchtpfeil auf Betriebsfahrzeugen der AM eine Bewanntnis? Kann dieser Pfeil die Vorbeifahrt vorschreiben - so wie es in der Praxis angewandt wird - oder ist es nur eine "visuelle Unterstützung"? Zitat Abweichend von den abgebildeten Verkehrszeichen und Zusatzzeichen können die weißen Flächen schwarz und die schwarzen Sinnbilder und der schwarze Rand weiß sein, wenn diese Zeichen nur durch Lichter erzeugt werden. Ich habe diese Zeichen aber meist nur als gelbe Lampen gesehen. Diese bedeuten nichts. Macht aber nichts, das ich noch nie gesehen habe, dass sie etwas regeln würden, das ohne sie anders wäre. Von daher sind sie eh unzulässig. -------------------- MfG
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#173
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Diese bedeuten nichts. Stimmt, Wattestäbchen: Du brauchst bei Annäherung an einen dieser meist orangen Lkw, an dessen Heck ein aus gelben Lampen bestehender Pfeil auf den Nachbarfahrstreifen weist, natürlich nicht auf diesen zu wechseln; genaugenommen brauchst Du noch nicht mal zu bremsen... ![]() ![]() c.s. |
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#174
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 ![]() |
Kann es sein, dass hier etwas zum "Problem" hochstilisiert wird, was überhaupt keines ist? Dass deswegen auch überhaupt kein Handlungsbedarf besteht? Ich denke nicht, daß hier ein Problem hochstilisiert wird. Ich verfolge das Thema mit Interesse und finde ukr hat völlig recht in seinen obigen Ausführung bzgl. des "Ermessensspielraums der Verkehrsteilnehmer", wann diese eine z.B. eine durchgezogene gelbe Linie überfahren dürfen und wann nicht. Daß StVO und RSA hier nicht zusammenpassen wurde ja deutlich. Da fragt man sich (und ich denke ukr ebenfalls) warum die StVO nicht dahingehend geändert wird, daß die bisherige Praxis entsprechend im Gesetz verankert wird und so für alle Rechtssicherheit entsteht. |
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#175
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Du brauchst bei Annäherung an einen dieser meist orangen Lkw, an dessen Heck ein aus gelben Lampen bestehender Pfeil auf den Nachbarfahrstreifen weist, natürlich nicht auf diesen zu wechseln; genaugenommen brauchst Du noch nicht mal zu bremsen... ![]() ![]() c.s. Jedenfalls braucht man nicht der Lampen wegen zu bremsen. Oder fährst Du auf normale LKWs ohne diese Lampen auf? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#176
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Jedenfalls braucht man nicht der Lampen wegen zu bremsen. Umgekehrt, mir: Oft braucht man gerade der Lampen wegen nicht zu bremsen ![]() Unabhängig von der rechtlichen Würdigung sind die nämlich ein frühzeitig erkennbarer Hinweis auf ein langsamfahrendes oder gar stehendes Hindernis ![]() Was im direkten Vergleich mit einem unerwartet langsam fahrenden Lkw deutlich erleichtert, das eigene Tempo beizeiten anzupassen und sich auf dem freien Fahrstreifen einzusortieren ![]() lg c.s. |
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#177
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Es ging hier aber darum, ob die Lampen eine verkehrsrechtliche Bedeutung entfalten, und nicht darum, ob diese Lampen die Welt retten, weil BB dann nicht bremsen muss weniger Benzin verbraucht.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#178
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Es ging hier aber darum, ob die Lampen eine verkehrsrechtliche Bedeutung entfalten Hat denn irgendjemand behauptet, daß sie das tun - oder bestritten, daß nicht? ![]() Problematisch finde ich allerdings, die Lampen daraufhin für illegal zu erklären... Diese bedeuten nichts... Von daher sind sie eh unzulässig. ...und damit implizit ihr Verschwinden aus dem Verkehrsgeschehen zu fordern ![]() lg c.s. |
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#179
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Problematisch finde ich allerdings, die Lampen daraufhin für illegal zu erklären... Diese bedeuten nichts... Von daher sind sie eh unzulässig. ...und damit implizit ihr Verschwinden aus dem Verkehrsgeschehen zu fordern ![]() Alles was ich fordere ist, dass sich die Behörden an die StVO halten. Ich habe nichts gegen diese Lampen. Aber wenn die StVO extra Regeln enthält auf welche Weise VZ durch Lichter ersetzt werden dürfen, dann sollte man diese doch befolgen. Mich persönlich stören auch Leitlinien in Tempo-30 Zonen nicht. Aber wenn sie laut StVO nicht erlaubt sind, dann dürfen sie nicht angebracht werden. Es wäre leicht die gelben Lampen zu erlauben - es wäre leicht, die weißen Lampen auf schwarz (was ich schon gesehen habe) zu verwenden. Warum greifst du aber immer mich an wenn ich nur Feststellungen mache, die sich auf Aussagen der StVO gründen? Ich habe die StVO doch nicht geschrieben! -------------------- MfG
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#180
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Wattestäbchen,
ich kenne da so eine Autobahnausfahrt im Bereich einer Baustelle, an der unten an der Ampelanlage die Haltelinie durchgehend in gelb markiert ist. Darf man diese überfahren, wenn man nach links oder rechts abbiegen will (und die Ampel grün zeigt) , oder muss man stehen bleiben, bis sich diese Haltelinie von selber auflöst? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#181
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Darf man diese überfahren, wenn man nach links oder rechts abbiegen will (und die Ampel grün zeigt) , oder muss man stehen bleiben, bis sich diese Haltelinie von selber auflöst? Das ist keine Haltlinie, denn diese sind weiß. Diese Markierung darf nicht überfahren werden, da sie gelb ist und nicht wie eine Leitlinie aussieht. Das hat ukr doch schon hinreichend ausgeführt. Gelbe Markierungen dürfen nur dann überfahren werden wenn sie wie Leitlinien aussehen. Mit der Ampel hat das nichts zu tun.
-------------------- MfG
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#182
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 ![]() |
Du brauchst bei Annäherung an einen dieser meist orangen Lkw, an dessen Heck ein aus gelben Lampen bestehender Pfeil auf den Nachbarfahrstreifen weist, natürlich nicht auf diesen zu wechseln; genaugenommen brauchst Du noch nicht mal zu bremsen... Genau das hat letzte Woche ein Auto vor mir getan ... gab einen ordentlichen Schlag, der Sperranhänger flog ein paar Meter durch die Luft (blinkte sogar noch), das Auto stand quer - dem Fahrer ist zum Glück aber nicht viel passiert. Es war glücklicherweise auch nur ein einzelner Anhänger ohne davor- gespannten LKW, sonst wäre der Aufprall wohl noch heftiger geworden! Viele Grüße, saniboy |
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#183
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Wattestäbchen,
im vorliegenden Fall ist diese gelbe Linie allerdings im Rahmen der Baustelle als Haltelinie vor der Ampelanlage gedacht. Es wäre wirklich mal interessant, zu testen, wie lange Du es schaffen würdest, die Ausfahrt an dieser gelben Linie zu blockieren, wenn die Ampel immer wieder "Grün" zeigt. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#184
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Das ist keine Haltlinie, denn diese sind weiß. Das ist richtig. Jedoch folgendes abzuleiten, ist absoluter Unfug. Diese Markierung darf nicht überfahren werden, da sie gelb ist und nicht wie eine Leitlinie aussieht.
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#185
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
...folgendes abzuleiten, ist absoluter Unfug. Diese Markierung darf nicht überfahren werden, da sie gelb ist und nicht wie eine Leitlinie aussieht. Was, bitte, sagt §41(4) der StVO sonst aus, Achim? Zitat (4) Vorübergehende Fahrstreifenbegrenzung Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen von Markierungsleuchtknöpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen auf. Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren und nicht über ihnen fahren. Für Reihen von Markierungsleuchtknöpfen gilt dies nur, wenn sie eingeschaltet sind. Nur wenn die auffälligen Einrichtungen so aufgebracht sind, dass sie wie Leitlinien aussehen, dürfen sie überquert werden, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. In der Tat Unfug - aber eben ausdrücklich genau so in Gesetzes- oder besser: Verordnungsform gegossen, warum auch immer... ![]() ![]() c.s. |
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#186
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
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#187
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Ja schon, Nerari,
aber wieso nimmt der Text dazu Bezug auf "auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen" im allgemeinen - ohne Eingrenzung auf Fahrstreifenbegrenzungen! - und erlaubt ebenso allgemein das Überfahren solcher nur, wenn sie wie Leitlinien aussehen? Und wenn §41(4) nur für Fahrstreifenbegrenzungen gilt: Unter welche Regel fällt dann eine gelbe Markierung, die nicht als Fahrstreifenbegrenzung dient? ![]() c.s. |
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#188
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Unter welche Regel fällt dann eine gelbe Markierung, die nicht als Fahrstreifenbegrenzung dient? Die gibt es per Definition nicht und deswegen sind sie zu behandeln wie wenn Kinder auf der Straße spielen und rumschmieren. Einfach nicht beachten ![]() ![]() Gruß Nerari |
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#189
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Ja Nerari, so sehe ich es auch. denn der entsprechende Paragraph der StVO ist anders zu lesen:
Zitat (4) Vorübergehende Fahrstreifenbegrenzung Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen von Markierungsleuchtknöpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen auf. Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren und nicht über ihnen fahren. Für Reihen von Markierungsleuchtknöpfen gilt dies nur, wenn sie eingeschaltet sind. Nur wenn die auffälligen Einrichtungen so aufgebracht sind, dass sie wie Leitlinien aussehen, dürfen sie überquert werden, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. Folglich heben Kunstmalereien weder etwas auf, noch ordnet dies etwas an. Nur wenn sie Zeichen 295 oder Zeichen 340 sind, machen sie dies. -------------------- |
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#190
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 ![]() |
Ja Nerari, so sehe ich es auch. denn der entsprechende Paragraph der StVO ist anders zu lesen: Zitat (4) Vorübergehende Fahrstreifenbegrenzung Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen von Markierungsleuchtknöpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen auf. Aber sie heben keine Sperrflächen auf. Und nun sind wir mit der Diskussion wieder da wo alles begann... |
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#191
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
werlesenkannistklarimvorteil!
![]() Da steht doch alles zum Thema gelb. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#192
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Der Sinn dieses Beitrages erschließt sich mir nicht wirklich ![]() Gruß Nerari |
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#193
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Siehe jeweils Urteile / Meinungen
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#194
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Aber sie heben keine Sperrflächen auf. Und nun sind wir mit der Diskussion wieder da wo alles begann... Hat jemand von euch Informationen aus denen hervor geht, dass Zeichen 515 Sperrflächen aufhebt? ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#195
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Verstehe ich zwar nicht, ich habe mir aber auch nicht allen (Un)sinn durchgelesen.
Zeichen 515 kann keine Sperrfläche aufheben, denn hier handelt es sich um ein Hinweis-/Richtzeichen. Anordnungen werden in der Regel durch Anordnungen oder Erlaubnisse aufgehoben. Zeichen 295 und 340 heben sehr wohl Sperrflächen auf. Dazu kann man die obigen Zitate aus der StVO verwenden. Denn eine Sperrfläche ist eine Zusammensetzung von Z 295 mit einer Verbotsmarkierung. -------------------- |
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#196
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Aber sie heben keine Sperrflächen auf. Und nun sind wir mit der Diskussion wieder da wo alles begann... Hat jemand von euch Informationen aus denen hervor geht, dass Zeichen 515 Sperrflächen aufhebt? ![]() Schön, dass wir doch noch zum Ursprung zurückgekehrt sind. Das mit den gelben Markierungen hat Bonsai Brummie ja schon erklärt. Zustzlich will ich nur nochmal erwähnen, dass die RMS gelbe Markierungen nur im Sinn von §41 kennt. Zitat Markierungszeichen sind weiß. Davon unberührt sind vorübergehende Fahrstreifenbegrenzungen gelb Somit sind alle gelben Markierungen vorübergehende Fahrstreifenbegrenzungen. Die Darstellung die man von weißen Marierungen her kennt haben für gelbe keine Bedeutung. Auch ein gelber Pfeil ist eine vorübergehende Fahrstreifenbegrenzung. Dann ergibt der Satz (§ 41 Abs. 4 StVO) Zitat Nur wenn die auffälligen Einrichtungen so aufgebracht sind, dass sie wie Leitlinien aussehen, dürfen sie überquert werden... auch einen Sinn. Würden die selben Darstellungsformen gelten hätte das nicht aufgeführt werden müssen.
-------------------- MfG
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#197
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Jetzt kam ein neuer Bußgeldbescheid
![]() Es geht um die selbe Sperrfläche und der Vorwurf ist ähnlich, nur dass hier noch Vorsatz angenommen wird und auch noch Punkte angedroht. Der Bescheid bezieht sich auf das erste Mal als ich dort stand. Das war also voher. Der letzte Bußgeldbescheid über die gleiche Sache wurde ja vom Gericht eingestellt. Und dort wird Vorsatz vorgeworfen und beim zweiten Mal aber nicht! Kommt mir alles komisch vor. Noch dazu stimmen die Aussagen nicht, denn die Polizisten damals haben auch gesagt, dass die Sperrfläche nicht aufgehoben werde und dass sie sich darum kümmern wollen (nachdem ich ihnen die StVO dazu gezeigt habe). Abgesehen davon: Die Tat wurde von mir am 31.07.2008 begangen, der Bescheid am 30.10.2008 laut Text erstellt und mir am 07.11.2008 förmlich zugestellt. Wie sieht das mit der Verjährung aus? -------------------- MfG
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#198
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Hö Hö Hö
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#199
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
-------------------- MfG
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#200
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich finde es nur interessant was das so für Wege geht.
Eigentlich müsste doch eine Warnleuchte angehen, wenn dein Name in einem Polizei- bzw. Behördercomputer eingegeben wird. Inzwischen müsste deine letzte (eingestellte) Sache doch schon einiges an Wellen geschlagen haben. Warum versuchen die immernoch, Dir das Märchen von den gelben Markierungen zu erzählen ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 16:48 |