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> Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf?
mir
Beitrag 09.11.2008, 00:32
Beitrag #201


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Vielleicht haben Sie Deinen Fall an einen besonders unbeliebten Mitarbeiter gegeben ... laugh2.gif

Und was machst Du? Widerspruch ohne Begründung, damit das zu Gericht geht?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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GM_
Beitrag 09.11.2008, 00:33
Beitrag #202


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Zitat (Wattestäbchen @ 09.11.2008, 00:02) *
Abgesehen davon: Die Tat wurde von mir am 31.07.2008 begangen, der Bescheid am 30.10.2008 laut Text erstellt und mir am 07.11.2008 förmlich zugestellt. Wie sieht das mit der Verjährung aus?

Nicht verjährt, am letzten möglichen Tag ausgestellt.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Wattestäbchen
Beitrag 09.11.2008, 00:42
Beitrag #203


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Zitat (mir @ 09.11.2008, 00:32) *
Und was machst Du? Widerspruch ohne Begründung, damit das zu Gericht geht?
Ja, genau wie beim letzten Mal auch. Ich denke ich muss doch widersprechen wenn ich nicht will, dass der Bescheid rechtskräftig wird.


Zitat (GM_ @ 09.11.2008, 00:33) *
Zitat (Wattestäbchen @ 09.11.2008, 00:02) *
Abgesehen davon: Die Tat wurde von mir am 31.07.2008 begangen, der Bescheid am 30.10.2008 laut Text erstellt und mir am 07.11.2008 förmlich zugestellt. Wie sieht das mit der Verjährung aus?

Nicht verjährt, am letzten möglichen Tag ausgestellt.

Bist du sicher, dass in Bezug auf die Verjährung die Ausstellung unabhängig der Zustellung gilt?


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GM_
Beitrag 09.11.2008, 12:09
Beitrag #204


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Ja, beim Bußgeldbescheid gilt die Ausstellung, sofern er dann binnen 2 Wochen zugestellt wird.


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Kuli
Beitrag 22.11.2008, 21:21
Beitrag #205


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Gibt es schon Neuigkeiten? smile.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 23.11.2008, 03:34
Beitrag #206


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Einspruch ist eingelegt - jetzt muss ich warten...

Ich melde mich und sage euch wann ihr zur Verhandlung kommen könnt wavey.gif


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MfG
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Wattestäbchen
Beitrag 11.12.2008, 23:58
Beitrag #207


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Es gibt Neuigkeiten:

Das Verfahren wurde wieder eingestellt. §47 Abs.2 OWiG. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. D. Betroffene trägt seine eigenen notwendigen Auslagen.



Und wieder meine Frage: "Warum muss ich meine Auslagen tragen?"


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MfG
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.12.2008, 00:14
Beitrag #208


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Das wollte ich eigentlich schon längst angemerkt haben, daß ich diesen einen Satz aus dem Bußgeldbescheid besonders beeindruckend finde: Ihnen wurde mehrfach (so, so whistling.gif ) erläutert, das temporäre (gelbe) Fahrbahnmakierungen die vorhandenen Makierungen (wirklich alle blink.gif ???) außer Kraft setzen.

Da scheint es wohl eine Gesetzesänderung gegeben zu haben (oder etwa doch nicht ??? rolleyes.gif ). Immer wieder erstaunlich, wie Bußgeldbescheide erlassen werden, ohne das es von Seiten der Verantwortlichen für nötig erachtet wird sich vorher über die geltende Gesetzeslage zu informieren oder haben die Verantwortlichen dafür keine Zeit.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Wattestäbchen
Beitrag 12.12.2008, 00:21
Beitrag #209


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.12.2008, 00:14) *
Das wollte ich eigentlich schon längst angemerkt haben, daß ich diesen einen Satz aus dem Bußgeldbescheid besonders beeindruckend finde: Ihnen wurde mehrfach (so, so whistling.gif ) erläutert, das temporäre (gelbe) Fahrbahnmakierungen die vorhandenen Makierungen (wirklich alle blink.gif ???) außer Kraft setzen.

Dafür habe ich noch keine Begründung erhalten. Ich habe schon mehrfach bei der Bußgeldstelle angerufen. Mit dem Ergebnis, dass 2 Mitarbeiter aufgelegt haben weil sie nicht mehr mit mir sprechen wollen. Und als ich wieder anrief meinten sie ich würde sie terrorisieren! Die Ausstellerin des Bescheids war für mich noch nie zu sprechen. Ich versuche aber weiterhin sie zu erwischen. Sie wird ja wissen worauf sie sich bezieht und dann haben wir Klarheit.


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mir
Beitrag 12.12.2008, 07:57
Beitrag #210


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Zitat (Wattestäbchen @ 11.12.2008, 23:58) *
Und wieder meine Frage: "Warum muss ich meine Auslagen tragen?"

Hattest Du Auslagen? § 106 OWiG sieht vor, daß die Verwaltung auf Antrag von Dir festsetzt, was Dir zu ersetzen ist. Schau Dir den Paragraphen mal an. § 467a StPO (der im OWi-Verfahren gilt, siehe § 105 OWiG) sieht vor, daß Dir Deine notwendigen Auslagen ersetzt werden.

Edit: Ich sehe gerade, § 467a StPO hebt auf den Fall an, daß die öffentliche Klage zurückgenommen wird. § 467 wäre eigentlich passender ("wird das Verfahren eingestellt"), aber der gilt im OWi-Verfahren nicht. Du dürftest im Landesrechts landen. Frag doch einfach mal bei der Verwaltung nach, worauf die Kostenentscheidung beruht.


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Wattestäbchen
Beitrag 12.12.2008, 20:21
Beitrag #211


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Ich hatte Auslagen. Die Briefe, die Telefonate und die Zeit für die Nachforschungen.
Würden denn die Kosten übernomen wenn ich mich von einem Anwalt hätte beraten lassen? Offensichtlich sind die Gesetze so kompliziert, dass selbst die Beörden sie nicht verstehen.


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MfG
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 12.12.2008, 20:52
Beitrag #212





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Also ich muss für mein Hobby auch selber aufkommen... laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.01.2009, 01:57
Beitrag #213


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Ich habe es getan.
Ich habe gestern zwei Sperrflächen auf einer vielbefahreren Bundesstraße innerorts überfahren, weil dort gerade eine Baustelle ist und der Verkehr in eine Richtung über eine neue, mit gelben Linien markierte provisorische Fahrspur über die dortigen Linksabbiegerspuren geführt wird.

Und das schlimmste ist, ALLE anderen haben das auch gemacht, KEINER scheint den letzten Absatz von § 41 StVO zu kennen. Schlimm, schlimm !!!

(Das alles ist natürlich nicht ganz ernst gemeint tongue.gif )


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.01.2009, 12:54
Beitrag #214


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warte ruhig bis der BGbescheid kommt whistling.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 27.01.2009, 20:17
Beitrag #215


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Zitat (Heinz Wäscher @ 27.01.2009, 01:57) *
Und das schlimmste ist, ALLE anderen haben das auch gemacht, KEINER scheint den letzten Absatz von § 41 StVO zu kennen.
Gilt diese Argumentation auch wenn ich mit allen anderen zusammen mit 50km/h durch eine Tempo-30 Zone fahre?

Wo war das denn? Weit weg von mir? think.gif


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Kuli
Beitrag 27.01.2009, 20:23
Beitrag #216


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Zitat (Heinz Wäscher @ 27.01.2009, 01:57) *
Ich habe es getan.
Ich habe gestern zwei Sperrflächen auf einer vielbefahreren Bundesstraße innerorts überfahren, weil dort gerade eine Baustelle ist und der Verkehr in eine Richtung über eine neue, mit gelben Linien markierte provisorische Fahrspur über die dortigen Linksabbiegerspuren geführt wird.

Also ich hätte mir durchaus den Spaß gemacht und mich mal StVO-konform verhalten
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Wattestäbchen
Beitrag 27.01.2009, 20:35
Beitrag #217


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Zitat (Kuli @ 27.01.2009, 20:23) *
Also ich hätte mir durchaus den Spaß gemacht und mich mal StVO-konform verhalten
Wenn es nicht weit weg wäre würde ich auch mal nen Ausflug machen. laugh2.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.01.2009, 21:50
Beitrag #218


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Ich habe noch einmal nachgedacht und da fiel mir folgende, hypothetische Frage ein:

"Mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen wenn ich meinen PKW einfach vor der Sperrfläche abstelle und dann mein Fahrzeug verlasse und auch nicht versuche die Polizei zu kontaktieren? Die Sperrfläche sowie die die gelben Fahrbahnmakierungen dürfen ja nicht überfahren werden. Es handelt sich hierbei um eine vielbefahrene Bundesstraße."


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ukr
Beitrag 29.01.2009, 21:52
Beitrag #219


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Frag den Q-Tip, der macht das beinahe täglich.
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Kuli
Beitrag 29.01.2009, 21:54
Beitrag #220


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.01.2009, 21:50) *
"Mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen wenn ich meinen PKW einfach vor der Sperrfläche abstelle und dann mein Fahrzeug verlasse und auch nicht versuche die Polizei zu kontaktieren?
Würde behaupten, es handelt sich um Parken auf einer Vorfahrtstraße a.g.O./mit nicht genügend Abstand zur Fahrstreifenbegrenzung/im Haltverbot/...
Such dir was aus wink.gif
Du musst schon sitzenbleiben, damit es verkehrsbedingtes Warten ist. Motor aus dürfte OK sein, darf man ja an der Ampel auch abstellen smile.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 30.01.2009, 20:00
Beitrag #221


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Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dann musst du stehen bleiben. Wenn du noch an der Sperrfläche vorbei kommst dann natürlich nicht. Aber wenn dir wirklich gelbe Markierungen und Sperrflächen den Weg versperren dann musst du stehen bleiben und wartest verkehrsbedingt. Und was willst du machen statt dein Auto zu verlassen wenn du kein Mobiltelefon hast oder keine Lust hast Geld auszugeben.
Ich habe die Polizei ja immer nur gerufen weil ich dort weg wollte - ich weiß nicht ob man das muss. AUßerdem erzählst du denen nur Dinge die sie alle wissen - denn die Polizei hat die Baustelle abgenommen und wurde bei der Beantragung gehört und die Baustelle wird 2 mal pro Tag kontrolliert!


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MfG
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.01.2009, 20:09
Beitrag #222


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Zitat (Wattestäbchen @ 30.01.2009, 20:00) *
Wenn du noch an der Sperrfläche vorbei kommst dann natürlich nicht.

Dürfen eigentlich die Außenspiegel in den Luftraum über der Fahrbahnbegrenzung ragen? think.gif

whistling.gif
c.s.
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Wattestäbchen
Beitrag 31.01.2009, 00:00
Beitrag #223


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Nein, das ist doch auch beim Parken innerhalb von Markierungen so, dass das Auto komplett drin stehen muss.


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Kuli
Beitrag 31.01.2009, 00:01
Beitrag #224


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Vielleicht darf man sie ja wenigstens während der Fahrt anklappen? think.gif
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MisterOJ
Beitrag 31.01.2009, 00:10
Beitrag #225


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Zitat (Kuli @ 31.01.2009, 00:01) *
Vielleicht darf man sie ja wenigstens während der Fahrt anklappen? think.gif

Du bsit aber piecksik zu unserem Q-Tipp unsure.gif


OJ


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Wattestäbchen
Beitrag 31.01.2009, 09:33
Beitrag #226


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Zitat (Kuli @ 31.01.2009, 00:01) *
Vielleicht darf man sie ja wenigstens während der Fahrt anklappen? think.gif

Wenn das geht und du bist innerhalb der Markierungen ist alles ok. Ich denke auch das Auto schräg stellen (wie in "Transporter 3" zwischen den LKWs) ist in Ordnung wenn du dein Fahrzeug sicher beherrschst und dadurch innerhalb der Markierungen bleibst. wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 31.01.2009, 11:32
Beitrag #227


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na sowas, Herr Wattestab hat Humor smile.gif

welche Baustelle wird 2x pro Tag kontrolliert ?? Wo steht denn sowas ?
Hier in Berlin wird augenscheinlich nie garnix kontrolliert sobald mal irgendwie gelbe Markierungen aufgetragen wurden....
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ukr
Beitrag 31.01.2009, 11:42
Beitrag #228


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http://rsa-95.de/kontrolle.htm
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Wattestäbchen
Beitrag 31.01.2009, 11:46
Beitrag #229


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Bin gerade nicht daheim und habe dir RSA nicht aber ich habe es mal schnell in ZTV-SA97 gefunden:
Zitat
7. (3) Der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche
oder dessen Beauftragter muß bei Arbeitsstellen von längerer Dauer
mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Eintritt der
Dunkelheit [z.B. Warnleuchten, Retroreflexion von Verkehrsschildern,
Markierungen und Leitelementen]), an arbeitsfreien Tagen mindestens
einmal täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder
Sturm die Arbeitsstelle kontrollieren. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist
aufzuzeichnen.


Bin glaube aber sowas in RSA auch schon gelesen zu haben. think.gif


EDIT: Mist ukr war schneller ranting.gif


--------------------
MfG
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.01.2009, 22:37
Beitrag #230


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Danke,
na da hab ich ja ne neue Aufgabe gefunden.... Suchen des: " in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche
oder dessen Beauftragter"
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.02.2009, 14:57
Beitrag #231


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An wen muß ich mich noch einmal wenden, wenn ich Einsicht in eine verkehrsrechtliche Anordnung haben möchte?

Und wenn die täglichen Kontrollen dokumentiert werden, wie geschieht das, etwa z. B. auf einer Liste mit Unterschrift?

Die Tatsache, das man u. U. mit einem Flenspunkt belohnt wird, scheint manchen Leuten ja ziemlich egal zu sein, ob das wohl damit zusammenhängt, das die Gefahr, erwischt zu werden, äußerst gering ist whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.02.2009, 15:06
Beitrag #232


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.02.2009, 14:57) *
Die Tatsache, das man u. U. mit einem Flenspunkt belohnt wird, ...

Wer wird mit einem Flenspunkt bedroht? blink.gif

Das bloße Überfahren von Sperrflächen ohne Behinderung, Gefährdung oder gar Unfall kostet auch nach dem neuen TBKat 10 Deppendollar wink.gif

book.gif
c.s.
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schilderwald
Beitrag 01.02.2009, 15:14
Beitrag #233


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.02.2009, 14:57) *
Und wenn die täglichen Kontrollen dokumentiert werden, wie geschieht das, etwa z. B. auf einer Liste mit Unterschrift?
Dem Auftraggeber sind die Nachweise der Kontrollfahrten zu dokumentieren. Dies geschieht dann z.B. so wie hier.

Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.02.2009, 15:06) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 01.02.2009, 14:57) *
Die Tatsache, das man u. U. mit einem Flenspunkt belohnt wird, ...

Wer wird mit einem Flenspunkt bedroht? blink.gif
Er meint den Verantwortlichen der Baustellenabsicherung. Dieser kann sehr schnell Bekanntschaft mit einer Flensburger Behörde machen. whistling.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.02.2009, 15:22
Beitrag #234


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Zitat (schilderwald @ 01.02.2009, 15:14) *
Dieser kann sehr schnell Bekanntschaft mit einer Flensburger Behörde machen. whistling.gif

Etwa nach dem Veyron-Prinzip "Sehr schnell, aber extrem selten"? unsure.gif

whistling.gif
c.s.
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Wattestäbchen
Beitrag 01.02.2009, 15:35
Beitrag #235


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In Rheinland Pfalz gilt seit diesem Jahr ein Informationsfreiheitsgesetz. Kann ich darüber bei der Behörde die Informationen über die Baustellenüberprüfung bekommen?


--------------------
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Beitrag 01.02.2009, 15:56
Beitrag #236


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Zitat (Wattestäbchen @ 01.02.2009, 15:35) *
Kann ich darüber bei der Behörde die Informationen über die Baustellenüberprüfung bekommen?


Welche Informationen? Ein Paket weißes Druckerpapier?
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.02.2009, 17:56
Beitrag #237


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Zitat aus dem von schilderwald verlinkten Artikel:

Bisher war es aber fast unmöglich, einen beweiskräftigen Nachweis über die ordnungsgemäße Wartung
mit den Angaben von Monteur, Datum und Uhrzeit der Wartungsfahrt sowie
der ausgeführten Arbeiten zu erbringen. Auftraggebende Behörden konnten nicht zuverlässig
kontrollieren, ob der Auftragnehmer regelmäßig seiner Wartungspflicht nachkam und ebenso
hatte der Unternehmer keine zufriedenstellende Möglichkeit, bei einem eventuellen Rechtsstreit
(z. B. nach einem Unfall durch Ausfall der Beleuchtung) zu beweisen, dass er seiner
Wartung – vielleicht sogar noch kurz zuvor – nachgekommen war.


Aha blink.gif !!!! Das erklärt einiges !! Bei mir vor dem Haus ist vor Jahren auch mal die Straße komplett saniert worden und ich hab mich seinerzeit schon über die schlampige Absicherung nach Feierabend gewundert, aber wenn es einem auch soooo einfach gemacht wird.

Schade, das der Sicherheit an Baustellen nicht annähernd die selbe Aufmerksamkeit geschenkt wird, wie z. B. der Überwachung des ruhenden Verkehrs, obwohl es doch hierbei um das Allgemeinwohl geht. Da könnte man zur Not auch richtig abkassieren, aber die Verantwortlichen scheinen das wohl anders zu sehen. Bei mir im Dorf war seinerzeit extra ein Anruf einer Privatperson nötig, damit eine schlecht bis gar nicht abgesicherte Ausschachtung am Fahrbahnrand ordnungsgemäß abgesichert wurde.


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ukr
Beitrag 01.02.2009, 19:35
Beitrag #238


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Die Sache ist ganz einfach. Solange nix passiert ist alles prima. Wenn dann wirklich ein ernsthafter Unfalle eintritt dann kommen sehr schnell alle Beteiligten ins Rudern. Oft trifft es dann zwar die "Schwachen" aber es drohen generell ernsthafte Konsequenzen für alle Beteiligten.

Leider geht die Rechtssprechung auch hier teilweise sehr seltsame Wege. Vor allem das Argument "besondere Umstände in einer Baustelle" wird gerne als Anlaß zur Schlamperei genutzt. ranting.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 23.05.2009, 15:25
Beitrag #239


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Soweit ich gehört habe wird sich in den nächsten Wochen etwas tun und mir ein Strafbefehl zugehen. Seit dem bin ich ja schon wieder paarmal gestanden. Allerdings nicht mehr vor den Sperrflächen, denn inzwischen habe ich ne schriftliche Genehmigung darüber zu fahren. Aber vor Fahrsreifenbegrenzungen und vor dicken gelben Markierungen vor Baustellenampeln.
Jedenfalls kommt jetzt wohl langsam Schwung in die Sache. Die Polizisten kommen immer brav vorbei, fotografieren und leiten mich weiter. Lust die Markierungen zu ändern haben sie aber nicht. Vielleicht mögen sie ja die Abwechslung. Und wenn ich frage ob ich mich falsch verhalte kommt als Antwort "Nein, sie machen alles richtig, fahren sie weiter ich habe keine Lust zu diskutieren".

Bei den letzten polizeilichen Weisungen habe ich sofort explizit angemeldet, dass mir der Verwaltungsakt schriftlich zugehen soll.
Zitat
§37 VwVfG
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise
erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch
zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene
dies unverzüglich verlangt.
Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben
Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

Weiß jemand von euch wie lange das dauert bis da etwas kommt? Habe noch nix bekommen. Ich habe es nur mündlich verlangt, da es die einzige Möglichkeit war es unverzüglich zu tun.


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MfG
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ukr
Beitrag 23.05.2009, 15:50
Beitrag #240


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Zitat (Wattestäbchen @ 23.05.2009, 16:25) *
Aber vor Fahrsreifenbegrenzungen und vor dicken gelben Markierungen vor Baustellenampeln.

Ach blink.gif
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Kuli
Beitrag 23.05.2009, 15:56
Beitrag #241


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Zitat (Wattestäbchen @ 23.05.2009, 16:25) *
Allerdings nicht mehr vor den Sperrflächen, denn inzwischen habe ich ne schriftliche Genehmigung darüber zu fahren.

Über alle? blink.gif Oder geht es um eine bestimmte?
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ukr
Beitrag 23.05.2009, 16:59
Beitrag #242


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Da wären wir wieder beim Thema Dauergenehmigung laugh2.gif
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mir
Beitrag 23.05.2009, 17:11
Beitrag #243


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Zitat (Wattestäbchen @ 15.09.2008, 18:30) *
Somit ist also das Strafverfahren eingestellt und der Psychotest wohl auch.

Zitat (Wattestäbchen @ 23.05.2009, 16:25) *
Soweit ich gehört habe wird sich in den nächsten Wochen etwas tun und mir ein Strafbefehl zugehen.

Was denn jetzt für ein Strafbefehl? blink.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Wattestäbchen
Beitrag 23.05.2009, 17:56
Beitrag #244


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Zitat (mir @ 23.05.2009, 19:11) *
Was denn jetzt für ein Strafbefehl? blink.gif

Weiß nicht so genau - hab ihn ja noch nicht. Ich gehe davon aus, dass einer wegen Nötigung kommt weil ich andere VT behindert haben soll. Stimmt in diesem Fall zwar garnicht aber das ist ein anderes Thema. Ich bin mal gespannt was sich da tut...

Zitat (Kuli @ 23.05.2009, 17:56) *
Über alle? blink.gif Oder geht es um eine bestimmte?

**************

Hier handelt es sich auch um einen Verwaltungsakt, der alle VT betrifft. Darum habe ich auch nix anonymisiert. Wer ihn ausgestellt hat ist kein Geheimnis und meinen Namen erfahrt ihr spätestens wenn ihr zur Verhandlung kommt! wavey.gif

Was haltet ihr von dieser Erlaubnis? "Vor Baustellenbeginn" halte ich für problematisch. think.gif


***Anm. Mod:
Klarnamen gelöscht

Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 23.05.2009, 20:25


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Cookiedeluxe
Beitrag 23.05.2009, 18:54
Beitrag #245


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******** sollte nochmal ein wenig an seiner/ihrer Rechtschreibung feilen... wink.gif

Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 23.05.2009, 20:26
Bearbeitungsgrund: Klarname gelöscht


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mir
Beitrag 23.05.2009, 18:55
Beitrag #246


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Woher sollst Du wissen, wann eine Sperrfläche markiert wurde? Na, das treibt ja seltsame Blüten.


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ukr
Beitrag 23.05.2009, 18:58
Beitrag #247


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Mit dem Schreiben hat unser Q-Tip aber nur einen Freibrief für Markierungsfolien, nicht aber für Markierungsfarben, Heiß- und Kaltplastik / Agglomerate oder auch Markierungsnägel thread.gif laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.05.2009, 19:06
Beitrag #248


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Zitat (Wattestäbchen @ 23.05.2009, 18:56) *
"Vor Baustellenbeginn" halte ich für problematisch. think.gif


Auf jeden Fall klärungsbedürftig: Ist "vor" räumlich oder zeitlich zu verstehen? think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 23.05.2009, 20:16
Beitrag #249


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Ist die Polizei in BaWü Straßenverkehrsbehörde? Falls nicht, wie kommt hier die Polizei ins Spiel? Eine unaufschiebbare Maßnahme (Gefahr im Verzug), bei der ersatzweise statt der zuständigen Behörde die Polizei tätig werden kann (siehe § 44 Abs. 2 StVO), liegt ja wohl nicht vor. think.gif
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ukr
Beitrag 23.05.2009, 20:19
Beitrag #250


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Zitat (Peter Lustig @ 23.05.2009, 21:16) *
wie kommt hier die Polizei ins Spiel?

Per Telefonanruf durch WS. Der benötigt schließlich die Anweisung, über die Sperrfläche fahren zu dürfen.
Die StVB kann diese Weisung ja nicht erteilen laugh2.gif
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