Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
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Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
09.11.2008, 00:32
Beitrag
#201
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Vielleicht haben Sie Deinen Fall an einen besonders unbeliebten Mitarbeiter gegeben ...
Und was machst Du? Widerspruch ohne Begründung, damit das zu Gericht geht? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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09.11.2008, 00:33
Beitrag
#202
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10887 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Abgesehen davon: Die Tat wurde von mir am 31.07.2008 begangen, der Bescheid am 30.10.2008 laut Text erstellt und mir am 07.11.2008 förmlich zugestellt. Wie sieht das mit der Verjährung aus? Nicht verjährt, am letzten möglichen Tag ausgestellt. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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09.11.2008, 00:42
Beitrag
#203
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Und was machst Du? Widerspruch ohne Begründung, damit das zu Gericht geht? Ja, genau wie beim letzten Mal auch. Ich denke ich muss doch widersprechen wenn ich nicht will, dass der Bescheid rechtskräftig wird.Abgesehen davon: Die Tat wurde von mir am 31.07.2008 begangen, der Bescheid am 30.10.2008 laut Text erstellt und mir am 07.11.2008 förmlich zugestellt. Wie sieht das mit der Verjährung aus? Nicht verjährt, am letzten möglichen Tag ausgestellt. Bist du sicher, dass in Bezug auf die Verjährung die Ausstellung unabhängig der Zustellung gilt? -------------------- MfG
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09.11.2008, 12:09
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#204
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10887 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ja, beim Bußgeldbescheid gilt die Ausstellung, sofern er dann binnen 2 Wochen zugestellt wird.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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22.11.2008, 21:21
Beitrag
#205
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Gibt es schon Neuigkeiten?
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23.11.2008, 03:34
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#206
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Einspruch ist eingelegt - jetzt muss ich warten...
Ich melde mich und sage euch wann ihr zur Verhandlung kommen könnt -------------------- MfG
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11.12.2008, 23:58
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#207
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Es gibt Neuigkeiten:
Das Verfahren wurde wieder eingestellt. §47 Abs.2 OWiG. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. D. Betroffene trägt seine eigenen notwendigen Auslagen. Und wieder meine Frage: "Warum muss ich meine Auslagen tragen?" -------------------- MfG
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12.12.2008, 00:14
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#208
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Das wollte ich eigentlich schon längst angemerkt haben, daß ich diesen einen Satz aus dem Bußgeldbescheid besonders beeindruckend finde: Ihnen wurde mehrfach (so, so ) erläutert, das temporäre (gelbe) Fahrbahnmakierungen die vorhandenen Makierungen (wirklich alle ???) außer Kraft setzen.
Da scheint es wohl eine Gesetzesänderung gegeben zu haben (oder etwa doch nicht ??? ). Immer wieder erstaunlich, wie Bußgeldbescheide erlassen werden, ohne das es von Seiten der Verantwortlichen für nötig erachtet wird sich vorher über die geltende Gesetzeslage zu informieren oder haben die Verantwortlichen dafür keine Zeit. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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12.12.2008, 00:21
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#209
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Das wollte ich eigentlich schon längst angemerkt haben, daß ich diesen einen Satz aus dem Bußgeldbescheid besonders beeindruckend finde: Ihnen wurde mehrfach (so, so ) erläutert, das temporäre (gelbe) Fahrbahnmakierungen die vorhandenen Makierungen (wirklich alle ???) außer Kraft setzen. Dafür habe ich noch keine Begründung erhalten. Ich habe schon mehrfach bei der Bußgeldstelle angerufen. Mit dem Ergebnis, dass 2 Mitarbeiter aufgelegt haben weil sie nicht mehr mit mir sprechen wollen. Und als ich wieder anrief meinten sie ich würde sie terrorisieren! Die Ausstellerin des Bescheids war für mich noch nie zu sprechen. Ich versuche aber weiterhin sie zu erwischen. Sie wird ja wissen worauf sie sich bezieht und dann haben wir Klarheit. -------------------- MfG
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12.12.2008, 07:57
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#210
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Und wieder meine Frage: "Warum muss ich meine Auslagen tragen?" Hattest Du Auslagen? § 106 OWiG sieht vor, daß die Verwaltung auf Antrag von Dir festsetzt, was Dir zu ersetzen ist. Schau Dir den Paragraphen mal an. § 467a StPO (der im OWi-Verfahren gilt, siehe § 105 OWiG) sieht vor, daß Dir Deine notwendigen Auslagen ersetzt werden. Edit: Ich sehe gerade, § 467a StPO hebt auf den Fall an, daß die öffentliche Klage zurückgenommen wird. § 467 wäre eigentlich passender ("wird das Verfahren eingestellt"), aber der gilt im OWi-Verfahren nicht. Du dürftest im Landesrechts landen. Frag doch einfach mal bei der Verwaltung nach, worauf die Kostenentscheidung beruht. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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12.12.2008, 20:21
Beitrag
#211
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Ich hatte Auslagen. Die Briefe, die Telefonate und die Zeit für die Nachforschungen.
Würden denn die Kosten übernomen wenn ich mich von einem Anwalt hätte beraten lassen? Offensichtlich sind die Gesetze so kompliziert, dass selbst die Beörden sie nicht verstehen. -------------------- MfG
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Gast_Familienvater_* |
12.12.2008, 20:52
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#212
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Also ich muss für mein Hobby auch selber aufkommen...
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27.01.2009, 01:57
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#213
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Ich habe es getan.
Ich habe gestern zwei Sperrflächen auf einer vielbefahreren Bundesstraße innerorts überfahren, weil dort gerade eine Baustelle ist und der Verkehr in eine Richtung über eine neue, mit gelben Linien markierte provisorische Fahrspur über die dortigen Linksabbiegerspuren geführt wird. Und das schlimmste ist, ALLE anderen haben das auch gemacht, KEINER scheint den letzten Absatz von § 41 StVO zu kennen. Schlimm, schlimm !!! (Das alles ist natürlich nicht ganz ernst gemeint ) -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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27.01.2009, 12:54
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#214
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
warte ruhig bis der BGbescheid kommt
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27.01.2009, 20:17
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#215
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Und das schlimmste ist, ALLE anderen haben das auch gemacht, KEINER scheint den letzten Absatz von § 41 StVO zu kennen. Gilt diese Argumentation auch wenn ich mit allen anderen zusammen mit 50km/h durch eine Tempo-30 Zone fahre?Wo war das denn? Weit weg von mir? -------------------- MfG
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27.01.2009, 20:23
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#216
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Ich habe es getan. Ich habe gestern zwei Sperrflächen auf einer vielbefahreren Bundesstraße innerorts überfahren, weil dort gerade eine Baustelle ist und der Verkehr in eine Richtung über eine neue, mit gelben Linien markierte provisorische Fahrspur über die dortigen Linksabbiegerspuren geführt wird. Also ich hätte mir durchaus den Spaß gemacht und mich mal StVO-konform verhalten |
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27.01.2009, 20:35
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#217
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Also ich hätte mir durchaus den Spaß gemacht und mich mal StVO-konform verhalten Wenn es nicht weit weg wäre würde ich auch mal nen Ausflug machen.
-------------------- MfG
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29.01.2009, 21:50
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#218
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Ich habe noch einmal nachgedacht und da fiel mir folgende, hypothetische Frage ein:
"Mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen wenn ich meinen PKW einfach vor der Sperrfläche abstelle und dann mein Fahrzeug verlasse und auch nicht versuche die Polizei zu kontaktieren? Die Sperrfläche sowie die die gelben Fahrbahnmakierungen dürfen ja nicht überfahren werden. Es handelt sich hierbei um eine vielbefahrene Bundesstraße." -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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29.01.2009, 21:52
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#219
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Frag den Q-Tip, der macht das beinahe täglich.
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29.01.2009, 21:54
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#220
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
"Mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen wenn ich meinen PKW einfach vor der Sperrfläche abstelle und dann mein Fahrzeug verlasse und auch nicht versuche die Polizei zu kontaktieren? Würde behaupten, es handelt sich um Parken auf einer Vorfahrtstraße a.g.O./mit nicht genügend Abstand zur Fahrstreifenbegrenzung/im Haltverbot/...Such dir was aus Du musst schon sitzenbleiben, damit es verkehrsbedingtes Warten ist. Motor aus dürfte OK sein, darf man ja an der Ampel auch abstellen |
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30.01.2009, 20:00
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#221
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dann musst du stehen bleiben. Wenn du noch an der Sperrfläche vorbei kommst dann natürlich nicht. Aber wenn dir wirklich gelbe Markierungen und Sperrflächen den Weg versperren dann musst du stehen bleiben und wartest verkehrsbedingt. Und was willst du machen statt dein Auto zu verlassen wenn du kein Mobiltelefon hast oder keine Lust hast Geld auszugeben.
Ich habe die Polizei ja immer nur gerufen weil ich dort weg wollte - ich weiß nicht ob man das muss. AUßerdem erzählst du denen nur Dinge die sie alle wissen - denn die Polizei hat die Baustelle abgenommen und wurde bei der Beantragung gehört und die Baustelle wird 2 mal pro Tag kontrolliert! -------------------- MfG
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30.01.2009, 20:09
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#222
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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31.01.2009, 00:00
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#223
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Nein, das ist doch auch beim Parken innerhalb von Markierungen so, dass das Auto komplett drin stehen muss.
-------------------- MfG
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31.01.2009, 00:01
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#224
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Vielleicht darf man sie ja wenigstens während der Fahrt anklappen?
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31.01.2009, 00:10
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#225
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Vielleicht darf man sie ja wenigstens während der Fahrt anklappen? Du bsit aber piecksik zu unserem Q-Tipp OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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31.01.2009, 09:33
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#226
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Vielleicht darf man sie ja wenigstens während der Fahrt anklappen? Wenn das geht und du bist innerhalb der Markierungen ist alles ok. Ich denke auch das Auto schräg stellen (wie in "Transporter 3" zwischen den LKWs) ist in Ordnung wenn du dein Fahrzeug sicher beherrschst und dadurch innerhalb der Markierungen bleibst. -------------------- MfG
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31.01.2009, 11:32
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#227
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
na sowas, Herr Wattestab hat Humor
welche Baustelle wird 2x pro Tag kontrolliert ?? Wo steht denn sowas ? Hier in Berlin wird augenscheinlich nie garnix kontrolliert sobald mal irgendwie gelbe Markierungen aufgetragen wurden.... |
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31.01.2009, 11:42
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#228
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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31.01.2009, 11:46
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#229
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Bin gerade nicht daheim und habe dir RSA nicht aber ich habe es mal schnell in ZTV-SA97 gefunden:
Zitat 7. (3) Der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche oder dessen Beauftragter muß bei Arbeitsstellen von längerer Dauer mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit [z.B. Warnleuchten, Retroreflexion von Verkehrsschildern, Markierungen und Leitelementen]), an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm die Arbeitsstelle kontrollieren. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist aufzuzeichnen. Bin glaube aber sowas in RSA auch schon gelesen zu haben. EDIT: Mist ukr war schneller -------------------- MfG
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31.01.2009, 22:37
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#230
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Danke,
na da hab ich ja ne neue Aufgabe gefunden.... Suchen des: " in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche oder dessen Beauftragter" |
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01.02.2009, 14:57
Beitrag
#231
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
An wen muß ich mich noch einmal wenden, wenn ich Einsicht in eine verkehrsrechtliche Anordnung haben möchte?
Und wenn die täglichen Kontrollen dokumentiert werden, wie geschieht das, etwa z. B. auf einer Liste mit Unterschrift? Die Tatsache, das man u. U. mit einem Flenspunkt belohnt wird, scheint manchen Leuten ja ziemlich egal zu sein, ob das wohl damit zusammenhängt, das die Gefahr, erwischt zu werden, äußerst gering ist -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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01.02.2009, 15:06
Beitrag
#232
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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01.02.2009, 15:14
Beitrag
#233
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Und wenn die täglichen Kontrollen dokumentiert werden, wie geschieht das, etwa z. B. auf einer Liste mit Unterschrift? Dem Auftraggeber sind die Nachweise der Kontrollfahrten zu dokumentieren. Dies geschieht dann z.B. so wie hier.Er meint den Verantwortlichen der Baustellenabsicherung. Dieser kann sehr schnell Bekanntschaft mit einer Flensburger Behörde machen. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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01.02.2009, 15:22
Beitrag
#234
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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01.02.2009, 15:35
Beitrag
#235
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
In Rheinland Pfalz gilt seit diesem Jahr ein Informationsfreiheitsgesetz. Kann ich darüber bei der Behörde die Informationen über die Baustellenüberprüfung bekommen?
-------------------- MfG
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01.02.2009, 15:56
Beitrag
#236
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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01.02.2009, 17:56
Beitrag
#237
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Zitat aus dem von schilderwald verlinkten Artikel:
Bisher war es aber fast unmöglich, einen beweiskräftigen Nachweis über die ordnungsgemäße Wartung mit den Angaben von Monteur, Datum und Uhrzeit der Wartungsfahrt sowie der ausgeführten Arbeiten zu erbringen. Auftraggebende Behörden konnten nicht zuverlässig kontrollieren, ob der Auftragnehmer regelmäßig seiner Wartungspflicht nachkam und ebenso hatte der Unternehmer keine zufriedenstellende Möglichkeit, bei einem eventuellen Rechtsstreit (z. B. nach einem Unfall durch Ausfall der Beleuchtung) zu beweisen, dass er seiner Wartung – vielleicht sogar noch kurz zuvor – nachgekommen war. Aha !!!! Das erklärt einiges !! Bei mir vor dem Haus ist vor Jahren auch mal die Straße komplett saniert worden und ich hab mich seinerzeit schon über die schlampige Absicherung nach Feierabend gewundert, aber wenn es einem auch soooo einfach gemacht wird. Schade, das der Sicherheit an Baustellen nicht annähernd die selbe Aufmerksamkeit geschenkt wird, wie z. B. der Überwachung des ruhenden Verkehrs, obwohl es doch hierbei um das Allgemeinwohl geht. Da könnte man zur Not auch richtig abkassieren, aber die Verantwortlichen scheinen das wohl anders zu sehen. Bei mir im Dorf war seinerzeit extra ein Anruf einer Privatperson nötig, damit eine schlecht bis gar nicht abgesicherte Ausschachtung am Fahrbahnrand ordnungsgemäß abgesichert wurde. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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01.02.2009, 19:35
Beitrag
#238
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Die Sache ist ganz einfach. Solange nix passiert ist alles prima. Wenn dann wirklich ein ernsthafter Unfalle eintritt dann kommen sehr schnell alle Beteiligten ins Rudern. Oft trifft es dann zwar die "Schwachen" aber es drohen generell ernsthafte Konsequenzen für alle Beteiligten.
Leider geht die Rechtssprechung auch hier teilweise sehr seltsame Wege. Vor allem das Argument "besondere Umstände in einer Baustelle" wird gerne als Anlaß zur Schlamperei genutzt. |
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23.05.2009, 15:25
Beitrag
#239
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Soweit ich gehört habe wird sich in den nächsten Wochen etwas tun und mir ein Strafbefehl zugehen. Seit dem bin ich ja schon wieder paarmal gestanden. Allerdings nicht mehr vor den Sperrflächen, denn inzwischen habe ich ne schriftliche Genehmigung darüber zu fahren. Aber vor Fahrsreifenbegrenzungen und vor dicken gelben Markierungen vor Baustellenampeln.
Jedenfalls kommt jetzt wohl langsam Schwung in die Sache. Die Polizisten kommen immer brav vorbei, fotografieren und leiten mich weiter. Lust die Markierungen zu ändern haben sie aber nicht. Vielleicht mögen sie ja die Abwechslung. Und wenn ich frage ob ich mich falsch verhalte kommt als Antwort "Nein, sie machen alles richtig, fahren sie weiter ich habe keine Lust zu diskutieren". Bei den letzten polizeilichen Weisungen habe ich sofort explizit angemeldet, dass mir der Verwaltungsakt schriftlich zugehen soll. Zitat §37 VwVfG (2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung. Weiß jemand von euch wie lange das dauert bis da etwas kommt? Habe noch nix bekommen. Ich habe es nur mündlich verlangt, da es die einzige Möglichkeit war es unverzüglich zu tun. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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23.05.2009, 15:50
Beitrag
#240
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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23.05.2009, 15:56
Beitrag
#241
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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23.05.2009, 16:59
Beitrag
#242
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Da wären wir wieder beim Thema Dauergenehmigung
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23.05.2009, 17:11
Beitrag
#243
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Somit ist also das Strafverfahren eingestellt und der Psychotest wohl auch. Soweit ich gehört habe wird sich in den nächsten Wochen etwas tun und mir ein Strafbefehl zugehen. Was denn jetzt für ein Strafbefehl? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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23.05.2009, 17:56
Beitrag
#244
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Was denn jetzt für ein Strafbefehl? Weiß nicht so genau - hab ihn ja noch nicht. Ich gehe davon aus, dass einer wegen Nötigung kommt weil ich andere VT behindert haben soll. Stimmt in diesem Fall zwar garnicht aber das ist ein anderes Thema. Ich bin mal gespannt was sich da tut... Über alle? Oder geht es um eine bestimmte? ************** Hier handelt es sich auch um einen Verwaltungsakt, der alle VT betrifft. Darum habe ich auch nix anonymisiert. Wer ihn ausgestellt hat ist kein Geheimnis und meinen Namen erfahrt ihr spätestens wenn ihr zur Verhandlung kommt! Was haltet ihr von dieser Erlaubnis? "Vor Baustellenbeginn" halte ich für problematisch. ***Anm. Mod: Klarnamen gelöscht Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 23.05.2009, 20:25 -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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23.05.2009, 18:54
Beitrag
#245
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 |
******** sollte nochmal ein wenig an seiner/ihrer Rechtschreibung feilen...
Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 23.05.2009, 20:26
Bearbeitungsgrund: Klarname gelöscht
-------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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23.05.2009, 18:55
Beitrag
#246
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Woher sollst Du wissen, wann eine Sperrfläche markiert wurde? Na, das treibt ja seltsame Blüten.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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23.05.2009, 18:58
Beitrag
#247
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Mit dem Schreiben hat unser Q-Tip aber nur einen Freibrief für Markierungsfolien, nicht aber für Markierungsfarben, Heiß- und Kaltplastik / Agglomerate oder auch Markierungsnägel
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23.05.2009, 19:06
Beitrag
#248
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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23.05.2009, 20:16
Beitrag
#249
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Ist die Polizei in BaWü Straßenverkehrsbehörde? Falls nicht, wie kommt hier die Polizei ins Spiel? Eine unaufschiebbare Maßnahme (Gefahr im Verzug), bei der ersatzweise statt der zuständigen Behörde die Polizei tätig werden kann (siehe § 44 Abs. 2 StVO), liegt ja wohl nicht vor.
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23.05.2009, 20:19
Beitrag
#250
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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