Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
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Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
23.05.2009, 20:20
Beitrag
#251
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Mit dem Schreiben hat unser Q-Tip aber nur einen Freibrief für Markierungsfolien, nicht aber für Markierungsfarben, Heiß- und Kaltplastik / Agglomerate oder auch Markierungsnägel Steht die Markierungsart so explizit in seiner persönlichen Ausnahmegenehmigung??? (Von wem wurde die denn überhaupt erteilt? Dem BMVBS; Abteilung Algemeines; Herr Flachwasser ) Na das kann ja weiterhin lustig werden...... OJ PS @ Q-Tipp: Respekt und Anerkennung für deine Ausdauer, Hartnäckigkeit und Prinzipientreue! -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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23.05.2009, 20:24
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#252
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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23.05.2009, 20:30
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#253
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Per Telefonanruf durch WS. Der benötigt schließlich die Anweisung, über die Sperrfläche fahren zu dürfen. Die StVB kann diese Weisung ja nicht erteilen Dann läge hier aber eindeutig eine Kompetenzüberschreitung einer unzuständigen (weil keine Gefahr im Verzug) Behörde vor mit der Folge, dass der von WS für sich reklamierte Verwaltungsakt nichtig - und damit sein Papier wertlos wäre. Watt nun? |
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23.05.2009, 20:33
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#254
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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23.05.2009, 21:21
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#255
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Mag hier vielleicht mal jemand das Schreiben anonymisiert reinstellen oder mir per PM zukommen lassen?
Edit: Vielen Dank |
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23.05.2009, 21:34
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#256
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Ist die Polizei in BaWü Straßenverkehrsbehörde? Falls nicht, wie kommt hier die Polizei ins Spiel? Eine unaufschiebbare Maßnahme (Gefahr im Verzug), bei der ersatzweise statt der zuständigen Behörde die Polizei tätig werden kann (siehe § 44 Abs. 2 StVO), liegt ja wohl nicht vor. Die Polizei ist nicht Straßenverkehrsbehörde. Und für diese spezielle Baustelle ist das Regieringspräsidium zuständig. Die Polizei kam ist Spiel weil ich sie gerufen habe, das stimmt. Aber mitgenommen haben sie mich weil die Staatsanwaltschaft das so gewollt hat. Dann wurde die Anzeige gegen mich wegen Nötigung erstellt. Von dieser kommt jetzt dann irgendwann der Strafbefehl. Scheinbar ist es auch keine unaufschiebbare Maßnahme dort die Beschilderung StVO-gerecht zu gestalten. Dann läge hier aber eindeutig eine Kompetenzüberschreitung einer unzuständigen (weil keine Gefahr im Verzug) Behörde vor mit der Folge, dass der von WS für sich reklamierte Verwaltungsakt nichtig - und damit sein Papier wertlos wäre. Watt nun? AAhhhhhh Hilfe, was mache ich jetzt? Halte ich wieder an, dann heißt es ich hätte fahren müssen. Tue ich es nicht, dann heißt es 10€ weil die Erlaubnis nichtig war. Kann ich diese Erlaubnis irgendwo bestätigen lassen? -------------------- MfG
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23.05.2009, 21:36
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#257
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Hast du denn immernoch nicht das BMVBS kontaktiert? Die Polizei tut mir schon richtig leid.
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23.05.2009, 21:43
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#258
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Hast du denn immernoch nicht das BMVBS kontaktiert? Die Polizei tut mir schon richtig leid. Nein, sehe keinen Grund dazu. Die Anweisungen an mich durch sie StVO sind eindeutig. Die Polizei tut mir schon richtig leid. Mir inzwischen nicht mehr. Letztes Mal haben mir 2 Beamte erklärt, dass ich über eine gelbe Fahrstreifenbegrenzung hätte fahren dürfen. Der Verfall schreitet wohl voran.Und dafür, dass ich mich mich an die Vorschriften gehalten habe wurde ich angezeigt, bebußgeldbescheidet, psychotestbedroht und mitgenommen. Und die VT die gegen die StVO verstoßen werden von der Polizei nicht berührt. Die Polizei lässt die Verstöße lieber zu statt die Situation so zu gestalten, dass man sich sinnvoll verhalten kann. Warum sollte sie mir leid tun? -------------------- MfG
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23.05.2009, 21:43
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#259
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Hast du denn immernoch nicht das BMVBS kontaktiert? Die Polizei tut mir schon richtig leid. Och... -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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23.05.2009, 21:53
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#260
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Die Regelung ansich ist Murks, dafür kann die Polizei aber nichts.
Wattestäbchen hat ja in der Sache recht, aber für die Polizei ist diese Betrachtungsweise in der Regel Neuland. Andererseits versucht die Polizei hier etwas durchzusetzen, wovon sie meint das es richtig ist, obwohl das Gegenteil der Fall ist. |
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24.05.2009, 06:15
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#261
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Warum sollte sie mir leid tun? Das ganze ist ja eine polizeiliche Anweisung, mithin ein Verwaltungsakt. Stell' doch einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit, hilfsweise Widerspruch. Kann sein, daß das abgelehnt wird, weil Dich der VA nicht beschwert. Aber ein wenig irritieren dürfte das den Amtsschimmel schon Einstweilen kannst Du Dich aber auch auf Verbotsirrtum berufen, wenn Dich jemand anhalten sollte, weil Du über Sperrflächen fährst, die vor Beginn der Bauarbeiten abmarkiert wurden, falls ... -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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24.05.2009, 09:14
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#262
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Warum sollte sie mir leid tun? Das ganze ist ja eine polizeiliche Anweisung, mithin ein Verwaltungsakt. Stell' doch einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit, hilfsweise Widerspruch. Wo stelle ich den denn? Ist (nicht Nichtig) = Gültig? Ich will das Amt ja nicht irritieren, ich will nur wissen ob die Weisung gilt und was sie genau bedeutet. Wie schnell wird sowas entschieden? Naja sollte schnell gehen, denn die Behörden lesen hier ja mit und stellen sich drauf ein Wattestäbchen hat ja in der Sache recht, aber für die Polizei ist diese Betrachtungsweise in der Regel Neuland. Neuland? Neuland, die StVO zu kennen? Als Polizei, die von den VT verlangt sie zu kennen? Ich schmeiß mich weg. -------------------- MfG
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24.05.2009, 10:03
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#263
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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24.05.2009, 11:37
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#264
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Zeit für eine Novelle der StVO
Welche Änderungen sind aktuell in der zukünftigen Fassung der StVO bezüglich dieser Problematik vorgesehen? Aber es ist immer wieder schön zu lesen, wie die Anwendung von geltenden Gesetzen situationsbezogen gehandhabt wird. Nur schade, daß man als Privatperson nicht über die gleichen Möglichkeiten verfügt, unbequeme §§ gerade unpassender Gesetze einfach temporär außer Kraft zu setzen. Da war doch noch etwas mit Radfahrern und Fußgängerampeln in den neuen Bundesländern ... -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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24.05.2009, 11:53
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#265
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Welche Änderungen sind aktuell in der zukünftigen Fassung der StVO bezüglich dieser Problematik vorgesehen? Soweit ich weiß ist in der zukünftigen StVO vorgesehen, dass gelbe Markierungen weiße Markierungen aufheben. Da hat sich also was getan. In der Branche, bei den Planern und bei den Behörden gilt der Grundsatz "Gelb hebt Weiß auf". Dafür kann ich aber auch nix Was mich immernoch wundert, ist wie die darauf kommen! Wenn das jemals so gewesen wäre, dann würd ich vielleicht verstehen, dass man die Änderung verschlafen hat. Aber davon war nie die Rede! Wo saugt man sich denn solches "Wissen" raus? Und am schlimmsten finde ich, dass die Polizisten sich nicht sachkundig machen wollen. Es sind 4 Sätze zu lesen um das zu prüfen. Aber wenn ich sage "Ich habe die StVO hier, ich kann ihnen zeigen worauf sich meine Aussage bezieht" kommt nur "Interessiert mich nicht, was ich ihnen sage stimmt, das müssen sie mir glauben". Und spätestens dann ist es vorsätzlich was sie tun. Man muss sich das mal umgekehrt vorstellen. Ich fahre über eine rote Ampel. Der Polizist sieht das und sagt das sei falsch. Ich sage "glaube ich nicht". Der Polizist ist so freundlich zu sagen "Ok, vielleicht wissen sie das ja nicht. Hier ich zeige ihnen in der StVO wo das steht". Dann sage ich "interessiert mich nicht was sie oder ihre StVO meinen ich habe recht - fertig". Mir würde dieses Verhalten bestimmt vorgeworfen. -------------------- MfG
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24.05.2009, 14:02
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#266
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
In der Branche, bei den Planern und bei den Behörden gilt der Grundsatz "Gelb hebt Weiß auf". Stimmt!!! (Ich seh´s auch so... ) OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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24.05.2009, 15:23
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#267
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Welche Änderungen sind aktuell in der zukünftigen Fassung der StVO bezüglich dieser Problematik vorgesehen? Zitat (5) Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Das Bedeutet, daß Variante A nicht mehr zulässig ist (war sie ja auch noch nie ), sondern nach Variante B und C markiert werden muß. Im Fall D hat die neue Regelung die Konsequenz, daß kein FGÜ mehr vorhanden ist. |
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24.05.2009, 15:34
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#268
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
wie kam es denn mal dazu das sich das so eingebürgert hat ? hier in berlin wird alles mögliche mit gelb markiert/ausgekreuzt/ angeordnet....
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24.05.2009, 15:35
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#269
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Das ganze ist ja eine polizeiliche Anweisung, mithin ein Verwaltungsakt. Stell' doch einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit, hilfsweise Widerspruch. Wo stelle ich den denn? Ist (nicht Nichtig) = Gültig? Hast Du keine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen? Dann frag mal den Polizisten danach. Ich weiß es auch nicht und würde einfach mal an die Polizei schreiben und gegen Empfangsbestätigung auf der Wache abgeben. Aber auch, wenn die Nichtigkeit nicht festgestellt wird, heißt es noch nicht, daß die Anweisung gültig ist, insbesondere wenn die erlassende Behörde ihre Sachkompetenz verlassen hat. Du handelst aber nicht schuldhaft, wenn Du im guten Vertrauen auf die Anweisung handelst, wenn Du diesen nicht vermeiden konntest (Verbotsirrtum). Auf eine polizeiliche Anweisung wird man sich erst mal verlassen können, oder etwa nicht? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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24.05.2009, 15:42
Beitrag
#270
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Früher gab es diesen massiven Einsatz der Markierungsfolien nicht. Da hat man entweder Nagelreihen geklebt oder Farbe gesprüht (oder beides) - also vorrangig für Längsmarkierungen (Zeichen 340 und 295). Und so ist im Prinzip auch der §41 SVO zu verstehen.
Das man in Baustellen alles gelb markiert ist einfach nur sinnvoll, denn so kann sich der VT auf die Gelbmarkierung konzentrieren und muß nicht noch zusätzlich raten, was jetzt von der Weißmarkierung weiterhin gültig sein soll (z.B. Richtungspfeile). |
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24.05.2009, 15:49
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#271
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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24.05.2009, 15:52
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#272
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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24.05.2009, 15:53
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#273
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Das Bedeutet, daß Variante A nicht mehr zulässig ist (war sie ja auch noch nie ), sondern nach Variante B und C markiert werden muß. Ist Variante C zulässig? Gibt es in der neuen StVO gelbe Kreuze? -------------------- MfG
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24.05.2009, 16:03
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#274
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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24.05.2009, 16:07
Beitrag
#275
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
lex Wattestäbchen ...
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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24.05.2009, 16:10
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#276
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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24.05.2009, 16:34
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#277
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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24.05.2009, 16:43
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#278
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Dann hat Wattestäbchen ja gar kein Hobby mehr Ach, der ist da flexibel. Dort wo gelbe Pfeile sind, braucht man z.B. keine weiße Haltelinie mehr beachten, oder Zeichen 299 usw. Kann auch sehr spaßig werden. Das stört sich aber keiner dran, weil das sowieso niemand beachtet Aber... In welchem Bereich gilt das weiße dann nicht? Wenn erst ein Pfeil kommt und dann die Haltelinie, gilt die Haltelinie dann? Sind also 1cm nach dem Pfeil die weißen Markierungen schon wieder aktiv oder nicht? Wenn nein, wo ist die Grenze? |
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24.05.2009, 16:45
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#279
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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24.05.2009, 16:56
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#280
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Zitat (5) Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Bezieht sich auf alle Verkehrszeichen Sie sind grundsätzlich weiß. Bezieht sich auf alle Verkehrszeichen Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb Bezieht sich auf alle Verkehrszeichen dann heben sie die weißen Markierungen auf. Bezieht sich auch auf alle Verkehrszeichen Deshalb gehe ich davon aus, dass solange gelbe Markierungen irgendwo aufgebracht sind, weiße Markierungen nicht gelten (alle weißen Markierungen, die der StVO unterliegen). -------------------- MfG
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24.05.2009, 17:03
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#281
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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24.05.2009, 17:08
Beitrag
#282
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Deshalb gehe ich davon aus, dass solange gelbe Markierungen irgendwo aufgebracht sind, weiße Markierungen nicht gelten (alle weißen Markierungen, die der StVO unterliegen). irgendwo? was meinst du damit? Und wo siehst du den Gültgkeitsbereich? Irgendwo heißt unabhängig der Position. Ich meine alle - egal wo. Während irgendwo gelbe Markierungen aufgebracht sind gelten keine weißen Markierungen. Alle - überall in Deutschland! Der Gültigkeitsbereich wurde in der Vorschrift nicht eingeschränkt. Bei allen anderen Formulierungen dieser Art wird sich auch auf alle Dinge bezogen. Aber das ist ein anderes Thema und darüber können wir Ende des Jahres diskutieren - sofern im Knast nen kleines Internetcafe ist -------------------- MfG
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24.05.2009, 17:14
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#283
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Irgendwo heißt unabhängig der Position. Ich meine alle - egal wo. Während irgendwo gelbe Markierungen aufgebracht sind gelten keine weißen Markierungen. Alle - überall in Deutschland! Der Gültigkeitsbereich wurde in der Vorschrift nicht eingeschränkt. Bei allen anderen Formulierungen dieser Art wird ich auch auf alle Dinge bezogen. Hm... Wenn irgendwo in Deutschland ein Stoppschild steht, muss ich an jeder Haltelinie anhalten? Denke nicht |
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Gast_Georg_g_* |
24.05.2009, 17:16
Beitrag
#284
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Guests |
Während irgendwo gelbe Markierungen aufgebracht sind gelten keine weißen Markierungen. Alle - überall in Deutschland! Du meinst also, dass eine gelbe Markierung in München ein weiße Haltlinie in Berlin aufhebt? Die Argumentation würde ich gegenüber der Polizei oder den Behörden eher nicht vorbringen, sonst musst du doch noch irgendwann ein neurologisches Gutachten beibringen ... |
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24.05.2009, 17:18
Beitrag
#285
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Ich muß zugeben, so etwas habe ich befürchtet
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24.05.2009, 17:18
Beitrag
#286
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Du meinst also, dass eine gelbe Markierung in München ein weiße Haltlinie in Berlin aufhebt? Ja stimmt.
-------------------- MfG
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24.05.2009, 17:21
Beitrag
#287
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Durch diese Auffassung ergibt sich aber einen ganz neuen Blick auf die StVO, z.B. auf den §37
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24.05.2009, 17:22
Beitrag
#288
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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24.05.2009, 17:35
Beitrag
#289
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Durch diese Auffassung ergibt sich aber einen ganz neuen Blick auf die StVO, z.B. auf den §37 Ja, alles problematisch. Vielleicht sollte man das den Leuten sagen, die die StVO gerade ändern. Vielleicht denken einige von ihnen sogar, dass in deinem Beispiel der FGÜ weiterhin gelten würde. -------------------- MfG
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24.05.2009, 19:47
Beitrag
#290
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 139 Beigetreten: 20.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47506 |
Zitat (5) Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Mal anders formuliert: Gibt es gelbe Markierungen, so haben diese vorübergehende Gültigkeit (nur dort und so lange gelbe Markierungen vorhanden ist - also nix mit München und Berlin) und heben die weißen Markierungen (und nicht irgendwelche oder gar alle) auf. Mithin kann also nur das weiße Pendant zur gelben Markierung gemeint sein. Zugegebenermaßen könnte man das auch deutlicher formulieren. Dann dürfen sich also wieder Gerichte damit auseinandersetzen? |
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24.05.2009, 19:57
Beitrag
#291
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Welche Status haben Leitborde denn im Moment?
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24.05.2009, 20:04
Beitrag
#292
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Also bisher heben ja gelbe Markierungen auch Fahrstreifenbegrenzungen auf, ohne daß der Bereich besonders beschrieben wäre.
Meiner Meinung nach müssen die gelben Markierungen nach dem Entwurf den Bereich, in dem sie weiße Markierungen aufheben, erkennen lassen. Tun sie das nicht, ist die Anordnung unklar und damit eigentlich unzulässig. Das träfe auf den Fall mit dem Zebrastreifen wohl zu. Warum schreiben sie denn nicht einfach ins Gesetz das rein, was alle Leute momentan von gelben Markierungen erwarten? Das wäre: Zitat Gelbe Markierungen heben weiße Markierungen auf, wenn sich beide Markierungen widersprechen Das kann man immer noch bösartig interpretieren ("Die Sperrflächen widerspricht der Fahrstreifenbegrenzung doch gar nicht, man muß halt nur davor warten und darf die Fahrspur nicht wechseln"), aber das Potential ist schon deutlich geringer. Mal anders formuliert: Gibt es gelbe Markierungen, so haben diese vorübergehende Gültigkeit (nur dort und so lange gelbe Markierungen vorhanden ist - also nix mit München und Berlin) und heben die weißen Markierungen (und nicht irgendwelche oder gar alle) auf. Mithin kann also nur das weiße Pendant zur gelben Markierung gemeint sein. Du meinst, eine Sperrfläche kann nur von einer gelben Sperrfläche an derselben Stelle aufgehoben werden? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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24.05.2009, 20:14
Beitrag
#293
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Das man in Baustellen alles gelb markiert ist einfach nur sinnvoll, denn so kann sich der VT auf die Gelbmarkierung konzentrieren und muß nicht noch zusätzlich raten, was jetzt von der Weißmarkierung weiterhin gültig sein soll (z.B. Richtungspfeile). Na ich denk da etwas anders - quasi aus Sicht des Praktikers vor Ort sowie des Fahrzeuglenkers der das auch verstehen muss und nicht als VP-Kümmelkornspalter ! Für mich gelten diesbezüglich die Grundsätze: 1.gelb hebt weiß auf ! d.h., dass z.b. bei einer gelben und einer weißen Fahrbahnrandmarkierung (die so in etwa nebeneinander verlaufen, aber dann in einer Bauverschwendkung auseinandergehen) die gelbe gilt, ohne dass du auf der ganzen Länge die weiße auskreuzen musst (ist tierischer Aufwand, unsinn da unlogisch und auch wegen den vielen gelben kreuzen verwirrend - hier ist "weniger sehr oft mehr") oder die Weiße Markierung gar entfernen musst. Hier ist auch der Markierungsaufwand und die Kosten zu betrachten. 2. was ungültig ist wird gelb ausgekreuzt Dort wo du eine weiße Linie überfahren musst (z.B. eine Fahrbahnrandmarkierung bei einer Verschwenkung) und nur dort wird diese dann gelb ausgekreuzt. Das gilt auch für ungültige bzw. nicht zu beachtende Quermarkierungen wie Haltlinien oder auch Sperrflächen!! Gruß an unseren Q-Tipp!!! Alles andere Weiße kann ja (insofern es gelb nicht widerspricht) so bleiben! 3. was für den Bauzustand erforderlich ist, wird gelb markiert / ergänzt Also werden ergänzende Markierungen (wie z.B. prov. Haltlinien; bauzeitlicher FGÜ oder auch Ergänzungen an Pfeilmarkierungen mit gelb ergänzt. Das ganze ist so auszuführen, dass es für Oma Erna auf dem Weg zum Supermarkt ohne groß nachzudenken verständlich und auch selbsterklärend ist. So wird´s in der Praxis auch oft gehandhabt - und ich finde das gut so, sofern die Lösungen widerspruchsfrei und verständlich sind!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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24.05.2009, 20:27
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#294
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
gelb ausgekreuzt Sperrflächen!! Also werden ergänzende Markierungen (wie z.B. prov. Haltlinien; bauzeitlicher FGÜ oder auch Ergänzungen an Pfeilmarkierungen mit gelb ergänzt. Das ganze ist so auszuführen, dass es für Oma Erna auf dem Weg zum Supermarkt ohne groß nachzudenken verständlich und auch selbsterklärend ist. In dem Fall dürfte Oma Erna gar nicht beim Supermarkt ankommen, um sich frische Wattestäbchen zu kaufen, sofern sie die StVO kennt (was man von einem Verkehrsteilnehmer wohl erwarten sollte!!!) (Es sei denn, sie ruft von unterwegs die Polizei an und bestellt sich einen Polizeibeamten, nicht etwa einen Angestellten ) |
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24.05.2009, 20:54
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#295
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
In dem Fall dürfte Oma Erna gar nicht beim Supermarkt ankommen, um sich frische Wattestäbchen zu kaufen, sofern sie die StVO kennt (was man von einem Verkehrsteilnehmer wohl erwarten sollte!!!) (Es sei denn, sie ruft von unterwegs die Polizei an und bestellt sich einen Polizeibeamten, nicht etwa einen Angestellten ) Wieso nicht??? Ich hab´s auch vor den Diskussionen hier im VP (wo ich also in puncto gelb-Markierungen noch unbedarfter Laie war) auch ohne großes Nachdenken kapiert!!! Und bin stets an meinem Ziel angekommen... OJ PS: Wieso sollte die Oma Erna denn Wattestäbchen kaufen?? Ein Q-Tipp im VP reicht doch schon..... -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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24.05.2009, 21:06
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#296
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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24.05.2009, 21:16
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#297
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 139 Beigetreten: 20.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47506 |
Die Frage die man sich in Zukunft stellen muß ist: Darf es z.B. bei der Sperrung der Fahrtrichtung nach links (mittlerer Fahrstreifen) aussehen wie im oberen Bild, oder muß es so aussehen wie im unteren Bild? Warum soll denn die obere Variante nicht funktionieren? Aber ich weiß schon, wer sich bei unterer Variante besonders freuen wird: eine große Firma links des Rheins in der Nähe einer Landeshauptstadt! |
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24.05.2009, 21:18
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#298
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Die Frage die man sich in Zukunft stellen muß ist: Darf es z.B. bei der Sperrung der Fahrtrichtung nach links (mittlerer Fahrstreifen) aussehen wie im oberen Bild, oder muß es so aussehen wie im unteren Bild? Weder noch!!! (Wobei das untere Bild mit dem gelben und dem weißen Rechtspfeil sowie den zweifachen Fahrstreifenrandmarkierungen zu noch mehr Verwirrung und Unverständnis führt) Beides finde ich überzogen und nicht auf den ersten Blick beim Fahren verständlich. (Was ist z.B. beim Anfahren vor einer LSA; die vorherigen Fahrzeuge fahren an und du siehst zuerst den weißen Pfeil, denkst also der gilt noch, da du den gelben ja noch nicht siehts - er wird ja vom vorausfahrenden verdeckt!) Ich bin da eher für die pragmatische Methode: einfach den Links-Pfeilstummel gelb auskreuzen (wird ja in der Praxis oft so gemacht) ==> so verwirrst du den VT nicht mit verschiedenfarbigen und unterschiedlich geformten Pfeilen ==> sparst Markierungsaufwand ==> die Übersichtlichkeit bleibt gewahrt OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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24.05.2009, 21:18
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#299
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
man könnte noch die weißen Pfeile gelb auskreuzen
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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24.05.2009, 21:23
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#300
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Die obere Methode schreibt keine Fahrrichtungen mehr vor.
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