Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
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Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
24.05.2009, 21:25
Beitrag
#301
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Also so etwa:
Dann wiederhole ich doch gleich nochmal den neuen §39 StVO: Zitat (5) Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. |
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24.05.2009, 21:29
Beitrag
#302
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Dann muss aber das gelbe Kreuz als Verkehrszeichen definiert werden.
Und ich sehe gerade, für Leuchtknöpfe gilt es dann unabhängig davon ob sie eingeschaltet sind. -------------------- MfG
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24.05.2009, 21:34
Beitrag
#303
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 139 Beigetreten: 20.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47506 |
Die obere Methode schreibt keine Fahrrichtungen mehr vor. Doch schon, solange in Zukunft der geplante Grundsatz gelten soll, dass die gelbe die weiße Markierung aufhebt. Die obere Methode schreibt keine Fahrrichtungen mehr vor. Und warum sollte es dann mit der unteren Variante wieder passen? Nur, OJ hat natürlich recht, steht ein Fahrzeug über der gelben Markierung, könnten die Probleme losgehen, aber nur den Ansatz für den Abbieger auszukreuzen, halt ich für etwas geizig. Geht da etwa der Planer mit Dir durch? |
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24.05.2009, 21:36
Beitrag
#304
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Die obere Methode schreibt keine Fahrrichtungen mehr vor. Und warum sollte es dann mit der unteren Variante wieder passen? Weil Fahrrichtungen nur vorgeschrieben werden, wenn die Pfeile nurch Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen getrennt sind. -------------------- MfG
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24.05.2009, 22:07
Beitrag
#305
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
VAriante A find ich nicht nur praktisch, sondern auch selbsterklärend!! Wieso gitl der FGÜ bei Variante D nicht mehr???? OJ (der´s nicht mit soo viel gelber Farbe hat ) -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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24.05.2009, 22:10
Beitrag
#306
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Wieso gitl der FGÜ bei Variante D nicht mehr???? Gut, weil's so schön ist nochmal: Zitat (5) Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß.
Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. |
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24.05.2009, 22:11
Beitrag
#307
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Die Frage die man sich in Zukunft stellen muß ist: Darf es z.B. bei der Sperrung der Fahrtrichtung nach links (mittlerer Fahrstreifen) aussehen wie im oberen Bild, oder muß es so aussehen wie im unteren Bild? http://img190.imageshack.us/my.php?image=wsp.gif Obere Zeichnung: Da ich der Meinung bin, dass gelb weiß nur in seinem "Bereich" aufhebt (also dort, wo sie sich auch wirklich befinden, keinen Zentimeter davor oder dahinter), würde ich sagen (in Fahrtrichtung): Man darf links abbiegen, man darf nicht links abbiegen, man darf links abbiegen, man darf nicht links abbiegen Da aber Wattestäbchen völlig Recht hat und die Pfeile sich nicht zwischen Fahrstreifenbegrenzungen befinden, darf man immer links abbiegen. Außerdem darf man im Bereich der gelben Pfeile den Fahrstreifen wechseln Die untere Zeichnung dürfte einwandfrei sein |
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24.05.2009, 22:12
Beitrag
#308
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 139 Beigetreten: 20.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47506 |
Weil Fahrrichtungen nur vorgeschrieben werden, wenn die Pfeile nurch Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen getrennt sind. Ich vergass, Du favorisierst die Methode: einmal gelb - alles gelb (weil weiß ja sozusagen nicht mehr vorhanden ist). Ich fange an, die Verkehrsbehörde zu verstehen, die vor Jahren einmal anordnete, in einer Baustelle (natürlich mit gelben Markierungen) alle weißen Markierungen mittels Fräsen zu entfernen. @OJ: Du weißt sicher, was jetzt kommt? |
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24.05.2009, 22:15
Beitrag
#309
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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24.05.2009, 22:24
Beitrag
#310
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 139 Beigetreten: 20.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47506 |
Ich fange an, die Verkehrsbehörde zu verstehen, die vor Jahren einmal anordnete, in einer Baustelle (natürlich mit gelben Markierungen) alle weißen Markierungen mittels Fräsen zu entfernen. Das macht bei vielen Baustellen auch wirklich Sinn. Damit würde eine gelbe Markierung keinen Sinn mehr machen. Man könnte dann beim Einrichten einer zeitweiligen Verkehrsführung die Fräse holen, neu markieren (natürlich in weiß - gern auch mit Folien) und nach Beendigung der Massnahme geht es dann wieder retour. Die Forderung, dass gelbe Markierung mindestens die gleichen Reflexionswerte wie die vorhandene weiße Markierung haben muss, wäre dann auch hinfällig. Vielleicht können wir uns dahingehend einigen, dass viele Baustellen eine sorgfältigere Markierung vertragen könnten? |
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24.05.2009, 22:29
Beitrag
#311
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Genau so!! Dann wiederhole ich doch gleich nochmal den neuen §39 StVO: Zitat (5) Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Ja ist doch klar!!! --> lies den roten Text!!! Im Klartext: das gelbe Kreuz hebt den weißen Links-Pfeil auf (macht ihn ungültig); der geradeaus-Pfeil bleibt bestehen - also weiterhin gültig. Ich finde dies praxisbezogen, das versteht jeder Depp hinterm Lenkrad sofort (bei weißen und gelben Pfeilen nacheinander - und die dann noch mit verschiedenen Formen - da kommen viele schon ins grübeln ) Und es ist einfacher auszuführen: schließlich muss am Ende der Baustelle das gelbe Zeugs auch wieder weg!! So geht´s ganz schnell; bei eurer Variante mußt du wesentlich mehr demarkieren! OJ PS: Mal ganz unter uns: das mit der übertriebenen Gelb-Pinselei ist (aufgrund unzureichender Erläuterung in der StVO) amtsschimmelhafte Korinthenkackerei!! -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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24.05.2009, 22:30
Beitrag
#312
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Vielleicht können wir uns dahingehend einigen, dass viele Baustellen eine sorgfältigere Markierung vertragen könnten? Das auf jeden Fall. Aber viele Bereiche sind einfach so verkorkst, daß man zumindest viele der Weißmarkierungen entfernen oder Abdecken müsste, damit das Gesamtbild stimmt. Und die Gelbmarkierung hinterlässt ja auch teilweise Spuren auf vorhandener Weißmarkierung (z.B. beim Auskreuzen von Pfeilen) |
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24.05.2009, 22:37
Beitrag
#313
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Nach der Logik von MisterOJ müßte das Wort teilweise mit in den neuen Gesetzestext aufgenommen werden.
Beispiel: Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen teilweise oder ganz auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Da das dort aber nicht stehen wird, bleibt als einzige Interpretationsmöglichkeit nur Folgenden: gelbe Makierungen heben immer ALLE weißen auf (oder dürfte man sich dann in Zukunft aussuchen, welche weißen noch gelten sollen und welche nicht ). -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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24.05.2009, 22:38
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#314
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Im Klartext: das gelbe Kreuz hebt den weißen Links-Pfeil auf (macht ihn ungültig); der geradeaus-Pfeil bleibt bestehen - also weiterhin gültig. Nein das funktioniert nicht, denn es gibt keinen Geradeaus-Pfeil mit weißem Stummel dran.
-------------------- MfG
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Gast_Georg_g_* |
24.05.2009, 22:45
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#315
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Guests |
Nein das funktioniert nicht, denn es gibt keinen Geradeaus-Pfeil mit weißem Stummel dran. Du hast nach dem "Nein" ein Komma vergessen, obwohl dort zwingend eines hätte gesetzt werden müssen. Daher ist dein Satz ungültig und gilt als nicht geschrieben, dein Beitrag ist nichtig. (Nur mal so zum Vergleich ...) |
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24.05.2009, 22:46
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#316
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Nein das funktioniert nicht, denn es gibt keinen Geradeaus-Pfeil mit weißem Stummel dran. Und genau das ist das Problem - und dieses Problem ist schon lange bekannt. Das Kreuz wird zwar vom VT richtig gedeutet, macht aber aus dem gesamten weißen Pfeil ein ungültiges Verkehrszeichen. Diese Problematik wurde schon 1995 im RSA-Handbuch erläutert und entsprechende Änderungen der StVO wurden als notwendig erachtet: Zitat (RSA Handbuch, Schönborn / Schulte) Um Rechtssicherheit zu schaffen soll das Auskreuzen bei nächster Gelegenheit in die StVO aufgenommen werden; z.Z. wird die Erwähnung in den RSA als ausreichend anzusehen sein. Rechtlich kann nämlich eine ausgekreuzte Markierung als nicht mehr StVO-gerechte Markierung betrachtet werden, wonach sie unwirksam wäre.
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24.05.2009, 22:47
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#317
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Und ich sehe gerade, für Leuchtknöpfe gilt es dann unabhängig davon ob sie eingeschaltet sind. Das seh ich aber in dieser pdf http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksa....pdf/153-09.pdf anders (pdf Seite 15 / Dokument Seite 9) Oder gibt es schon wieder eine Änderung der Änderung?? Wo kann man denn mal die neue StVO in Komplettform lesen? Nicht diese komischen Änderungspdfs da... sondern so, wie sie auch dann gültig ist?! |
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24.05.2009, 22:54
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#318
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Huch, da hast du recht.
Das ist nicht die Version, die ukr zitierte -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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24.05.2009, 23:00
Beitrag
#319
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Nein das funktioniert nicht, denn es gibt keinen Geradeaus-Pfeil mit weißem Stummel dran. Du hast nach dem "Nein" ein Komma vergessen, obwohl dort zwingend eines hätte gesetzt werden müssen. Daher ist dein Satz ungültig und gilt als nicht geschrieben, dein Beitrag ist nichtig. (Nur mal so zum Vergleich ...) Du triffst den Nagel genau auf den Kopf!!! Ein sehr gelungener Vergleich! Und ein gutes Exempel zwischen der hier äußerst theoretisch geführten Diskussion (abgehoben & fern der Praxis) und der vor Ort wirklich wichtigen Punkte. (Leidet ihr neuerdings an Q-Tipperitis??? ) ... ob da nun der weiße Pfeil einen seitlichen Mini-Stummel hat (den man im Drüberfahren sowieso fast nicht erkennt - kein VT hält an und holt die Lupe & Maßband um zu prüfen, ob der Pfeil 100% der StVO entspricht!!! ) oder nicht; ob der verbleibende weiße Geradeaus-Pfeil nicht 100% der StVO entspricht ist doch für den VT so wichtig und bedeutsam wie das berühmte Fahrrad was in China umfällt. Für ihn zählt doch die Erkennbarkeit und logische Akzeptanz; Sprich: der Linkspfeil ist ausgekreuzt --> also darf ich nicht links abbiegen!!! (Also optische Klarheit statt juristischer Spitzfindigkeit!!) OJ (der ob der Diskussion hier langsam hibbelig wird) -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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24.05.2009, 23:02
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#320
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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24.05.2009, 23:05
Beitrag
#321
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Du meinst also, dass eine gelbe Markierung in München ein weiße Haltlinie in Berlin aufhebt? Ja stimmt.Hallllooooo!! Nun bleibt aber mal auf dem Teppich!!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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24.05.2009, 23:08
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#322
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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25.05.2009, 07:10
Beitrag
#323
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 139 Beigetreten: 20.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47506 |
Hier mal ein Bild "pro Fräse": Ein, zugegebenermassen, gutes Beispiel. Aber, wie gesagt, setzt Du die Fräse an, brauchst Du keine gelbe Markierung mehr, dann kannst Du genauso gut weiß nehmen. Würde man dies aber wirklich durchziehen, sähen unsere Straßen sehr schnell noch viel schlechter aus. Die Fräsarbeiten hätten mittelfristig erhebliche Auswirkungen auf die Qualität der Deckschichten (nicht nur auf deren Optik). In Deinem Beispiel scheinen aber entsprechende Arbeiten zu folgen, so dass ich Dir in diesem Falle gerne zustimme. |
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25.05.2009, 13:21
Beitrag
#324
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Habe eben nochmal im Verwaltungsverfahrensgesetz nachgelesen.
Ich zitiere das auch wenn es viel ist, da ich denke, dass das VwVfG hier nicht so bekannt sein dürfte wie die StVO. Mich interessieren die in dieser Farbe markierten Stellen: Zitat § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. (2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, 1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt; 2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt; 3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein; 4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann; 5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht; 6. der gegen die guten Sitten verstößt. (3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil 1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt; 2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat; 3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war; 4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist. (4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte. (5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat. Zitat 3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein; Das wurde von Peter Lustig schon angesprochen. Ist die Polizei da überhaupt zuständig gewesen?Zitat 5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht; Oho - das Überfahren einer Sperrfläche ist ein Bußgeldtatbestand. Andererseits gehen die Weisungen von Polizeibeamten vor. Wie sieht das nun aus? Zitat (5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat. Und bei welcher Behörde mache ich das? Doch nicht etwa bei dieser, die bereits ohne Zuständigkeit gehandelt hat.Also: nichtig oder nicht nichtig? -------------------- MfG
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26.05.2009, 21:55
Beitrag
#325
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Nur, OJ hat natürlich recht, steht ein Fahrzeug über der gelben Markierung, könnten die Probleme losgehen, .... Sag ich doch!!!!!! (Danke für deine Zustimmung ) ....aber nur den Ansatz für den Abbieger auszukreuzen, halt ich für etwas geizig. wieso geizig?? Ist eindeutig, konsequent und auch bei der von mir beschriebenen (und innerstädtisch nicht grad selten vorkommenden) Situation immer eindeutig!! Geht da etwa der Planer mit Dir durch? Ach mit mir doch nich Gruß von der Küste OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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26.05.2009, 22:48
Beitrag
#326
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Weil Fahrrichtungen nur vorgeschrieben werden, wenn die Pfeile nurch Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen getrennt sind. Jupp - aber steht da auch, dass Pfeile und die Linien die gleiche Farbe haben müssen??? Nach meinem Verständnis kann eine gelbe Markierung sowieso nur eine gleichartige weiße Markierung aufheben. .... also ein gelber geradeaus-Pfeil hebt einen weißen geradeaus-&Link-Pfeil auf.... Aber er hebt z.B. keine weiße Leitlinie oder Sperrlinie auf!!! (Dafür muss neben dieser eine gelbe Linie markiert sein) OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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26.05.2009, 22:52
Beitrag
#327
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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26.05.2009, 23:21
Beitrag
#328
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
@ OJ: liest Du die Beiträge rückwärts? Wie ??? Da geb ich dir Recht mit der Fräse - bezogen auf die Sperrfläche!! (Das mit den Pfeilen ist ok) Gute Nacht OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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29.05.2009, 17:42
Beitrag
#329
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
NEUIGKEIT
Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Ich habe ihn fotografiert und zu PDFs in verschiedenen Auflösungen gemacht. Wo kann ich den denn öffentlich hinladen? Ihr kennt euch doch da bestimmt aus. Sind keine Bilder - ist ein PDF! -------------------- MfG
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Gast_Georg_g_* |
29.05.2009, 17:46
Beitrag
#330
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Versuch's mal bei rapidshare.
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29.05.2009, 17:53
Beitrag
#331
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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Gast_Georg_g_* |
29.05.2009, 18:04
Beitrag
#332
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Guests |
Aha, die weißen "ursprünglichen" Sperrflächen galten durch die Gelbmarkierung als aufgehoben und zwar "für jedermann ersichtlich".
Nun kann man zwar erörtern, dass auch das Gericht offenbar nicht genau Bescheid weiß und fälschlicherweise von einem Grundsatz "gelb hebt weiß auf" ausgeht. Leider bezieht sich die Sache nicht auf eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit, sondern auf eine Nötigung, und die liegt m.E. auch einwandfrei vor (mind. 10 Verkehrsteilnehmer für die Dauer von 10 bis 20 Minuten am Weiterfahren hindern). Ich nehme an, dass du keine Nötigung siehst, weil du das Anhalten vor der Sperrfläche nicht als rechtswidrig betrachtest, sodass ein Tatbestandsmerkmal des § 240 StGB fehlen würde. Wirst du Rechtsmittel einlegen? |
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29.05.2009, 18:14
Beitrag
#333
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Ich werde Einspruch einlegen.
Stimmt, ich sehe keine Nötigung. Und zwar aus dem Grund, dass diese Aussage falsch ist. Die anderen Autos sind rechts und links an mir vorbei gefahren. Erstens waren dort 2 Fahrstreifen von dem ich nur auf einem stand. Einer war also zu 100% benutzbar. Und rechts neben mir war eine Ausfahrt, die wurde von den anderen Fahrern genutzt um rechts an mir vorbei zu fahren. Der Verkehr floss damals vielleicht mit 95% Normalgeschwindigkeit an mir vorbei. Man muss dazu ja sehen, dass sowieso Stau war durch die Baustelle. Erst als die Polizei kam hat diese beide Fahrstreifen dicht gemacht um Personalien von den anderen VT zu nehmen! Das habe ich den Polizisten damals auch so gesagt - dass der Verkehr lief bis diese kamen. Ist es erlaub diesen Sachverhalt falsch wider zu geben? Aber selbst wenn die Polizisten nicht gelogen hätten würde ich es nicht als Nötigung betrachten. Ich hatte nicht den Vorsatz andere VT zu behindern sondern nur die StVO einzuhalten. Und muss man für diese Straftat nicht vorsätzlich handeln? Nur im Auto zu sitzen sehe ich nicht als Gewalt an. Ich glaube wer das unter Nötigung versteht ist noch nicht genötigt worden. So gesehen wurde ich von der Behörde genötigt dort zu halten. Diese hat ja die Vorschrift erlassen. Aber egal - wie gesatgt es ist eh anders gewesen. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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29.05.2009, 18:59
Beitrag
#334
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
"Hierdurch haben Sie ein Fahrverbot verwirkt" ? ist das ein Schreibfehler ???
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29.05.2009, 19:43
Beitrag
#335
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Rapidshare sagt: "Diese Datei ist weder einem Premiumaccount, noch einem Collector's Account zugeordnet und kann deshalb insgesamt nur 10 mal heruntergeladen werden."
Wenn Du's nirgends anders einstellen willst, schick mir ne PM, ich stell's auf einen Server und schicke Dir die URL. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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29.05.2009, 20:26
Beitrag
#336
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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29.05.2009, 20:37
Beitrag
#337
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
Ich hatte nicht den Vorsatz andere VT zu behindern sondern nur die StVO einzuhalten. Und muss man für diese Straftat nicht vorsätzlich handeln? Sogar noch mehr. Lediglich "Vorsatz" kann auch bedeuten, dass Du die Behinderung nur billigend in Kauf genommen hast. Dir wird aber unterstellt, dass Du es mit dieser Aktion sogar gerade darauf angelegt hast, Leute zu behindern. Also die stärkste Form des Vorsatzes.Auch "Gewalt" kommt hier nicht in Frage, da Du kein Hindernis bereitet hast, dass nur mit etwaiger physischer Selbstschädigung zu überwinden war. Die Leute konnten nach wie vor vorbeifahren. Wattestäbchen schrieb ja bereits vorher, dass er sich nicht bewegen konnte, weil vor ihm die Sperrfläche war, neben ihm eine durchzogene Linie, und Rückwärtsfahren auf einer Kraftfahrstraße verboten ist. |
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29.05.2009, 20:40
Beitrag
#338
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
NEUIGKEIT Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Ich habe ihn fotografiert und zu PDFs in verschiedenen Auflösungen gemacht. Wo kann ich den denn öffentlich hinladen? Ihr kennt euch doch da bestimmt aus. Sind keine Bilder - ist ein PDF! Na du kannst doch eine pdf-Datei in Acrobat auch mittels "speichern unter" auch als jpg-Datei abspeichern. Und die kannst du dann wie ein Foto hochladen. OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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29.05.2009, 20:44
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#339
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Zumindest auf http://www.directupload.net kann man nicht nur Bilder, sondern auch pdfs hochladen!
Kann ja mal jemand machen, der die Datei schon hat, dann müssen wir nich auf Wattestäbchen warten *ungeduldig is* |
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29.05.2009, 21:24
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#340
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Sogar noch mehr. Lediglich "Vorsatz" kann auch bedeuten, dass Du die Behinderung nur billigend in Kauf genommen hast. Dir wird aber unterstellt, dass Du es mit dieser Aktion sogar gerade darauf angelegt hast, Leute zu behindern. Also die stärkste Form des Vorsatzes. Also nein!!!!!!!!!! Unser Q-Tipp würde sich doch niiiiiemals mit Absicht oder gar Vorsatz über Verkehrsregeln oder gar die StVO hinwegsetzen!!!!!!!!!! Auch "Gewalt" kommt hier nicht in Frage, da Du kein Hindernis bereitet hast, Dass stell ich mir lustig vor... (links ein & rechts Q-Tipp) dass nur mit etwaiger physischer Selbstschädigung zu überwinden war. Die Leute konnten nach wie vor vorbeifahren. Was bitte ist damit denn gemeint??? Einer war also zu 100% benutzbar. Warum hast du ihn dann nicht benutzt? Da war unser Q-Tipp ja quasi gefangen... OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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29.05.2009, 21:37
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#341
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Also nein!!!!!!!!!! Unser Q-Tipp würde sich doch niiiiiemals mit Absicht oder gar Vorsatz über Verkehrsregeln oder gar die StVO hinwegsetzen!!!!!!!!!! Macht er ja auch nicht. Er steht "eingekeilt" zwischen zwei gelben Fahrbahnbegrenzungen vor einer Sperrfläche und hält sich an die StVO, indem er die Markierungen nicht überfährt. |
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29.05.2009, 21:40
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#342
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Ja, armer Kerl....
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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29.05.2009, 21:41
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#343
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Also nein!!!!!!!!!! Unser Q-Tipp würde sich doch niiiiiemals mit Absicht oder gar Vorsatz über Verkehrsregeln oder gar die StVO hinwegsetzen!!!!!!!!!! Macht er ja auch nicht. Er steht "eingekeilt" zwischen zwei gelben Fahrbahnbegrenzungen vor einer Sperrfläche. Macht er ja auch nicht!!!!!!! Er hält sich nur wahrhaft buchstäblich an die StVO !!!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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29.05.2009, 22:13
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#344
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
Das heißt: steht ein Hindernis auf der Straße, das man nur zur Seite schieben kann, indem man seine eigene Karre beschädigt, dann ist das (laut Rechtsprechung) "Gewalt".
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29.05.2009, 22:48
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#345
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich konnte den Strafbefehl noch nicht sehen, aber bei aller Zurückhaltung: Der Vorwurf der Nötigung ist Quatsch. Es fehlt erst mal an der Widerrechtlichkeit, und dann dazu auch noch an der Gewalt, die konnten ja links vorbei. Will man dann argumentieren, daß sie das wegen des durchgezogenen gelben Strichs nicht durften?
Ganz abgesehen davon, daß man sich trefflich darüber streiten kann, ob bei einer Nötigung überhaupt ein bedingter Vorsatz zum Nötigungszweck genügt, denn schließlich heißt es im StGB "um zu". Wenn das schon zur Nötigung reicht, dann kann man diese ja fast überall konstruieren, wo jemand durch ein rechtswidriges Verhalten aufgehalten wird. Na, dann schaun wir mal ... also ich brenne ja darauf, live mitzuerleben, wie die Justiz mit jemand verfährt, der sich der Meinung des Staatsanwalts nach genauer als geplant an die StVO hält. Da nehme ich gerne Urlaub für Wir können ja eine VP-Fankurve aufmachen -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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29.05.2009, 22:55
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#346
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
Ganz abgesehen davon, daß man sich trefflich darüber streiten kann, ob bei einer Nötigung überhaupt ein bedingter Vorsatz zum Nötigungszweck genügt, Nö, bedingter Vorsatz reicht nicht, aber ihm (Wattestäbchen) wird ja Absicht vorgeworfen. In dem Strafbefehl steht:Durch Ihr Verhalten wurden mindestens 10 Verkehrsteilnehmer über einen Zeitraum zwischen 10 und 20 Minuten daran gehindert, ihren Weg fortzusetzen, was von Ihnen zwecks Verfolgung Ihrer Interessen beabsichtigt war. |
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29.05.2009, 23:00
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#347
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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29.05.2009, 23:14
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#348
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
<-- Der Smilie gefällt mir.
Jetzt will ich den Text auch endlich mal sehen! Das ist fies und verstößt bestimmt gegen § 1 der allgemeinen Foren-Ordnung. was von Ihnen zwecks Verfolgung Ihrer Interessen beabsichtigt war Ach, und welcher Interessen jetzt genau? Zum Polizeianrufen wär's wurscht. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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29.05.2009, 23:27
Beitrag
#349
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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30.05.2009, 08:40
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#350
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
wer möchte ? Das hier sollte auch funktionieren: Strafbefehl
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.12.2024 - 05:43 |