Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
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Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
05.07.2009, 12:27
Beitrag
#401
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Typische Formeln: - "Kann ich hier so fahren? Na klar, die anderen fahren schließlich auch so; das kann also nicht falsch sein." - "30 km/h wegen Straßenschäden? Nein, die meinen das nicht so mit den 30. Das ist nur, damit man nicht deutlich schneller als 50 fährt." Erstere ist imho gar nicht von der Hand zu weisen - zumal in fremder Umgebung; mit reichlich Abstand natürlich Streßärmer ist's außerdem, im fließenden Verkehr - vermutbar großteils aus Ortskundigen bestehend - einfach mitzuschwimmen statt als stur regeleinhaltender Spähtrupp für die Hinterherfahrenden zu fungieren und meist auch noch deren gesammelten Unmut in Gestalt von Drängelei abzubekommen Letzteres hingegen kann - allein auf weiter Flur - schon mal mächtig in die Hose gehen; Grund genug imho, das nicht allzu locker zu nehmen... lg c.s., immer wieder gern mit Vorauskommando unterwegs |
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05.07.2009, 13:10
Beitrag
#402
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
........ Dies zu erkennen stellt an den Fahrzeugführer gewisse kognitive Mindestanforderungen. Es ist sicher nicht in deinem Sinne, wenn du Zweifel daran sähst, dass du diese Mindestanforderungen erfüllst. ............ kann ich diese kognitiven Mindestanforderungen auch bei Tempo 80 in AB Baustellen des Nachts anwenden ? Wenn kein Verkehr herrscht ? Bei dreispurigen AB Ausbau, der (warum auch immer) auf 100 km begrenzt ist ? Bei Tempo 30 ohne ZS vor Schulen, nachts um 1 Uhr ? Im Grunde bei jedem VZ welches mir auf Grund meines erlesenen "Mehr"Wissens hier aus dem VP als doch relativ unsinnig erscheint ? Nur weil ich davon ausgehe das der Gesetzgeber (trotz jahrelanger Hinweise) offensichtlich einfach verschieden Aspekte in der StVo "vergessen" hat einzufügen ? Natürlich ist Wattestäbchens Reaktion extrem. Aber wie er schon schrieb; was ist der Grund, das der Gesetzgeber nicht einfach schreibt: gelbe Markierungen gehen weißen vor, bzw heben sie auf! Ein kurzer Satz und sämtliche Probleme wären gelöst. |
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05.07.2009, 18:21
Beitrag
#403
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Herdentrieb Das kann ich bestätigen! Ich denke auch, viele Verkehrsteilnehmer richten sich nicht nach Beschilderung o.ä., sondern nach dem allgemeinen Aussehen der Situation. So verbinden viele VT wie in einem anderen Thread schon festgestellt unterbrochene Fahrbahnrandmarkierungen mit automatischer Vorfahrt. Es sieht halt so aus, also wird es auch so sein Anderes Beispiel: Parkt der erste auf dem Gehweg, machen es alle anderen nach. Parkt der erste auf der Fahrbahn, machen es alle anderen nach. Herdentrieb Anderes Beispiel: Ich war letzte Woche auf der Kieler Woche. Ich war mir sicher, dass ich irgendwo einen Parkplatz nahe des Geschehens finden würde, weil ich der einzige sein werde, der sich traut, irgendwo zu parken, wo es erlaubt ist, aber den Anschein erweckt, dass es dies eben nicht ist. So fand ich eine Seitenstraße, in der Autos umherfuhren und auf Parkplatzsuche waren. Auf der einen Straßenseite Buchten zum Längsparken (alles besetzt), auf der anderen Straßenseite ein schöner, freier Fahrbahnrand. Ich wunderte mich, wieso dort keiner stand, wendete, aber kein Haltverbot in Sicht Also schön dort hingestellt Als ich 3 Stunden später wieder zurückkam, war die ganze Seite vor und hinter mir auch zugeparkt Es muss nur einer den Anfang machen |
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05.07.2009, 18:42
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#404
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
um so mehr ein Beispiel dafür, Fahrbahnmarkierungen und Schilder nur dort anzubringen wo sie ZWINGEND notwendig sind.
Ansonsten kann sich der "gemeine" VT nach den allgemein bekannten Regeln richten. RvL, § 1 etc. Vielleicht wird man dann etwas aufmerksamer. Insofern muss ich Qtipp voll zustimmen, überflüssige Sperrflächen und Z295 etc .... Etwas weniger wäre vielleicht mehr. |
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05.07.2009, 22:36
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#405
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10888 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Die meisten VT erkennen eben die Rechtslage aus der Praxis. Da wäre ich vorsichtig. Nach meiner Erfahrung ist das, was die VT aus der Praxis heraus "erkennen", nicht notwendigerweise die Rechtslage, sondern eher so eine Art zweifelhaftes "Gewohnheitsrecht", was wiederum eher durch den Herdentrieb vermittelt wird als etwa mit Köpfchen.Aber zur Klarstellung: Ich hätte in Wattestäbchens Situation ebenfalls nicht angehalten, da es weder der Sinn einer Sperrfläche noch einer gelben Linie noch einer Kombination aus beidem sein kann, einen VT derart "gefangenzunehmen". Eben. Du erfüllst die kognitiven Mindestanforderungen. kann ich diese kognitiven Mindestanforderungen auch bei Tempo 80 in AB Baustellen des Nachts anwenden ? Wenn kein Verkehr herrscht ? Moment - jetzt bringst du zwei Dinge durcheinander. Du redest hier vom Erkennen faktischer Notwendigkeiten, ich rede vom Erkennen der Rechtslage. Der normal begabte VT wird durchaus erkennen, dass es nicht nötig ist, nachts um 1 an einer Schule 30 zu fahren, aber gleichzeitig weiß er, dass die Rechtslage anders ist. Wenn er überdurchschnittlich begabt ist, dann weiß er sogar, dass er bis 50 km/h kein wesentliches Risiko eingeht. Bei dreispurigen AB Ausbau, der (warum auch immer) auf 100 km begrenzt ist ? Bei Tempo 30 ohne ZS vor Schulen, nachts um 1 Uhr ? Aber wie er schon schrieb; was ist der Grund, das der Gesetzgeber nicht einfach schreibt: gelbe Markierungen gehen weißen vor, bzw heben sie auf! Wenn du den kennst der das geschrieben hat frag ihn. Ist aber jetzt nun einmal so, und Gesetze werden nicht mal eben ad hoc geändert, und das wohl auch gut so.
Ein kurzer Satz und sämtliche Probleme wären gelöst. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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05.07.2009, 22:39
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#406
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Wobei das Problem seit mehr als 15 Jahren bekannt ist - in dieser Zeit wäre schon eine Änderung wünschenswert gewesen - einfach nur um Rechtssicherheit zu haben (auf der anordnenden und ausführenden Seite)
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05.07.2009, 22:44
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#407
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10888 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ok - dann ist also Wattestäbchen doch nicht der Entdecker. Sowas aber auch.
Aber wenn er es mal schafft, eine Widerspruchsfrist einzuhalten, werden wir ihm vielleicht wenigstens die Rechtssicherheit durch ein Urteil verdanken. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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05.07.2009, 22:46
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#408
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
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05.07.2009, 22:47
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#409
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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05.07.2009, 22:52
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#410
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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05.07.2009, 22:59
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#411
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10888 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Wieso - ist das Problem in der neuen StVO behoben?
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05.07.2009, 23:01
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#412
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Wieso - ist das Problem in der neuen StVO behoben? Da heißt es, dass gelbe Markierungen die weißen aufheben (nach Wattestäbchens Meinung heben die gelben Markierungen in Flensburg die Weißen in München auf ) Und laut ukr fällt der strittige Paragraph 41 (4) oder was das war weg - da bin ich mir aber nich so sicher.. Ich würd ja gern mal die vollständige "neue" StVO lesen, aber die scheints ja noch nirgends zu geben |
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05.07.2009, 23:06
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#413
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Wieso - ist das Problem in der neuen StVO behoben? Für Wattestäbchen ergeben sich dadurch neue "Sichtweisen". So wie ich die derzeitigen Änderungen verstehe, werden die Festlegungen des §41 geändert und in den §39 verlagert: Entwurf §39 (5) StVO Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. |
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05.07.2009, 23:17
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#414
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10888 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ok, da kann man dann wohl nichts machen.
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05.07.2009, 23:21
Beitrag
#415
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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05.07.2009, 23:24
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#416
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10888 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ja, mei, wenn er unbedingt beweisen will, dass ihm die Eignung zum Führen eines Kfz fehlt, dann kann man da nichts machen. Jedem das Seine.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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05.07.2009, 23:45
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#417
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
In Reinstetten wo ich auch oft bin, konnte ich jetzt über 10 Jahre friedlich in eine Straße fahren. An der Seite haben die Anwohner geparkt und ich bin drum herum gefahren. Ganz normal - kein Problem. Jetzt kommt jemand auf die Idee (hoffentlich mit privaten Geldern) dort Fahrstreifenbegrenzungen hinzupinseln. Jetzt wird mir mutwillig die rechtliche Möglichkeit genommen dort an den parkenden Autos (denn die Nachbarn ändern ja deshalb ihr Parkverhalten nicht) vorbei zu fahren. Und schon ist wieder Terror. Da ich Privatleute bisher nie angezeigt habe und das bei ihnen auch nicht will fahre ich halt seit paar Monaten um diese Straße drum rum. Aber ich werde versuchen diese Linie weg zu bekommen. Ich erinnere mich dunkel, dass man Sperrflächen und/oder Fahrstreifenbegrenzungen nicht beachten muss, wenn ein Auto nach § 41 Abs. 3 Nr. 3 a) und Nr. 4 b) StVO dort verbotener Weise parkt und man nicht 3 m zur freien Verfügung hat. Eine Rechtsgrundlage konnte ich allerdings nicht finden. Edit @GM_ Ohne Wattestäbchen würde mir persönlich hier etwas fehlen. Was ist daran zu kritisieren, wenn ein Querdenker eben mal die "Logik" der StVO überprüfen möchte? Ich finde das spannend. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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06.07.2009, 00:04
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#418
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Halten darf es dort aber - Muss man vor jedem Auto 3 Minuten warten, bis man es umfahren darf?
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06.07.2009, 02:43
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#419
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
@GM_: Zumindest ich habe Respekt vor der Einstellung von @Wattestäbchen. Wenn er das Ding konsequent durchziehen will - wo ist das Problem? Die Behinderung anderer VT war in seinem Fall vermutlich geringer als es täglich hundertfach durch irgendwelche Naßschrippen vorkommt. Und sein Verhalten ist immerhin vom Gesetzestext her gedeckt.
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06.07.2009, 04:44
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#420
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10888 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Leute, ich glaube euch schon, dass euch das hier Spaß macht. Das Spiel geht ja nicht auf eure Kosten sondern auf seine.
Aber ihn deshalb darin auch noch bestärken? -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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06.07.2009, 07:09
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#421
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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06.07.2009, 22:34
Beitrag
#422
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10888 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Will er ja nicht.
Er ist sauer weil man in Rheinstetten die Markierung umgepinselt hat. Und deshalb spielt er planlos Theater wie ein Kind dem man den Lolli geklaut hat. Sorry @W. - ist doch so. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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07.07.2009, 19:46
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#423
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Anderes Beispiel: Ich war letzte Woche auf der Kieler Woche. Ich war mir sicher, dass ich irgendwo einen Parkplatz nahe des Geschehens finden würde, weil ich der einzige sein werde, der sich traut, irgendwo zu parken, wo es erlaubt ist, aber den Anschein erweckt, dass es dies eben nicht ist. So fand ich eine Seitenstraße, in der Autos umherfuhren und auf Parkplatzsuche waren. Auf der einen Straßenseite Buchten zum Längsparken (alles besetzt), auf der anderen Straßenseite ein schöner, freier Fahrbahnrand. Ich wunderte mich, wieso dort keiner stand, wendete, aber kein Haltverbot in Sicht Also schön dort hingestellt Als ich 3 Stunden später wieder zurückkam, war die ganze Seite vor und hinter mir auch zugeparkt Es muss nur einer den Anfang machen Das kenne ich. Neulich bei einer Veranstaltung (Disco) in Bochum, wo ich zuvor schon einmal ein Knöllchen bekommen hatte, weil ich (mangels "besserer" Alternativen) mitten in der Nacht - wie etliche andere VT auch - auf einem überbreiten Bordstein geparkt hatte. Die Stadt hatte halt - in Kenntnis des dortigen Parkplatzproblems - nachts Ihre Knollitessen losgeschickt. Vor der Halle besteht nun folgende Situation: Vorfahrtsstraße innerhalb geschlossener Ortschaften, nur eine Fahrspur pro Richtung, beidseitig ein Parkstreifen am Rand mit einzeln abmarkierten Stellflächen. Vor und hinter diesen Parkstreifen: Kein Halteverbot, keine Fahrbahnpfeile, Ampeln, oder Sonstiges, was mich daran gehindert hätte, dort zu parken. Das habe ich bis jetzt genau zweimal dort getan - beim ersten Mal gab es einige Nachahmer - beim zweiten Mal war ich bei meiner Rückkehr immer noch der einzige, der dort stand (und den Verkehr in meiner Fahrtrichtung dazu "nötigte", auf die Gegenfahrbahn auszuweichen). Ich denke mal, dass das, was für den "Herdentrieb" entscheidend ist, nicht das erste Auto ist, sondern vielleicht das zweite, das einen vermeintlichen "Regelbruch" (der ja gar keiner ist) begeht. Denn beim zweiten Mal - wo ich völlig alleine legal am rechten Fahrbahnrand stand - standen (wie jedes Mal) etliche VT verbotenerweise auf dem breiten Bordstein vor der Halle - offenbar, weil sie glaubten, keinen legalen Parkplatz mehr finden zu können - und weil sie es ja trotz aller Gesetzeswidrigkeit dann doch nicht riskieren wollten, sich so "bescheuert" da hinzustellen wie "das eine blaue Auto", das da ganz alleine "mitten auf der Straße" steht und am Ende womöglich noch abgeschleppt wird - selber schuld. Zumindest entsprach das den "entsetzten" Blicken einiger Passanten, die ich beide Male geerntet habe, als ich dort ausgestiegen bin. Übrigens ist es immer wieder überraschend festzustellen, wo man überall parken dürfte, wenn man wollte - z.B. am rechten Rand einer auf Tempo 70 heraufgesetzten, fast komplett kreuzungsfrei verlaufenden innerstädtischen Durchgangsstraße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung - wo ich noch niemals irgendjemanden auch nur halten gesehen habe - oder aber auf Straßen, die fast schon wie Autobahnzubringer wirken, vier Fahspuren pro Richtung haben, aber innerorts liegen und keine einschlägigen Verbote aufweisen. Nur frage ich mich, wie lange man dort stehen könnte, bis irgendein einen nicht-existenten Verstoß wittern würde. (Nach dem Motto: "Hier parkt doch sonst kein normaler Mensch - also kann es wohl auch nicht erlaubt sein"). |
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08.07.2009, 00:33
Beitrag
#424
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Hier juckt es mich eigentlich immer, links neben dem abmarkierten "blauen" Radweg zu parken.
Wenn man weiter nach rechts scrollt, sieht man das die VT sich wenn, dann immer auf den Radweg stellen bzw gleich auf die Sandflächen/Bürgersteige neben dem Sportplatz. |
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08.07.2009, 02:39
Beitrag
#425
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Parken am Fahrbahnrand soll nach § 12 (4) StVO aber eher die Regel als die Ausnahme sein und wenn sich eben keiner traut, auf der Fahrbahn zu parken dann haben die halt Pech gehabt.
Bei mir im Dorf gibt es Engstellen die sind absichtlich geschaffen worden für den Fall das dort keine Autos auf der Fahrbahn parken. Und was mir auch aufgefallen ist, je größer die Stadt, desto mehr Zeichen 283 die das Halten auf innerstädtischen Straßen verbieten. Dort wird nicht darauf vertraut, daß keiner dort parkt weil es noch nie einer gemacht hat Und es gibt genug FZ-Führer, die meinen, das Parken auf Vorfahrstraßen auch innerorts verboten ist bzw. das immer zumindest teilweise auf dem Geh- oder Radweg geparkt werden müßte. BTW: ich habe heute wieder fünf Sperrflächen auf verschiedenen BABen auf Kölner Stadtgebiet gezwungenermaßen wegen so neckischer, gelber Linien überfahren müssen. Den § 41 (4) StVO scheint echt keiner kennen zu wollen -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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08.07.2009, 14:54
Beitrag
#426
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Und was mir auch aufgefallen ist, je größer die Stadt, desto mehr Zeichen 283 die das Halten auf innerstädtischen Straßen verbieten. Dort wird nicht darauf vertraut, daß keiner dort parkt weil es noch nie einer gemacht hat Na ja, die Größe einer Stadt ist sicher relativ, aber Bochum, Essen und Dortmund sind ja so klein nun auch wieder nicht ... (Gemessen an Hamburg oder Berlin sind sie das ganz sicher, aber davon ab zählen sie zu den 10 oder 15 größten Städten Deutschlands). Auch in etlichen Großstädten findest Du - wenn Du mal wirklich exakt darauf achtest - einige innerstädtische Durchgangsstraßen, auf denen kein Halteverbot besteht, auch wenn der intuitive Eindruck so abschreckend ist, dass ich dort noch nie jemanden ohne Panne habe stehen sehen. Und wer dort mit Panne am rechten Fahrbahnrand liegen bleibt, der stellt i.d.R. als allererstes sein Warndreieck auf ... (Ich weiß, dass man vor Ampeln und im Bereich von Fahrbahnpfeilen eh nicht parken darf - aber Beides findet man halt eher selten auf kreuzungsfrei verlaufenden innerstädtischen Nicht-Kraftfahrstraßen mit Tempo-70-Beschilderung). Das Gefühl, dass das Parken dort verboten sei, ist aber so dominant, dass selbst ich mich trotz besserem Wissen nicht traue, dort zu parken, weil ich fürchte, dass man mir mit §1 StVO kommen könnte (was ja nicht sooo abwegig ist ...), und ich darüber hinaus "zu viel" Angst um mein Auto und die Sicherheit meiner Mitmenschen habe ... P.S.: Als Beispiel sei die Konrad-Adenauer-Brücke in Mülheim an der Ruhr genannt (auch wenn das eine relativ kleine Großstadt ist) - die Fahrbahnpfeile waren vor einigen Jahren nämlich noch nicht da. Oder auch die Königsallee in Bochum - hier ist das rechtsseitige Parken (natürlich außerhalb der wenigen mit Pfeilen markierten Stellen) bis heute noch erlaubt. In Essen und Dortmund habe ich an anderen (weniger gefährlichen) Stellen auch schon Parkplätze mitten in der Innenstadt gefunden - in Nähe der Fußgängerzone und an Stellen, an denen normalerweise niemand auf die Idee kommen würde, dass das Parken dort erlaubt sei. Beispielsweise eine Sackgasse, die am Ende, nach ca. 100 Metern in die Dortmunder Fußgängerzone führt und wo das Parken aber nur in der einen Richtung verboten ist. (Und natürllich war der Fahrbahnrand am Ender der Sackgasse, beim Übergang in die Fußgängerzone, geöffnet). |
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08.07.2009, 22:53
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#427
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
man könnte sich natürlich auch, so man denn Zeit und Spass daran hat, statt stehenzubleiben den jeweiligen Verantwortlichen wegen Verstoß gegen §41 (4) anzeigen ....
Gibt es dafür überhaupt ein Tatbestandsaktenzeichen ??? |
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09.07.2009, 15:36
Beitrag
#428
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
man könnte sich natürlich auch, so man denn Zeit und Spass daran hat, statt stehenzubleiben den jeweiligen Verantwortlichen wegen Verstoß gegen §41 (4) anzeigen .... Und sich selbst gleich mit weil man dann ja vorsätzlich gehandelt hat und genau wusste, dass man nicht drüber durfte.
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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09.07.2009, 16:59
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#429
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
rechtfertigender Notstand vielleicht ??
aber auch sich selbst anzuzeigen dürfte nette Reaktionen auslösen ..... die Frage ist, ob man dann auch Richter findet die einen deswegen verurteilen ? |
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13.07.2009, 10:02
Beitrag
#430
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
wenn ich gross bin, will ich mal Zebrastreifen werden.
Solange mach ich mir den Spass und fange Wattestäbchen ein. |
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13.07.2009, 10:59
Beitrag
#431
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Auch wieder eine fachgerechte Gelbmarkierung
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13.07.2009, 11:34
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#432
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
ach komm, sei doch nich so kleinlich.... da haengt man ja eh fest
vor allem, so lange is die gelbe Folie da noch gar nich, maximal 3-4 Tage |
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13.07.2009, 13:19
Beitrag
#433
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
wenn ich gross bin, will ich mal Zebrastreifen werden. Solange mach ich mir den Spass und fange Wattestäbchen ein. Wo ist da der Zebrastreifen?? Offensichtlich hat man den zwar weggefräst , abder die beiden "Mittel"-Sperrflächen theoretisch eine schöne Sackgasse (da ja §41, Abs.4 StVO bei Gelbmarkierungen nur Z340 und Z295 außer Kraft setzt - Z298 [=Sperrfläche] aber nicht!!!) Ein Fall für unseren Wattestab - Q-Tipp bitte übernehmen Sie!!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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13.07.2009, 13:23
Beitrag
#434
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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13.07.2009, 14:31
Beitrag
#435
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
ich stehe da immer noch, da auf Grund des nachfolgenden Verkehrs ein Zurücksetzen nicht möglich war.
Nun geh ich mir morgen nen neuen Wagen kaufen, der andere haengt ja da fest Aber ganz ehrlich: Wattestäbchen hat meinen vollen Respekt. Nach etlichem Lesen hier im VP, fallen einem doch diverse Ungereimtheiten im tgl. SV auf. Noch eine Frage direkt an Qtipp: Gab es ein auslösendes (absurdes) Ereigniss, seit welchem du dich so auf die genaue Auslegung der Vorschriften konzentrierst ?? |
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13.07.2009, 14:36
Beitrag
#436
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Man kann doch einfach links neben dem gelben Zeichen 295 vorbei fahren und überfährt so die Sperrfläche erst gar nicht
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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13.07.2009, 16:00
Beitrag
#437
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
ganz ehrlich .....
am sonntagmorgen (verkehrsfrei) hab ich das "spasseshalber" sogar gemacht ich wollt mal sehen wie sich das anfühlt |
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13.07.2009, 16:39
Beitrag
#438
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Bei wenig Verkehr fahre ich in den Autobahnbaustellen auch immer zwischen den beiden gelben Geradeauspfeilen hindurch, also mittig auf beiden Fahrspuren
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13.07.2009, 17:04
Beitrag
#439
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
ganz ehrlich ..... am sonntagmorgen (verkehrsfrei) hab ich das "spasseshalber" sogar gemacht ich wollt mal sehen wie sich das anfühlt Und??? Schuldgefühle??? Oder eher ein Kick gespürt??? OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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13.07.2009, 17:37
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#440
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
ich stehe da immer noch, da auf Grund des nachfolgenden Verkehrs ein Zurücksetzen nicht möglich war. Huch!!! Na da werden wir VP'ler dich mal unterstützen!! Darfst wählen: Nicht das du uns noch verhungerst!!! Nun geh ich mir morgen nen neuen Wagen kaufen, der andere haengt ja da fest Aber bitte nen groooßen - damit wir auch alle reinpassen. (für künftige VP-Inspektionen.... ) Aber ganz ehrlich: Wattestäbchen hat meinen vollen Respekt. Nach etlichem Lesen hier im VP, fallen einem doch diverse Ungereimtheiten im tgl. SV auf. Noch eine Frage direkt an Qtipp: Gab es ein auslösendes (absurdes) Ereigniss, seit welchem du dich so auf die genaue Auslegung der Vorschriften konzentrierst ?? Respekt für Q-Tipp´s Mut!!! Und dafür, dass ihm noch keiner zu leibe gerückt ist.... OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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13.07.2009, 18:31
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#441
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
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13.07.2009, 18:57
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#442
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Weil es so gut in diesen Thread passt:
Habe gerade mit Verwunderung beim Blick in §37 (2) Abs.1 StVO festgestellt, dass mir ein grüner Pfeil an einer Ampel - gemäß dem Wortlaut - nur dann uneingeschränkten Vorrang vor allen anderen VT signalisiert, wenn er hinter der Kreuzung steht. (Wörtlich signalisiert er dann, dass Linksabbieger die Kreuzung in Pfeilrichtung ungehindert befahren und räumen können). Wenn eine Pfeilampel nicht hinter (sondern vor) der Kreuzung steht, signalisiert sie hingegen nach §37 StVO keine freie Fahrt, sondern zeigt lediglich an, dass der Verkehr nur in der auf dem Pfeil angezeigten Richtung "freigegeben" ist. "Freigegeben" heißt aber nicht, dass es keine feindlichen Ströme gibt - denn "freigeben" tut ja auch eine grüne Scheibe. Nach §37 StVO schützt mich ein grüner Ampelpfeil also nur dann vor Längsverkehr, wenn er hinter der Kreuzung steht ... Wusste ich vorher auch noch nicht ... Bitte sagt mir jetzt, dass das wenigstens irgendwo anders geregelt ist ... Wäre ja mal wieder ein neues Betätigungsfeld für Wattestäbchen: In der Kreuzung trotz grünem Pfeil anhalten und so lange auf den Gegenverkehr warten, bis man merkt, dass der mangels Grün gar nicht losfährt. (Ich meine das gar nicht sarkastisch - ich finde es eher erschreckend, wie sehr die gelebte Praxis tatsächlich von der gesetzlichen Grundlage abweicht ). Irgendwie auch kein Wunder, dass bei so viel Murks die Rechtssicherheit auf der Strecke bleiben muss, damit es funktioniert. P.S.: Man könnte sich nun ja auch noch darüber streiten, was es bedeuten soll, dass der Verkehr nur in der auf dem Pfeil angegezeigten Richtung freigegeben ist - für mich heißt das aber erst mal, dass das grüne Signal nur für diese Richtung gilt und nicht auch für andere Richtungen. Außerdem ist es ja auch nicht so, dass bei grünem Ampelpfeil niemand sonst Grün hätte - entgegenkommende Linskabbieger können ebenso Grün haben wie die Rechtsabbieger aus der Querstraße. Wenn ich den Gesetzestext also unvoreingenommen lese und nicht bloß so, dass am Ende das dabei herauskommen muss, was ich aus meiner gelebten Fahrpraxis kenne, dann finde ich es ziemlich deutlich, dass dieser § nicht das aussagt, was er aussagen soll. |
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13.07.2009, 21:43
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#443
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 |
Nach §37 StVO schützt mich ein grüner Ampelpfeil also nur dann vor Längsverkehr, wenn er hinter der Kreuzung steht ... Wusste ich vorher auch noch nicht ... Bitte sagt mir jetzt, dass das wenigstens irgendwo anders geregelt ist ... VwV zu § 37 StVO, Nr. 18. -------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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13.07.2009, 21:50
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#444
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Ist aber nur die VwV und damit keine Vorschrift für den Verkehrsteilnehmer.
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13.07.2009, 21:55
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#445
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 |
Bitte sagt mir jetzt, dass das wenigstens irgendwo anders geregelt ist ... (Hervorhebung durch mich.)
-------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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13.07.2009, 21:56
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#446
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Gut, kann man gelten lassen
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14.07.2009, 07:34
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#447
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Wäre ja mal wieder ein neues Betätigungsfeld für Wattestäbchen: In der Kreuzung trotz grünem Pfeil anhalten und so lange auf den Gegenverkehr warten, bis man merkt, dass der mangels Grün gar nicht losfährt. (Ich meine das gar nicht sarkastisch - ich finde es eher erschreckend, wie sehr die gelebte Praxis tatsächlich von der gesetzlichen Grundlage abweicht ). So Sachen wurden auch schon besprochen. Genau wie der mehrfeldige Grünpfeil, der total unnötig ist... Noch eine Frage direkt an Qtipp: Gab es ein auslösendes (absurdes) Ereigniss, seit welchem du dich so auf die genaue Auslegung der Vorschriften konzentrierst ?? Das war als ich mal Punkte (in dem Flensburg Zentralregister) bekam weil ich einen Bahnübergang bei Rot überquerte. Dieser hatte kein gelbes Licht. Ich fuhr drüber weil ich nicht unnötig stark bremsen wollte und noch genug Zeit war (länger als normale Gelbphasen entsprechender Ampeln). Die Polizisten, die das sahen sagten aber nur Rot ist Rot und fertig. Ich solle mich an die Vorschriften halten und sonst nix. Für dieses Verhalten habe ich gebüßt und bin nun resozialisiert. Seit dem gebe ich mir Mühe solche schlimmen Dinge dem deutschen Volk, das gegen mich entschied, nicht mehr anzutun. Das ist aber glaub schon 17 Jahre her Information über den aktuellen Stand: Die Wiedereinsetzung ist genehmigt und die Akte ist da. Habe ich gestern angesehen. Schon lustig was da alles zum Vorschein kommt wovon ich garnix wusste. Dass z. B. versucht wurde mir das Auto still zu legen. Da habe ich nix mitbekommen weil die Straßenbehörde das abgelehnt hat. Aber dass die Polizei versucht jemand von der Straße zu bekommen, der sich an die Vorschrift hält ist schon bitter. Jedenfalls läuft die Sache und irgendwann gibt es dann einen Termin... -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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14.07.2009, 16:45
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#448
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Noch eine Frage direkt an Qtipp: Gab es ein auslösendes (absurdes) Ereigniss, seit welchem du dich so auf die genaue Auslegung der Vorschriften konzentrierst ?? Das war als ich mal Punkte (in dem Flensburg Zentralregister) bekam weil ich einen Bahnübergang bei Rot überquerte. Bahnübergang??? Da werd ich doch hellhörig!!!! Dieser hatte kein gelbes Licht. Ich fuhr drüber weil ich nicht unnötig stark bremsen wollte und noch genug Zeit war (länger als normale Gelbphasen entsprechender Ampeln). Die Polizisten, die das sahen sagten aber nur Rot ist Rot und fertig. kein gelbes Licht?? Dan war´s ne Blinklichtanlage!!! Und die blinkt halt bei Einschaltung durch den Zug gleich rot. Und rotes blinklicht heißt anhalten!!! Noch genug Zeit??? Also nach meiner Erfahrung/Kenntnis (BÜ´s sind mein täglich Brot) ist an einem BÜ nie genügend Zeit!! Der Zug ist schneller da als du denkst. Außerdem kann der ja nicht ausweichen. (Kanntest du die Anlage?? oder wie kamst du zu der Einschätzung??) Ich solle mich an die Vorschriften halten und sonst nix. Für dieses Verhalten habe ich gebüßt und bin nun resozialisiert. Seit dem gebe ich mir Mühe solche schlimmen Dinge dem deutschen Volk, das gegen mich entschied, nicht mehr anzutun. Das ist aber glaub schon 17 Jahre her Sooo lange??? Man bist du nachtragend................. Information über den aktuellen Stand: Die Wiedereinsetzung ist genehmigt und die Akte ist da. Habe ich gestern angesehen. Schon lustig was da alles zum Vorschein kommt wovon ich garnix wusste. Dass z. B. versucht wurde mir das Auto still zu legen. Echt?????? Mit welcher Begründung denn?? " ... das örtliche Straßenverkehrsamt gegen Herr Wattestäbchen: Stillegungsverfügung für das auf vorgenannten Halter zugelassene Fahrzeug, pol. Kennzeichen: AB-CD 123! Begründung: völlig StVO-konfonforme Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Verbindung mit Einhaltung div. Verwaltungsvorschriften; ... " Da habe ich nix mitbekommen weil die Straßenbehörde das abgelehnt hat. Aber dass die Polizei versucht jemand von der Straße zu bekommen, der sich an die Vorschrift hält ist schon bitter. Jedenfalls läuft die Sache und irgendwann gibt es dann einen Termin... Da halt uns bitte mal auf dem laufenden!! OJ @ Q-Tipp: ich persönlich finde dein Verhalten sehr oft erbsnzählerisch, krümelkackerisch und auch Wortglauberei - sprich zu sehr theoretsich und überzogen!! Aber das ist meine Meinung. Ich find´s aber in einem demokratischen Land nicht akzeptabel, jemandem deswegen (=übervorschriftsmäßige Einhaltung von Verkehrsregeln) das Auto stillzulegen. Wo kommen wir denn da hin.... (Demnächst erhält man Flenspunkte bzw. wird einem der Führerschein entzogen nur weil man im falschen Supermarkt einkauft oder in einer örtlichen Bürgerinitiative aktiv ist!!!) -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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14.07.2009, 17:03
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#449
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Noch eine Frage direkt an Qtipp: Gab es ein auslösendes (absurdes) Ereigniss, seit welchem du dich so auf die genaue Auslegung der Vorschriften konzentrierst ?? Das war als ich mal Punkte (in dem Flensburg Zentralregister) bekam weil ich einen Bahnübergang bei Rot überquerte. Dieser hatte kein gelbes Licht. Ich fuhr drüber weil ich nicht unnötig stark bremsen wollte und noch genug Zeit war (länger als normale Gelbphasen entsprechender Ampeln). Die Polizisten, die das sahen sagten aber nur Rot ist Rot und fertig. Ich solle mich an die Vorschriften halten und sonst nix. Moment mal - die Bahn-Ampel hatte keine Gelbphase und sprang sofort auf Rot? Und dafür kann man einen VT dann drankriegen, selbst wenn er ggfs. rein technisch bedingt gar nicht mehr die Möglichkeit zum Bremsen hatte? Dann könnte man ja genau so gut eine "normale" Ampel (entgegen den Vorschriften der VwV) direkt von Grün auf Rot umschalten lassen, jeden VT zur Kasse bitten, der einen nicht-qualifizierten Rotlichtverstoß begeht (- füllt immerhin den Staatssäckel etwas auf -) und anschließend argumentieren, dass die Ampel zwar so nicht hätte angeordnet werden dürfen, dass die VT aber auch rechtswidrige Anordnungen erst einmal so zu befolgen hätten, wie sie da stehen (ob es ihnen nun technisch möglich ist oder nicht). Was Du schreibst, hört sich so an, als ob Du während des Umschaltens auf Rot noch weit genug vom Bahnübergang entfernt gewesen wärst, um die Überquerung mit einer Gefahrenbremsung abzuwenden (und evtl. den Hintermann auf die Stoßstange zu bekommen). Aber was hätte die denn gesagt, wenn Du tatsächlich schon so nah an dem Bahnübergang gewesen wärst, dass Du mit einer Vollbremsung allenfalls noch auf selbigem zum Stehen hättest kommen können? Die Wiedereinsetzung ist genehmigt und die Akte ist da. Habe ich gestern angesehen. Schon lustig was da alles zum Vorschein kommt wovon ich garnix wusste. Dass z. B. versucht wurde mir das Auto still zu legen. Da habe ich nix mitbekommen weil die Straßenbehörde das abgelehnt hat. Aber dass die Polizei versucht jemand von der Straße zu bekommen, der sich an die Vorschrift hält ist schon bitter. Tja - menschlich nachvollziehbar finde ich dieses Bestreben der Polizei ja schon. Denn praktisch ist es ja auch so, dass jemand, der alle Anordnungen immer und überall bedingungslos befolgt, mit den Verhältnissen, die er auf deutschen Straßen vorfindet, schlichtweg überfordert sein wird. (Praktisch ist es aber auch so, dass jemand, der das offen ausgesprochen hat, zumindest vor Deinen Aktionen von einigen Leuten im VP - und sicherlich auch von einigen Juristen und Polizisten - wie ein uneinsichtiger Ketzer behandelt worden ist). Das wäre das MPU-Argument. Würde mich aber sehr wundern, wenn man dafür offen und ehrlich die tatsächliche Begründung aufführen würde. Juristisch nachvollziehbar wäre es dann, wenn Polizei, Behörden und Gerichte in Deutschland seit jeher für eine pragmatische Auslegung der Gesetze bekannt gewesen wären. Da man in Deutschland aber seit jeher den Weg der Erbsenzählung beschritten ist, fürchte ich, dass die mit so viel bedingungslosem Gesetzesgehorsam überfordert sind. Zumal sie vermutlich zum ersten Mal in ihrem Leben im vollen Ausmaß mit den tatsächlichen Konsequenzen dessen konfrontiert werden, was sie immer und überall - und oft genug ausdrücklich ohne Zulassung von Ausnahmen oder Beschränkungen - verlangt haben: Wörtliche Gesetzestreue. Und das muss sehr bitter sein. Kann gut sein, dass sich deutsche Gerichte am Ende niemals die Blöße geben werden, die maßvolle Übertretung geltender Gesetze zu verlangen und die strikte Weigerung, eine solche Übertretung zu begehen, sanktionieren werden. Niemand sägt gerne auf dem Ast, auf dem er bisher immer so bequem gesessen hat. Kann aber auch sein, dass Du Dich hier zum Märthyrer eines bisweilen etwas weltfremden Systems machst, das sich seinen Mangel an Realitätsbezug und Umsetzbarkeit noch nie gerne eingestanden hat und sich für Deinen Fall irgendeine irrationale Scheinlogik zurechtbiegen wird, um der notwendigen Infragestellung der allerheiligsten Prinzipien zu entgehen. Wenn Du das Risiko eines Führerscheinentzugs bewusst in Kauf nimmst und Dir voll im Klaren darüber bist, dass die deutsche Rechtstaatlichkeit auch ihre Grenzen haben könnte, ist das, was Du hier durchziehst, völlig OK (solange Du niemanden gefährdest). Ansonsten solltest Du Dir IMHO gut überlegen, was Du riskieren willst und was nicht. Die Leute, die Dich hier moralisch unterstützen (ich auch), riskieren ihre eigene FE nämlich nicht. |
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14.07.2009, 17:10
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.12.2024 - 20:12 |