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> Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf?
mxxxxxx
Beitrag 06.09.2008, 15:14
Beitrag #51


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Das mit dem unkenntlich machen ist aber nur ne foreneigene Idee, oder ?
Die Verhandlung ist ja dann eh öffentlich, oder ?
Oder gibt es da wirklich ein Verbot des "Bekanntmachens von Zeugen" ?
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ukr
Beitrag 06.09.2008, 15:27
Beitrag #52


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Na eben, wo bleibt denn die zeugenanonymisierte Version? Steht der Q-Tip etwa schon wieder irgendwo vor einer gelben Markierung? laugh2.gif

@mxxxxxx
Der Forenbetreiber kann ja selbst entscheiden wie er mit solchen Dingen umgeht.
Die Nennung eines Zeugens in einem mangels öffentlichen Interesses zu 2% gefüllten Gerichtssaals ist im Vergleich zum Internet doch eher unbedeutend.
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mxxxxxx
Beitrag 06.09.2008, 16:19
Beitrag #53


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Klar, das war ja das, was ich gemeint/gefragt hatte, ob es gesetzlich verboten ist den Zeugen hier zu nennen, oder ob es "nur" der Forenbetreiber nicht will.
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Andreas
Beitrag 06.09.2008, 18:57
Beitrag #54


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Zitat (mxxxxxx @ 06.09.2008, 17:19) *
oder ob es "nur" der Forenbetreiber nicht will.


Der Forenbetreiber möchte es nicht und der Name des Zeugen ist für den Sachverhalt auch völlig unerheblich. wavey.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 06.09.2008, 19:28
Beitrag #55


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Zum Informationsaustausch, den einige Teilnemher hier angefragt hatten:
(Polizei->P, Wattestäbchen->W)

P:
Warum stehen sie hier

W:
Weil hier eine Sperrfläche ist. Zurück darf ich nicht weil es seine Kraftfahrsteaße ist und zur Seite nicht wegen der Fahrstreifenbegrenzung.

P:
Hier ist aber eine Baustelle und die gelben Linien heben die Sperrfläche auf.

W:
Davon weiß ich nichts. In meiner Ausgabe der StVO steht, dass Sperrflächen nicht benutzt werden dürfen und gelbe Markierungen Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien aufheben. Können sie mir mitteilen auf welche Informationen sie ich beziehn? Vielleicht bin ich da ja falsch informiert.

P:
Nein, das ist einfach so, das müssen sie mir einfach glauben

W:
Nein, muss ich nicht.

An diesem Punkt wird P langsam traurig wegen der Uneinsichtigkeit von W. Er hält die Aussage, dass sein Wort per Definition wahr sei, für wissenschafltich ausreichend begründet.
P:
Wir fahren jetzt vor ihnen her und sie folgen uns

W fährt P zu einem abgelegenen Parkplatz paar km weiter weg hinterher
P:
Haben sie Drogen genommen?

W:
Nicht, dass ich mich bewusst daran erinnern könnte

P:
Haben sie etwas getrunken?

W:
Ja

P:
Alkohol?

W:
Nein

P holt das Alkoholmessgerät
P:
Blasen sie da rein

W bläst
P:
Ok, kein Alkohol. Beugen sie mal den Kopf hinter

W knickt den Kopf ab (und versteht bis heute nicht was das sollte)
P:
Ok, also ich bin der Meinung, dass sie nicht in der Lage sind ein Kraftfahrzeug zu führen. Ich werde der Führerscheistelle empfehlen ihre Tauglichkeit überprüfen zu lassen. Ich gebe ihnen die Weisung von nun an über diese Sperrfläche zu fahren.

W:
Kann ich diese Weisung bitte schriftlich haben, damit ich sie bei Bedarf belegen kann?

P:
Nein schriftlich bekommen sie das nicht, es langt wenn ich das sage.

P gibt W noch ein Visitenkärtchen und fährt weg. W schickt P später an seine E-Mail Adresse den Beweis seines korrekten Verhaltens, indem er sein Verhalten auf die Axiome in §41 StVO zurückführt. Darauf erhält er aber leider keine Antwort.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.09.2008, 19:32
Beitrag #56





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Ob es der Polizist in der StVO nachgelesen hat? Ich glaube nicht ...
Was das mit dem Kopf beugen sollte, würde mich aber auch mal interessieren.
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Andreas
Beitrag 06.09.2008, 19:42
Beitrag #57


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Zitat (Georg_g @ 06.09.2008, 20:32) *
Was das mit dem Kopf beugen sollte, würde mich aber auch mal interessieren.


Ich vermute der police.gif wollte genauer in die Augen sehen um zu kontrolliern, ob @Wattestäbchen evtl. Drogen kosumiert hat. Was bei einem solchen Verhalten durchaus berechtigt ist... thread.gif


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ukr
Beitrag 06.09.2008, 19:51
Beitrag #58


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Wie erwartet durchaus amüsant. Gilt die Weisung über die Sperrfläche zu fahren auch dann, wenn die Baustelle nicht mehr vorhanden ist?

Sicherlich, das Verhalten von W. ist durchaus unüblich. Aber einen VT der versucht sich an die StVO zu halten zur MPU zu schicken ist ebenso grenzwertig.
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Wattestäbchen
Beitrag 06.09.2008, 19:52
Beitrag #59


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Zitat (Andreas @ 06.09.2008, 21:42) *
Zitat (Georg_g @ 06.09.2008, 20:32) *
Was das mit dem Kopf beugen sollte, würde mich aber auch mal interessieren.


Ich vermute der police.gif wollte genauer in die Augen sehen um zu kontrolliern, ob @Wattestäbchen evtl. Drogen kosumiert hat. Was bei einem solchen Verhalten durchaus berechtigt ist... thread.gif

Er stand allerdings seitlich zu mir think.gif


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ukr
Beitrag 06.09.2008, 19:57
Beitrag #60


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Zitat (Wattestäbchen @ 06.09.2008, 19:52) *
Er stand allerdings seitlich zu mir think.gif


Dann hat bestimmt jemand ein Foto gemacht. Polizist belehrt und der Delinquent lässt reumütig den Kopf hängen.
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mir
Beitrag 06.09.2008, 19:59
Beitrag #61


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Danke, Wattestäbchen! Dass der Bescheid nicht drin ist, hast Du gesehen?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Wattestäbchen
Beitrag 06.09.2008, 20:05
Beitrag #62


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Bescheid


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ukr
Beitrag 06.09.2008, 20:09
Beitrag #63


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Und? Wie geht es weiter? Widerspruch? thread.gif
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mir
Beitrag 06.09.2008, 20:24
Beitrag #64


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Das ist ja angenehm kurz. Dir wird im Kern vorgeworfen, gegen § 1 StVO verstoßen zu haben. Z 515 ist mehr als Detail zu sehen.

Ich interpretiere das aus Sicht der Bußgeldbehörde mal so:

Du hast richtig erkannt, dass durch die fehlerhaften Markierungen kein Fortkommen ist. Es ist einem VT aber zuzumuten, die Rechtswidrigkeit der Anordnung zu erkennen. Die durchgezogene Linie in Kombination mit der Sperrfläche verhindert jegliche Fortbewegungsmöglichkeit und kann nicht beabsichtigt sein. Du hättest entweder die Spur wechseln (unter Missachtung der durchgezogenen Linie) oder die Sperrfläche (vorsichtig) überfahren können. Da Du das nicht getan hast, hast Du bis zur Ankunft der Polizei den Verkehr hinter Dir vermeidbar behindert.

Ich glaub' ja nicht, dass Du damit durchkommst. Allerdings fällt ja die Verwaltungsgebühr so oder so an ...

Wäre es nicht vielversprechender, gegen die Anordnung der Leitlinien Widerspruch einzulegen, als da den Kohlhas zu geben?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.09.2008, 20:26
Beitrag #65





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20 Euro wegen einer vermeidbaren Behinderung sind ja noch recht preiswert, wenn man bedenkt, dass das auf einer Kraftfahrstraße war, wo ja das Halten verboten ist. Vielleicht hat es ja die Bußgeldstelle als verkehrsbedingte Fahrtunterbrechung, also ein Warten, angesehen. biggrin.gif
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mxxxxxx
Beitrag 06.09.2008, 20:27
Beitrag #66


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Ich würde auch sagen, dass Du den entsprechenden Stellen mitteilst, dass da ein fehler unterlaufen ist. Dann machen dei das ja bestimmt weg, weil gewollt ist das ja so nicht. Es sei denn, Sie lassen es dran, dann ist da doch noch irgendwas im Busch wink.gif

Wie ist das denn mit dem Arzt ? Wer bezahlt den, der Steuerzahler ? Oder er selber ?
Einerseits wäre es schlimm, wenn der Steuerzahler das zahlt, andererseits kann es ja nich sein, dass man zum Arzt geschickt wird, es zeigt sich, man ist gesund und man muss trotzdem zahlen . . .


P.S.: also so wie ich das verstehe war das Verhalten aber korrekt. Ich erinnere mich an meine fahrschule, da hiess es immer "passiv defensiv".
Und passiver als VORSICHTIG anzuhalten und um Hilfe zu bitten geht ja kaum.
Unabhängig von der Situation finde ich, ist das "Musterverhalten".

Also besser, als einfach so drüber zu fahren ist das wohl schon.
Die Frage wäre, was wäre passiert wenn hinter der Sperrfläche ein Loch gewesen wäre ?
Dann würde es bestimmt heissen: selber schuld, wer fährt auch über ne Sperrfläche wink.gif
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ukr
Beitrag 06.09.2008, 20:30
Beitrag #67


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Zitat (mir @ 06.09.2008, 20:24) *
Wäre es nicht vielversprechender, gegen die Anordnung der Leitlinien Widerspruch einzulegen, als da den Kohlhas zu geben?


Der richtige Ansprechpartner sitzt jedenfalls in Berlin, dort muß das Problem geklärt werden, denn die anordnende Behörde wird sich auf die RSA berufen.
Die Problematik die Wattestäbchen da mit Vorliebe aufgreift ist nämlich in unserer "Branche" geradezu unbekannt. Die Behörden ordnen nach der Devise "gelb hebt weiß auf" an - was so natürlich nicht richtig ist.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.09.2008, 20:34
Beitrag #68





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Zitat (mxxxxxx @ 06.09.2008, 21:27) *
Ich erinnere mich an meine fahrschule, da hiess es immer "passiv".
Und passiver als VORSICHTIG anzuhalten und um Hilfe zu bitten geht ja kaum.

Da hattest du aber einen langweiligen Fahrlehrer, wenn der dir beigebracht hat immer passiv zu sein. Ich nehme an, dass du es mit "defensiv" verwechselst.
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mxxxxxx
Beitrag 06.09.2008, 20:35
Beitrag #69


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Hmmm, ok wink.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 06.09.2008, 20:36
Beitrag #70


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Zitat (mir @ 06.09.2008, 22:24) *
Du hast richtig erkannt, dass durch die fehlerhaften Markierungen kein Fortkommen ist. Es ist einem VT aber zuzumuten, die Rechtswidrigkeit der Anordnung zu erkennen.

Die Anordnung ist kein Fehler und ist so gewollt. Der Behörde wurde das vorher schon mitgeteilt. Da sie die Anordnung nicht geändert hat, ist für mich klar, dass es so gemeint sein muss.
Ich habe nicht vermeidbar sondern verkehrsbedingt gehalten.


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mir
Beitrag 06.09.2008, 20:50
Beitrag #71


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Zitat (ukr @ 06.09.2008, 22:30) *
Der richtige Ansprechpartner sitzt jedenfalls in Berlin, dort muß das Problem geklärt werden, denn die anordnende Behörde wird sich auf die RSA berufen.

Das Problem ist aber auch, dass niemand bei den beteiligten Behörden einem "einfachen Verkehrsteilnehmer" mal zuhört und die Vorschriften aus seiner Sicht durchgeht. Die Reaktion des police.gif war wieder genau dasselbe: "Das kann ja nicht sein, das war schon immer so, da könnte ja jeder kommen, der spinnt doch oder nimmt Drogen." Das haben wir ja an anderer Stelle - nochj nicht in dieser Tiefe - in der Verkehrsplanung auch schon festgestellt (z.B. Ampelregelung an Radwegen). Da wird gemauert und gemauert.

Aber ich denke mal, die Bußgeldbehörde/Staatsanwaltschaft/Richter (je nachdem, wie weit das geht) werden alle froh sein, wenn sie die Akte vom Tisch haben ...

Zitat (Wattestäbchen @ 06.09.2008, 22:36) *
Die Anordnung ist kein Fehler und ist so gewollt. Der Behörde wurde das vorher schon mitgeteilt. Da sie die Anordnung nicht geändert hat, ist für mich klar, dass es so gemeint sein muss.

Hmm think.gif Sie könnte sich zum einen damit herausreden, dass sie noch keine Zeit zur Änderung hatte. Zum Zeitpunkt der Anordnung wurde möglicherweise nicht erkannt, dass sie fehlerhaft ist.

Aber selbst, wenn man Deiner Argumentation folgt: Eine absichtlich rechtswidrige Anordnung ist dennoch rechtswidrig. Es ist ja eindeutig zu erkennen, dass da Quatsch mit Soße angeordnet wurde, analog zur berüchtigten Einbahnstraßensackgasse.


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Wattestäbchen
Beitrag 06.09.2008, 21:05
Beitrag #72


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Zitat (mir @ 06.09.2008, 22:50) *
Aber ich denke mal, die Bußgeldbehörde/Staatsanwaltschaft/Richter (je nachdem, wie weit das geht) werden alle froh sein, wenn sie die Akte vom Tisch haben ...
Einspruch habe ich eingelegt. Jetzt wird das irgendwann vor Gericht gehen. Ich hätte gerne meine psycho-Untersuchung bis dahin hinausgezögert. Schließlich wird erst bei der Verhandlung geklärt ob es überhaupt einen Grund für die Anordnung der Untersuchung gab. Denn die wurde ja damit begründet, dass ich eine Sperrfläche, die durch gelbe Linien aufgehoben wurde nicht überfahren habe. Diese Aussage ist meiner Meinung nach falsch und ich hoffe, dass das Gericht keine anderen Vorschriften hat als ich.


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mir
Beitrag 06.09.2008, 21:17
Beitrag #73


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Chancenlos ist es sicher nicht. Ich ergänze dann vorsorglichst vorausblickend zum "Staatsanwalt/Richter" noch "Revisionsrichter/Bundesverfassungsgericht/Petitionsausschuss/Bundestag" whistling.gif
... und drücke Dir die Daumen!
wavey.gif


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ukr
Beitrag 06.09.2008, 21:20
Beitrag #74


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Dann bin ich mal gespannt was dabei raus kommt. Leztendlich hast du mit deiner Meinung ja vollkommen recht, nur ich glaube zu diesem Recht wirst du nicht kommen.

Und wenn, dann bekomme ich nächstes Jahr wieder keine RSA-Teilfortschreibung crybaby.gif weil man sich dann die nächsten 5 Jahre über gelbe Markierungen den Kopf zerbricht, anschließend die StVO ändern muß und dann in etwa 10 Jahren* ein Ergebnis hat.

*dann gibt es aber schon Display-Asphalt mit USB-Anschluß, der die Markierung -je nach Bedarf- selbst projeziert.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.09.2008, 13:44
Beitrag #75





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Zitat (Wattestäbchen @ 06.09.2008, 22:05) *
Einspruch habe ich eingelegt. Jetzt wird das irgendwann vor Gericht gehen.

Hast du denn den Einspruch begründet? Ich hoffe nicht, denn sonst besteht die Möglichkeit, dass sich der Sachbearbeiter mal kurz mit der Materie vertraut macht und dabei bemerkt, dass Sperrflächen so tatsächlich nicht aufgehoben werden können. Dann könnte er dem Einspruch abhelfen und das Verfahren einstellen, sodass leider keine richterliche Überprüfung des Sachverhaltes stattfinden wird.

Andererseits wird die Sperrfläche im BuGeBE gar nicht erwähnt, da es ja nur um den Vorwurf einer vermeidbaren Behinderung geht. Trotzdem würde ich im BuGeBe den Einspruch nicht begründen, wenn du eine richterliche Überprüfung anstrebst.
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Wattestäbchen
Beitrag 07.09.2008, 14:05
Beitrag #76


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Zitat (Georg_g @ 07.09.2008, 15:44) *
Zitat (Wattestäbchen @ 06.09.2008, 22:05) *
Einspruch habe ich eingelegt. Jetzt wird das irgendwann vor Gericht gehen.

Hast du denn den Einspruch begründet?
Ich habe ihn nicht begründet. Nur ein Satz, in dem ich Einspruch einlege geschrieben und das wars. Warum sollte ich ihn auch begründen? Bevor der Sachbearbeiter mir den Bußgeldbescheid schickte machte er sich doch schon mit der Materie vertraut. Ich könnte ihm also nur Informationen geben, die er bereits hat. Und ich will nicht seine Zeit verschwenden.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.09.2008, 14:17
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Zitat (Wattestäbchen @ 07.09.2008, 15:05) *
... ich will nicht seine Zeit verschwenden.

... lieber die des weitaus teureren Justizapparates... dry.gif
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ukr
Beitrag 07.09.2008, 18:57
Beitrag #78


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 07.09.2008, 15:17) *
... lieber die des weitaus teureren Justizapparates... dry.gif


Der teure Justizapparates muß aber endlich mal tätig werden, denn das Problem ist seit Jahren bekannt - nur ändert sich eben nix.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.09.2008, 19:13
Beitrag #79


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Zitat (ukr @ 07.09.2008, 19:57) *
das Problem ist seit Jahren bekannt

War das denn bis zu Q-Tips wilder Aktion überhaupt jemals ein echtes Problem? whistling.gif
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Beitrag 07.09.2008, 19:29
Beitrag #80


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Prinzipiell ja, da man Markierungen anordnet und apliziert die nicht StVO-konform sind und damit nichtig wären.
Das es für den Verkehrsteilnehmer grundsätzlich kein Problem darstellt ist zwar richtig, sollte aber nicht als Grundlage für eine zweifelhafte Regelung herhalten.

Man ist halt in unserer Branche auch sehr schnell dabei, einen VT vollzubröseln weil er über eine gelbe "Sperrlinie" fährt.
Klar - das darf er nicht, aber das er auch über gelbe Kreuzchen nicht fahren darf ist halt allgemein nicht bekannt.

Und die StVO zu drehen und wenden wie man sie braucht sollte man lieber den Anwälten überlassen.
Für die Behörde muß Rechtssicherheit gegeben sein und die ist mit dem §41 Abs. 4 StVO eben nicht vorhanden.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.09.2008, 19:41
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Zitat (ukr @ 07.09.2008, 20:29) *
... sollte aber nicht als Grundlage für eine zweifelhafte Regelung herhalten.

... die immerhin im Zweifelsfall nicht zuungunsten des betroffenen VT ausgelegt werden darf... biggrin.gif

Im vorliegenden fall hätte ich wohl schlicht vermutet, eine wie auch immer geartete "Entwertung" der Sperrfläche sei durch den fließenden Verkehr bis zur Unkenntlichkeit zerbröselt worden - so selten ist's ja nicht, daß statt einer geordneten gelben Markierung nur mehr deren traurige Überreste wild verstreut die Fahrbahn "zieren"... whistling.gif

lg
c.s.
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Beitrag 07.09.2008, 19:51
Beitrag #82


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Das ist dann eine mangelhaft ausgeführte Markierungsleistung. Da solche Markierungen oft unter Zeitdruck appliziert werden ist es nur eine Frage der Zeit bis
besonders in der kalten Jahreszeit nur noch Fetzen umher fliegen - vor allem dann, wenn der Winterdienst durchfährt. crybaby.gif

Bei bestimmten Baustellen greift man aus diesem Grund schon auf gelbe Agglomerate zurück (das ist das Krümel-Zeugs).
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.09.2008, 20:00
Beitrag #83


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Zitat (ukr @ 07.09.2008, 20:51) *
Das ist dann eine mangelhaft ausgeführte Markierungsleistung.

Das mag schon sein, ukr,
aber kann das das Problem irgendeines dort entlangkommenden VT sein? no.gif

lg
c.s.
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mxxxxxx
Beitrag 07.09.2008, 20:07
Beitrag #84


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Also ich verstehe das schon irgendwie.
Man kommt an eine Stelle, wo etwas sagt, man muss fahren, etwas anderes sagt, man darf nicht fahren.
Was soll man nun machen ? Man weiss nicht, ob hinter der besagten Stelle Gefahr besteht, könnte ja ein Loch sein.
Klar, kann auch sein, dass man das einsehen kann, kann aber eben auch sein, dass man es nicht sieht.
Und wenn schon eine Sperrfläche da ist, dann ja nicht zum Spaß, die hat ja einen Sinn.
Also denke ich ist defensiv sein, auf jeden Fall richtig.

Nicht zu vergessen:
wenn der Nachbar, der das sieht, Anzeige erstattet und es hart auf hart kommt höre ich den Richter schon sagen:
bei unklarer Verkehrslage hätten Sie eben Anhalten/Polizei rufen müssen.
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ukr
Beitrag 07.09.2008, 20:10
Beitrag #85


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Es ist ein Problem und es führt auch zu Unfällen, für welche die Verantwortlichen mit haften (müssten). Zwar redet man sich gerne mit "Besonderheit Baustelle" heraus und die Gerichte folgen dieser Auffassung auch, aber eben nicht in jedem Fall ist das Argument zutreffend.

Wenn man witterungsbedingt nicht nachmarkieren (kleben) kann, muß man halt Farbe spritzen. Auch bei widrigen Witterungsbedingungen kann man haltbare Markierung applizieren. Nur sind das halt Kosten die in der Regel nicht mit einkalkuliert sind - aber auch das ist nicht das Problem des Verkehrsteilnehmers.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.09.2008, 20:20
Beitrag #86


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Zitat (mxxxxxx @ 07.09.2008, 21:07) *
Man weiss nicht, ob hinter der besagten Stelle Gefahr besteht, könnte ja ein Loch sein.

Dann müßte dort irgendein Vorausfahrender hineingefahren sein - wenn die aber alle ungestört weiterfahren, wird sich dort kaum zwischen Deinem Vordermann und Dir ein Loch auftun... no.gif
Oder aber Du hast die ganze Straße für Dich allein - dann gilt ohnehin das Sichtfahrgebot, ob Sperrfläche oder nicht.

Nebenbei:
Zitat
wenn der Nachbar, der das sieht, Anzeige erstattet und es hart auf hart kommt

Zwar gaaaanz theoretisch richtig, aber:
Was Q-Tips Aktion kostet, kannst Du nachlesen -
Überfahren einer Sperrfläche (TBNr 141256) oder Fahrstreifenbegrenzung (TBNr 141253) hätte hier schlimmstenfalls (!) 10 Deppendollar gekostet... rolleyes.gif

lg
c.s.
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mxxxxxx
Beitrag 07.09.2008, 20:22
Beitrag #87


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Naja, auch wenn es 10EUR sind (die für manche übrigens Essen für eine Woche bedeuten!) ist es trotzdem ne Strafe.
Und ich will nicht in eine Situation kommen, in der ich mich nur entscheiden kann, WIE FALSCH ich mich verhalte.
Ich möchte schon immer die Möglichkeit haben, mich richtig zu verhalten.

P.S.:
in der Fahrprüfung ist man übrigens durchgefallen, wenn man über ne Sperrfläche fährt...
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Wattestäbchen
Beitrag 07.09.2008, 20:22
Beitrag #88


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Zitat (mxxxxxx @ 07.09.2008, 22:07) *
Und wenn schon eine Sperrfläche da ist, dann ja nicht zum Spaß, die hat ja einen Sinn.

Das sehe ich auch so, und die StVO auch:
Zitat
§45(9)
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Die Sperrfläche ist also zwingend geboten, sonst hätte sie nicht dort sein dürfen. Sie ist eine Beschränkung des fleißenden Verkehrs - also lag wohl eine Gefahrenlage vor, die ihre Anbringung rechtfertigte. Und da die Behörden sie bis gestern nicht entfernt hatten halten sie das auch nicht für einen bedauerlichen Einzelfallfehler. Von daher finde ich es nicht falsch sich defensiv zu verhalten. Ich habe ja selbst sofort die Polizei gerufen um nicht unnötig lange verkehrsbedingt zu halten. Ich habe alles getan um die Situation so schnell wie möglich zu entschärfen. Aber sie zu überfahren stand mir laut StVO nicht zu.


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mxxxxxx
Beitrag 07.09.2008, 20:26
Beitrag #89


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Und eigentlich sind Gesetze ja genau wegen soetwas da:
Ich verstehe zwar, dass einige in der Situation sagen, dass man da ruhig drüber fahren kann, machen alle anderen ja auch.
Aber wo zieht man die Grenze ? Wenn ich es für richtig halte, bei rot über die Ampel zu fahren werden viele sagen,
dass das nicht korrekt ist.
Und um genau den Unterschied, zwischen der eigenen Einschätzung und der der anderen zu umgehen, definiert der Gesetztgeber, wo man sich wie zu verhalten hat.

[EDIT]
meinst Du jetzt echt gestern, also 2008/09/07 ?
Denn mittlerweile sollten "die Verantwortlichen" ja wissen, dass dort ein Mißstand besteht...
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Nerari
Beitrag 07.09.2008, 20:33
Beitrag #90


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Irgendwie werde ich ja das Gefühl nicht los, dass hier eine Sache zum Problem gemacht wird, das sich im Alltag nicht wirklich stellt dry.gif ...

Für mich recht unterhaltsam und nicht uninteressant, mit was man sich alles das Leben schwer machen kann whistling.gif

Gruß
Nerari
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Wattestäbchen
Beitrag 07.09.2008, 20:35
Beitrag #91


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Zitat (mxxxxxx @ 07.09.2008, 22:26) *
meinst Du jetzt echt gestern, also 2008/09/07 ?
Denn mittlerweile sollten "die Verantwortlichen" ja wissen, dass dort ein Mißstand besteht...
ja

Und bei der Baustelle ist auch eine zHg von 40km/h angebracht. Ich halte das für zu langsam und sehe kein Problem ohne gegen §1 zu verstoßen schneller zu fahren. Darf ich das jetzt? Darf ich davon ausgehen, dass dort bestimmt nicht 40km/h gemeint war? Für mich ist das offensichtlich, dass es sich dabei um einen Fehler handeln muss.


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ukr
Beitrag 07.09.2008, 20:35
Beitrag #92


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Zitat (Nerari @ 07.09.2008, 21:33) *
Irgendwie werde ich ja das Gefühl nicht los, dass hier eine Sache zum Problem gemacht wird, das sich im Alltag nicht wirklich stellt dry.gif ...


Das Verkehrsportal ist aber voll damit, warum nicht mal was mit Markierungen laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.09.2008, 20:46
Beitrag #93


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Zitat (Nerari @ 07.09.2008, 21:33) *
... dass hier eine Sache zum Problem gemacht wird, das sich im Alltag nicht wirklich stellt dry.gif ...

Ich weiß nicht, Nerari... unsure.gif
Wer mit der Rennleitung auf derart vertrautem Fuße steht wie unser Q-Tip, mag durchaus Grund zu der Annahme haben, deren Ermessenspielraum könnte sich beim geringsten Fehlverhalten gegen ihn wenden... shutup.gif
Zitat (Wattestäbchen @ 12.05.2008, 19:55) *
Ich bin letztens wieder lautstark aus dem Polizeiposten in Rheinstetten entfernt worden.


wallbash.gif
c.s.
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mxxxxxx
Beitrag 07.09.2008, 20:50
Beitrag #94


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Hmmm, ist aber auch irgendwie nicht in Ordnung, oder ?
Ist es denn falsch, sich richtig zu verhalten ?!

Dass man wegen Opportunität nicht alles verfolgt, was falsch gemacht wird, ist eine Sache.
Aber dass man (versucht) jemanden zu bestrafen, weil er sich richtig verhält/verhalten will finde ich schlimm.
Erinnert mich an "alte Zeiten" bei uns, da gab es auch Leute, die konnten tun was Sie wollten, bestraft wirden die immer...
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Heinz Wäscher
Beitrag 10.09.2008, 01:03
Beitrag #95


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Ich war Gestern in einer ähnlichen Situation wie Wättestäbchen, nur war es diesmal um einiges eindeutiger für alle Verkehrsteilnehmer.

Aufgrund eines Verkehrsstaus auf der BAB 1 war ich gezwungen, mein Ziel über einen Umweg anzusteuern. Und zwar führte mich mein Weg über dieses Teilstück der B226.

Dort ist zur Zeit eine Baustelle und der Verkehr wird durch Ampeln geregelt, damit dieser auf der nur noch einspurig befahrbaren Bundesstraße abwechselnd die Engstelle passieren kann.

Soweit nichts ungewöhnliches, nur hat die ausführende Firma an beiden blink.gif Seiten der Baustelle deutlich sichtbar jeweils dieses formschöne und in seiner Schlichtheit und Ästhetik kam zu übertreffende Verkehrszeichen aufstellen lassen.

Und was war wohl die Reaktion der meisten (eigentlich aller !!!!) Fahrzeugführer: nicht "einer" hat angehalten und die Polizei verständigt um in Erfahrung zu bringen, ob er da jetzt in den offensichtlich gesperrten Streckenabschnit vor ihm einfahren darf!!!

Seltsam, seltsam whistling.gif !!!


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Wattestäbchen
Beitrag 10.09.2008, 07:39
Beitrag #96


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Zitat (Heinz Wäscher @ 10.09.2008, 03:03) *
Und was war wohl die Reaktion der meisten (eigentlich aller !!!!) Fahrzeugführer: nicht "einer" hat angehalten und die Polizei verständigt um in Erfahrung zu bringen, ob er da jetzt in den offensichtlich gesperrten Streckenabschnit vor ihm einfahren darf!!!
Was willst du damit jetzt sagen? Ist das nur eine Feststellung oder meinst du jetzt, dass man sich an Verkehrzeichen nicht mehr halten muss. Stand in der Nähe auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Ist die auch ungültig - oder ist es in Ordnung wenn sich alle darüber hinweg setzen? Wieviele VT müssen sich über eine Anordnung hinweg setzen, damit diese offensichtlich ungültig wird?

Wusstest du, dass die Sperrung dieser Straße zu diesem Zeitpunkt falsch war? Ich hätte das dort nicht gewusst. Vielleicht liegt ja eine Gefahr vor, die diese Sperrung nötig gemadcht hat. Hier gehen ja viele davon aus, dass Tempo-30 Schilder alleine dadurch gelten, dass sie angebracht sind. Egal ob man dort eine Zone hätte einrichten dürfen. Wieso darf ich dann ein anderes Zeichen, gegen das rechtlich erstmal nichts spricht als ungültig annehmen?


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Gast_Provisorium_*
Beitrag 10.09.2008, 11:45
Beitrag #97





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Ich möchte erst mal vorwegschicken, dass ich in Wattestäbchens Situation sicherlich nicht angehalten und die Polizei verständigt hätte. Ich denke auch, dass Wattestäbchen einfach Spaß daran hat, staatliche Institutionen ein wenig zu provozieren (- ob er das nun bewusst macht oder nicht).

Aber auch ich komme schätzungsweise mindestens einmal in der Woche an einer Beschilderung / Markierung vorbei, die (ähnlich wie im Fall des TE oder auch von Heinz Wäscher) offensichtlich nicht das bedeuten kann, was sie bedeuten soll. (An Wattestäbchen: Wenn die Einfahrt dort wirklich verboten gewesen sein sollte, wäre die Ampel wohl kaum eingeschaltet gewesen). Sehr häufig (aber keineswegs immer) handelt es sich bei diesem Murks um vorübergehende Baustellenbeschilderungen oder -markierungen. Und gelegentlich kommt es auch vor, dass die tatsächliche (wörtliche) Bedeutung eines Schildes etwas von mir verlangt, das sogar gefährlich oder extrem behindernd sein könnte. Zum Beispiel, wenn ich auf einer unbegrenzten BAB fahre und am Verzögerungsstreifen ein VZ 274 angebracht ist, das Tempo 30 anordnet, offiziell aber nun mal leider für die gesamte Fahrbahn gelten würde (auch wenn es nur am rechten Fahrbahnrand steht). Anders als Wattestäbchen interpretiere ich (wie wohl auch fast alle anderen VT) den Sinn solcher Beschilderungen dann so, wie ich denke, dass er offensichtlich beabsichtigt sein soll. Dabei stoße ich aber auch an deutliche Grenzen: Denn wenn an einer Ortseinfahrt eine 70er Straße etwa (erst) 50 Meter hinter dem Ortsschild wieder auf 70 angehoben wird, ich aber mit Tempo 70 auf den 50 Metern geblitzt werde, auf denen offiziell Tempo 50 gilt, könnte ich mich vermutlich nicht damit herausreden, dass die Beschilderung doch offensichtlich eine durchgehende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h suggerieren sollte, und dass ich den nachfolgenden Verkehr nicht unnötig behindern wollte. Trotzdem denke ich, dass man, wenn man realistisch ist, in etlichen Situationen nicht darum herumkommen wird, den relativ schwammigen §1 StVO über den exakten Wortlaut einer konkreteren Vorschrift zu stellen - so, wie es die Bußgeldbehörde im Falle des TE ja auch getan hat. Wenn ich beispielsweise ein Kind, das auf die Straße läuft, dadurch erheblich gefährde (oder gar schwer verletze), dass ich mich strikt weigere, auf eine Sperrfläche auszuweichen, um es nicht über den Haufen zu fahren, dann würde sich wohl auch niemand darüber beschweren, wenn ich dafür bestraft würde, dass ich mich geweigert habe, gegen ein Verbot (zum Überfahren der Sperrfläche) zu verstoßen. Obwohl in der StVO nirgendwo explizit steht, dass dieses Verbot nicht mehr gilt, wenn eine Beachtung der Sperrfläche zu einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen würde. Befahre ich eine Sperrfläche aber nun als Linksabbieger, weil der Abbiegestreifen schon überfüllt ist und ich den geradeaus fahrenden Verkehr nicht behindern möchte, kann ich nur darauf hoffen, dass die Polizei das Opportunitätsprinzip anwenden wird - einen rechtlichen Anspruch darauf habe ich jedoch nicht.

Das heißt also, dass es Situationen gibt, in denen Verstöße gegen konkrete Weisungen der StVO unumgänglich sein können. Und wann ich dafür belangt werde, dass ich gegen die StVO verstoße, ohne irgendjemanden zu behindern oder zu gefährden, und wann ich wiederum dafür belangt werde, dass ich nicht gegen den Wortlaut der StVO verstoße, dadurch aber andere VT erheblich behindere (wie der TE) oder gefährde - das scheint relativ willkürlich gehandhabt zu werden, und im Zweifelsfall wird es vermutlich gegen mich verwandt. Da bin ich einfach nur Realist.

Ich bin (aus meiner alltäglichen Erfahrung mit verkorksten Beschilderungen oder Markierungen) der festen Überzeugung, dass ein VT, der sich in ausnahmslos jeder Situation strikt weigert, gegen den Wortlaut der StVO zu verstoßen - und sei es noch so offensichtlich, was eine Anordnung (entgegen ihrer tatsächlichen Bedeutung) bedeuten soll - im Verkehrsalltag nicht bestehen kann. Dann müsste ich ja auch vor jeder Sperrfläche anhalten und die Polizei um Erlaubnis zum Überfahren bitten, wenn mich ein Parksünder mangels Platz zu eben diesem Verstoß zwingt.

Was im Falle des TE nur bemerkenswert ist, ist, dass die Polizei selbst eine MPU anordnen lässt, für deren Kosten der TE aufkommen soll. Denn damit gesteht sie ja indirekt ein, dass sie vermutet, dass ein VT, der sich immer, überall und um jeden Preis wörtlich an die StVO hält, zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland nicht geeignet ist. Das kommt gewissermaßen einer Kapitulation des Rechtsstaats gleich - denn immer und überall wird uns eingebläut, dass wir nicht nachdenken und interpretieren, sondern nur strikt die StVO befolgen sollen. Dass das in der Realität nicht ausreicht, und dass man auch mal gegen die StVO verstoßen muss, ist zwar ein Fakt, wurde aber bislang nie zugegeben.

Und so sehr ich mich an Ort und Stelle auch über Wattestäbchens Aktion geärgert hätte - in einer Hinsicht hat er meine Sympathie gewonnen: Er zeigt den Behörden, wohin es führt, wenn wir alle in jeder Situation das tun, was sie immer von uns verlangen: nämlich die StVO befolgen. wavey.gif
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Ichtyos
Beitrag 11.09.2008, 00:08
Beitrag #98


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Zitat (Provisorium @ 10.09.2008, 12:45) *
Wenn ich beispielsweise ein Kind, das auf die Straße läuft, dadurch erheblich gefährde (oder gar schwer verletze), dass ich mich strikt weigere, auf eine Sperrfläche auszuweichen, um es nicht über den Haufen zu fahren, dann würde sich wohl auch niemand darüber beschweren, wenn ich dafür bestraft würde, dass ich mich geweigert habe, gegen ein Verbot (zum Überfahren der Sperrfläche) zu verstoßen. Obwohl in der StVO nirgendwo explizit steht, dass dieses Verbot nicht mehr gilt, wenn eine Beachtung der Sperrfläche zu einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen würde.

Wenn Du in dem Fall bestraft werden würdest, hättest Du IMHO das gesamte VP hinter Dir. Das steht nicht in der STVO - aber dafür gibt es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz. Der nennt sich - glaube ich - "rechtfertigender Notstand". Selbst um einen simplen Blechschaden abzuwenden, habe ich schon mal eine Sperrfläche überfahren - mit immernoch absolut gutem Gewissen.

Ansonsten stimme ich Dir zu. @Wattestäbchen hat durch seine sehr formale Gesetzesauslegung hier im Board nicht unbedingt viele Freunde gewonnen. Aber er hat im konkreten Fall nichts weiter getan, als sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Und zumindest, wenn er bei der Aktion nicht den kompletten Verkehr in seiner Richtung lahmglegt hat, bin ich in diesem Fall auf seiner Seite.


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Wattestäbchen
Beitrag 15.09.2008, 17:30
Beitrag #99


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Die Anordnung des Gutachtens ist jetzt aufgehoben worden. Die Behörde will sich erst nochmal schlau machen blink.gif und wird evt. wieder auf mich zurück kommen. Jedenfalls muss ich jetzt doch nicht zum Neurologen und auch keine Gebühr bezahlen. Somit ist also das Strafverfahren eingestellt und der Psychotest wohl auch. Bleibt noch das Bußgeld - das läuft noch. Wie geht das mit dem Bußgeld eigentlich weiter nach meinem Einspruch? Höre ich von denen erst wenn sie mir den Gerichtstermin nennen oder gibt es da einen Zwischenschritt?

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Uwe W
Beitrag 15.09.2008, 18:21
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Es kann sein, dass die Behörde sich noch vor Abgabe ans Gericht bei Dir meldet (z.B. Bescheid wird zurückgenommen oder es wird Dir empfohlen nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage den Einspruch zurückzunehmen), es kann aber auch sein, dass Du erst vom Gericht durch die Terminsladung wieder von der Sache erfährst.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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