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> Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf?
swift
Beitrag 20.05.2010, 17:02
Beitrag #651


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.05.2010, 17:09
Beitrag #652





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Ich komme dann vielleicht zur Revisionsverhandlung ...
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swift
Beitrag 20.05.2010, 17:10
Beitrag #653


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... oder Berufung?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.05.2010, 17:15
Beitrag #654


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Wg. allzu exakter Einhaltung der StVO...? scarey.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.05.2010, 17:19
Beitrag #655





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Zitat (swift @ 20.05.2010, 18:10) *
... oder Berufung?

Eher nicht, mit Ausnahme des Punktes, dass angeblich mehrere Fahrzeuge über einen Zeitraum am Weiterfahren gehindert wurden, während WS mitteilte, dass die anderen Fahrzeuge problemlos an ihm vorbeifahren konnten.

Das richtige Rechtsmittel will ich aber lieber dem Anwalt überlassen und mich da nicht einmischen.
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swift
Beitrag 20.05.2010, 17:26
Beitrag #656


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Dann warst du also auch in der Verhandlung?

Da ist unser Q-Tip wohl an den falschen Richter geraten, hmm? think.gif
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Couscous
Beitrag 20.05.2010, 17:44
Beitrag #657


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Also, hier nun ein ausführlicherer Bericht. Zur Erinnerung: Wattestäbchen war wegen Nötigung angeklagt, weil er im März 2009 auf der B10 im Baustellenbereich vor einer Sperrfläche stehengeblieben war. Die Fahrbahn war dort verschwenkt, es hatte sich aber niemand die Mühe gemacht, die Sperrfläche abzufräsen. An dieser Stelle war die Strasse zweispurig, so dass die linke Spur unbeeinträchtigt war. Ausserdem konnte man über einen Ausfädelungsstreifen auch rechts an W. vorbeifahren.

Zunächst wurde die damalige Situation von W. geschildert und der Film eines Videodokumentationswagens betrachtet, der (schon etliche Zeit nach dem ersten Eintreffen der Polizei) an einem beachtlichen Stau vorbeifuhr bevor er bei W.s Fahrzeug anlangte.

Dann wurden zunächst zwei "Geschädigte" befragt, die angaben, durch die Aktion etwa 20 Minuten im Stau gestanden zu sein. Ob der Stau durch W. entstanden war oder zumindest verschlimmert wurde, konnten die Zeugen nicht angeben.

Danach traten nacheinander drei Polizeibeamte auf. Der erste war an dem konkreten Vorfall nicht beteiligt, berichtete aber von ähnlichen Vorkommnissen und der negativen Grundstimmung bei der Polizei gegenüber W. Der zweite war bei dem Vorfall im März dabei, brachte aber insgesamt drei verschiedene Einsätze durcheinander und hatte keine klare Erinnerung. Er konnte durch W.s Anwalt dazu gebracht werden, zuzugeben, die Polizei hätte absichtlich auf das Eintreffen eines Videodokumentationswagens gewartet, anstatt W. schnell zur Weiterfahrt anzuweisen. Auch musste er eingestehen, dass die Personalien von mehreren (ca. 10) Verkehrsteilnehmern aufgenommen wurden, was einige Minuten Verzögerung verursacht hat. Der dritte Polizeibeamte war wohl schon seit mehreren Monaten sozusagen der "Seelsorger" von W. bei der Polizei. Er gab an, dass er W. bei der Beurteilung der Rechtslage zwar recht gebe, das verwendete Mittel (die Blockade) seiner Meinung nach aber rechtswidrig sei. Seine Kontaktversuche gegenüber der StVB seien genauso fruchtlos verlaufen wie die von W. Mit W. hatte er zu jedem Zeitpunkt ein freundliches Verhältnis und sei z.T. auf bevorstehende Aktionen hingewiesen worden, so auch hier.

Zuletzt kam der psychiatrische Gutachter zu Wort, der sich zunächst über die mangelnde Kooperation von W. beschwerte. Er habe zwar in Gesprächen freundlich Auskunft erteilt, sich aber geweigert, Fragebögen auszufüllen und standardisierte Tests zu absolvieren. Aufgrund mehrerer beobachteter Verhaltensweisen sah er einen "Verdacht auf eine zwanghafte Persönlichkeitsakzentuierung". (Vorliebe für Listen und Tabellen, Penibilität, Rechthaberei -- eigentlich alles gute deutsche Tugenden also.) Eine verminderte Schuldfähigkeit sah der Gutachter nicht.

In der Urteilsbegründung ist der Richter nicht explizit auf die Frage eingegangen, ob W. die Sperrfläche überfahren durfte oder gar musste. Er stellte sich lediglich auf den Standpunkt, W. habe die Sperrfläche aus ausreichender Entfernung sehen können und hätte dann einfach auf die linke Spur ausweichen können, um das Problem zu umgehen. Da W.s Meinung nach die rechte Spur nicht befahren werden durfte, wäre das Rechtsfahrgebot davon nicht tangiert worden. Er war zwar auch der Meinung, die Polizei habe durch ihren massiven Einsatz und vor allem durch das Warten auf den Dokumentationswagen erheblich zu der Entstehung und zur Fortdauer des Staus beigetragen. Das sei aber im Zuge der Beweisaufnahme nötig gewesen und ändere nichts an der Verursachung des Staus durch W.

Was meiner Meinung nach Wattestäbchen in dieser Verhandlung geschadet hat, war die Ankündigung der Aktion am Vortag. Dadurch waren die Überraschung über die plötzlich auftauchende Sperrfläche und die daraus resultierende Unausweichlichkeit der Situation (durchgehende Mittellinie kurz vor der Sperrfläche) nicht recht glaubwürdig. Allerdings bin ich überzeugt, dass der Richter eine andere Argumentationslinie gefunden hätte, wenn es z.B. keine linke Fahrspur ohne Sperrfläche gegeben hätte. Er sagte zu meiner Überraschung auch, dass sein Urteil bereits vor der Verhandlung festgestanden habe. Dann muss ich mich schon fragen, warum eine dreistündige Verhandlung mit fünf Zeugen und einem Gutachter durchexerziert wurde, deren Kosten natürlich dem Angeklagten auferlegt wurden.

Die anderen Zuhörer mögen mich korrigieren, wenn ich etwas falsch wiedergegeben habe.

@Wattestäbchen: Ich habe mich gefreut, Dich kennenzulernen und wünsche Dir viel Erfolg bei der Berufung bzw. Revision.

Gruss, Couscous


--------------------

Gruss, Couscous
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swift
Beitrag 20.05.2010, 17:53
Beitrag #658


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Steht schon fest, dass Rechtsmittel eingelegt werden?

Ist der Anwalt auf den Gewaltbegriff eingegangen? Auf den mangelnden Vorsatz? WS wollte ja nicht die anderen VT hindern, sondern sich korrekt verhalten.
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Couscous
Beitrag 20.05.2010, 18:27
Beitrag #659


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Zitat (swift @ 20.05.2010, 18:53) *
Steht schon fest, dass Rechtsmittel eingelegt werden?


Die Frage muss Wattestäbchen beantworten. Ich tippe auf "ja".

Zitat
Ist der Anwalt auf den Gewaltbegriff eingegangen? Auf den mangelnden Vorsatz? WS wollte ja nicht die anderen VT hindern, sondern sich korrekt verhalten.


Nein und nein. Die Frage mit dem Vorsatz war ja wegen der Vorankündigung der Blockade auch etwas heikel. Zumindest das Stehenbleiben war ja geplant und angekündigt.

Gruss, Couscous


--------------------

Gruss, Couscous
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.05.2010, 18:31
Beitrag #660


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Zitat (Couscous @ 20.05.2010, 19:27) *
... wegen der Vorankündigung der Blockade auch etwas heikel. Zumindest das Stehenbleiben war ja geplant und angekündigt.


Ja und...? unsure.gif

Streng nach der seinerzeit allein maßgeblichen Fassung der StVO hätte doch jeder andere VT genau dort auch stehenbleiben müssen wink.gif

lg
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superdiesel
Beitrag 20.05.2010, 18:41
Beitrag #661


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Danke für den Bericht.

Und an @Wattestäbchen:
Das Urteil hast du nicht verdient. Ich drück die Daumen für eine eventuelle Revision - falls du dir das antun willst. (Wenn nicht, habe ich auch volles Verständnis.)


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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mariusm84
Beitrag 20.05.2010, 18:52
Beitrag #662


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So ich war ja auch dabei und bin grad wieder gut zu Hause angekommen. Dann schildere ich mal noch meine Sicht der Verhandlung.
Wie die Verhandlung von den Personen her ablief hat ja Couscous schon geschildert.

Erst kam das Video: Das konnten wir als Zuschauer leider nicht erkennen, weil der Richter den Bildschirm nicht Richtung Publikum gedreht hat.
Soweit aus der Verhandlung herauskam, ist auf dem Video eine Aufzeichnung von der Anfahrt des Polizeidokumentationwagens drauf. Wattestäbchen hatte die Aktion vortags bei der Polizei angekündigt und diese haben sich daraufhin vorbereitet um genug Beweise für eine Gerichtsverhandlung zu haben. Bei den vorherigen Fällen (Juli/Aug 08 auch anhalten vor der Sperrfläche) wurde ja das Bußgeldverfahren eingestellt. Doch Wattestäbchen hat mit einem der Polizisten besprochen gehabt, dass er ein Gerichtsverfahren möchte. Dieser hat, bei den vorherigen 2 Verfahren, extra der Bußgeldstelle geschrieben, sie solle die Verfahren nicht einstellen, was dann aber doch geschah. Damit es diesmal dann zur Verhandlung kam hat die Polizei sich gerüstet.
Auf dem Video ist die Situation dann auch gut erkenntlich.


Zu den beiden geschädigten Zeugen:
Der Erste hatte nen Pfälzerdialekt, so dass ich den überhaupt nicht verstanden hab.
Der Zweite war auf Arbeit, zum Schildertauschen unterwegs, und hat während des Wartens im Stau noch mit seinem Kollegen ein Schild ausgetauscht und wurde angeblich ca. 30 Minuten behindert (laut Polizeiprotokoll von damals 20 min).
Insgesamt soll die Polizei von 10 Geschädigten Adressen aufgenommen haben.

Dann kamen die drei Polizisten. Polizist eins konnte nur zu einem anderen Vorfall etwas sagen und hatte bei diesem Vorfall das erste Mal persönlichen Kontakt mit WS. Polizist zwei hat als Erstes von Gefährdung des Verkehrs erzählt und das ihm das Wichtigste gewesen sei, den Verkehr schnellsmöglichst wieder zum fließen zu bringen, was meiner Meinung im Widerspruch zu seiner Aussage stand, erst einmal die Adressen und Telefonnummern der nachfolgenden Fahrzeuge mitten auf der Fahrbahn aufzunehmen und WS mitsamt seinem Auto solange an Ort und Stelle stehen zulassen. Er durfte auch nochmal das Video anschauen um zu sehen um welchen der drei Fälle, die er da so durcheinander gebracht hat, es sich den eigentlich gehandelt hat. Es ging dann auch noch eine Weile hin und her mit all den anderen Fällen von WS. Vieles davon schon hier bekannt(Autobahn in Rheinstetten, Z250 Baustellenfahrzeuge frei) Zuletzt fand ich, dass er ein bisschen beleidigt war, als WSs Anwalt es so hingestellt hat, dass erst die Polizei das große Chaos erzeugt hat.

Der dritte Polizist war dann WS Ansprechpartner bei der Polizei. Der hat einen sehr vernünftigen Eindruck gemacht und hat sich auch wirklich um WS Anliegen gekümmert. WS und er haben wohl schon öfter miteinander telefoniert und viel über seine Fälle geredet. Dieser Polizist hat dann auch dafür gesorgt, dass am "Tattag" die Polizei und der Dokumentationstrupp schnell vor Ort waren.

Zur Urteilsfindung kann ich nur sagen, dass der Richter einen Strohhalm gefunden hat, an den er sich klammern konnte. Auf dem Video scheint wohl erkennbar zu sein, dass die linke Spur nicht über eine Sperrfläche führte und WS diese nutzen hätte können. Für mich kommt da die Frage auf, wie der Richter entschieden hätte, wenn die Sperrfläche beide Spuren blockiert hätte.

Alles im allem drei Interessante und teilweise auch sehr amüsante Stunden Verhandlung. Selbst der Richter und der Staatsanwalt musste grinsen, auch wenn letzterer es sich lange verkniffen hat. Schön fand ich das Schlussplädoyer von WS Anwalt, der nochmal genau dargelegt hat, ob man bestraft werden könne, wenn man sich an die Regeln halte. Der Richter hat halt doch ein kleines Schlupfloch gefunden diese Darstellung zu umgehen.

Noch zu den Fragen von Swift:
1. Der Anwalt an sich nicht, WS hat es in seinem Schlusswort noch aufgegriffen, aber sein Anwalt nebendran hat sehr skeptisch dazu geschaut.
2. WS hat immer wieder beteuert, auch auf andere Fälle bezogen, sich möglichst wenig behindernd zu Verhalten. Das hat der Richter dazu genutzt ihn zu 20 TS und 1 Monat FV und nicht wie vom Staatsanwalt gefordert auf 40 TS und 2 Monate FV zu verurteilen.
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ukr
Beitrag 20.05.2010, 18:57
Beitrag #663


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Generell lässt sich aber aus der Begründung herausorakeln, daß die Sperrfläche nicht überfahren werden durfte.
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kimchi
Beitrag 20.05.2010, 18:59
Beitrag #664


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Wattestäbchen hatte es ja schon geahnt:
Zitat (Wattestäbchen @ 27.06.2009, 23:35) *
Ich gehe ja nicht davon aus, dass die mich gleich gewinnen lassen können.

Andere Frage: Wie groß war denn das Publikum?


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steveluke
Beitrag 20.05.2010, 19:03
Beitrag #665


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** gelöscht **

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 20.05.2010, 19:04


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.05.2010, 19:04
Beitrag #666


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Zitat (mariusm84 @ 20.05.2010, 19:52) *
Auf dem Video scheint wohl erkennbar zu sein, dass die linke Spur nicht über eine Sperrfläche führte und WS diese nutzen hätte können.


War dazwischen nicht ein gelbes VZ295 - das schlichtweg nicht, "auch nicht teilweise", überfahren werden darf?

Und selbst wenn nicht: Welche realistische Chance hat ein VT, gerade *dort* zwischen Erkennen und Erreichen der Sperrfläche einen korrekten Fahrstreifenwechsel unter gebührender Berücksichtigung seiner Pflichten aus §7(5) vorzunehmen? IMHO kaum eine... no.gif

lg
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mariusm84
Beitrag 20.05.2010, 19:06
Beitrag #667


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Publikum bestand aus 2 VP´lern
Und glaub 6 oder 7 Kollegen von Wattestäbchen.

Bis zum Schluss kamen die 3 Polizisten nach ihren Zeugenaussagen noch dazu.
Und es gab nur Holzstühle.
Nur der Staatsanwalt, der Richter und die Gerichtsdienerin hatten schöne gepolsterte Drehstühle.
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Couscous
Beitrag 20.05.2010, 19:07
Beitrag #668


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Zitat (kimchi @ 20.05.2010, 19:59) *
Andere Frage: Wie groß war denn das Publikum?


Etwa 9-11 Personen, plus im weiteren Verlauf die drei Polizeibeamten. Keine Ahnung, wer die anderen Zuhörer neben mariusm84 und mir waren.

Gruss, Couscous


--------------------

Gruss, Couscous
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mariusm84
Beitrag 20.05.2010, 19:08
Beitrag #669


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.05.2010, 20:04) *
War dazwischen nicht ein gelbes VZ295 - das schlichtweg nicht, "auch nicht teilweise", überfahren werden darf?

Und selbst wenn nicht: Welche realistische Chance hat ein VT, gerade *dort* zwischen Erkennen und Erreichen der Sperrfläche einen korrekten Fahrstreifenwechsel unter gebührender Berücksichtigung seiner Pflichten aus §7(5) vorzunehmen? IMHO kaum eine... no.gif


Der Knackpunkt war ja, das Wattestäbchen die Aktion bereits angekündigt hatte und auch dargelegt hatte die Verkehrssituation schon vorher gekannt zu haben.
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Couscous
Beitrag 20.05.2010, 19:09
Beitrag #670


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.05.2010, 20:04) *
Welche realistische Chance hat ein VT, gerade *dort* zwischen Erkennen und Erreichen der Sperrfläche einen korrekten Fahrstreifenwechsel unter gebührender Berücksichtigung seiner Pflichten aus §7(5) vorzunehmen? IMHO kaum eine... no.gif


Eine sehr grosse Chance, wenn er, wie angegeben, die Stelle bereits mehrmals in beiden Richtungen befahren hat.


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Gruss, Couscous
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fraktum
Beitrag 20.05.2010, 19:10
Beitrag #671


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Zitat (Couscous @ 20.05.2010, 19:27) *
Zitat
Ist der Anwalt auf den Gewaltbegriff eingegangen? Auf den mangelnden Vorsatz? [...]

Nein und nein. [...]


Ja, aber mir, mit meinem (noch) sehr geringen Wissen über das Strafrecht, fallen außer den beiden Punkten keine weiteren Argumente ein, die gegen die Strafbarkeit nach § 240 sprechen würden.

Welche Argumente gegen die Strafbarkeit wurden denn vorgebracht?

Mein Gedankengang:

Der Erfolg ist gegeben.
Eine Tathandlung ist gegeben. (Haben wir hier eigentlich ein Tun oder ein Unterlassen?)
Streitig ist noch, ob eine Anwendung von Gewalt vorliegt und ob diese als verwerflich anzusehen ist.
Kausalität ist gegeben.
obj. Zurechnung ist gegeben. (oder?)

Vorsatz ist streitig.
Liegt ein Wissen der Tatbestandverwirlichung vor?
Liegt das Wollen der Tatbestandverwirklichung vor? mE eindeutig nein. auch kein "billigendes in Kauf nehmen" oder "gleichgültig sein".


Gruß,
fraktum
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Couscous
Beitrag 20.05.2010, 19:34
Beitrag #672


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Zitat (fraktum @ 20.05.2010, 20:10) *
Liegt das Wollen der Tatbestandverwirklichung vor? mE eindeutig nein. auch kein "billigendes in Kauf nehmen" oder "gleichgültig sein".


Warum nicht?


--------------------

Gruss, Couscous
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mir
Beitrag 20.05.2010, 20:25
Beitrag #673


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crybaby.gif Tut mir leid für Dich, Wattestäbchen!

Nun ja, warten wir auf die schriftliche Begründung.

In welchem Zusammenhang ist denn die Aussage des Richters gefallen, das Urteil wäre schon vor Beginn der mündlichen Verhandlung festgestanden? Das ist recht befremdlich, immerhin gilt im Strafrecht der Grundsatz der mündlichen Verhandlung.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Pjotr
Beitrag 20.05.2010, 20:31
Beitrag #674


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Zitat (Couscous @ 20.05.2010, 20:09) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.05.2010, 20:04) *
Welche realistische Chance hat ein VT, gerade *dort* zwischen Erkennen und Erreichen der Sperrfläche einen korrekten Fahrstreifenwechsel unter gebührender Berücksichtigung seiner Pflichten aus §7(5) vorzunehmen? IMHO kaum eine... no.gif


Eine sehr grosse Chance, wenn er, wie angegeben, die Stelle bereits mehrmals in beiden Richtungen befahren hat.


Man sollte aber ja davon ausgehen das Wattestäbchen sich 1. An das Rechtsfahrgebot hält und somit 2. Das Fahrzeug das kurz vor der "Gefahrenstelle" noch links neben/versetzt hinter/versetzt vor WS fährt bei einem Spurwechsel nicht genötigt oder unnötig gefährdet werden darf wavey.gif
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calectra
Beitrag 20.05.2010, 20:31
Beitrag #675


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Also für mich war die Verhandlung schon fast eine Farce.
Ein völlig unvorbereiteter Staatsanwalt, der weder alle Beweismittel vorher eingesehen hatte, noch die komplette Akte mitgebracht hat. Ein Richter, der im Urteil im Prinzip völlig auf eine juristische Begründung verzichtet. Es wird mit keinem Wort auf den Gewaltbegriff eingegangen noch der Vorsatz begründet. Auch auf einen weiteren wichtigen Punkt, wie man sich durch rechtmäßiges Verhalten strafbar machen kann, wird nicht eingegangen. Desweiteren ein Zeuge, der während der Wartezeit seinem Beruf nach geht und ein Polizist der zu allem etwas sagen kann, sich nur nicht mehr an den eigentlich verhandelten Tattag erinnern kann.

Ich hoffe doch sehr, dass W. sich nicht abschrecken lässt und Rechtsmittel einlegt.

MfG


--------------------
"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.05.2010, 20:48
Beitrag #676


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Zitat (calectra @ 20.05.2010, 21:31) *
ein Zeuge, der während der Wartezeit seinem Beruf nach geht ...


Na und? Hatte diese Tätigkeit mit dem Verfahren zu tun oder gar Einfluß darauf? unsure.gif

Zitat
Ich hoffe doch sehr, dass W. sich nicht abschrecken lässt und Rechtsmittel einlegt.


yes.gif yes.gif yes.gif


lg
c.s.
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Pjotr
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Beitrag #677


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.05.2010, 21:48) *
Zitat (calectra @ 20.05.2010, 21:31) *
ein Zeuge, der während der Wartezeit seinem Beruf nach geht ...


Na und? Hatte diese Tätigkeit mit dem Verfahren zu tun oder gar Einfluß darauf? unsure.gif


Die bessere Frage wäre vielleicht: Wie kann ich genötigt sein zu warten, wenn ich doch gleichzeitig bin genötigt bin meiner arbeit nach zu gehen laugh2.gif
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calectra
Beitrag 20.05.2010, 20:52
Beitrag #678


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.05.2010, 21:48) *
Zitat (calectra @ 20.05.2010, 21:31) *
ein Zeuge, der während der Wartezeit seinem Beruf nach geht ...

Na und? Hatte diese Tätigkeit mit dem Verfahren zu tun oder gar Einfluß darauf? unsure.gif

Naja der Zeuge sollte darüber Aussagen, wie lange er warten musste und dass er eben durch das Warten beschwert wurde. Dabei kam heraus, dass er während dem Warten noch Schilder auswechseln musste. Hätte an der Stelle sowieso anhalten müssen. Er hatte im Prinzip also kaum einen Schaden durch den Stau.

MfG


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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.05.2010, 21:00
Beitrag #679


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Zitat (calectra @ 20.05.2010, 21:52) *
Hätte an der Stelle sowieso anhalten müssen. Er hatte im Prinzip also kaum einen Schaden durch den Stau.


Hmmm... blink.gif

Andere demzufolge auch nicht - war doch offenbar der (gleiche?) Fahrstreifen kurz (?) vorher bereits durch den Schilderschrauber blockiert... think.gif

Hat da wenigstens Ws Anwalt eingehakt? smartass.gif

lg
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mir
Beitrag 20.05.2010, 21:05
Beitrag #680


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Man muß das positiv sehen: Der Weg in die nächsten Instanzen und in die Annalen der Justizgeschichte wurde freigeräumt ... Wäre doch schade gewesen, wenn nun ein popeliges whistling.gif Amtsgericht vorschnell den Schlußsatz gesprochen hätte! Wo das BVerfG schon so nahe ist! (Wäre ja nicht die erste Entscheidung bzgl. Nötigung.)

Mir ist auch nach ein wenig recherchieren noch immer schleierhaft, wo hier die ernstliche Beschwer der anderen VT (die dort auf dem Weg ja ohnehin nicht hätten fahren dürfen), die Absicht zur Nötigung und die Gewalt stecken. Insofern bin ich weiter hochgespannt, wie die schriftliche Begründung aussieht, und wie es weitergeht. Nötigung ist ein recht komplexes Gebiet.

Ich hoffe, Wattestäbchen ist nicht allzu geknickt.


P.S.: Ist zweite-Reihe-Parken im Berufsverkehr Nötigung? think.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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calectra
Beitrag 20.05.2010, 21:10
Beitrag #681


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.05.2010, 22:00) *
Andere demzufolge auch nicht - war doch offenbar der (gleiche?) Fahrstreifen kurz (?) vorher bereits durch den Schilderschrauber blockiert... think.gif

Nein das muss wohl noch ein paar Meter zuvor gewesen sein, so dass die Schilderschrauber noch auf dem Standstreifen halten konnten. Es konnten sowieso alle an W. links und rechts vorbeifahren, so dass ich keinen Raum für die Gewalt sehe.

Den Anwalt fand ich nicht schlecht. Er hat meiner Meinung nach gut argumentiert und auch die Zeugen ordentlich befragt und schön nachgehakt.

MfG


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mariusm84
Beitrag 20.05.2010, 21:12
Beitrag #682


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Die anderen VT haben ja auch nicht von sich aus die Sache zur Anzeige gebracht, sondern die Polizei hat sie gefragt, ob sie als Zeugen vor Gericht aussagen würden.

Falls es jetzt noch ein paar Instanzen weitergeht, finde ich ja, dass es für diese Zeugen die größere "Nötigung" ist immer wieder vor Gericht zu erscheinen. Auch wenn es Entschädigungen dafür gibt, aber Aufwand haben sie damit trotzdem.
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Wattestäbchen
Beitrag 20.05.2010, 21:55
Beitrag #683


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Hallo, es gibt mich noch. Ich hab nur nach der Verhandlung etwas zu tun gehabt und jetzt muss ich auch noch was machen. Ich scheibe noch etwas dazu, finde es aber super, dass Couscous und mariusm84 schon so ausführlich berichtet haben. Calectra, warst du dort?

Also ich schreibe später noch bisschen was...


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mir
Beitrag 20.05.2010, 21:59
Beitrag #684


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Na, das klingt schonmal nicht allzu geknickt. happy.gif


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ukr
Beitrag 20.05.2010, 22:02
Beitrag #685


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Zitat (mir @ 20.05.2010, 22:59) *
Na, das klingt schonmal nicht allzu geknickt. happy.gif

Er hat die gesamte Verhandlung bestimmt schon mathematisch analysiert und wendet die dargelegten Auffassungen künftig auf der Straße an. whistling.gif
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mir
Beitrag 20.05.2010, 22:06
Beitrag #686


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Kann passieren rofl1.gif

was ist falsch daran, wenn man die Juristen wörtlich nimmt? happy.gif


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calectra
Beitrag 20.05.2010, 22:12
Beitrag #687


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Zitat (Wattestäbchen @ 20.05.2010, 22:55) *
Calectra, warst du dort?

Mhhh, findest du meine Aussagen so falsch? dry.gif wink.gif Hab wohl eine falsche Auffassungsgabe.

Aber ja ich war da. Ich bin nur nicht besonders scharf darauf meine Identität preiszugeben. Gerade weil ja auch einige Vertreter der Exekutive vor Ort waren. thread.gif

Wir können uns aber gerne per PN unterhalten auch einem Treffen steht von meiner Seite nichts im Wege.

MfG


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Wattestäbchen
Beitrag 20.05.2010, 22:40
Beitrag #688


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Zitat (calectra @ 20.05.2010, 23:12) *
Mhhh, findest du meine Aussagen so falsch? dry.gif wink.gif Hab wohl eine falsche Auffassungsgabe.
Nein kein bisschen. Das kam wohl falsch rüber. Bin 100% deiner Meinung, wollte wirklich nur wissen ob du dort warst.


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swift
Beitrag 20.05.2010, 22:53
Beitrag #689


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Nun, das ist ja alles schön und nett, eine Nötigung nach § 240 StGB ist aber keine Lapalie.

Eine bloße Behinderung reicht hier keinesfalls aus und nur weil jemand warten muss, wurde nicht unbedingt auch (vorsätzlich) gewaltsam auf ihn eingewirkt.
Das ist kein Gummiparagraph wie § 1 StVO, insofern kann ich hier (als Unbeteiligter) nur den Kopf schütteln. no.gif

Dass der Richter auch in seiner Urteilsverkündung nicht weiter auf § 240 StGB eingegangen ist, zeigt wohl nur, dass er mehr an einer Verurteilung als an der Rechtsfindung interessiert war.
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calectra
Beitrag 20.05.2010, 23:23
Beitrag #690


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Zitat (swift @ 20.05.2010, 23:53) *
Eine bloße Behinderung reicht hier keinesfalls aus und nur weil jemand warten muss, wurde nicht unbedingt auch (vorsätzlich) gewaltsam auf ihn eingewirkt.
Das ist kein Gummiparagraph wie § 1 StVO, insofern kann ich hier (als Unbeteiligter) nur den Kopf schütteln. no.gif

Ja da erinnere ich mich an einen Satz des Richters aus der Urteilsbegründung.
"Wattestäbchen hat nicht das Recht einen Stau zu produzieren."
Da musste ich mich beherrschen nicht dazwischenzurufen: Nein er hat sogar die Pflicht.
Wie eine Behinderung für eine Verurteilung einer Nötigung ausreichen soll, ist mir ein Rätsel.

Wie gesagt, insgesamt war das Urteil und vor allem die Begründung ein Witz, der angesichts der Folgen tatsächlich nicht besonders witzig ist.

MfG


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AMenge
Beitrag 21.05.2010, 09:11
Beitrag #691


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Bin ich wirklich der Einzige hier, der das Urteil begrüsst?

Ich kann nicht nachvollziehen, dass Wattestäbchens Verhalten hier als große Heldentat gefeiert wird. Es ist ein typisch deutsches Problem, dass wir meinen, jede noch so kleine Kleinigkeit gesetzlich regeln zu müssen. Vielleicht sollte man mehr auf den Sinn als auf die Buchstaben eines Gesetzes achten.

Exzessive Rechthaberei und Prinzipienreiterei war noch nie sonderlich hilfreich.
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Jens
Beitrag 21.05.2010, 09:13
Beitrag #692


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Zitat (AMenge @ 21.05.2010, 10:11) *
Bin ich wirklich der Einzige hier, der das Urteil begrüsst?



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Andreas
Beitrag 21.05.2010, 09:17
Beitrag #693


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Zitat (AMenge @ 21.05.2010, 10:11) *
Bin ich wirklich der Einzige hier, der das Urteil begrüsst?


Du bist nicht allein.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.05.2010, 09:57
Beitrag #694


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Zitat (AMenge @ 21.05.2010, 10:11) *
Vielleicht sollte man mehr auf den Sinn als auf die Buchstaben eines Gesetzes achten.


Sollte man - gerne sogar yes.gif

Was freilich immer mehr zum Minderheitsvotum zu werden scheint - und darob nicht wirklich funktionieren kann crybaby.gif

Insofern find' ich's grundsätzlich nett happy.gif Paragraphenreitern, denen die Buchstaben offenkundig wichtiger sind als der Sinn, ebendies zukommen zu lassen; mit aller gebotenen Konsequenz und natürlich auch dann, wenn's ihnen nicht zum Vorteil gereicht biggrin.gif

Karlsruhe gehört nun mal zu jenen Städten, die die Buchstaben ganz genau nehmen; etwa den feinen Unterschied zwischen Pkw und baugleichen Lkw (den wir hier freilich nicht weiter ausdiskutieren müssen). police.gif

Was in Gestalt einer Verwarnung afaik günstiger kommt als das Überfahren einer Sperrfläche; letzteres also ein "schlimmerer" Verstoß - den "man" trotzdem begehen soll, um sich nicht einer Nötigung schuldig zu machen...? blink.gif

Und nein: Man hat, im Stadtgebiet auf die B10 aufgefahren, mangels hinreichend großer Lücken außer in tiefer Nacht oder am frühen Sonntagmorgen kaum jemals eine Chance auf einen absolut (!!) StVO-konformen Fahrstreifenwechsel... no.gif

lg
c.s.
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calectra
Beitrag 21.05.2010, 09:58
Beitrag #695


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Zitat (AMenge @ 21.05.2010, 10:11) *
Ich kann nicht nachvollziehen, dass Wattestäbchens Verhalten hier als große Heldentat gefeiert wird. Es ist ein typisch deutsches Problem, dass wir meinen, jede noch so kleine Kleinigkeit gesetzlich regeln zu müssen. Vielleicht sollte man mehr auf den Sinn als auf die Buchstaben eines Gesetzes achten.

Ich finde man kann die Sache moralisch sehen wie man will, da magst du sogar Recht haben. Aber wir leben immernoch in einem Rechtsstaat, dachte ich zumindest. Und da enbehrt das Urteil imho jeglicher Grundllage. Desweiteren ist ja schon jegliche Kleinigkeit gesetzlich geregelt, was ja das eigentliche Problem ist. Und mal werden diese Gesetze so ausgelegt, dass man sich immer strickt daran zu halten hat und mal heißt es man soll den gesunden Menschenverstand einsetzen. Das passt doch nicht, oder.

MfG


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Jens
Beitrag 21.05.2010, 10:02
Beitrag #696


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 21.05.2010, 10:57) *
Was in Gestalt einer Verwarnung afaik günstiger kommt als das Überfahren einer Sperrfläche

Das Überfahren einer Sperrfläche kostet 10 EUR, welche Verwarnung im Zusammenhang mit dem
Zitat (Bonsai-Brummi @ 21.05.2010, 10:57) *
feinen Unterschied zwischen Pkw und baugleichen Lkw
meinst du, die günstiger ist? unsure.gif


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AMenge
Beitrag 21.05.2010, 10:10
Beitrag #697


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Zitat (calectra @ 21.05.2010, 10:58) *
Ich finde man kann die Sache moralisch sehen wie man will, da magst du sogar Recht haben. Aber wir leben immernoch in einem Rechtsstaat, dachte ich zumindest. Und da enbehrt das Urteil imho jeglicher Grundllage.

Lies die einfach mal Beitrag #8 in diesem Thread durch. Der beschreibt sehr schön, dass man bei der Urteilsfindung von einem durchschnittlich begabten Autofahrer ausgehen sollte und nicht von jemandem, der beim Einsteigen ins Auto das Hirn abschaltet.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.05.2010, 10:11
Beitrag #698


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Zitat (Jens @ 21.05.2010, 11:02) *
welche Verwarnung ... meinst du, die günstiger ist? unsure.gif


Also nicht günstiger blushing.gif aber immerhin genauso teuer - mithin gleich "schlimm": Mein ganz spezieller Klassiker TBNR 112032 (wenn nicht zwischenzeitlich neu numeriert), der in KA gerne mal konsequent geahndet wird cop.gif

lg
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Digo
Beitrag 21.05.2010, 10:17
Beitrag #699


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Zitat (ukr @ 20.05.2010, 19:57) *
Generell lässt sich aber aus der Begründung herausorakeln, daß die Sperrfläche nicht überfahren werden durfte.

Die Polizei hat doch von 10 Leuten die Adressen, sind die nicht danach verbotenerweise über die Sperrfläche gefahren? wink.gif

Zitat (AMenge @ 21.05.2010, 11:10) *
Zitat (calectra @ 21.05.2010, 10:58) *
Ich finde man kann die Sache moralisch sehen wie man will, da magst du sogar Recht haben. Aber wir leben immernoch in einem Rechtsstaat, dachte ich zumindest. Und da enbehrt das Urteil imho jeglicher Grundllage.

Lies die einfach mal Beitrag #8 in diesem Thread durch. Der beschreibt sehr schön, dass man bei der Urteilsfindung von einem durchschnittlich begabten Autofahrer ausgehen sollte und nicht von jemandem, der beim Einsteigen ins Auto das Hirn abschaltet.

Der durchschnittlich begabte Autofahrer schaltet leider sein Gehirn aus (und ein paar seiner Sinne) glaube ich mittlerweilen...

Im Prinzip ist das Urteil ja vom gesunden Menschenverstand her schon richtig, aber dann doch bitte mit einer Begründung, die zum Gesetz passt...
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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.05.2010, 10:47
Beitrag #700


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Zitat (Digo @ 21.05.2010, 11:17) *
Der durchschnittlich begabte Autofahrer schaltet leider sein Gehirn aus (und ein paar seiner Sinne) glaube ich mittlerweilen...


Was (leider!!!) oft genug explizit gefordert und widrigenfalls sanktioniert wird - beileibe nicht nur von Vertretern der Obrigkeit... sad.gif

Selbst hier im VP werden ja gar nicht selten zarteste gMv-Pflänzchen stante pede mit dem StVO-Rasenmäher rasiert - achte mal darauf, welch kleinste Banalitäten da zum ernsthaften Problem werden können argue.gif

Und ja: Druck erzeugt bisweilen Gegendruck - da ist des Q-Tip Aktion nur eine besonders markante Ausprägung

lg
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