Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
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Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
21.05.2010, 10:51
Beitrag
#701
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Die Auslegung nach dem Sinn und nicht nach dem Wortlaut, wäre sicherlich in vielen Fällen wünschenswert und würde - sofern sich alle daran halten - auch zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr führen. Davon sind wir aber, sowohl auf Verkehrsteilnehmer- alsauch auf Behördenseite, weit entfernt.
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21.05.2010, 10:53
Beitrag
#702
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Dann sollte man aber zumindest versuchen, in diese Richtung zu gelangen und unser Wattestäbchen hier nicht als Robin Hood der Strassenverkehrsordnung feiern - das ist er nämlich nicht.
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21.05.2010, 10:59
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#703
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6159 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Generell lässt sich aber aus der Begründung herausorakeln, daß die Sperrfläche nicht überfahren werden durfte. Und da nötigt WS andere VT zur Einhaltung der STVO? So wie links fahren mit zHg ohne Überholabsicht? Anderseits wenn man die Analogie zu sehr überspannt riskiert am Ende der, der links mit zhG fährt bei durchgezogener Fahrbahntrennlinie (in manchen Baustellen üblich), auch ein ähnliches Urteil. |
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21.05.2010, 11:00
Beitrag
#704
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Die gMv-Auslegung ist doch schon gängige Praxis, nur das sie eben nicht objektiv ist. Ich kann z.B. von mir behaupten, daß ich auf einer übersichtlichen Bundesstraße, die auf 3km Länge mit Zeichen 295 markiert ist, garantiert nicht hinter einem Radling hinterher fahre. Ob ich das auch machen würde, wenn die Polizei hinter mir fährt, möchte ich allerdings bezweifeln, denn die haben ggf. eine andere Auffassung des gMv.
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21.05.2010, 11:04
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#705
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Die gMv-Auslegung ist doch schon gängige Praxis, nur das sie eben nicht objektiv ist. Die buchstabengetreue Gesetzesauslegung ist ebenso wenig objektiv, da sie dem Einzelfall keine Rechnung trägt. Solange nicht jeder kleine Einzelfall in all seinen Facetten gesetzlich geregelt ist, wird es immer eine gewisse Anwendungsbandbreite geben. |
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21.05.2010, 11:07
Beitrag
#706
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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21.05.2010, 11:07
Beitrag
#707
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Äh...in welchem Fall?
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21.05.2010, 11:09
Beitrag
#708
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6159 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Der durchschnittlich begabte Autofahrer schaltet leider sein Gehirn aus (und ein paar seiner Sinne) glaube ich mittlerweilen... Was (leider!!!) oft genug explizit gefordert und widrigenfalls sanktioniert wird - beileibe nicht nur von Vertretern der Obrigkeit... Ein schönes Beispiel aus der gleichen Stadt kann man gerade im Nachbarforum lesen, ein interessanter Fall weil letztendlich entscheidend sein könnte ob STVO alt oder neu gilt und ob der VT das wissen muss. |
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21.05.2010, 11:11
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#709
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Allgemein. Wenn es meinem gMv entspricht, den 5m Bereich vor einer Einmündung um 20cm zu verkürzen, indem ich mein Fahrzeug dort parke, warum beharrt dann die Überwachungskraft auf die 5m in der StVO?
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21.05.2010, 11:18
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#710
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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21.05.2010, 11:39
Beitrag
#711
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Allgemein. Wenn es meinem gMv entspricht, den 5m Bereich vor einer Einmündung um 20cm zu verkürzen, indem ich mein Fahrzeug dort parke, warum beharrt dann die Überwachungskraft auf die 5m in der StVO? Das ist nunmal das Risiko, das man eingeht, wenn man gegen das Gesetz aber gemäß dem gMv handelt - denn letzterer ist nunmal von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Die Überwachungskraft hat doch gar keine andere Möglichkeit, so zu handeln, wie sie es tut. Zäumen wir die Sache mal andersrum auf. Nehmen wir mal an, die entsprechende Gesetzespassage würde lauten "an Einmündungen ist ein ausreichender Abstand zu lassen". Gleichzeitig gibt man den Überwachungskräften die Befugnis, mit Augenmaß vorzugehen und eigenständig zu entschieden. Die Folge wäre, dass man ihnen Willkür vorwerfen würde, wenn das Augenmaß der Überwachungskraft nicht mit dem eigenen übereinstimmt. Also hat man sich hierzulande entschieden, entsprechende Zahlen in die Gesetze zu schreiben. Die kann man zwar toll nachprüfen, aber sie werden dem Einzelfall halt noch weniger gerecht. Ein Kampf gegen Windmühlen - und, wie mir zuweilen scheint, immer öfter schlicht "Perlen vor die Säue"... Und deswegen ist es in Ordnung, was Wattestäbchen tut? |
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21.05.2010, 11:52
Beitrag
#712
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Lies die einfach mal Beitrag #8 in diesem Thread durch. Der beschreibt sehr schön, dass man bei der Urteilsfindung von einem durchschnittlich begabten Autofahrer ausgehen sollte und nicht von jemandem, der beim Einsteigen ins Auto das Hirn abschaltet. Das hat aber nichts mit der Rechtsfindung zu tun, denn der vorliegende Fall lässt eben nur wenig Spielraum für Auslegungen, wie du sie anregst. Letztlich kommt es nun mal darauf an, ob die Tatbestandsmerkmale des § 240 StGB erfüllt sind - und daran ändert auch der gMv nichts. Im Übrigen halte ich es für vollkommen verfehlt, sich in einer solchen nicht auslegungsfähigen Situation auf den gMv zu berufen, denn auch Anordnungen der Behörden widersprechen nicht zu selten dem gMv - und sind dennoch zu beachten! Und deswegen ist es in Ordnung, was Wattestäbchen tut? In meinen Augen ist es zumindest nicht strafbar nach § 240 StGB. |
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21.05.2010, 11:53
Beitrag
#713
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1343 Beigetreten: 06.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49316 |
Ich finde man kann die Sache moralisch sehen wie man will, da magst du sogar Recht haben. Aber wir leben immernoch in einem Rechtsstaat, dachte ich zumindest. Und da enbehrt das Urteil imho jeglicher Grundllage. Lies die einfach mal Beitrag #8 in diesem Thread durch. Der beschreibt sehr schön, dass man bei der Urteilsfindung von einem durchschnittlich begabten Autofahrer ausgehen sollte und nicht von jemandem, der beim Einsteigen ins Auto das Hirn abschaltet. Alles recht und schön. Es geht hier aber um die Urteilsfindung im Falle einer Nötigung. Die Nötigung hat Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sein müssen. Desweiteren brauchen wir einen Vorsatz. In diesem Fall sind noch nichteinmal die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt. Also Nötigung -. Man kann da nicht einfach damit argumentieren, dass es offensichtlich nicht so gewollt sein kann und alle anderen das auch verstehen. Damit kann man eventuell begründen, dass man da nicht anhalten darf/sollte. Aber man verwirklicht dadurch noch lange nicht den Tatbestand der Nötigung. In Beitrag 8 war von einer Nötigung auch noch garkeine Rede. Und genau das ist das Problem. Es gibt wohl keinen Tatbestand nachdem man hier bestrafen kann. Dann nimmt man einfach mal eine Nötigung an. Sehr gut. Warum bestrafen wir nicht wegen versuchter Körperverletzung? Wattestäbchen hat billigend in Kauf genommen, dass jemand auffährt und sich verletzt. Oder § 315b StGB. Und das Spielchen kann man beliebig weitertreiben. MfG -------------------- "Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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21.05.2010, 11:53
Beitrag
#714
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Und deswegen ist es in Ordnung, was Wattestäbchen tut? Es ist IMHO manches "nicht in Ordnung" (das ist eine gMv-basierte Bewertung!) was erlaubt oder gar vorgeschrieben ist - ebensowenig manch Verbot Und in der Tat: Paragraphenreiter aller Couleur bei passender Gelegenheit strikt nach Vorschrift den Risiken und Nebenwirkungen ihres eigenen Tuns und Forderns auszusetzen kann (schon nach deren eigenen Maßstäben!) nicht "nicht in Ordnung" sein Gedankenspiel: Was, wenn W sich an einer Handvoll auf der Sperrfläche 'rumliegender Dachpappnägel oder ähnlich scharfkantigem und schwer erkennbarem Zeugs die Reifen ruiniert hätte? Er hätte sich längst mit der Frage konfrontiert gesehen, was er denn auf der Sperrfläche verloren habe - richtig? lg c.s. |
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21.05.2010, 11:55
Beitrag
#715
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Gedankenspiel: Was, wenn W sich an einer Handvoll auf der Sperrfläche 'rumliegender Dachpappnägel oder ähnlich scharfkantigem und schwer erkennbarem Zeugs die Reifen ruiniert hätte? Er hätte sich längst mit der Frage konfrontiert gesehen, was er denn auf der Sperrfläche verloren habe - richtig? Das ist übrigens garnicht so abwägig, da sich dort oftmals sehr viel Rödel ansammelt. Ansich ist das Verhalten von WS sicherlich streitbar, dennoch hat er damit erzielt, daß man sich zumindest mit der Thematik befasst. Denn so wie ich das herausgelesen habe, hat die Polizei die Behörde auf die Problematik hingewiesen, aber ohne das etwas geändert wurde. |
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21.05.2010, 11:57
Beitrag
#716
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
@swift: Wenn du mit "nicht auslegungsfähiger Situation" das Überfahren der Sperrfläche meinst, so legen offenbar jeden Tag hunderte von Autofahrern das Ganze etwas anders aus als unser Wattestäbchen.
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21.05.2010, 12:00
Beitrag
#717
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Es fahren jeden Tag hunderte, wenn nicht tausende Autofahrer viel zu schnell (besonders eingangs von BAB-Baustellen) und/oder mit zu viel Alk im Blut - ist's deswegen i.O.?
lg c.s., der natürlich auch, den Zehner riskierend, kraft gMv über die Sperrfläche gefahren wäre |
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21.05.2010, 12:07
Beitrag
#718
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30589 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
der natürlich auch, den Zehner riskierend, kraft gMv über die Sperrfläche gefahren wäre Du hättest garnichts riskiert, da laut Bußgeldstelle die Sperrfläche durch das Zeichen 515 außer Kraft gesetzt war. -------------------- |
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21.05.2010, 12:13
Beitrag
#719
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Die Bußgeldstelle hat schlicht nicht zu entscheiden, ob ein VZ gültig ist oder nicht
Die kann allenfalls im Einzelfall entscheiden, das Verfahren einzustellen; weswegen der "Sünder" zunächst riskiert, die davon überzeugen oder aber zahlen (bringt Frieden!) zu müssen In Zeiten, da schon mal die in tiefster Nacht Stopschilder an kilometerweit zu überblickenden agO-Kreuzungen bewacht und allfällige Verstöße kostenpflichtig ahndet kann ich keinem verdenken, wenn er sich solchem Ungemach von vornherein zu entziehen trachtet und's also ganz genau nimmt lg c.s. |
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21.05.2010, 12:14
Beitrag
#720
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 113 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: Kreis Ludwigsburg Mitglieds-Nr.: 41960 |
Was meiner Ansicht nach auch noch gegen eine Nötigung spricht, ist dass WS sein Auto möglichst platzsparend auf der rechten Spur geparkt hat und die anderen Fahrzeuge links ganz normal vorbeikonnten und rechts auch noch bei überfahren einiger Markierungen.
Nötigend wäre für mich gewesen, wenn er sein Auto so abgestellt hätte, dass niemand mehr vorbeigekommen wäre. Also z.B. quer über beide Fahrbahnen. |
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21.05.2010, 12:15
Beitrag
#721
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Dann frage ich mich allerdings, wo der Stau herkam.
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21.05.2010, 12:18
Beitrag
#722
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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21.05.2010, 12:19
Beitrag
#723
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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21.05.2010, 12:24
Beitrag
#724
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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21.05.2010, 12:34
Beitrag
#725
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Das Urteil, wenn es so durch die Instanzen bestätigt werden sollte, wirft erhebliches Potential auf, allerdings bestimmt nicht in Richtung "Fahren nach Gesundem Menschenverstand", sondern auf Umdeutung des Gewaltbegriffes und hinsichtlich der Anforderungen an die "Absicht" bei Nötigung. Alle diese Begriffe sind allerdings schon mehrfach beim BVerfG zu Besuch gewesen, und ich kann mir nicht vorstellen, daß das Urteil Bestand hat. Sollte es jedoch, wird es erhebliche Auswirkungen haben. Im Grunde kann mit der Argumentation des Richters, soweit diese aus den Berichten hervorgeht, jedes vorsätzliche behindernde Parken als Nötigung gewertet werden (unabhängig von einem Parkverbot).
Ich sehe hier keine Gewalt (alle Autofahrer konnten passieren, reine Anwesenheit wird normalerweise nicht als Gewalt gewertet), ich sehe keine beabsichtigte Behinderung (die Absicht lag m.E. in der Aufnahme durch die Polizei und behördliche Aufmerksamkeit), ich sehe es auch nicht als verwerflich im Sinne des StGB an, für sich das Risiko auszuschalten, wegen eines Regelverstoßes belangt zu werden, und sich deswegen überkorrekt zu verhalten. Zum GMV: Radfahrer fahren oft sehr nach GMV - nämlich auf dem "sicheren" Gehweg (tja, nach der Ansicht dieser Radler ist der Gehweg sicher), nachts um 3 gerne bei Rot über die Ampel, innerorts auch ohne Licht (sind doch eh Laternen dran). Die Leute halten ihr Verhalten tatsächlich für absolut vernünftig, und es ist sehr schwer, dagegen zu argumentieren (warum soll denn der Gehweg mit Blauschild sicher und ohne Blauschild unsicher sein? Geräumt ist er auch!) Und es fahren ja alle so. Wünschen die Verfechter des GMV denn tatsächlich, daß jeder nach seinem GMV fährt? Abgesehen davon sehe ich das Hauptproblem in diesem Fall bei der Behörde, die es versäumt hat, die Sperrfläche abzumarkieren. Letztlich hat diese den Stau ausgelöst. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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21.05.2010, 12:41
Beitrag
#726
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Wünschen die Verfechter des GMV denn tatsächlich, daß jeder nach seinem GMV fährt? Moment, bitte gMv nicht mit Anarchie verwechseln. Ich halte ein grundsätzliches Regelwerk für absolut notwendig und ich halte es auch für sinnvoll, sich grundsätzlich an dieses Regelwerk zu halten. Aber gerade in Situationen, wie der hier vorliegenden, in der sich zwei Regeln widersprechen ist der Fahrer nunmal gefordert, seinen Denkapparat in Gang zu setzen und sich die Frage zu stellen "was mag hier wohl gemeint sein, was ist für alle die beste Lösung"? Und die kann in diesem Fall nicht darin bestehen, einfach anzuhalten. Das Überfahren der Sperrfläche stellte keinerlei Gefährdung dar, das (für die meisten Fahrer grundlose) Anhalten auf einer stark befahrenen Fläche sehr wohl. Ich kann nachvollziehen, dass aus juristischer Sicht die Voraussetzungen für den Tatbestand der Nötigung nicht gegeben sein mögen. Gibt es alternativ noch sowas wie groben Unfug? Zitat Abgesehen davon sehe ich das Hauptproblem in diesem Fall bei der Behörde, die es versäumt hat, die Sperrfläche abzumarkieren. Letztlich hat diese den Stau ausgelöst. Nein, hat sie nicht. Hunderte Autofahrer täglich beweisen, dass man der Situation durchaus mit Denken begegnen kann. Die Behörde hat definitiv einen Fehler gemacht, der war aber nicht stauverursachend sondern einzig und allein Wattestäbchens Handlung. |
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21.05.2010, 12:49
Beitrag
#727
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 382 Beigetreten: 20.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35578 |
Die Behörde hat definitiv einen Fehler gemacht, der war aber nicht stauverursachend sondern einzig und allein Wattestäbchens Handlung. Je nachdem, wie man "verursachen" definiert...Hätte die Behörde die Sperrfläche entfernt, wäre WS nicht stehen geblieben und der Stau wäre nicht entstanden. Wann bekommt man eigentlich das schriftlichen Urteil? Wie lange dauert das? Gruß, faktum |
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21.05.2010, 12:57
Beitrag
#728
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 113 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: Kreis Ludwigsburg Mitglieds-Nr.: 41960 |
Nein, hat sie nicht. Hunderte Autofahrer täglich beweisen, dass man der Situation durchaus mit Denken begegnen kann. Die Behörde hat definitiv einen Fehler gemacht, der war aber nicht stauverursachend sondern einzig und allein Wattestäbchens Handlung. Ersetze das "mit Denken begegnen kann" besser durch "nicht denken begegnen sollte". Ich glaube der einzige der in dieser Situation nachgedacht hat, ist Wattestäbchen. |
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21.05.2010, 12:59
Beitrag
#729
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
... ist der Fahrer nunmal gefordert, seinen Denkapparat in Gang zu setzen und sich die Frage zu stellen "was mag hier wohl gemeint sein, was ist für alle die beste Lösung"? Im Grunde richtig - nach gMv Der aber in der Praxis leider viel zu oft folgenreich an den Verfechtern der Reinen Lehre schlicht zerschellt - dort gerne in Gestalt der lokalen bzw. regionalen Obrigkeit, die selbst kleinste Verstöße, die niemandem schaden, unnachsichtig ahndet - auch die "Aktion Stopschild" hat im Raum KA stattgefunden! In solchen Gegenden lautet dann die Frage bisweilen eben nicht mehr wie oben - sondern schlicht "Welches Verhalten kann welche Folgen nach sich ziehen?" oder eben "Risiken und Nebenwirkungen der Reinen Lehre" vs. kostenpflichtige Verwarnung Am Rande: Wieso hat eigentlich niemand auf die Vorankündigung ("Ich werde, wenn's Situation und StVO erfordern, stehenbleiben" - was ist daran eigentlich verwerflich ) dahingehend reagiert, die Sperrfläche abzufräsen oder schlicht den Fahrstreifen zu sperren und so das agnze "Problem" gar nicht erst entstehen zu lassen? lg c.s. |
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21.05.2010, 13:07
Beitrag
#730
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 113 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: Kreis Ludwigsburg Mitglieds-Nr.: 41960 |
Der Polizist mit dem Wattestäbchen öfters in Kontak stand, hat das Thema an die Straßenbehörde weitergetragen. Und dass schon 1 oder 2 Wochen vor dem Vorfall mit Wattestäbchen. Ich weiß jetzt nicht wieviel Nachdruck der Polizist dem Ganzen verliehen hat, aber laut seiner Aussage ist er in der Straßenbehörde auf taube Ohren gestoßen.
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21.05.2010, 13:08
Beitrag
#731
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Am Rande: Wieso hat eigentlich niemand auf die Vorankündigung ("Ich werde, wenn's Situation und StVO erfordern, stehenbleiben" - was ist daran eigentlich verwerflich ) dahingehend reagiert, die Sperrfläche abzufräsen oder schlicht den Fahrstreifen zu sperren und so das agnze "Problem" gar nicht erst entstehen zu lassen? Guter Einwand. Die Polizei wusste (gemäß eigener Prozessaussage) von der Ankündigung einer Straftat (gemäß geschildertem und noch nicht rechtskräftigem Urteil). Ferner kannte sie den Täter und konnte Ort und Zeit zumindest abschätzen. Sie hat jedoch keinerlei erfolgversprechende* Maßnahmen unternommen, um die Begehung der Straftat zu verhindern. Sie hat vielmehr nur die Dokumentation der selben vorausschauend sichergestellt. Strafbarkeit der Polizei(führung)? Ich glaube ja nicht, aber weiß jemand mehr? * Nach 1 bis 2 Wochen erfolglosem Gespräch mit der StVB muss man wohl annehmen, dass diese Maßnahme keinen rechtzeitigen Erfolg verspricht. |
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21.05.2010, 13:30
Beitrag
#732
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Um nochmal klar zu stellen:
Mein Auto hat keine Nötigung (vielleicht nicht mal ein Behinderuing dargestellt). Dort ist eine Baustelle und der zähfließende Verkehr war immer dort. Als ich dort gestanden bin führen die Autos links ganz normal an mir vorbei. Der linke Fahrstreifen war von mir unberührt. Auch auf der rechten Seite wurde an mir vorbei gefahren. Dort war sehr viel Platz. Die Polizei kam und zu dem ersten Polizist habe ich gesagt er möge mich bitte anweisen weg zu fahren. Das wollte er nicht. Dann kamen die anderen Polizisten und haben beide Fahrspuren gesperrt. Dann entstand der Stau! Und dann wurde befragt. Während der Aufnahme der Personalien wurden die Farhstreifen gesperrt. Die Aussagen der Zeugen waren immer "Die Polizei sagte der Ka blockiert und macht Stau". Das wissen kam nur von der Polizei und es ist nicht wahr. Das kam beim Prozess auch raus. Ein Zeuge ein LKW Fahrer beschwerte sich im Gericht wie ich sowas tun könne. Als ich den LKW Fahrer befragt hatte wo sein Problem lag an mir vorbei zu fahren kam raus, dass er ein rechtliches Problem sah - kein physikalisches. Ihn hat nicht gestört dass er nicht vorbei gekonnt hätte, sondern nach StVO nicht durfte. Als er es gemacht (nach der Vernehmung der Polizei) hat kam er mit einem LKW sehr gut vorbei. Noch was: Ich habe überhaupt nichs dagegen, wenn man alle Fakten kennt und mein Verhalten kritisiert. Nur ich habe hier einige Einträge gelesen von Mitgliedern, die weder damals vor Ort noch bei der Verhandlung dabei waren. Da würde ich mir schon wünschen, dass man nicht über Dinge urteilt von denen man zu wenig weiß. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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21.05.2010, 15:13
Beitrag
#733
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wünschen die Verfechter des GMV denn tatsächlich, daß jeder nach seinem GMV fährt? Moment, bitte gMv nicht mit Anarchie verwechseln. Was ist es denn dann, wenn man über eine solche Sperrfläche fährt? Das ist kein GMV unter Abwägung der möglichen Probleme, die Autofahrer kennen schlicht die Regeln nicht. Zur Erklärung: Der Konflikt wird durch zwei Verkehrsregeln erzeugt; die eine verbietet den Spurwechsel, die andere das Weiterfahren auf der Spur. Normalerweise müßte man da mutmaßen, daß ein Spurwechsel unproblematischer ist als das Befahren einer gesperrten Fläche, wenn man den Grund für die Sperrung nicht kennt. Ein Autofahrer, der nach Motto GMV an so eine Stelle gelangt, sollte also tunlichst nicht über die Sperrfläche fahren, sondern mit ganz besonderer Vorsicht die Spur wechseln. Verkehrsanordnungen *sind* etwas sehr formales, und wenn plötzlich zwei Anordnungen im Konflikt miteinander stehen, kann man nicht vom VT erwarten, daß er es schon mit seinem GMV richtig auflösen wird. Wäre das tatsächlich möglich, wäre das ein sicheres Zeichen dafür, daß die ganzen Verkehrsschilder und Markierungen schlicht überflüssig sind. Im übrigen wäre ich vorbehaltslos für GMV im Straßenverkehr, wenn die Leute tatsächlich über einen solchen verfügten. Was ich in der Praxis allerdings an Regelbrüchen erlebe, zeigt mir, daß jeder nur seine eigene Perspektive sieht. Autofahrer parken auf Gehwegen, damit Platz für den Autoverkehr bleibt. Radfahrer fahren auf dem Gehweg, weil sie sich da sicherer vor den bösen Autos glauben. LKW-Fahrer fahren rückwärts ohne daß der vorhandene Beifahrer aussteigt und einweist, weil's schon immer so gegangen ist. 80 % der Fahrzeugführer sind überhaupt nicht imstande, sich in die Lage der anderen zu versetzen. GMV im Straßenverkehr? Pah. Aus dem Grund wird das Tempolimit für Autobahnen kommen. GMV ist im Straßenverkehr kaum anzutreffen. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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21.05.2010, 15:15
Beitrag
#734
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 14.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53601 |
Nach Meinung des Richters hätte Wattestäbchen die Situation verhindern können, indem er rechtzeitig den Fahrstreifen gewechselt hätte. D. h. doch für mich im Umkehrschluss, dass auf der Fahrspur niemand hätte fahren dürfen (Richter hätte ja sagen können: Wären sie halt geradeaus drüber gefahren) und sowieso alle Fahrzeugführer die Spur hätten wechseln müssen => Ob die Leute wegen der Sperrfläche die Spur hätten wechseln müssen oder wegen der Sperrfäche und W.s Auto wechseln mussten ist doch unerheblich und keine Nötigung.
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21.05.2010, 15:28
Beitrag
#735
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 222 Beigetreten: 16.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50033 |
Das Ganze könnte man auch darauf hinmünzen, das der GMV das rechtsfahrgebot zumindest zeitweise legitimiert außer Kraft setzen kann.
Und dementsprechend nicht nur das Rechtsfahrgebot, sondern eben auch andere Regelungen... und weil bei uns auf den Landstraßen alle 120km/h fahren, sollte ich das ab jetzt wohl auch tun, weil sonst nötige ich sonst noch jemanden |
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21.05.2010, 15:29
Beitrag
#736
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Der Konflikt wird durch zwei Verkehrsregeln erzeugt; die eine verbietet den Spurwechsel, die andere das Weiterfahren auf der Spur. Normalerweise müßte man da mutmaßen, daß ein Spurwechsel unproblematischer ist als das Befahren einer gesperrten Fläche, wenn man den Grund für die Sperrung nicht kennt. Wieso...? Beim Spurwechsel kommt der Wechselwillige - wenigstens potentiell - dem einen oder anderen bevorrechtigten Mit-VT ins Gehege; eine ersichtlich freie Sperrfläche, über die gerade eben noch die ganze Kolonne der Vorausfahrenden inklusive Lkw offensichtlich problemlos hinweggekommen ist, ist dagegen so harmlos wie ein Gänseblümchen lg c.s. |
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21.05.2010, 15:35
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#737
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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21.05.2010, 15:37
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#738
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Es kommt drauf natürlich drauf an. Bei halbwegs guter Übersicht kann man aber ganz gut die Spur wechseln, das stört höchstens ein wenig den Verkehrsfluß. Bei einer "ersichtlich freien Sperrfläche" muß man aber doch eigentlich eine verborgene Gefahr mutmaßen. Im übrigen muß ja einer mal den Anfang gemacht haben.
Aber vielleicht kann man auch ganz gut zu dem Ergebnis kommen, daß das Befahren der Sperrfläche der ungefährlichere Weg ist, darum geht's mir im Grunde nicht. Womöglich stelle ich mir die Lage einfach anders als Du vor. Die darüberfahrenden Autofahrer werden sich aber gar keine Gedanken gemacht haben, sondern einfach fälschlicherweise annehmen, daß die gelben Markierungen die Sperrfläche ungültig machten. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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21.05.2010, 15:44
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#739
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Bei einer "ersichtlich freien Sperrfläche" muß man aber doch eigentlich eine verborgene Gefahr mutmaßen. Beim Spurwechsel auch - oder warum sonst sollte der genau an jener Stelle verboten gewesen sein? Wer sich dort infolge welcher Gedankengänge - oder auch ganz ohne - wie verhalten hat, muß wohl der Spekulation anheimgegeben bleiben lg c.s. |
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21.05.2010, 16:22
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#740
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 |
Nochmal zur Klarstellung: Der Richter hat nicht von Wattestäbchen erwartet, die durchgestrichene Linie zu überfahren, sondern bereits einige zig (?) Meter vorher die Spur zu wechseln. Das Rechtsfahrgebot kommt hier überhaupt nicht zum tragen, weil man ja nur "möglichst" weit rechts fahren soll, und wegen der Sperrfläche auf der rechten Spur wäre das dann die linke Spur gewesen.
Gruss, Couscous -------------------- Gruss, Couscous |
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21.05.2010, 17:20
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#741
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Und dementsprechend nicht nur das Rechtsfahrgebot, sondern eben auch andere Regelungen... und weil bei uns auf den Landstraßen alle 120km/h fahren, sollte ich das ab jetzt wohl auch tun, weil sonst nötige ich sonst noch jemanden Das dachte ich auch gerade, hier fahren im 120er Bereich der Autobahn viele 160 und ich störe dann, zusätzlich sagt mir mein gMv, dass auf eienr 3 spurigen geraden freien Autobahn man auch schneller fahren kann, darf ich mich jetzt über die 120 hinwegsetzen? |
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21.05.2010, 17:26
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#742
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
... sondern bereits einige zig (?) Meter vorher die Spur zu wechseln. Das hätte das Problem nur ein Stück entgegen der Fahrtrichtung verlagert - aber nicht gelöst: Für einen 100%ig StVO-konformen Fahrstreifenwechsel hinreichend große Lücken (bei z.B. 60km/h an die 70m!) gibt's dort nicht, wenn und so lange genug Verkehr herrscht, um einen Stau zu produzieren W hätte also nach Meinung des Richters spätestens vor dem Beginn des gelben VZ295 anhalten müssen - und ggf. bis in alle Ewigkeit (Erfahrungswert: bis ca. 23h30 des gleichen Tages) darauf warten, daß links eine Riesenlücke auftaucht oder aber jemand seinerseits anhält, um ihn 'reinzulassen... Oder hätte er sich gar - höchst gefährlich, mithin aus gutem Grund verboten - in den ohnehin zu geringen, aber dort normalen <10m-Abstand zwischen zwei Linksfahrenden hineindrängeln sollen...? c.s. |
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21.05.2010, 19:01
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#743
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1043 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OF Mitglieds-Nr.: 18416 |
W hätte also nach Meinung des Richters spätestens vor dem Beginn des gelben VZ295 anhalten müssen - und ggf. bis in alle Ewigkeit (Erfahrungswert: bis ca. 23h30 des gleichen Tages) darauf warten, daß links eine Riesenlücke auftaucht oder aber jemand seinerseits anhält, um ihn 'reinzulassen... Was W. wohl gerade macht? @AMenge: Nicht Robin Hood, eher Till Eulenspiegel. Grüße, André -------------------- Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!" Und ich lächelte und es kam schlimmer. |
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Gast_Georg_g_* |
21.05.2010, 19:27
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#744
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Guests |
Unabhängig von der Diskussion über den gesunden Menschenverstand sehe ich aus den Schilderungen zwei Versäumnisse, die man bei der Verhandlung hätte verhindern müssen:
1. Der Sachverhalt erscheint mir nicht hinreichend aufgeklärt, insbesondere zu der Frage, ob WS nun tatsächlich andere am Weiterfahren hinderte oder ob der Stau durch die polizeiliche Beweisaufnahme entstanden ist. 2. Die rechtliche Würdigung kam wohl etwas zu kurz, d.h. die Frage, ob der Sachverhalt unter die Tatbestandsmerkmale des § 240 StGB zu subsumieren ist. Hat WS überhaupt andere zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt? Wenn ja, geschah dies mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel? Wenn ja, war die Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen und somit rechtswidrig? Irgendwie fehlt da bis jetzt einiges. Mal abwarten, was aus der schriftlichen Urteilsbegründung noch hervorgeht. |
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21.05.2010, 19:30
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#745
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 14.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53601 |
Nochmal zur Klarstellung: Der Richter hat nicht von Wattestäbchen erwartet, die durchgestrichene Linie zu überfahren, sondern bereits einige zig (?) Meter vorher die Spur zu wechseln. Genau dieser Punkt stößt mir sauer an der Begründung auf: Erwartet der Richter dies von W., müssten sich auch alle anderen Verkehrsteilnehmer so verhalten => Rechte Spur spätestens ab der durchgezogenen Linie leer => Anhalten vor der Sperrfläche KANN niemanden mehr nötigen, da dort ja niemand hätte fahren dürfen |
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21.05.2010, 19:42
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#746
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Erwartet der Richter dies von W., müssten sich auch alle anderen Verkehrsteilnehmer so verhalten Nicht alle - dem Gericht zufolge nur Ortskundige Fremde dürfen bzw. müssen natürlich rechts bleiben und (jedenfalls deren erster) beim Auflaufen auf die Sperrfläche vor dieser stehenbleiben - an gleicher Stelle wie W, aber eben ohne daß ihnen das irgendwer zum Vorwurf machen oder gar als Nötigung auslegen könnte lg c.s. |
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21.05.2010, 19:52
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#747
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 14.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53601 |
Fremde dürfen bzw. müssen natürlich rechts bleiben und (jedenfalls deren erster) beim Auflaufen auf die Sperrfläche vor dieser stehenbleiben Naja die anderen sollten auch anhalten sonst gäbe es viel Altmetall Das mit dem ortskundig ist im Endeffekt auch Schwachsinn: Fremde müssen anhalten, Ortskundige vorher wechseln; wenn Fremde aber anhalten weil ein Ortskundiger nicht gewechselt hat wird der Fremde genötigt, aber selbst nötigt er nicht Stellt sich die Frage, ob zumindest der Schilderaufsteller nicht auch ortskundig war und somit dort nicht hätte fahren dürfen und in der Folge nicht von W. hätte genötigt werden können bzw. selber auch genötigt hat. |
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21.05.2010, 19:59
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#748
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Richtig - die halten aber nicht (oder allenfalls indirekt) wegen der Sperrfläche, sondern schlicht hinter dem "Ersten"
Was aber, wenn's W tatsächlich gelungen wäre, beizeiten nach links zu wechseln - und die Sperrfläche zwischenzeitlich klammheimlich abgefräst worden...? Hätte er dann vor der bekanntermaßen auf ihn wartenden einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 'reingedrückt bekommen...? c.s. |
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21.05.2010, 20:01
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#749
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 14.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53601 |
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22.05.2010, 01:10
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#750
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 374 Beigetreten: 02.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52544 |
Als null komma null Verkehrsteilnehmer der ganz normalen Sorte kann ich hier nur auf der Leitung stehen.
Es wäre nett, wenn es ... scheints ja nicht zu geben. Manchmnal kommt da die (Flut) Wut. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 21:42 |