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> Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf?
kimchi
Beitrag 22.05.2010, 11:06
Beitrag #751


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Nun ja, ich bin mir sicher, dass Wattestäbchen vor langer Zeit auch ein stinknormaler Verkehrsteilnehmer war und in entsprechenden Situationen den gesunden Menschenverstand situationsangemessen verwendet hatte.

Aber aus einer Erfahrung, in der er den gesunden Menschenverstand genutzt hatte, aber sogleich eben das Risiko eingegangen ist, gegen die StVO zu verstoßen, wurde er seitens der Polizei, Bußgeldstelle und vielleicht auch seitens der Judikative dahingehend belehrt, er habe sich strikt an die StVO zu halten. Es sei eben nicht Aufgabe des Verkehrsteilnehmer über den Sinn einer Vorschrift bzw. Anordnung zu urteilen und sich darüber hinwegzusetzen.

Daraufhin hatte er sein Lehrgeld bezahlt.


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MisterOJ
Beitrag 22.05.2010, 11:08
Beitrag #752


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Zitat (Wattestäbchen @ 20.05.2010, 21:55) *
Hallo, es gibt mich noch.

Da da bin ich ja froh!!! wavey.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 20.05.2010, 21:55) *
Ich hab nur nach der Verhandlung etwas zu tun gehabt und jetzt muss ich auch noch was machen.

warste mit deinem danach noch einen trinken?
(oder doch eher ein Frust- ?)

Zitat (Wattestäbchen @ 20.05.2010, 21:55) *
Ich scheibe noch etwas dazu, finde es aber super, dass Couscous und mariusm84 schon so ausführlich berichtet haben.


Ich hab die beiden Berichte ausführlich und fand sie sehr interessant.
Danke für eure Berichte und dass ihr für Q-Tipp eine moralische Stütze in der Verhandlugn wart.
(hattet ihr auch brav eure VT-Namensschildchen dabei?)

Meine Anmerkungen:

- merkwürdig fand ich den einen cop.gif , der die Fälle durcheinanderbrachte. Ist so ein Zeuge glaubwürdig?
- lustig fand ich die Bemerkung, dass "...der 1 cop.gif quasi bislang der persönliche Seelsorger von Q-Tipp war und diese sich öfters ausgetauscht hätten.
- für äußerst bedenklich halte ich, dass der Richter sagte, dass sein Urteil bereits vorher feststand?? Ist sowas zulässig? Wieso dann noch die Verhandlung? Darf er sich denn nicht erst nach der Zeugenanhörung, den Äußerungen der Anwälte und von Q-Tipp und der Sichtung der Beweismittel ein abschließendes Urteil bilden??
- die Äußerung des Gutachters "... Aufgrund mehrerer beobachteter Verhaltensweisen sah er einen "Verdacht auf eine zwanghafte Persönlichkeitsakzentuierung". (Vorliebe für Listen und Tabellen, Penibilität, Rechthaberei -- eigentlich alles gute deutsche Tugenden also.)..."
--> aber die Gegenseite - sprich cop.gif & Politessen sind doch genau so; sei es bei 5cm Parken über einer Park-Markierung oder 11km/h zu schnell. Also muss man doch auch damit rechnen, dass sich VT wörtlich an die StVO halten, da diese ja ansonsten für den verstoß bestraft werden


Meine Meinung zu Q-Tipp ist etwas zweigeteilt.
- Einerseits verstehe ich ihn, da er ja so handelt wie es StVO & Co vorschreiben!!! (Demzufolge alles richtig macht). Auch wenn er Unzulänglichkeiten bzw. sogar Fehler der Beschilderung, Absicherung, Markierung (welche ja durch fehlerhafte Arbeit der Firmen / Behörden entstanden sind) anprangert und kritisiert.

- andererseits find ich seine Reaktionen auf solche Fehler oftmals übertrieben - ich würde da eher je nach Situation nach dem gMv handeln und hinterher die Behörden ansprechen/anschreiben.
(allerdings hat man als VT kaum Handhabe gegenüber den Behörden, wenn die Unsinn beschildern.)
--> alles in allem eine Zwickmühle - immer zum Nachteil des VT

==> für mich ist Q-Tipp weder ein zu feiernder Held noch ein anerkennungssüchtiger Pedant, sondern ein StVO-konformer VT!!! wavey.gif


Mein Rat an Q-Tipp:

in Zukunft vielleicht etwas weniger Hardliner und stattdessen bissl mehr Pragmatiker sein. Das macht vorallem dir das Leben leichter!!
(und dann lieber Briefe und emails an die zuständigen Behörden - am besten mit nach dem Motto "Beharrlichkeit und Ausdauer führen zum Ziel")


In diesem Sinne wünsche ich Q-Tipp und allen anderen VP´lern frohe Pfingsten!!


OJ wavey.gif


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mir
Beitrag 31.05.2010, 10:12
Beitrag #753


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Schriftliches Urteil wird's wohl noch nicht geben, aber ich melde schon mal Interesse an!


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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fraktum
Beitrag 31.05.2010, 10:55
Beitrag #754


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Zitat (mir @ 31.05.2010, 11:12) *
Schriftliches Urteil wird's wohl noch nicht geben, aber ich melde schon mal Interesse an!


Jup. Bin ebenso brennend am schriftlichen Urteil interessiert. Gerad zumal sich die Tatbestandsverwirklichung (mit Blick auf den Gewaltbegriff) nicht gerade aufdrängt... um es mal vorsichtig zu formulieren.

Wie lange dauert es i.d.R. bis so ein Urteil getippt und abgeschickt wurde?
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mir
Beitrag 31.05.2010, 11:01
Beitrag #755


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Die Arbeitsbelastung der Justiz ist enorm und gerade eine Urteil mit Aussicht auf Revision bedarf sorgfältiger Formulierung. Das kann bestimmt Monate dauern.


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oscar_the_grouch
Beitrag 31.05.2010, 16:36
Beitrag #756


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Monate ???
Mit"stenographieren" was der Richter verkündet und ab gehts.
Warum sollte das ein anderer Schriftsatz sein ...
(naja ich denke mal wieder zuviel mit gmV)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 31.05.2010, 16:39
Beitrag #757


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Zitat (oscar_the_grouch @ 31.05.2010, 17:36) *
(naja ich denke mal wieder zuviel mit gmV)


Tust Du! yes.gif

Ein einfaches, kurzes Versäumnisurteil hat an die drei Wochen gebraucht, bis es der Kläger schriftlich in der Hand hatte smartass.gif

lg
c.s.
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Wattestäbchen
Beitrag 31.05.2010, 17:37
Beitrag #758


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Zitat (mir @ 31.05.2010, 12:01) *
Das kann bestimmt Monate dauern.

blink.gif


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Zoxy
Beitrag 01.06.2010, 14:09
Beitrag #759


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Die sogenannte Urteilsabsetzungsfrist beträgt gem. §275 StPO fünf Wochen ab Verkündung und darf nur im Ausnahmefall überschritten werden. Die verspätete Absetzung ist absoluter Revisionsgrund. thread.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 12.06.2010, 16:42
Beitrag #760


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Ich habe das Urteil.


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swift
Beitrag 12.06.2010, 17:23
Beitrag #761


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dribble.gif

Könnten wir da vielleicht einen Blick drauf werfen?
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MisterOJ
Beitrag 12.06.2010, 20:19
Beitrag #762


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Zitat (Wattestäbchen @ 12.06.2010, 16:42) *
Ich habe das Urteil.

Na dann her damit..... wavey.gif


Legst du nun Revision ein??


OJ


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Wattestäbchen
Beitrag 12.06.2010, 23:57
Beitrag #763


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Wie es weitergeht werde ich bekannt geben...

Schlimm ist, dass manche Informationen nicht wahr sind und andere nicht genannt werden. Ein besseres Bild könnte man sich von der Verhandlung machen wenn das Protokoll zur Verfügung stünde. Muss mal schauen wie man darauf zugreifen kann.

Unbefriedigend ist meiner Meinung nach, dass ich nicht weiß warum ich mich nun anders verhalten solle. Es wurde kein einziges Mal gesagt, dass es erlaubt gewesen sei über die Sperrfläche zu fahren. Die Zeugen warfen mir vor was ich alles Schlimmes getan hatte in der Vergangenheit aber auch dort wurde vom Gericht aus nie gesagt, dass auch gelbe Markierungen, die nicht wie Leitlinien aussehen zu überfahren gewesen seien. Auf die rechtliche Lage in Bezug auf die StVO wollte niemand eingehen!


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die-scharfs
Beitrag 13.06.2010, 09:13
Beitrag #764


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Zitat (Couscous @ 20.05.2010, 17:44) *
Die Fahrbahn war dort verschwenkt, es hatte sich aber niemand die Mühe gemacht, die Sperrfläche abzufräsen. An dieser Stelle war die Strasse zweispurig, so dass die linke Spur unbeeinträchtigt war.


Hm. Gewöhnlich ist doch in solchen Baustellenverschwenkungen der linke Fahrstreifen auf 2m in der Breite begrenzt. Und wir wissen, dass sehr viele PKW die 2m in der Breite inklusive der Spiegel knacken.
Wie war das hier? Keine 2m-Begrenzung? Oder Corsa und Co als PKW mitgehabt?
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Kuli
Beitrag 13.06.2010, 11:00
Beitrag #765


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Zitat (die-scharfs @ 13.06.2010, 10:13) *
Wie war das hier? Keine 2m-Begrenzung? Oder Corsa und Co als PKW mitgehabt?
Soweit ich weiß, fährt WS einen älteren Kleinwagen der Marke Ford, der sich wohl unter 2m bewegen dürfte
(Schließlich ist mein aktuelles Modell auch nur 1973mm breit smartass.gif )
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Wattestäbchen
Beitrag 13.06.2010, 11:01
Beitrag #766


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Wie es offiziell war weiß ich nicht. Müsste man den Plan der Baustelle einsehen. Aber an beiden Seiten führen auch LKWs an mir problemlos vorbei.


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Wattestäbchen
Beitrag 13.06.2010, 12:20
Beitrag #767


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Hier ist das Urteil (vielen Dank an "mir"):

Urteil als PDF


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MisterOJ
Beitrag 13.06.2010, 12:25
Beitrag #768


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Zitat (Wattestäbchen @ 12.06.2010, 23:57) *
Wie es weitergeht werde ich bekannt geben...

Wir bleiben gespannt...

Zitat (Wattestäbchen @ 12.06.2010, 23:57) *
Schlimm ist, dass manche Informationen nicht wahr sind und andere nicht genannt werden.

Das hört sich doch nach einer Begründung für eine Revision an...

Zitat (Wattestäbchen @ 12.06.2010, 23:57) *
Unbefriedigend ist meiner Meinung nach, dass ich nicht weiß warum ich mich nun anders verhalten solle. Es wurde kein einziges Mal gesagt, dass es erlaubt gewesen sei über die Sperrfläche zu fahren. Die Zeugen warfen mir vor was ich alles Schlimmes getan hatte in der Vergangenheit aber auch dort wurde vom Gericht aus nie gesagt, dass auch gelbe Markierungen, die nicht wie Leitlinien aussehen zu überfahren gewesen seien. Auf die rechtliche Lage in Bezug auf die StVO wollte niemand eingehen!

Das versteh ich nicht...

...hat man die dir zur Last gelegten "Tatvorwürfe" denn nicht begründet??? think.gif

a´la: "... sie haben ..... getan, obwohl dies nach §..... und ..... so nicht zulässig ist. Stattdessen hätten Sie ...... tun müssen"??


OJ


Edit: es gibt ja brandheißen Lesestoff!! Na dann werd ich mal .......


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mir
Beitrag 13.06.2010, 12:31
Beitrag #769


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Zitat (MisterOJ @ 13.06.2010, 13:25) *
...hat man die dir zur Last gelegten "Tatvorwürfe" denn nicht begründet??? think.gif

a´la: "... sie haben ..... getan, obwohl dies nach §..... und ..... so nicht zulässig ist. Stattdessen hätten Sie ...... tun müssen"??

Na, indirekt haben sie ihm vorgeworfen, daß er seine Aktion vorher angekündigt und den Behörden Bescheid gesagt. Hätte er spontan so reagiert, wäre die ganze Argumentation in sich zusammengefallen.

Vielleicht sollte man mal ein paar bekannte bloggende Strafverteidiger auf diesen Thread aufmerksam machen smile.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 13.06.2010, 12:36
Beitrag #770


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Zitat (mir @ 13.06.2010, 13:31) *
Na, indirekt haben sie ihm vorgeworfen, daß er seine Aktion vorher angekündigt und den Behörden Bescheid gesagt.
Dieses Verhalten werde in in Zukunft vermeiden.
Trotzdem wusste ich nicht, dass dort die Sperrfläche ist - nur, dass sie mal dort war. Ich bin halt davon ausgegangen, dass sie entfernt wird, da ja der Polizist auch der Meinung war es sei falsch markiert.
Und da eh zähfließender Verkehr war habe ich das Ding eben erst spät gesehen.
Persönlich verstehe ich auch nicht was so schlimm daran ist, wenn man jemand daran hindert etwas Verbotenes zu tun. Denn auch ohne mich hätten die anderen VT nicht dort weiterfahren dürfen. Wenn ich bei erlaubter zHg 100km/h "nur" 100km/h fahre sollte sich doch niemand beschweren. Erst recht nicht, wenn es einen Fahrstreifen gibt auf dem er mich überholen kann.

Angenommen es gibt eine Strecke auf der gilt 100km/h. Ich weiß nun, dass dort von 99,9% der VT zu schnell gefahren wird. Muss ich nun einen anderen Weg nehmen wenn ich die zHg nicht überschreiten will? Schließlich nötige ich Andere die schneller fahren wollen - auch wenn sie es nicht dürften. Darf ich dort dann garnicht erst drauf? Mir ist ja bekannt, dass sich die meisten VT schneller fahren werden wollen.


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ukr
Beitrag 13.06.2010, 12:39
Beitrag #771


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Sehr gelungen whistling.gif
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superdiesel
Beitrag 13.06.2010, 12:50
Beitrag #772


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Danke für die Zurverfügungstellung des Urteils.
Die Begründung macht wirklich einen dürftigen, oberflächlichen Eindruck.
An den Kernfragen geht das Urteil vorbei.

Naja, wie heißt es in Justizkreisen:
Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig. wink.gif


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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mir
Beitrag 13.06.2010, 15:54
Beitrag #773


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Wobei ja nach Wattestäbchen auch schon die Tatsachenerhebung mangelhaft war.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.06.2010, 16:04
Beitrag #774


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Zitat (Wattestäbchen @ 13.06.2010, 13:36) *
Trotzdem wusste ich nicht, dass dort die Sperrfläche ist - nur, dass sie mal dort war. Ich bin halt davon ausgegangen, dass sie entfernt wird, da ja der Polizist auch der Meinung war es sei falsch markiert.
Und da eh zähfließender Verkehr war habe ich das Ding eben erst spät gesehen.


Das muß man sich der Tat ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen:

Der Untertan, der die Obrigkeit auf einen Fehler aufmerksam macht, darf nach Auffassung des Gerichts nicht nur nicht darauf hoffen, der werde daraufhin unverzüglich beseitigt - sondern hat im Gegenteil davon auszugehen, daß das nicht geschieht; und sich darob gar vorsorglich vorschriftswidrig zu verhalten; keinesfalls aber so korrekt wie die gleiche Obrigkeit sonst unter Strafdrohung von ihm fordert - hallo...? blink.gif


think.gif
c.s.
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Beitrag 13.06.2010, 16:14
Beitrag #775


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Zitat (mir @ 13.06.2010, 12:31) *
Zitat (MisterOJ @ 13.06.2010, 13:25) *
...hat man die dir zur Last gelegten "Tatvorwürfe" denn nicht begründet??? think.gif

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Na, indirekt haben sie ihm vorgeworfen, daß er seine Aktion vorher angekündigt und den Behörden Bescheid gesagt.

Welche Aktion??? blink.gif

Ist denn das Einhalten der StVO (in diesem Fall das nicht-Überfahren einer nicht zu-Überfahren-verbotenen-Sperrfläche) eine strafbare Aktion??

Muss ich also im Kollegenkreis aufpassen, wenn ich zum Feierabend sage, dass ich nach Hause fahr und die rote Ampel an der Ecke beachte?? unsure.gif
(Nicht dass mich dann einer wegen '...angekündigter und damit vorsätzlicher Einhaltung der StVO ...' anzeigt shutup.gif )

Zitat (mir @ 13.06.2010, 12:31) *
Hätte er spontan so reagiert, wäre die ganze Argumentation in sich zusammengefallen.

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Da kann Q-Tipp dann mti einem ganze Anwalts-Stab zur Revision kommen...


OJ wavey.gif


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mir
Beitrag 13.06.2010, 16:14
Beitrag #776


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Das Gericht erwartete eigentlich nicht, daß WS über die Sperrfläche fährt, sondern es schreibt, daß die gelbe Linie daneben unterbrochen war (also Leitlinie) und WS einfach die linke Spur hätte nehmen können.

Deswegen mal die direkte Nachfrage: War das nun eine Leitlinie oder eine ununterbrochene Linie?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.06.2010, 16:26
Beitrag #777


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Zitat (mir @ 13.06.2010, 17:14) *
Deswegen mal die direkte Nachfrage: War das nun eine Leitlinie oder eine ununterbrochene Linie?


Kuxtu Zeile 116ff des Urteils: bis ~50m vor der Sperrfläche war's eine Leitlinie, erst danach eine Fahrbahnstreifenbegrenzung book.gif

Eben deswegen find' ich's einigermaßen skurril: W hätte gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und, solange es diese Leitlinie erlaubt, auf Biegen und Brechen nach links wechseln sollen - also bevor er überhaupt erkennen konnte, daß die fehlerhafte Markierung trotz seiner Meldung derselben nicht korrigiert worden ist crybaby.gif

lg
c.s.
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Wattestäbchen
Beitrag 13.06.2010, 16:37
Beitrag #778


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Kurz vor der Sperrfläche gab es ein kleines Stück ohne Markierung - also eine art "Loch". Ich muss mir das Video dazu nochmal ansehen. Da hätte ich wechseln können wenn ich es zur richtigen Zeit gesehen hätte und gewusst hätte dass eine Sperrfläche kommt. Aber wie gesagt es war dort bereits zäh fließender Verkehr und dementsprechend klein war mein Abstand zu den anderen Autos. Wenn man aber am "Loch" vorbei ist geht es nicht mehr links rüber. Mich wundert, dass niemand meinte ich hätte rechts abfahren sollen. Dort war eine in gelb ausgeführte unterbrochene Fahrbahnbegrenzung. Scheinbar wussten die Beteiligten genau, dass diese gelbe Markierung nicht überfahren werden darf. Aber wie gesagt, es bestand von Seite des Gerichts kein Bedarf zu klären ob meine Auffassung in Bezug auf StVO und Markierung richtig ist oder nicht. Da wollte niemand etwas zu sagen. Trotzdem wird sich dann beschwert, dass ich kein Unrechtbewusstsein habe.

off-topic: Bei mir im Ort ist eine Tempo-30-Zone. Dort wurde eine total unnötige Leitlinie aufgebracht. Ich teilte mit, dass Tempo-30-Zonen diese garnicht enthalten dürfen. Diese wurde dann in eine Einseitige Fahrstreifenbegrenzung geändert und diese rechts und links dauernd abgewechselt. Tempo-Zonen dürfen weder Fahrstreifenbegrenzungen noch Leitlinien enthalten. Über einseitige Fahrstreifenbegrenzungen wurde nichts gesagt. Da nahm es die Behörde dann schon genau - was ich ok finde! Ich will damit nur sagen: Die wissen ganz genau was sie tun - Fehler sind das nicht.


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Beitrag #779


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Zitat (Wattestäbchen @ 13.06.2010, 16:37) *
off-topic: Bei mir im Ort ist eine Tempo-30-Zone. Dort wurde eine total unnötige Leitlinie aufgebracht.

Wozu denn dieser Blödsinn?? ranting.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 13.06.2010, 16:37) *
Ich teilte mit, dass Tempo-30-Zonen diese garnicht enthalten dürfen.

yes.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 13.06.2010, 16:37) *
Diese wurde dann in eine Einseitige Fahrstreifenbegrenzung geändert und diese rechts und links dauernd abgewechselt.

Wie bitte??? Das klingt doch wie Schilda!!! ranting.gif
(oder wollen die dich ärgern?) think.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 13.06.2010, 16:37) *
Tempo-Zonen dürfen weder Fahrstreifenbegrenzungen noch Leitlinien enthalten. Über einseitige Fahrstreifenbegrenzungen wurde nichts gesagt. Da nahm es die Behörde dann schon genau - was ich ok finde! Ich will damit nur sagen: Die wissen ganz genau was sie tun - Fehler sind das nicht.


Wobei einseitige Fahrstreifenbegrenzungen eben/dennoch/trotzdem Fahrstreifenbegrenzungen sind und bleiben!!!


OJ


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ukr
Beitrag 13.06.2010, 17:21
Beitrag #780


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Ansich scheint das Gericht ja die Meinung zu teilen, daß die Sperrfläche nicht überfahren werden darf, sieht es Wattestäbchen in der Pflicht, den Fahrstreifen rechtzeitig zu wechseln. Insofern verstehe ich das ganze Problem nicht - schließlich müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ja auch nach links wechseln. Der Stau wäre also schon allein aufgrund der Sperrfläche entstanden. thread.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.06.2010, 17:37
Beitrag #781


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Zitat (ukr @ 13.06.2010, 18:21) *
... schließlich müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ja auch nach links wechseln.


Das müßten die in der Tat - wenn sie dürften; s.o.: Wenn die Sperrfläche (außer bei völlig freier Strecke) unter dem vorausfahrenden Fahrzeug zum Vorschein kommt, ist der Fahrstreifenwechsel bereits mittels Fahrstreifenbegrenzung (die beginnt ~50m vor der Sperrfläche!) verboten police.gif

Der nächste Ortsfremde hätte in strikter Vorschriftentreue ohnehin (wie bei Licht besehen alle, die dort vor W unterwegs waren!) anhalten müssen - den Stau hätt's also sowieso gegeben; ausgeblieben ist der nur, weil sich dort alle (!!!) außer W nicht an die StVO gehalten haben rolleyes.gif

Und was eigentlich, wenn die Obrigkeit dort zeitgerecht zu Ws angekündigter Aktion durch Abfräsen der Sperrfläche einen legalen Zustand hergestellt und W wie jetzt im Nachhinein gefordert beizeiten die Spur gewechselt hätte? Die police.gif lag ja bekanntermaßen extra seinetwegen auf der Lauer - ob's nicht wenigstens ein Verwarnungsgeld wg. Linksfahrens ...? shutup.gif


think.gif
c.s.
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kimchi
Beitrag 19.07.2010, 13:52
Beitrag #782


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Zitat (Wattestäbchen @ 13.06.2010, 00:57) *
Wie es weitergeht werde ich bekannt geben...
Ist das Urteil rechtskräftig geworden? Oder hast du Rechtsmittel eingelegt?


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Wattestäbchen
Beitrag 19.07.2010, 14:32
Beitrag #783


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Es ist nicht rechtskräftig geworden.


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MisterOJ
Beitrag 19.07.2010, 14:59
Beitrag #784


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Zitat (Wattestäbchen @ 19.07.2010, 14:32) *
Es ist nicht rechtskräftig geworden.


Es bleibt also weiter spannend...

OJ wavey.gif


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ravn
Beitrag 19.07.2010, 15:03
Beitrag #785


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[x] Thema abonniert... kann ja wieder eine Weile dauern. wink.gif

Ich sinnierte so gerade, was passiert wäre, wenn sich da zufällig eine halbe Stunde später der nächste VT mit demselben Problem gemeldet hätte... wäre daraus dann Bandenkriminalität geworden, oder fällt das dann schon unter Demonstrationsfreiheit? think.gif
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MisterOJ
Beitrag 19.07.2010, 17:42
Beitrag #786


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Zitat (ravn @ 19.07.2010, 15:03) *
[x] Thema abonniert... kann ja wieder eine Weile dauern. wink.gif

hoffen wir mal, dass unser Q-Tipp auch solange durchhält... sadwalk.gif

Zitat (ravn @ 19.07.2010, 15:03) *
Ich sinnierte so gerade, was passiert wäre, wenn sich da zufällig eine halbe Stunde später der nächste VT mit demselben Problem gemeldet hätte... wäre daraus dann Bandenkriminalität geworden, oder fällt das dann schon unter Demonstrationsfreiheit? think.gif


[lautdenk]
Na vielleicht hätte dies Q-Tipp´s Argumentation mehr Stärkung verliehen und noch besser die örtlichen Unzulänglichkeiten der Fahrbahnmarkierung aufgezeigt...

Vielleicht sollten wir VP´ler deinen Vorschlag aufgreifen....

... je halbe Stunde fährt einer von uns zu besagter Stelle, stoppt dort und ruft dien cop.gif..... thread.gif

(Oder wär das sowas wie ein Flashmob??)
[/lautdenk]


OJ


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Wattestäbchen
Beitrag 19.07.2010, 21:38
Beitrag #787


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Zitat (MisterOJ @ 19.07.2010, 18:42) *
hoffen wir mal, dass unser Q-Tipp auch solange durchhält... sadwalk.gif
Werde mir Mühe geben wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 19.07.2010, 22:58
Beitrag #788


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Zitat (Wattestäbchen @ 19.07.2010, 21:38) *
Zitat (MisterOJ @ 19.07.2010, 18:42) *
hoffen wir mal, dass unser Q-Tipp auch solange durchhält... sadwalk.gif
Werde mir Mühe geben wavey.gif

Notfalls spenden wir Trost , organisieren was zu oder


OJ wavey.gif


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Thomaygo
Beitrag 13.11.2010, 13:24
Beitrag #789


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*staubwegwisch*

Schade, daß ich es jetzt erst entdeckt hab.

Was ist denn momentan Stand der Dinge??


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Wattestäbchen
Beitrag 13.11.2010, 15:35
Beitrag #790


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Zitat (Thomaygo @ 13.11.2010, 13:24) *
Was ist denn momentan Stand der Dinge??

Die Sache läuft...
Dieses Jahr wird sich aber nix mehr tun.


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Thomaygo
Beitrag 13.11.2010, 15:45
Beitrag #791


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Danke wavey.gif


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mir
Beitrag 09.10.2011, 17:12
Beitrag #792


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Zitat (Wattestäbchen @ 13.11.2010, 16:35) *
Dieses Jahr wird sich aber nix mehr tun.


Und dieses Jahr? crybaby.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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willi
Beitrag 06.11.2011, 16:57
Beitrag #793


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Vielleicht sitzt er noch ein? Wattestäbchen, wo bist du?
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highlife78
Beitrag 07.11.2011, 17:09
Beitrag #794


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Zitat (willi @ 06.11.2011, 16:57) *
Wattestäbchen, wo bist du?

Zitat
Zuletzt gesehen: 23.09.2011 - 23:49

Ansonsten würde mich auch mal interessieren, wie die Geschichte weitergegangen ist. Der "Skandalfaktor" ist nicht gering.
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Wattestäbchen
Beitrag 07.12.2011, 00:47
Beitrag #795


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Mich gibt es noch wavey.gif

Hier das neue Urteil.


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mir
Beitrag 07.12.2011, 00:49
Beitrag #796


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Hey, schön Dich wieder mal zu sehen! wavey.gif

Interessante Lektüre ...


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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mir
Beitrag 07.12.2011, 01:12
Beitrag #797


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Zitat
Insoweit ist lediglich anzumerken, dass auch das
Verkehrszeichen Z 298 (Ge- oder Verbot - Fahrzeugführer dürfen Sperrflächen
nicht benutzen), ebenso wie andere Vorschriftszeichen der Straßenverkehrsordnung,
dann seine Wirkung verliert, wenn sich aufgrund veränderter
äußerer Umstände - etwa durch bauliche Veränderungen und/oder veränderte
Verkehrsführung - seine Unbeachtlichkeit jedem vernünftigen und
sachkundigen Betrachter ohne weiteres aufdrängt. So lag der Fall hier,
nachdem durch Einrichtung der Baustelle und der angebrachten
Fahrbahnmarkierung das Zeichen Z 298 seinen eigentlichen Sinn,
Sicherheitszonen zwischen den Fahrspuren zu schaffen, für jeden
vernünftigen Verkehrsteilnehmer erkennbar zumindest zeitweise verloren
hatte (vgl. hierzu auch OLG Köln VRS 92, 282: Hentschel/König/Dauer,
Straßenverkehrsrecht,4l. Aufl. 2011, StVO $ 41 Rn. 248 o a.E.).


Oder "vulgo": Das OLG Karlsruhe hält eine längere Erklärung des Urteils der Vorinstanz für angebracht, daß die Sperrmarkieren nichtig waren - wohl aufgrund § 44 (1) VwVfG. Interessant finde ich ja den kurzen Ausflug zum Sinn - muß ich als VT während des Fahrens auch noch um den Sinn von Verkehrsregelungen Gedanken machen? Sollte der Sinn von Verkehrsregelungen dann nicht auch für den VT stets erkennbar sein? Naja, lassen wir das Sticheln, wird Dich jetzt wohl auch nicht mehr weiter führen.

Schwach finde ich noch, daß sich bei dieser Lage doch der Gedanke aufdrängt, daß man zu prüfen hätte, inwiefern denn der Angeklagte die Nichtigkeit vielleicht einfach nicht erkannt hat und der Meinung war, daß eine Verkehrsregelung eben zu befolgen ist.

Ich finde so eine nachträgliche Begründung ja schon komisch.

Keine Bemerkungen zum Gewaltbegriff.

Was hat den der teure Gutachter bei der Sache begutachtet?


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Ichtyos
Beitrag 07.12.2011, 01:18
Beitrag #798


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Hallo @Wattestäbchen,

Danke auch von mir (unabhängig vom Vorposter @mir) für die Rückmeldung. Schön, dass Du noch dabei bist. wavey.gif


--------------------
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mir
Beitrag 07.12.2011, 01:20
Beitrag #799


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Ist das Urteil denn jetzt rechtskräftig?


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mir
Beitrag 07.12.2011, 01:56
Beitrag #800


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Ich zitiere jetzt mal zur Übersichtlichkeit nochmal das Urteil, auf das sich der Beschluß bezieht.

Zitat (Wattestäbchen @ 13.06.2010, 12:20) *


Zur Nichtigkeit der Sperrfläche steht da nichts. Ganz im Gegenteil stehen da Passagen drin, die eher darauf hindeuten, daß das Gericht nach Umgehungsmöglichkeiten für die Sperrflächen gesucht hat.

Zitat
127 Es wäre ihm hierbei ohne weiteres möglich gewesen, vor der Sperrfläche über die unterbroche-
128 ne gelbe Markierung hinweg auf die linke Fahrspur zu wechseln und ohne Halt weiter zu fahren.


Zitat (mir @ 07.12.2011, 01:12) *
Ich finde so eine nachträgliche Begründung ja schon komisch.


Ha! Das ist ja faszinierend. Das OLG hat ja durch einstimmigen Beschluß entschieden, dann braucht's normalerweise gar keine Begründung mehr. Die Staatsanwaltschaft hat wohl nach § 349 (2,3) StPO eine Begründung beantragt. Sachen gibt's ...


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 08:54