Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
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Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
22.05.2010, 11:06
Beitrag
#751
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.09.2009 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 50635 |
Nun ja, ich bin mir sicher, dass Wattestäbchen vor langer Zeit auch ein stinknormaler Verkehrsteilnehmer war und in entsprechenden Situationen den gesunden Menschenverstand situationsangemessen verwendet hatte.
Aber aus einer Erfahrung, in der er den gesunden Menschenverstand genutzt hatte, aber sogleich eben das Risiko eingegangen ist, gegen die StVO zu verstoßen, wurde er seitens der Polizei, Bußgeldstelle und vielleicht auch seitens der Judikative dahingehend belehrt, er habe sich strikt an die StVO zu halten. Es sei eben nicht Aufgabe des Verkehrsteilnehmer über den Sinn einer Vorschrift bzw. Anordnung zu urteilen und sich darüber hinwegzusetzen. Daraufhin hatte er sein Lehrgeld bezahlt. -------------------- Don't take life too seriously, you won't get out alive.
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22.05.2010, 11:08
Beitrag
#752
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Hallo, es gibt mich noch. Da da bin ich ja froh!!! Ich hab nur nach der Verhandlung etwas zu tun gehabt und jetzt muss ich auch noch was machen. warste mit deinem danach noch einen trinken? (oder doch eher ein Frust- ?) Ich scheibe noch etwas dazu, finde es aber super, dass Couscous und mariusm84 schon so ausführlich berichtet haben. Ich hab die beiden Berichte ausführlich und fand sie sehr interessant. Danke für eure Berichte und dass ihr für Q-Tipp eine moralische Stütze in der Verhandlugn wart. (hattet ihr auch brav eure VT-Namensschildchen dabei?) Meine Anmerkungen: - merkwürdig fand ich den einen , der die Fälle durcheinanderbrachte. Ist so ein Zeuge glaubwürdig? - lustig fand ich die Bemerkung, dass "...der 1 quasi bislang der persönliche Seelsorger von Q-Tipp war und diese sich öfters ausgetauscht hätten. - für äußerst bedenklich halte ich, dass der Richter sagte, dass sein Urteil bereits vorher feststand?? Ist sowas zulässig? Wieso dann noch die Verhandlung? Darf er sich denn nicht erst nach der Zeugenanhörung, den Äußerungen der Anwälte und von Q-Tipp und der Sichtung der Beweismittel ein abschließendes Urteil bilden?? - die Äußerung des Gutachters "... Aufgrund mehrerer beobachteter Verhaltensweisen sah er einen "Verdacht auf eine zwanghafte Persönlichkeitsakzentuierung". (Vorliebe für Listen und Tabellen, Penibilität, Rechthaberei -- eigentlich alles gute deutsche Tugenden also.)..." --> aber die Gegenseite - sprich & Politessen sind doch genau so; sei es bei 5cm Parken über einer Park-Markierung oder 11km/h zu schnell. Also muss man doch auch damit rechnen, dass sich VT wörtlich an die StVO halten, da diese ja ansonsten für den verstoß bestraft werden Meine Meinung zu Q-Tipp ist etwas zweigeteilt. - Einerseits verstehe ich ihn, da er ja so handelt wie es StVO & Co vorschreiben!!! (Demzufolge alles richtig macht). Auch wenn er Unzulänglichkeiten bzw. sogar Fehler der Beschilderung, Absicherung, Markierung (welche ja durch fehlerhafte Arbeit der Firmen / Behörden entstanden sind) anprangert und kritisiert. - andererseits find ich seine Reaktionen auf solche Fehler oftmals übertrieben - ich würde da eher je nach Situation nach dem gMv handeln und hinterher die Behörden ansprechen/anschreiben. (allerdings hat man als VT kaum Handhabe gegenüber den Behörden, wenn die Unsinn beschildern.) --> alles in allem eine Zwickmühle - immer zum Nachteil des VT ==> für mich ist Q-Tipp weder ein zu feiernder Held noch ein anerkennungssüchtiger Pedant, sondern ein StVO-konformer VT!!! Mein Rat an Q-Tipp: in Zukunft vielleicht etwas weniger Hardliner und stattdessen bissl mehr Pragmatiker sein. Das macht vorallem dir das Leben leichter!! (und dann lieber Briefe und emails an die zuständigen Behörden - am besten mit nach dem Motto "Beharrlichkeit und Ausdauer führen zum Ziel") In diesem Sinne wünsche ich Q-Tipp und allen anderen VP´lern frohe Pfingsten!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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31.05.2010, 10:12
Beitrag
#753
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Schriftliches Urteil wird's wohl noch nicht geben, aber ich melde schon mal Interesse an!
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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31.05.2010, 10:55
Beitrag
#754
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 382 Beigetreten: 20.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35578 |
Schriftliches Urteil wird's wohl noch nicht geben, aber ich melde schon mal Interesse an! Jup. Bin ebenso brennend am schriftlichen Urteil interessiert. Gerad zumal sich die Tatbestandsverwirklichung (mit Blick auf den Gewaltbegriff) nicht gerade aufdrängt... um es mal vorsichtig zu formulieren. Wie lange dauert es i.d.R. bis so ein Urteil getippt und abgeschickt wurde? |
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31.05.2010, 11:01
Beitrag
#755
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Die Arbeitsbelastung der Justiz ist enorm und gerade eine Urteil mit Aussicht auf Revision bedarf sorgfältiger Formulierung. Das kann bestimmt Monate dauern.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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31.05.2010, 16:36
Beitrag
#756
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Monate ???
Mit"stenographieren" was der Richter verkündet und ab gehts. Warum sollte das ein anderer Schriftsatz sein ... (naja ich denke mal wieder zuviel mit gmV) |
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31.05.2010, 16:39
Beitrag
#757
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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31.05.2010, 17:37
Beitrag
#758
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
-------------------- MfG
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01.06.2010, 14:09
Beitrag
#759
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5438 |
Die sogenannte Urteilsabsetzungsfrist beträgt gem. §275 StPO fünf Wochen ab Verkündung und darf nur im Ausnahmefall überschritten werden. Die verspätete Absetzung ist absoluter Revisionsgrund.
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12.06.2010, 16:42
Beitrag
#760
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Ich habe das Urteil.
-------------------- MfG
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12.06.2010, 17:23
Beitrag
#761
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Könnten wir da vielleicht einen Blick drauf werfen? |
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12.06.2010, 20:19
Beitrag
#762
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Ich habe das Urteil. Na dann her damit..... Legst du nun Revision ein?? OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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12.06.2010, 23:57
Beitrag
#763
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Wie es weitergeht werde ich bekannt geben...
Schlimm ist, dass manche Informationen nicht wahr sind und andere nicht genannt werden. Ein besseres Bild könnte man sich von der Verhandlung machen wenn das Protokoll zur Verfügung stünde. Muss mal schauen wie man darauf zugreifen kann. Unbefriedigend ist meiner Meinung nach, dass ich nicht weiß warum ich mich nun anders verhalten solle. Es wurde kein einziges Mal gesagt, dass es erlaubt gewesen sei über die Sperrfläche zu fahren. Die Zeugen warfen mir vor was ich alles Schlimmes getan hatte in der Vergangenheit aber auch dort wurde vom Gericht aus nie gesagt, dass auch gelbe Markierungen, die nicht wie Leitlinien aussehen zu überfahren gewesen seien. Auf die rechtliche Lage in Bezug auf die StVO wollte niemand eingehen! -------------------- MfG
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13.06.2010, 09:13
Beitrag
#764
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
Die Fahrbahn war dort verschwenkt, es hatte sich aber niemand die Mühe gemacht, die Sperrfläche abzufräsen. An dieser Stelle war die Strasse zweispurig, so dass die linke Spur unbeeinträchtigt war. Hm. Gewöhnlich ist doch in solchen Baustellenverschwenkungen der linke Fahrstreifen auf 2m in der Breite begrenzt. Und wir wissen, dass sehr viele PKW die 2m in der Breite inklusive der Spiegel knacken. Wie war das hier? Keine 2m-Begrenzung? Oder Corsa und Co als PKW mitgehabt? |
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13.06.2010, 11:00
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#765
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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13.06.2010, 11:01
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#766
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Wie es offiziell war weiß ich nicht. Müsste man den Plan der Baustelle einsehen. Aber an beiden Seiten führen auch LKWs an mir problemlos vorbei.
-------------------- MfG
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13.06.2010, 12:20
Beitrag
#767
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
-------------------- MfG
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13.06.2010, 12:25
Beitrag
#768
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Wie es weitergeht werde ich bekannt geben... Wir bleiben gespannt... Schlimm ist, dass manche Informationen nicht wahr sind und andere nicht genannt werden. Das hört sich doch nach einer Begründung für eine Revision an... Unbefriedigend ist meiner Meinung nach, dass ich nicht weiß warum ich mich nun anders verhalten solle. Es wurde kein einziges Mal gesagt, dass es erlaubt gewesen sei über die Sperrfläche zu fahren. Die Zeugen warfen mir vor was ich alles Schlimmes getan hatte in der Vergangenheit aber auch dort wurde vom Gericht aus nie gesagt, dass auch gelbe Markierungen, die nicht wie Leitlinien aussehen zu überfahren gewesen seien. Auf die rechtliche Lage in Bezug auf die StVO wollte niemand eingehen! Das versteh ich nicht... ...hat man die dir zur Last gelegten "Tatvorwürfe" denn nicht begründet??? a´la: "... sie haben ..... getan, obwohl dies nach §..... und ..... so nicht zulässig ist. Stattdessen hätten Sie ...... tun müssen"?? OJ Edit: es gibt ja brandheißen Lesestoff!! Na dann werd ich mal ....... -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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13.06.2010, 12:31
Beitrag
#769
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
...hat man die dir zur Last gelegten "Tatvorwürfe" denn nicht begründet??? a´la: "... sie haben ..... getan, obwohl dies nach §..... und ..... so nicht zulässig ist. Stattdessen hätten Sie ...... tun müssen"?? Na, indirekt haben sie ihm vorgeworfen, daß er seine Aktion vorher angekündigt und den Behörden Bescheid gesagt. Hätte er spontan so reagiert, wäre die ganze Argumentation in sich zusammengefallen. Vielleicht sollte man mal ein paar bekannte bloggende Strafverteidiger auf diesen Thread aufmerksam machen -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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13.06.2010, 12:36
Beitrag
#770
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Na, indirekt haben sie ihm vorgeworfen, daß er seine Aktion vorher angekündigt und den Behörden Bescheid gesagt. Dieses Verhalten werde in in Zukunft vermeiden.Trotzdem wusste ich nicht, dass dort die Sperrfläche ist - nur, dass sie mal dort war. Ich bin halt davon ausgegangen, dass sie entfernt wird, da ja der Polizist auch der Meinung war es sei falsch markiert. Und da eh zähfließender Verkehr war habe ich das Ding eben erst spät gesehen. Persönlich verstehe ich auch nicht was so schlimm daran ist, wenn man jemand daran hindert etwas Verbotenes zu tun. Denn auch ohne mich hätten die anderen VT nicht dort weiterfahren dürfen. Wenn ich bei erlaubter zHg 100km/h "nur" 100km/h fahre sollte sich doch niemand beschweren. Erst recht nicht, wenn es einen Fahrstreifen gibt auf dem er mich überholen kann. Angenommen es gibt eine Strecke auf der gilt 100km/h. Ich weiß nun, dass dort von 99,9% der VT zu schnell gefahren wird. Muss ich nun einen anderen Weg nehmen wenn ich die zHg nicht überschreiten will? Schließlich nötige ich Andere die schneller fahren wollen - auch wenn sie es nicht dürften. Darf ich dort dann garnicht erst drauf? Mir ist ja bekannt, dass sich die meisten VT schneller fahren werden wollen. -------------------- MfG
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13.06.2010, 12:39
Beitrag
#771
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Sehr gelungen
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13.06.2010, 12:50
Beitrag
#772
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Danke für die Zurverfügungstellung des Urteils.
Die Begründung macht wirklich einen dürftigen, oberflächlichen Eindruck. An den Kernfragen geht das Urteil vorbei. Naja, wie heißt es in Justizkreisen: Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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13.06.2010, 15:54
Beitrag
#773
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wobei ja nach Wattestäbchen auch schon die Tatsachenerhebung mangelhaft war.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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13.06.2010, 16:04
Beitrag
#774
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Trotzdem wusste ich nicht, dass dort die Sperrfläche ist - nur, dass sie mal dort war. Ich bin halt davon ausgegangen, dass sie entfernt wird, da ja der Polizist auch der Meinung war es sei falsch markiert. Und da eh zähfließender Verkehr war habe ich das Ding eben erst spät gesehen. Das muß man sich der Tat ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen: Der Untertan, der die Obrigkeit auf einen Fehler aufmerksam macht, darf nach Auffassung des Gerichts nicht nur nicht darauf hoffen, der werde daraufhin unverzüglich beseitigt - sondern hat im Gegenteil davon auszugehen, daß das nicht geschieht; und sich darob gar vorsorglich vorschriftswidrig zu verhalten; keinesfalls aber so korrekt wie die gleiche Obrigkeit sonst unter Strafdrohung von ihm fordert - hallo...? c.s. |
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13.06.2010, 16:14
Beitrag
#775
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
...hat man die dir zur Last gelegten "Tatvorwürfe" denn nicht begründet??? a´la: "... sie haben ..... getan, obwohl dies nach §..... und ..... so nicht zulässig ist. Stattdessen hätten Sie ...... tun müssen"?? Na, indirekt haben sie ihm vorgeworfen, daß er seine Aktion vorher angekündigt und den Behörden Bescheid gesagt. Welche Aktion??? Ist denn das Einhalten der StVO (in diesem Fall das nicht-Überfahren einer nicht zu-Überfahren-verbotenen-Sperrfläche) eine strafbare Aktion?? Muss ich also im Kollegenkreis aufpassen, wenn ich zum Feierabend sage, dass ich nach Hause fahr und die rote Ampel an der Ecke beachte?? (Nicht dass mich dann einer wegen '...angekündigter und damit vorsätzlicher Einhaltung der StVO ...' anzeigt ) Hätte er spontan so reagiert, wäre die ganze Argumentation in sich zusammengefallen. Vielleicht sollte man mal ein paar bekannte bloggende Strafverteidiger auf diesen Thread aufmerksam machen Da kann Q-Tipp dann mti einem ganze Anwalts-Stab zur Revision kommen... OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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13.06.2010, 16:14
Beitrag
#776
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Das Gericht erwartete eigentlich nicht, daß WS über die Sperrfläche fährt, sondern es schreibt, daß die gelbe Linie daneben unterbrochen war (also Leitlinie) und WS einfach die linke Spur hätte nehmen können.
Deswegen mal die direkte Nachfrage: War das nun eine Leitlinie oder eine ununterbrochene Linie? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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13.06.2010, 16:26
Beitrag
#777
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Deswegen mal die direkte Nachfrage: War das nun eine Leitlinie oder eine ununterbrochene Linie? Kuxtu Zeile 116ff des Urteils: bis ~50m vor der Sperrfläche war's eine Leitlinie, erst danach eine Fahr Eben deswegen find' ich's einigermaßen skurril: W hätte gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und, solange es diese Leitlinie erlaubt, auf Biegen und Brechen nach links wechseln sollen - also bevor er überhaupt erkennen konnte, daß die fehlerhafte Markierung trotz seiner Meldung derselben nicht korrigiert worden ist lg c.s. |
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13.06.2010, 16:37
Beitrag
#778
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Kurz vor der Sperrfläche gab es ein kleines Stück ohne Markierung - also eine art "Loch". Ich muss mir das Video dazu nochmal ansehen. Da hätte ich wechseln können wenn ich es zur richtigen Zeit gesehen hätte und gewusst hätte dass eine Sperrfläche kommt. Aber wie gesagt es war dort bereits zäh fließender Verkehr und dementsprechend klein war mein Abstand zu den anderen Autos. Wenn man aber am "Loch" vorbei ist geht es nicht mehr links rüber. Mich wundert, dass niemand meinte ich hätte rechts abfahren sollen. Dort war eine in gelb ausgeführte unterbrochene Fahrbahnbegrenzung. Scheinbar wussten die Beteiligten genau, dass diese gelbe Markierung nicht überfahren werden darf. Aber wie gesagt, es bestand von Seite des Gerichts kein Bedarf zu klären ob meine Auffassung in Bezug auf StVO und Markierung richtig ist oder nicht. Da wollte niemand etwas zu sagen. Trotzdem wird sich dann beschwert, dass ich kein Unrechtbewusstsein habe.
off-topic: Bei mir im Ort ist eine Tempo-30-Zone. Dort wurde eine total unnötige Leitlinie aufgebracht. Ich teilte mit, dass Tempo-30-Zonen diese garnicht enthalten dürfen. Diese wurde dann in eine Einseitige Fahrstreifenbegrenzung geändert und diese rechts und links dauernd abgewechselt. Tempo-Zonen dürfen weder Fahrstreifenbegrenzungen noch Leitlinien enthalten. Über einseitige Fahrstreifenbegrenzungen wurde nichts gesagt. Da nahm es die Behörde dann schon genau - was ich ok finde! Ich will damit nur sagen: Die wissen ganz genau was sie tun - Fehler sind das nicht. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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13.06.2010, 17:12
Beitrag
#779
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
off-topic: Bei mir im Ort ist eine Tempo-30-Zone. Dort wurde eine total unnötige Leitlinie aufgebracht. Wozu denn dieser Blödsinn?? Ich teilte mit, dass Tempo-30-Zonen diese garnicht enthalten dürfen. Diese wurde dann in eine Einseitige Fahrstreifenbegrenzung geändert und diese rechts und links dauernd abgewechselt. Wie bitte??? Das klingt doch wie Schilda!!! (oder wollen die dich ärgern?) Tempo-Zonen dürfen weder Fahrstreifenbegrenzungen noch Leitlinien enthalten. Über einseitige Fahrstreifenbegrenzungen wurde nichts gesagt. Da nahm es die Behörde dann schon genau - was ich ok finde! Ich will damit nur sagen: Die wissen ganz genau was sie tun - Fehler sind das nicht. Wobei einseitige Fahrstreifenbegrenzungen eben/dennoch/trotzdem Fahrstreifenbegrenzungen sind und bleiben!!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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13.06.2010, 17:21
Beitrag
#780
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Ansich scheint das Gericht ja die Meinung zu teilen, daß die Sperrfläche nicht überfahren werden darf, sieht es Wattestäbchen in der Pflicht, den Fahrstreifen rechtzeitig zu wechseln. Insofern verstehe ich das ganze Problem nicht - schließlich müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ja auch nach links wechseln. Der Stau wäre also schon allein aufgrund der Sperrfläche entstanden.
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13.06.2010, 17:37
Beitrag
#781
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
... schließlich müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ja auch nach links wechseln. Das müßten die in der Tat - wenn sie dürften; s.o.: Wenn die Sperrfläche (außer bei völlig freier Strecke) unter dem vorausfahrenden Fahrzeug zum Vorschein kommt, ist der Fahrstreifenwechsel bereits mittels Fahrstreifenbegrenzung (die beginnt ~50m vor der Sperrfläche!) verboten Der nächste Ortsfremde hätte in strikter Vorschriftentreue ohnehin (wie bei Licht besehen alle, die dort vor W unterwegs waren!) anhalten müssen - den Stau hätt's also sowieso gegeben; ausgeblieben ist der nur, weil sich dort alle (!!!) außer W nicht an die StVO gehalten haben Und was eigentlich, wenn die Obrigkeit dort zeitgerecht zu Ws angekündigter Aktion durch Abfräsen der Sperrfläche einen legalen Zustand hergestellt und W wie jetzt im Nachhinein gefordert beizeiten die Spur gewechselt hätte? Die lag ja bekanntermaßen extra seinetwegen auf der Lauer - ob's nicht wenigstens ein Verwarnungsgeld wg. Linksfahrens ...? c.s. |
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19.07.2010, 13:52
Beitrag
#782
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.09.2009 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 50635 |
Wie es weitergeht werde ich bekannt geben... Ist das Urteil rechtskräftig geworden? Oder hast du Rechtsmittel eingelegt?
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19.07.2010, 14:32
Beitrag
#783
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Es ist nicht rechtskräftig geworden.
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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19.07.2010, 14:59
Beitrag
#784
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Es ist nicht rechtskräftig geworden. Es bleibt also weiter spannend... OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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19.07.2010, 15:03
Beitrag
#785
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 |
[x] Thema abonniert... kann ja wieder eine Weile dauern.
Ich sinnierte so gerade, was passiert wäre, wenn sich da zufällig eine halbe Stunde später der nächste VT mit demselben Problem gemeldet hätte... wäre daraus dann Bandenkriminalität geworden, oder fällt das dann schon unter Demonstrationsfreiheit? |
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19.07.2010, 17:42
Beitrag
#786
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
[x] Thema abonniert... kann ja wieder eine Weile dauern. hoffen wir mal, dass unser Q-Tipp auch solange durchhält... Ich sinnierte so gerade, was passiert wäre, wenn sich da zufällig eine halbe Stunde später der nächste VT mit demselben Problem gemeldet hätte... wäre daraus dann Bandenkriminalität geworden, oder fällt das dann schon unter Demonstrationsfreiheit? [lautdenk] Na vielleicht hätte dies Q-Tipp´s Argumentation mehr Stärkung verliehen und noch besser die örtlichen Unzulänglichkeiten der Fahrbahnmarkierung aufgezeigt... Vielleicht sollten wir VP´ler deinen Vorschlag aufgreifen.... ... je halbe Stunde fährt einer von uns zu besagter Stelle, stoppt dort und ruft dien ..... (Oder wär das sowas wie ein Flashmob??) [/lautdenk] OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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19.07.2010, 21:38
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#787
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
hoffen wir mal, dass unser Q-Tipp auch solange durchhält... Werde mir Mühe geben
-------------------- MfG
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19.07.2010, 22:58
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#788
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
hoffen wir mal, dass unser Q-Tipp auch solange durchhält... Werde mir Mühe geben Notfalls spenden wir Trost , organisieren was zu oder OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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13.11.2010, 13:24
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#789
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1288 Beigetreten: 05.07.2010 Wohnort: Cool Blue Mitglieds-Nr.: 54729 |
*staubwegwisch*
Schade, daß ich es jetzt erst entdeckt hab. Was ist denn momentan Stand der Dinge?? -------------------- Zitat (Netiquette) Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre. |
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13.11.2010, 15:35
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#790
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Was ist denn momentan Stand der Dinge?? Die Sache läuft... Dieses Jahr wird sich aber nix mehr tun. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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13.11.2010, 15:45
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#791
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1288 Beigetreten: 05.07.2010 Wohnort: Cool Blue Mitglieds-Nr.: 54729 |
Danke
-------------------- Zitat (Netiquette) Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre. |
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09.10.2011, 17:12
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#792
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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06.11.2011, 16:57
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#793
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Vielleicht sitzt er noch ein? Wattestäbchen, wo bist du?
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07.11.2011, 17:09
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#794
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1187 Beigetreten: 04.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45669 |
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07.12.2011, 00:47
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#795
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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07.12.2011, 00:49
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#796
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Hey, schön Dich wieder mal zu sehen!
Interessante Lektüre ... -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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07.12.2011, 01:12
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#797
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Zitat Insoweit ist lediglich anzumerken, dass auch das Verkehrszeichen Z 298 (Ge- oder Verbot - Fahrzeugführer dürfen Sperrflächen nicht benutzen), ebenso wie andere Vorschriftszeichen der Straßenverkehrsordnung, dann seine Wirkung verliert, wenn sich aufgrund veränderter äußerer Umstände - etwa durch bauliche Veränderungen und/oder veränderte Verkehrsführung - seine Unbeachtlichkeit jedem vernünftigen und sachkundigen Betrachter ohne weiteres aufdrängt. So lag der Fall hier, nachdem durch Einrichtung der Baustelle und der angebrachten Fahrbahnmarkierung das Zeichen Z 298 seinen eigentlichen Sinn, Sicherheitszonen zwischen den Fahrspuren zu schaffen, für jeden vernünftigen Verkehrsteilnehmer erkennbar zumindest zeitweise verloren hatte (vgl. hierzu auch OLG Köln VRS 92, 282: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht,4l. Aufl. 2011, StVO $ 41 Rn. 248 o a.E.). Oder "vulgo": Das OLG Karlsruhe hält eine längere Erklärung des Urteils der Vorinstanz für angebracht, daß die Sperrmarkieren nichtig waren - wohl aufgrund § 44 (1) VwVfG. Interessant finde ich ja den kurzen Ausflug zum Sinn - muß ich als VT während des Fahrens auch noch um den Sinn von Verkehrsregelungen Gedanken machen? Sollte der Sinn von Verkehrsregelungen dann nicht auch für den VT stets erkennbar sein? Naja, lassen wir das Sticheln, wird Dich jetzt wohl auch nicht mehr weiter führen. Schwach finde ich noch, daß sich bei dieser Lage doch der Gedanke aufdrängt, daß man zu prüfen hätte, inwiefern denn der Angeklagte die Nichtigkeit vielleicht einfach nicht erkannt hat und der Meinung war, daß eine Verkehrsregelung eben zu befolgen ist. Ich finde so eine nachträgliche Begründung ja schon komisch. Keine Bemerkungen zum Gewaltbegriff. Was hat den der teure Gutachter bei der Sache begutachtet? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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07.12.2011, 01:18
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#798
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Hallo @Wattestäbchen,
Danke auch von mir (unabhängig vom Vorposter @mir) für die Rückmeldung. Schön, dass Du noch dabei bist. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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07.12.2011, 01:20
Beitrag
#799
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ist das Urteil denn jetzt rechtskräftig?
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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07.12.2011, 01:56
Beitrag
#800
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich zitiere jetzt mal zur Übersichtlichkeit nochmal das Urteil, auf das sich der Beschluß bezieht.
Zur Nichtigkeit der Sperrfläche steht da nichts. Ganz im Gegenteil stehen da Passagen drin, die eher darauf hindeuten, daß das Gericht nach Umgehungsmöglichkeiten für die Sperrflächen gesucht hat. Zitat 127 Es wäre ihm hierbei ohne weiteres möglich gewesen, vor der Sperrfläche über die unterbroche- 128 ne gelbe Markierung hinweg auf die linke Fahrspur zu wechseln und ohne Halt weiter zu fahren. Ich finde so eine nachträgliche Begründung ja schon komisch. Ha! Das ist ja faszinierend. Das OLG hat ja durch einstimmigen Beschluß entschieden, dann braucht's normalerweise gar keine Begründung mehr. Die Staatsanwaltschaft hat wohl nach § 349 (2,3) StPO eine Begründung beantragt. Sachen gibt's ... -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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