Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
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Hebt Zeichen 515 eine Sperrfläche auf? |
08.12.2011, 17:26
Beitrag
#851
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1187 Beigetreten: 04.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45669 |
Ich merke eher, dass du die Konsequenzen deiner Behauptungen nicht verstehst bzw. nicht nachvollziehen kannst.
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08.12.2011, 17:27
Beitrag
#852
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Oh doch, die verstehe ich sehr gut. Unsere Auffassungen über die Konsequenzen gehen nur auseinander.
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08.12.2011, 17:28
Beitrag
#853
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1187 Beigetreten: 04.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45669 |
Oh doch, die verstehe ich sehr gut. Unsere Auffassungen über die Konsequenzen gehen nur auseinander. Dann wünsche ich dir einfach mal, die Konsequenzen selbst erfahren zu "dürfen". Vielleicht macht dies ja plastisch klarer, was am Urteil zu @Wattestäbchens Fall so seltsam anmutet. |
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08.12.2011, 17:33
Beitrag
#854
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9355 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Du meinst sowas wie der Blitzer, der mich neulich auf einem Sonntag morgen gegen 6:00 erwischt hat, als ich ich auf einer total leeren, bestens ausgebauten Bundesstraße etwas zu schnell war? Da wo ich weit und breit niemanden gefährdet habe? Wo aber, bei näherem Hinsehen, um die Uhrzeit ne Menge Disko-Publikum unterwegs ist? Wo die Straße von zwei auf einen Fahrstreifen zusammengeführt wird, was immer wieder zu recht interessanten Überholmanövern führt?
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08.12.2011, 17:36
Beitrag
#855
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1187 Beigetreten: 04.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45669 |
Du meinst sowas wie der Blitzer, der mich neulich auf einem Sonntag morgen gegen 6:00 erwischt hat, als ich ich auf einer total leeren, bestens ausgebauten Bundesstraße etwas zu schnell war? Da wo ich weit und breit niemanden gefährdet habe? Zum Beispiel. Wo aber, bei näherem Hinsehen, um die Uhrzeit ne Menge Disko-Publikum unterwegs ist? Wo die Straße von zwei auf einen Fahrstreifen zusammengeführt wird, was immer wieder zu recht interessanten Überholmanövern führt? Schau, so fügt sich das Weltbild eines jeden wieder. Du hast den Sinn erkannt, und deswegen kannst du auch mit der Kontrolle bestens leben und bist dir deines Fehlers bewusst. Ist doch prima. Hättest ja auch gleich sagen können, dass du aus der Disko gekommen bist und vorhattest, vor der Zusammenführung noch ein riskantes Überholmanöver hinzulegen. |
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08.12.2011, 17:44
Beitrag
#856
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Was machst du nach einer Tagesbaustelle wenn das 60er Schild nicht aufgehoben wird? Auch dieses Beispiel taugt wieder nicht, da bei einer Tagesbaustelle der Grund der Tempobegrenzung unmittelbar ersichtlich ist. Darf ich mich auch mal einschalten? Ich habe mal eine Stelle auf der Hunsrückhöhenstraße erlebt, da galt, ich glaube wegen Straßenschäden, Tempo 40. Straßenschäden waren für mich nicht erkennbar (jedenfalls nicht über das hunsrückhöhenstraßenübliche Maß hinausgehend) und aufgehoben wurde die Begrenzung nicht. Nur mal spaßeshalber: Es hätte durchaus im Sinne des Urteils gegen Wattestäbchen eine Nötigung sein können, wäre ich bis zum Ende der Straße oder einer anderen Geschwindigkeitsbegrenzung kilometerweit 40 gefahren. |
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08.12.2011, 17:47
Beitrag
#857
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1674 Beigetreten: 04.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4740 |
Nur mal spaßeshalber: Es hätte durchaus im Sinne des Urteils gegen Wattestäbchen eine Nötigung sein können, wäre ich bis zum Ende der Straße oder einer anderen Geschwindigkeitsbegrenzung kilometerweit 40 gefahren. Ja aber nur, wenn die 40er Begrenzung dort tatsächlich fälschlicherweise steht oder vergessen wurde sie wieder aufzuheben. |
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08.12.2011, 17:48
Beitrag
#858
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1187 Beigetreten: 04.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45669 |
Nur mal spaßeshalber: Es hätte durchaus im Sinne des Urteils gegen Wattestäbchen eine Nötigung sein können, wäre ich bis zum Ende der Straße oder einer anderen Geschwindigkeitsbegrenzung kilometerweit 40 gefahren. Nein, denn es wäre ja offensichtlich gewesen, dass die 40 nur wegen der Straßenschäden angeordnet waren. Was offensichtlich ist, legt AMenge hier fest. Wer das anders sieht, ist Prinzipienreiter... |
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08.12.2011, 17:54
Beitrag
#859
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Zitat Woher soll ich wissen, dass nicht nach der Baustelle Straßenschäden sind oder die Straße verdreckt und deswegen noch 60 gilt? Sowas merkt man üblicherweise, wenn man da lang fährt. Du willst es partout nicht verstehen, oder? Ich merke auch, wenn Straßenschäden nur auf der rechten Spur sind, trotzdem muss ich links langsam fahren. Ich merke üblicherweise auch ob ich auf gerader Strecke trotz Straßenschäden 200 fahren könnte oder ob ich eine Kurve nach einer Autobahn mit 100 nehmen kann oder nur mit den ausgeschilderten 60, zumindest wenn ich sie kenne. |
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08.12.2011, 18:09
Beitrag
#860
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Nur mal spaßeshalber: Es hätte durchaus im Sinne des Urteils gegen Wattestäbchen eine Nötigung sein können, wäre ich bis zum Ende der Straße oder einer anderen Geschwindigkeitsbegrenzung kilometerweit 40 gefahren. Ja aber nur, wenn die 40er Begrenzung dort tatsächlich fälschlicherweise steht oder vergessen wurde sie wieder aufzuheben. Das Problem mit den "Straßenschäden" ist ähnlich wie das mit den Sperrflächen: Man steht im Regelfall ratlos davor und fragt sich, was das soll. Wenn ich also von Anfang an keine wirklichen Straßenschäden bemerke, wann ist der Zeitpunkt, zu dem ich wieder Gas geben kann? |
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08.12.2011, 18:16
Beitrag
#861
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1674 Beigetreten: 04.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4740 |
Wenn Du der festen Meinung bist, dass hier wirklich keine Gefahr mehr vorliegt und du von einem Versehen der Behörde ausgehen musst, dann darfst Du schneller fahren. Wenn dich dann ein spitzfindiger OA-Mitarbeiter blitzt, dann wirst Du im Laufe des Widerspruchsverfahren schon rausfinden, ob Du nun Recht mit Deiner ursprünglichen Einschätzung hattest oder nicht. Das ist mehr oder weniger so was wie die "Betriebsgefahr" eines VT.
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08.12.2011, 18:20
Beitrag
#862
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Im OWi-Verfahren hat eine Haftung aus Betriebsgefahr, wie Du sie beschreibst, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nichts zu suchen. Ich möchte bitte Regelungen im Straßenverkehr so eindeutig haben, daß ich mein Verhalten so ausrichten kann, daß ich mit Sicherheit kein Knöllchen bekomme. Wenn ich's trotzdem riskiere, muß dies meine freie Entscheidung sein. (Ansonsten können wir auch gleich die 72 h Vorwarnzeit für temporäre Haltverbote abschaffen ... wer dann da noch steht, hat halt Pech gehabt und bezahlt Abschleppkosten und Knöllchen "aus Betriebsgefahr".)
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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08.12.2011, 18:50
Beitrag
#863
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Wenn Du der festen Meinung bist, dass hier wirklich keine Gefahr mehr vorliegt und du von einem Versehen der Behörde ausgehen musst, dann darfst Du schneller fahren. Wenn dich dann ein spitzfindiger OA-Mitarbeiter blitzt, dann wirst Du im Laufe des Widerspruchsverfahren schon rausfinden, ob Du nun Recht mit Deiner ursprünglichen Einschätzung hattest oder nicht. Das ist mehr oder weniger so was wie die "Betriebsgefahr" eines VT. Wenn es um Knöllchen geht: ok, akzeptabel. Bei Wattestäbchen ging's aber um Nötigung und, letztlich, sogar um geistige Zurechnungsfähigkeit. Apropos Zurechnungsfähigkeit: In Igel bei Trier stand mal ein Soda-Schild (d.h. eines, das sich auf nichts bezog: Keinen Bahnübergang, keine Baustellenampel, nix, noch nicht mal Anzeichen für eine ehemalige Baustelle) mit der Aufschrift "Motor ausschalten". Klar, das ist kein Vz aus dem Vz-Katalog. Aber es sieht hochoffiziell aus und ich kann den Katalog ja nicht auswendig. Ich hab mich gefragt, was wohl passiert, wenn ich der Aufforderung, die ja sehr eindeutig ist, Folge leiste. Das Auto bleibt stehen. Darf ich dann den Motor wieder anschalten? Und wen muss ich fragen, ob ich den Motor wieder anschalten darf? Und wenn nicht: Wie komme ich heim? Oder auf der Autobahn die großen Plakate "Runter vom Gas". Ich hab's probiert. Und sieh an: Das Auto wurde langsamer (hatte ich mir zwar gedacht, aber man weiß ja nie). Das Problem: Es fehlte das Schild "Jetzt bitte wieder aufs Gas treten". In beiden Fällen sagt mir der gesunde Menschenverstand, wie zu verfahren ist. Aber in beiden Fällen lehnt er sich gegen den Unfug auf, den irgendwelche Behörden für mein Geld auf Schilder schreiben. |
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08.12.2011, 18:57
Beitrag
#864
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Beide Schilder haben keine Regelungswirkung, und sie sind unter allen Umständen absurd. Bei einer Sperrfläche muß ich aber davon ausgehen - wenn ich mal die Behörden ernst nehme - daß das Befahren der Fläche gefährlich ist.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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08.12.2011, 19:18
Beitrag
#865
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21926 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Bei einer Sperrfläche muß ich aber davon ausgehen - wenn ich mal die Behörden ernst nehme - daß das Befahren der Fläche gefährlich ist. Nö! Wenn das Befahren der Sperrfläche GEFÄHRLICH wäre, dann hätte man sie mit Leitplanken eingerahmt. Verkehrsrechtlich gesehen ist eine Sperrfläche vor allen Dingen eins: ÜBERFLÜSSIG. Denn sie ist umgeben von einer durchgezogenen Linie, darf also eh nicht befahren werden. Wozu also noch die zusätzliche Schraffur? Wenn ICH eine Sperrfläche sehe, vermute ich: Da wünscht offenbar jemand, dass ich nicht auf dieser Fläche fahre, sondern woanders. Aber sooo ernst KANN dieser Wusch nicht gemeint sein, denn sonst hätte man statt dessen eine Verkehrsinsel oder ähnliches gebaut. Und was die "Gefährlichkeit" ist: Im Gegensatz zu einen Aufpflasterung oder Grünfläche KANN die Sperrfläche gefahrlos befahren werdnen - denn unter ihr befindet sich mit Sicherheit keine Baugrube, sondern Asphalt. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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08.12.2011, 19:21
Beitrag
#866
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ähm ... ich übertrag das mal auf BÜ. Das Überfahren eines roten Blinklichts ist ungefährlich, denn wenn's gefährlich wäre, hätte man Schranken hingebaut.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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08.12.2011, 20:28
Beitrag
#867
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Der Herr Jens macht sich mal wieder über meine Tippfehler lustig armer @mir Und keiner der Moderatoren greift ein och du Ärmster... - Brauchen wir ein "Zweiklassensystem" von Verkehrszeichen ("bitte beachten" und "bitte UNBEDINGT beachten"? wer ja mal was... Ähm ... ich übertrag das mal auf BÜ. Das Überfahren eines roten Blinklichts ist ungefährlich, denn wenn's gefährlich wäre, hätte man Schranken hingebaut. OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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08.12.2011, 22:15
Beitrag
#868
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21926 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Ähm ... ich übertrag das mal auf BÜ. Das Überfahren eines roten Blinklichts ist ungefährlich, denn wenn's gefährlich wäre, hätte man Schranken hingebaut. NATÜRLICH ist das Überfahren eines roten Blinklichtes total ungefährlich. Deshalb wird's ja auch immer wieder von "mündigen Autofahrern" gemacht.... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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08.12.2011, 22:22
Beitrag
#869
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Und von Radfahrern. Bitte auch an die Minderheiten denken, Doc, das mußt Du echt noch lernen
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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08.12.2011, 22:22
Beitrag
#870
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Ähm ... ich übertrag das mal auf BÜ. Das Überfahren eines roten Blinklichts ist ungefährlich, denn wenn's gefährlich wäre, hätte man Schranken hingebaut. Bahnschienen zu überqueren, ob nun irgendwo in der freien Wildbahn zu Fuß oder an einem nicht vollständig beschrankten, aber blinkenden Bahnübergang mit einem Fahrzeug, ist tatsächlich weniger unfallträchtig als eine Straße/Kreuzung einfach so zu überqueren - vorausgesetzt, man verlangsamt vorher ausreichend und vergewissert sich, dass kein Zug kommt. Der zu querende Verkehr ist auf Schienen nämlich vor allem eines: sehr berechenbar.Nur wenn's schiefgeht, sind die Folgen in mehreren Aspekten schlimmer. Deshalb sind ja auch die Strafen härter. ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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08.12.2011, 22:35
Beitrag
#871
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Wobei ich mich dann immer frage, wie es trotzdem soviele Leute "schaffen" im Auto oder zu Fuß von einem Zug erfasst zu werden.
Ich stelle mir das eigentlich auch leicht vor über Bahngleise zu kommen, aber anscheinend muss da irgendwas Schweres dran sein... |
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08.12.2011, 22:40
Beitrag
#872
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21926 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
...Doc, das mußt Du echt noch lernen... Ich hab ja noch Zeit. Bis ich so alt bin wie Jopi Heesters heute schon ist, bleiben mir noch 46 Jahre. Wobei ich mich dann immer frage, wie es trotzdem soviele Leute "schaffen" im Auto oder zu Fuß von einem Zug erfasst zu werden.. Und ICH frage mich, wie es vor einigen Jahren in unserer Gegend einem Radfahrer passieren konnte, dass er an einem unbeschrankten Bahnübergang den LETZTEN Wagen eines durchfahrenden Zuges getroffen hat. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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08.12.2011, 22:41
Beitrag
#873
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Er hat halt gedacht, daß er zwischen den Waggons durchkommt.
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08.12.2011, 22:52
Beitrag
#874
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Anders sieht es bei hier zugrunde liegenden Situation aus. Da ist unmittelbar einsichtig, dass es vollkommen unproblematisch war, die Sperrfläche zu überfahren. Wenn ich kurz einwerfen darf: Erst vor zwei Wochen hat ein Kollege von mir, hier ein Ticket kassiert weil er mit der Hälfte des Vorderwagens und somit einem Rad auf dieser Sperrfläche stand (stellt euch den silberne Zafira(?) etwas weiter vorgerückt vor) War das jetzt Prinzipienreiterei oder kann er sich mit Berufung auf das Wattestäbchen Urteil "freikaufen"? |
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08.12.2011, 22:59
Beitrag
#875
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Neinnein. *Das* war natürlich keine sinnlose Sperrfläche, schon alleine deswegen, weil man ja auch drumherumfahren kann.
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09.12.2011, 01:24
Beitrag
#876
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 |
War das jetzt Prinzipienreiterei oder kann er sich mit Berufung auf das Wattestäbchen Urteil "freikaufen"? Eigentlich müsste man eine Überprüfung anstrengen und diese Sperrfläche aus dem Regelungsbereich des ruhenden Verkehrs entfernen lassen. Dürfte aber ungefähr genauso kompliziert werden wie deine Idee |
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09.12.2011, 08:11
Beitrag
#877
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Beide Schilder haben keine Regelungswirkung, und sie sind unter allen Umständen absurd. Bei einer Sperrfläche muß ich aber davon ausgehen - wenn ich mal die Behörden ernst nehme - daß das Befahren der Fläche gefährlich ist. Man kann aber auch andersrum argumentieren: Bei der Sperrfläche von Wattestäbchen sieht man deutlich, dass sich Umstände verändert haben und dass dadurch die Sperrfläche unwirksam geworden ist. Also: Erst war eine sinnvolle Sperrfläche da (wobei ich ehrlich gesagt bezweifle, dass es in Deutschland mehr als ein, zwei Dutzend sinnvolle Sperrflächen gibt), dann wurde die Verkehrsführung vorübergehend geändert, so dass die Sperrfläche ihren Sinn verloren hat. Die von mir genannten Schilder haben zwar keine Regelwirkung, aber sie sehen offiziell aus, ich hab den Vz-Katalog nicht im Kopf, also muss ich mich dran halten. Schließlich ist ja offensichtlich eine Behörde aktiv geworden, um etwas anzuordnen. Das tut sie ja wohl nur, wenn es einen guten Grund dafür gibt. Den ich beschränkter Normalsterblicher nur eben nicht erkenne. Also: Motor aus. Fuß vom Gas. |
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09.12.2011, 09:59
Beitrag
#878
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
- Brauchen wir ein "Zweiklassensystem" von Verkehrszeichen ("bitte beachten" und "bitte UNBEDINGT beachten"? So wie das Schild am Ortseingang von Kronberg/Taunus: Tempo 30 beachten. Stünde es nicht da, würde immer noch Tempo 30 gelten, man müsste es aber nicht mehr beachten??? Und auch die häufigen Hinweise auf (meist frei erfundene) regelmäßige Radarkontrollen sind nicht unbedingt dazu angetan, mein Urvertrauen in den Sachverstand deutscher Kommunalbehörden zu stärken. Aber das gibt's auch anderswo. Mein Sohn erhielt in der Schule - einen "Schulregeln" überschreibenen Zettel - auf dem erklärt wurde, er enthalte "Schulregeln" - die dann einzeln aufgeführt wurden (naja, immerhin das war sinnvoll) - an deren Ende der Aufruf stand, man möge sich daran halten (ach, ehrlich, wär ich nie drauf gekommen) - und schließlich musste er noch unterschreiben, dass er sich daran hält. Das hat schon etwas Verzweifeltes. |
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09.12.2011, 22:20
Beitrag
#879
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Und ICH frage mich, wie es vor einigen Jahren in unserer Gegend einem Radfahrer passieren konnte, dass er an einem unbeschrankten Bahnübergang den LETZTEN Wagen eines durchfahrenden Zuges getroffen hat. Vielleicht hat der Zug ja plötzlich gebremst.... *schulterzuck* ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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10.12.2011, 13:54
Beitrag
#880
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 222 Beigetreten: 16.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50033 |
Anekdote von meinem alten Fahrlehrer: Prüfungssituation, innerorts, zwei Fahrspuren, durchgezogene Mittellinie. Prüfling fährt bei nicht dichtem aber regelmäßg auftretendem Verkehr auf der rechten Spur. Das prüffahrzeug erreicht ein Fahrzeug der örtlichen Müllentorgung - Sperrmüll - und der Berg ist mannshoch. Wem nun die Entstehung der Situation zu zustecken ist, behandel ich mal nicht, aber der Prüfer gibt offenbar keine Anweisung, sodass der Geprüfte nach kurzer wartezeit und der erkenntnisgewinnung das die Müllwerker vermutlich noch 20 Minuten zu gange sind, beschließt unter äußerster vorsicht samt vorschriftsmäßigem blinken die mittellinie zu überfahren. Die Essenz der geschichte ist dann, das der prüfer ihn hätte durchfallen lassen, der fahrlehrer aber gut zuredent bzw. klarstellend eingegriffen hat. Im zweifel würde man also offenbar auch eine OWi begehen. |
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10.12.2011, 17:04
Beitrag
#881
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Prüfungssituation, innerorts, zwei Fahrspuren, durchgezogene Mittellinie. Prüfling fährt bei nicht dichtem aber regelmäßg auftretendem Verkehr auf der rechten Spur. Das prüffahrzeug erreicht ein Fahrzeug der örtlichen Müllentorgung - Sperrmüll - und der Berg ist mannshoch. Wem nun die Entstehung der Situation zu zustecken ist, behandel ich mal nicht, aber der Prüfer gibt offenbar keine Anweisung, sodass der Geprüfte nach kurzer wartezeit und der erkenntnisgewinnung das die Müllwerker vermutlich noch 20 Minuten zu gange sind, beschließt unter äußerster vorsicht samt vorschriftsmäßigem blinken die mittellinie zu überfahren. Die Essenz der geschichte ist dann, das der prüfer ihn hätte durchfallen lassen, der fahrlehrer aber gut zuredent bzw. klarstellend eingegriffen hat. Im zweifel würde man also offenbar auch eine OWi begehen. Das Zeichen 295 in der Straßenmitte wurde dort aufgebracht weil man als FZ-Führer nicht erkennen kann das es dort besonders gefährlich ist und ein Überfahren der durchgezogenen Linie weitreichende Konsequenzen haben kann. BTW: dann wartet der Prüfling halt 20 - 30 Minuten hinter einem Müllfahrzeug, hat er es denn eilig, muß er irgendwo hin ??? Mein Fahrlerer meinete damals immer man sollte so eine Situation ausnutzen um Zeit zu schinden, bei 20 Minuten Wartezeit hat man dann eben die halbe Prüfungszeit gefahrlos hinter sich gebracht. Weiter wurde mir damals erzählt dass der TÜV-Prüfer nicht zügig bei einer Prüfung vorankommen will sondern in erster Linie sehen möchte ob der Prüfling die Regeln kennt. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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10.12.2011, 17:22
Beitrag
#882
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10179 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Wobei ich mich dann immer frage, wie es trotzdem soviele Leute "schaffen" im Auto oder zu Fuß von einem Zug erfasst zu werden.. Und ICH frage mich, wie es vor einigen Jahren in unserer Gegend einem Radfahrer passieren konnte, dass er an einem unbeschrankten Bahnübergang den LETZTEN Wagen eines durchfahrenden Zuges getroffen hat. grobe Dummheit??? oder der versuch einen Darwin-Avard zu erhaschen... OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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10.12.2011, 18:55
Beitrag
#883
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 02.06.2011 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 59615 |
Ich hab in der letzten Woche zwei Baustellen gesehen, wo wohl so viel Kosten und Aufwand wie möglich gespart wurde. Die Verkehrsführung war nicht wirklich eindeutig. Mit meinem Handy lassen sich leider keine guten Fotos machen und Zeit dafür hatte ich eigentlich auch nicht.
Es waren beides Tagesbaustellen innerorts. 1. Baustelle. Zwei Fahrspuren für jede Richtung innerorts. In der Mitte eine durchgezogene Linie. Da auf der Baustelle richtig gearbeitet wurde (keine Straßenarbeiten, sondern etwas mit einem großen Autokran) blieben von den zwei Spuren für die eine Fahrbahn nur noch eine halbe mit vielleicht 1,50m Restbreite übrig. Das heißt alle Fahrzeuge, die breiter waren als ein Smart mussten zwangsläufig die Mittellinie überfahren und somit auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Aus der Gegenrichtung kommend war die Baustelle nicht angekündigt. Man hätte ja vielleicht wenigstens ein paar Hütchen aufstellen können. 2. Baustelle. Dortmund B1, Fahrtrichtung Unna. Dort waren zwei Fahrspuren gesperrt und man musste nach Ende der Straßensanierungsarbeiten von der Rechtsabbiegerspur auch über eine durchgezogene Linie / Sperrfläche usw. fahren, um die Fahrt regulär fortzusetzen. Dort war nichts abgeklebt oder ähnliches, aber man hätte wenigstens wenn man sich nicht traut drüber zu fahren noch rechts abbiegen können und hinter der Ampel wieder auf die B1 fahren. Wegen der Diskussion über teilweise unsinnige Tempolimits (z.B. durch offensichtlich verrückt spielende Schilderbrücken, die vor Nebel warnen wo keiner ist): Ich mache es eigentlich so, dass ich dann im Verkehrsfluss mitschwimme, der in der Regel weit oberhalb des Limits ist. Meistens liegt man dann aber wirklich leider schon im Bereich des Fahrverbots. |
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10.12.2011, 18:59
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#884
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24564 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Und ICH frage mich, wie es vor einigen Jahren in unserer Gegend einem Radfahrer passieren konnte, dass er an einem unbeschrankten Bahnübergang den LETZTEN Wagen eines durchfahrenden Zuges getroffen hat. Er wollte halt unbedingt noch den Zug erwischen. Hat ja dann auch geklappt. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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10.12.2011, 19:31
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#885
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Ich mache es eigentlich so, dass ich dann im Verkehrsfluss mitschwimme, der in der Regel weit oberhalb des Limits ist. Meistens liegt man dann aber wirklich leider schon im Bereich des Fahrverbots. Genau da liegt dann das Problem... Ich habe für mich die Regel, dass das allerhöchste der Gefühle +45 Tacho ist (also zB 105 bei erlaubten 60, dann wird man zwar auch schonmal von einem Reisebus überholt, aber wengistens weiß ich, dass ich den FS erstmal behalten darf (wenn ich nicht nochmal +26 im gleichen Jahr habe). Ansonsten schaue ich immer wenn ich +30 Tacho fahre, ob es irgendwo blitzt bei einem der vielen, die bedeutend schneller fahren. Gestern bin ich auch durch eine tolle Tagesbaustelle auf der Autobahn, es galt 130 bzw. 80 bei Nässe und es war verdammt nass, hat aber niemand interessiert (außer mir). Dann kam 80 wegen einer Baustelle und keine 50m (noch über 200m vor dem Anfang der Baustelle) kam ein Zeichen 282. Eigentlich dürfte ich doch jetzt davon ausgehen, wenn sie ihren LKW schon 50m VOR dieses Schild stellen, dass sie wollen, dass es wieder aufgehoben wird. Sonst könnten sie es ja auch 50m danach hinstellen und hätten immer noch mindestens 150m bis zur Baustelle. |
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10.12.2011, 19:44
Beitrag
#886
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 02.06.2011 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 59615 |
Zeichen 282 sehe ich aber bei Tagesbaustellen sehr selten.
In der Regel kommt halt der Geschwindigkeitstrichter, dann der gelbe Leuchtpfeil, dann die Baken wohinter gearbeitet wird. Dann stehen irgendwann wieder zwei Spuren zur Verfügung, wo beschleunigt wird. Meistens ist es ja so, dass wir den gesunden Menschenverstand nur bei uns benachteiligenden Regeln einschalten, im umgekehrten Fall - wie hier 282 - oder auch wenn bei einem temporären Tempo 80 Limit mal ein 120 Schild nicht abgeklebt wurde gelten in der Regel ja die Schilder. |
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10.12.2011, 20:37
Beitrag
#887
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Auch ein nicht abgeklebtes 120er Schild ist doch ein Schild?
(nach dem 282 kam kein anderes 80er Schild mehr) |
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