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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
Gast_Bernd_*
Beitrag 14.06.2004, 09:40
Beitrag #101





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Da möchte ich auch nochmals kurz etwas dazu sagen...Ihr sprecht alle von diesen 183 Tagen...aber meines Wissen wurde auch dieses gekippt !!

........"Und so ganz nebenbei hat das Gericht auch noch die 185-Tage-Frist für den ordentlichen Wohnsitz im Ausland während des FS-Erwerbs gekippt"

D.h ....Du must garnicht dort wohnen !!!!


Bernd
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strichachtdoktor
Beitrag 14.06.2004, 09:48
Beitrag #102


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Hallo Bernd, sehe ich anders.

Die von Dir zitierte Stellungnahme würde ich für etwas forsch halten.

Der Eu-GH sagt eigentlich nur, daß man das Nichteinhalten der 185-Tage-Frist nicht dem Führerscheinbesitzer anlasten kann. Die deutsche Behörde kann in diesen Fällen die führerscheinaustellende Behörde im EU-Ausland bitten, die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeachtung der Regel wieder zurückzunehmen. Tut die ausländische Behörde das nicht, kann Deutschland das Land verklagen. Aber die Fahrerlaubnis bleibt zunächst davon unberührt und behält die Gültigkeit. Der Führerscheininhaber kann in diesen Fällen auch nicht mehr wegen "Fahren ohne Führerscheins/FE" belangt werden.

Gruß, Joe wavey.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Bernd_*
Beitrag 14.06.2004, 10:46
Beitrag #103





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es ist auf jeden Fall alles noch ein Buch mit tausend Siegel.....

Ich würde es auf jeden Fall drauf ankommen lassen...mehr als einen positven MPU vorzuweisen kann ja im schlimmsten Fall nicht passieren ...und bis dahin ist der Führerschein auf jeden Fall gültig.

Ich hoffe nur das schnellsten in dieser richtung mal irgendwas passiert und ein Autofahrer angehalten wird der soeinen Führerschein besitzt.... ;-)
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strichachtdoktor
Beitrag 14.06.2004, 11:15
Beitrag #104


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Zitat
Ich hoffe nur das schnellsten in dieser Richtung mal irgendwas passiert und ein Autofahrer angehalten wird der so einen Führerschein besitzt ... ;-)


@Bernd

Ich finde es seit dem 29.04. verdächtig ruhig, man hört absolut gar nichts Offizielles dazu. Und auch die Amtspersonen, die hier mitlesen und auch mitschreiben, halten sich merkwürdig bedeckt.
Es könnte ein gutes Zeichen sein ...
cool.gif
Gruß, joe


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Gast_Bernd_*
Beitrag 14.06.2004, 11:23
Beitrag #105





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verdächtig ist noch ein bischen übertrieben....lach...die Ruhe vor dem Sturm....grins..

Ich lese auch andere Foren....aber nirgend steht irgendwas anderes drin.......

Aber ich denke es werden schon ein paar Herrschaften Ihren Führerschein auf diese Art und weise bekommen haben.....

Ich habe diese Seite mal an einen Freund von mir weitergegeben der Anwalt ist.....und sogar der meinte....er würde das Risiko eingehen ......kann ja nicht mehr passieren als ....das man den jenigen zur MPU schickt ;-)

Na ...wir werden sehen was passier .....


Bernd
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 14.06.2004, 13:55
Beitrag #106





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Tach whistling.gif

Also ich lese ja auch in mehreren Foren. Mir fällt aber auf, das die Meinungen in einigen Foren möglicherweise deshalb auch sehr verschieden sind, weil sich ein Forum mit einer bestimmten Thematik beschäftigt.
In diesem Forum hier geht es um Verkehrsrecht, völig okay, man kann über vieles reden.

In einem anderen Forum geht's aber nur um MPU, das ist dann auch der Grund des Bestehens diese Forums.
Ein weiteres Forum begründet sich auch auf alle Fragen des Verkehrsrechts, auch da gibt es einige Mitglieder, die scheinbar Ahung haben, RA und so. Die Sache ist dann aber die, das es dort viel um TÜV, Dekra, MPU geht und die Teilnehmer scheinbar, aus welchen Gründen auch immer, am alten Systhem krampfhaft festhalten wollen.
Naja, mach einer lebt davon. Und nicht schlecht. cool.gif

Versteht ihr, was ich meine?

Auch ich habe irgendwie das Gefühl, das diese ganze Panikmache gegen die EU-FE letztlich nur Ratlosigkeit und Ärger ausdrückt. Scheinbar ärgern sich einige Behörden, Staatsanwälte und Behörden.
Hab ihr auch nur die leisteste Vorstellung, was es bedeuten würde, wenn jeder seine FE für nicht mal 300€ in Polen machen kann?

Egal ob Fahrschulen, Behörden, Gutachter, MPU, Rechtanwälte und und und, das alles ist ein riesen Markt in Deutschland, da hängen etliche Milliarden dran!
Und waum ist es denn so ruhig? Währ es so ruhig, wenn Deutschland 100% im Recht ist?

Ich denke nein! Es ist nur so ruhig, weil man den Leuten nicht sagen will: "Ja, ihr dürft".

Oben hatte ich schon eine Aussage einer RA-Kanzlei reinkopiert, hier nochmal.
http://www.von-der-forst-und-kollegen.de/b...-urteil-fe.html

Und nun wundert es mich nur noch, das jeder Anwalt, Gutachter und was weiß ich wer noch, das anders sieht. Alle, die hier in D mit dem Schaden anderer Leute Geld verdienen, die sehen es anders.

Wenn ich ehrlich bin, für mich gibt es eh nur eine Gewissheit. 1. Noch mal ein eindeutiges Urteil beim EU-GH, in dem es vielleicht auch noch mal um diese Meldepflicht und auch MPU geht.
2. Ich gehe in Berlin mal zu einem vernünftigen Fachanwalt.
_____________________________________________
Anders betrachtet.
Okay, selbst wenn einer, der seine FE in der EU gemacht hat, dann hier trotzdem zu MPU muss, auch gut.

Ich kann nur von mir ausgehen und darum nehem ich das Beispiel Polen.
- EU-FE Polen keine 300€
- MPU in Deutschland etwa 500€ in Berlin, was aber schon viel ist
________
800€

Gut, vielleicht noch ne MPU. So und nun stelle man mal die Kosten gegenüber, wenn hier einer in D das volle Programm durchzieht, von der Meldestelle, MPU, bis zur Fahrschule.

Wir können es drehen und wenden wir wir wollen, in D ist ein Markt weggebrochen! Und darüber sind einige nicht froh. Die, die daran verdienen!

Und wie sagt man immer so schön? Marktwirtschaft! Und wir haben nun eine europäische Markwirtschaft! Und die belebt das Geschägt und die Preise! thread.gif
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Gast_natrix20_*
Beitrag 14.06.2004, 14:52
Beitrag #107





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Hallo,
also ich muss im Prinzip Matthias schon recht geben was er schreibt, es hängt ein Wahnsinnsapparat an der MPU dran, der damit sehr viel Geld umsetzt.Von daher ist auch des öfteren die Rede von Abzocke und schwarzen Schafen die sich auf diesem Markt herumtummeln. Das eigentliche Problem ist aber die unterschiedliche Qualität der MPU Institute angefangen vom TÜV über Dekra bis zu den privaten Anbietern. Ich denke ich weiss schon um was es geht,schliesslich habe ich mal eine MPu machen müssen und habe Sie auch positiv bestanden.Jedoch der ganze Sinn und Zweck kam dabei sehr fad rüber.Da ich die erste nicht geschafft habe damals 1996 musste ich zu einer zweiten Prüfung und die habe ich dann bestanden aber mit Hilfe eines "Beraters". Dabei hat sich nach meiner Meinung nur eines gezeigt, und das ist sicherlich des Pudels Kern warum einige so vehement gegen die MPU sind. Man muss lernen das zu sagen, was die Psychologen gerne hören wollen, ihnen genauso geschickt zu antworten wie sie fragen.Und das will gelernt sein! Da kann ein Versprecher schon das Ende des Gesprächs bedeuten, egal ob es nun wirklich nur ein Versprecher war oder man durch Unwissenheit in eine Falle getappt ist, oder schlicht lügen wollte. Der eigentliche Sachverhalt an sich tritt oft in den Hintergrund. Ist ja auch teilweise verständlich bei der Menge Prüfungen und Probanden die durch eine MPU laufen.Ich denke es wäre sinnvoll, über eine Reformierung der MPU nachzudenken. Z.B begleitende Pflichtkurse die besucht werden müssen mit Abschlusszertifikat, Auflagen in Form eine Drogen-oder Beratungsstelle zu besuchen, in Extremfällen eine nachgewiesener Aufenthalt in einer Suchtentzugklinik etc etc. Es gibt weitaus mehr Möglichkeiten als nach Ablauf der Sperrfrist eine MPU zu machen, deren Kriterien manchmal äusserst zweifelhaft erscheinen. Durch das EuGh Urteil hoffe ich, das dieses System der Überprufung auf Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrtzeugen wirklich reformiert wird.
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 14.06.2004, 15:09
Beitrag #108





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Ja und das ist halt das, was viele immer nicht verstehen. Ich habe auch nichts gegen den Sinn der MPU, ist doch alles okay.
A B E R, wie die MPU aufgezogen ist, was da alles dranhängt und dieser ganze Ablauf, nicht zuletzt die horrenden kosten, DAGEGEN habe ich was!

Daran verdienen etliche Institute, Gutachter, Psychologen, Ärzte, Behörden, Fahrschulen, Berater. Und eben auch Scharlatane!

Die MPU ist in D ein Industriezweig und den läßt man sich ungern kaputt machen. Und das interessiert den Justizminister oder den Generalstaatsanwalt (denn es geht ja um Straftaten) mit Sicherheit weniger, als den Finanz -oder Verkehrsminister. Denen fehlen dann die Milliarden!

Die ganze MPU Geschichte ist uralt, Jahrzehnte! Nie hat daran mal einer gerüttelt. Wann hat denn jemand dieses uralte Systhem mal überdacht? Nie! Warum nicht?
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Gast_Dandy_*
Beitrag 14.06.2004, 15:12
Beitrag #109





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Zitat (Peter Lustig @ 30.04.2004, 14:30)
Zitat
Wie ich es nachlesen kann, kann seit gestern jeder, der die Sperrfrist hinter sich hat und nun kurz vor dem MPU steht einfach im Ausland seinen Führerschein neu machen und dann hier in Deutschland fahren. !!!

Genau so ist es! Jeder Trunkenbold kann seinen FS ab sofort bequem ohne MPU im EU-Ausland machen und darf dann auch wieder bei uns fahren, weil bei uns der ausländische FS anerkannt werden muss. Und so ganz nebenbei hat das Gericht auch noch die 185-Tage-Frist für den ordentlichen Wohnsitz im Ausland während des FS-Erwerbs gekippt. Es lebe der FS-Tourismus! Da werden die Führerscheinverklopper aus dem Ausland Hochkonjunktur bekommen. mad.gif

das ist auch gut so laugh2.gif , mir ist eben auch aufgefallen das hier viele verkehrspschologen posten , ist klar das sie gegen diese ordnung posten whistling.gif werden sonst alle arbeiotlos bei der MPU smile.gif
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Tnixm
Beitrag 15.06.2004, 11:40
Beitrag #110


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.05.2004, 01:44)
Und ich wage sogar zu behaupten, daß durch gerade dieses Urteil die Lage für Deliquenten eher schlechter als besser geworden ist, denn es wird häufiger der lebenslängliche Fahrerlaubnisentzug ausgesprochen werden und die Sperrzeiten werden länger.

Im Hinblick auf ein europäisches Führerscheinregister - was kommen wird! - eine Katastrophe für z.B. Alkoholkranke, die ihrer Sucht entfliehen können. huh.gif

Das sehe ich genauso ! Ich finde es OK, dass "uneisichtigen" Trunkenheitsfahrern die Schlupflöcher verwehrt werden.
Habe allerdings die Befürchtung als bekennender Alkoholiker, der auch etwas für sich getan hat und tut ( seit 4,5 Jahren absolut trocken, Therapie + Selbsthilfegruppe) dennoch Probleme zu bekommen, den FS jemals wieder legal erwerben zu können !


--------------------
GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 15.06.2004, 13:33
Beitrag #111





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blink.gif Hab schon wieder was neues im Netz gefunden und irgendwie werd ich langsam echt das Gefühl nicht mehr los, so richtig 100%ig ist im Moment nichts. Die Einen sagen so, mitunter gar Anwälte und dann liest man wieder sowas:
http://www.heidiwaehlen.de/servlet/PB/menu/1504547/
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THOR
Beitrag 15.06.2004, 14:51
Beitrag #112


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Hmm, seite Ende April verfolge ich nun diesen Thread. Ich bin selber nicht betroffen und habe über daher das Pro / Contra lange nachgedacht.

Fakt ist: Es gibt in Deutschland neben der Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive und Judikative ) noch eine 4. Kraft.

Herr / Frau X studieren und können dann die Existenz eines Menschen vernichten (bewußt so gewählt!). Nicht nur bei der FE auch bei der sog. Sicherheitsverwahrung. Gerade dort werden immer wieder Fälle bekannt wo diese Leute positiv urteilen und dann schlimme Sachen passieren.

Nichts gegen diesen Berufsstand aber wenn sich jemand anmaßt über einen anderen zu urteilen führt er/sie sich m.E. selber ab adsurdum.

Wir leben in einer Demokratie (zum Glück) und wir haben Gesetze. Aber hier werden Strafen nach der eigentlichen Strafe ausgesprochen.

Für mich ist die FE heutzutage eine Voraussetzung um aktiv am Leben / Arbeit teilnehmen zu können. Diese von der Beurteilung EINES Menschen (ohne gesetzliche Grundlage) abhängig zu machen halte ich für suspekt.

Ich will auch keine besoffenen auf der Straße aber die jetzige Regelung auch nicht.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Tnixm
Beitrag 15.06.2004, 15:12
Beitrag #113


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@ Thor
puh, das ist ein ganz neues Fass, das Du da aufmachst......

Da gibts noch andere beispiele in Dtl, die dieser Praxis folgen, nämlich die Entscheidung über das weitere Leben von Personen, anderen als der richterlichen gewalt zu überlassen....ich denke Da an die Sachbearbeiter in den Jugendämtern etc., auch hier folgen die Gerichte meist "blind" den Empfehlungen, was ein enormes Machtpotential für diese Menschen (Herr/Frau X wink.gif )bedeutet.


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Gast_marbod_*
Beitrag 15.06.2004, 16:01
Beitrag #114





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Ist der EU-Gerichtshof eine von Steuergeldern hochbezahlte "Schwätzerbude", dessen Urteile für die Mitgliedstaaten unverbindliche "Lachnummern" sind?
Wieso sollte denn ein Führerschein aus einem anderen Mitgliedstaat nach Ablauf einer richterlich angeordneten Sperrfrist nicht gelten? Liegen in Ländern, die keine MPU kennen, die durch Wiederholungstäter verursachten Unfälle höher als bei uns?
Oder aus welchem Grund sollte ein erstmalig in einem anderen EU-Staat erworbener EU-Führerschein nicht anerkannt werden???
Die Industrie lagert ganz legal Arbeitsplätze wegen der Kosten in Nachbarländer aus - ein im grenznahen Bereich wohnender Normalbürger könnte doch auch wegen der geringeren Kosten, so wie andere billiger tanken usw., einen kostengüstigeren Führerschein in Polen oder Tschechien erwerben.
Unterschiede im Straßenverkehrsrecht dürften ja nicht so groß sein, denn Bürger aus EU-Statten fahren ja mit ihren Führerscheinen auch bei uns und in Tschechien z. Bsp. gilt meines Wissens z. Bsp. 0,0 Promille oder Tempo 130 Km/h...
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 15.06.2004, 16:03
Beitrag #115





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Das habe ich gerade woanders geschrieben, ich kopier das mal einfach hier rein.

Zitat
Je mehr ich über die Thematik nachdenke, destso mehr Fragen tauchen auf.

Es ist doch in unserem Land alles gesetzlich geregelt und darum drehe ich den Spieß mal um.

Ein Wenig kommt es mir langsam auch so vor, das einiges verwechselt wird. Nehmen wir nochmal meinen Fall.
Seit 1996 FS weg, 1998 Antrag auf Wiedererlangung, dann Anordung MPU. Eine MPU habe ich nicht absolviert, war mir zu teuer. Also auch keine Versagung (richtig?).
Seit genau 6 Jahren also nichts in der Richtung unternommen.

Ob ich diese MPU vor 6 Jahren bestanden hätte, das weiß der liebe Gott, aber keine Behörde oder ich.

So und nun kommt etwas Logik. 

1. Ich habe in Deutschland keinerlei Sperren mehr, was ja wichtig ist.
Was würde passieren, wenn ich in D beim Fahren ohne FS morgen erwischt werde (natürlich fahre ich nicht ohne FS!!!)? Ich würde ein Verfahren wegen Fahren ohne FS bekommen.
Okay, aber keine Richter würde da etwas von einer MPU erwähnen! Ich habe mich dann strafbar gemacht, weil ich mich im Straßenverkehr bewegt habe, ohne die Berechtigung dafür zu haben. Also der FS fehlt.

Nun vergessen wir mal 1.

2. Ich fahre in D und komme in eine Kontrolle. Ich zeige meinen deutschen Ausweis und den EU-FS, den ich z.B. in Polen gemacht habe, ausgestellt am 10.06.2004 (nur Beispiel!).
Die Kontrolle ergibt, Ausweis okay, EU-FS echt, PKW alles okay, ich okay (kein Haftbefehl, keine FS-Sperre).

Wichtig.
Eine Umschreibungspflicht für einen EU-FS gibt es per Gesetz nicht mehr, er ist hier uneingeschränkt gültig.

MPU
Die MPU wird angeordnet, wenn die Behörde an der Fähigkeit zweifelt, das der Antragsteller sich vernünftig im Straßenverkehr bewegt.
Schön und gut. Das ist aber eine Anordung, über die die Behörde individuell entscheidet, kein Gesetz!

Nun komme ich daher, mit meinem EU-FS.
Hab ich nicht allein durch den EU-FS gezeigt, das ich sehr wohl in der Lage bin, mich derzeit vernünftig im Staßenverkehr zu bewegen?

Und nun frage ich nach den Gesetzen.
Der polnische EU-FS ist heute in Deutschland rechtlich soviel wert, wie der deutsche FS. Ich hab den polnischen. Also alles okay, wenn legal erworben.

Warum soll also diesen legal erworbenen polnischen EU-FS nun im EU Land Deutschland einer anzweifeln?

MPU? Okay, aber waum? Ich will ja keinen deutschen EU-FS, hab doch schon den polischen. Ich will auch nichts umschreiben lassen.

Gut, nun sagt die Behörde, da war mal was bei mir, ist lange her, aber die Behörde will wissen, ob ich fähig bin, mich im Straßenverkehr zu bewegen.

Und da ist der Knackpunkt!
Hätte ich einen legal erworbenen EU-FS, wenn ich nicht fähig wär?

Die MPU ist kein Gesetz, sondern eine frei entscheidbare Anordung der Behörde!
Kann sich dann eine Behörde national über EU-Recht und Gesetze hinweg setzen? Kann sich diese deutsche Behörde über das in der EU festgeschriebene Gesetz hinweg setzen "...jeder Bürger hat das Recht auf Mobilität"?

Wird mir Deutschland etwas legal im EU-Ausland erworbenes verbieten können, was aber in jedem Land der Welt erlaubt ist, nämlich das Fahren mit diesem EU-FS.
Steht D damit nicht völlig allein da und setzt sich über alle anderen Länder hinweg, auch die EU?

Und wo sind eindeutige Gesetze dazu in D??? Es gibt sie nicht. Im Moment ist alles nur Gerede.

Nochmal. Fakt ist, ob ich zur MPU müsste, das weiß ich nach einem Antrag, egal ob Neuerteilung oder Umschreibung.
Ich stelle aber keinen Antrag. Wozu? Hab doch EU-FS.
Vielleicht müsste ich ja auch garnicht zu MPU, kann auch sein. Aber das erfahre ich nicht, weil ich nichts beantrage.

Ich will also nichts. Und da ich also nichts will frage ich mich nun, warum die Behörde etwas überprüfen soll??? Das macht sie bei Aktuellen Verkehrsvergehen oder Anträgen.

Die Behörde müsste also bei sich selbst einen Antrag stellen! Aber worauf?

Ich selber habe nichts aktuelles in der Hand, was mir in D das Fahren mit einem gültigen FS verbietet! Würde ich hier einen Antrag auf FS stellen, würde man mich vielleicht zur MPU schicken.

Ich will aber in D nichts beantragen. Ich hab doch EU-FS.

Und darum, Gesetze, wo???

Hat einer verstanden, wie ich das meine? 
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Tnixm
Beitrag 15.06.2004, 16:25
Beitrag #116


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Und da ist der Knackpunkt!
Hätte ich einen legal erworbenen EU-FS, wenn ich nicht fähig wär?

Hallo,
soweit ich das verstanden habe-ich kann leider keine Gesetzestexte zitieren-
hast Du in D. nur mit dem Erwerb des Führerscheins noch lange nicht als geeignet erwiesen !!
Mit der FE bekommst Du eigentlich nur einen sogenannten Vertrauensbonus, man nimmt zu deinen Gunsten an, du hättest diese Eignung...in der Folgezeit musst du sie dann unter Beweis stellen....
So wurde mir das mal erklärt.

"Missbrauchst" du dann dieses vertrauen, so liegt dann die gegenteilige Beweispflicht bei Dir => MPU

So oder ähnlich stellt sich für mich die deutsche Auffassung dar.


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Gast_Natrix20_*
Beitrag 15.06.2004, 16:32
Beitrag #117





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Hallo, habe gerade was interessantes gefunden:

Kein Führerscheintourismus in Europa
02.05.04

Berlin. - Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zum Führerscheintourismus hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, begrüßt.


Storjohann dazu: „In den vergangenen Jahren ist vermehrt festzustellen, dass bei Führerscheinentzug wegen Alkohols in Deutschland auf das europäische Ausland ausgewichen wird, um dort eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben. Dieser EU- Führerschein soll dann in allen Mitgliedsstaaten gelten. Auf diese Weise sollen die deutschen Eignungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Medizinisch-psychologische Untersuchung, ausgehebelt werden“. Sogar im Internet werde von zahlreichen Firmen diese Möglichkeit der Umgehung deutschen Rechts umworben, kritisierte der CDU-Verkehrsexperte, der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion zum Straßenverkehrsrecht ist. Storjohann weiter: „Ich begrüße die Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs, dass eine Anerkennung dieser Auslandsführerscheine während einer - von deutschen Gerichten verhängten - Sperrfrist nicht erfolgen muss“. Das Urteil umfasse allerdings nicht das Problem der Umgehung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Es komme nicht nur auf die Sperrfrist, sondern auch darauf an, dass dieses Rechtsinstrument nicht umgangen werde. „Gerade in diesem Bereich blüht aber das verwerfliche Umgehungsgeschäft beim Führerscheintourismus. In diesen Fragen brauchen wir endlich Klarheit. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, bei der europäischen Kommission endlich für Rechtssicherheit Sorge zu tragen!“, so Gero Storjohann abschließend.

So das habe ich mal reinkopiert, aber anscheinend weiss der gute Mann nun auch das die MPU umgangen wurde mit diesem Richterspruch,sonst würde er es ja nicht schreiben.So wie es aussieht denke ich wird hier gerade an neuen Gesetzen getüffelt was das Zeug hält grins.
Zum obigen Beitrag von Matthias ist zu sagen, das es logisch erscheint keine MPU Auflage zu bekommen, wenn man erst gar keinen Antrag auf Wiedererteilung stellt.
Darum gehts auch nicht,sondern eigentlich dreht es sich um was passiert, wenn ein du mit deinem Deutschen Personalausweis und deinem polnischen Führerschein angehalten wirst. Überprüfen kann ausser der Echtheit der Plastikkarte der Polizist nämlich nicht ob du einen legalen polnischen Führerschein hast,kann er auch gar nicht, da er keine Daten dazu hat.Es stellt sich nun die Frage, ob er eine Überprüfung veranlasst (bloss wie?) und was dann dabei rauskommt.Nimmt er Kontakt mit deiner zuständigen Führerscheinbehörde auf???
oder lässt er dich einfach weiterfahren?? Genau das ist die Frage die momentan die meisten hier interessiert.
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 15.06.2004, 17:18
Beitrag #118





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Also weiterfahren läßt mich der Polizist 100%ig. Es ist doch absolut uninteressant, ob ich zum EU-FS einen deutschen, polnischen oder französischen Ausweis habe. Es gibt in der EU nur noch einen Führerschein. Den EU-FS!

Warum wird immer darauf rumgeritten, ob der Ausweis aus EU-Staat X ist und der FS aus EU-Land Y?
Das laut der aktuellen Gesetzgebunb uninteressant.

Wer seinen EU-FS legal im EU-Ausland erworben hat, der ist nicht mehr verpflichtet, ihn umschreiben zu lassen. Dieser EU-FS ist hier in dem Umfang und Klassen gültig, wie auch in dem Ausstellerland und der restlichen EU.

Keine Polizeikontrolle würde aussagen, das der Kontrollierte in D zur MPU müsste. Das ist in dem Moment technisch garnicht möglich. Über eine MPU muss entschieden werden! Aber warum?

Wenn es so ist, wie einige behaupten, dann müsste jeder, der bei einer Polizeikontrolle mit einem EU-FS angetroffen wird, erstmal als potenieller Betrüger gelten und es gilt, den zu überprüfen.

Das wird nicht sein! Daran glaube ich im Leben nicht.

An Ort und Stelle einer Polizeikontrolle, was kann denn da überprüft werde?

1. Liegt gegen den Kontrollierten ein Haftbefehl vor?
2. Ist gegen den Kontrollierten eine FS Sperre verhängt?

Das war es auch schon! Und nun trifft 1. oder 2. nicht zu, also was soll dann noch sein?

Man müsste nun zukünftig die Polizei anweisen, alle EU-FS auf zu schreiben, wenn der Inhaber einen deutschen Ausweis hat.

Soetwas gibt es aber noch nicht! Und wenn, dann werden da sicher einige wegen ungleicher Behandlung wieder mal beim EU-GH klagen.

In wievielen EU-Staaten gibt es denn eine MPU? Na also!

Wird der EU-GH sagen: "Klar, Deutschland darf eigene Würste braten"?

Daran glaube ich nicht... Den deutschen fällt Unterordung immer sehr schwer, aber im Sinne der EU werden sich auch deutsche Behörden anpassen müssen.
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 15.06.2004, 17:35
Beitrag #119





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Na Matthias,
es fällt den deutschen Polizisten sicherlich auf, das du einen angenommen polnischen Lappen hinlegst und dein Ausweis dich als Deutscher definiert.
Vorallem lernen die Polizisten eines, ein ausländischer EU Führerschein heisst normalerweise Wohnsitz im Ausland!! Dann folgt der Blick auf deinen im Pass eingetragenen Wohnsitz und der weisst einen deutschen Wohnsitz aus.
Hmm passt nicht zusammen, also blickt man da als "schlauer" Polizist mal genauer drüber.Ob die von dem Urteil aber schon was gehört haben ist sehr fraglich???
Denn bisher wars ja so das ein ausländischer EU Führerschein gar nicht so leicht erworben werden konnte bei uns in Deutschland, also sind die im Umlauf vorhandenen ausländischen FE´s verschwindend gering und werden (so denke ich) jeden Polizist stutzig werden lassen.Nach der Rechtssprechung wird er dich aber nicht belangen können,das ist klar,aber es geht einfach um die eventuelle Weitermeldung an die FE Behörde, das ist der Knackpunkt.
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 15.06.2004, 17:42
Beitrag #120





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Also sorry, sind unsere Grenzen dicht? Was meint ihr, wieviele Deutschen im Ausland arbeiten, studieren oder sonstwas. Wenn da also einer einen deutschen Ausweis hat und einen EU-FS, das macht doch keinen mehr stutzig!

Wo leben wir denn?

Selbst deutsche Personalleasing Firmen haben auch mir schon Jobs im EU-Ausland angeboten. So, nun laß da mal einen 3 Jahre in Frankreich arbeiten und dann kommt der hier wieder mit einem französischen EU-FS und fährt hier auch.

Wo soll da das Problem sein? Wichtig ist nur eins, das es ein EU-FS ist. Mehr nicht.
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 15.06.2004, 17:45
Beitrag #121





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Und wozu brauchen wir denn überhaupt die EU, wenn jeder erstmal als potentieller Betrüger gilt, wenn er in dem jeweiligen EU-Staat irgendeine Qualifikation erworben hat? Und der FS ist auch eine.
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strichachtdoktor
Beitrag 15.06.2004, 20:35
Beitrag #122


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OK, ich schreibe es einfach nochmal, liebe Liste, lieber Herr Gero Storjohann, Mitglied des Verkehrsausschusses des deutschen Bundestages,

denn das Urteil befaßt sich sogar ausdrücklich mit der Umgehung der MPU - wobei allerdings eher die MPU (bzw. die ihr zugrundeliegende Maßnahme des unbegrenzten Entzuges bis zum Vorlegen einer positiven MPU)als das aktuelle Problem gesehen wird:

Spot an:
Zitat Anfang (Ziffer 77):"Gegen diese Schlussfolgerung läßt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, INSBESONDERE §28FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzuges oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten.
Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedsstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufúng auf seine natiomalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern" Zitat Ende (Ziffer 77)


Das Rahmenprogramm:
In Ziffer 75 wird erklärt, daß zu dem Zeitpunkt, als die niederländischen Behörden dem Herrn K. ( ... by the way: Ich liebe Kafka !!!) die Fahrerlaubnis erteilt haben, in Deutschland keine Sperrzeit mehr bestand. Herr K. hätte einen Antrag auf Wiedererteilung stellen können. tongue.gif
Ziffer 76 befaßt sich mit Artikel 8 Absatz 4 der EU-Richtlinie 91/439. Auf diese kann sich Deutschland aber nicht berufen um Herrn K. die Erteilung einer deutschen FE auf unbestimmte Zeit zu versagen. Denn Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der gleichen Richtlinie verbietet es, nach dem Ablauf einer deutschen Sperrfrist eine Fahrerlaubnis abzulehnen, die nach dem Ablauf dieser Sperrfrist von einem anderen EU-Land erteilt wurde. blushing.gif
In Ziffer 77 steht dazu, daß diese Grundsätze auch gegenüber nationalen Vorschriften (den §28FeV1999 !!!) gelten müssen, weil sonst die ganze Regelung hinfällig wäre bzw. verneint würde. Ausserdem ist kein Mitgliedsstaat berechtigt, mit nationalen Vorschriften einen zeitlich unbegrenzten Entzug der FE herbeizuführen. Das sagt der Generalanwalt - und die Richter stimmen dem zu.
Ziffer 78 sagt: Die Anerkennung einer solch neuen EU-ausl. Fahrerlaubnis darf nicht verweigert werden, wenn die Sperrfrist für die Neuerteilung abgelaufen ist.

Der HIT !
Dem ist IMHO zu entnehmen, daß die Richter dem §28FeV in der Fassung von 1999 das Recht [B]absprechen[/B] über den einschlägigen europäischen Artikeln zu stehen.
---Weil Deutschland keine unbegrenzten Entzüge der FE aussprechen darf.
---Weil Deutschland nicht alleine für die Wiedererteilung einer FE zuständig ist, sondern alle EU-Staaten das Recht haben, diese zu erteilen,
---Weil der §28 FeV dem Wesen der übergeordneten EU-Regelung widerspricht.

Und die dann erteilte FE ist überall gültig. Auch in Deutschland. Egal wo der Wohnsitz ist. Ein polnischer Führerschein und ein deutscher Wohnsitz sind keine Erkennungszeichen für die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer FE.(@natrix20) Es zählt nur der Eintrag, ob eine Sperre besteht !
Besteht eine gerichtliche Sperre nicht, darf jede nach der letzten Sperre erworbene FE verwendet werden - nachgewiesen durch ein Ausstellungsdatum des neuen Führerscheines NACH dem Ablaufdatum der Sperre. Das kann jeder Polizist für sein Land kontrollieren.

Dieses Urteil ist der auf den Führerschein übertragene Grundsatz über die Freizügigkeit innerhalb der EU.

Gruß, Joe


--------------------
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 15.06.2004, 21:52
Beitrag #123





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Sehr gut geschrieben und nachvolziehbar.

Wir schreiben hier alle wie die Weltmeister. wavey.gif

Dabei ist doch meine Frage sooo einfach.

Also nochmal.
1996 wurde ich den FS los. 1998 wolte ich ihn wieder, kam als Bedingung MPU. Bin aber nicht zur MPU gegangen, hab mich nicht mal angemeldet.
Seit 1998 hat also keine Behörde mehr was von mir gehört und ich nicht von ihr.

Kann mir nun irgendeine Behörde oder Gericht in D verbieten, hier mit einem legal erworbenen EU-FS zu fahren?

JA oder NEIN? crybaby.gif
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Gast_Colio_*
Beitrag 15.06.2004, 22:09
Beitrag #124





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Also am sichersten wär für dich wenn du eine Bescheinigung hättest in der hervorgeht das du dich für 185 Tage außerhalb Deutschland aufgehalten hast.Wenn du diese hast gibt es keine Probleme für dich mit dem EU-FS.Auch wenn du diese nicht hast kannst du ja für ein paar Euro so eine Bescheinigung im Ausland besorgen.
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 15.06.2004, 22:15
Beitrag #125





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Die Bescheinigung ist nicht das Problem, könnte eh bei Bekannten in Polen wohnen.

Aber ob man mir dann hier in Deutschland trotzdem Stress macht, das ist die Frage.
DENN, würde ich einen deutschen FS haben wollen, müsste ich mit 99% Wahrscheinlichkeit zur MPU.
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strichachtdoktor
Beitrag 15.06.2004, 22:44
Beitrag #126


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Zitat
JA oder NEIN?



Wenn Du keine Sperre mehr hast, gilt das Urteil des EuGH, wie es für Herrn K. gilt - würde ich jetzt mal sagen.
Wäre die Antwort "Nein"!

Interpretiert man das Urteil anders - wie es offensichtlich einige Politiker, Psychologen, Fahrlehrer, Führerscheinstellenleiter und sonstige Beamten tun - als in der dargelegten Form, dann muß man allerdings mit "Ja" antworten.

Bei der "Ja"-Variante ist jedoch nicht nur das "Sicherheitsinteresse" von Belang, sondern auch das Interesse, den Job zu behalten und weiter vom Milliardenkuchen zu naschen ...

Die "Nein"-Variante gilt selbstverständlich nur, wenn Du die Spielregeln auch einhälst:
1. Du hast für 185 Tage Deinen Hauptwohnsitz und Deinen Hauptaufenthaltsort in dem EU-Ausland, welches den Führerschein ausstellt. Sonst könnte Deutschland das Ausstellungsland auffordern oder evtl. zwingen lassen (durch den EuGH) die Fahrerlaubnis wieder zurückzunehmen, weil es gegen Art.9 der EU-Richtlinie 91/439 verstößt. Nach Möglichkeit solltest Du auch wirklich da sein, dann läßt sich das am allereinfachsten nachweisen, falls mal notwendig.
2. Eine ehedem in Deutschland verhängte Sperrfrist ist abgelaufen.
3. Du erfüllst die Voraussetzungen, die das EU-Ausland an Führerscheinbewerber stellt und lächelst auf den Passfotos ...
smile.gif

Gruß, joe


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Gast_Cuzco_*
Beitrag 16.06.2004, 02:01
Beitrag #127





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Nachdem ich mich nun durch alle 4 Seiten gelesen haben, will ich Euch das Ergebnis meines Praxistests in Sache aktuelles EuGH-Urteil mitteilen.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe seit 1994 Jahren einen holländischen FS, der nun bald verlängert werden muss. Da ich selbstständig war und von überall arbeiten konnte, habe ich Ende 1993 meinen ersten und einzigen Wohnsitz nach Holland verlegt, Mietvertrag und Anmeldebestätigung können das belegen. Meine FE-Sperre endete Anfang Mai 1994. Anfang Juli 1994 habe ich dann ganz legal (mit Fahrunterricht und theo. /prakt. Prüfung) einen holländischen FS gemacht.

Um mir nun den Weg nach Holland für die Verlängerung zu sparen, wurde ich vor wenigen Tagen bei meiner örtlichen FS-Stelle bzgl. Umschreibung vorstellig. Den Hauptwohnsitz habe ich hier vor einigen Monaten angemeldet. Und jetzt kommt's:
Dieser FS ist in Deutschland nicht gültig ranting.gif "belehrte" mich die weniger freundliche Dame. Es wurde nicht gefragt, wie lange ich in Holland war und ob ich 185 Tage vor der FS-Prüfung bereits dort lebte. Lediglich, ob ich früher mal einen dt. FS gehabt habe, was ich bejahen musste. Nach meinem Hinweis auf das EuGH-Urteil, beriet sich die Dame mit einem Kollegen, der ihre Auffassung bzgl. der Ungültigkeit dieser Lizenz in D teilte.
Jedenfalls wurden meine Uralt Unterlagen von der damals zuständigen Behörde angefordert, in 2 Wochen solle ich wieder kommen und einen Antrag zur Wieder-/Neuerteilung stellen. Was dann kommt, kann ich mir schon vorstellen.

So viel zum EuGH-Urteil in der Praxis! think.gif

Vermutlich werde ich nun einen Anwalt zu Rate ziehen, und ggf. in den nächsten Tagen einen Kurztrip nach Holland machen.

sadwalk.gif Cuzco
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strichachtdoktor
Beitrag 16.06.2004, 02:28
Beitrag #128


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Zitat
So viel zum EuGH-Urteil in der Praxis!  think.gif


wink.gif ... das ist allerdings echt eine Überraschung, daß da was nicht funktioniert ... wink.gif

Mal im Ernst - hat bisher irgendjemand geglaubt, daß die tollen Deutschen sich von der EU so einfach in ihr ach so geliebtes Führerscheinrecht pfuschen lassen ?

Also ich jedenfalls nicht. Recht haben und Recht kriegen sind gerade bei uns zwei paar Schuhe.

Die FE-Behörden können theoretisch jeden einzelnen Fall durch alle Instanzen treiben. Und ich traue denen eine Menge zu.

Soweit ich das sehe weicht Dein Fall von dem Fall des Herrn Kapper (um den es in dem EuGH-Urteil ja ging) nur insoweit ab, als daß Du wirklich 10 Jahre in Holland gelebt hast. Insofern würde ich annehmen, trifft das Urteil voll auf Deinen Fall zu. Ich würde das mal ganz aus dem Netz ziehen und dem Antrag auf Verlängerung dezent hinzufügen - falls man es in der FE-Stelle noch nicht kennt.

Und bitte die Ergebnisse mitteilen - interessiert natürlich brennend !
Viel Erfolg und Gruß, Joe wavey.gif


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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 16.06.2004, 02:51
Beitrag #129





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Na aber hallo?

Das hat garnichts nur mit dem EU-Gh Urteil zu tun! Diese FS-Stelle hat doch null Ahnung von den Gesetzen hier in D.
Allein die Aussage: "Der ist hier nicht gültig". Diese Aussage ist 100% falsch.

Zitat
Dieser FS ist in Deutschland nicht gültig  "belehrte" mich die weniger freundliche Dame. Es wurde nicht gefragt, wie lange ich in Holland war und ob ich 185 Tage vor der FS-Prüfung bereits dort lebte.


Bevor die Dame überhaupt alte Unterlagen angefordert hat, solche Aussagen? Die Frau ist am falschen Platz, hat null Ahnung von deutschen Gesetzen!

Zitat
in 2 Wochen solle ich wieder kommen und einen Antrag zur Wieder-/Neuerteilung stellen.


Warum Wieder/Neuerteilung? Auch falsch!

Wenn, dann Umschreibung. Selbst wenn die Behörde eine MPU fordert, Umschreibung!

Du hattest in D jetzt 10 Jahre keinen FS. Außer bei einer Umschreibung, mußt Du bei allen anderen Varianten den ganzen Schein hier neu machen.

Aber warum? Ein EU Schein ist hier gültig, ggf. nach Erfüllung weiterer Auflagen, wie eben MPU. Bestehst Du die, Umschreibung!
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 16.06.2004, 08:18
Beitrag #130





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Hallo,
also ich würde mir auch die Verlängerung als erstes in Holland holen, aber einen Neuantrag würde ich auch nicht stellen, sondern mich bei einem Anwalt nochmals erkundigen und mal einen Brief mit dem Urteil vom Anwalt an die Behörde schicken, mit der Bitte um eine Stellungnahme ob hier nicht eindeutig Rechtsbeugung vorliegt.Nur so kann man genau erfahren wie die Behörden denn nun verfahren.Im Zweifelsfall wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich in dem Fall den Klageweg beschreiten.
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 16.06.2004, 08:23
Beitrag #131





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Hmm kleiner Nachtrag,
die Dame die dir die Auskunft gegeben hat, hat von Ihrem Standpunkt natürlich nicht unrecht, den laut Ihrem Wissensstand gilt für Sie nachwievor der §28 Fev immer noch, den das EugH Urteil ist ja noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden,grins. Sie kann auch gar nicht anders argumentieren.Jedoch wird kein Richter ein Urteil gegen dich wegen Fahrens ohne Führerschein aussprechen können,solltest du mit dem niederländischen Führerschein angehalten werden.
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Tnixm
Beitrag 16.06.2004, 08:31
Beitrag #132


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Zitat (Natrix20 @ 16.06.2004, 09:18)
, mit der Bitte um eine Stellungnahme ob hier nicht eindeutig Rechtsbeugung vorliegt.Nur so kann man genau erfahren wie die Behörden denn nun verfahren.Im Zweifelsfall wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich in dem Fall den Klageweg beschreiten.

genau !
oder Dienstafusichtsbeschwerde beim Leiter der Behörde !

Recht muss Recht bleiben....


--------------------
GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Gast_Cuzco_*
Beitrag 16.06.2004, 10:56
Beitrag #133





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Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass die "nette" Dame Unrecht hat. Allerdings hatte jemand schon einmal versucht - noch dazu wenn man als "Bittsteller" kommt - einer Behördenperson etwas klar zu machen?
Seit Stunden suche ich nun nach einem geeignetem Anwalt. Und die Reise nach Holland muss wohl sein, mir bleibt keine Zeit mehr. Wenn der FS abgelaufen ist, habe ich ganz schlechte Karten.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß Cuzco
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strichachtdoktor
Beitrag 16.06.2004, 11:35
Beitrag #134


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Hallo Cuzco,

Du willst den Schein verlängern.
Du willst keine deutsche FE - Du hast ja eine EU-FE. Warum solltest Du in Deutschland eine Neu-/Wiedererteilung beantragen müssen ?
Warum soll der FS umgeschrieben werden ?

Soweit ich weiß, muß der Führerschein registriert werden, denn Holland ist ja nun EU, also muß die FE erstmal - im Sinne der Richtlinie 91/439 - anerkannt werden, aber umgeschrieben ? Selbst wenn der alte §28FeV noch greifen würde, könnte man höchstens eine MPU zur Auflage für die Registrierung machen ...

Ich würde an Deiner Stelle erstmal dafür sorgen, daß die Fahrerlaubnis vollumfänglich erhalten bleibt und das Ding in Holland verlängern, denn das in Deutschland dürfte noch dauern. Und dann nichts mehr ohne Anwalt ...

Ich halte es generell für sehr bedenklich, wenn jemand, der nach jahrelanger Abwesenheit und mit neuen Papieren nach Deutschland zurückkommt, hier wieder bei Null anfangen soll. Es geht ja nicht nur um ein "Umgehen deutscher Regeln", sondern schlicht ums Überleben ...

Wenn ich das recht sehe, Cuzco, bist Du ein paar Jahre zu früh zurückgekommen ...
Gruß, Joe


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Gast_Cuzco_*
Beitrag 16.06.2004, 12:06
Beitrag #135





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Eines muss ich noch klarstellen: Ich war nicht die ganzen 10 Jahre in Holland, sondern habe ca. 1995 wieder einen Wohnsitz in D angemeldet und einen 2. in der Stadt, in der ich jetzt meinen 1. Wohnsitz habe. Aber die Rechtsgrundlage müsste stimmen, da ich nämlich weit mehr als 185 Tage vor der holländischen FS-Prüfung keinen Wohnsitz in D hatte - und zum Zeitpunkt der FS-Prüfung die Sperre in D seit 6 Wochen abgelaufen war.

Die Aussage der "netten" Dame bezog sich darauf, dass jeder, der irgendwann einmal eine dt. FE hatte und diese aberkannt bekam, nicht mit einem ausländischen FS in D fahren darf. Mein Glück scheint lediglich darin zu liegen, dass ich in den letzten Jahre ohne Unfall oder Auffälligkeiten in D gefahren bin. Wähnte mich aber immer rechtlich auf der legalen Seite.
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Uwe Brandt
Beitrag 16.06.2004, 13:03
Beitrag #136


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Zitat (Matthias_E @ 15.06.2004, 18:45)
Und wozu brauchen wir denn überhaupt die EU, wenn jeder erstmal als potentieller Betrüger gilt, wenn er in dem jeweiligen EU-Staat irgendeine Qualifikation erworben hat? Und der FS ist auch eine.

Dazu muss ich doch mal was schreiben ...

Meist wird doch wohl eher die Formulierung "...Qualifikation erschlichen hat" treffender sein.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Führerschein-Bewerber den ausländischen Behörden freiwillig mitteilen wird, dass ihm in Deutschland einstmals die nationale Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU-Auflage droht oder ausgesprochen wurde.

Die Wahrheit ist doch, dass die ausländischen Behörden einen Ersterteilungsantrag bearbeiten und daher keinen Grund für etwaige Eignungszweifel haben können! Folge: Die EU-Fahrerlaubnis wird mangels Kenntnis erteilt.


--------------------
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Uwe Brandt
Beitrag 16.06.2004, 13:08
Beitrag #137


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Zitat (Natrix20 @ 16.06.2004, 09:23)
die Dame die dir die Auskunft gegeben hat, hat von Ihrem Standpunkt natürlich nicht unrecht, den laut Ihrem Wissensstand gilt für Sie nachwievor der §28 Fev immer noch, den das EugH Urteil ist ja noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden,grins. Sie kann auch gar nicht anders argumentieren.

Genau so ist es.

Was soll sie auch machen?? Darf z.B. eine Provinzbehörde (sorry) "Eigeninterpretationen" zur EU-Rechtsprechung anstellen???

Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat meines Wissens noch nicht reagiert. Eine Änderung der FeV ist noch nicht erfolgt. Daher ist alles was derzeit diskutiert wird nichts anderes als Kaffeesatz-Leserei.


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strichachtdoktor
Beitrag 16.06.2004, 13:36
Beitrag #138


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Zitat
Die Aussage der "netten" Dame bezog sich darauf, dass jeder, der irgendwann einmal eine dt. FE hatte und diese aberkannt bekam, nicht mit einem ausländischen FS in D fahren darf.


und

Zitat
Meist wird doch wohl eher die Formulierung "...Qualifikation erschlichen hat" treffender sein.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Führerschein-Bewerber den ausländischen Behörden freiwillig mitteilen wird, dass ihm in Deutschland einstmals die nationale Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU-Auflage droht oder ausgesprochen wurde.

Die Wahrheit ist doch, dass die ausländischen Behörden einen Ersterteilungsantrag bearbeiten und daher keinen Grund für etwaige Eignungszweifel haben können! Folge: Die EU-Fahrerlaubnis wird mangels Kenntnis erteilt.


Die nette Dame irrt. Schon früher war es möglich, mit einer ausl. FE in D zu fahren, wenn man keinen Wohnsitz hier hatte und die Sperre abgelaufen war.

Bezüglich der Qualifikationserschleichung teile ich die Meinung von Uwe Brandt nicht, denn es ist schlichtweg unzutreffend, daß die einzigen echten Qualifikationen die deutschen sind ...

Die Wahrheit zu den FE-Sachen ist auch, daß es Länder gibt, die die MPU nicht haben und daher auch nach Kenntnis der übelsten Straftaten keinen zur MPU schicken können, weil es das nationale Recht schlicht nicht vorsieht.

Dieses Wortungetüm "Eignungszweifel" ist eine der deutschen Erfindungen, die sich europaweit nicht durchgesetzt haben. Und auch nicht werden.

Der Beamte der ausländischen Führerscheinbehörde überprüft auch das, was er weiß, aber er entscheidet danach, ob eine Sperrfrist vorliegt oder nicht. Das tut er auch bei Ersterteilung, denn auch in anderen Ländern könnte man vorher ein Auto fahren und dafür eine Sperre bekommen ...

Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung einer ausländischen FEBehörde ist daher nicht weniger wert als die der deutschen. Genau darauf zielt das Urteil doch ab!


Ich will mich jetzt nicht weiter über die Arroganz und Borniertheit der deutschen Behörden und Verwaltungsrechtler auslassen - nur der Hinweis:
Brüder und Schwestern, Euch wird man in der EU noch gewaltig die Flügel stutzen, wenn Ihr so weitermacht. ranting.gif

Gruß, joe


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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 16.06.2004, 14:51
Beitrag #139





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Irgendwo ist es ja alles gut und schön. 100% kann wohl derzeit niemand was sagen. Es ist doch einfach so - und gerade in Deutschland - das es § gibt, die eine klare Aussage treffen. Dann gibt es aber in der selben Sache wieder 10 §, die auf diese Sache auch angewendet werden. Die ganze Storry verzweigt sich ins Unermessliche.
Und dann nun auch noch EU §, die alles dureinander bringen und verunsichern.

Es bedarf einfach einer grundlegenden Überarbeitung vieler nationaler Vorschriften und Gesetze!

Natürlich hat jeder Staat seine nationalen Gesetze.

Darum geht es aber nicht! Und bitte bedenken, es ist nicht mehr so wie noch vor 10 oder 20 Jahren.
Diese EU soll einen Sinn und Ziele haben, dafür haben Politiker schon vor 15 Jahren gekämpft.

Und sorry, wenn das einigen nicht gefällt, ABER in vielen Punkten wird sich eben DOCH das EU Recht über nationales hinweg setzen.

Betrachtet einfach jedes EU Land als eine Art Bundesstaat und jeder dieser Bundesstaaten kann in seinem Land schalten und walten.
ABER, es ist eine Hirachie entstanden! Und ganz oben sitzt der EU-GH! Und der kann und wird sich über einzelne Nationen hinweg setzen, wenn es um Grundrechte geht.

Und Mobilität ist laut EU ein Grundrecht!!! Also der FS!!!

Ich frage mich auch, warum hier und in einigen anderen Foren mitunter so wehemend an der MPU festgehalten wird? Es würde 20 andere, bessere, menschlichere, bezahlbarere Möglichkeiten geben, eine Eignung fest zustellen.

Es gibt immer solche und solche Fälle! Aber gerade in Sachen MPU wir alles über einen Kamm gezogen. Ich weiß selber, das es einige gibt, bei denen die MPU gerechtfertigt ist. Keine Frage!

ABER.
Da hat jemand in D seit 10 Jahren seinen FS nicht mehr. Nach der Sperre machte er seinen FS in einem EU Land. Er fährt nun seit 9 Jahren ohne Auffäligkeiten, Unfall etc.
Selbst in D fuhr er in diesen 9 Jahren ohne straffällig zu werden.

So. Und nun frage ich mich, wer eigentlich in diesem Deutschland noch das Recht haben soll, an seiner Eignung zu zweifeln?!

Es ist eine bodenlose Frechheit, daran zu zweifeln!!! So sieht jedenfalls die menschliche Sichtweise aus. Alles andere ist Schikane und §-Reiterei.
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Gast_Hotsauce_*
Beitrag 16.06.2004, 15:18
Beitrag #140





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hi

es wird ja ganze zeit von sperrfrist geredet.
was ist wenn man seinen FS aufgrund einer fahrt unter cannabis entzogen bekommen hat ?
denn ich habe keinerlei sperrfrist.

is zwischen meinem fall und einem fall mit sperrfrist zu unterscheiden ?


greetz hotti
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 16.06.2004, 15:24
Beitrag #141





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Das ist schlecht, denn das hiesse, das du bis auf weiteres nicht eine neue FE beantragen könntest, den die Sperrfrist sagt aus, wann du wieder einen Antrag stellen kannst auf eine neue FE. Hattest du einen Strafbefehl oder eine Gerichtsverhandlung??? Oder ist dein Fall noch gar nicht soweit??
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Gast_hotsauce_*
Beitrag 16.06.2004, 15:46
Beitrag #142





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ne, das war nur ne ordnungswidrigkeit.
bußgeld von 250 € und 1 monat fahrverbot.

kurz darauf hat mir die FEB den führerschein entzogen.

es ist ja so, das wenn die sperrfrist abgelaufen ist, man seinen lappen in der eu erwerben kann. aber bei mir war ja gar keine sperrfrist, deswegen müsste ich ihn doch auch machen können.

oder sehe ich das falsch ?

greetz hotti
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 16.06.2004, 16:18
Beitrag #143





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Ja Hotti, nach der Sperre kannst Du den FS in der EU sicher machen. Aber die entscheidende Frage ist doch, ob Dir der FS dann in Deutschland was nützt. Darum gehts hier ja schon die ganze Zeit. wavey.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 16.06.2004, 16:56
Beitrag #144





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erm ...

ich habe keine sperre rolleyes.gif

deswegen frag ich ja. mir wurde der lappen entzogen.
kein gericht, keine sperre.

meiner meinung müsste das eugh urteil für mich auch gelten wie für jemanden bei dem die sperrfrist abgelaufen ist...

aber ich hab ja keine ahnung...deswegen frag ich hier...

greetz hotti
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 16.06.2004, 17:25
Beitrag #145





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Okay, nichts von dem. Aber meinst Du, Du müßtest hier zur MPU?
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Gast_Guest_*
Beitrag 16.06.2004, 18:42
Beitrag #146





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mein lappen wurde entzogen. um ihn wieder zu bekommen muss ich definitiv zur MPU !

greetz hotti
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 16.06.2004, 19:13
Beitrag #147





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Okay. Aber das ist doch genau das, was viele derzeit interessiert. Kann ich mit einem EU Lappen hier fahren, obwohl ich hier zur MPU müßte?

Die einen sagne so, andere so. think.gif So richtig weiß das scheinbar im Moment keiner. Denn die glauben es zu wissen, die bekommen dann von anderen Gegenarumente und §. Oder umgekehrt.

Ratlosigkeit. sad.gif
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Andreas
Beitrag 16.06.2004, 19:17
Beitrag #148


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.06.2004, 14:36)
Die nette Dame irrt. Schon früher war es möglich, mit einer ausl. FE in D zu fahren, wenn man keinen Wohnsitz hier hatte und die Sperre abgelaufen war.

Die nette Dame irrt nicht. cool.gif

Der § 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfzVO ist hier eindeutig!


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 16.06.2004, 19:45
Beitrag #149





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Ich weiß nicht, irgendwie muß ich die § immer 3 mal lesen. think.gif

Ist dieses "...entzogen wurden ist..." nicht einer Sperre gleich zusetzen?

Aber wenn die § so eindeutig sind, dann frage ich mich, wie das EU-Gh Urteil 29.04.04 dann möglich war. Die 185 Tage sind doch auch bei uns gesetzlich geregelt. Mit dem Urteil hat man sich doch eindeutig über deutsche § hinweg gesetzt.
Oder?
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Andreas
Beitrag 16.06.2004, 19:50
Beitrag #150


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Zitat
Ist dieses "...entzogen wurden ist..." nicht einer Sperre gleich zusetzen?


Nein, auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, ist die FE doch immer noch entzogen.

Zitat
Die 185 Tage sind doch auch bei uns gesetzlich geregelt.


Offensichtlich ist immer noch vielen unbekannt, dass die 185-Tage-Regel keine rein deutsche Erfindung ist, sondern in Art. 9 der Richtlinie 91 / 439 / EWG EU-weit festgeschrieben ist. rolleyes.gif


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