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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
Gast_BumbleBee_*
Beitrag 03.09.2004, 17:14
Beitrag #1121





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Zitat (Gast_RON @ 03.09.2004, 13:09)
Versuch über § 46, der auch darauf abzielt, eine Maßnahme des gerichtlichen Entzuges der Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg bei Nichteignung ...auf unbestimmte Zeit zu verlängern... (Zitat aus Urteil) ist bei vorausgegangenen vollendeten Sperrfristen bei Inhabern einer EU- Fahrerlaubnis nach EuGH- Urteil zum Scheitern verurteilt, da durch Erteilung der EU- Faherlaubnis auch gleichzeitig die Eignung festgestellt ist. Sollte dieser aber durch neue Auffälligkeiten der Behörde Zweifel an seiner Eignung ermöglichen, geht natürlich der § 46 trotz EU- Farerlaubnis ab wie Post und der gute Mann ist seine EU- Faherlaubnis schnell wieder los, da er ja ein paar verwertbare Leichen im Keller hat!

Genau!
Es sind diese Leichen die mir Sorgen machen.
Da die FE entzogen wurde und im Strafverfahren festgestellt wurde das die Nichteignung noch zwei Jahre ab Datum des Entzuges fortbesteht, liegt auch keine Sperrfrist mehr vor. Lediglich der Eintrag im Verkehrszentralregister bleibt noch 10 bis 15 jahre nach FS-Entzug. Ich habe also keine generelle Sperre sondern einen lästigen Eintrag der die Behörde veranlasst meine Eignung für die FE-Erteilung zu Prüfen.
Da die MPU, die ich dann ablegen musste, erfolgreich verlief, bis auf eine Substanz die mir bei der Haarprobe nachgewiesen wurde (ist mir nicht näher bekannt und wurde auch sicher nicht von mir konsumiert), wollte die Führerscheinstelle lediglich das ich mich in psychologische Behandlung begebe und regelmässig kostspielige Urinkontrollen abgebe (alle 2 wochen).
Da ich diesem Aufwand aus dem Weg gehen wollte, hatte ich vor die FE im ausland zu erwerben (legal incl. wohnsitz). nach Löschung des Eintrages in meiner Akte wollte ich die FE auf Deutschland umschreiben lassen.

185 Tage lang dort zu tanken, und zu Essen ist wohl sinnlos weil bei der Anerkennung der 185 Tage erkennbar sein muss das sich Innerhalb eines Jahres der Lebensmittelpunkt in dem entsprechenden Land befunden haben muss.
wenn keine Berufliche oder Familiäre Bindung für diese Zeit zu diesem Ort erkennbar ist, darf der Aufenthalt angezweifelt werden ...
EL
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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 03.09.2004, 18:19
Beitrag #1122





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Zitat (Rolf Tjardes @ 02.09.2004, 21:36)
Fairerweise muß aber darauf hingewiesen werden, welche herausragende Bedeutung die Folgen des EuGH-Urteils für die Bundesrepublik haben könnten / haben werden.

@ Rolf Tjardes

BGH 2002-06-20 Ausländische Fahrerlaubnis und Altfälle
M.Hettenbach: jurathek.de "Kategorie:Sonstiges Führerscheinrecht

BGH, Beschluß vom 20.Juni 2002 AZ.: 4 StR 371/01 Rechtsnorm StVG § 21 Abs. 1 Satz1, FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3

Leitsatz:
Der Inhaber einer in einem EU- oder EWR Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem die deutsche Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden war und der nach dem 31. Dezember 1998 im Inland ein Kraftfahrzeug führt, macht sich nach § 21 Ab.1 Satz 1 i.V.m § 28 Abs. 4 Nr. 3 strafbar, und zwar auch dann, wenn er aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis vor dem 1 Januar 1999 im Inland (wieder) Kraftfahrzeuge führen durfte.
(mein Anhang: vor 1999 ohne Eignungszweifel, § 46, MPU)

Zitat aus dem Urteil:
Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 trat die Fahrerlaubnisverordnung vom 18. August 1998 in Kraft. Sie ersetzte u.a. EU/EWR Führerscheinverordnung und faßte die bislang geltenden Einschränkungstatbestände in § 28 Abs. 4 FeV neu (hier steht nix von § 46 !!!!)

Der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde wurde nunmehr die gerichtliche Entziehung gleichgestellt.

Anders als bisher ist der Inhaber einer ausländischen Fahrererlaubnis nach Ablauf einer vom Gericht verhängten Sperrfrist im Inland nicht wieder automatisch fahrberechtigt.


Kommentare (Auszug) zum EuGH-Urteil 29.04.2004 von Volker Kalus (Verwaltung)
"Damit ist eine klare Aussage hinsichtlich der Unzulässigkeit der Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bei einer strafrrechtlichen Entziehung und damit verbundener Sperrfrist getroffen worden."

Mitteilung (Auszug) des Bayrischen Innenministeriums vom 14.07.04
Werden z.B. im Rahmen von Verkehrskontrollen, Feststellungen getroffen, wonach eine Person unter Umgehung des Wohortprinzips im EU-Ausland einen Führerschein erworben hat (28 Abs.4 Nr. FeV bzw. § 4 Abs.3 Nr.2 VOInt) so stellt dies tatbestandlich kein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG) dar.

Das BGH-Urteil ist durch das EuGH-Urteil obsolet, und die Altfälle daher in ihr bis 31.12.1998 geltendes Rechte (Fahrerlaubnis in Deutschland) wieder eingesetzt worden.

Vor dem 01.01.1999 (Rechtskraft der FeV vom 18.0.1998) war die "MPU" auch obligatorisch, aber nur für Führerscheinbewerber mit Wohnsitz in der BRD bei Eignungszweifeln der Fahrerlaubnisbehörde.

Wir haben nach dem 29.04.2004 wieder den gleiche Rechtszustand wie vor dem 01.01.1999 bezüglich EU-FE-Inhabern nach Ablauf der Sperrfrist.

Bringt uns vorstehendes in der § 46 Problematik weiter. Meines Erachtens ja wenn man die Antwort der deutschen Regierung in der RN 63 betrachtet, die ja wie alle RN Teil des Urteils sind.

Die deutsche Regierung bezieht sich in ihrer schriftlichen Antwort auf die Fragen des Gerichtshofes auf die Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (BGBI.IS. 3267, im Folgenden: FeV 2002) u.a. auf § 28 FeV 1999 mit dem der neue Absatz 5 eingefügt worden sei.
Abs. 5 war bei Eigungszweifeln immer mit einer MPU verbunden.

Hieraus folgt meiner Ansicht nach, daß RN 77 § 46 einschließen muß, da ja die Voraussetzungen für eine erneute Einsetzung in Rechte, die vor der Sperrfrist bestanden haben, abschließend in § 28 Abs. 5 behandelt werden; sowohl durch deutsche Regierung wie durch den EuGH.

Hier zu vermuten, daß die deutsche Regierung und der EuGH den "doch alles entscheidenden" § 46 schlicht vergessen haben, ist sehr spekulativ.

Hieraus folgt meiner Ansicht, daß ein EU-Führerschein als materieller Ausdruck einer Fahrlaubnis, ausgestellt nach Ablauf der Sperrfrist, die gleiche Qualität in Deutschland hat, wie eine wiedererteilte deutsche Fahrerlaubnis, nach Absolvierung einer erfolgreichen deutschen "MPU".

Vieleicht habe ich die 46er Endlosschleife etwas vergrößert.

mfg
Johnny
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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 04.09.2004, 09:51
Beitrag #1123





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Wieder ein schönes Beispiel für die Arroganz der Obrigkeit und ihre reflexhaften Reaktionen auf Urteile höchster Gerichte:

FAZ v.3.9.04, Zitat:
Berlin 2.9.04. Die rot-grüne Koalition sieht ungeachtet des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs offenbar keinen Grund , den Straftatbestand... zu korrigieren.
Das geht aus der Reaktion des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, auf das Urteil hervor.

Die obersten Richter hatten den Tatbestand... als verfassungswidrig eingestuft.

P.S.
Das kennen wir doch aus den Reaktionen auf das EuGH Urteil vom 29.04.2004
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Gast_Gast_mpu_*
Beitrag 04.09.2004, 10:36
Beitrag #1124





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>>>Mit dem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis wird ein "neues Rechtsverhältnis" begründet. Alle Rechte und Pflichten des neuen Erlaubnisinhabers bestehen ab Erwerb auch in Deutschland neu. Ein Entzug, Versagung, Sperre, Fahrverbot, MPU-Anordnung etc. sind neu zu begründen bzw. aus neuen Rechtsverstößen und/oder neuer Erkenntnislage herzuleiten.<<<

Kommentare?


>>>Werden z.B. im Rahmen von Verkehrskontrollen, Feststellungen getroffen, wonach eine Person unter Umgehung des Wohortprinzips im EU-Ausland einen Führerschein erworben hat (28 Abs.4 Nr. FeV bzw. § 4 Abs.3 Nr.2 VOInt) so stellt dies tatbestandlich kein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG) dar.<<<

Sollte die police.gif in Bayern nicht EU FS Besitzer an die FS Stellen melden und wäre das somit eine Diskrimminierung derselben?
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RA XDiver
Beitrag 04.09.2004, 10:59
Beitrag #1125


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Zitat
FAZ v.3.9.04, Zitat:
Berlin 2.9.04. Die rot-grüne Koalition sieht ungeachtet des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs offenbar keinen Grund , den Straftatbestand... zu korrigieren.


Welches Urteil des BGH war denn da gemeint?

Zitat
Die obersten Richter hatten den Tatbestand... als verfassungswidrig eingestuft.


Das ist nicht wirklich Aufgabe des BGH.....

Zitat
>>>Werden z.B. im Rahmen von Verkehrskontrollen, Feststellungen getroffen, wonach eine Person unter Umgehung des Wohortprinzips im EU-Ausland einen Führerschein erworben hat (28 Abs.4 Nr. FeV bzw. § 4 Abs.3 Nr.2 VOInt) so stellt dies tatbestandlich kein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG) dar.<<<


Das ist nichts wirklich Neues und hat mit einer Meldung an die FEB rein garnichts zu tun. Ich verweise wiedereinmal auf die Unterscheidung: VerwR - StrR!


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Peter Lustig
Beitrag 04.09.2004, 16:28
Beitrag #1126


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Zitat
>>>Werden z.B. im Rahmen von Verkehrskontrollen, Feststellungen getroffen, wonach eine Person unter Umgehung des Wohortprinzips im EU-Ausland einen Führerschein erworben hat (28 Abs.4 Nr. FeV bzw. § 4 Abs.3 Nr.2 VOInt) so stellt dies tatbestandlich kein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG) dar.<<<

Sollte die  police.gif  in Bayern nicht EU FS Besitzer an die FS Stellen melden und wäre das somit eine Diskrimminierung derselben?

Krause Argumentation. Wieso wird hier jemand diskriminiert? Diskriminierung bedeutet Ungleichbehandlung. Hier wird niemand ungleich behandelt. Die unter Verletzung des Wohnsitzprinzips ausgestellte EU-FE wird doch anerkannt.

Die Ausstellung der FE in PL, NL, CZ,... unter Verletzung des Wohnortprinzips widerspricht bestehendem europäischen Recht (in der 2. EU-FS-Richtlinie nachzulesen). Das Sammeln derartiger Informationen dient lediglich der Erkenntnisgewinnung, um dann ggf. gegen den von den betroffenen EU-Staaten begangenen Rechtsverstoß vorgehen zu können. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Vertragsverletzung muss man schon belegen können. Nur mit entsprechendem Beweismaterial kann man ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Staat einleiten. Die treuen, blauen Augen unseres Verkehrsministers oder auch Bundeskanzlers reichen da nicht aus.
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Karlos
Beitrag 04.09.2004, 23:21
Beitrag #1127


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huh.gif Wenn ich hier schon eine MPU gemacht habe und die ist negativ ausgefallen, darf ich dann, wenn ich auf meinen Fürhrerschein verzichtet habe und ihn freiwillig abgegeben habe, dann auch mit einem ausländischen EU-Führerschein hier in Deutschland fahren ?

Hat die Erteilung eines negativen MPU Gutachtens irgend welche Konsequenten auf die tschechische EU-FE hier ? Also ist es dadurch schon zu spät, hätte ich erst gar nicht die MPU machen dürfen ?


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RA XDiver
Beitrag 04.09.2004, 23:28
Beitrag #1128


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@Karlos

Ich dachte, die bisherigen Antworten wären für Dich ausreichend gewesen, aber ok.

Grundsätzlich darfst Du (zunächst) mit Deiner EU-FE hier fahren. Das sagt eindeutig der EuGH. In Deinem Fall (allerdings m.E. egal ob MPU gemacht oder nicht) besteht allerdings höchste Gefahr, dass die FEB bei Kenntnis von Deiner FE ziemlich schnell ihre Eignungszweifel geltend macht und Dich erneut zur MPU schicken wird.

Das Du bereits eine negative hinter Dir hast dürfte die Sache (auch juristisch) erleichtern (für die FEB).


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Karlos
Beitrag 04.09.2004, 23:31
Beitrag #1129


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Vielen Dank XDIEVER für die Antwort.


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RA XDiver
Beitrag 04.09.2004, 23:37
Beitrag #1130


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bittesehr.... wink.gif


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michi1
Beitrag 05.09.2004, 07:05
Beitrag #1131


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Zitat (XDiver @ 05.09.2004, 00:28)
Grundsätzlich darfst Du (zunächst) mit Deiner EU-FE hier fahren. Das sagt eindeutig der EuGH. In Deinem Fall (allerdings m.E. egal ob MPU gemacht oder nicht) besteht allerdings höchste Gefahr, dass die FEB bei Kenntnis von Deiner FE ziemlich schnell ihre Eignungszweifel geltend macht und Dich erneut zur MPU schicken wird.

Das Du bereits eine negative hinter Dir hast dürfte die Sache (auch juristisch) erleichtern (für die FEB).

hallo mädels,ist ja alles gut und schön,nun hast du deinen EU FS,fährst vorschriftmäßig,so wie sich das gehört und nach einem halben jahr oder auch erst nach einem ganzen jahr kommst du in eine kon police.gif trolle,siehe weiter und die böse MPU steht an.was habe ich denn da noch für probleme.welche argumente hat denn der mpu-vogel noch gegen dich und wie sieht denn die fragestellung der feb gegen dich aus.voraussetzung VORSCHRIFTSMÄßIGE FAHRT d.h. ohne punkte,auto i.o.,ohne alk und ohne drogen.die leute gehören ja eh nicht auf die straße!!!!wie will denn DANN NOCH die behörde/mpu-kacker irgendwelche zweifel von nichteignung oder charakterliche mängel oder weiß noch was an den mann bringen????ein guter rechtsanwalt lacht sich doch schon jetzt tot bei dem gedanken an das negative gutachten,welches kommen sollte!!!!!gruß MICH1! PS übrigens beginne ich meinen EU laugh.gif FS nächste woche in polen für sagenhafte 320 euro!!!deutsche bücher,keine abzocker usw.!!!
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Karlos
Beitrag 05.09.2004, 10:37
Beitrag #1132


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Hallo Michi1,

leider interressiert das keinen, das du es geschafft hast über einen längeren Zeitraum ohne Auffälligekeiten durch die Gegend zu fahren. Die meinen nämlich das du deine Eignung zum Führen eines Kfz überprüfen lassen sollst, damit auch in Zukunft weiterhin nichts passiert. Und die MPU überprüft dann halt ob bei dir die Gefahr einer Rückfälligkeit besteht und deine Einstellung u. psychischen Eigenschaften für den Straßenverkehr geeignet sind. Was sie leider überhaupt nicht beurteilen können. Desegen schick mir mal bitte Adressen oder Infos wo ich ausländische Fahrschulen auffinden kann an g-clothers@gmx.com !

Gruß Karlos


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Gast_Gast_mpu_*
Beitrag 05.09.2004, 14:14
Beitrag #1133





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>>>Mit dem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis wird ein "neues Rechtsverhältnis" begründet. Alle Rechte und Pflichten des neuen Erlaubnisinhabers bestehen ab Erwerb auch in Deutschland neu. Ein Entzug, Versagung, Sperre, Fahrverbot, MPU-Anordnung etc. sind neu zu begründen bzw. aus neuen Rechtsverstößen und/oder neuer Erkenntnislage herzuleiten.<<<

Wenn o.g. richtig ist, wie sollte man dann noch jemanden zur MPU zwingen können?
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RA XDiver
Beitrag 05.09.2004, 14:18
Beitrag #1134


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Würdest Du uns noch verraten, wo dieses Zitat herstammt?


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Karlos
Beitrag 05.09.2004, 17:22
Beitrag #1135


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huh.gif Genau, verrat uns wo du das her hast ?! huh.gif


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Karlos
Beitrag 06.09.2004, 12:43
Beitrag #1136


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In meiner Verzichtserklärung steht:

"verzichte hiermit unwiederruflich auf die Fahrerlaubnis der Klasse(n) B,L,M

Ich bin daraufhin geweiesen worden, dass für mich keine Möglichkeit besteht, diesen Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu wiederrufen. Ich bin außerdem daraufhin hingewiesen worden, dass ich für den Fall, dass ich erneut Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führern will, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen muss. Außerdem wird nach Ablau von 2 Jahren gerechnet ab dem Tag des freiwilligen Verzichts, eine komplette theoretische und praktische Prüfung erforderlich, die abgelegt und bestanden werden muss."

Unterschrift:

Also so sieht meine Verzichtserklärung aus. Bedeuted dies, dass ich, wenn ich mit meinem ausländischen EU-FE hier in Deutschland fahren will, vorher einen Antrag auf Neuererteilung stellen muss ? Ich denke das brauche ich nicht, oder ?


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Gast_Guest_*
Beitrag 07.09.2004, 01:39
Beitrag #1137





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Zum ersten stellt sich mal die Frage,ob die gewissen negativen Antworten was man ja zur genüge sieht eine gewisse Aussagekraft hat. Es gibt eine gewisse Klientel zb. Volker Kallus.,lt. einer FEB in LDWH,der auch noch eine Web Site (VERKEHRSPORTAL) betreibt. Dieser Mann bewegt sich in einer Grauzone und sollte mir mal seine StNr mitteilen die ich dann gerne weiterleiten würde. Man sollte nicht mit Eiern rumschmeissen die noch nicht gelegt worden sind.
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.09.2004, 01:57
Beitrag #1138





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Ihr könnt ja nur mal nachlesen was cuoco berichtet hat. Er hat seine FE wieder wenn auch mit gewissen Hürden. Warum hat er der seit 1994 eine NL FE besitzt diese umgeschrieben bekommen müssen. Ich kanns euch sagen warum weils halt EU Recht ist. Jetzt werden wieder X-Diver,oder Peter Lustig ect. weiterhin alte § zur Schau stellen, nur belegen können sie es nicht.
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Andreas
Beitrag 07.09.2004, 06:16
Beitrag #1139


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Zitat (Guest @ 07.09.2004, 02:39)
Es gibt eine gewisse Klientel zb. Volker Kallus.,lt. einer FEB in LDWH,der auch noch eine Web Site (VERKEHRSPORTAL) betreibt. Dieser Mann bewegt sich in einer Grauzone und sollte mir mal seine StNr mitteilen die ich dann gerne weiterleiten würde.

Kleiner Scherzkeks, bevor du so einen Mist verzapfst, würde ich mich zuerst informieren. wallbash.gif wallbash.gif

Volker Kalus betreibt ganz sicher nicht das Verkehrsportal (auf dieser Seite bist du im übrigen im Moment). Er ist Betreiber der Seite fahrerlaubnisrecht.de, die auch nicht im Entferntesten einen kommerziellen Charakter hat. Ich habe dort bisher noch nicht eine Werbung entdecken können.


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Karlos
Beitrag 07.09.2004, 11:45
Beitrag #1140


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blink.gif
Aber hier steh: http://www.boorberg.de/uploads/04_05_kvb_online.pdf
das die Führerscheine ungültig sind wenn sie nach 28 § entzogen worden sind. Und ich denke das Urteil von EuGH bezieht sich ganz klar auf 28 § ???

Bitte gebt mir dazu ein Statemen ! Wir waren uns alle doch ziemlich einig das das Fahren mit einer ausländische EU-FE keine Straftat darstellt.

(Aber eventuell nachträglich wieder eine MPU angordnet wird 46§, davon wird hier jetzt aber wieder überhaupt nichts erwähnt) unsure.gif


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Beitrag 07.09.2004, 11:48
Beitrag #1141


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Schau mal, von wann der Artikel ist, Mai 2004. Angesichts dessen, dass keinerlei Hinweis auf das EuGH-Urteil enthalten ist gehe ich mal davon aus, dass die Quelle von vor dem Urteil stammt.... wavey.gif


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Karlos
Beitrag 07.09.2004, 12:11
Beitrag #1142


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Sorry sorry !!!

§ 28 Abs. 4 Satz 3 FeV, was die gemeint haben bezieht sich ja auf die Sperrfrist und sonst auf nichts Anderes. smile.gif Dieser Bericht war und ist auf den ersten Blick abschreckend vor allem wenn man nicht weiss das § 28 Abs. 4 Satz 3 FeV sich auf die Sperrfrist bezieht. Die 185 Tage-Regelung, das wurde natürlich nicht erwähnt, dass das Sache des FE ausstellenden Landes ist, dies zu überprüfen.

Gruß Karlos


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Karlos
Beitrag 07.09.2004, 12:21
Beitrag #1143


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Sorry sorry wallbash.gif hab schon wieder dummes Zeug geredet. wallbash.gif

§ 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV geht nämlich über die Sperrfrist hinaus:

"So besteht nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV keine Fahrberechtigung im Inland für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben."

Aber die ganze Sache wurde ja wohl doch durch EuGH Urteil gekippt ?! Aber wiso wird das dann in dem Bericht hier erwähnt ? Soll der Bericht eine abschreckende Wirkung haben, mit Hilfe einer Rechtsgrundlage welche durch das EuGH Urteil nicht mehr aktuell ist ???? blink.gif

http://www.boorberg.de/uploads/04_05_kvb_online.pdf


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RA XDiver
Beitrag 07.09.2004, 12:33
Beitrag #1144


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Nochmal auf oben verwiesen: DATUM DES ARTIKELS!!! whistling.gif


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Karlos
Beitrag 07.09.2004, 12:35
Beitrag #1145


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@ xdiver

hab deine Antwort leider zu späht gesehen.

Also du meinst das der Inhalt dieses Berichtes vor dem Urteil "Kapper" gesagt wurde, aber dieser Bericht nach dem Urteil herausgekommen ist.

Aber ich denke doch, das der Führerschein-Tourismus erst nach dem "Kapper" Urteil begonnen hat, oder war diese Sache davor auch schon so verbreitet, das es für so etwas auch schon einige ausländische EU-FE Vermittler/Anbieter gab?

Gruß Karlos


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RA XDiver
Beitrag 07.09.2004, 12:38
Beitrag #1146


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Auch vor dem Urteil gab es diese Art "Urlaubsreise" schon (siehe Kapper).

Zwar nicht in den jetzigen Ausmaßen, aber diese Anbieter sind nicht erst im letzten halben Jahr aus ihren Löchern gekrabbelt (zumindest nicht alle).


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Karlos
Beitrag 07.09.2004, 12:41
Beitrag #1147


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Dank dir xdiver flowers.gif


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Beitrag 07.09.2004, 15:32
Beitrag #1148


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Um mal wieder ein wenig Bewegung in die Diskussion zu bekommen, ich hab meiner Führerscheinbehörde geschrieben:

"Sehr geehrter Herr XXXXX,

meine Anfrage bezieht sich auf das EuGH Urteil vom 29. 4. 2004, welches
Herrn Kapper berechtigt, trotz der Anordnung einer MPU, ein Kraftfahrzeug
hier in Deutschland führen zu dürfen. Ich wäre sehr erfreut, von ihnen eine
kurze und verbindliche Auskunft erhalten zu können, wie die deutsche
Führerscheinbehörde zum jetzigen Zeitpunkt reagiert.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXX"

Mal schau was als Antwort kommt.


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Gast_tanker_*
Beitrag 08.09.2004, 06:14
Beitrag #1149





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es ist so weit fahren ohne mpu ist erlaubt.
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RA XDiver
Beitrag 08.09.2004, 09:25
Beitrag #1150


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Zitat
es ist so weit fahren ohne mpu ist erlaubt.


Selbstverständlich ist das erlaubt. Ich habe auch keine MPU gemacht und fahre seit über 10 Jahren damit. Allerdings habe ich auch noch keine Auffälligkeit wegen Alkohol, Drogen oder sonstigen Nettigkeiten.

Wenn Du natürlich aufgefallen bist, ist Deine Aussage leider nicht korrekt.


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strichachtdoktor
Beitrag 08.09.2004, 12:12
Beitrag #1151


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Zitat
>>>Mit dem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis wird ein "neues Rechtsverhältnis" begründet. Alle Rechte und Pflichten des neuen Erlaubnisinhabers bestehen ab Erwerb auch in Deutschland neu. Ein Entzug, Versagung, Sperre, Fahrverbot, MPU-Anordnung etc. sind neu zu begründen bzw. aus neuen Rechtsverstößen und/oder neuer Erkenntnislage herzuleiten.<<<

Wenn o.g. richtig ist, wie sollte man dann noch jemanden zur MPU zwingen können?


Zumindest bescheinigt die Fahrlehrerverbaende der einzelnen Staedte in Polen, dass der Bewerber zum Examen alle Erfordernisse zum Abschluss der Fuehrerscheinpruefung mitbringt, vorgelegt hat, aufweist.
Das duerfte eine bittere Pille fuer die deutschen Bedenkentraeger werden. Denn damit werden sie sich auseinandersetzen muessen. Es werden aerztliche Untersuchungen, Sehtest, 30 Fahrstunden, Spezialkurse und Zusatzausbildungen gemacht, die die Bewerber in die Lage versetzen, die Fuehrerscheinpruefung zu bestehen - wobei die Polen stets betonen, dass ihr Examen auch psychologische Querschlaeger erwischt, da die Fragen nach neuesten psychologischen Erkenntnissen entwickelt wurden.
Nach Erteilung eines solchen Fuehrerschein einfach so "Unfaehigkeit" aus alten Akten abzuleiten halte ich fuer eine gewagte Sache ...

Gruss, Joe


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.09.2004, 17:27
Beitrag #1152





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@/8 Doc

Nach deinen letzten Beschreibungen aus P hab ich aber größte Bedenken das die Psychologische Seite dort all zu Ernst genommen wird wenn da lauter Rauschkugeln den Schein machen wavey.gif
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Gast_ein nichts wißender._*
Beitrag 09.09.2004, 00:51
Beitrag #1153





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Es tut mir leid,aber mann muß ja annehmen dass sich sich hier verschiedene Berufsgruppen ein stelldichein geben. Mann kann ja verschiedene Auffassungen haben, jedoch muß mann auch wenn man Fahrschulen besitzt, eine eigene Meinung vertreten. Wenn man euch folgen würde müßte ja der EUGH eine Farce sein. Wenn jemand etwas ins Forum stellt, und es selbst mitgemacht hat,wird dieses bezweifelt bzw. ins lächerliche hingestellt. Nun wird wieder ein Ad. oder selbstgefälliger Gegner der FS Reform sich hinstellen, und behaupten man sollte sich erkundigen. Fakt ist hier wird wie im Dt. Bundestag nur etwas geeiert ohne ein konkretes Wissen zu besitzen. Die gewissen Führerschein Experten sind genauso Laien wie die gew. Renten Exp. oder Gesundh., oder ect. Ich weiß man wird mich mit faulen Eiern beschmeißen aber mir ist das Sch.....egal, denn IHR habt gar keine andere Wahl. Bin mal gespannt wem was geniales einfällt.
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Gast_Dr.hc.Klaus Berger_*
Beitrag 09.09.2004, 02:45
Beitrag #1154





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Bin genau deiner Meinung!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 09.09.2004, 05:13
Beitrag #1155





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Zitat (ein nichts wißender. @ 09.09.2004, 01:51)
Bin mal gespannt wem was geniales einfällt.

Und wo sind in Deinem Beitrag die durchschlagenden und überzeugenden Argumente? think.gif
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Gast_iST MIR fremd._*
Beitrag 09.09.2004, 07:03
Beitrag #1156





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Man muss sich das mal anmasen. Ich habe das natürlich ironisch gemeint, und nun kommt noch die neue RS Reform dazu. Aber denckt doch mal ein bisschen weiter, es sieht doch so aus als wenn eine Klientel was zu sagen hat. Nur hat das mit einer Demokratie nichts mehr am Hut, ich habe versucht es Euch mitzuteile.. Summa Summarum seit Ihr nicht besser als die jetzige Regierung. Immer wird etwas verschwiegen Cuoco oder es wird einfach nicht weitergeleitet. Es gibt auch noch Menschen (Die noch was vom Leben verstehen.) Man muß nicht Fahrlehrer sein um so was zu verstehen. Es wird auch mal Fahrlehrer geben die mal Briefmarcken kleben müßen. MFG ein Leiter einer FS-Stelle. Ich muß natürlich noch anmerken daß ich ein Beamter bin. Schoene Disskussionen noch. Ein Freund von mir sagte Ihr wärd die besten, die sich mit zur ZT geldenten Gesetzen auskennen würden. Ich hoffe Ihr habt es verstanden, oder aber die anderen User müssen sich dann ein Bild machen. MFG ein Leiter einer FS Stelle der sich auch ein bisschen auskennt.
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Andreas
Beitrag 09.09.2004, 07:11
Beitrag #1157


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Zitat
MFG ein Leiter einer FS-Stelle


Sicher, und ich bin der Kaiser von China. rofl1.gif

Zitat
..Briefmarcken

..geldenten Gesetzen

..denckt


whistling.gif whistling.gif

Außerdem suche ich immer noch den Sinn deines Postings... dry.gif


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Gast_Habe keinen mehr._*
Beitrag 09.09.2004, 07:43
Beitrag #1158





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Ich möchte Dich nicht beleidigen,aber kannst Du mir mal deine Adresse oder St..Nr mitteilen. Wenn Du so offen bist und eine Klientel vertrittst dann kannst Du mir ja mal Deine Adresse mitteilen. Ich kann Dir natürlich meine auch geben. Bin mal gespannt ob es bei Dir klappt..Nun kann man ja wieder sagen es gibt nur dumme Beamte die sich nach der akt. Gesetzeslage zu halten haben. Ich kann nur jedem raten seinen EU-FS noch schnellstens zu machen. LT einer FS-Stelle. . Das ist nicht gelogen, denn es ist zur zt. geltendes Recht, und muß angewandt werden. . Aber ich werde obwohl ich schon etwa 180 EU-FE umschreiben musste,aber natürlich keine Briefmarken kleben musste,kenne ich mich schon ein kleines bisschen aus im GGS zu gew. FS. Ich hoffe jedem damit gedient zu haben.
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Ingrid
Beitrag 09.09.2004, 08:01
Beitrag #1159


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Häh??? blink.gif Wurde schon Toll-Alarm ausgelöst?????
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Andreas
Beitrag 09.09.2004, 08:05
Beitrag #1160


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Zitat
aber kannst Du mir mal deine Adresse oder St..Nr mitteilen


Warum sollte ich das machen?? think.gif

Außerdem frage ich mich, was du mit den Steuernummern willst? Du hast doch auch schon weiter oben (Guest, 07.09.2004, 02:57) die Steuernummer von Volker Kalus gewollt.

Zitat
Aber ich werde obwohl ich schon etwa 180 EU-FE umschreiben musste,aber natürlich keine Briefmarken kleben musste,kenne ich mich schon ein kleines bisschen aus im GGS zu gew. FS. Ich hoffe jedem damit gedient zu haben.


Träum weiter, vermutlich hast du noch nie einen Führerschein im Original gesehen. wink.gif


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Andreas
Beitrag 09.09.2004, 08:06
Beitrag #1161


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Zitat (Ingrid @ 09.09.2004, 09:01)
Häh???  blink.gif Wurde schon Toll-Alarm ausgelöst?????

Noch nicht, aber jetzt:

Troll-Alarm

rofl1.gif


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Tortenjan
Beitrag 09.09.2004, 08:17
Beitrag #1162


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Sind die Ferien denn noch immer nicht zu Ende? no.gif Wird Zeit, daß die Kiddies wieder was zu tun bekommen yes.gif


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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RA XDiver
Beitrag 09.09.2004, 08:33
Beitrag #1163


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Zitat
Wird Zeit, daß die Kiddies wieder was zu tun bekommen


Haben sie doch. Sie sind mittlerweile Leiter einer Führerscheinstelle..... whistling.gif rofl1.gif laugh.gif


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Tortenjan
Beitrag 09.09.2004, 08:42
Beitrag #1164


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Also jetzt schluß mit offtopic.gif back to the roots!


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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2004, 11:06
Beitrag #1165


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Es gibt hier ein paar Freunde, die Spass daran zu haben scheinen, Diskussionen abzutoeten ...

Also, ich habe in Stettin heute meine Fuehrerscheinpruefung bestanden fuer die Klassen A und B. Da ich z.Zt. in Polen lebe (und mir gerade eine Arbeit suche) und selbstverstaendlich auch hier gemeldet bin, sehe ich mit der Erteilung erstmal keine Probleme. Alle Auskuenfte bestaetigen das jetzt auch (fAHRLEHRERVERBAND, sTvA, EwMa, Anwalt etc.) .

Spaetestens am 02.03.2005 habe ich einen gueltigen EU-Fuehrerschein, dem natuerlich eine polnische Fahrerlaubnis zugrunde liegt. Sollte ich mit dem Schein als Gast in Deutschland fahren und "erwischt", also normal kontrolliert werden, dann waere bitte welches Strassenverkehrsamt fuer mich zustaendig ? Da faengt es doch schon an, denn ich habe gar keinen Wohnsitz in Deutschland. Die Deutschen picken sich mich also heraus und forschen, stellen eine letzte Straftat in 97 fest ( und die anderen davor ) und verhaengen eine MPU, die sie bitte wohin schicken ? Nach Polen ?
Bin ich wieder in Deutschland und werde kontrolliert, dann ist das StVa meines Wohnortes zustaendig. Dem wird also egal sein, dass ich hier in Polen unter korrekten juristischen Bedingungen meine Polenkarte gemacht habe, weil ich sowieso zum Fuehren von KfZ ungeeignet bin ? Hae ?

Die letzte offizielle Feststellung meiner Fahreignung und zu meiner Fahrfaehigkeit wurde heute von mir unter den gleichen Bedingungen gemacht, die fuer Millionen Polen auch gelten: Meine Fuehrerscheinpruefung.

Den ganzen Hardlinern sei hier gesagt, dass ich teilweise die Bedenken verstehen kann. Teilweise aber eben nicht. Deutschland schwingt sich zum Moralapostel von Europa empor und verletzt vor allem die Rechte deutscher EU-Buerger, die sie massiv schlechter behandeln als z.B. Polen - wobei noch betont werden muss, dass polnische Fuehrerscheine auch wiedererteilte Scheine sein koennen, also der "normale" Pole auch schon das sechste Mal einen Lappen gemacht haben kann - damit waere er zweifellos ein MPU-Kandidat, aber Deutschland kann es nicht kontrollieren ...

... und weil das alles so ist, denke ich eben nicht, dass die Deutschen einen Grund haben, meine Eignung oder meine Befaehigung abzuzweifeln bzw. wenn sie es tun, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Mich nach heute noch zum Fuehren von Kraftfahrzeugen als ungeeignet zu halten ist in meinen Augen, und in den Augen meines Anwalts, eine Beleidigung. Dagegen werde ich dann gerichtlich vorgehen und ich empfehle jedem Betroffenen, es mir gleich zu tun.

Ausserdem werden die Deutschen feststellen, dass bei mir alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Und werden nur deshalb schon grosse Schwierigkeiten haben, den Schein abzuerkennen, bzw. in seiner Gebrauchsfaehigkeit fuer Deutschland einzuschraenken.

Gruss, Joe


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RA XDiver
Beitrag 09.09.2004, 11:19
Beitrag #1166


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Hi Joe,

Du weisst doch selber gut genug, dass Du eine rühmliche Ausnahme bist. Die meisten Polenreisenden werden nicht wie Du den ordentlichen Weg mit Anmeldung, Arbeitssuche usw. beschreiten, sondern ihn unter Umgehung geltenden Rechts innerhalb kürzester Zeit erwerben und danach Polen nie wieder sehen.

Desweiteren: Warum sollten die Eignungszweifel durch Ablegung einer Fahrprüfung beseitigt werden? Das Fahrenkönnen stellt die Behörde zumeist nicht in Frage. Viel interessanter ist doch die Trennung von bspw. Alkohol und Autofahren. Dass Du das kannst, nehme ich nach Deinen Postings mal an. Es dürfte aber sicher genug andere geben, von denen hast Du ja auch berichtet, die weiterhin zugedröhnt ein Fahrzeug führen werden. Da kann auch eine bestandene Prüfung die Eignungszweifel nicht ausräumen.

Das eben auch Leute wie Du u.U. durch das Raster fallen ist vielleicht nicht wünschenswert, dennoch ist es eine logische Folge konsequenter Rechtsanwendung (§ 46 FeV).

Am Ende wird es wohl eh auf eine Einzelfallprüfung hinauslaufen. Diese darf m.E. aus Schutzgründen für die anderen VT nicht zu lasch angesetzt werden.

Wie gesagt, ich halte Dich für eine Ausnahme. Denn wenn Du ehrlich bist, ist der größte Teil der PL-FE-Kandidaten nicht durch eine Verkettung unglücklicher Umstände um ihre FE gebracht worden, sondern hat vielmehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie eine potentielle Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

So long,

XDiver


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Natrix20
Beitrag 09.09.2004, 11:37
Beitrag #1167


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[SIZE=1]Herzlichen Glückwunsch an /8doc , ab sofort ist die Schonfrist in Sachen Alkohol/Fahren für dich vorbei, bleib sauber und allzeit gute Fahrt!!!!!!!!!!!
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Natrix20
Beitrag 09.09.2004, 11:39
Beitrag #1168


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Wenn man den Ausführungen folgen würde von dir Andreas müsste generell eine MPU bei einem neuen EU FS angeordnet werden. Denn es wird dadurch (egal ob negative MPU bereits gemacht oder nicht) dem ausstellenden Staat die Befähigung zur Ausstellung eines Führerscheins abgesprochen bzw. in Zweifel gezogen durch die deutschen Behörden. Genau das ist ja wieder der Knackpunkt der ganzen Diskussion. Kann eine Behörde ohne erkennbaren Eignungszweifel in der Gegenwart (nicht was mal vorgefallen war beim Führerscheinentzug) ohne weiteres eine MPU wegen Eignungszweifeln anordnen und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies. Nur zum Beispiel, wenn jemand seinen neuen Führereschein erhält startet er ja auch mit 0 Punkten. Er darf zwar in den ersten beiden Jahren nur max. 9 Punkte sammeln bei einer Wiedererteilung, aber er fängt bei 0 an, weil ja durch z.B ein positives MPU Gutachten Eignungszweifel ausgeräumt sind. Stellt nun eine ausländische Behörde einen neuen Führerschein aus, auf welchem Grunde fusst hier eine Überprüfung auf §46?? Ist es Sache der deutschen Behörden dies anzuzweifeln was z.B die polnische Behörde für rechtens empfunden hat? Ich denke eindeutig nein, denn dadurch wird wieder das EU Gerichtsurteil verletzt, einen ausländischen Führerschein nicht anzuerkennen.
Aber wie hier bereits auf 30 Seiten heiss diskutiert, er wird erst ein Gericht wieder entscheiden müssen.
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Karlos
Beitrag 09.09.2004, 12:07
Beitrag #1169


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@ strichachtdoktor

aber die FE darf doch erst erteilt werden wenn man schon 185 Tage in dem Land gelebt hat, warst du denn schon 185 Tage dort gemeldet und hier abgemeldet?

Ich hab hier ein Gewerbe angemeldet, ist es möglich nicht gegen die 185 Tage Regelung zu verstoßen bzw hier den Wohnsitz ab zu melden das Gewerbe zu behalten und den Wohnsitz im Ausland an zu melden? unsure.gif


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RA XDiver
Beitrag 09.09.2004, 12:12
Beitrag #1170


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Zitat
Ich hab hier ein Gewerbe angemeldet, ist es möglich nicht gegen die 185 Tage Regelung zu verstoßen bzw hier den Wohnsitz ab zu melden das Gewerbe zu behalten und den Wohnsitz im Ausland an zu melden?


Wie bereits mehrfach gepostet wurde geht es nicht um die reine Meldeanschrift sondern um den Lebensmittelpunkt.

Den im Ausland zu begründen ist, wie Du schon zutreffend erwähntest, bei einem Gewerbe in D etwas schwierig.... wavey.gif


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