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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
strichachtdoktor
Beitrag 12.09.2004, 15:36
Beitrag #1221


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Zitat
Ihr wiederum (vor allem /8) wie Ihr es seht.


Eure Einseitigkeit geht halt auf die Fortpflanzungsorgane ... blushing.gif ...


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RA XDiver
Beitrag 12.09.2004, 15:49
Beitrag #1222


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Joe, ich bitte Dich.

U.E. ist die Rechtslage nunmal, wie sie ist. Wenn ich mich recht entsinne, haben wir regelmäßig auch gute Argumente gegen Deine Auffassung geliefert. Warum bitte sollten wir davon abweichen? Weil es Dir nicht passt? Ein schwaches Argument..... wavey.gif


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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 12.09.2004, 16:42
Beitrag #1223





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Zitat (strichachtdoktor @ 11.09.2004, 20:46)
Zitat
Im Falle der Wohnsitzverlagerung sind die 185 Tage völlig bedeutungslos.


Hallo Johnny, koentest Du diesen Satz naeher erklaeren, bitte ?! Ansonsten vielen Dank fuer die interessanten Ausfuehrungen.
Gruesse, Joe

Hi Joe,

Eine Wohnsitzgründung, als Langfristmaßnahme, ist in nahezu allen Staaten von Verwaltungs-Vorgängen begleitet (Einwohnermeldeamt Arbeitserlaubnis, Steuernummer), die das Gründungs-Datum dokumentieren.

Artikel 9 der RL 91/439EWG
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als der ordentliche Wohnsitz der Ort, .... d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr wohnt.

Im zweiten Absatz wird der Wohnsitz schon nicht mehr über 185 Tage, sondern nach andereren Kriterien definiert:
....dessen berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen Bindungen liegen....

Es wäre absurd der Richtline entnehmen zu wollen, daß die Wahrnehmung Bürgerlicher Rechte (Fahrerlaubnis) am neuen Wohnsitz erst nach "185 Tagen Bewährungswohnen im Kalenderjahr", möglich sein sollten.

Beispielhaft:
Wohnsitznahme 1.7.2004 = 184 Tage im Kalenderjahr.
in 2005 wären am 4.Juli die 185 Tage im Kalenderjahr, also nach 1 Jahr und 4 Tagen, erreicht und das ohne Unterbrechung durch eine Auslandsreise!

Gruß
Johnny
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Gast_Guest_*
Beitrag 12.09.2004, 16:49
Beitrag #1224





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Zitat (Gast_Andy @ 12.09.2004, 13:33)
hat deutschland das autofahren erfunden???????????????????????
denkt ihr deutschland wäre was besonderes?????????????
gibt es in anderen ländern keine autos?????????????

zu ersten Frage, nöööö, das war Berta Benz

zur zweiten, na klar, wir hatten Berta Benz

zur dritten, manchmal schon, aber keine Berta Benz

tongue.gif rofl1.gif rofl1.gif
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woidla
Beitrag 12.09.2004, 16:52
Beitrag #1225


Neuling


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tongue.gif So, Ihr werdet es nicht glauben! Hihihi!!!!!!
Ich werde nächste Woche meinen Eu-Führerschein in Tschechien machen.
Neben meinem neuen Eu Lappen werde ich eine schriftliche Bestätigung unserer Führerscheinstelle und der örtlichen Polizei dabeihaben, es kann gegen diesen Führerschein nichts, aber auch gar nichts gemacht werden.
Also, an alle Betroffenen!
Geht zu Eurer Führerscheinstelle, fragt nach und lasst es Euch schriftlich geben.
Endlich wird den psychos der Geldhahn abgedreht.
Jetzt müssen die endlich mal arbeiten, aber wo frag ich mich?
Wenn so ein Psychologe was draufhätte, wäre er nicht beim TÜV oder ähnlichen Institutionen gelandet.
Bis denne

P.S. Ich lebe in Bayern, aber auch hier gilt der Grundsatz: Europäisches Recht geht immer vor nationalem Recht!!!!!!!
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RA XDiver
Beitrag 12.09.2004, 16:55
Beitrag #1226


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Zitat
Neben meinem neuen Eu Lappen werde ich eine schriftliche Bestätigung unserer Führerscheinstelle und der örtlichen Polizei dabeihaben


Dann teile uns doch mal mit, was da drin steht. Und bitte nicht Deine Interpretation des Inhaltes sondern Zitate....

Zitat
Endlich wird den psychos der Geldhahn abgedreht.


Schön, dass Du das glaubst. Nochmal (zum wievielten Mal eigentlich?): Die MPU ist durch den EuGH nicht angegriffen worden.


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Gast_Guest_*
Beitrag 12.09.2004, 16:56
Beitrag #1227





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ach ja, der § 46 gilt natürlich auch im Freistaat Bayern whistling.gif laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 12.09.2004, 23:08
Beitrag #1228


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Zitat
Warum bitte sollten wir davon abweichen?


Ja, schon gut, Taucher,
... die guten Jungs kommen in den Himmel, die Boesen ueberall hin - ist ja klar, die haben einen Fuehrerschein im EU-Ausland gemacht ...
rolleyes.gif

Wir streiten uns ja nun schon kultiviert laenger, sodass Du vielleicht zugeben musst, dass die Argumente der Gegenseite - also der nicht staatsdienstlichen - auch nicht von Pappe sind. Die Rechtslage ist zur Zeit alles andere als eindeutig. Und das Urteil ist gerade, was den weiteren behoerdlichen Weg betrifft, sehr vielschichtig auszulegen.

Andererseits ist die Bundesregierung mit ihrer arg restriktiven Auslegung ziemlich auf die Nase gefallen, was der gesamte Urteilstext offenbart. Das macht Mut. Denn der §46FeV ist nichts weiter, als eine neue restriktive Auslegung der Gesamtlage, zu der die Deutschen n.m.E. nicht berechtigt sind - wir werden ja erleben, was der EuGH dazu sagen wird. Er wird sicher in ein paar Jahren was dazu sagen muessen ...

Gruss, Joe


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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 13.09.2004, 12:00
Beitrag #1229





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Zitat (XDiver @ 12.09.2004, 17:55)
[

Schön, dass Du das glaubst. Nochmal (zum wievielten Mal eigentlich?): Die MPU ist durch den EuGH nicht angegriffen worden.

Falsches wird durch Stereotypie nicht richtig

§§ 14, 46, 47 Klärung von Eignungszweifeln, Entziehung, Verfahrensregeln

Obige §§ sind in RN 74 des EuGH Urteils abschließend behandelt und in den RN 75, 76, 77 mit beeindruckender Klarheit kommentiert worden.

Dieses Schlupfloch, das nach Verwaltungsmeinung geeignet sei, das EuGH Urteil zu unterlaufen, ist nicht strittig; es ist geschlossen!
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Andreas
Beitrag 13.09.2004, 12:01
Beitrag #1230


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Zitat (Johnny Walker @ 13.09.2004, 13:00)
Falsches wird durch Stereotypie nicht richtig

Das kann man auch zu deinen Beiträgen sagen. tongue.gif


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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 12:17
Beitrag #1231


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Andreas, Du warst wieder schneller.... rofl1.gif

Zitat
Obige §§ sind in RN 74 des EuGH Urteils abschließend behandelt und in den RN 75, 76, 77 mit beeindruckender Klarheit kommentiert worden.

Dieses Schlupfloch, das nach Verwaltungsmeinung geeignet sei, das EuGH Urteil zu unterlaufen, ist nicht strittig; es ist geschlossen! 


Dann hast Du aber ein anderes Urteil gelesen als ich. § 28 FeV wird kritisiert. Das ist korrekt. Allerdings hat § 46 grundsätzlich mit dem Urteil nicht viel zu tun. Anerkennung und Eignungszweifel sind zwei paar Schuhe.... wavey.gif


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Commodore25E
Beitrag 13.09.2004, 12:25
Beitrag #1232


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Wieso wollen hier viele nicht akzeptieren, daß §46FeV durch den EUGH nicht berührt wird??

Es geht um die Anerkennung einer FE, das wurde mit dem Urteil klargestellt.

Die Eignung, ein KFZ zu führen, ist was ganz anderes. Jeder, der in D ein FZ führt und auffällt kann auf seine Eignung untersucht werden, egal, welchen FS er hat....


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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2004, 12:41
Beitrag #1233


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Eine gewisse Wiederholungstendenz/Stereotypie ist von beiden Seiten zu beobachten, da schenken wir uns nichts ... wink.gif

Das liegt an der zweifelhaften Rechtslage und daran, dass nunmal jeder das Urteil des Eu-GH anders interpretiert.

Was ich leider vermisse, Andreas und XDiver, ist aber die amtliche Auseinandersetzung mit den von von mir gelegentlich und gerade erst von Johnny Walker zitierten RN 74-77. Denn es reicht meines Erachtens nicht aus, sich hinter dem Unterschied Strafverfahren/Verwaltungsgerichtsverfahren zu verstecken, wenn diese Passagen so allgemein gehalten sind; restriktiv eng ausgelegt sind schließlich beide, der §28FeV wie der §46FeV; sie koennten aufgrund dieser Tatsache somit sehr wohl alle gemeint sein.

Im Uebrigen wuerde ja auch ein Blick auf den Effekt der Massnahmen helfen, Gemeinsamkeiten von §28 und §46 zu erkennen: Auch der §46 FeV soll den Nutzwert des Fuehrerscheins, der eigentlich ohne Wenn und Aber zu akzeptieren ist, aufgrund mitunter ueberholter Annahmen deutlich einschraenken. Zwar sind nicht mehr generell alle davon betroffen, wie beim §28FeV, wo noch ein Automatismus vorlag, sondern nur einzelne - aber es handelt sich doch um eine Gruppe von Einzelnen, die alle das gleiche Problem hatten und auch weiterhin haben sollen: die MPU.

Fuer zumindest diese Gruppe soll wieder, einem Automatismus nicht unaehnlich -der offizielle EU-Fuehrerschein eine wertlose Karte in Deutschland darstellen - was immer noch und immer wieder klar gegen europaeisches Recht verstoesst.

Die Forderung des EU-GH ist zwar klar, naemlich, dass die Laender sich endlich auf einheitliche Richtlinien und das zentrale EU-Verkehrsregister verstaendigen muessen - aber auch, dass bis dahin mehr oder weniger "frei" nach den nationalen Gesetzen ausgestellte Fuehrerscheine volle Gueltigkeit besitzen; sogar dann, wenn Deutschland Zweifel an Grundvoraussetzungen nach deutschem Recht hat.


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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 12:46
Beitrag #1234


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Na dann mache ich mal einen Schritt auf Dich zu.... wink.gif

Sicher ist nunmehr auf eine Prüfung des Einzelfalles abzustellen. Diese ist allerdings m.E. noch durchaus möglich und auch nicht durch den EuGH beanstandet worden.

Ein Beispiel: Ein VT hat in D bereits mehrfach die FE aufgrund von Alkohol entzogen bekommen. Nun taucht er mit einer PL-FE auf. Sollen da plötzlich alle Eignungszweifel verschwunden sein? Ich glaube nicht. Und solche Fälle dürfen folglich auch weiterhin zur MPU gebeten werden -und das zurecht.

Wie gesagt. Eine einzelfallprüfung ohne Automatismus ist wohl erforderlich. In soweit gehen wir glaube ich zusammen. Aber ein Verbot einer nachträglichen Überprüfung aus dem Urteil abzuleiten trifft m.E. nicht die Intention der Richter.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2004, 12:50
Beitrag #1235


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... und ich habe noch folgenden Gedankengang vergessen:
Die von Deutschland angestrebte nationale Loesung, ueber den §46 FeV die Nutzung der FE fuer Deutschland einzuschraenken ist zutiefst uneuropaeisch. Denn es macht in einem vereinigten Europa keinen Sinn, ein ueberall anerkanntes offizielles Dokument aus Gruenden der angeblichen Sicherheit nur fuer Deutschland im Nutzwert zu beschneiden. Einerseits werden sich die Problemfaelle nur selbst exportieren und woanders fahren, andererseits ist es kaum zu kontrollieren und verstoesst gegen die Grundsaetze von Dokumenten, die ueberall anzuerkennen sind.
Wenn Deutschland jetzt ueberall, weil es mit den gemeinsamen EU-Loesungen nicht mehr einverstanden ist, seine eigene Suppe kochen will, dann muss es aus der EU halt austreten. Solange davon nicht die Rede ist, muss es sich gemeinsamem Recht beugen.


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Commodore25E
Beitrag 13.09.2004, 12:53
Beitrag #1236


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Zitat (XDiver)
Ein Beispiel: Ein VT hat in D bereits mehrfach die FE aufgrund von Alkohol entzogen bekommen. Nun taucht er mit einer PL-FE auf. Sollen da plötzlich alle Eignungszweifel verschwunden sein? Ich glaube nicht. Und solche Fälle dürfen folglich auch weiterhin zur MPU gebeten werden -und das zurecht.


Genau das habe ich schon an anderer Stelle gepostet. Daß die MPU "tot" sei, ist, mit Verlaub, Blödsinn....

Aber ich muß auch /8-Doc Recht geben, denn im Moment herrscht eine unsägliche Rechtsunsicherheit, und unserem ohnehin trägen Staatsapparat ist dies nur zum Nachteil.

Ich fürchte, für viele kommt noch das böse Erwachen....


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eidoublei
Beitrag 13.09.2004, 13:52
Beitrag #1237


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Zitat (XDiver)
Sicher ist nunmehr auf eine Prüfung des Einzelfalles abzustellen. Diese ist allerdings m.E. noch durchaus möglich und auch nicht durch den EuGH beanstandet worden.


Ist es denn wirklich eine Einzelfallprüfung wenn jeder MPU-Kandidat auch weiterhin eine Einzelfallprüfung, sprich eine MPU, absolvieren muss?

Zitat (XDiver)
Wie gesagt. Eine einzelfallprüfung ohne Automatismus ist wohl erforderlich.


Aber genau da liegt doch wieder der versteckte Automatismus, nur eben nicht durch §28 sonder eben §46 FEV.

Zitat (XDiver)
Aber ein Verbot einer nachträglichen Überprüfung aus dem Urteil abzuleiten trifft m.E. nicht die Intention der Richter.


Das denke ich schon, denn ein anderer - der FS-ausstellende Staat - hat diese Überprüfung bereits erledigt. Und jetzt meint die Verwaltungsbehörde in D es besser zu wissen als andere Verwaltungen von im Rahmen der EU Deutschland gleichgestellten Ländern.

Und da liegt m.M.n. die eigentliche Intention der EuGH-Richter. Vereinfacht gesagt, ein Verwaltungsakt ist europaweit anzuerkennen. Zugegeben, auch der Verwaltungsakt bzgl. der FS-Entziehung sollte europaweit gelten, aber so weit sind wir nocht lange nicht. Und bis dahin in dubio pro reo !

Gruss
IEE
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Natrix20
Beitrag 13.09.2004, 13:53
Beitrag #1238


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Hallo,
ich schliesse mich /8doc an in seiner Auffassung, letzte Klarheit kann aber bei einer MPU Anordnung wegen des §46 nur ein Gerichtsurteil bringen.Denke jedoch das an Anlehnung des EU Urteils für ein Gericht die Anordnung zur MPU nicht stattgeben wird, weil in diesem Fall der §46 wirkt wie der §28. Ich stimme Commodore zu das die MPU nicht tot ist, da natürlich weiterhin Leute keinen ausländischen EU FS machen können und werden, ausserdem wird es mit Sicherheit auch die Menschen wieder geben, die mit einer ausländischen EU FE wiederum alkoholisiert fahren werden.( Im Schlimmsten Fall 23 mal).
Was ich ebenso total irrsinnig finde ist, wird jemand zur MPU geschickt auf Grund des §46 und verweigert dies, würde dies ja die Aberkennung der Fahrerlaubnis in Deutschland zur Folge haben.Doch Schwups geht man eben ins nächste EU Land macht dort einen neuen Lappen usw usw.
Man sollte ebenfalls die MPU auch nicht überbewerten, vorallem mit dem Argument keine Junkies,Alkoholiker etc dadurch auf die Strasse zu lassen. Hat sich mal einer die Statistik angeschaut, wieviel Leute ohne Führerschein fahren und das in alkoholisierten Zustand? Also die MPU ist nicht das Non Plus Ultra um solche Dinge zu verhindern, sprich Fahrten unter Alokoholeinfluss.
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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 13:56
Beitrag #1239


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Zitat
Was ich ebenso total irrsinnig finde ist, wird jemand zur MPU geschickt auf Grund des §46 und verweigert dies, würde dies ja die Aberkennung der Fahrerlaubnis in Deutschland zur Folge haben.Doch Schwups geht man eben ins nächste EU Land macht dort einen neuen Lappen usw usw.


Das funktioniert ja gerade nicht. Der betreffende hat ja weiterhin eine FE, darf sie jedoch in D nicht nutzen. Und so erginge es ihm in der Folge auch mit jeder anderen EU-FE.


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Natrix20
Beitrag 13.09.2004, 14:01
Beitrag #1240


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Das sehe ich anders XDiver, wenn mir die Behörde z.B. untersagt mit dem polnischen Führerschein zu fahren und ich den zurückgebe habe ich keine Fahrerlaubnis mehr. Wenn ich dann gleichzeitig in Tschechien einen neuen beantrage und wiederum in D fahre, wieso sollte dieser dann nicht anerkannt werden?????
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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 14:02
Beitrag #1241


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Weil Du m.E. mit der Untersagung die Berechtigung verlierst, in D ein Fahrzeug zu führen, bis die Eignungszweifel ausgeräumt sind. Das hängt nicht vom Ausstellungsland der FE ab.... wavey.gif


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Natrix20
Beitrag 13.09.2004, 14:03
Beitrag #1242


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Würde man dieser Logik von dir folgen würde das EU Urteil wieder total untergraben werden, ich habe eine FE neu erworben in Tschechien und das Spiel geht von vorne los. Ansonsten wäre §46 genauso wie der §28!!!!
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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 14:03
Beitrag #1243


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Es geht in dem vorliegenden Fall doch gar nicht um die Anerkennung, sondern um Eignungszweifel....


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Natrix20
Beitrag 13.09.2004, 14:04
Beitrag #1244


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Genau das ist ja das Problem des EU Urteils, in D liegt ja auch eine MPU Untersuchung auf dem Tisch!!!
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Commodore25E
Beitrag 13.09.2004, 14:05
Beitrag #1245


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Ein Non-plus-ultra zur Vermeidung von Straftaten wird es niemals geben. Auch die MPU kann das nicht, aber durch die MPU gibt es eine Selektion und Verringerung des Risikos.

Zitat (Eiboublei)
Das denke ich schon, denn ein anderer - der FS-ausstellende Staat - hat diese Überprüfung bereits erledigt. Und jetzt meint die Verwaltungsbehörde in D es besser zu wissen als andere Verwaltungen von im Rahmen der EU Deutschland gleichgestellten Ländern.

Und da liegt m.M.n. die eigentliche Intention der EuGH-Richter. Vereinfacht gesagt, ein Verwaltungsakt ist europaweit anzuerkennen. Zugegeben, auch der Verwaltungsakt bzgl. der FS-Entziehung sollte europaweit gelten, aber so weit sind wir nocht lange nicht. Und bis dahin in dubio pro reo !
.

Du sagst, der andere Staat habe die Eignung überprüft. Kennt der Ausstellende Staat auch die Historie des Prüflings?? In der kurzen Zeit hat der sich vielleicht am Riemen gerissen und war vorübergehend geeignet, aber zurück in D fällt er wieder in den alten Trott, was auch immer zum Entzug geführt hat.

Der Grundsatz in dubio pro reo gilt im Strafrecht, läßt sich aber im Verwaltungsrecht nicht anwenden. Und es ist imho nur eine Frage der Zeit, bis Fahreignungsuntersuchungen auch in den anderen EU-Ländern kommen.

Wenn ein Fahrzeugführer auffällt wird die Fahreignung überprüft. Das kann auch einem Briten, Franzosen etc. passieren, nur kann diesem der FS nicht entzogen werden, lediglich der Gebrauch in D untersagt. Er darf also überall in Europa fahren, nur in D nicht. Und genau das kann Dir hier in D mit einer Polen oder CZ-Lizenz auch passieren.

Und genau darum geht es........


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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2004, 14:05
Beitrag #1246


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... na, aber diese Regelung ist an Schwachsinn keineswegs aermer: in Deutschland verboten, in der restlichen Welt erlaubt!

Gehen wir mal von dem wirklich verantwortungslosen Vieltrinker aus, der dann in Holland mit dem Polenschein weiter sein Unwesen treiben kann, dann ist das nichteinmal fuer die Deutschen eine befriedigende Loesung, denn eigentlich wollen sie ja die (Strassenverkehrs-) Welt von dem Menschen befreien und nicht bloss Deutschland - fuer die Hollaender aber schon gar nicht ...

... und die werden sich bedanken!

Spinnen wir den Faden einfach weiter: Endziel koennte sein, daß jeder Staat nach "Gutduenken" Fuehrerscheine des anderen Landes fuer ungueltig erklaert und dieses dann wiederum in der ganzen EU (eine notwendige Forderung!) gueltig waere. Dann waeren Millionen ohne Schein ...

Mit solchen Horrorszenarios koennte man natuerlich auch europaeischen Gleichschritt erzwingen ...


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Natrix20
Beitrag 13.09.2004, 14:08
Beitrag #1247


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Also ich meine mit jeder neuen Fahrerlaubnis geht das wieder von neuem los.
Anders würde sich ja kein Mensch über das EU Urteil aufregen und es würde ja auch in sich keinen Sinn machen.Jeder EU FS muss anerkannt werden. Deshalb kann auch ein Aufruf zur MPU laut §46 generell auf alle Fahrerlaubnisse nicht angewendet werden.
Sollte ein Aufruf zur MPU aufgrund §46 AUF ALLE FAHRERLAUBNISSE auch auf nochmals später gemachte sich beziehen, würde dies abslout dem §28 gleichkommen.
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Commodore25E
Beitrag 13.09.2004, 14:10
Beitrag #1248


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Zitat (Natrix20 @ 13.09.2004, 15:03)
Würde man dieser Logik von dir folgen würde das EU Urteil wieder total untergraben werden, ich habe eine FE neu erworben in Tschechien und das Spiel geht von vorne los. Ansonsten wäre §46 genauso wie der §28!!!!

Hier wird garnichts untergraben.

Die FE wird anerkannt, Du kannst also nicht mehr nach §21 StVG belangt werden.

Insoweit wird das Urteil umgesetzt.

Das Urteil sagt aber nichts über die Eignung aus. Den Gebrauch einer FE zu untersagen oder diese nicht anzuerkennen sind 2 paar Schuhe.....


Wie gesagt: Jedem, der in D im Verkehr auffällt, kann hier die Benutzung der FE untersagt werden bis die Eignung wieder besteht oder geprüft wurde. Die FE bleibt
jedoch anerkannt und wird nicht mal entzogen.


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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 14:13
Beitrag #1249


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Die Ausstellung eines neuen Führerscheins wäre sogar rechtswidrig, da ja bereits eine FE besessen wird.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2004, 14:15
Beitrag #1250


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Wo bitte liegt der Sinn eines Fuehrerscheines, der zwar anerkannt wird - weil er anerkannt werden MUSS, der aber nicht zum Fuehren von Kfz in Deutschland berechtigt ?
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SO laesst sich das Eu-GH-Urteil SICHER NICHT auslegen ...


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Natrix20
Beitrag 13.09.2004, 14:17
Beitrag #1251


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Das bezweifle ich auch nicht, aber XDiver meinte, das eine einmalig ausgesprochen Aufforderung zur MPU aufgrund §46 auf alle ,also auch zukünftige erworbene Fahrerlaubnisse im EU Ausland sich bezieht.
Ich hingegen meine, das zwar der momentan z.B. polnische Führerschein aberkannt wird. Ich aber im Gegenzug bei einem neu erworbenen CZ Führerschein danach nicht automatisch immer noch die Aufforderung zur MPU habe, sondern erst dann wieder, wenn die Behörde davon Kentniss erlangt.
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Natrix20
Beitrag 13.09.2004, 14:19
Beitrag #1252


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@Xdiver
In dem Beispiel habe ich auch erwähnt das ich auf in dem Fall polnische Fahrerlaubnis verzichtet habe, um dann wieder einen neuen in der CZ zu erwerben.
Aber das muss ich z.B auch nicht mal der deutschen Behörde mitteilen, ob ich verzichtet habe oder nicht, sondern der polnischen Behörde!!!!!
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Commodore25E
Beitrag 13.09.2004, 14:21
Beitrag #1253


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2004, 15:05)
... na, aber diese Regelung ist an Schwachsinn keineswegs aermer: in Deutschland verboten, in der restlichen Welt erlaubt!

Gehen wir mal von dem wirklich verantwortungslosen Vieltrinker aus, der dann in Holland mit dem Polenschein weiter sein Unwesen treiben kann, dann ist das nichteinmal fuer die Deutschen eine befriedigende Loesung, denn eigentlich wollen sie ja die (Strassenverkehrs-) Welt von dem Menschen befreien und nicht bloss Deutschland - fuer die Hollaender aber schon gar nicht ...

... und die werden sich bedanken!

Spinnen wir den Faden einfach weiter: Endziel koennte sein, daß jeder Staat nach "Gutduenken" Fuehrerscheine des anderen Landes fuer ungueltig erklaert und dieses dann wiederum in der ganzen EU (eine notwendige Forderung!) gueltig waere. Dann waeren Millionen ohne Schein ...

Mit solchen Horrorszenarios koennte man natuerlich auch europaeischen Gleichschritt erzwingen ...

Da stimme ich Dir voll zu. Und deshalb wird es über kurz oder lang zu einem EU-weiten Fahrerlaubnisregister kommen, warum wohl bekommt man denn nur noch den Plastiklappen??

Und eine einheitliche Fahreignungsuntersuchung ist auch nur eine Frage der Zeit, sonst entsteht ein unkontrollierbarer FE-Handel und Tourismus.


@ Natrix 20

Die FE generell wird doch garnicht angegriffen. Nur wenn Eignungsmängel bekannt werden oder sind ist die FE-Behörde verpflichtet, dies zu prüfen. Wenn nun ein Fahranfänger aus Kostengründen die Lizenz in CZ macht und kein Verstoß gegen die 185 Tage Regelung geahndet werden kann whistling.gif thread.gif , dann kann er hiermit solange fahren, bis Eignungszweifel aufkommen oder er stirbt.

Wenn Herr X dagegen wegen Alkohol und anderer Delikte ohne FE ist, nun seine Lizenz in CZ macht, bestehen doch immer noch Eignungsmängel, oder???

Und die will die FEB ausgeräumt haben. Gelingt das nicht oder will Herr X nicht, wird Ihm der Gebrauch untersagt....

Liegt doch alles klar auf der Hand....


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Commodore25E
Beitrag 13.09.2004, 14:26
Beitrag #1254


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2004, 15:15)
Wo bitte liegt der Sinn eines Fuehrerscheines, der zwar anerkannt wird - weil er anerkannt werden MUSS, der aber nicht zum Fuehren von Kfz in Deutschland berechtigt ?
Das ist doch verwaltungsrechtliche Haarspalterei !
Schwachsinn, Freunde.
SO laesst sich das Eu-GH-Urteil SICHER NICHT auslegen ...

Ich glaube schon, /8-Doc.

Denn das Urteil wird umgesetzt, Du kannst wegen Schwarzfahren nicht belangt werden.

Ob Du dagegen geeignet bist, ein KFZ zu führen, hat mit der Anerkennung nichts zu tun.

Klar muß der FEB erstmal bekannt werden, daß Du mit einer EU Lizenz fährst, aber der Gebrauch kann Dir dann jederzeit untersagt werden.

Und wie Du sagtest: "anerkannt werden MUß"

Mit dieser Regelung zu §46 FeV werden sich bestimmt bald Gerichte beschäftigen müssen.........


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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2004, 14:28
Beitrag #1255


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Und ich meine, dass sich d/Deutsche (Verwaltungshengste) viel zu wichtig nehmen ... think.gif ...
... das letzte Mal, als es so war, ist das gruendlich in die Hose gegangen. Und dieses Mal - wo Europa nicht besiegt, sondern gekauft werden soll - wird es wieder gruendlich in die Hose gehen.


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Commodore25E
Beitrag 13.09.2004, 14:45
Beitrag #1256


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2004, 15:28)
Und ich meine, dass sich d/Deutsche (Verwaltungshengste) viel zu wichtig nehmen ... think.gif ...
... das letzte Mal, als es so war, ist das gruendlich in die Hose gegangen. Und dieses Mal - wo Europa nicht besiegt, sondern gekauft werden soll - wird es wieder gruendlich in die Hose gehen.

Sorry /8-Doc. Aber da muß ich heftig widersprechen.

Daß die Vorgehensweise der Verwaltung oft Hanebüchen ist, ist unbestritten. Aber die Verwaltung handelt nur nach Vorgaben. Und diese unsinnigen Vorgaben entstehen zu oft durch einen unflexiblen, aufgeblähten Apparat. Uns ging es halt lange zu gut.

Aber die Vorgehensweise um §46 FeV dazu zu benutzen, das heutige D mit der schlimmsten Zeit in der Geschichte der Erde zu vergleichen, lehne ich rigoros ab.

Damals wurden hilf- und wehrlose Menschen grausam gequält und ermordet. Dieses findet zum Glück aller heute in D nicht mehr statt.


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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 14:51
Beitrag #1257


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@/8

und jetzt konter bitte nicht wieder damit, wie sehr doch die armen Kandidaten bei der MPU gequält werden. Ich denke über diesen Stand der Diskussion sind wir hinaus.... wavey.gif


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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 13.09.2004, 14:52
Beitrag #1258





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Zitat (XDiver @ 13.09.2004, 13:46)
Aber ein Verbot einer nachträglichen Überprüfung aus dem Urteil abzuleiten trifft m.E. nicht die Intention der Richter.

Die Debatte nimmt Fahrt auf. Bisher existierte nur ein Dissenz in der Auslegung des schriftlichen Urteils.

Die jetzt erreichte Metabasis zwingt uns zur Analyse der richterlichen Intentionen.
Hier könnte sicherlich ein Psychologe, die es ja im MPU Business überreich gibt, hilfreich sein.

Oder täglich das Urteil verinnerlichen. Da steht alles in verständlichem Deutsch.
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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 14:54
Beitrag #1259


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Zitat
Oder täglich das Urteil verinnerlichen. Da steht alles in verständlichem Deutsch.


Offensichtlich ja nicht. Sonst gäbe es diese Debatte ja nicht.....


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Commodore25E
Beitrag 13.09.2004, 14:56
Beitrag #1260


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Hi Johnny Walker,

was möchtest Du uns denn damit sagen?? Ich kann Deinen Beitrag leider nicht interpretieren.....


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Natrix20
Beitrag 13.09.2004, 15:04
Beitrag #1261


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Also ich finde es von deutscher Sicht aus sehr kläglich und kleinkarriert ein Urteil des EU Gerichtshofes über die Anerkennung von Führerscheinen so kaput zu "verwalten" das der eigentliche Sinn des ganzen ausser Acht gelassen wird.
Warum reagiert der Gesetzgeber nicht eindeutig mit z.B längeren Sperrfristen die nur durch eine MPU abgekürzt werden können? Es ist ja wohl absolut ein Witz (und das müssen ja auch XDIVER und Commodore zugeben), das wenn jemand mit einem ausl. Eu FS überprüft wird, eventuell eine MPU auf Grund §46 ansteht oder auch nicht. Je nachdem wie gründlich ein Polizist recherchiert.Manche fahren dadurch jahrelang mit so einem Schein andere werden gesiebt durch Polizeikontrollen.Ein Glücksspiel ist das geradezu. Ebenso kann es ja auch nicht im Sinne der MPU Befürworter sein, keine griffige Handhabe gegen solche Fahrerlaubnisse zu haben. Ich vermisse momentan geradezu den Ruf von den Behörden nach längeren Sperrfristen. Wo bleibt denn von den ganzen Verwaltungsbeamten diese Forderung? Anscheinend ist man sich auch ebenso wenig über eine gemeinsame Handlungsweise einig.Welche Behörde prüft welche nicht? Einige wissen überhaupt noch nicht was Sache ist.Wieviele EU FS sind schon von MPU Kandidaten überhaupt in Empfang genommen worden? Hunderte, tausende? Auch wenn man hier wieder sagt, ja ja die Mühlen mahlen langsam.Bei schon weit weniger wichtigen Problemen haben die Behörden und Regierungen schneller reagiert.Herrscht hier Chaos? Verzweiflung? Oder ist es wohl nicht wichtig, das einige schon monatelang wieder ohne MPU autofahren? Dann kann die MPU auch abgeschafft werden oder ausgesetzt wenn es nicht so wichtig ist?
Das war mal ein ironischer bzw. schon bissiger Kommentar meinerseits.
Aber mich ärgert das da nichts offizielles über das Urteil kommt.
Nur Kommentare von sog. Rechts und Verkehrsexperten, wie in der Politik allgemein. Wenn ich nicht mehr weiter weiss, bild ich einen Arbeitskreis.
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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 13.09.2004, 15:10
Beitrag #1262





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Zitat (Commodore25E @ 13.09.2004, 15:26)
[Ob Du dagegen geeignet bist, ein KFZ zu führen, hat mit der Anerkennung nichts zu tun.

Klar muß der FEB erstmal bekannt werden, daß Du mit einer EU Lizenz fährst, aber der Gebrauch kann Dir dann jederzeit untersagt werden.

Effizienz ist doch eine deutsche Tugend.

Flensburg sind alle FS-Entziehungen und das Ende der entsprechenden Serrfristen bekannt.

Nach Ablauf der Sperrfrist in allen Fällen, ohne Ermessens-Spielraum der FÜhrerschein-Erlaubnis-Stelle, eine MPU-Anordnung zusenden. Damit dürfte doch das nach Verwaltungs-Meinung lösbare § 46 Problem vom Tisch und die heile Welt vor Ende April zurück sein.
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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 15:11
Beitrag #1263


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@Johnny Walker

Können wir in nächster Zeit auch mal wieder mit einem konstruktiven Beitrag von Dir rechnen oder willst Du weiter unzusammenhängenden Müll posten? ranting.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2004, 15:12
Beitrag #1264


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... und empfindlich zeigen sich die Deutschen immer dann, wenn es um diese zwoelf Jahre geht. cool.gif

Natuerlich will Deutschland Polen "kaufen", damit es nicht weiter die Pappen ausstellt - genau das ist der Deal. Die Vertriebenenverbaende verzichten auf Land und Geld und die Polen auf die FS-Karten fuer Deutsche.

Frage nur: Warum tun sie das ? Sollten sich die hohen Herren in der Politik auch nicht einig darueber sein, ob Deutschland nun trotz EU-Urteil machen kann, was es will in Sachen Fahrerlaubnisanerkennung oder gerade nicht ? Ist die Rechtslage eventuell doch nicht so eindeutig, wie Ihr uns Andersdenkenden das weissmachen wollt ?

Wollen wir uns weiter am §46 FeV festhalten, so wurde vorhin von "Selektion" gesprochen. Ich enthalte mich ausdruecklich einen weiteren Kommentars, moechte aber doch darauf hinweisen, dass das ein nicht sehr nettes Wort ist (und nicht von mir war!), welches auch eindeutige Bezuege zur deutschen Vergangenheit hat und damals war das Vorgehen der Verwaltung auch hanebuechen. Die Ausreden waren auch die gleichen ("... nur nach Vorgaben")...

Ich will ganz ausdruecklich niemanden beleidigen. Aber wir reden hier von der "deutschen Krankheit". Damals wie heute. Ein wesentliches Merkmal der Infektion ist, dass gegen eigene Landsmaenner und -frauen vorgegangen wird, dass man versucht, ganze Bevoelkerungsgruppen auszugrenzen und das gegen geltendes Recht in massiver Art und Weise verstoßen wird.

Ich mein´s nicht boese - aber denkt mal drueber nach !


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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 15:16
Beitrag #1265


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Selbst wenn es so sein sollte, wie Du sagst, Thema:"kaufen der PL", dann verstößt D sicher nicht gegen europäisches Recht wenn es die Polen dahin drängt, die FE nach geltendem europäischen Recht auszustellen.

Du darfst nicht immer von Deinem Beispiel ausgehen. Ich wage zu behaupten, dass mind. 90% der FE, die in PL ausgestellt werden unter Umgehung des Wohnortsprinzips erteilt werden. Und dies zu verhindern ist gutes Recht der BRD und in keinster Weise zu beanstanden. Selbiges gilt natürlich auch für CZ usw...


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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 13.09.2004, 15:35
Beitrag #1266





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Zitat (Commodore25E @ 13.09.2004, 15:56)
Hi Johnny Walker,

was möchtest Du uns denn damit sagen?? Ich kann Deinen Beitrag leider nicht interpretieren.....

Hi Commodore,

Wir alle, pro/contra §46, sollten das Urteil vorurteilsfrei interpretieren und nicht nur die Passagen, die unsere jeweilige vorgefasste Meinung stützen, zu Kenntnis nehmen und den Rest überlesen.

Das wäre sicherlich zum gegenseitigen Verständnis hilfreich.

Gruß
Johnny
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Andreas
Beitrag 13.09.2004, 19:06
Beitrag #1267


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Zitat (Johnny Walker @ 13.09.2004, 16:35)
Wir alle, pro/contra §46, sollten das Urteil vorurteilsfrei interpretieren und nicht nur die Passagen, die unsere jeweilige vorgefasste Meinung stützen, zu Kenntnis nehmen und den Rest überlesen.

Dann solltest du dich aber auch daran halten. rolleyes.gif


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Beitrag 13.09.2004, 21:25
Beitrag #1268


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@Johnny Walker: Jeder hier sollte der anderen Partei gegenüber Verständnis aufbringen, weis doch jeder Leser wer welche Position vertritt und wer was zu verlieren oder zu gewinnen hat.

Und mein Verständnis allgemein von einer Diskussion ist, das jeder selbstverständlich nur seine Position verteidigt und nicht dem anderen zustimmt. Das ist das Prinzip jeder Diskussion und steckt auch in der Herkunft des Wortes.

Gruss
IEE
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Gast_Gast_klaus_*
Beitrag 13.09.2004, 22:57
Beitrag #1269





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hallo,

wer von euch muß in deutschland zur mpu, besitzt einen eu-führerschein und wurde schon von der deutschen polizei angehalten? wer kann mir von seinen erfahrungen berichten? höre hier immer wieder das die deutschen behörden einen eu-führerschein in deutschland für ungültig erklären können wenn die entsprechende person eine mpu zur auflage hat! was ist da dran? wer hat entsprechende erfahrungen gemacht? bitte hier nur antworten von personen die entsprechende erfahrungen gemacht haben. möchtegern rechtsanwälte spart euch das tippen, habe schon einen guten anwalt!

vielen dank,


klaus
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RA XDiver
Beitrag 13.09.2004, 23:02
Beitrag #1270


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Wenn Du die hier geschriebenen Beiträge mal gelesen hättest wüsstest Du bereits die Antwort. Desweiteren gibt es bereits einen Thread, in den dieser Beitrag gehört.

Zitat
möchtegern rechtsanwälte spart euch das tippen, habe schon einen guten anwalt!


Was sagt der denn dazu?


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 09:05