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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
strichachtdoktor
Beitrag 17.09.2004, 14:26
Beitrag #1401


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Zitat
Bist Du selbst von einer anstehenden MPU betroffen, bzw. warst betroffen, bzw. wärest betroffen gewesen, bist aber in ein EU Ausland gegangen und hast dort eine FE erworben?


Ja, Ja, Ja, Ja, Ja. Fuenfmal "Ja" auf fuenf Fragen ... - wenn das kein guter Schnitt ist ... cool.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 17.09.2004, 14:34
Beitrag #1402





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Zitat (Natrix20 @ 17.09.2004, 15:16)
von mir aus kann die BRD auch die Eignungsweifel gerne dem ausstellenden Staat mitteilen, aber die Befähigung diese gültigen Führerschein wieder in Deutschland abzuerkennen wird der BRD NICHT zustehen,geschweige denn wieder auf Ihrem Nationalterritorium zu untersagen, denn das wäre gleichzusetzen mit dem §28. Die BRD kann ja die Eignungsweifel gerne dem ausstellenden Staat mitteilen und dieser ist ähnlich wie bei der 185 Tage dann zuständig für die Rücknahme der Fahrerlaubnis.Anders kann ich das Urteil des EU Gerichtshofs nicht interpretieren.

... und selbst dann käme es noch darauf an, wie das betreffende EU Ausland nach deren nationalem Recht einem betreffenden Verkehrssünder Auflagen zwecks einer Neuerteilung einer FE machen würde! MPU haben sie auf jeden Fall keine!
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strichachtdoktor
Beitrag 17.09.2004, 14:35
Beitrag #1403


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ja, doch - einige Laender schon. Aber ob sie sie anwenden wuerden ? Fraglich. Und es geht ja vor allem um die Laender, die keine MPU haben ... wink.gif


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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 17.09.2004, 14:36
Beitrag #1404





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Zitat (strichachtdoktor @ 17.09.2004, 15:26)
Zitat
Bist Du selbst von einer anstehenden MPU betroffen, bzw. warst betroffen, bzw. wärest betroffen gewesen, bist aber in ein EU Ausland gegangen und hast dort eine FE erworben?


Ja, Ja, Ja, Ja, Ja. Fuenfmal "Ja" auf fuenf Fragen ... - wenn das kein guter Schnitt ist ... cool.gif

Hallo /8,

darf man fragen, in welchem Land Du ihn gemacht hast und ob Du ihn bereits in Händen hälst?

Bitte bei Land nicht nur mit JA antworten, Deinen JA Schnitt hast Du ja schon bewiesen... laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 17.09.2004, 15:02
Beitrag #1405


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Habe den Schein hier in Polen gemacht und bekomme ihn etwa am 1.10. (SGW!)ausgehaendigt. Klasse A und B. cool.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 17.09.2004, 15:20
Beitrag #1406





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Zitat (strichachtdoktor @ 17.09.2004, 16:02)
Habe den Schein hier in Polen gemacht und bekomme ihn etwa am 1.10. (SGW!)ausgehaendigt. Klasse A und B. cool.gif

...und dann immer schön vorsichtig sein!

Für alldiejenigen, die diesen Schritt ins EU Ausland nicht gehen möchten, kann man nur hoffen, dass endlich einer mit der EU FE erwischt wird (Hallo, nicht böse gemeint!) und ein Verfahren in Gang kommt, was es dem deutschen Staate untersagt, die Eignung eines EU FE Inhabers zu prüfen. Die Anerkennung der EU FE war nur der erste Schritt.

Man kann doch davon ausgehen, dass sich die EU Richter bei der Entscheidung des Urteils Gedanken darüber gemacht haben, inwieweit sich der ausstellende EU Staat Gedanken oder Prüfungen bez. der Eignung eines FE Bewerbers gemacht hat. Der Sachverhalt lag denen doch klar und deutlich vor und somit war denen auch bekannt, dass der deutsche Staat eben bei der betr. Person Eignungszweifel hatte, und dieser bereits einen Eignungstest mit negativem Ergebnis absolviert hatte. Und sicher haben die sich auch erklären lassen, was eine MPU ist.

Wenn die Richter dieses Problem als solches angesehen hätten, dann hätte das Urteil doch diesen Umstand gleich mitberücksichtigt, und hätte geurteilt, daß die jeweilige Nation den FE anerkennen muß, aber dennoch die Eignung prüfen darf.

Das würde dann wohl auch bedeuten, dass der deutsche Staat bei der Wiedererteilung in D keine Eignung mehr prüfen dürfte.

Das wäre dann der hier viel angepriesene GLEICHHEITSGRUNDSATZ, den man nun auch mal andersrum anwenden kann.

Sorry, bin kein Jurist, aber dies auch kein Juristenforum, alles reines Gedankengut!
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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 17.09.2004, 17:28
Beitrag #1407





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Hallo Alle,

habe heute statt zu arbeiten den ganzen Tag verbracht, dieses Forum durchzulesen, und nebenbei auch das Netz nach den div. Anbietern durchstöbert.

Bez. der Anbieter in Tschechei:

Was auffällig ist, dass fast jeder andere Infos gibt.

Der eine sagt, die FE darf in D noch nicht beantragt sein, der andere sagt das sei egal.

Der eine sagt, die FE BZW. die Prüfung kann man während der Sperrfrist machen, aber die Ausstellung muss mind. 1 Tag nach Ablauf liegen.

Der eine verschickt die FE nach D, der andere sagt man muss diese zwingend bei der behörde selber in Empfang nehmen.

Bezüglich der Preise war ein absoluter Ausreisser dabei. Dieser wollte mir glaubhaft machen, dass er € 4.750,-- für die FE haben wolle. Alleine 2.700,-- seien dfür die Regelung des Wohnsitzes nötig. Inwieweit dieses Angebot nun aufgrund des Preises besser sein sollte bzw. könnte, keine Ahnung.

Die einzige, für meine Meinung annähernd vertrauenserweckende Auskunft erhielt ich von einer Damenstimme. Diese sagte mir, dass ich mich noch nicht anmelden solle, da meine Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Ich sollte mich 1 Tag nach Ablauf wieder melden. Sie kann mir aber nicht garantieren, dass dieses "Modell" des FE Erwerbs dann noch, in dieser Form, möglich ist. Des weiteren war dies der einzige Anbieter, welcher ein Minimum von 28 Fahrstunden vorgibt. Die Dame sagte mir, dass ich entsprechend Zeit und Aufenthalt einplanen müsse. Des weiteren sagte sie mir, dass ich für Unterkunft selbst sorgen müßte. Es gäbe zwar vor Ort Hotels (die wohl schon oft beschriebenen Direkt am Strand mit All-Inclusiv-Absteigen-In Wahrheit vergammelten Plattenbauten Hotels), sie empfehlen sie aber nicht und überlassen es dem Kunden wo er nächtigen muss.
Die Dame hätte mir auch sagen können, "kommen sie schon morgen", hat sie aber nicht.

Vom Preis her liegt der Anbieter wie alle anderen auch. Das die sich alle durch die "Not" bereichern wollen ist klar, aber die Nachfrage war schon immer Bestandteil der Preisfindung. Das momentan begrenzte Angebot regelt den Rest.

Wer jetzt denkt dass ich hier gleich eine Adresse reintippen werde hat sich getäuscht, bin weder selbiger Anbieter noch ein Trittbrettfahrer, sondern Fußgänger.

Was mich wundert, da ich hier ja auch schon gelesen habe, dass die Absolventen durch die Hoteladresse dauerhaft "angemeldet" wurden. Auf welchem Weg macht das dann dieser Anbieter, wenn er kein Hotel hat?
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Gast_reinhold_*
Beitrag 17.09.2004, 18:00
Beitrag #1408





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@WGS
Dame war relativ seriös. Nur, 28 Std ist max. Preise nähern sich 1000 EUR - alles selbst organisiert (meines Wissens). Je weiter hinten in CZ, desto billiger. Extrem teuer: Cheb, Praha und Plzen. 185-Tage-Regelung ist Dein Turn. Hoffe Du hast ein wenig mehr Klarheit.
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Gast_keiler_*
Beitrag 17.09.2004, 19:34
Beitrag #1409





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Hallo zusammen,

hier geistert ja immer dieser § 46 FeV durch die Lande:

Vor einiger Zeit habe ich den Fall eines Kumpels geschildert, der (nach jahrelangem sich steigernden Alkoholmissbrauch) wegen einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 2 °% und - während der Sperrfrist - Fahrens ohne Fahrerlaubnis die MPU machen musste.

Er hat diese MPU auch mittlerweile - nach entsprechender Verhaltensänderung und intensiver Vorbereitung - auf Anhieb bestanden.

Interessant hierbei ist vielleicht, dass er in dem Institut bei der Ablegung der MPU aus zuverlässiger Quelle (kann hier nicht genannt werden) erfahren hat, dass Herr K***** nun bereits seit längerem nicht mehr fährt bzw. ihm das Fahren in Deutschland per Sofortvollzug kurz nach Bekanntwerden des EuGH-Urteils mit der holländischen Fahrerlaubnis untersagt und eine MPU angeordnet wurde.
Die dortige FE-Behörde hat sich somit offensichtlich vom Urteil des EuGH keineswegs beeindrucken lassen und nicht nur § 46 FeV angewandt, sondern auch sofort vollendete Tatsachen geschaffen, d.h. Herr K***** wird hierzulande erst wieder legal fahren dürfen, wenn er die MPU bestanden hat.

Dies nur, um vor einer allzu optimistischen Sicht der Dinge zu warnen!

Übrigens: Mein Kumpel schilderte glaubhaft, dass die MPU bei ihm absolut fair abgelaufen ist, nach entsprechender Verhaltensänderung und gleichzeitiger intensiver Beratung auch gar kein Riesenproblem darstellte und ihm auch gleich anschließend vom Mediziner (Leberwerte waren o.k.) wie auch Psychologen mitgeteilt wurde, dass das Gutachten positiv ausfallen werde.

--------------------
*** Anmerkung Admin:
Den Klarnamen von Herrn K. habe ich hier und in einigen Folgepostings aus datenschutzrechtlichen Gründen löschen müssen. Gruss Rolf :-)


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 18.09.2004, 06:10
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Uwe W
Beitrag 17.09.2004, 19:46
Beitrag #1410


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Das wundert mich insofern, als dann Herr K. doch gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung gerichtlichen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße hätte beantragen können.

Eine Entscheidung, die in den letzten 4 Monaten ergangen wäre, wäre sicherlich eine Pressemitteilung wert gewesen.
Hab dort gerade auf der Homepage nachgeschaut: Fehlanzeige.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_reinhold_*
Beitrag 17.09.2004, 20:22
Beitrag #1411





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Ich denke doch sehr, dass Du da absolut Recht hast, Uwe. Nur zu logisch, dass beide Seiten - je nach Entscheidung - die Sache pressemässig "ausschlachten" würden.
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Uwe W
Beitrag 17.09.2004, 20:35
Beitrag #1412


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Da bin ich mir im Fall von Herrn K. allerdings nicht sicher:
Als Betroffener scheut er vielleicht die Öffentlichkeit, was seine Trunkenheitsfahrten und deren Folgen angeht.
Sein Anwalt hat das zu respektieren, auch wenn er selber mit dem Vorgang Werbung machen will.

Gerichtsentscheidungen werden allerdings unabhängig davon in anonymisierter Form veröffentlicht.

Es entspricht nämlich nicht Gepflogenheiten deutscher Gerichte, den Namen von Prozessparteien zu bekannt zu geben. Für Eingeweihte ist es trotzdem möglich rauszufinden, wer da gegen wen klagt.

Vielleicht stimmt es ja, was @keiler an Gerüchten zugetragen wurde und Herr K. hat jetzt aufgrund der Publicity in den letzten Wochen einfach keinen Bock mehr auf eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2004, 20:46
Beitrag #1413


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Zitat
Das wundert mich insofern, als dann Herr K. doch gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung gerichtlichen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße hätte beantragen können.

Sollte K. das tatsächlich getan haben, ist eventuell auch noch gar nicht entschieden. Möglicherweise haben wir aber bald die erste erstinstanzliche Entscheidung über den weiteren Bestand oder Nichtbestand des § 46 FeV.
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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 17.09.2004, 20:49
Beitrag #1414





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Hallo,

habe eben mal einfach www.mpu.de eingegeben und bin auf entsprechender Seite gelandet.

Kennt jemand diese Firma, welche einen auf die MPU vorbereiten will bzw. hat evtl mit ähnlichen Erfahrungen gesammelt?
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Uwe W
Beitrag 17.09.2004, 20:54
Beitrag #1415


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4 Monate sind allerdings eine ziemlich lange Zeit für eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
In Führerscheinsachen sollte es wesentlich schneller gehen.

Es kann natürlich sein, dass das Gerücht nur halb wahr ist:
Herr K. hat zwar sehr schnell eine MPU-Aufforderung mit angemessener Frist bekommen, aber darf erst einmal weiterfahren (so wie es wohl zur Zeit die Praxis zumindest in Bayern ist).

Wenn er jetzt keine positive MPU vorweisen kann, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Dann dauert es wohl noch einige Wochen, bis über die Sache gerichtlich entschieden werden kann.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Gast_Norbert_*
Beitrag 17.09.2004, 21:23
Beitrag #1416





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Es stimmt, die im Ausland erworbebene Fahrerlaubnis muss erst einmal anerkannt werden, denn es ist ein gültiges Dokument.

Was aber leider von Herrn Säftel verschwiegen wird ist der § 7 Abs 1 und § 28 Abs 4 Satz 2-4 der FeV.

Somit wird zB. Polen von Brüssel aufgefordert, die zu unrechtmäßig ausgestellten Fahrerlaubnisse wieder einzuziehen.

Was sagt Herr Säftel, wenn ein Inhaber einer ppolnischen Faherlaubnis unter Umgehung einer MPU seine Fahrerlaubnis erworben hat, seine Leberwerte beim MPU Alkoholgenus bewiesen hätten und er Fam. Säftel betrunken über den Haufen fährt???
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Gast_keiler_*
Beitrag 17.09.2004, 21:47
Beitrag #1417





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Insbesondere interessant finde ich, dass mein Kumpel sich bei eben diesem RA Säftel einige Wochen vor seiner eigenen MPU telefonisch über die Möglichkeiten eines EU-Führerscheines informiert hat und dort erfuhr, dass

- er mit diesen 2 Verkehrsstraftaten am Hals in Deutschland überhaupt keine Chance mehr habe, den FS jemals wiederzubekommen

- [Passus gelöscht]

- der im EU-Ausland erworbene FS in Deutschland in jedem Fall gültig sei und von der FS-Behörde auch nicht beanstandet werden oder gar für ungültig erklärt werden könne ("...das können die gar nicht ...") etc. Die Möglichkeit einer sofortigen Entziehung oder dieses Sofortvollzuges wurde ausdrücklich verneint.

Demgegenüber hat mein Kumpel in Deutschland ca. 650,-- € für eine speziell auf ihn zugeschnittene Einzel-Vorbereitung auf die MPU und ca. 580,-- € für die MPU selbst bezahlt .....

da kann sich ja jeder selbst ausrechnen, wo der für ihn interessantere Weg liegt vorausgesetzt, er will wirklich an seinem Problem (hier: Alkoholmissbrauch) und sich selbst arbeiten!

--------------------
*** Anmerkung Admin:
Vielen Dank für die Auskünfte :-)
Den einen Passus habe ich allerdings löschen müssen, da unterschwellig zum Ausdruck kam, Herr Rechtsanwalt S. würde sich an den Betroffenen durch halbseidene Methoden bereichern. Solche Aussagen (Gerücht? Fakt?), die sich auf eine konkrete Person beziehen, kann ich 1.) nicht prüfen und wären 2.) geeignet, mich ggf. in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Da die Aussage für unsere Diskussion nicht weiter relevant ist, sollte ein Löschen unproblematisch sein. Ich will einfach keinen Ärger und bitte um Verständnis. Gruss Rolf :-)


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 18.09.2004, 06:22
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Gast_Gast_mtsiotras_*
Beitrag 17.09.2004, 21:56
Beitrag #1418





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was passiert jetzt bitte schön, wenn ich meinen deutschen führerschein in z.B. griechenland beantrage , teile die Bedenken der Behörde mit, die griechen erteilen mir die fe, dh. die deutsche! ich denke, da kann keiner was gegen nachen. Oder?
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Uwe W
Beitrag 17.09.2004, 21:59
Beitrag #1419


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Die Griechen werden Dir keine deutsche, sondern eine griechische Fahrerlaubnis erteilen.
Diese wird allerdings in Deutschland anerkannt, jedenfalls solange bis Dir eine deutsche Behörde das Fahren mit der griechischen Fahrerlaubnis verbieten sollte.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Gast_mtsiotras_*
Beitrag 17.09.2004, 22:03
Beitrag #1420





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weshalb eine griechische? ich beantrage meine alte deutsche (sperrfrist abgelaufen), 186 Tage dort gelebt. es kann mir nicht zugemutet werden, extra nach deutschland zu fahren, um meinen FE wiederzubekommen. Ergo beantrage ich meine deutsche FE in griechenland.
oder wo müssen ausländer eine neue FE beantragen? in dem Land, in dem sie ihren gewöhnlichen aufenthalt haben.

--------------------
*** Anmerkung Admin:
-> Die Frage wird in einem eigenen Thread weiterdiskutiert: Hier klicken


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 18.09.2004, 10:10
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strichachtdoktor
Beitrag 18.09.2004, 07:09
Beitrag #1421


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Zitat
Da ein EU-Führerschein grundsätzlich EU-weit anerkannt wird, ist ein Umtausch auch bei Wohnsitzwechsel innerhalb der EU nicht nötig.


Wir diskutieren ja nun schon eine ganze Weile miteinander - mehr oder weniger ohne grosse Erfolge fuer die eine oder andere Seite. Im Zusammenhang mit dem Diskussionspunkt "§46 FeV" wird ja immer gerne darauf abgestellt, dass die einzelnen Laender berechtigt seien, nationale Vorschriften anzuwenden, sodass man sich bei der Anwendung des §46 FeV darauf berufen koenne.

Mich wuerde - insbesondere aus der Fraktion der Verwaltungsspezies unter uns - interessieren, welche anderen nationalen Regeln noch Vorrang vor EU-Rechtsprechung haben, bzw. in welchen Faellen ausser dem §46FeV die Deutschen auf nationalem Recht bestehen - oder ob die Anwendung des §46 eher eine Ausnahme darstellt.

Gruss, Joe


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Rolf Tjardes
Beitrag 18.09.2004, 09:53
Beitrag #1422


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*** Anmerkung Admin:

Die vielen Beiträge (ca. 20!) zu den Fragen von mtsiotras konnten nicht in einen eigenen Thread verschoben werden. Einzelpostings aus einem Thread mit mehr als 1000 Postings zu isolieren scheint technisch nicht so ohne weiteres möglich zu sein.

Sorry, ich habe deshalb alles löschen müssen ....

*bin stinksauer über den Off-Topic hier im EuGH-Thread* ranting.gif


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 18.09.2004, 10:19
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Gast_reinhold_*
Beitrag 18.09.2004, 10:55
Beitrag #1423





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@Gast Norbert

Hab`ich jetzt das richtig verstanden oder nicht? Hat Brüssel bereits Warschau aufgefordert, diese Führerschein einzuziehen oder nicht?
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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 18.09.2004, 12:00
Beitrag #1424





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Hallo Keiler,

ich glaube Dir kein Wort in Bezug auf das telefonat mit RA Säftel.

1.) Wird Dir kein seriöser Anwalt, bei dem Du nicht gerade im Kundenstamm stehst oder es ein Bekannter von Dir ist Dir irgendeine Auskunft am Telefon erteilen. Schon garnicht in Form einer Rechtsberatung, für die er ja letztendlich auch haftbar zu machen wäre, ohne Vorlage der enstrpechenden Akte.

2.) Wird genau Herr Säftel sicher nicht an den Apparat gehen, wenn irgendein Deutscher anruft um Fragen zum besagten Urteil zu stellen. Herr Säftel ist kein CallCenter mit 20 Leitungen.

Des weiteren ist Deine beschriebene Variante schönrederei bez. der MPU. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass ein Proband es glaubhaft darlegen kann, dass er mit > 2,00 Promille gefahren ist, während der Sperrfrist nochmals straffällig geworden ist, und vor Ablauf der Sperrfrist ein für ihn positives Gutachten erwirkt hat. Welche Argumente sollen denn bei dem Verlauf das Gutachten begründen?

"Ich habe reflektiert und an mir gearbeitet dass ich keinen Alkohol mehr trinke, wollte aber ins Grüne raus fahren um die Natur nüchtern zu geniessen, leider ohne Führerschein" kann es ja wohl nicht gewesen sein...
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eidoublei
Beitrag 18.09.2004, 14:10
Beitrag #1425


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Führerschein: Kein Schlupfloch für MPU-Kandidaten
Allgemeine News - vom 14.09.2004, 16:42 (ADAC)
Nicht wenige Ex-Führerscheininhaber, die in Deutschland ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) keinen Führerschein mehr erhalten, hoffen auf Grund eines EuGH-Urteils vom April diesen Jahres im Ausland an die ersehnten Papiere zu kommen. Im Internet und in Kleinanzeigen werden diese Erwartungen zusätzlich genährt. Der ADAC warnt vor solchen Angeboten. Sie könnten sich letztlich als teuere Fehlinvestition erweisen.

Wer beispielsweise nach einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille zur MPU müsste, um seinen Führerschein zurück zu bekommen, entgeht dieser Verpflichtung nicht durch den Führerscheinerwerb im Ausland. Erfährt die Behörde zum Beispiel bei einer Führerscheinkontrolle von dem neuen ausländischen Führerschein, wird automatisch das Verkehrszentralregister in Flensburg geprüft. Liegen Eintragungen vor, nach denen die Fahreignung bezweifelt werden muss, wird trotzdem eine MPU angeordnet. Wird diese nicht bestanden, ist auch der im Ausland erworbene Führerschein in Deutschland ungültig.

Darüber hinaus gilt für alle EU-Staaten das so genannte Wohnsitzerforder-nis: Jeder Erwerber einer Fahrerlaubnis muss mindestens 185 Tage im Ausstellerland leben. Dies wurde vom EuGH ausdrücklich bestätigt. Wer diese Frist nicht einhält, riskiert, dass die Fahrerlaubnis durch die ausstellende Behörde im Ausland zurückgenommen wird.

Quelle
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Gast_Naninanu_*
Beitrag 18.09.2004, 16:41
Beitrag #1426





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Mal ne Frage....

Ein Bekannter hat vor einigen Jahren den Führerschein wegen Trunkenheit entzogen bekommen. Er musste zur MPU... diese hat er jedoch nie bestanden. (er war der Meinung: "Och, dann trink ich 2 Wochen nix, dann stellen die nix mehr fest")...

Irgendwann ist der Führerschein ja dann auch ganz abgelaufen... Einen neuen hätte er nur mit bestandener MPU machen können...

Naja... besagter Bekannter fährt nun nach England, macht dort den englischen Führerschein im Schnellverfahren und düst nun wieder munter durch deutsche Straßen...

Nun meine Frage?
Darf er das? Was kann ihm passieren? Was wenn es kracht?

Wäre cool, wenn mal jemand Auskunft geben kann...


(Sollte es so sein, dass er wirklich hier unbescholten fahren darf, dann versteh ich die Welt nicht mehr. Dann sauf ich mir demnächst auch die Hucke voll und wenn se mich erwischen... egal... wozu gibt es den englischen Schnellführerschein)
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strichachtdoktor
Beitrag 18.09.2004, 19:19
Beitrag #1427


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...grumel...grumel...
Ist irgendwie Mode, sich erst gar nicht in den Threads zu informieren, sondern lieber eine (mit Verlaub: ueberfluessige) Frage anzuhaengen ...
Zitat
Nun meine Fragen:
Darf er das? Was kann ihm passieren? Was wenn es kracht?

1. Jein - Ja, er darf, solange er nicht kontrolliert wird. Nein, er darf nicht - spaetestens, wenn die FEB davon Wind bekommt, koennte Schluss sein. Genau das wird hier u.a. diskutiert, ob er nun darf oder nicht.
2. Im besten Fall nichts, im schlimmsten Fall alles. Und wenn er das naechste mal mit Alkohol erwischt wird, darf er sich wohl auf laengere Staatspension oder andere erhebliche Strafen gefasst machen - vor allem, wenn
3. was passiert. Kracht es einfach nur so, dann hat er eine gueltige EU-FE, Versicherungsfragen sind davon (noch) unberuehrt. Kracht es unter Alkohol, dann siehe 2 und die Versicherung zahlt ggfs. auch nicht ...

Ansonsten guckst Du hier bzw. in allen anderen Threads zum Thema "Auslaendischer Fuehrerschein"
Gruss, Joe


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Andreas
Beitrag 18.09.2004, 20:17
Beitrag #1428


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.09.2004, 20:19)
...grumel...grumel...
Ist irgendwie Mode, sich erst gar nicht in den Threads zu informieren, sondern lieber eine (mit Verlaub: ueberfluessige) Frage anzuhaengen ...

Das ist doch nichts neues, damit haben wir hier (und wahrscheinlich auch in den meisten anderen Foren) schon seit Jahren zu kämpfen. Es ist doch viel bequemer eine neue Frage zu stellen, als einige Leseminuten zu investieren. wavey.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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strichachtdoktor
Beitrag 18.09.2004, 22:43
Beitrag #1429


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... und ich bin mir nicht sicher, ob man diese dreiste Faulheit wirklich unterstuetzen soll. Na gut. Wir wollen mal nicht so sein ... wink.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Rolf Tjardes
Beitrag 18.09.2004, 22:57
Beitrag #1430


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Na ja, sicherlich alles richtig, auf der anderen Seite ist aber niemandem zuzumuten, sich durch die knapp 1.500 Postings dieses Threads durchzuwühlen. So gesehen habe ich auch wieder etwas Verständnis.

Nu aber wieder zum eigentlichen Thema....
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Uwe
Beitrag 19.09.2004, 09:30
Beitrag #1431


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Aus technischen Gründen und wegen der besseren Übersicht gibts ab sofort den Teil 2. Dort geht es weiter.

Gruß Uwe

Und mitlerweile sind wir schon beim Teil 3 angelangt.


Und mitlerweile schon Teil 4 und Teil 5!

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 28.02.2005, 12:10


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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