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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
strichachtdoktor
Beitrag 18.09.2004, 07:09
Beitrag #1421


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Zitat
Da ein EU-Führerschein grundsätzlich EU-weit anerkannt wird, ist ein Umtausch auch bei Wohnsitzwechsel innerhalb der EU nicht nötig.


Wir diskutieren ja nun schon eine ganze Weile miteinander - mehr oder weniger ohne grosse Erfolge fuer die eine oder andere Seite. Im Zusammenhang mit dem Diskussionspunkt "§46 FeV" wird ja immer gerne darauf abgestellt, dass die einzelnen Laender berechtigt seien, nationale Vorschriften anzuwenden, sodass man sich bei der Anwendung des §46 FeV darauf berufen koenne.

Mich wuerde - insbesondere aus der Fraktion der Verwaltungsspezies unter uns - interessieren, welche anderen nationalen Regeln noch Vorrang vor EU-Rechtsprechung haben, bzw. in welchen Faellen ausser dem §46FeV die Deutschen auf nationalem Recht bestehen - oder ob die Anwendung des §46 eher eine Ausnahme darstellt.

Gruss, Joe


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Rolf Tjardes
Beitrag 18.09.2004, 09:53
Beitrag #1422


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*** Anmerkung Admin:

Die vielen Beiträge (ca. 20!) zu den Fragen von mtsiotras konnten nicht in einen eigenen Thread verschoben werden. Einzelpostings aus einem Thread mit mehr als 1000 Postings zu isolieren scheint technisch nicht so ohne weiteres möglich zu sein.

Sorry, ich habe deshalb alles löschen müssen ....

*bin stinksauer über den Off-Topic hier im EuGH-Thread* ranting.gif


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 18.09.2004, 10:19
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Gast_reinhold_*
Beitrag 18.09.2004, 10:55
Beitrag #1423





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@Gast Norbert

Hab`ich jetzt das richtig verstanden oder nicht? Hat Brüssel bereits Warschau aufgefordert, diese Führerschein einzuziehen oder nicht?
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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 18.09.2004, 12:00
Beitrag #1424





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Hallo Keiler,

ich glaube Dir kein Wort in Bezug auf das telefonat mit RA Säftel.

1.) Wird Dir kein seriöser Anwalt, bei dem Du nicht gerade im Kundenstamm stehst oder es ein Bekannter von Dir ist Dir irgendeine Auskunft am Telefon erteilen. Schon garnicht in Form einer Rechtsberatung, für die er ja letztendlich auch haftbar zu machen wäre, ohne Vorlage der enstrpechenden Akte.

2.) Wird genau Herr Säftel sicher nicht an den Apparat gehen, wenn irgendein Deutscher anruft um Fragen zum besagten Urteil zu stellen. Herr Säftel ist kein CallCenter mit 20 Leitungen.

Des weiteren ist Deine beschriebene Variante schönrederei bez. der MPU. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass ein Proband es glaubhaft darlegen kann, dass er mit > 2,00 Promille gefahren ist, während der Sperrfrist nochmals straffällig geworden ist, und vor Ablauf der Sperrfrist ein für ihn positives Gutachten erwirkt hat. Welche Argumente sollen denn bei dem Verlauf das Gutachten begründen?

"Ich habe reflektiert und an mir gearbeitet dass ich keinen Alkohol mehr trinke, wollte aber ins Grüne raus fahren um die Natur nüchtern zu geniessen, leider ohne Führerschein" kann es ja wohl nicht gewesen sein...
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eidoublei
Beitrag 18.09.2004, 14:10
Beitrag #1425


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Führerschein: Kein Schlupfloch für MPU-Kandidaten
Allgemeine News - vom 14.09.2004, 16:42 (ADAC)
Nicht wenige Ex-Führerscheininhaber, die in Deutschland ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) keinen Führerschein mehr erhalten, hoffen auf Grund eines EuGH-Urteils vom April diesen Jahres im Ausland an die ersehnten Papiere zu kommen. Im Internet und in Kleinanzeigen werden diese Erwartungen zusätzlich genährt. Der ADAC warnt vor solchen Angeboten. Sie könnten sich letztlich als teuere Fehlinvestition erweisen.

Wer beispielsweise nach einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille zur MPU müsste, um seinen Führerschein zurück zu bekommen, entgeht dieser Verpflichtung nicht durch den Führerscheinerwerb im Ausland. Erfährt die Behörde zum Beispiel bei einer Führerscheinkontrolle von dem neuen ausländischen Führerschein, wird automatisch das Verkehrszentralregister in Flensburg geprüft. Liegen Eintragungen vor, nach denen die Fahreignung bezweifelt werden muss, wird trotzdem eine MPU angeordnet. Wird diese nicht bestanden, ist auch der im Ausland erworbene Führerschein in Deutschland ungültig.

Darüber hinaus gilt für alle EU-Staaten das so genannte Wohnsitzerforder-nis: Jeder Erwerber einer Fahrerlaubnis muss mindestens 185 Tage im Ausstellerland leben. Dies wurde vom EuGH ausdrücklich bestätigt. Wer diese Frist nicht einhält, riskiert, dass die Fahrerlaubnis durch die ausstellende Behörde im Ausland zurückgenommen wird.

Quelle
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Gast_Naninanu_*
Beitrag 18.09.2004, 16:41
Beitrag #1426





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Mal ne Frage....

Ein Bekannter hat vor einigen Jahren den Führerschein wegen Trunkenheit entzogen bekommen. Er musste zur MPU... diese hat er jedoch nie bestanden. (er war der Meinung: "Och, dann trink ich 2 Wochen nix, dann stellen die nix mehr fest")...

Irgendwann ist der Führerschein ja dann auch ganz abgelaufen... Einen neuen hätte er nur mit bestandener MPU machen können...

Naja... besagter Bekannter fährt nun nach England, macht dort den englischen Führerschein im Schnellverfahren und düst nun wieder munter durch deutsche Straßen...

Nun meine Frage?
Darf er das? Was kann ihm passieren? Was wenn es kracht?

Wäre cool, wenn mal jemand Auskunft geben kann...


(Sollte es so sein, dass er wirklich hier unbescholten fahren darf, dann versteh ich die Welt nicht mehr. Dann sauf ich mir demnächst auch die Hucke voll und wenn se mich erwischen... egal... wozu gibt es den englischen Schnellführerschein)
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strichachtdoktor
Beitrag 18.09.2004, 19:19
Beitrag #1427


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...grumel...grumel...
Ist irgendwie Mode, sich erst gar nicht in den Threads zu informieren, sondern lieber eine (mit Verlaub: ueberfluessige) Frage anzuhaengen ...
Zitat
Nun meine Fragen:
Darf er das? Was kann ihm passieren? Was wenn es kracht?

1. Jein - Ja, er darf, solange er nicht kontrolliert wird. Nein, er darf nicht - spaetestens, wenn die FEB davon Wind bekommt, koennte Schluss sein. Genau das wird hier u.a. diskutiert, ob er nun darf oder nicht.
2. Im besten Fall nichts, im schlimmsten Fall alles. Und wenn er das naechste mal mit Alkohol erwischt wird, darf er sich wohl auf laengere Staatspension oder andere erhebliche Strafen gefasst machen - vor allem, wenn
3. was passiert. Kracht es einfach nur so, dann hat er eine gueltige EU-FE, Versicherungsfragen sind davon (noch) unberuehrt. Kracht es unter Alkohol, dann siehe 2 und die Versicherung zahlt ggfs. auch nicht ...

Ansonsten guckst Du hier bzw. in allen anderen Threads zum Thema "Auslaendischer Fuehrerschein"
Gruss, Joe


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Andreas
Beitrag 18.09.2004, 20:17
Beitrag #1428


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.09.2004, 20:19)
...grumel...grumel...
Ist irgendwie Mode, sich erst gar nicht in den Threads zu informieren, sondern lieber eine (mit Verlaub: ueberfluessige) Frage anzuhaengen ...

Das ist doch nichts neues, damit haben wir hier (und wahrscheinlich auch in den meisten anderen Foren) schon seit Jahren zu kämpfen. Es ist doch viel bequemer eine neue Frage zu stellen, als einige Leseminuten zu investieren. wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 18.09.2004, 22:43
Beitrag #1429


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... und ich bin mir nicht sicher, ob man diese dreiste Faulheit wirklich unterstuetzen soll. Na gut. Wir wollen mal nicht so sein ... wink.gif


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Rolf Tjardes
Beitrag 18.09.2004, 22:57
Beitrag #1430


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Na ja, sicherlich alles richtig, auf der anderen Seite ist aber niemandem zuzumuten, sich durch die knapp 1.500 Postings dieses Threads durchzuwühlen. So gesehen habe ich auch wieder etwas Verständnis.

Nu aber wieder zum eigentlichen Thema....
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Uwe
Beitrag 19.09.2004, 09:30
Beitrag #1431


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Aus technischen Gründen und wegen der besseren Übersicht gibts ab sofort den Teil 2. Dort geht es weiter.

Gruß Uwe

Und mitlerweile sind wir schon beim Teil 3 angelangt.


Und mitlerweile schon Teil 4 und Teil 5!

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 28.02.2005, 12:10


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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