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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
strichachtdoktor
Beitrag 11.07.2004, 01:45
Beitrag #401


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Zitat
Mir persönlich ist ja ein europäischer intelligenter Hobbyjurist lieber als ein deutschnationaler Hobbyscharfrichter.


Danke.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Guest_*
Beitrag 11.07.2004, 07:58
Beitrag #402





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Wenn dich ein Betrunkener der die MPU mit einem Polnischen oder sonstigen EU Führerschein über den Haufen gefahren hat wird dir der Deutschnationale Scharfrichter vermutlich lieber sein.
Erst weiter denken, dann schreiben, auch als betroffener. wavey.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 11.07.2004, 08:00
Beitrag #403





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soll natürlich heißen der die MPU mit einem Polnischen oder sonstigen EU Führerschein umgangen hat whistling.gif
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Andreas
Beitrag 11.07.2004, 11:49
Beitrag #404


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Danke. tongue.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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strichachtdoktor
Beitrag 11.07.2004, 12:02
Beitrag #405


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Ja, das ist das Standard-Argument der Gegner einer liberaleren Lösung:

Der "tödliche/schwere Unfall eines volltrunkenen Wiederholungstäters", der auf deutscher Strasse unterwegs ist.

Ein herbeigeredetes Horrorszenario, was aus statistischen Dokumenten und Zahlen heraus weder bei uns noch in anderen Ländern ohne MPU irgendeine Nahrung erhält.

Wir sollten uns - bevor wir uns auf diese obstruse Schiene begeben - mal damit beschäftigen, ob es wirklich sinnvoll ist, einen so gefährlichen Stoff wie Alkohol über die Werbung zu jeder Tages- und Nachtzeit anzupreisen, ihn mit Freizeitbeschäftigungen wie Motorsport, Radfahren, Rudern, Segeln, Schwimmen und allem sonst noch Möglichen zu verknüpfen. Wir sollten uns überlegen, ob man Jugendliche nicht anders beschäftigen könnte, als Jungs mit einem Sixpack Bier in die nächste Ecke zu stellen oder junge Mädchen mit Hilfe von Alkopopps in der Disco zu "verheizen". Die meisten tödlichen Unfälle unter Alkoholeinwirkung entstehen nicht durch Mehrfachstraftäter, sondern durch betrunkene jugendliche Ersttäter auf dem Rückweg von der Disko! Nicht nur bei uns, sondern Europaweit.

Gruß, Joe


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.07.2004, 12:39
Beitrag #406


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Zitat (strichachtdoktor @ 11.07.2004, 13:02)
... Die meisten tödlichen Unfälle unter Alkoholeinwirkung entstehen nicht durch Mehrfachstraftäter, sondern durch betrunkene jugendliche Ersttäter auf dem Rückweg von der Disko! Nicht nur bei uns, sondern Europaweit.

Gruß, Joe

Gibt's dafür irgendwo zuverlässige Zahlen, oder ist das nur "geraten?"

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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strichachtdoktor
Beitrag 11.07.2004, 16:01
Beitrag #407


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... guckst du auch hier ...

http://home.arcor.de/henry.vogt/alkohol.htm

Gruß, Joe


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Mr.T
Beitrag 11.07.2004, 16:05
Beitrag #408


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Zitat (strichachtdoktor @ 11.07.2004, 17:01)
... guckst du auch hier ...

http://home.arcor.de/henry.vogt/alkohol.htm

Gruß, Joe

Habe geguckt, wo sind denn dort die Zahlen, die @Doc aus Bückeburg erfragt hat?


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Gast_fuchs_*
Beitrag 11.07.2004, 17:19
Beitrag #409





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Ich weiss schon, warum mir ein intelligenter Jurist lieber ist als ein anderer...
Mal vorweg: Ich rauche und trinke schon lange nichts mehr und nehme auch keine anderen Drogen...
Für Guest: Erst mal richtig lesen und dann schreiben - wo war denn die Rede von MPU-Umgehung??? Es ging lediglich um EU-FS in einem EU-Staat erwerben.
Die Argumente:
- wenn man von einem MPU-Umgeher angefahren wird...
- wer einen Lungenkrebskranken gesehen hat, würde öffentliche Raucher bestrafen
- wer weiß, was Aids ist, würde die Kranken wegschließen, um zu vermeiden, dass junge Leute angesteckt werden
- wer einen Unfall gesehen hat, wo die Ursache telefonieren am Steuer war, zeigt jeden ohne Freisprechanlage an ... usw.
klingen mir aber sehr nach Stammtisch.
Zitat Helmut Harsch: "Heroin hat eine abhängigkeitserzeugende Wirkung von 95%, ähnlich ist es bei Alkohol (der ist aber soizial anerkannt).
Also jeder, der Alkohol trnkt, nicht nur der, der erwischt wurde, nimmt bewußtseinsverändernde harte Drogen und müsste eigentlich zur MPU!
Deshalb -8Doktor lesen und nachdenken!
Gruß Fuchs
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natas
Beitrag 11.07.2004, 18:34
Beitrag #410


Neuling
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wieviele leute fahren eigendlich jedes jahr betrunken andere über den haufen,ohne dass sie eine fahrerlaubnis haben?

manchen leuten,die keine chance haben ihre pappe wiederzukriegen wird leider manchmal


alles egal.....

manchmal ist vielleicht doch schlauer jemandem die pappe unter auflagen wieder zu geben,als ihn den rest seines lebens aufs abstellgleis zu stellen....

natas
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Mr.T
Beitrag 11.07.2004, 18:39
Beitrag #411


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Zitat (natas @ 11.07.2004, 19:34)
wieviele leute fahren eigendlich jedes jahr betrunken andere über den haufen,ohne dass sie eine fahrerlaubnis haben?

manchen leuten,die keine chance haben ihre pappe wiederzukriegen wird leider manchmal


alles egal.....

manchmal ist vielleicht doch schlauer jemandem die pappe unter auflagen wieder zu geben,als ihn den rest seines lebens aufs abstellgleis zu stellen....

natas

Das wäre natürlich DIE Begründung gegen eine MPU! shutup.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 11.07.2004, 18:40
Beitrag #412





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Zitat (natas @ 11.07.2004, 19:34)
wieviele leute fahren eigendlich jedes jahr betrunken andere über den haufen,ohne dass sie eine fahrerlaubnis haben?

manchen leuten,die keine chance haben ihre pappe wiederzukriegen wird leider manchmal


alles egal.....

manchmal ist vielleicht doch schlauer jemandem die pappe unter auflagen wieder zu geben,als ihn den rest seines lebens aufs abstellgleis zu stellen....

natas

Der Unterschied wäre nur, dass er betrunken mit Führerschein jemanden überbügelt, wenn ich Dich richtig verstehe think.gif
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Andreas
Beitrag 11.07.2004, 19:08
Beitrag #413


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Zitat (Mr.T @ 11.07.2004, 17:05)
Habe geguckt, wo sind denn dort die Zahlen, die @Doc aus Bückeburg erfragt hat?

...und ich dachte schon, ich wäre der Einzige der die ominösen Zahlen nicht gefunden hat. rolleyes.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 11.07.2004, 19:33
Beitrag #414





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Zitat (Andreas @ 11.07.2004, 20:08)
...und ich dachte schon, ich wäre der Einzige der die ominösen Zahlen nicht gefunden hat. rolleyes.gif

Ich habe die auch nicht gefunden. Vielleicht sollten wir gemeinsam einen Sehtest machen, da gibt´s bestimmt Rabatt whistling.gif
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Mr.T
Beitrag 11.07.2004, 19:36
Beitrag #415


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 11.07.2004, 20:33)
Vielleicht sollten wir gemeinsam einen Sehtest machen, da gibt´s bestimmt Rabatt whistling.gif

Gilt der dann auch 2 Jahre? think.gif rofl1.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 11.07.2004, 19:37
Beitrag #416





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Zitat (Mr.T @ 11.07.2004, 20:36)
Gilt der dann auch 2 Jahre? think.gif rofl1.gif

Wenn wir zu dritt hingehen, denke ich mal 6 Jahre think.gif rofl1.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.07.2004, 22:21
Beitrag #417


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@ Uwe, Andreas und Mr. T:
Nehmt mich bitte mit zum Sehtest!!! Ich gehöre nämlich auch zu den "Blinden", die in Strichachtdoktors Link keine diesbezüglichen Zahlen gefunden haben.

Oder sollten die da gar nicht drinstehen think.gif?.

Tut mir leid, aber wenn man solche Behauptungen
Zitat (strichachtdoktor @ 11.07.2004, 13:02)
...entstehen nicht durch Mehrfachstraftäter, sondern durch betrunkene jugendliche Ersttäter auf dem Rückweg von der Disko! Nicht nur bei uns, sondern Europaweit.
aufstellt, ohne dass man sie auch nur annähernd mit Zahlen belegen kann, ist das für mich - mit Verlaub - nur leeres Stammtisch-Gewäsch und nicht wert, dass man näher darauf eingeht.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 11.07.2004, 22:33
Beitrag #418





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Doc, cool, dann gilt der 8 Jahre rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 11.07.2004, 23:21
Beitrag #419





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Zitat
Wir sollten uns - bevor wir uns auf diese obstruse Schiene begeben - mal damit beschäftigen, ob es wirklich sinnvoll ist, einen so gefährlichen Stoff wie Alkohol über die Werbung zu jeder Tages- und Nachtzeit anzupreisen, ihn mit Freizeitbeschäftigungen wie Motorsport, Radfahren, Rudern, Segeln, Schwimmen und allem sonst noch Möglichen zu verknüpfen. Wir sollten uns überlegen, ob man Jugendliche nicht anders beschäftigen könnte, als Jungs mit einem Sixpack Bier in die nächste Ecke zu stellen oder junge Mädchen mit Hilfe von Alkopopps in der Disco zu "verheizen".

Genau das ist der springende Punkt!
Um ein Problem zu lösen, muß man nämlich (meiner bescheidenen Meinung nach) die URSACHEN bekämpfen, und nicht hinterher die Betroffenen verteufeln! mad.gif

Bis denne
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strichachtdoktor
Beitrag 11.07.2004, 23:23
Beitrag #420


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OK, war nicht eindeutig.

Guckst Du nochmal hier:
http://www.uni-essen.de/traffic_education/...iko-jugend.html
verbindest die Zahlen mit hier:
http://home.arcor.de/henry.vogt/alkohol.htm

... und bedenkst, daß die meisten Verunfaller unter Alkoholeinwirkung im Folgejahr eine Sperre haben, kommst Du in etwa auf das, was ich behauptet habe.
Zugegeben, ich hatte nur geschätzt und lag etwas daneben.

Trotzdem ist der Anteil jugendlicher Ersttäter bei nächtlichen Alkoholunfällen erheblich. Genaue Zahlen sind auch nicht unbedingt aufschlussreich, berücksichtigt man eine (ebenfalls nur geschätzte) Dunkelziffer von 100 Millionen unenddeckter Alkoholfahrten.

Es geht auch nicht unbedingt darum, nun eine bestimmte Gruppe von Leuten zu belasten - mir ging es mehr darum aufzuzeigen, daß das Problem, welches angeblich nur per MPU zu lösen sei, ganz anders angepackt werden müßte. Das hat der EuGH erkannt - auch wenn es keiner wahrhaben will ... dry.gif

Gruß, Joe


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Gast_Gast_Tom_*
Beitrag 11.07.2004, 23:25
Beitrag #421





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Oh, sorry, ich bin`s, der Tom! wink.gif

Bis denne
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Gast_reinhold_*
Beitrag 12.07.2004, 11:05
Beitrag #422





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@Andreas, Doc aus B, Mr. T und Uwe K.
Und wenn Ihr schon zu Viert einen Sehtest macht, ist Euch auch die Gründung eines Stammtisches zu empfehlen. Vielleicht nennt Ihr Euch dann "Die MPU-Sponsoren". Manchmal werde ich das Gefühl nicht los, als hätte der eine oder andere von Euch seine MPU teuer bezahlt und nun sollens alle anderen auch tun. Meint einer von Euch, dass Euch eine bestandene MPU zu besseren Menschen macht?
Punkt ist doch folgender: Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, ist höchstwahrscheinlich Alkoholiker. Er ist damit definitiv chronisch krank, egal ob er dafür selbst verantwortlich ist oder nicht. Und ... er bleibt sein Lebenlang krank, ob "trocken" oder nicht. Da hilft auch keine MPU. Für die Gesellschaft stellt sich damit die Frage, was ist zu tun mit diesen Kranken.
1., Man kann sie durchaus "betonkopfmässig" behandeln: soll heissen, einmal erwischt, FS und FE weg - und zwar lebenslang (also lebenslange Sperre), ohne wenn und aber. Die EU-Problematik ist damit auch gleich gelöst. Fragt sich nur, welche Gesellschaft, dies dann ist...
2., Der liberalere Ansatz. Ok. erwischt. FS und FE weg. Sagen wir mal vier Jahre. Sonst nix. Keine Geldstrafe oder so. Stattdessen Therapieauflage innerhalb der vier Jahre, die der Betroffene zum Grossteil selber zahlen muss (statt Geldstrafe). Wäre übrigens auch von volkswirtschaftlichem Nutzen. Nochmals erwischt: dann siehe Punkt 1. Im übrigen 0,0 Promille für alle.
Was derzeit gemacht wird (MPU), ist ein Ausdruck der Hilfslosigkeit gegenüber dem Problem. Bei Realisierung von Punkt 2 wüsste jeder wie er dran ist - auch der trockene Alkoholiker, denn krank bleibt er mit oder ohne MPU, daran ändern auch 1000 Psychologen nichts. Also ist es dies auch eine Frage der Toleranz und des Vertrauens, mit diesem Restrisiko zu leben. Und dieser Ansatz mag durchaus auch auch hinter dem Luxemburger Urteil stecken.
Daran ändern auch Eure gebetsmühlenhaften Wiederholungen nichts. Im übrigen halte ich es für äusserst schofel, strichtacht der Hobbyjuristerei usw. zu bezichtigen. Mag Euch seine Meinung nicht passen, weil er - zwar aus einem anderen Blickwinkel heraus - wohl auch zu Lösung zwei tendiert. Aber das ist eben wieder eine Frage der Toleranz.
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Matte
Beitrag 12.07.2004, 11:36
Beitrag #423


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Zitat
die der Betroffene zum Grossteil selber zahlen muss

Bitte?
Jetzt soll der Staat, bwz. der Steuerzahler auch noch dafür aufkommen, weil jemand fahren und trinken nicht trennen kann? wallbash.gif

Er hat sich den Mist eingebrockt, also soll er er die Suppe auch wieder auslöffeln.

Manche Einstellungen werde ich nie verstehen... no.gif


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Guest_*
Beitrag 12.07.2004, 12:34
Beitrag #424





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Zitat
Jetzt soll der Staat, bwz. der Steuerzahler auch noch dafür aufkommen, weil jemand fahren und trinken nicht trennen kann?


bei alkoholikern und anderen 'selbstverschuldeten' krankheiten kommt auch
die sozialgemeinschaft auf. eine gesellschaft hat auch die fehler von einzeln
teilweise mitzutragen.
sonst können wir den sozialstaat gleich vergessen.

das soll jetzt in diesem fall nicht heißen dass ich es für richtig halte wenn
der steuerzahler für führerscheinwiedererlangungen bezahlen sollte.
aber ich wolle auch mal aufzeigen dass man das ganze auch etwas differenzierter
sehen sollte, und mal über den tellerand schauen sollte.
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strichachtdoktor
Beitrag 12.07.2004, 13:40
Beitrag #425


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Zitat
ich wolle auch mal aufzeigen dass man das ganze auch etwas differenzierter sehen sollte, und mal über den tellerand schauen sollte.


... das brauchst Du nicht ernsthaft zu versuchen - nicht hier ... smile.gif

Deine Überlegungen in Ehren, aber den Staat/Steuerzahler für eigenes Selbstverschulden aufkommen zu lassen geht vielleicht etwas weit. Man kann an der Krankheit "Suff" auch leiden ohne dabei ein Kfz zu führen, insofern sollten die Kosten für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis voll zu Lasten des Antragstellers
gehen. Therapiekosten werden heute ja schon teilweise von der Krankenkasse getragen.

Gruß, Joe


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.07.2004, 13:49
Beitrag #426


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@ reinhold:

Wenn Du diesen Thread aufmerksam gelesen hättest, hättest Du gemerkt, dass ich - entgegen meiner sonstigen Art - zwar interessiert mitgelesen, aber die ganze Zeit das Maul gehalten habe. Ich habe mich erst zu Wort gemeldet, als ich der Meinung war, dass Strichachtdoktor nach Stammtischmanier mit falschen Zahlen um sich wirft. Wenn sich jemand erst als Alleswisser aufspielt und dann zu solchen Mitteln greift, reagiere ich eben etwas allergisch.

Ich habe mich weder zum Sinn oder Unsinn des EuGH-Urteils noch zum Sinn oder Unsinn einer MPU geäußert und wundere mich deshalb, wie Du zu dem Schluss kommst:
Zitat (reinhold @ 12.07.2004, 12:05)
  Manchmal werde ich das Gefühl nicht los, als hätte der eine oder andere von Euch seine MPU teuer bezahlt und nun sollens alle anderen auch tun. Meint einer von Euch, dass Euch eine bestandene MPU zu besseren Menschen macht?

Fakt ist zumindest bei mir (kannst Du in einem anderen Thread nachlesen), das ich noch keine "teure MPU" hatte.

Doc


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strichachtdoktor
Beitrag 12.07.2004, 15:11
Beitrag #427


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Zitat
Wenn sich jemand erst als Alleswisser aufspielt und dann zu solchen Mitteln greift


1. ... hat er nicht. 2. ... wenn solche Mittel Statistiken und wissenschaftliche Untersuchungen sind, dann kann man schonmal dazu greifen ...

Ich verstehe ja sowieso nicht die Art und Weise, wie einige Leute sich hier aufspielen, kleinere und größere Hasstiraden vom Stapel lassen und persönliche Angriffe starten, obwohl sie bisher auch nicht besonders viel Sinnvolles zur Diskussion beigetragen haben. Und die, die sich am weitesten aus dem Fenster lehnen brauchen nicht nur einen Sehtest ...
... manchmal ist eingeschränkte Sehkraft auch Mangel an Hirnaktivität. whistling.gif
Ciao, joe


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Tortenjan
Beitrag 12.07.2004, 15:18
Beitrag #428


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--------------------
*** Anmerkung Moderator:

Ich bitte die Anwesenden zur Einstellung ihrer Auseinandersetzung und zur eigentlichen Thematik zurück zu kommen. Weitere Sachbeiträge sind unter Einhaltung der Netiquette stets und ausdrücklich willkommen...
Gruss Tortenjan


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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strichachtdoktor
Beitrag 12.07.2004, 15:20
Beitrag #429


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Hallo und Danke, finde ich eine ganz ausgezeichnete Idee - zum Thema EuGH-Urteil haben wir schon länger nichts mehr gehört ... smile.gif rofl1.gif
Gruß, joe


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Gast_Colio_*
Beitrag 12.07.2004, 17:40
Beitrag #430





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Hallo ich hab heute eine Nachricht bekommen die euch bestimmt interessiert.


Zitat
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Juni 2004.

Der EuGH hat entschieden, dass die europäischen Mitgliedstaaten die Gültigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen dürfen, weil auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis angewendet wurde, sofern die Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis abgelaufen war.

Mit dieser Entscheidung hat der EuGH den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU bekräftigt. Die Bedeutung dieses Urteils sollte aber nicht überbewertet werden. Zunächst einmal beschränkt sich das Urteil nur auf Führerscheine der EU und des EWR. Vor allem aber ist es kein Freibrief für die, denen der Führerschein in Deutschland z. B. wegen eines Alkoholproblems entzogen wurde und die dann zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sich im europäischen Ausland unter Verwendung eines Scheinwohnsitzes einen Führerschein *besorgen". Dieser *Führerscheintourismus" verstößt auch nach der Entscheidung des EuGH gegen europäisches Recht, denn natürlich gilt auch weiterhin das Wohnsitzprinzip, d.h. man kann nur dort den Führerschein rechtmäßig erwerben, wo man seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat.

Außerdem haben auch nach dem Urteil die deutschen Eignungsregelungen Bestand. Eine Umgehung der MPU durch Erwerb eines Führerscheins im Ausland ist nach wie vor nicht möglich! Zwar ist nach dem Urteil ein ausländischer Führerschein, der nach Ablauf der Sperrfrist erteilt wurde, anzuerkennen. Die Regelungen zur Kraftfahrereignung gelten jedoch für deutsche und ausländische Fahrerlaubnisinhaber gleichermaßen. Bei den hier in Rede stehenden Fällen, bei denen die MPU umgangen werden sollte, werden in der Praxis meist ohne Weiteres Eignungszweifel festgestellt werden können. Weiterhin können also die deutschen Behörden gegen Führerscheininhaber, die z. B. wegen eines Alkoholproblems ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen sind, ein (neues) Entziehungsverfahren der Fahrerlaubnis einleiten. Auch aus diesem Grund wird der Inhaber eines solchen ausländischen Führerscheins auf Dauer keinen Nutzen davon haben. Deshalb bleibt es nach hiesiger Auffassung auch dabei, dass die Vermittlung solcher ausländischen Führerscheine illegal und strafbar ist, denn diese Leute versprechen Führerscheine, die wegen falschen Angaben überhaupt nicht ausgestellt werden dürfen und keinen Bestand haben.

Es bleibt schließlich auch dabei, dass jeder Verkehrsteilnehmer nur dann am Straßenverkehr teilnehmen kann, wenn er andere nicht gefährdet. Wer also z. B. ein Alkoholproblem hat und trotzdem fährt, der ist seinen Führerschein egal wo er ausgestellt wurde, ganz schnell wieder los und hat zudem strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Haftstrafe zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke


Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Referat Bürgerservice
buergerinfo@bmvbw.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
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Mr.T
Beitrag 12.07.2004, 17:54
Beitrag #431


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Zitat (Colio @ 12.07.2004, 18:40)
Hallo ich hab heute eine Nachricht bekommen die euch bestimmt interessiert.

Den Inhalt dieses Schreiben können einige hier im Thread mit Sicherheit nicht akzeptieren:
Entspricht nicht dem EU-Urteil...
Das BVM hat keine Ahnung...
Rechtsbeugung... whistling.gif :

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 12.07.2004, 17:57


--------------------
Gruß Mr.T

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natas
Beitrag 12.07.2004, 18:10
Beitrag #432


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ich kann nur nochmal drauf hinweisen,dass felix kapper keinen wohnsitz in holland hatte und auch durch die mpu gerasselt ist.

im alerschlimmsten fall darf man mit ner polnischen pappe nicht in deutschland fahren aber fast überall sonst auf der welt......das heißt dann ,das man hier als steuerzahler nicht mehr erwünscht ist und es steht jedem frei dann zu gehen.

mit einem chronischen gamma gt wert von knapp 300 kriege ich meine pappe in d-land nicht wieder.

soll heißen : wenn sie mir meine polnische pappe nehmen wollen (was sie eigendlich nicht können),oder mir das fahren hier verbieten ,bin ich weg.

in manchen fällen ,wie bei mir geht es nicht um alkohol ,sondern um deutsche bürokratie,die mir das leben schwer macht.

normalerweise reicht ein hausarzt um fest zu stellen ,ob jemand alkoholkrank is oder nicht......alle psychischen prognosen sind traumdeuterei...

aber am schreibtisch irgendwelche textbausteine zusammenbasteln,ist eben einfacher,als seine fachkenntnis dafür einzusetzten betroffenen zu helfen.

eine stationäre 4 monatige entziehungskur zahlt im übrigen die kasse und danach ist in der regel keine mpu mehr nötig.....

falls es jemand ernst nimmt......

ich muß jedenfalls nicht abstinent leben und habe auch keine lust dazu......vor allem nicht,wenn mir das ein 50 jähriger tüv psychologe mit rotweinnase erzählt..
(habe ich live erlebt).....

im übrigen kann man sich mit mir auch mit 2 promille noch prima unterhalten,aber ich würde mich noch nichtmal mehr auf ein fahrad setzen

natas
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.07.2004, 18:18
Beitrag #433





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Zitat
vor allem nicht,wenn mir das ein 50 jähriger tüv psychologe mit rotweinnase erzählt

Woher weisst Du, welchen Grund seine vielleicht unförmige Nase hat??

Zitat
Soviel dazu:
Rhinophym
(Weitergeleitet von Säufernase)
Unter einem Rhinophym versteht man eine gerötete, knollenförmige Verdickung der Nasenspitze, die fast ausschließlich bei Männer auftritt.
Die genaue Ätiologie des Rhinophyms ist unbekannt. Die Bezeichung Säufernase ist irreführend, da das Rhinophym auch bei vollständiger Alkoholabstinenz auftreten kann. Histologisch sieht man eine Hypertrophie der Talgdrüsen und eine Fibrose des umgebenden Bindegewebes.
Therapeutisch kommt nur die Abtragung des hypertrophen Gewebes mit Skalpell oder Laser in Betracht. Synonym: Rhinophyma hypertrophicum, Knollennase, "Säufernase"
Englisch: rhinophyma

Was ein Glück, dass Du kein Psychologe bist, dafür bist Du zu sehr mit Vorurteilen behaftet ranting.gif
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Gast_Exil - Raser_*
Beitrag 12.07.2004, 18:28
Beitrag #434





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SATIRE:

wahrscheinlich ist das Autofahren in D einfach viel schwieriger als in NL oder CZ, wegen der breiten Autobahnen, den vielen Schildern und der ABM-Maßnahme Verkehrspolizei... doch solange es noch einen einzigen Verkehrstoten gibt im Land
...
anders ist es ja kaum zu verstehen, dass ein Turbo-Rolf der einen nicht 'GAL' konformen Spritfresser fährt ohne weiteres verurteilt wird währen ein bekannter marrokanischer Terrorist um den AMis einen Denkzettel zu verpassen freigelassen wird.

Wer einmal in Holland legal einen gekifft hat dem wird 3 Wochen später in Bayern als Drogenabhängigem mittels Haartest der Führerschein entzogen.

Dank MPU und Führerscheinentzug kann auch die Anzahl der Sozialhilfeempfänger wirkungsvoll erhöht werden, prima gibt ja noch nicht genug!

ARMES DEUTSCHLAND, Deine Eliten sind fast alle abgewandert, ob die jemals zurückkommen ? whistling.gif
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Mr.T
Beitrag 12.07.2004, 18:56
Beitrag #435


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Zitat (natas @ 12.07.2004 @ 19:10)
ich muß jedenfalls nicht abstinent leben und habe auch keine lust dazu......vor allem nicht,wenn mir das ein 50 jähriger tüv psychologe mit rotweinnase erzählt..
(habe ich live erlebt).....



Das erklärt doch Folgendes:


Zitat
mit einem chronischen gamma gt wert von knapp 300 kriege ich meine pappe in d-land nicht wieder.





und
Zitat
im übrigen kann man sich mit mir auch mit 2 promille noch prima unterhalten,aber ich würde mich noch nichtmal mehr auf ein fahrad setzen



Wie ist das denn gemeint?
Wenn du 2 Promille hast, kann man sich prima mit dir unterhalten?
Oder wenn dein Gesprächspartner 2 Promille hat, kann dieser sich prima mit dir unterhalten? think.gif


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Gruß Mr.T

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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.07.2004, 18:59
Beitrag #436





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Zitat (Mr.T @ 12.07.2004, 19:56)
Wenn du 2 Promille hast, kann man sich prima mit dir unterhalten?
Oder wenn dein Gesprächspartner 2 Promille hat, kann dieser sich prima mit dir unterhalten? think.gif

Schmunzel laugh2.gif
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 12.07.2004, 19:19
Beitrag #437





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Hallo liebe Leut,
was meint ihr eigentlich dazu, wenn wir es mal ganz logisch angehen, das ja zuerst der Eu FS gültig ist nach einer Sperre in Deutschland, ich denke da wird laut dem Urteil mir jeder zustimmen. Das heisst auf Deutsch, der Schein ist solange gültig bis man entweder a.) in eine Kontrolle geraten sollte, oder b.) einen (hoffentlich nicht selbst verschuldeten) Unfall hat. Ansonsten erfährt keine Behörde von einem ausländischen EU FS. Soweit kann mir noch jeder folgen,oder?? Ist bereits nicht hier schon eigentlich der Sinn der MPU vorbei, wenn jemand solange es keine Behörde erfährt, dieser Eu Führerschein zum fahren ohne Strafe berechtigt?
Das widerspricht sich doch, das man nicht wegen Fahrens ohne Führerschein bestraft werden kann, sondern erst dann, wenn eine Behörde davon erfährt und dann nochmals nach bekanntwerden zur MPU schickt.Was kann den da alles passieren, solange die Behörde davon nix erfährt? Derjenige kann in der Zwischenzeit legal betrunken autofahren, der Lappen ist ja gültig.Also ist doch die Regel eindeutig bescheuert. Ich gehe mal nur von der Logik aus.Der Schein ist gültig solange bis die Behörde davon erfährt, ist doch lachhaft. Was meint ihr dazu??????
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Gast_Guest_*
Beitrag 12.07.2004, 19:21
Beitrag #438





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eigentlich nicht zum schmunzeln denn gerade diese Klientel denkt doch das sie auch noch prima Autofahren kann......
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.07.2004, 19:29
Beitrag #439





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Zitat (Guest @ 12.07.2004, 20:21)
eigentlich nicht zum schmunzeln denn gerade diese Klientel denkt doch das sie auch noch prima Autofahren kann......

Das Schmunzeln bezog sich auf die Ironie von Mr. T wavey.gif
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eidoublei
Beitrag 12.07.2004, 19:41
Beitrag #440


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@natrix20: Ich verstehe dich irgendwie, dieser Zwiespalt ist schon recht blödsinnig (und wird sicherlich höchstrichterlich geklärt werden müssen). Andererseits kannst du ja alles mögliche tun, bis es irgendeine Behörde mitbekommt...
Aber der Punkt ist m.M.n. folgender, und damit gebe ich dir recht: Der FS muss laut Urteil anerkannt werden. Jetzt zwischen FS und FE unterscheiden zu wollen, entspricht nicht dem EuGH-Urteil. Denn was soll das denn, wenn ein im EU-Ausland gemachter FS in Deutschland anerkannt werden muss, die FE aber wieder aberkannt werden kann....
Wer glaubt den wirklich, sich mit einer solchen Spitzfindigkeit dem Sinn des Urteils entziehen zu können ?

@Colio: Das Schreiben vom BVM wundert mich nicht sonderlich, da der Urheber kein Interesse an EU-Führerscheinen haben kann. Naja, wie gesagt, das wird sicherlich noch einige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Aber zumindest ich bin mir sicher, das die MPU so nicht haltbar sein wird !

Gruss
IEE
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strichachtdoktor
Beitrag 13.07.2004, 00:14
Beitrag #441


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Das Urteil sagt klar:" Leutchen, Ihr seid selber schuld! Ihr hättet längst eine befriedigendere Lösung haben können, wenn Ihr Euch auf gemeinsame, klare Normen und ein gemeinsames Führerscheinregister geeinigt hättet. Jetzt haben wir einerseits die europäischen Richtlinien, andererseits völlig konträr auszulegende nationale Richtlinien, wir zeigen Euch jetzt, wie es gehen könnte und legen Euch die Auslegungsgrenzen fest. "

Natürlich ist das eine herbe Niederlage für Deutschland: Ausländische Fahrerlaubnisstellen gleichberechtigt. Fahrerlaubnis nach Sperrfrist wiedererteilbar.
185-Tage-Regelung nicht von den Deutschen zu prüfen, Scheine nicht von den Deutschen zu entziehen.

Sture und trotzige Stellungnahmen der unterlegenen Ministerien sind da das Mindeste, was sie tun können. Aber schaun mer ma, wie sich die Wünsche so umsetzen lassen.

Jemandem, der vor 10 Jahren mal Mist gebaut hat und jetzt schon seit 5 Jahren völlig unauffällig nachweislich 30.000km pro Jahr mit Fahrzeugen im deutschen Strassenverkehr und mit niederländischer Fahrerlaubnis unterwegs ist, diese Fahrerlaubnis "wegen Unfähigkeit/Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen" wieder abzunehmen - das mag sich zunächst wie eine einfache Übung darstellen, wird vor Gericht jedoch ein stilvolles Häppchen werden. wavey.gif

Denn was bisher ja immer gezogen hat, nämlich, daß die Person ja geradezu bewiesen hätte, wie übel ihre Gesinnung sei, daß sie jahrelang "ohne Schein und ohne Versicherungsschutz das Leben anderer riskiert" hätte, das können die Damen und Herren der üblichen Stellen ja jetzt vergessen und zwar gründlich. Bis zum "Entdecktwerden" ist vielleicht viel Zeit, die Fahreignung zu belegen ... Und es kann auch einen Ermessensfehler darstellen, positive Aspekte geflissentlich zu übersehen ... Wenn dann noch alle Leberwerte grün blinken und das Führungszeugnis sauber ist ... Halleluja und viel Spaß beim Begründen... blushing.gif

Niemand kann sich wirklich mit solchen Zwischenlösungen zufrieden geben, und das Urteil zeigt auch ganz deutlich die Sünden und die Auswege für die EU-Staaten auf - sodaß man getrost darauf vertrauen kann, daß vorübergehende systemimmanente Schwachstellen bald gestopft werden. Doch bis dahin wird es noch eine Reihe spannender Gerichtsurteile aller Instanzen geben. Da bin ich sicher.

Gruß, Joe


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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Tucher 01
Beitrag 13.07.2004, 06:48
Beitrag #442


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die größte missäre dieses urteils ist die meinung von viel zu vielen, das jemand der einmal einen fehler gemacht hat dies immer wieder tut. ihrer meinung nach ist er unfähig sich von sich aus zu ändern, und so werden viele "rechtschaffene" autofahrer mithelfen das dieser staat seine rechtsbeugung weiter durchführen kann.
In meinen augen ist ein solches verhalten teilweise schon phsychopatisch, und würde eigentlich die durchführung einer mpu bei den betreffenden personen rechtfertigen. ich hoffe nur für euch die ihr ja alles richtig macht, das ihr nie in die mühlen des gesetzes geradet, euer erwachen wäre höchstwahrscheinlich fürchterlich.
solange man nicht gegen willkür und schikanen ankämpfen muss kann man sie leicht verteidigen, aber man sollte niemals nie sagen.


--------------------
wer schreibfehler findet darf sie behalten
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.07.2004, 11:48
Beitrag #443





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Hallo Leute Hier ist ein Bericht , der euch bestimmt weiter helfen wird

http://wdr.de/themen/politik/europaeische_...enstyle=politik
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strichachtdoktor
Beitrag 13.07.2004, 13:41
Beitrag #444


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Danke, aber den hatten wir schonmal vor ein paar Seiten ... crybaby.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 13.07.2004, 17:47
Beitrag #445





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Wenn der gute Doc schon immer mit Zahlen und Statistiken aufwarten kann sollte man auch erwarten können das da mal eine dabei ist die die Rückfallquoten der Alkoholauffälligen darstellt, oder ist das zuviel verlangt?
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Gast_Lappenloser_*
Beitrag 13.07.2004, 19:10
Beitrag #446





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[COLOR=blue][COLOR=blue][COLOR=blue]
Das schreibt der DeutscherAnwaltVerein in Brüssel:

*************************
FÜHRERSCHEIN - EUGH

Am 29. April 2004 hat der Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren Kapper (Rs. 476/01) zur Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen entschieden. Felix Kapper war von den deutschen Behörden die Anerkennung seines in den Niederlanden ausgestellten Führerscheins aus zwei Gründen verweigert worden. Zum einen versagte man ihm die Anerkennung seines Führerscheins mit der Begründung, dass zur Zeit der Ausstellung des Dokuments sein Wohnsitz in Deutschland, und nicht in den Niederlanden gewesen sei. Laut dem EuGH steht die Richtlinie 91/438/EWG aber der Nichtanerkennung von Führerscheinen entgegen, weil der Staat, der das Dokument ausgestellt hat (hier die Niederlande), für eine solche Überprüfung zuständig ist. Zum anderen wurde die Anerkennung in Deutschland auch versagt, weil eine Sperrfrist zur Wiedererlangung seines Führerscheins in Deutschland gesetzt worden war. Allerdings war diese Frist bei Ausstellung des Führerscheins durch die niederländischen Behörden bereits abgelaufen. Der EuGH entschied hier, dass aus diesem Grunde eine Ablehnung der Anerkennung des Führerscheins gegen die Richtlinie verstößt.

Quelle
*************************

Hört sich für mich eindeutig an.
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Rolf Tjardes
Beitrag 13.07.2004, 19:27
Beitrag #447


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Zitat (Lappenloser @ 13.07.2004, 20:10)
.... dass aus diesem Grunde eine Ablehnung der Anerkennung des Führerscheins gegen die Richtlinie verstößt.

Nicht ungeschickt der Anwaltsverein, "so" kann man eindeutige Formulierungen letztlich doch noch mit einem Rettungsring versehen whistling.gif

Die juristische "Spitzfindigkeit" (*wertungsfrei formuliert*) besteht doch nun behördlicherseits genau darin, eben die "anderen Gründe" (Eignung; § 46 FeV) für die Untersagung des Gebrauchs heranzuziehen...

Zitat
Hört sich für mich eindeutig an.


Tja, ... auch Eindeutiges kann offensichtlich relativ sein huh.gif
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Andreas
Beitrag 13.07.2004, 19:28
Beitrag #448


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Zitat
Hört sich für mich eindeutig an


Wenn du den ganzen Thread gelesen hättest, wüßtest du auch, dass dem nicht so ist. blink.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.07.2004, 19:42
Beitrag #449





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ich hab den kompletten thread gelesen. und auch in anderen foren habe ich fleissig alles gelesen. aber im urteil steht doch folgendes:
************************
Nach dem Wortlaut von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen angewendet wurde. Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.
************************

also für mich steht da: die können sich die MPU sontwohin schieben.

vielleicht seh ich aber auch alles zu blauäugig.
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Gast_Lappenloser_*
Beitrag 13.07.2004, 19:44
Beitrag #450





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oops! rolleyes.gif

guest = Lappenloser (und umgekehrt).
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