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Beitrag
#501
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Bevor ich mich nun wirklich endgültig aus diesem Thread verabschiede, noch einige Anmerkungen.
Am meisten stört mich die Tatsache, dass /8Doktor hier in diesem Thread seine Meinung als der Weisheit letzter Schluß verkauft, obwohl neben dem Bundesverkehrsministerium und Fachleuten im Führerscheinrecht sogar angesehene Rechtsanwälte (!) mit umfangreichen Erfahrungen im Führerscheinrecht (und mit Sicherheit größerem Rechtsverständnis als /8Doktor) eine völlig andere Ansicht vertreten. Er verkauft seine Meinung als einzig richtige, gerade so als hätte er mit dem Präsidenten des EuGH gemeinsam gefrühstückt. ![]() Ein weiteres Thema wurde m. E. bisher hier nur sehr unzureichend beleuchtet. Es wird in Zukunft und das dürfte wohl unstrittig sein, die ersten Fälle auftreten, wo eine deutsche Behörde den Erwerb einer ausländische Fahrerlaubnis feststellt, obwohl der Betroffene keine 185 Tage im jeweiligen EU-Land gelebt hat. Die deutsche Behörde wird dies dann mit Sicherheit an die ausländische FS-Stelle melden und diese wird (nicht zuletzt durch den immer stärker werden Druck der EU-Kommission) die Fahrerlaubnis widerrufen. Nur wie geschieht dieser Widerruf? Wer kennt sich schon mit dem Verwaltungsverfahrensrecht des jeweiligen EU-Landes aus. Muß man vielleicht gegen den Widerruf gleich vor einem ausländischen Gericht klagen? Wie erhält der Betroffene von dem Widerruf überhaupt Kenntnis, wenn die deutsche Anschrift der ausländischen Behörde nicht bekannt ist oder wenn das dortige Verfahrensrecht eine Zustellung an eine ausländische Anschrift nicht zuläßt? Dann wird der Widerruf u. U. (wie es in D bei einem unbekannten Aufenthalt auch zulässig ist) mittels öffentlicher Zustellung zugestellt, d. h. in einem Mitteilungblättchen einer holländischen Provinz wird der Widerruf veröffentlicht und ab diesem Zeitpunkt läuft dann ohne Kenntnis des Betroffenen die Widerspruchsfrist. Wie lange wird es dann wohl dauern bis die deutsche Polizei von dem Widerruf Kenntnis erlangt und den Betroffen kontrolliert und u. U. auch gleich seinen ausländischen FS einkassiert? Dann sind sehr schnell 4-stellige Eurobeträge in den Sand gesetzt. Alle diese Unabwägbarkeiten sind real und können bzw. werden sicher auch einige der Mitleser hier treffen. Aus genau diesen Gründen kann ich nur alle Betroffene warnen, sich blindlings auf die Aussagen des /8Doktors zu verlassen. Es ist bei weitem nicht so einfach, wie er es hier immer wieder darstellt. Das war es jetzt endgültig ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#502
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 07.05.2004, 15:57) Mich hat zwar keiner gefragt, aber ich sehe das so: - Für die Zukunft wird - richtigerweise - nur noch entscheidend sein, wielange das Gericht die Sperrfrist verhängt hat. Ich halte das auch für wichtig. Ein richterliches Urteil sollte keine Maßnahme sein, die durch verwaltungsrechtliche Akte beliebig verändert werden können. 100 Punkte!!! Zitat (strichachtdoktor @ 07.05.2004, 15:57) -Strafen müssen endlich sein. Da ausländische Staaten die MPU nicht kennen, gibt es zudem eine Ungleichbehandlung von EU- und deutschen Bürgern. Mittelfristig wird das zwar zu höheren gerichtlichen Sperrfristen für Mehrfachtäter führen. Langfristig jedoch ist eine Gleichbehandlung aller EU-Bürger beabsichtigt und da ist der vorliegende EU-Richterspruch ein wichtiges Instrument - auch, wenn es Deutschland einmal nicht gelungen ist, seine Meinung voll durchzusetzen! Nochmal 100 Punkte! Zitat (strichachtdoktor @ 07.05.2004, 15:57) -Der verwaltungsrechtliche Weg - dass ein kleiner Angestellter den Entzug einer FE über das gerichtliche Maß hinaus quasi unendlich, bzw. bis zum Bestehen einer MPU, fortschreibt, wird damit endlich gebrandmarkt. Schon wieder 100 Punkte... Zitat (strichachtdoktor @ 07.05.2004, 15:57) -Das vorliegende Urteil wird sicherlich in dem Punkt, der die 185-Tage-regelung betrifft, nochmal so überarbeitet (durch ein weiteres Urteil), daß ein kurzfristuger Führerscheintourismus nicht mehr möglich ist. Würde ich auch für sinnvoll erachten, denn Staaten, die diese Regeln heute nicht einhalten verstoßen gegen EU-Recht. Ähm, nochmal 100 Punkte ! Zitat (strichachtdoktor @ 07.05.2004, 15:57) Ich habe übrigens seit 1997 keine Fahrerlaubnis (Einzelfall, Nötigung, Zweitenttzug,MPU angeordnet) und werde trotzdem nicht so schnell ins Ausland gehen um mir einen neuen Führerschein zu besorgen. Einerseits ist es mir zu heikel, denn EU-Recht wird in Deutschland immer lange nicht umgesetzt, heißt: solange fahre ich quasi ohne Führerschein, und darauf wird es solange harte Strafen geben, wie das EU-Recht noch nicht voll umgesetzt ist und andererseits habe ich nunmal meinen Lebensmittelpunkt nachweislich in Deutschland und somit ist es mir gar nicht möglich eine ausländische Fahrerlaubnis wirklich legal zu erwerben - auch nach dem Urteil nicht. Für Leute wie mich wird vorerst alles bleiben, wie es war. 100 Punkte, der Kandidat erreicht hiermit 500 Punkte - und erhält hiermit einen EU-FS der überall gültig ist, nur nicht in Deutschland. Aber darauf verzichtet der Kandidat ja wohlwollend. Zitat (strichachtdoktor @ 07.05.2004, 15:57) Schönen Gruß und Danke für die bisher feine Diskussion, Joe Danke auch an dich, der thread war sehr gut !!!!!!!! |
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Gast_cuzco_* |
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Beitrag
#503
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Zunächst möchte ich ganz speziell darauf hinweisen, dass ich hier lediglich über tatsächliche eigene Erfahrungen berichte und ansonsten mit dem Ausdruck meiner persönlichen Meinung NIEMANDEN zu nahe treten will! Jeder darf davon mitnehmen, was er möchte.
![]() Zitat Andreas 16.07.2004, 20:18... Am meisten stört mich die Tatsache, dass /8Doktor hier in diesem Thread seine Meinung als der Weisheit letzter Schluß verkauft, Ich glaube nicht, dass -8Doktor hier irgend etwas "verkauft", sondern gibt m.E. seine Ansichten wieder. Inwieweit eine andere Person diese für sich nun nutzen mag oder kann, mag eben dieser Person überlassen sein - ebenso wie kritische Beurteilungen, wie sie z.B. von Dir und anderen hier zu lesen sind. Was nun einzig richtig ist, wissen wir vermutlich alle (noch) nicht - und ich hatte bisher auch noch nicht den Eindruck, dass -8Doktor hier die große Ausnahme praktiziert. Im übrigen geht es hier um eine Diskussion, die bei Einstimmigkeiten der Meinungen eben nicht mehr eine solche wäre. Zitat Andreas 16.07.2004, 20:18... Ein weiteres Thema wurde m. E. bisher hier nur sehr unzureichend beleuchtet. Es wird in Zukunft und das dürfte wohl unstrittig sein, die ersten Fälle auftreten, wo eine deutsche Behörde den Erwerb einer ausländische Fahrerlaubnis feststellt, obwohl der Betroffene keine 185 Tage im jeweiligen EU-Land gelebt hat. Die deutsche Behörde wird dies dann mit Sicherheit an die ausländische FS-Stelle melden und diese wird (nicht zuletzt durch den immer stärker werden Druck der EU-Kommission) die Fahrerlaubnis widerrufen. Ich weiß nicht was Du willst. Genau das wurde doch im EuGH-Urteil v. 29.4.04. begründet! Hier hatte der Betroffene eben genau nicht die 185-Tage-Regelung erfüllt, aber eine gültige FE bekommen. Das "Fahren ohne FE" dürfte somit vom Tisch sein. Der FE-Inhaber kann für ein Fehlverhalten der ausstellenden Behörde (noch) nicht verantwortlich gemacht werden. Daher werden besonders D.-abhängige Länder künftig sicherlich vor Ausstellung einer FE genauer hinschauen müssen ![]() ![]() |
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#504
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Aus genau diesen Gründen kann ich nur alle Betroffene warnen, sich blindlings auf die Aussagen des /8Doktors zu verlassen. Danke Andreas, daß Du die geneigten Leser noch einmal darauf hinweist. ![]() Zitat Ich glaube nicht, dass -8Doktor hier irgend etwas "verkauft", sondern gibt m.E. seine Ansichten wieder. Inwieweit eine andere Person diese für sich nun nutzen mag oder kann, mag eben dieser Person überlassen sein - ebenso wie kritische Beurteilungen, wie sie z.B. von Dir und anderen hier zu lesen sind. Danke Cuzco, daß Du Andreas das nochmal mit wenigen Worten erklärst. Zitat Was nun einzig richtig ist, wissen wir vermutlich alle (noch) nicht - und ich hatte bisher auch noch nicht den Eindruck, dass -8Doktor hier die große Ausnahme praktiziert. Kann man kaum besser sagen, Cuzco. Aber ein paar Kleinigkeiten vielleicht doch noch, bevor sie untergehen ![]() Das Urteil des EuGH vom 29.04.04 wird in weiten Teilen - so ist es durch die inzwischen bekannten Mitteilungen diverser Ministerien bestätigt - umgesetzt. Zwei Dinge sollten IMHO beachtet werden: 1. Die 185-Tage-Regelung ist EU-Recht. Das bedeutet, daß all´jene Staaten, die diese Regelung nicht umsetzen, gegen EU-Recht verstoßen. Irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft wird es darüber mit Sicherheit noch Entscheidungen des EuGH geben. Der Kluge baut vor und erfüllt die 185-Tage-Frist freiwillig. Das trägt auf jeden Fall zum Erhalt der FE bei, falls es den Deutschen doch noch gelingt, ohne Beachtung der Frist erteilte Fahrerlaubnisse wieder zurücknehmen zu lassen. 2. Der §46 FeV, der die Gebrauchsuntersagung einer EU-ausländischen FE durch die deutsche Behörde bei Eignungszweifeln regelt, ist eventuell nicht eindeutig genug durch das Urteil erfaßt. Weshalb davon auszugehen ist, daß der Inhaber einer EU-FE nach Bekanntwerden des Gebrauchs dieser FE zum Abliefern einer positiven MPU gezwungen werden kann, sofern Eignungszweifel gehegt werden. Allerdings ist es so, daß der EuGH klar gesagt hat, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen verletzt würde, wenn man einen Mitgliedsstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern . Siehe vor allem die schon öfter zitierte Randnummer 77 des Urteils, aber auch den Schlußsatz 2. Um es kurz zu machen: Was bisher der §28 FeV verhindern sollte, das soll nun der §46 FeV tun, auch wenn keinesfalls klar ist, inwieweit der §46FeV von den Formulierungen nun miterfasst oder nicht miterfasst ist; das werden weitere Verfahren klären müssen. Meine persönliche Meinung ist (und bleibt trotz gelegentlicher Anfeindungen einiger Diskutanten), daß a.) der §46 FeV durch die Ausführungen im Urteil mit erfaßt wurde und daß b.) nur Eignungszweifel von Relevanz sein können, die nach einer Wiedererteilung durch EU-ausländische Behörden bekannt werden. (z.B. durch die übersetzte und beglaubigte Kopie einer KBA-Selbstauskunft oder ein solches Schreiben von einer FE-Behörde - aber bitte vorher die EU-ausländischen Richtlinien checken !!!) Es verstößt m.E. gegen EU-Recht (insbesondere Richtlinie 91/439 EWG), wenn es deutschen Behörden erlaubt sein würde, aus den gleichen Gründen, die einst zum Entzug einer deutschen FE führten, nun - Jahre später und völlig unbewiesen - eine von ausländischen Behörden genehmigte Wiedererteilung für Deutschland für ungültig zu erklären. Das gilt insbesondere dann, wenn der ausländischen Behörde die vorangegangenen Straftaten und Vorbelastungen, die Gründe, die zur Entziehung führten oder die Art der Eignungszeifel, die eine deutsche Behörde gehegt hatte, bekannt waren. Ob nun die "Nutzung einer EU-ausländischen FE für Deutschland" oder die "Anerkennung einer EU-ausländischen FE" verweigert wird, kommt im Endeffekt auf das Gleiche raus - der Inhaber einer ausländischen FE darf nicht von ihr Gebrauch machen, obwohl er rechtskräftig im Besitz einer solchen FE ist! Es wird nur erneut eine Situation konstruiert, die der EuGH offensichtlich nicht haben will und deshalb wird diese Auslegung n.m.E. auch nicht lange Bestand haben, wenn sie es überhaupt jemals vor Gericht hat. Gruß, Joe ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_radi4711_* |
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#505
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Bei aller Vorsicht, lest Euch mal das Originalurteil des EuGH durch.
Es besteht kein Zweifel an der Gültigkeit des PL-Füherscheins. Der Knakpunkt ist, das die BRD-Behörden nicht berechtigt sind Zweifel an der Rechtmäßikeit des Führerscheins zu hegen, noch Nachforschungen darüber anzustellen ![]() ungültig zu erklären. Es ist klar, die F-Sperre muß natürlich abgelaufen sein. Ich verweise auch auf einen ensprechenden Artikel unter WWW.Welt.de |
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#506
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 722 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 2 ![]() |
@radi4711: Die unterschiedliche § 28 FeV / § 46-FeV-Auslegung des Urteils
Ich habe das gesamte Urteil nebst Stellungnahmen des Bundesverkehrsministeriums, hoher Verwaltungsbeamter, Juristen, FE-Behörden-Leiter, Fachzeitschriften etc. immer wieder Wort für Wort gelesen. Mit dieser Thematik habe ich mich tagelang befasst, dies könnt Ihr mir glauben. Das Urteil wird in der Praxis eben NICHT eindeutig ausgelegt! Sogar unser "strichachtdoktor" hat hier schließlich doch noch differenziert und das "Gebrauchsrisiko", trotz seiner persönlichen anderen Auffassung, thematisiert. Ich selbst habe seine klare Meinung nie nachvollziehen wollen, da auch ich (wie "Andreas", den ich als Fachmann im Fahrerlaubnisrecht sehr schätze) hinsichtlich der Eindeutigkeit eine völlig andere Bewertung vorgenommen habe. Wie auch immer das Urteil augenblicklich bewertet wird, "strichachtdoktor" hat einen sauberen Leitsatz formuliert, dem ich mich anschließen kann: Zitat (strichachtdoktor @ 17.07.2004, 03:57) Was bisher der §28 FeV verhindern sollte, das soll nun der §46 FeV tun, auch wenn keinesfalls klar ist, inwieweit der §46FeV von den Formulierungen nun miterfasst oder nicht miterfasst ist; das werden weitere Verfahren klären müssen. Auch ich ziehe mich nun aus dem Thread zurück, alles was ich dazu sagen konnte, habe ich geschrieben. Nun warte ich mal auf den weiteren Lauf der Dinge... P.S. @Andreas: Meine Recherchen haben Deine hier im Thread abgegebenen Aussagen mittlerweile voll bestätigt. -------------------- Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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@ Uwe Brandt
Zitat "Nichteignung" ist eine Tatsachenfeststellung ohne zeitlichen Bezug. Deshalb ist auch der Aspekt "Sperrfrist" ausgehebelt. Auch nach Ablauf einer verhängten Sperrfrist (Strafgericht) kann in begründeten Fällen "Nichteignung" unterstellt werden. Damit ist dann der "Gebrauch" der ausländischen Fahrerlaubnis über diese (alternative) Schiene untersagbar. Deutschland wird also in Zukunft "Nichteignung" für alle vorsehen, denen die FE wegen einer schwerwiegenden Sache oder aus anderen üblichen Gründen entzogen wurde. Der EuGH hat klar bestritten, daß es sich bei der Wiedererteilung einer FE durch ein EU-ausländisches StVa um eine "alternative Schiene" handelt, die nach Belieben untersagbar ist. Er sagt, daß die Anordnungen gleichwertig sind. Gerade weil "Nichteignung" eine (widerlegbare ![]() Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Die FAQ zum Thema ist fertig und kann bestaunt werden unter:
FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Nach ausgiebiger Lektüre steht nun fest:
Ein fleißiger und objektiver Administrator hat die Angelegenheit angemessen zusammengefaßt ! Das dürfte wohl die beste Sammlung zum Thema "EuGH-Urteil" sein, die es gibt. Garatulation und Anerkennung !!! Besten Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4086 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 20.07.2004, 14:23) Nach ausgiebiger Lektüre steht nun fest: Ein fleißiger und objektiver Administrator hat die Angelegenheit angemessen zusammengefaßt ! Das dürfte wohl die beste Sammlung zum Thema "EuGH-Urteil" sein, die es gibt. Garatulation und Anerkennung !!! Besten Gruß, Joe Tolle Zusammenfassung aber leider nicht die Lösung !!!!! Schlauer bin ich jetzt auch nicht. Darf man jetzt seinen EU FS im Ausland machen und legal damit in der BRD fahren oder nicht ?????? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Das weis im Augenblick keiner so genau. Z.Zt. scheint es so zu sein, daß man es zwar nicht darf, im Falle eines Falles aber nicht unbedingt der §21 StVG greift
![]() -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Das weiß im Augenblick keiner so genau. Z.Zt. scheint es so zu sein, daß man es zwar nicht darf, im Falle eines Falles aber nicht unbedingt der §21 StVG greift ![]() SO kann man das jetzt nicht sagen. Bzw. man sagt es nur, um Leute vorsätzlich zu verunsichern! ![]() Eine rechtmäßig erworbene "echte" EU-FE ist in Deutschland in fast allen Fällen VOLL gültig. Ausnahmen: Nur, wenn die FE innerhalb der Sperrfrist erworben wurde oder aktuell eine Sperrfrist besteht, dann ist die FE auf jeden Fall ungültig. Dann droht auch ein Verfahren wegen Verstoß gegen §21StVG. In den Fällen, in denen die alte FE aufgrund von Eignungszweifel n eingezogen wurde, kann ein neues Verfahren zur Entziehung der FE eingeleitet werden. Ob diese Verfahren Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten. Bis zur vorläufigen oder entgültigen Entziehung ist die EU-FE gültig. Die Wohnsitzregelung und die Registrierungspflicht einiger Führerscheinklassen sollte noch beachtet werden. Ausserdem verbietet es sich von selbst, daß man mit aktuellen schweren Gebrechen, einer akuten Alkoholsucht oder bei schwerwiegenden psychischen Problemen nicht so ohne Weiteres am Strassenverkehr teilnehmen darf - das gilt auch schon vor dem Einschreiten einer Behörde, da jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist, alle Risiken, die zu einer Gefährdung beitragen könnten, zu minimieren ... s.a. §1 StVO ... That´s it! ![]() Greetz, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 21.07.2004 Wohnort: Starnberg City Mitglieds-Nr.: 4420 ![]() |
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe folgendes "Problem" Mir wurde im Jahre 1999 der Führerschein auf grund von 19 Punkten Entzogen. Eine Sperrfrisst ist nicht mehr vorhanden/abgelaufen. Zur wiedererteilung muß ich eine MPU machen. Da diese nach der Umstellung zum Euro schlagartig teuerer geworden ist, suche ich nach alternativen. Ich habe diesen Thread mehr oder weniger verfolgt, was ich jetzt aber erfahren habe ist, das jetzt (seit ein paar Tagen!) ein neues Gesetz verabschiedet wurde, welches a. die 185 Tage regelung endgültig vom Tisch geräumt hat, und b. auch die Geschichte mit der Fahrtauglicheit ganz klar geregelt hat. Meine frage, hat jemand von Euch davon gehört, bzw hat eine Ahnung wo ich mich da genau reinlesen kann? Ich habe davon von einem Freund erfahren, dieser wiederum hat es im Fernsehen gesehen. Leider finde ich im Netz nichts zu dem NEUEN Urteil:-( Bin für Tipps dankbar Gruß, SirGottfried |
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#514
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Zitat (SirGottfried @ 21.07.2004, 13:05) Leider finde ich im Netz nichts zu dem NEUEN Urteil:-( Kein Wunder, denn das gibt es gar nicht ![]() -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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#515
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
@ SirGottfried:
Das aktuellste bekannte Urteil ist das Urteil des EuGH/Luxemburg vom 29.04.04, über das hier bereits ausführlichst diskutiert wurde ... Einfach diesen Thread weiterlesen oder hier klicken. Gruß, Joe ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Gast_guest_* |
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#516
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hallo,
muss eine sache loswerden: also wer es schafft 19 punkte zu sammeln, der darf! kein auto mehr fahren!!!!!!!!!! dieser jemand muss äußerst dähmlich sein oder einfach ein raser beide sorten will ich nicht auf der starsse haben. bei dir mein ***** *****, ist die mpu völlig zu recht. mfg -------------------- *** Anmerkung Admin: Unabhängig von den kritisierten 19 Punkten bitte ich um einen gepflegten Diskussionsstil. Sachliche Kritik ist erwünscht und meist auch wirkungsvoller, da es Raum lässt, sich darüber auszutauschen. SirGottfried hat i.ü. eine Frage geklärt haben wollen, die ihm einen legalen Weg (eben auf Grundlage eines EuGH-Urteils) aufzeigen sollte. Da die "Eignungsfrage" trotz Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland weiterhin von den Behörden gestellt werden könnte, droht ihm die Gebrauchsuntersagung für das Bundesgebiet -> Infos hierzu in der FAQ: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik). Gruss Rolf :-) Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 22.07.2004, 20:25 |
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#517
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo.
Natürlich sind 19 Punkte eine Menge Holz, 2,20%o ja auch, völlig zugedröhnt ja sowieso und voll auf Speed und Extacy auch ... ... aber untauglich auf Lebenszeit oder von Amtes Gnaden abhängig ? Wenn wir an dem Punkt sind, wo das Urteil des EuGH greift, dann sind die Strafen - die sicher auch verdient waren - verbüßt oder gezahlt, dann sind die Maßnahmen zur Sicherung und Besserung zeitlich erledigt . Und dann kann eine EU-Behörde einen neuen Führerschein ausstellen! Wann der gilt und wie der gilt - oder warum nicht - das haben wir jetzt hinreichend geklärt. Müssen wir uns da wirklich "olle Kamellen" um die Ohren hauen ? Ich bin sehr zuversichtlich, daß Unverbesserliche ihren neuen Führerschein auch bald wieder verlieren werden. Wer für 19 Punkte Mist baut oder so lange säuft, daß er mit 2,20%o noch gerade sitzen kann oder so realitätsfern lebt, daß er das Leben nur noch zugedröhnt erlebt, der fällt einfach auf - irgendwo, irgendwann - wenn er sein Leben nicht deutlich hinterfragt und als Ergebnis auch ändert. Wollen wir einfach nur alle hoffen, daß in der Zwischenzeit nichts passiert ... ![]() ... doch dieses Risiko sind wir denjenigen schuldig, die ihr Leben geändert haben und in Zukunft verantwortungsbewußter mit Fahrzeugen umgehen - auch wenn sie dies nicht in einer MPU nachgewiesen haben sollten. Denn: Mobilität ist ein Grundrecht! ![]() Ciao, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Guest_* |
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#518
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Die Mobilität bleibt ja......mit ÖPNV, Fahrrad oder den Naturgegebenen Fortbewegungsmitteln, den Beinen
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Gast_Gast_Bernd_* |
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Beitrag
#519
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Guten Morgen zusammen,
Ich habe meinen Führerschein auch in CZ gemacht schon vor 1 ½ Monate, hatte aber doch ein wenig Angst hier in DE zu Fahren, darauf hin habe ich mich entschlossen meinen Rechtsschutz anzurufen. Sie haben schon über die ganze EU Führerschein Sache bescheid gewusst, sollte ich in einer Verkehrskontrolle „Probleme“ bekommen bezahlt sogar mein Rechtschutz meine Anwalt kosten. Sie meinten der Führerschein muss hier anzuerkennen sein wenn ich keine Sperrfrist habe. Ich empfehle euch die wo noch immer unsicher sind einfach mal bei euren Rechtschutz Anzurufen manchmal wird sogar ein Beratungsgespräch bezahlt fragt einfach mal an. Man sollte auf keinen fall sich hier auf irgendwelche Forums Mitglieder verlassen man sollte sich dass von einen Fachmann sagen lassen. Ich möchte jetzt niemand hier angreifen aber manche lassen sich hier auch ziemlich schnell verunsichern von möglicherweise „MPU Beführwörter“….(Wer weiß wer hinter so einen Nick sich verbergt) Wenn jemand schon einen EU Führerschein besitz und noch immer sehr unsicher ist dann geht einfach mal zu einen Rechtsanwalt und lasst euch Beraten im Internet findet ihr viele die Spezialisiert sind für Verkehrsrecht. Manche Beantworten auch die Fragen gegen eine Gebühr von 20-40€ per E-Mail aber dass muss es einen schon wert sein. Aber am günstigsten ist es wie gesagt beim Rechtschutz bei mir war’s kostenlos. Viele Grüße Bernd PS. Bitte unterlasst die Fragen wo ich den Führerschein gemacht habe ich möchte hier keine Werbung machen. Auf diese Fragen werde ich grundsätzlich nicht Antworten jeder der ein wenig Schlau ist findet eine Fahrschule in einen EU Land ohne Probleme. |
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Beitrag
#520
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (Gast_Bernd @ 23.07.2004, 04:15) Sie meinten der Führerschein muss hier anzuerkennen sein wenn ich keine Sperrfrist habe. Ich empfehle euch die wo noch immer unsicher sind einfach mal bei euren Rechtschutz Anzurufen manchmal wird sogar ein Beratungsgespräch bezahlt fragt einfach mal an. [Zum 1000sten Mal] ![]() ... dann aber bitte ganz gezielt diese beiden Absätze abfragen: Zitat (Autor Rolf Tjardes; Auszug aus der FAQ zum EuGH-Urteil) [...] Auch wenn einem Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, welche nach Ablauf der nationalen Sperrfrist im Ausland erteilt wurde, vordem die nationale Fahrerlaubnis entzogen oder die Erteilung zurückgenommen wurde, so muss die Bundesrepublik diese Fahrerlaubnis anerkennen. Allerdings könnte sie - wie bei allen anderen Fahrerlaubnisinhabern auch!! - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Grundlage von § 46 i.V.m. § 11 bis 14 FeV in Frage stellen und ggf. einen Eignungsnachweis (MPU-Gutachten) anfordern. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, könnte der Gebrauch der FE behördlicherseits untersagt werden. Dieser Weg über § 46 FeV, also die Gebrauchsuntersagung wegen "Nichteignung", ist derzeit heftig umstritten. Das Urteil des EuGH kann unterschiedlich interpretiert werden. Jedenfalls waren die § 46 FeV-Bestimmungen nicht konkreter Bestandteil des Verfahrens, mit der Folge, dass bundesdeutsche Fahrerlaubnisbehörden bei der Nichtanerkennung nun nicht mehr automatisch auf § 28 FeV sondern bei "Eignungszweifeln" auf § 46 FeV abstellen und die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens ("MPU") verlangen. Diese Auslegung wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gestützt; [...] Ein paar Schreiben des BMVBW habe ich in der FAQ zitiert: Hier klicken Außerdem habe ich auf entsprechende Kommentare von Volker Kalus, Leiter der Führerscheinstelle Ludwigshafen, sowie von Rechtsanwalt Hettenbach, jurathek.de, verlinkt. Daneben liegen mir diverse gleichlautende juristische Fachbeiträge vor, die ich hier aus rechtlichen Gründen derzeit leider nicht wiedergeben kann. Der Vorwurf, bestimmte Diskussionsteilnehmer (z.B. Andreas, Brandt, Lustig) und meine Wenigkeit würden "Verunsicherung" betreiben, ist einfach nur absurd. Der Gast_Bernd möge sich doch bitte erst einmal mit den genannten Quellen auseinandersetzen. ![]() Gruss Rolf Tjardes FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) |
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#521
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Hallo,
gerade kam in der Drehscheibe/ZDF ein Beitrag zum Thema. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sagte seiner Meinung nach wäre es legitim mit einem EU-Führerschein hierzulande zu fahren, obwohl eine MPU vor WE ansteht. Einerseits klar, Anwälte wollen ja auch leben, andererseits ist es ebenso klar, das das Thema verzwickt ist. fyi IEE |
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#522
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 21.07.2004 Wohnort: Starnberg City Mitglieds-Nr.: 4420 ![]() |
Zitat (Gast_guest @ 22.07.2004, 20:25) hallo, muss eine sache loswerden: also wer es schafft 19 punkte zu sammeln, der darf! kein auto mehr fahren!!!!!!!!!! dieser jemand muss äußerst dähmlich sein oder einfach ein raser beide sorten will ich nicht auf der starsse haben. bei dir mein ***** *****, ist die mpu völlig zu recht. mfg -------------------- *** Anmerkung Admin: Unabhängig von den kritisierten 19 Punkten bitte ich um einen gepflegten Diskussionsstil. Sachliche Kritik ist erwünscht und meist auch wirkungsvoller, da es Raum lässt, sich darüber auszutauschen. SirGottfried hat i.ü. eine Frage geklärt haben wollen, die ihm einen legalen Weg (eben auf Grundlage eines EuGH-Urteils) aufzeigen sollte. Da die "Eignungsfrage" trotz Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland weiterhin von den Behörden gestellt werden könnte, droht ihm die Gebrauchsuntersagung für das Bundesgebiet -> Infos hierzu in der FAQ: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik). Gruss Rolf :-) Moin, klar kann ich die aussage verstehen, wenn jemand sagt, "wer 19 Punkte hat, ist nicht fähig am Strassenverkehr Teilzunehmen" Aber dann fragen ich mich natürlich wo der Unterschied besteht, ob jemand die MPU angeordnet bekommen hat, weil er Volltrunken ein Fahrzeug bewegt hat, oder jemand der zu schnell unterwegs war, bzw für "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" 6 Punkte bekommen hat. Man könnte bei diesem (meiner Meinung unötigen) Kommentar darauf schliessen, das es OK ist, durch alkohol am Steuer seinen Führerschein zu verlieren, nicht aber durch zu schnelles Fahren und fahren ohne gültige FE. Ich finde die Strafe war durchaus aussreichend (Geldstrafe, Jobverlußt) und ich habe daraus gelernt. Es gibt einen vorteil für Leute die wegen Alkohol zur MPU müssen, Die können Nachweisen, das Sie kein Alkohol mehr trinken, sprich das sich etwas in ihrem Leben verändert hat. Bei mir sieht das anders aus, ich weiß keine möglichkeit zu beweisen, das ich ruhiger und Verantwortungsbewußter geworden bin. Der Grund meiner frage war, das ich es nicht einsehe, diese horrenden Kosten für eine MPU auf mich zunehmen, den mal ehrlich, was beweist eine MPU? Abgesehen davon, das der Probant anscheinend viel Geld hat. Sorry, aber meiner Meinung nach geht es auch bei der MPU nur ums Geld, und davor möchte ich mich drücken. Zu DM zeiten sollte die MPU für mich 640 DM kosten (ohne Straftat 480 und mit halt 640) nun sind daraus plötzlich 549€ geworden, und das ist es was mich stört. Und wenn ich schon nicht gefragt werde, ob ich mehr Staaten in der EU haben möchte, so finde ich, kann ich auch versuchen einen Vorteil für mich daraus zuschlagen. Diese (und noch viel mehr) Probleme hat sich unsere Regierung selbst eingebrockt. So, ich habe aus einer zweiten Quelle erfahren, das es diesen Bericht Tatsächlich gab!!! Leider konnte auch diese Person mir nicht sagen wo ![]() Naja, ich suche weiter. Liebe Grüße, SirGottfried |
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#523
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo Sir Gottfried,
Zitat Bei mir sieht das anders aus, ich weiß keine möglichkeit zu beweisen, das ich ruhiger und Verantwortungsbewußter geworden bin. das ist ein sehr großes Problem. Vor allem, wenn der Gutachter die Zeit "zwischen den Auffälligkeiten und heute" (bei mir 8 Jahre) mit den Worten vom Tisch wischt " Die jahrelange Abstinenz von strafbaren Handlungen kann als Argument für eine Handlungsänderung nicht herhalten, da das Nichtbegehen von Straftaten eine Selbstverständlichkeit ist." HÄ?! Bei Dir sieht es also nicht anders aus, als bei anderen - kein Wunder, daß wir Alternativwege suchen. ![]() Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#524
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
[quote=SirGottfried,24.07.2004, 08:40] [QUOTE=Gast_guest,22.07.2004, 20:25]
So, ich habe aus einer zweiten Quelle erfahren, das es diesen Bericht Tatsächlich gab!!! Leider konnte auch diese Person mir nicht sagen wo ![]() [/quote] Logo, den Bericht gab es tatsächlich. http://www.zdf.de/ZDFde/einzelsendung/0,1970,2283460,00.html Leider gibt es kein Video dazu, nur eine Aufzählung der Inhalte. Aber der Anwalt ist dort namentlich genannt. Zum Schluss: ich will keine Werbung machen! Ich bin mir sicher, dass jeder engagierte Anwalt einen Problemfall mit einem EU-FS sehr gerne übernimmt. |
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Gast_Gast_fuchs_* |
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#525
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Hallo Alle!
Heute, 25.07.04, 22:45 Uhr müsste auf PRO 7 in "Focus TV" ein Beitrag zur FE im europ. Ausland kommen - schau mer mal, ob´s was Neus gibt... Gruß Fuchs |
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#526
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
hallo Leute,
kann mir BITTE jemand eine Fahrschule in Polen nennen, damit ich den führerschein GANZ einfach 50% billiger machen kann als hier in der BRD. habe keine probleme mit dem BRD führerschein, keine MPU oder ähnliches, ich hatte simple bis jetzt keinen führerschein und das geld wächst mir auch nicht aus den Ohren. ALSO mir geht es ausschließlich um die KOSTEN. meine email: ***** DANKE im voraus Bitte eine Adresse oder Telefon.NR in Polen wären Super Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 26.08.2008, 20:58
Bearbeitungsgrund: Emailadresse gelöscht
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#527
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
@mirko1: Schau dir die Sendung heute abend auf Pro7 an, Thema: Pappe aus Polen !
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#528
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Hi,
meiner Meinung nach hörte sich der Bericht auf Pro7 gut an, gut in dem Sinn das ein FS gemacht in z.B. Polen völlig in Ordnung ist und in D akzeptiert werden muss. Denn man muss wohl hinterfragen, was es bedeutet, dass ein EU-Dokument in jedem EU-Staat anerkannt werden muss. Muss nur das Dokument, d.h. das Papier oder die Pappe auf dem was steht anerkannt werden, oder muss nicht vielmehr auch die Bedeutung und der Sinn der hinter einem Dokument steht anerkannt werden? Und genau aus dieser Argumentation heraus werde ich meinen FS im EU-Ausland machen, vorher eine RS-Versicherung abschliessen, und dann guten Gewissens in D Auto fahren. Trotzdem werde ich in der nächsten Woche ein paar Polizeistationen abklappern und fragen, wie die aktuelle Handlungsdirektive seitens der Exekutive aussieht, nur um zu wissen was auf mich in einer VK zukommen könnte. Gruss IEE |
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#529
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo,
ich habe den Beitrag auf Pro7 auch gesehen und fand ihn ausgesprochen positiv. Was allerdings nicht angesprochen wurde war die Sache mit der eventuell nachträglichen Aberkennung über §46 FeV. Entweder, weil man das für zu abwegig hält - oder, weil das Focus-Team nicht alles recherchiert hat. Insofern sind wir alle auch nicht schlauer als vorher ... Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#530
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 26.07.2004, 09:33) ... oder, weil das Focus-Team nicht alles recherchiert hat. Willst Du daran zweifeln??? ![]() |
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#531
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4086 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 26.07.2004, 09:33) Hallo, ich habe den Beitrag auf Pro7 auch gesehen und fand ihn ausgesprochen positiv. Was allerdings nicht angesprochen wurde war die Sache mit der eventuell nachträglichen Aberkennung über §46 FeV. Entweder, weil man das für zu abwegig hält - oder, weil das Focus-Team nicht alles recherchiert hat. Insofern sind wir alle auch nicht schlauer als vorher ... Gruß, Joe Darüber wurde am Ende des Berichtes schon gesprochen. Es hieß das die Führerscheine wieder eingezogen werden könnten wenn der EUGH ein Urteil gegen Polen bzw. die ausstellenden EU Staaten fällt. Das könnte allerdings mehrere Jahre dauern und wie soll dann noch jemand feststellen ob die 185 Tage eingehalten wurden ? Also mein Fazit ist das es im Moment sicher ist mit einer EU Pappe hier zu fahren, es ist zumindest kein Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Polizei kann bei einer Kontrolle nichts machen. Die Polen werden die Scheine nicht wieder einziehen weil sie hier eine grosse Einnahme Quelle für sich sehen. Allerdings gibt es schon einige unseriöse Anbieter die auf diesen Zug aufgesprungen sind und den schnellen Euro verdienen wollen. Hier ist also weiterhin allergrösste Vorsicht geboten !!!! |
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#532
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Rechts an Wald @ 26.07.2004, 10:01) Darüber wurde am Ende des Berichtes schon gesprochen. Es hieß das die Führerscheine wieder eingezogen werden könnten wenn der EUGH ein Urteil gegen Polen bzw. die ausstellenden EU Staaten fällt. Das könnte allerdings mehrere Jahre dauern und wie soll dann noch jemand feststellen ob die 185 Tage eingehalten wurden ? Nein, das ist damit nicht gemeint. Es geht um die Aberkennung des Rechtes gem. § 46 FeV durch die deutsche FS-Stelle. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#533
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Insofern sind wir alle auch nicht schlauer als vorher ... Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_mllm_* |
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#534
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ich würde mal sagen ist sowieso nur interesant für diejenigen die noch gar keinen FS haben
oder für die bei denen die sperrfrist schon abgefaufen ist und p.s. @all wenn der ruf der MPU nicht so schlecht wäre (urchfall quote) wäre der ganze schmarn nicht nötig gruss martin |
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Gast_Ulla_* |
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#535
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HalloFreunde! Noch ein Tipp, den ich in einem anderer Thread gelesen habe:
1. Rechtschutz abschließen, 2. Polen-Pappe kopieren und vom Notar beglaubigen lassen, 3. bei einer Kontrolle nur die Kopie vorlegen (ist eine OWI). Übereifrige Beamte könnten nämlich sonst die wertvolle Pappe wegnehmen... und das wäre doch schade ![]() |
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#536
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat 2. Polen-Pappe kopieren und vom Notar beglaubigen lassen, Interessanter Hinweis - Frage an unsere Rechtskundigen: Ist das denn überhaupt eine zulässige Form eines Nachweises ? Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, daß eine "private" Kopie ein amtliches Dokument ersetzen soll. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#537
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, daß eine "private" Kopie ein amtliches Dokument ersetzen soll. Da hast Du auch recht. Grundsätzlich ist das Original mitzuführen. Allerdings liegen die Kosten von 10 EUR für das Verwarnungsgeld ja noch im bezahlbaren Bereich. Es soll ja auch Polizisten geben, die eine Kopie akzeptieren. Alleine der Notarstempel ändert aber nichts daran, dass im Zweifel die 10 EUR zu zahlen sind... ![]() -------------------- |
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#538
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (Ulla @ 26.07.2004, 22:43) 3. bei einer Kontrolle nur die Kopie vorlegen (ist eine OWI). Übereifrige Beamte könnten nämlich sonst die wertvolle Pappe wegnehmen... und das wäre doch schade ![]() Welche dann halt auf der Wache eingezogen werden, wenn du wegen der Kopie nochmal dort hin musst. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#539
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Zitat Welche dann halt auf der Wache eingezogen werden, wenn du wegen der Kopie nochmal dort hin musst. Tolle Ideen habt Ihr so ... Wenn es eine Owi ist, dann reicht das Bussgeld. Warum sollte ich nochmal zur Wache ? Und warum sollte der originale Führerschein eingezogen werden ? Ist es ein EU-Führerschein, dann ist es ein amtliches Dokument über den Nachweis einer vorhandenen Fahrerlaubnis, welches erstmal anerkannt werden muß und nur unter bestimmten Bedingungen (Straftat) beschlagnahmt werden kann. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#540
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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 02:30) Warum sollte ich nochmal zur Wache ? Um die Echtheit des Originalführerscheines zu überprüfen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#541
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Zitat Um die Echtheit des Originalführerscheines zu überprüfen. Ach - echt ? Warum muß die Echtheit eines Originalführerscheins geprüft werden, wenn ich eine notariell beglaubigte Kopie habe und wenn ich wie jeder, der keinen FS dabei hat, meine 10 EUR bezahlt habe ? Denn der Vorgang wird an das zuständige Strassenverkehrsamt weitergeleitet und von dort aus wird überprüft, ob eine FE vorliegt, ob der Führerschein echt ist und ob ich ihn hätte benutzen dürfen. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 10:21) Warum muß die Echtheit eines Originalführerscheins geprüft werden, wenn ich eine notariell beglaubigte Kopie habe und wenn ich wie jeder, der keinen FS dabei hat, meine 10 EUR bezahlt habe ? Weil ein Notar i. d. R. nicht die Möglichkeiten und die Kenntnisse hat, einen Führerschein auf Echtheit zu überprüfen. Der Notar bestätigt auch nur, dass die Kopie mit dem ihm vorgelegten FS übereinstimmt, er bestätigt nicht die Echtheit des FS -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#543
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Ganz einfach, weil du das Original auf Verlangen auszuhändigen hast (§4 Abs. 2 FeV).
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#544
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... und wenn ich das Original verloren habe ???
![]() (Laßt stecken, Jungs, ist schon klar! Nur so ein flatus cerebri ...) Egal. Liegt gegen mich nichts vor, dann kann ich den Führerschein vorzeigen. Wird er mit irgendeinem Vorwand beschlagnahmt bzw. anderweitig kassiert, kann ich mich dagegen zur Wehr setzen - z.B. unter Zuhilfenahme eines Anwalts z.B. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Ulla_* |
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Beitrag
#545
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Also Junx, ich stelle mir das pratisch vor:
erst zeige ich den Beamten bei einer Kontrolle die Kopie. Wenn ich dann noch zur Wache muß, um die Echtheit der Pappe überprüfen zu lassen, nehme ich meinen Rechtanwalt mit. ![]() |
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#546
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ich will ja niemandem zunahe treten: Das sind doch Phantastereien für einen Fall "Wenn", die überhaupt nicht relevant sind.
Entweder die FE und der FS sind gültig, dann hat niemand etwas zu befürchten. Dann braucht man keine Kopien und keinen Anwalt. Jedenfalls zunächst nicht. Wird dieser gültige FS eingezogen, dann kann man natürlich dagegen vorgehen - auch mithilfe von Anwälten. Oder der FS wird nicht anerkannt. Dann helfen auch keine Tricks ... Aber ich weiß auch gar nicht, was hier wieder konstruiert wird: Eine EU-Fahrerlaubnis muß zunächst einmal anerkannt werden. Das Urteil gibt hinreichend Auskunft darüber. Hat man keinen deutschen Wohnsitz , sondern lebt im Aussteller-Land, dann hat man sowieso nichts zu befürchten - schon gar nicht, wenn man nie Ärger mit deutschen Behörden bezüglich des Scheines hatte. Hatte man mal Ärger und ist die Sperrfrist abgelaufen, dann könnte eventuell die FeB weitere Maßnahmen einleiten, wenn sie informiert wird. Man sollte dann nicht unbedingt mit einem deutschen Fahrzeug unterwegs sein ... Hat man einen deutschen Wohnsitz und wird kontrolliert, wird der Polizist erstmal mit dem FS-Inhaber ein Gespräch führen. Erst wenn da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der FE und des FS auftauchen werden weitere Schritte - wie die Benachrichtigung der Heimat FeB eingeleitet. Und die entscheidet dann, was weiter geschieht. Handelt es sich um eine normale Verkehrskontrolle, dann wird die Weiterfahrt möglich sein. Handelt es sich um den Verdacht einer Straftat, kann natürlich, wie bei jedem Deutschen mit deutschen Papieren auch, der FS sichergestellt werden und es folgt die normale Überprüfungsprozedur etc.pp. Für den Fall der Fälle gilt noch: Gegen eine unrechtmäßige Beschlagnahmung des Führerscheins kann man sich zur Wehr setzen und gerichtlich die Herausgabe verlangen. Dann wird die Klärung des Problems auch recht zügig erfolgen... Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#547
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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 10:47) ... und wenn ich das Original verloren habe ??? ![]() (Laßt stecken, Jungs, ist schon klar! Nur so ein flatus cerebri ...) Egal. Liegt gegen mich nichts vor, dann kann ich den Führerschein vorzeigen. Wird er mit irgendeinem Vorwand beschlagnahmt bzw. anderweitig kassiert, kann ich mich dagegen zur Wehr setzen - z.B. unter Zuhilfenahme eines Anwalts z.B. Gruß, Joe Genau so läuft's. ![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 13:23) Hat man einen deutschen Wohnsitz und wird kontrolliert, wird der Polizist erstmal mit dem FS-Inhaber ein Gespräch führen. Erst wenn da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der FE und des FS auftauchen werden weitere Schritte - wie die Benachrichtigung der Heimat FeB eingeleitet. Und die entscheidet dann, was weiter geschieht. Handelt es sich um eine normale Verkehrskontrolle, dann wird die Weiterfahrt möglich sein... Tja, und wenn sich der übereifrige Beamte stur stellt, und einfach den Standartspruch sagt: Ich kann doch als Polizist nicht jedes Urteil kennen! Dann hast du wahrscheinlich grosse Lust dem Typen auch ans Schienbein zu treten, was du aber besseren Wissens sein lässt. Sondern du wirst dich beugen und mit Sicherheit nicht weiterfahren können, weil er dir die Pappe und vielleicht sogar den Schlüssel vor Ort wegnimmt (geht bestimmt, weil Gefahr in Verzuge). Dann bleibt dir nur noch einen Kumpel anzurufen, der dir den Zweitschlüssel bringt, und solange zu warten bis die Polizei weg ist. (Na prima, hoffentlich keine wichtigen Termine verpasst...) Zuguterletzt hast du aber bestimmt eine Verkehrs-RS, und zumindest bleiben dir die Anwaltskosten erspart. Mann oh mann, was das alles kostet... Gruss IEE |
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#549
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Sondern du wirst dich beugen und mit Sicherheit nicht weiterfahren können, weil er dir die Pappe und vielleicht sogar den Schlüssel vor Ort wegnimmt (geht bestimmt, weil Gefahr in Verzuge). Dann bleibt dir nur noch einen Kumpel anzurufen, der dir den Zweitschlüssel bringt, und solange zu warten bis die Polizei weg ist. (Na prima, hoffentlich keine wichtigen Termine verpasst...) Nochmal: Werde ich kontrolliert, habe ich einen Führerschein - einen polnischen z.B. als Nachweis einer polnischen FE. Der Polizist kontrolliert über die Wache die KBA-Daten. Dort erfährt er, daß keine Sperre mehr gegen mich vorliegt aber die FE 1997 entzogen wurde. Offensichtlich wurde zwischenzeitlich eine polnische FE erteilt, sonst hätte ich keinen polnischen Führerschein. Er wird mich fragen, unter welchen Bedingungen der Führerschein ausgestellt wurde. Ich werde ihm sagen, daß ich dort gelebt und gearbeitet habe. Aus meinen Angaben kann er auch entnehmen, daß ich inzwischen wieder in Deutschland lebe. Liegt gegen mich nichts vor, MUSS er mich weiterfahren lassen. Aber er kann bzw. soll eine Meldung an das für mich zuständige Strassenverkehrsamt schicken, daß er mich - obwohl ich nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis bin - mit einem polnischen Führerschein angetroffen hat. Die Behörde überprüft, ob eine polnische Fahrerlaubnis besteht und der Führerschein echt ist. Ist das der Fall, dann kommt "Fahren ohne Fahrerlaubnis" schonmal nicht in Betracht. Als nächstes überprüft die Behörde, ob sie mir denn auch eine Fahrerlaubnis erteilt hätte und stellt fest, daß sie Eignungsbedenken gehegt hätte. Nach dem, was ich hier bisher herausgehört habe, befürchte ich, wird die Behörde mir ihre Bedenken gemäß Verfahren zu §46FeV mitteilen und mich auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist eine MPU zu machen und wird mir verbieten, von meiner polnischen Fahrerlaubnis vorläufig Gebrauch zu machen. DAS ist dann der Moment, wo ich meinen Anwalt und meine Rechtsschutzversicherung einschalten werde ... ![]() Denn gemäß EuGH sind diejenigen nationalen Vorschriften, die zum Ziel haben, eine Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit nicht anzuerkennen, wertlos und verstoßen gegen einschlägiges EU-Recht - und dazu gehört auch der §46FeV. (Falls da wieder einer an meiner Kompetenz zweifeln will: Ich habe einen anerkannten Verkehrsanwalt dazu befragt und der sieht das ganz genauso.) ![]() Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Beitrag
#550
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 17:53) (Falls da wieder einer an meiner Kompetenz zweifeln will Ja, ich.... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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