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Beitrag
#521
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Hallo,
gerade kam in der Drehscheibe/ZDF ein Beitrag zum Thema. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sagte seiner Meinung nach wäre es legitim mit einem EU-Führerschein hierzulande zu fahren, obwohl eine MPU vor WE ansteht. Einerseits klar, Anwälte wollen ja auch leben, andererseits ist es ebenso klar, das das Thema verzwickt ist. fyi IEE |
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#522
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 21.07.2004 Wohnort: Starnberg City Mitglieds-Nr.: 4420 ![]() |
Zitat (Gast_guest @ 22.07.2004, 20:25) hallo, muss eine sache loswerden: also wer es schafft 19 punkte zu sammeln, der darf! kein auto mehr fahren!!!!!!!!!! dieser jemand muss äußerst dähmlich sein oder einfach ein raser beide sorten will ich nicht auf der starsse haben. bei dir mein ***** *****, ist die mpu völlig zu recht. mfg -------------------- *** Anmerkung Admin: Unabhängig von den kritisierten 19 Punkten bitte ich um einen gepflegten Diskussionsstil. Sachliche Kritik ist erwünscht und meist auch wirkungsvoller, da es Raum lässt, sich darüber auszutauschen. SirGottfried hat i.ü. eine Frage geklärt haben wollen, die ihm einen legalen Weg (eben auf Grundlage eines EuGH-Urteils) aufzeigen sollte. Da die "Eignungsfrage" trotz Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland weiterhin von den Behörden gestellt werden könnte, droht ihm die Gebrauchsuntersagung für das Bundesgebiet -> Infos hierzu in der FAQ: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik). Gruss Rolf :-) Moin, klar kann ich die aussage verstehen, wenn jemand sagt, "wer 19 Punkte hat, ist nicht fähig am Strassenverkehr Teilzunehmen" Aber dann fragen ich mich natürlich wo der Unterschied besteht, ob jemand die MPU angeordnet bekommen hat, weil er Volltrunken ein Fahrzeug bewegt hat, oder jemand der zu schnell unterwegs war, bzw für "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" 6 Punkte bekommen hat. Man könnte bei diesem (meiner Meinung unötigen) Kommentar darauf schliessen, das es OK ist, durch alkohol am Steuer seinen Führerschein zu verlieren, nicht aber durch zu schnelles Fahren und fahren ohne gültige FE. Ich finde die Strafe war durchaus aussreichend (Geldstrafe, Jobverlußt) und ich habe daraus gelernt. Es gibt einen vorteil für Leute die wegen Alkohol zur MPU müssen, Die können Nachweisen, das Sie kein Alkohol mehr trinken, sprich das sich etwas in ihrem Leben verändert hat. Bei mir sieht das anders aus, ich weiß keine möglichkeit zu beweisen, das ich ruhiger und Verantwortungsbewußter geworden bin. Der Grund meiner frage war, das ich es nicht einsehe, diese horrenden Kosten für eine MPU auf mich zunehmen, den mal ehrlich, was beweist eine MPU? Abgesehen davon, das der Probant anscheinend viel Geld hat. Sorry, aber meiner Meinung nach geht es auch bei der MPU nur ums Geld, und davor möchte ich mich drücken. Zu DM zeiten sollte die MPU für mich 640 DM kosten (ohne Straftat 480 und mit halt 640) nun sind daraus plötzlich 549€ geworden, und das ist es was mich stört. Und wenn ich schon nicht gefragt werde, ob ich mehr Staaten in der EU haben möchte, so finde ich, kann ich auch versuchen einen Vorteil für mich daraus zuschlagen. Diese (und noch viel mehr) Probleme hat sich unsere Regierung selbst eingebrockt. So, ich habe aus einer zweiten Quelle erfahren, das es diesen Bericht Tatsächlich gab!!! Leider konnte auch diese Person mir nicht sagen wo ![]() Naja, ich suche weiter. Liebe Grüße, SirGottfried |
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#523
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo Sir Gottfried,
Zitat Bei mir sieht das anders aus, ich weiß keine möglichkeit zu beweisen, das ich ruhiger und Verantwortungsbewußter geworden bin. das ist ein sehr großes Problem. Vor allem, wenn der Gutachter die Zeit "zwischen den Auffälligkeiten und heute" (bei mir 8 Jahre) mit den Worten vom Tisch wischt " Die jahrelange Abstinenz von strafbaren Handlungen kann als Argument für eine Handlungsänderung nicht herhalten, da das Nichtbegehen von Straftaten eine Selbstverständlichkeit ist." HÄ?! Bei Dir sieht es also nicht anders aus, als bei anderen - kein Wunder, daß wir Alternativwege suchen. ![]() Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#524
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
[quote=SirGottfried,24.07.2004, 08:40] [QUOTE=Gast_guest,22.07.2004, 20:25]
So, ich habe aus einer zweiten Quelle erfahren, das es diesen Bericht Tatsächlich gab!!! Leider konnte auch diese Person mir nicht sagen wo ![]() [/quote] Logo, den Bericht gab es tatsächlich. http://www.zdf.de/ZDFde/einzelsendung/0,1970,2283460,00.html Leider gibt es kein Video dazu, nur eine Aufzählung der Inhalte. Aber der Anwalt ist dort namentlich genannt. Zum Schluss: ich will keine Werbung machen! Ich bin mir sicher, dass jeder engagierte Anwalt einen Problemfall mit einem EU-FS sehr gerne übernimmt. |
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Gast_Gast_fuchs_* |
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#525
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Hallo Alle!
Heute, 25.07.04, 22:45 Uhr müsste auf PRO 7 in "Focus TV" ein Beitrag zur FE im europ. Ausland kommen - schau mer mal, ob´s was Neus gibt... Gruß Fuchs |
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#526
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
hallo Leute,
kann mir BITTE jemand eine Fahrschule in Polen nennen, damit ich den führerschein GANZ einfach 50% billiger machen kann als hier in der BRD. habe keine probleme mit dem BRD führerschein, keine MPU oder ähnliches, ich hatte simple bis jetzt keinen führerschein und das geld wächst mir auch nicht aus den Ohren. ALSO mir geht es ausschließlich um die KOSTEN. meine email: ***** DANKE im voraus Bitte eine Adresse oder Telefon.NR in Polen wären Super Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 26.08.2008, 20:58
Bearbeitungsgrund: Emailadresse gelöscht
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#527
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
@mirko1: Schau dir die Sendung heute abend auf Pro7 an, Thema: Pappe aus Polen !
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#528
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Hi,
meiner Meinung nach hörte sich der Bericht auf Pro7 gut an, gut in dem Sinn das ein FS gemacht in z.B. Polen völlig in Ordnung ist und in D akzeptiert werden muss. Denn man muss wohl hinterfragen, was es bedeutet, dass ein EU-Dokument in jedem EU-Staat anerkannt werden muss. Muss nur das Dokument, d.h. das Papier oder die Pappe auf dem was steht anerkannt werden, oder muss nicht vielmehr auch die Bedeutung und der Sinn der hinter einem Dokument steht anerkannt werden? Und genau aus dieser Argumentation heraus werde ich meinen FS im EU-Ausland machen, vorher eine RS-Versicherung abschliessen, und dann guten Gewissens in D Auto fahren. Trotzdem werde ich in der nächsten Woche ein paar Polizeistationen abklappern und fragen, wie die aktuelle Handlungsdirektive seitens der Exekutive aussieht, nur um zu wissen was auf mich in einer VK zukommen könnte. Gruss IEE |
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#529
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo,
ich habe den Beitrag auf Pro7 auch gesehen und fand ihn ausgesprochen positiv. Was allerdings nicht angesprochen wurde war die Sache mit der eventuell nachträglichen Aberkennung über §46 FeV. Entweder, weil man das für zu abwegig hält - oder, weil das Focus-Team nicht alles recherchiert hat. Insofern sind wir alle auch nicht schlauer als vorher ... Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#530
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 26.07.2004, 09:33) ... oder, weil das Focus-Team nicht alles recherchiert hat. Willst Du daran zweifeln??? ![]() |
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#531
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4086 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 26.07.2004, 09:33) Hallo, ich habe den Beitrag auf Pro7 auch gesehen und fand ihn ausgesprochen positiv. Was allerdings nicht angesprochen wurde war die Sache mit der eventuell nachträglichen Aberkennung über §46 FeV. Entweder, weil man das für zu abwegig hält - oder, weil das Focus-Team nicht alles recherchiert hat. Insofern sind wir alle auch nicht schlauer als vorher ... Gruß, Joe Darüber wurde am Ende des Berichtes schon gesprochen. Es hieß das die Führerscheine wieder eingezogen werden könnten wenn der EUGH ein Urteil gegen Polen bzw. die ausstellenden EU Staaten fällt. Das könnte allerdings mehrere Jahre dauern und wie soll dann noch jemand feststellen ob die 185 Tage eingehalten wurden ? Also mein Fazit ist das es im Moment sicher ist mit einer EU Pappe hier zu fahren, es ist zumindest kein Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Polizei kann bei einer Kontrolle nichts machen. Die Polen werden die Scheine nicht wieder einziehen weil sie hier eine grosse Einnahme Quelle für sich sehen. Allerdings gibt es schon einige unseriöse Anbieter die auf diesen Zug aufgesprungen sind und den schnellen Euro verdienen wollen. Hier ist also weiterhin allergrösste Vorsicht geboten !!!! |
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#532
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Rechts an Wald @ 26.07.2004, 10:01) Darüber wurde am Ende des Berichtes schon gesprochen. Es hieß das die Führerscheine wieder eingezogen werden könnten wenn der EUGH ein Urteil gegen Polen bzw. die ausstellenden EU Staaten fällt. Das könnte allerdings mehrere Jahre dauern und wie soll dann noch jemand feststellen ob die 185 Tage eingehalten wurden ? Nein, das ist damit nicht gemeint. Es geht um die Aberkennung des Rechtes gem. § 46 FeV durch die deutsche FS-Stelle. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#533
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Insofern sind wir alle auch nicht schlauer als vorher ... Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_mllm_* |
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#534
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ich würde mal sagen ist sowieso nur interesant für diejenigen die noch gar keinen FS haben
oder für die bei denen die sperrfrist schon abgefaufen ist und p.s. @all wenn der ruf der MPU nicht so schlecht wäre (urchfall quote) wäre der ganze schmarn nicht nötig gruss martin |
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Gast_Ulla_* |
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#535
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HalloFreunde! Noch ein Tipp, den ich in einem anderer Thread gelesen habe:
1. Rechtschutz abschließen, 2. Polen-Pappe kopieren und vom Notar beglaubigen lassen, 3. bei einer Kontrolle nur die Kopie vorlegen (ist eine OWI). Übereifrige Beamte könnten nämlich sonst die wertvolle Pappe wegnehmen... und das wäre doch schade ![]() |
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#536
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat 2. Polen-Pappe kopieren und vom Notar beglaubigen lassen, Interessanter Hinweis - Frage an unsere Rechtskundigen: Ist das denn überhaupt eine zulässige Form eines Nachweises ? Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, daß eine "private" Kopie ein amtliches Dokument ersetzen soll. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#537
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Zitat Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, daß eine "private" Kopie ein amtliches Dokument ersetzen soll. Da hast Du auch recht. Grundsätzlich ist das Original mitzuführen. Allerdings liegen die Kosten von 10 EUR für das Verwarnungsgeld ja noch im bezahlbaren Bereich. Es soll ja auch Polizisten geben, die eine Kopie akzeptieren. Alleine der Notarstempel ändert aber nichts daran, dass im Zweifel die 10 EUR zu zahlen sind... ![]() -------------------- |
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#538
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Zitat (Ulla @ 26.07.2004, 22:43) 3. bei einer Kontrolle nur die Kopie vorlegen (ist eine OWI). Übereifrige Beamte könnten nämlich sonst die wertvolle Pappe wegnehmen... und das wäre doch schade ![]() Welche dann halt auf der Wache eingezogen werden, wenn du wegen der Kopie nochmal dort hin musst. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#539
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Zitat Welche dann halt auf der Wache eingezogen werden, wenn du wegen der Kopie nochmal dort hin musst. Tolle Ideen habt Ihr so ... Wenn es eine Owi ist, dann reicht das Bussgeld. Warum sollte ich nochmal zur Wache ? Und warum sollte der originale Führerschein eingezogen werden ? Ist es ein EU-Führerschein, dann ist es ein amtliches Dokument über den Nachweis einer vorhandenen Fahrerlaubnis, welches erstmal anerkannt werden muß und nur unter bestimmten Bedingungen (Straftat) beschlagnahmt werden kann. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 02:30) Warum sollte ich nochmal zur Wache ? Um die Echtheit des Originalführerscheines zu überprüfen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#541
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Zitat Um die Echtheit des Originalführerscheines zu überprüfen. Ach - echt ? Warum muß die Echtheit eines Originalführerscheins geprüft werden, wenn ich eine notariell beglaubigte Kopie habe und wenn ich wie jeder, der keinen FS dabei hat, meine 10 EUR bezahlt habe ? Denn der Vorgang wird an das zuständige Strassenverkehrsamt weitergeleitet und von dort aus wird überprüft, ob eine FE vorliegt, ob der Führerschein echt ist und ob ich ihn hätte benutzen dürfen. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 10:21) Warum muß die Echtheit eines Originalführerscheins geprüft werden, wenn ich eine notariell beglaubigte Kopie habe und wenn ich wie jeder, der keinen FS dabei hat, meine 10 EUR bezahlt habe ? Weil ein Notar i. d. R. nicht die Möglichkeiten und die Kenntnisse hat, einen Führerschein auf Echtheit zu überprüfen. Der Notar bestätigt auch nur, dass die Kopie mit dem ihm vorgelegten FS übereinstimmt, er bestätigt nicht die Echtheit des FS -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#543
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Ganz einfach, weil du das Original auf Verlangen auszuhändigen hast (§4 Abs. 2 FeV).
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#544
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... und wenn ich das Original verloren habe ???
![]() (Laßt stecken, Jungs, ist schon klar! Nur so ein flatus cerebri ...) Egal. Liegt gegen mich nichts vor, dann kann ich den Führerschein vorzeigen. Wird er mit irgendeinem Vorwand beschlagnahmt bzw. anderweitig kassiert, kann ich mich dagegen zur Wehr setzen - z.B. unter Zuhilfenahme eines Anwalts z.B. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Ulla_* |
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Beitrag
#545
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Also Junx, ich stelle mir das pratisch vor:
erst zeige ich den Beamten bei einer Kontrolle die Kopie. Wenn ich dann noch zur Wache muß, um die Echtheit der Pappe überprüfen zu lassen, nehme ich meinen Rechtanwalt mit. ![]() |
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#546
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ich will ja niemandem zunahe treten: Das sind doch Phantastereien für einen Fall "Wenn", die überhaupt nicht relevant sind.
Entweder die FE und der FS sind gültig, dann hat niemand etwas zu befürchten. Dann braucht man keine Kopien und keinen Anwalt. Jedenfalls zunächst nicht. Wird dieser gültige FS eingezogen, dann kann man natürlich dagegen vorgehen - auch mithilfe von Anwälten. Oder der FS wird nicht anerkannt. Dann helfen auch keine Tricks ... Aber ich weiß auch gar nicht, was hier wieder konstruiert wird: Eine EU-Fahrerlaubnis muß zunächst einmal anerkannt werden. Das Urteil gibt hinreichend Auskunft darüber. Hat man keinen deutschen Wohnsitz , sondern lebt im Aussteller-Land, dann hat man sowieso nichts zu befürchten - schon gar nicht, wenn man nie Ärger mit deutschen Behörden bezüglich des Scheines hatte. Hatte man mal Ärger und ist die Sperrfrist abgelaufen, dann könnte eventuell die FeB weitere Maßnahmen einleiten, wenn sie informiert wird. Man sollte dann nicht unbedingt mit einem deutschen Fahrzeug unterwegs sein ... Hat man einen deutschen Wohnsitz und wird kontrolliert, wird der Polizist erstmal mit dem FS-Inhaber ein Gespräch führen. Erst wenn da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der FE und des FS auftauchen werden weitere Schritte - wie die Benachrichtigung der Heimat FeB eingeleitet. Und die entscheidet dann, was weiter geschieht. Handelt es sich um eine normale Verkehrskontrolle, dann wird die Weiterfahrt möglich sein. Handelt es sich um den Verdacht einer Straftat, kann natürlich, wie bei jedem Deutschen mit deutschen Papieren auch, der FS sichergestellt werden und es folgt die normale Überprüfungsprozedur etc.pp. Für den Fall der Fälle gilt noch: Gegen eine unrechtmäßige Beschlagnahmung des Führerscheins kann man sich zur Wehr setzen und gerichtlich die Herausgabe verlangen. Dann wird die Klärung des Problems auch recht zügig erfolgen... Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#547
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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 10:47) ... und wenn ich das Original verloren habe ??? ![]() (Laßt stecken, Jungs, ist schon klar! Nur so ein flatus cerebri ...) Egal. Liegt gegen mich nichts vor, dann kann ich den Führerschein vorzeigen. Wird er mit irgendeinem Vorwand beschlagnahmt bzw. anderweitig kassiert, kann ich mich dagegen zur Wehr setzen - z.B. unter Zuhilfenahme eines Anwalts z.B. Gruß, Joe Genau so läuft's. ![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 13:23) Hat man einen deutschen Wohnsitz und wird kontrolliert, wird der Polizist erstmal mit dem FS-Inhaber ein Gespräch führen. Erst wenn da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der FE und des FS auftauchen werden weitere Schritte - wie die Benachrichtigung der Heimat FeB eingeleitet. Und die entscheidet dann, was weiter geschieht. Handelt es sich um eine normale Verkehrskontrolle, dann wird die Weiterfahrt möglich sein... Tja, und wenn sich der übereifrige Beamte stur stellt, und einfach den Standartspruch sagt: Ich kann doch als Polizist nicht jedes Urteil kennen! Dann hast du wahrscheinlich grosse Lust dem Typen auch ans Schienbein zu treten, was du aber besseren Wissens sein lässt. Sondern du wirst dich beugen und mit Sicherheit nicht weiterfahren können, weil er dir die Pappe und vielleicht sogar den Schlüssel vor Ort wegnimmt (geht bestimmt, weil Gefahr in Verzuge). Dann bleibt dir nur noch einen Kumpel anzurufen, der dir den Zweitschlüssel bringt, und solange zu warten bis die Polizei weg ist. (Na prima, hoffentlich keine wichtigen Termine verpasst...) Zuguterletzt hast du aber bestimmt eine Verkehrs-RS, und zumindest bleiben dir die Anwaltskosten erspart. Mann oh mann, was das alles kostet... Gruss IEE |
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#549
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Zitat Sondern du wirst dich beugen und mit Sicherheit nicht weiterfahren können, weil er dir die Pappe und vielleicht sogar den Schlüssel vor Ort wegnimmt (geht bestimmt, weil Gefahr in Verzuge). Dann bleibt dir nur noch einen Kumpel anzurufen, der dir den Zweitschlüssel bringt, und solange zu warten bis die Polizei weg ist. (Na prima, hoffentlich keine wichtigen Termine verpasst...) Nochmal: Werde ich kontrolliert, habe ich einen Führerschein - einen polnischen z.B. als Nachweis einer polnischen FE. Der Polizist kontrolliert über die Wache die KBA-Daten. Dort erfährt er, daß keine Sperre mehr gegen mich vorliegt aber die FE 1997 entzogen wurde. Offensichtlich wurde zwischenzeitlich eine polnische FE erteilt, sonst hätte ich keinen polnischen Führerschein. Er wird mich fragen, unter welchen Bedingungen der Führerschein ausgestellt wurde. Ich werde ihm sagen, daß ich dort gelebt und gearbeitet habe. Aus meinen Angaben kann er auch entnehmen, daß ich inzwischen wieder in Deutschland lebe. Liegt gegen mich nichts vor, MUSS er mich weiterfahren lassen. Aber er kann bzw. soll eine Meldung an das für mich zuständige Strassenverkehrsamt schicken, daß er mich - obwohl ich nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis bin - mit einem polnischen Führerschein angetroffen hat. Die Behörde überprüft, ob eine polnische Fahrerlaubnis besteht und der Führerschein echt ist. Ist das der Fall, dann kommt "Fahren ohne Fahrerlaubnis" schonmal nicht in Betracht. Als nächstes überprüft die Behörde, ob sie mir denn auch eine Fahrerlaubnis erteilt hätte und stellt fest, daß sie Eignungsbedenken gehegt hätte. Nach dem, was ich hier bisher herausgehört habe, befürchte ich, wird die Behörde mir ihre Bedenken gemäß Verfahren zu §46FeV mitteilen und mich auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist eine MPU zu machen und wird mir verbieten, von meiner polnischen Fahrerlaubnis vorläufig Gebrauch zu machen. DAS ist dann der Moment, wo ich meinen Anwalt und meine Rechtsschutzversicherung einschalten werde ... ![]() Denn gemäß EuGH sind diejenigen nationalen Vorschriften, die zum Ziel haben, eine Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit nicht anzuerkennen, wertlos und verstoßen gegen einschlägiges EU-Recht - und dazu gehört auch der §46FeV. (Falls da wieder einer an meiner Kompetenz zweifeln will: Ich habe einen anerkannten Verkehrsanwalt dazu befragt und der sieht das ganz genauso.) ![]() Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 27.07.2004, 17:53) (Falls da wieder einer an meiner Kompetenz zweifeln will Ja, ich.... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#551
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... klar ...
![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#552
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Hi,
volle Anerkennung für den vorletzten Beitrag von strichachtdoktor, denke das ist argumentativ der beste Weg. Trotzdem ist man der Staatsgewalt bei einer VK ausgeliefert, da kannst du argumentieren wie du willst, der ![]() Gruss IEE |
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#553
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Eigentlich - wenn man sich das mal genau im Kopf zergehen läßt - ist im Fahrerlaubnisrecht, so wie es im Moment gehandhabt wird, gar nichts schlüssig.
So gilt eine Entziehung über Umwege überall, eine Erteilung aber schon lange nicht! In Deutschland orientiert man sich kaum an Gesetzen sondern Verordnungen und Durchführungsbestimmungen - die leicht schonmal was anderes sagen. Da ist eine verkehrsbezogene Fehlentscheidung ein Beweis für "charakterliche Ungeeignetheit", eine Vermutung aufgrund alter Einträge ein Grund zur Entziehung - obwohl man gar nicht zuständig ist ... - , umgekehrte Beweislast gilt in jedem Fall und zudem ist alles mit horrenden Kosten verbunden. Und da wundert sich tatsächlich jemand, wenn ein Betroffener jede Lücke für sich nutzt ? Eigentlich ist der Skandal hinter dem Urteil vom 29.04.04 nicht, daß etwas möglich scheint, was es nach Beamtendefinition nicht geben darf, sondern, daß Menschen nach Verbüßung einer Strafe, nach Ableistung einer "Maßnahme zur Sicherung und Besserung" nicht als geläutert gelten, sondern weiterhin kriminalisiert werden und selbst nach diesem recht eindeutigen Urteil jederzeit und überall Gefahr laufen, wieder mit irgendeinem Gesetz in Konflikt zu kommen - weil es einige so wollen ... Hält man die 185 Tage ein, hält man sich an die Spielregeln der EU und des EU-FE-Ausstellerlandes und hält man sich an die deutschen Regeln für den Strassenverkehr, so ist das keinesfalls die Garantie , in Zukunft kein Strafverfahren mehr wegen der Sache am Hals zu haben. Im Gegenteil: Fleißige Beamte, Staatsanwälte und Richter werden Überstunden machen, um es den Polen (NL,CZ,LIT etc.) zu "beweisen" - und dem "kleinen Wurm", der eigentlich nur alles richtig machen wollte, auch. Und das finde ich schlimm ... Armes Deutschland. ![]() Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Gast_Roland_* |
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#554
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DAS ist dann der Moment, wo ich meinen Anwalt und meine Rechtsschutzversicherung einschalten werde ... ... da ich nicht damit einverstanden sein werde, was mir die Behörde so vorwirft und vorschlägt ...
Das mag schon sein, aber leider bin ich da aus meiner Erfahrung im Verwaltungsverfahren besser (d.h. hier inhaltlich leider negativer) informiert.....: Die FS-Behörde wird Dir den Gebrauch Deiner ausländischen FE untersagen und sog. "Sofortvollzug" anordnen. Dies bedeutet, Du darfst eben sofort nicht mehr von dieser FE in Deutschland Gebrauch machen! Dann kannst Du zwar mit Anwalt zum Verwaltungsgericht gehen und beantragen, diesen Sofortvollzug wieder auszusetzen, um dann eben die MPU zu machen und in der Zeit bis zum Bestehen der MPU fahren zu dürfen. Die deutschen Verwaltungsgerichte können die Entscheidung über diesen (Deinen) Eil-Antrag jedoch über Wochen und Monate hinauszögern - was gleichbedeutend sein kann damit, dass Du in dieser Zeit genauso gut die MPU machen kannst. Realistisch muss man somit davon ausgehen, dass ab dem Zeitpunkt, da jemand mit einer ausländischen FE kontrolliert wird, diese innerhalb weniger Tage durch die FS-Behörde per Sofortvollzug außer Kraft gesetzt sein wird ... und dann wird eben erst im Nachhinein juristisch geklärt, ob dies rechtens ist oder nicht. In jedem Fall darfst Du dann ab weniger Tage nach der Verkehrskontrolle bis zum Bestehen der MPU nicht fahren!!! |
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Beitrag
#555
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Das mag schon sein, aber leider bin ich da aus meiner Erfahrung im Verwaltungsverfahren besser (d.h. hier inhaltlich leider negativer) informiert..... Ist das so ?! Ich hatte ja bereits geschrieben: Zitat Nach dem, was ich hier bisher herausgehört habe, befürchte ich, wird die Behörde mir ihre Bedenken gemäß Verfahren zu §46FeV mitteilen und mich auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist eine MPU zu machen und wird mir verbieten, von meiner polnischen Fahrerlaubnis vorläufig Gebrauch zu machen . Zitat In jedem Fall darfst Du dann ab weniger Tage nach der Verkehrskontrolle bis zum Bestehen der MPU nicht fahren!!! So könnte das in der Tat aussehen. Deshalb in der Folgemail: Zitat Hält man die 185 Tage ein, hält man sich an die Spielregeln der EU und des EU-FE-Ausstellerlandes und hält man sich an die deutschen Regeln für den Strassenverkehr, so ist das keinesfalls die Garantie , in Zukunft kein Strafverfahren mehr wegen der Sache am Hals zu haben. Im Gegenteil: Fleißige Beamte, Staatsanwälte und Richter werden Überstunden machen, um es den Polen (NL,CZ,LIT etc.) zu "beweisen" - und dem "kleinen Wurm", der eigentlich nur alles richtig machen wollte, auch. Und das finde ich schlimm ... Armes Deutschland. Gruß, Joe ![]() Formatierung in Ordnung gebracht Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 28.07.2004, 09:34 -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#556
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4086 ![]() |
Zitat (Gast_Roland @ 28.07.2004, 08:27) DAS ist dann der Moment, wo ich meinen Anwalt und meine Rechtsschutzversicherung einschalten werde ... ... da ich nicht damit einverstanden sein werde, was mir die Behörde so vorwirft und vorschlägt ... Das mag schon sein, aber leider bin ich da aus meiner Erfahrung im Verwaltungsverfahren besser (d.h. hier inhaltlich leider negativer) informiert.....: Die FS-Behörde wird Dir den Gebrauch Deiner ausländischen FE untersagen und sog. "Sofortvollzug" anordnen. Dies bedeutet, Du darfst eben sofort nicht mehr von dieser FE in Deutschland Gebrauch machen! Dann kannst Du zwar mit Anwalt zum Verwaltungsgericht gehen und beantragen, diesen Sofortvollzug wieder auszusetzen, um dann eben die MPU zu machen und in der Zeit bis zum Bestehen der MPU fahren zu dürfen. Die deutschen Verwaltungsgerichte können die Entscheidung über diesen (Deinen) Eil-Antrag jedoch über Wochen und Monate hinauszögern - was gleichbedeutend sein kann damit, dass Du in dieser Zeit genauso gut die MPU machen kannst. Realistisch muss man somit davon ausgehen, dass ab dem Zeitpunkt, da jemand mit einer ausländischen FE kontrolliert wird, diese innerhalb weniger Tage durch die FS-Behörde per Sofortvollzug außer Kraft gesetzt sein wird ... und dann wird eben erst im Nachhinein juristisch geklärt, ob dies rechtens ist oder nicht. In jedem Fall darfst Du dann ab weniger Tage nach der Verkehrskontrolle bis zum Bestehen der MPU nicht fahren!!! Das ist Quatsch ! Wir leben hier in Deutschland und unsere Beamten sind gar nicht so schlecht wie sie immer hingestellt werden. Ich habe z.B. bislang nur hilfsbereite Beamte gesprochen die sich mit dem Urteil und der Problematik bezügl. EU Führerscheinen gut auskennen. Man muss schon fair bleiben ! Ich denke die Beiträge von /8Doktor geben die Lage ganz gut wieder. Wer den EU FS Rechtmässig erwirbt hat in Deutschland keine Probleme damit. Die meisten hier wollen aber mal eben rüber fahren und den Schein mitnehmen oder am besten gleich per Post geschickt bekommen. DAS IST PER GESETZ VERBOTEN !!!! P.S Ich bin übrigends kein Beamter... ![]() |
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Gast_Natrix20_* |
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#557
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Hallo,
also ich habe wieder mal meinen Verkehrsgutachter konsultiert. Er hat im Kollegenkreis das ganze mal durchgesprochen und die einhellige Meinung ist, das das Problem in Zukunft nur durch eine folgende Regelung in den Griff zu bekommen wäre.Sperrfrist werden mit einer Länge von 10 Jahren verhängt die nur in Verbindung einer MPU abgekürzt werden können.Anders ist das Problem nicht in den Griff zu kriegen.Bei nachgewiesenen Aufenthalten von mehr als 185 Tagen in einem EU Land greift auch der FEV46 nicht. Es kann keine ausländische rechtmässig erworbene FE in D-Land durch eine MPU ausser Kraft gesetzt werden ,wenn keine aktuellen Verstösse oder Ungeeignetheiten vorliegen,die nach der Erteilung der ausländischen FE aktuell sind.Das was davor war (Trunkenheit,Punkte,Drogen etc) hat keinen Bestand vor Gericht,weil es wieder eine Massnahme der Nichtanerkennung einer ausländischen FE ist.Auch wenn einige Behörden dies durchaus versuchen werden.Den Rechtsstreit verliert die Behörde und das wird auch sehr teuer werden, das darf man nicht vergessen wegen anstehenden Schadenersatzklagen. Nur dies ist die Aussage von einem Kollegenkreis von Verkehrsgutachtern und MPU Prüfern.ICh bitte dies bei Antworten zu bedenken.Das ist kein Faktum sondern nur eine Meinung, aber eine Meinung von doch gewicht finde ich. |
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#558
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Zitat Bei nachgewiesenen Aufenthalten von mehr als 185 Tagen in einem EU Land greift auch der FEV46 nicht. Es kann keine ausländische rechtmässig erworbene FE in D-Land durch eine MPU ausser Kraft gesetzt werden ,wenn keine aktuellen Verstösse oder Ungeeignetheiten vorliegen,die nach der Erteilung der ausländischen FE aktuell sind.Das was davor war (Trunkenheit,Punkte,Drogen etc) hat keinen Bestand vor Gericht,weil es wieder eine Massnahme der Nichtanerkennung einer ausländischen FE ist. So lese ich es gerne - schon weil ich die Meinung seit längerem teile. Spätestens hier wird zwar einigen Herren klar werden, daß die EU nicht nur Vorteile für Deutschland hat - aber so ist es ! Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#559
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Aber wieso sollte ich dann den Weg über einen EU-FS gehen ?
Konsequenterweise müsste ich morgen früh bei meiner FSS vorbeigehen, den mir entzogenen FS wieder beantragen, und wenn sie eine MPU anordnen sofort zum Anwalt gehen. Oder ? Ich sehe schon den Unterschied in Bezug zum EuGH-Urteil bzgl. Anerkennung ausländischer Dokumente, aber im Moment werden ja § der FEV in Frage gestellt. |
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#560
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Aber wieso sollte ich dann den Weg über einen EU-FS gehen ? Verstehe die Frage nicht. Zitat Konsequenterweise müsste ich morgen früh bei meiner FSS vorbeigehen, den mir entzogenen FS wieder beantragen, und wenn sie eine MPU anordnen sofort zum Anwalt gehen. Oder ? Wenn Deutschland anordnet, kann die Wiedererteilung ja mit nationalen Auflagen versehen sein. Diese nationalen Anordnungen haben bei der Anerkennung einer EU-FE aber keine Wirkung, wenn sie zum Ziel haben, die Anerkennung auf unbestimmte Zeit zu verweigern - das wäre quasi die Aufhebung des EU-Rechts und dem wurde vom Eu-GH ein Riegel vorgeschoben (für einen zunehmenden Teil von "Kundigen" auch für andere Paragraphen der FeV und IntKfzVO als §28 bzw. §4). Du kannst ja sowieso einen FS-Antrag zu jeder Zeit nach Ablauf der Sperrfrist stellen und bei MPU-Anordnung dagegen vorgehen. Nach nahezu einheitlicher Rechtsauslegung wird Dir das aber nichts nutzen - Deutsche sind da gegenüber anderen Antragstellern in anderen EU-Ländern sicher benachteiligt, weil wir die MPU nunmal haben und sie auch intensiv genutzt wird ... Zitat Ich sehe schon den Unterschied in Bezug zum EuGH-Urteil bzgl. Anerkennung ausländischer Dokumente, aber im Moment werden ja § der FEV in Frage gestellt. Die entsprechenden §§ der FeV werden ja im Urteil zurecht in Frage gestellt. Weil die deutsche FeV das EU-Recht zu eng ausgelegt hat, wurden die Auslegungsgrenzen (speziell bezogen auf das bis dahin angewendete deutsche Recht - aber gültig für alle EU-Staaten) grundsätzlich neu definiert. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#561
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Sorry, befand mich wohl gedanklich schon im Jahre 2010...
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#562
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... ist das nicht das Jahr, "in dem wir Kontakt aufnehmen" ? Dann ändert sich sowieso alles ...
![]() Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Bestimmt werden "grüne Männchen" hier landen und eine MPU von uns fordern, denn wir haben uns im Umgang mit kosmischen Rechten als nicht geeignet erwiesen und sehen uns dann mit einer Beweisumkehr konfrontiert...
Ich setz mal wieder zur Landung an. ![]() |
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Gast_lupambula_* |
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#564
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chere Valerie
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Gast_schando_* |
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Beitrag
#565
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Guests ![]() |
diese gott verdammten huXX... diese verfluchten XXXkerle ich hasse sie, machen eine existenz nach der anderen kaputt und freuen sich dabei, verstehe ich nicht wie kann man nur so "automatisch" ala "das ist nur mein job" handeln, was bringt diese leute dazu nur so "eiskalt" zu handeln. ich bin mir sicher die leute unter ihren kollegen ordnen sich keine mpu an und fahren besoffen ....
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Gast_Uwe K._* |
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Beitrag
#566
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Zitat (schando @ 30.07.2004, 19:19) ich bin mir sicher die leute unter ihren kollegen ordnen sich keine mpu an und fahren besoffen .... ...und wo sind die Fakten, die diese Behauptung untermauern ![]() |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#567
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Guests ![]() |
Zitat (schando @ 30.07.2004, 19:19) diese gott verdammten huXX... diese verfluchten XXXkerle ich hasse sie, machen eine existenz nach der anderen kaputt und freuen sich dabei, verstehe ich nicht wie kann man nur so "automatisch" ala "das ist nur mein job" handeln, was bringt diese leute dazu nur so "eiskalt" zu handeln. ich bin mir sicher die leute unter ihren kollegen ordnen sich keine mpu an und fahren besoffen .... Vorsicht mit solchen Behauptungen. Die Existenz machen sich die Leute selbst kaputt wenn sie bekifft oder Betrunken fahren. Was darauf folgt haben sich diese Existenzen schon selbst zuzuschreiben, keiner der Beamten hat Schuld daran! |
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#568
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Vorsicht mit solchen Behauptungen. Oder was, eyhhh ?! Zitat Die Existenz machen sich die Leute selbst kaputt wenn sie bekifft oder Betrunken fahren. Ist das so ? Wer sagt das ? Zitat Was darauf folgt haben sich diese Existenzen schon selbst zuzuschreiben, keiner der Beamten hat Schuld daran! Was heißt hier "Existenzen" ? Wünschst Du Dir Duschgelegenheiten mit 11 Löchern und Gasanschluss ? Lerne: Ist ein Sch**ßbegriff !!! Natürlich haben Beamte keine Schuld. Schon mal was von "ermessensfehlerhaft" gehört ? Einzelfallprüfung ? Resozialisierung ? Nee ???!!! ... wird´s aber Zeit ! -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Beitrag
#569
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 01.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4646 ![]() |
![]() Aber es gibt auch seriöse Anbieter mit Festpreisen,incl.Meldeadresse,Geld zurück Garantie usw.Das ist jedoch kein Billiganbieter,Qualität hat nunmal seinen Preis und Garantien kosten Geld,Mercedes ist auch teurer als Fiat. Mailadressen von seriösen Anbietern kann bei mir abgefragt werden. buechsler@online.de Aber interessant ist es nur für Leute die bereits den Schein hatten oder haben. |
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Beitrag
#570
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 01.08.2004, 04:01) Wünschst Du Dir Duschgelegenheiten mit 11 Löchern und Gasanschluss ? Lerne: Ist ein Sch**ßbegriff !!! Unterlasse bitte in Zukunft solche Äußerungen! ![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 22:50 |