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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
strichachtdoktor
Beitrag 27.07.2004, 20:08
Beitrag #551


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... klar ...

lightbulb.gif ... aber es wird Dir noch aufgehen, wenn der erste Prozess wg. §46FeV für die Regierung mal wieder voll in die Hose geht.

rofl1.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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eidoublei
Beitrag 27.07.2004, 20:56
Beitrag #552


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Hi,

volle Anerkennung für den vorletzten Beitrag von strichachtdoktor, denke das ist argumentativ der beste Weg. Trotzdem ist man der Staatsgewalt bei einer VK ausgeliefert, da kannst du argumentieren wie du willst, der police.gif sitzt nunmal am längeren Hebel. Aber der Weg, den strichachtdoktor aufgezeigt hat, ist schlüssig und sollte m.M.n. in den meisten Fällen zum Erfolg führen.

Gruss
IEE
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strichachtdoktor
Beitrag 27.07.2004, 23:53
Beitrag #553


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Eigentlich - wenn man sich das mal genau im Kopf zergehen läßt - ist im Fahrerlaubnisrecht, so wie es im Moment gehandhabt wird, gar nichts schlüssig.

So gilt eine Entziehung über Umwege überall, eine Erteilung aber schon lange nicht! In Deutschland orientiert man sich kaum an Gesetzen sondern Verordnungen und Durchführungsbestimmungen - die leicht schonmal was anderes sagen. Da ist eine verkehrsbezogene Fehlentscheidung ein Beweis für "charakterliche Ungeeignetheit", eine Vermutung aufgrund alter Einträge ein Grund zur Entziehung - obwohl man gar nicht zuständig ist ... - , umgekehrte Beweislast gilt in jedem Fall und zudem ist alles mit horrenden Kosten verbunden.

Und da wundert sich tatsächlich jemand, wenn ein Betroffener jede Lücke für sich nutzt ?

Eigentlich ist der Skandal hinter dem Urteil vom 29.04.04 nicht, daß etwas möglich scheint, was es nach Beamtendefinition nicht geben darf, sondern, daß Menschen nach Verbüßung einer Strafe, nach Ableistung einer "Maßnahme zur Sicherung und Besserung" nicht als geläutert gelten, sondern weiterhin kriminalisiert werden und selbst nach diesem recht eindeutigen Urteil jederzeit und überall Gefahr laufen, wieder mit irgendeinem Gesetz in Konflikt zu kommen - weil es einige so wollen ...

Hält man die 185 Tage ein, hält man sich an die Spielregeln der EU und des EU-FE-Ausstellerlandes und hält man sich an die deutschen Regeln für den Strassenverkehr, so ist das keinesfalls die Garantie , in Zukunft kein Strafverfahren mehr wegen der Sache am Hals zu haben. Im Gegenteil: Fleißige Beamte, Staatsanwälte und Richter werden Überstunden machen, um es den Polen (NL,CZ,LIT etc.) zu "beweisen" - und dem "kleinen Wurm", der eigentlich nur alles richtig machen wollte, auch.

Und das finde ich schlimm ... Armes Deutschland.
ranting.gif
Gruß, Joe


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Gast_Gast_Roland_*
Beitrag 28.07.2004, 07:27
Beitrag #554





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DAS ist dann der Moment, wo ich meinen Anwalt und meine Rechtsschutzversicherung einschalten werde ... ... da ich nicht damit einverstanden sein werde, was mir die Behörde so vorwirft und vorschlägt ...



Das mag schon sein, aber leider bin ich da aus meiner Erfahrung im Verwaltungsverfahren besser (d.h. hier inhaltlich leider negativer) informiert.....:

Die FS-Behörde wird Dir den Gebrauch Deiner ausländischen FE untersagen und sog. "Sofortvollzug" anordnen.
Dies bedeutet, Du darfst eben sofort nicht mehr von dieser FE in Deutschland Gebrauch machen!
Dann kannst Du zwar mit Anwalt zum Verwaltungsgericht gehen und beantragen, diesen Sofortvollzug wieder auszusetzen, um dann eben die MPU zu machen und in der Zeit bis zum Bestehen der MPU fahren zu dürfen.
Die deutschen Verwaltungsgerichte können die Entscheidung über diesen (Deinen) Eil-Antrag jedoch über Wochen und Monate hinauszögern - was gleichbedeutend sein kann damit, dass Du in dieser Zeit genauso gut die MPU machen kannst.

Realistisch muss man somit davon ausgehen, dass ab dem Zeitpunkt, da jemand mit einer ausländischen FE kontrolliert wird, diese innerhalb weniger Tage durch die FS-Behörde per Sofortvollzug außer Kraft gesetzt sein wird ... und dann wird eben erst im Nachhinein juristisch geklärt, ob dies rechtens ist oder nicht.

In jedem Fall darfst Du dann ab weniger Tage nach der Verkehrskontrolle bis zum Bestehen der MPU nicht fahren!!!
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strichachtdoktor
Beitrag 28.07.2004, 09:27
Beitrag #555


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Zitat
Das mag schon sein, aber leider bin ich da aus meiner Erfahrung im Verwaltungsverfahren besser (d.h. hier inhaltlich leider negativer) informiert.....


Ist das so ?! Ich hatte ja bereits geschrieben:

Zitat
Nach dem, was ich hier bisher herausgehört habe, befürchte ich, wird die Behörde mir ihre Bedenken gemäß Verfahren zu §46FeV mitteilen und mich auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist eine MPU zu machen und wird mir verbieten, von meiner polnischen Fahrerlaubnis vorläufig Gebrauch zu machen .


Zitat
In jedem Fall darfst Du dann ab weniger Tage nach der Verkehrskontrolle bis zum Bestehen der MPU nicht fahren!!!


So könnte das in der Tat aussehen. Deshalb in der Folgemail:

Zitat
Hält man die 185 Tage ein, hält man sich an die Spielregeln der EU und des EU-FE-Ausstellerlandes und hält man sich an die deutschen Regeln für den Strassenverkehr, so ist das keinesfalls die Garantie , in Zukunft kein Strafverfahren mehr wegen der Sache am Hals zu haben. Im Gegenteil: Fleißige Beamte, Staatsanwälte und Richter werden Überstunden machen, um es den Polen (NL,CZ,LIT etc.) zu "beweisen" - und dem "kleinen Wurm", der eigentlich nur alles richtig machen wollte, auch.


Und das finde ich schlimm ... Armes Deutschland.

Gruß, Joe mad.gif
Formatierung in Ordnung gebracht

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 28.07.2004, 09:34


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Rechts an Wald
Beitrag 28.07.2004, 09:37
Beitrag #556


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Zitat (Gast_Roland @ 28.07.2004, 08:27)
DAS ist dann der Moment, wo ich meinen Anwalt und meine Rechtsschutzversicherung einschalten werde ... ... da ich nicht damit einverstanden sein werde, was mir die Behörde so vorwirft und vorschlägt ...



Das mag schon sein, aber leider bin ich da aus meiner Erfahrung im Verwaltungsverfahren besser (d.h. hier inhaltlich leider negativer) informiert.....:

Die FS-Behörde wird Dir den Gebrauch Deiner ausländischen FE untersagen und sog. "Sofortvollzug" anordnen.
Dies bedeutet, Du darfst eben sofort nicht mehr von dieser FE in Deutschland Gebrauch machen!
Dann kannst Du zwar mit Anwalt zum Verwaltungsgericht gehen und beantragen, diesen Sofortvollzug wieder auszusetzen, um dann eben die MPU zu machen und in der Zeit bis zum Bestehen der MPU fahren zu dürfen.
Die deutschen Verwaltungsgerichte können die Entscheidung über diesen (Deinen) Eil-Antrag jedoch über Wochen und Monate hinauszögern - was gleichbedeutend sein kann damit, dass Du in dieser Zeit genauso gut die MPU machen kannst.

Realistisch muss man somit davon ausgehen, dass ab dem Zeitpunkt, da jemand mit einer ausländischen FE kontrolliert wird, diese innerhalb weniger Tage durch die FS-Behörde per Sofortvollzug außer Kraft gesetzt sein wird ... und dann wird eben erst im Nachhinein juristisch geklärt, ob dies rechtens ist oder nicht.

In jedem Fall darfst Du dann ab weniger Tage nach der Verkehrskontrolle bis zum Bestehen der MPU nicht fahren!!!

Das ist Quatsch !

Wir leben hier in Deutschland und unsere Beamten sind gar nicht so schlecht wie sie immer hingestellt werden.

Ich habe z.B. bislang nur hilfsbereite Beamte gesprochen die sich mit dem Urteil und der Problematik bezügl. EU Führerscheinen gut auskennen.

Man muss schon fair bleiben !

Ich denke die Beiträge von /8Doktor geben die Lage ganz gut wieder.
Wer den EU FS Rechtmässig erwirbt hat in Deutschland keine Probleme damit.
Die meisten hier wollen aber mal eben rüber fahren und den Schein mitnehmen oder am besten gleich per Post geschickt bekommen.

DAS IST PER GESETZ VERBOTEN !!!!

P.S Ich bin übrigends kein Beamter... wavey.gif
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 28.07.2004, 09:42
Beitrag #557





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Hallo,
also ich habe wieder mal meinen Verkehrsgutachter konsultiert. Er hat im Kollegenkreis das ganze mal durchgesprochen und die einhellige Meinung ist, das das Problem in Zukunft nur durch eine folgende Regelung in den Griff zu bekommen wäre.Sperrfrist werden mit einer Länge von 10 Jahren verhängt die nur in Verbindung einer MPU abgekürzt werden können.Anders ist das Problem nicht in den Griff zu kriegen.Bei nachgewiesenen Aufenthalten von mehr als 185 Tagen in einem EU Land greift auch der FEV46 nicht. Es kann keine ausländische rechtmässig erworbene FE in D-Land durch eine MPU ausser Kraft gesetzt werden ,wenn keine aktuellen Verstösse oder Ungeeignetheiten vorliegen,die nach der Erteilung der ausländischen FE aktuell sind.Das was davor war (Trunkenheit,Punkte,Drogen etc) hat keinen Bestand vor Gericht,weil es wieder eine Massnahme der Nichtanerkennung einer ausländischen FE ist.Auch wenn einige Behörden dies durchaus versuchen werden.Den Rechtsstreit verliert die Behörde und das wird auch sehr teuer werden, das darf man nicht vergessen wegen anstehenden Schadenersatzklagen.
Nur dies ist die Aussage von einem Kollegenkreis von Verkehrsgutachtern und MPU Prüfern.ICh bitte dies bei Antworten zu bedenken.Das ist kein Faktum sondern nur eine Meinung, aber eine Meinung von doch gewicht finde ich.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.07.2004, 09:46
Beitrag #558


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Zitat
Bei nachgewiesenen Aufenthalten von mehr als 185 Tagen in einem EU Land greift auch der FEV46 nicht. Es kann keine ausländische rechtmässig erworbene FE in D-Land durch eine MPU ausser Kraft gesetzt werden ,wenn keine aktuellen Verstösse oder Ungeeignetheiten vorliegen,die nach der Erteilung der ausländischen FE aktuell sind.Das was davor war (Trunkenheit,Punkte,Drogen etc) hat keinen Bestand vor Gericht,weil es wieder eine Massnahme der Nichtanerkennung einer ausländischen FE ist.


So lese ich es gerne - schon weil ich die Meinung seit längerem teile.
Spätestens hier wird zwar einigen Herren klar werden, daß die EU nicht nur Vorteile für Deutschland hat - aber so ist es !
Gruß, Joe


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eidoublei
Beitrag 29.07.2004, 01:41
Beitrag #559


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Aber wieso sollte ich dann den Weg über einen EU-FS gehen ?
Konsequenterweise müsste ich morgen früh bei meiner FSS vorbeigehen, den mir entzogenen FS wieder beantragen, und wenn sie eine MPU anordnen sofort zum Anwalt gehen. Oder ?

Ich sehe schon den Unterschied in Bezug zum EuGH-Urteil bzgl. Anerkennung ausländischer Dokumente, aber im Moment werden ja § der FEV in Frage gestellt.
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strichachtdoktor
Beitrag 29.07.2004, 07:50
Beitrag #560


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Zitat
Aber wieso sollte ich dann den Weg über einen EU-FS gehen ?


Verstehe die Frage nicht.

Zitat
Konsequenterweise müsste ich morgen früh bei meiner FSS vorbeigehen, den mir entzogenen FS wieder beantragen, und wenn sie eine MPU anordnen sofort zum Anwalt gehen. Oder ?


Wenn Deutschland anordnet, kann die Wiedererteilung ja mit nationalen Auflagen versehen sein. Diese nationalen Anordnungen haben bei der Anerkennung einer EU-FE aber keine Wirkung, wenn sie zum Ziel haben, die Anerkennung auf unbestimmte Zeit zu verweigern - das wäre quasi die Aufhebung des EU-Rechts und dem wurde vom Eu-GH ein Riegel vorgeschoben (für einen zunehmenden Teil von "Kundigen" auch für andere Paragraphen der FeV und IntKfzVO als §28 bzw. §4).

Du kannst ja sowieso einen FS-Antrag zu jeder Zeit nach Ablauf der Sperrfrist stellen und bei MPU-Anordnung dagegen vorgehen. Nach nahezu einheitlicher Rechtsauslegung wird Dir das aber nichts nutzen - Deutsche sind da gegenüber anderen Antragstellern in anderen EU-Ländern sicher benachteiligt, weil wir die MPU nunmal haben und sie auch intensiv genutzt wird ...

Zitat
Ich sehe schon den Unterschied in Bezug zum EuGH-Urteil bzgl. Anerkennung ausländischer Dokumente, aber im Moment werden ja § der FEV in Frage gestellt.


Die entsprechenden §§ der FeV werden ja im Urteil zurecht in Frage gestellt.
Weil die deutsche FeV das EU-Recht zu eng ausgelegt hat, wurden die Auslegungsgrenzen (speziell bezogen auf das bis dahin angewendete deutsche Recht - aber gültig für alle EU-Staaten) grundsätzlich neu definiert.

Gruß, Joe


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eidoublei
Beitrag 29.07.2004, 16:47
Beitrag #561


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Sorry, befand mich wohl gedanklich schon im Jahre 2010... wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 30.07.2004, 00:13
Beitrag #562


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... ist das nicht das Jahr, "in dem wir Kontakt aufnehmen" ? Dann ändert sich sowieso alles ...
wink.gif
Gruß, Joe


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eidoublei
Beitrag 30.07.2004, 01:48
Beitrag #563


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Bestimmt werden "grüne Männchen" hier landen und eine MPU von uns fordern, denn wir haben uns im Umgang mit kosmischen Rechten als nicht geeignet erwiesen und sehen uns dann mit einer Beweisumkehr konfrontiert...

Ich setz mal wieder zur Landung an.
rolleyes.gif
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Gast_lupambula_*
Beitrag 30.07.2004, 10:17
Beitrag #564





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chere Valerie cop.gif rofl1.gif rofl1.gif cool.gif
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Gast_schando_*
Beitrag 30.07.2004, 18:19
Beitrag #565





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diese gott verdammten huXX... diese verfluchten XXXkerle ich hasse sie, machen eine existenz nach der anderen kaputt und freuen sich dabei, verstehe ich nicht wie kann man nur so "automatisch" ala "das ist nur mein job" handeln, was bringt diese leute dazu nur so "eiskalt" zu handeln. ich bin mir sicher die leute unter ihren kollegen ordnen sich keine mpu an und fahren besoffen ....
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 30.07.2004, 18:34
Beitrag #566





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Zitat (schando @ 30.07.2004, 19:19)
ich bin mir sicher die leute unter ihren kollegen ordnen sich keine mpu an und fahren besoffen ....

...und wo sind die Fakten, die diese Behauptung untermauern think.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 31.07.2004, 02:46
Beitrag #567





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Zitat (schando @ 30.07.2004, 19:19)
diese gott verdammten huXX... diese verfluchten XXXkerle ich hasse sie, machen eine existenz nach der anderen kaputt und freuen sich dabei, verstehe ich nicht wie kann man nur so "automatisch" ala "das ist nur mein job" handeln, was bringt diese leute dazu nur so "eiskalt" zu handeln. ich bin mir sicher die leute unter ihren kollegen ordnen sich keine mpu an und fahren besoffen ....

Vorsicht mit solchen Behauptungen.
Die Existenz machen sich die Leute selbst kaputt wenn sie bekifft oder Betrunken fahren.
Was darauf folgt haben sich diese Existenzen schon selbst zuzuschreiben, keiner der Beamten hat Schuld daran!
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strichachtdoktor
Beitrag 01.08.2004, 03:01
Beitrag #568


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Zitat
Vorsicht mit solchen Behauptungen.

Oder was, eyhhh ?!
Zitat
Die Existenz machen sich die Leute selbst kaputt wenn sie bekifft oder Betrunken fahren.

Ist das so ? Wer sagt das ?
Zitat
Was darauf folgt haben sich diese Existenzen schon selbst zuzuschreiben, keiner der Beamten hat Schuld daran!

Was heißt hier "Existenzen" ? Wünschst Du Dir Duschgelegenheiten mit 11 Löchern und Gasanschluss ? Lerne: Ist ein Sch**ßbegriff !!!

Natürlich haben Beamte keine Schuld.
Schon mal was von "ermessensfehlerhaft" gehört ? Einzelfallprüfung ? Resozialisierung ?
Nee ???!!!
... wird´s aber Zeit !


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einfachgut
Beitrag 01.08.2004, 06:24
Beitrag #569


Neuling


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rolleyes.gif Es gibt jetzt die Möglichkeit den Schein im Ausland zumachen,aber Vorsicht bei Billigangeboten (wie 999,-in Polen)da ist nichts gut!Für eine Meldeadresse bezahlst du massig,die sollte man haben das man auf der sicheren Seite ist.Dann Hotel und und und.Schlimm wird es wenn das Hotel "zufällig"der Fahrschule gehört,dann kann sich jeder denken womit die Geld verdienen,dann zahlst du mehr fürs Hotel wie für den Schein,wenn man dann alles zusammen sieht kommen schnell 4500-5000 zusammen.Oder die Scheine aus Kenia EAK-Führerschein ist Käse England tauscht nicht mehr um,somit ist das "Ding"weniger wert als Toilettenpapier.
Aber es gibt auch seriöse Anbieter mit Festpreisen,incl.Meldeadresse,Geld zurück Garantie usw.Das ist jedoch kein Billiganbieter,Qualität hat nunmal seinen Preis und Garantien kosten Geld,Mercedes ist auch teurer als Fiat.
Mailadressen von seriösen Anbietern kann bei mir abgefragt werden.
buechsler@online.de
Aber interessant ist es nur für Leute die bereits den Schein hatten oder haben.
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Matte
Beitrag 01.08.2004, 11:57
Beitrag #570


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Zitat (strichachtdoktor @ 01.08.2004, 04:01)
Wünschst Du Dir Duschgelegenheiten mit 11 Löchern und Gasanschluss ? Lerne: Ist ein Sch**ßbegriff !!!

Unterlasse bitte in Zukunft solche Äußerungen! mad.gif


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_reinhold_*
Beitrag 01.08.2004, 12:29
Beitrag #571





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Na, na, mate. Lass mal die Kirche im Dorf. Wenn Du in einem anderem Beitrag, durch die Blume die Zensur eines Leserbriefs verlangst, zeugt das auch nicht gerade von dem richtigen Demokratieverständnis. Die Freie Meinungsäusserung ist eines unserer höchsten Güter. Und das sollte auch Dir Respekt abverlangen. Denn mir passen auch nicht all Deine Meinungen. Aber deshalb gibts ja wohl dieses Forum.
Trotzdem nen schönen Sonntag
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strichachtdoktor
Beitrag 01.08.2004, 13:18
Beitrag #572


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Zitat
Unterlasse bitte in Zukunft solche Äußerungen! 


Lieber Matte, solange hier im Zusammenhang mit ehemals straffälligen Verkehrsteilnehmern von "Existenzen" geredet wird (alles andere ist nur eine Vermutung!), solange äußere ich mich entsprechend verärgert -

if you like it or not!


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 01.08.2004, 13:48
Beitrag #573





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Zitat (strichachtdoktor @ 01.08.2004, 14:18)
solange äußere ich mich entsprechend verärgert -

Auch Du musst dich an gewisse Regeln halten ranting.gif
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Matte
Beitrag 01.08.2004, 18:41
Beitrag #574


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@reinhold

Ich habe nicht zensiert! Ich habe lediglich kommentiert.

@/8 Doc

Solang hier Kommentare in brauner Richtung gepostet werden, reagiere ich entsprechend verärgert! mad.gif
Seinen Unmut kann man auch auf eine andere Weise ausdrücken. Das war absolut überflüssig.

Selbst wenn ich deine Ansichten nicht immer teile, hast du bisher immer sachlich und fair diskutiert. Deshalb verstehe ich deine Reaktion hier nicht.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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strichachtdoktor
Beitrag 02.08.2004, 01:05
Beitrag #575


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Ach Matte,

über Kommentare, wie den von "guest" oder davor von "schando", auf den sich der Beitrag von "guest" bezog UND die Reaktion wichtiger "Administratoren" oder Fahrlehrer kann man sich schon aufregen.
Ihr natürlich nicht.
Denn wer das fäkalbraune Gedankengut eines "guest" gar nicht erkennt, kann sich nur über einen Beitrag aufregen, der schlicht eine Frage stellt - die im übrigen rhetorischer Art war und sarkastisch überzogen - um die Intention von "guest" zu entlarven.
Daher kann ich Eure Kommentare nur als lächerlich zurückweisen.

Wenn Ihr aber schon mal da seid, dann könntet Ihr Euch gleich Gedanken darüber machen, daß bezüglich des Themas dieses Threads (EuGH Urteil vom 29.04.2004)schon lange nicht mehr wirklich inhaltlich Wertvolles läuft.
Denn Unsachlichkeit und Unfairness wird ja nicht von mir ins Spiel gebracht. Anderenorts wird schon nach ein,zwei geistlosen Schreiereien abgebrochen, oder ermahnt (Marke:"Zurück zum Thema!!!").
Hier scheint man geradezu froh zu sein, daß das Thema endlich "durch" zu sein scheint und man sich wieder der gewohnten geistlosen Kurzkommentation zuwenden
Zitat
Auch Du musst dich an gewisse Regeln halten  ranting.gif
und künstlich aufregen kann.

wavey.gif Joe


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 02.08.2004, 05:55
Beitrag #576





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Zitat (strichachtdoktor @ 02.08.2004, 02:05)
Ach Matte,

Allein dieses sagt viel über Deine Einstellung gegenüber Personen aus, welche eine andere Meinung als Du vertreten.
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strichachtdoktor
Beitrag 02.08.2004, 07:58
Beitrag #577


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... denkst Du auch nach über das, was Du schreibst - oder reicht es Dir eventuell schon, hier Deine Werbung zu posten ?

Manchmal ist kurz auch zu kurz. wavey.gif


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Matte
Beitrag 02.08.2004, 08:32
Beitrag #578


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@/8 Doc

Guest oder schando haben zwar recht hart geschrieben, aber nicht wirklich gegen die Netiquette verstoßen. Braunen Müll kann ich dort nicht erkennen. Welche Stelle meinst du denn?

Als ich vor einigen Wochen etwas schneller eingegriffen habe, hast du dich aufgeregt, warum so schnell eingegriffen wird. Weisst du auch mal was du willst?

Ich habe dich hier nur gebeten solche Äußerungen künftig zu unterlassen. Nimm das bitte so hin.

Weitere Diskusionen nur noch per PM.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Uwe K._*
Beitrag 02.08.2004, 09:18
Beitrag #579





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Zitat (strichachtdoktor @ 02.08.2004, 08:58)
... denkst Du auch nach über das, was Du schreibst - oder reicht es Dir eventuell schon, hier Deine Werbung zu posten ?

So wird´s sein, nur Eines hast Du bei Deiner Aussage übersehen. Ich bin seit 1999 in diesem Forum vertreten und habe damals überhaupt nie daran gedacht, dass ich hier mal Eigenwerbung (in ganz begrenztem Umfang) machen würde. Dieses ist auch nicht der Grund, warum ich mich hier aufhalte und auch Beiträge schreibe. Aber das kannst Du ja gerne anders sehen wink.gif

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 02.08.2004, 13:34
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eidoublei
Beitrag 02.08.2004, 10:57
Beitrag #580


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[OFFTOPIC]
Denkst du nach und benutzt Mozilla, dann kannst du Bilder, Flash, Script und was sonst noch für Werbung benutzt wird filtern. Das sollte Werbung sein !!! wavey.gif
[/OFFTOPIC]
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Gast_Jeremy_*
Beitrag 02.08.2004, 11:45
Beitrag #581





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Hallo

habe auch vom führerschein in polen gehört und da für mich
1000€ ein vermögen ist habe ich internet dieses unternehmen gefunden
[Werbung gelöscht]
ich weiß allerdings nicht ob es sich hierbei um die fahrschule die
in PRO7 genannt wurde handelt es gibt dort nich mal eine Telefonnummer


kann mir einer sagen wo ich in Polen am günstigsten den Schein machen kann?
oder welche Fahrschule das bei PRO7 war?


Gruß

Jeremy

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 02.08.2004, 11:46
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Andreas
Beitrag 02.08.2004, 11:51
Beitrag #582


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Zitat (Matte @ 02.08.2004, 09:32)
Welche Stelle meinst du denn?

Er meint vermutlich den Begriff "Existenzen". Wie man allerdings wegen dieses Begriffes gleich auf "fäkalbraunes Gedankengut" schließen kann, ist mir etwas schleierhaft. think.gif


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andy
Beitrag 02.08.2004, 14:46
Beitrag #583


Neuling


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Zitat (Peter Lustig @ 30.04.2004, 21:34)
Zitat
abbber :-) wenn die Deutschen Gerichte dann doch den MPU fordern nachdem ein EU Führerschein vorliegt....scheint sich ja doch garnichts zu ändern !!!???
Dazu müsste die deutsche Führerscheinbehörde - nur sie kann eine MPU veranlassen - erst einmal davon erfahren, dass unser Trunkenbold einen neuen FS im Ausland erworben hat. wink.gif

Zitat
QUOTE (EuGH-Urteil; Randzeichen 48)
Falls der Ausstellungsmitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, könnte der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat gegebenenfalls ein Verfahren nach Artikel 227 EG einleiten, um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen.
Wie lange ein solches Verfahren dann bei dem erforderlichen bürokratischen Aufwand und mit möglicherweise ungewissem Ausgang wieder dauern mag? think.gif think.gif

nicht jeder der die MPU machen muß is ein Trunkenbolt. Schon wink.gif mal was von Punkten gehört. oder ähnliches???
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einfachgut
Beitrag 03.08.2004, 21:58
Beitrag #584


Neuling


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Zitat (Andreas @ 07.05.2004, 07:59)
Ein recht interessanter Kommentar von RA Hettenbach zum Urteil des EuGH findet sich auf der Seite von Jurathek

was ein Rechtsanwalt Hettenbach zu dem EU-Urteil schreibt ist irgendwie uninteressant,bei 1000 Anwälten gibt es 1000 unterschiedliche Meinungen.
Ich halte mich an den RA Säftel der für uns alle das Urteil erstritten hat,
und an die Verkehrsminister der bundesländer die"alle Polizisten angewiesen haben diese Führerscheine anzuerkennen" das ist wichtig nichts anderes!was irgendwelche Beamte der Führerscheinstelle wollen ist mir Jacke wie Hose,sch... egal.
Den Schein lasse ich nie umschreiben und habe schon zig Polizeikontrollen überstanden,und dies selbst in Bayern (was ja bekanntlich die schärfsten sind)also was will dann die Führerscheinstelle? whistling.gif whistling.gif und das mache ich über die Führerscheinstelle laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif
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RA XDiver
Beitrag 03.08.2004, 22:04
Beitrag #585


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Ah, wieder ein ganz Schlauer.....

Zitat
Verkehrsminister der bundesländer die"alle Polizisten angewiesen haben diese Führerscheine anzuerkennen


Wo hast Du denn diese Weisheit her? Und seit wann kann der Verkehrsminister die Polizei anweisen? Oberster Dienstherr ist m.W. nach immer noch der (Landes-)Innenminister.... whistling.gif

Zitat
was irgendwelche Beamte der Führerscheinstelle wollen ist mir Jacke wie Hose,sch... egal.


Gesetzt den Fall, es betrifft Dich, was willst Du machen, wenn doch die FEB mal auf die Idee kommt, eine MPU von Dir zu fordern (was auch nach dem Urteil noch möglich -und rechtens- ist). Erzählst Du denen die gleiche Story? Die Behörde wird zittern.... wallbash.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.08.2004, 22:10
Beitrag #586





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Zitat (XDiver @ 03.08.2004, 23:04)
Wo hast Du denn diese Weisheit her? Und seit wann kann der Verkehrsminister die Polizei anweisen? Oberster Dienstherr ist m.W. nach immer noch der (Landes-)Innenminister....

Treffer thumbup.gif yes.gif yes.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 04.08.2004, 01:00
Beitrag #587


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Ihr dürft Euch natürlich über gewisse sprachliche Ungeschicktheiten von "einfachgut" lustig machen - ungenommen.

Trotzdem sollte man nicht außer Acht lassen, daß Herr RA Säftel mit dem von ihm gewonnenen Verfahren natürlich eine Menge bewegt hat. Und letztendlich hat das auch zu Weisungen an die Exekutive geführt, die daraufhin die vorherige Praxis im Umgang mit EU-Führerscheinen aufgehoben hat.

Was einige der "Lacher und Lustigen" ganz schöne Kopfzerbrechen machen dürfte; deshalb auch der massive Widerstand.

Bisher ist mir kein Fall bekannt geworden, in dem eine EU-FE wieder "kassiert" worden wäre, aber ich kenne einige Leute, die bereits eine haben. Zumindest von einem weiß ich definitiv, daß er bereits kontrolliert wurde und die (NL-)FE nicht beanstandet wurde, obwohl er Deutscher ist, eine MPU im Raum stand (mehrfacher Entzug der FE, Sperrzeit seit 3 Jahren abgelaufen) und jetzt in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Das ist jetzt ca. 6 Wochen her und Post von irgendeiner Behörde gab es bisher nicht.

Bei "Gefahr im Verzuge" hätte man schon etwas hören müssen. Und laut NRW-Verfügung sollte die Behörde von dem Führerschein informiert worden sein.

Könnte bedeuten: An dem Beitrag von "einfachgut" könnte etwas dran sein. Könnte auch bedeuten: Ist noch zu früh ... think.gif

Gruß, Joe


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Andreas
Beitrag 04.08.2004, 06:31
Beitrag #588


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Zitat (strichachtdoktor @ 04.08.2004, 02:00)
Bisher ist mir kein Fall bekannt geworden, in dem eine EU-FE wieder "kassiert" worden wäre,

...aber mir whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 04.08.2004, 10:31
Beitrag #589


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OK, Andreas, dann sei doch so freundlich und leg´mal ein paar Fakten auf den Tisch, damit man sich mit dem Fall auseinandersetzen kann - natürlich anonymisiert.
Gruß, Joe


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Andreas
Beitrag 04.08.2004, 11:52
Beitrag #590


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Glaube es mir oder glaube es mir nicht, das ist mir völlig egal. Ich weiß das es so gelaufen ist und nur das zählt... whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 04.08.2004, 12:52
Beitrag #591


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Zitat
Ich weiß das es so gelaufen ist und nur das zählt... 


Das ist ziemlicher Unfug und ich denke, Du weißt das.

Stellt sich die Frage, was Du dann hier in den Foren überhaupt machst - außer herumzustänkern natürlich - wenn Du Deine (Er-)Kenntnisse, sofern Du sie hast, nicht ein wenig sachdienlicher zu Gehör/zur Tastatur bringen willst ...
Gruß, Joe


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Andreas
Beitrag 04.08.2004, 12:56
Beitrag #592


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Zitat (strichachtdoktor @ 04.08.2004, 13:52)
Das ist ziemlicher Unfug und ich denke, Du weißt das.

Wenn du eine Tatsache als Unfug bezeichnest, nur zu.... rolleyes.gif

Zitat
außer herumzustänkern natürlich -


wer stänkert hier???? think.gif


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eidoublei
Beitrag 04.08.2004, 13:03
Beitrag #593


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Zitat (Andreas @ 04.08.2004, 12:52)
Glaube es mir oder glaube es mir nicht, das ist mir völlig egal. Ich weiß das es so gelaufen ist und nur das zählt...  whistling.gif

Andreas,

ich will deine Glaubwürdigkeit nicht grundsätzlich in Frage stellen, aber Äusserungen a la "Ich bin die Quelle" und der oben Zitierten erzeugen nicht gerade Vertrauen, eher Zweifel und das Gefühl jemand will sich wichtig machen.
Ich sage nicht, du willst dich wichtig machen, ich sage nur in mir entsteht eher das Gefühl das das so ist.

Gruss
IEE

PS: Wenn nur das zählt was du weisst, dann behalt es halt für dich!
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Andreas
Beitrag 04.08.2004, 13:14
Beitrag #594


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Schon mal was von Datenschutz gehört? Außerdem habe ich kein Interesse, dass irgendwelche Außenstehende durch detaillierte Schilderung des Sachverhaltes auf meine Person schließen können.

Glaubt weiter dem /8Doktor, dass dies auf keinen Fall möglich ist und träumt weiter bis ihr eines Tages aus diesen Träumen böse erwacht, weil auf einmal eine Einladung zur MPU im Briefkasten liegt. rolleyes.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 04.08.2004, 14:11
Beitrag #595


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Sorry, Andreas, aber das ist einfach Dummschwätzerei : Der Datenschutz wird nicht tangiert, wenn Du zwar Tatsachen benennst, die agierenden und reagierenden Personen und Orte jedoch verschweigst. Auch Rückschlüsse auf Deine Person sind nur schwer, wenn nicht gar nicht möglich. Worthülsen und Sprachmüll!

Im Übrigen gibt es nichts, was man mir glauben soll, denn ich stelle meine Meinung schlicht zur Diskussion. Und ich merke immer wieder, daß Du Dich zwar allwissend gibst, auf Argumente - die ja nicht von der Hand zu weisen sind - aber gar nicht dezidiert eingehst.

Ich habe ja bereits geschrieben, daß theoretisch grundsätzlich die Aufforderung zur MPU in einem Briefkasten landen könnte. Und noch ist sie nicht drin, jedenfalls nicht in den Fällen, die ich so beobachte. Da Du vorgibst, ganz, ganz viel Erfahrung auf dem Gebiet zu haben ...

Halten wir fest: Solange die Aufforderung zur MPU nicht im Kasten ist - und auch sonst nichts vorfällt - sind EU-Führerscheine zunächst mal VOLL gültig und bleiben es.

wavey.gif Joe


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Rolf Tjardes
Beitrag 04.08.2004, 14:47
Beitrag #596


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@All:

Ich möchte eine Erklärung abgegeben. Die Person "Andreas" ist mir seit langem bestens bekannt, auch seine berufliche Tätigkeit. Für den Wahrheitsgehalt seiner Äußerungen möchte ich meine Hand ins Feuer legen.

Wenn er Einzelheiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht präsentieren möchte, müssen wir das akzeptieren.

Als Betreiber dieses Forums versuche ich immer - soweit ich kann - zwischen den einzelnen Teilnehmern und Meinungsgruppen fair und ehrlich zu vermitteln.

Vielleicht reicht Euch mein Wort, um das "Herauslocken" weiterer Einzelheiten zu beenden. "Andreas" ist momentan in der Zwickmühle, seine eigene Authentizität durch (verfremdete) echte Fälle zu belegen. Auch ich selbst wäre mit solchen Dingen äußerst vorsichtig. Dabei sei Dahingestellt, ob verfremdete Informationen Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen können. Dies kann nur der Angesprochene für sich selbst beurteilen.

Leute, natürlich kann, soll und muß man z.B. bei der EuGH-Thematik leidenschaftlich diskutieren. Nachdem aber so viele tolle Beiträge zu dem Thema abgegeben wurden, wäre es schade, wenn es zu einem finalen Bruch zwischen den Meinungsfraktionen kommen würde.

Versuchen wir doch einfach weiter Informationen zu sammeln...

Gruss
Rolf :-)

P.S. Hier wird ja keine "offizielle" Verkehrspolitik gemacht. "Meinungssieger" im Forum haben nicht mehr oder weniger gewonnen oder verloren als der zweite Sieger. Es gibt also genügend Gründe um locker zu bleiben wink.gif
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Gast_etzelstier_*
Beitrag 04.08.2004, 15:27
Beitrag #597





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Umgekehrter Fall:

Mir (Wohnsitz und Führerschein Österreich) wurde im Dez. 02 bei einer Verkehrs- kontrolle der FS entzogen. Atemalkohol 1,3 Prom. Da ich ungefähr 2000 m vom Lokal entfernt wohne hatte ich zum Schluß noch 2 doppelte Schnäpse getrunken. Dadurch hat sich der Blutalkohol bis zur Blutabnahme auf 1,7 Prom aufgebaut. Ich wurde in der BRD zu einer saftigen Geldstrafe sowie einem Jahr Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt und die Daten wurde nach Österreich übermittelt, woein Jahr FS Entzug mit anschließender MPU festgelegt wurden. Nachdem ich dem Führerschein in Österreich nach bestandener MPU wiederbekommen habe, beantragte ich in Deutschland die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, bekam aber vom Landratsamt die Mitteilung, daß die österreichische MPU in der BRD keine Anerkennung fände. Nachdem ich diesen (auch finanziellen) Aufwand kein 2. mal auf mich nehmen wollte habe ich die Frist zur Erbringung der MPU verstreichen lassen und nochmals € 110,-- (Antragsrück- nahmegebühr) bezahlen müssen. Ich fahre derzeit in Österreich und Resteuropa (0 Prom).

Kann mir jemand ausdeutschen was das Urteil für mich bedeuten, d. h. ob ich eine Chance habe mit meinem in österreich wiedererlangten Führerschein zukünftig ohne Strafandrohung auch in der BRD zu fahren.


Außerdem möchte ich hier anmerken, daß die österreichische MPU (in meinem Falle) sehr wohl die Einstellung zu Fahrten unter alkoholeinfluss, sowie zum Alkohol allgemein, verändert hat. Im meinem Fall war dz. B. der Übungsleiter ein anerkannter deutscher Verkehrspsychologe. Aber offensichtlich herrscht in der BRD immer noch z. T. die Meinung Österreich sei eine Bananenrepublik. Es sollte daher auch über europaweite Standard für eine MPU diskutiert werden und dadurch die gegenseitige Anerkennung dieser Maßnahmen ermöglicht werden.

Ich wäre für jede fachliche Interpretation dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Etzelstier
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strichachtdoktor
Beitrag 04.08.2004, 15:42
Beitrag #598


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Zitat
Leute, natürlich kann, soll und muß man z.B. bei der EuGH-Thematik leidenschaftlich diskutieren. Nachdem aber so viele tolle Beiträge zu dem Thema abgegeben wurden, wäre es schade, wenn es zu einem finalen Bruch zwischen den Meinungsfraktionen kommen würde.


Zu einer leidenschaftlichen Diskussion gehört nicht das "Ausbuhen" von bestimmten Meinungen und Personen oder das Einwerfen von sachfremden Kurzkommentaren ...

Der Bruch zwischen den Fraktionen wird ja, gerade von der Fraktion die "Andreas" vertritt, immer wieder erneuert durch das Beharren auf alte Positionen. Positionen, die durch das Urteil des EuGH mächtig ins Wanken geraten sind.

Wenn man an einem bestimmten Punkt einer Diskussion nichts mehr sagen kann oder darf oder sagen will oder möchte, weil dadurch Rechte Dritter verletzt werden könnten, dann halte ich mich da raus. Allerdings stichel ich auch nicht mehr wild rum oder heize die Diskussion durch Behauptungen von "Tatsachen" oder "ich weiß es besser"-Floskeln auf.

*kelchanandreasweiterreich*

Es ist höchst bedauerlich, daß - sobald die "Amtsebene" erreicht ist, egal ob offiziell oder inoffiziell - eine vernünftige Diskussion zwischen Beamten und Bürgern auf rein sachlicher Ebene nicht funktioniert und an dem Punkt, an dem es interessant zu werden verspricht abgebrochen werden muß unter Hinweis auf Interna, fremde Interessen oder Personenschutz. Wobei ich letzteres ziemlich herbeigeredet finde: Wie soll ohne Ort, ohne Namen der Beteiligten und Bearbeiter, ohne Daten ein klarer Rückschluss auf behördliche Vorgänge gezogen werden ?

Vielleicht sollte man auch gar nicht mehr mit Leuten diskutieren, die in Ämtern sitzen ? Wer weiß, was die aus den Informationen machen, die sie von bürgerlichen Diskutanten bekommen ? Oder wieviele gute Ideen von vornherein vereitelt werden, nur weil der falsche Beamte sie zur falschen Zeit aufgeschnappt hat ... ?

think.gif Joe


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Matte
Beitrag 04.08.2004, 16:32
Beitrag #599


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@/8 Doc

Ich verstehe nicht, warum Andreas jetzt diese Fakten preisgeben sollte?

Das kann ich dir auch schreiben:

Zitat
Der polnische Führerschein von Herrn XXX aus XXX wird mit dem heutigem Schreiben vom XXX eingezogen. Herr XXX hat die sich aus seiner Akte begründeten Eingnungszweifel, durch die von uns geforderte MPU nach § 46 FeV, nicht widerlegt.

gezeichnet

Herr XXX

Führerscheinstelle XXX


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strichachtdoktor
Beitrag 04.08.2004, 16:39
Beitrag #600


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Zitat
Der polnische Führerschein von Herrn XXX aus XXX wird mit dem heutigem Schreiben vom XXX eingezogen. Herr XXX hat die sich aus seiner Akte begründeten Eingnungszweifel, durch die von uns geforderte MPU nach § 46 FeV, nicht wiederlegt.


Niemals.
Damit kommt die Behörde niemals durch.
Versuchen kann man es ja mal, ok.
Aber damit erleidet die Behörde Schiffbruch.
Garantiert!

wavey.gif Joe


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