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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 06.08.2004, 20:22
Beitrag #621





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mal so am Rande:

wie wäre es mit falschen Baugenehmigungen. Haus abreisen? und wer zahlt? Wer kommt für Folgekosten auf oder wird das von Fall zu Fall bewertet.

Auch auf die Gefahr hin gesagt zu bekommen Recht ist nicht immer Gerecht! Fair ist das nicht! Man bekommt etwas erlaubt und nachher heißt es das man bewußt gegen Recht verstoßen hat und das nun Rückgängig macht.
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Gast_veilchen_*
Beitrag 06.08.2004, 20:42
Beitrag #622





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kann mir jemand verraten, welche die Aufsichtsbehörde für das MPI ist?
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strichachtdoktor
Beitrag 06.08.2004, 20:58
Beitrag #623


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Der europäische Gesichtshof sagt einigermaßen deutlich, daß
- eine Fahrerlaubnis auch dann gültig ist, wenn das 185-Tage-Erfordernis nicht erfüllt ist
- die ausländische Behörde das alleinige Recht zur Rücknahme einer FE hat.

Das mit dem 185-Tage-Erfordernis ist dadurch zu erklären, daß ein Verwaltungsakt auch dann Gültigkeit erlangt, wenn er nicht korrekt erfolgt ist - jedenfalls bis zu seiner Rücknahme - und diese kann nur durch die ehemals erteilende Behörde (auf verwaltungsrechtlichem Wege) erfolgen.
Eigentlich nicht schwierig.

Ein derart Betroffener darf also nicht mehr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, bis zum Datum der Rücknahme der FE durch die Behörde. Sagt der Eu-GH - die Deutschen sehen das (und sahen das immer) etwas anders ...

Der Vorwurf, der Antragsteller habe bewußt gegen geltendes Recht verstoßen muß jedoch ins Leere greifen, denn er hat nur einen Antrag gestellt, welcher fälschlicherweise genehmigt wurde.
Anders ist es (siehe Holland), wenn die Behörde getäuscht wurde um eine "richtige" Entscheidung zu treffen und die Täuschung auffliegt.

Wenn die polnischen Behörden erst gar keinen Nachweis über die Erfüllung der 185-Tage-Regelung fordern und dann eine nicht EU-Recht-konforme Entscheidung zugunsten des Antragsstellers treffen, so ist das etwas gaanz anderes, als wenn der Antragsteller auf Wunsch der niederländischen Behörde einen Nachweis über den 185-tägigen Aufenthalt bringt, der nicht den Tatsachen entspricht und die Behörde dann eine zutreffende Entscheidung aufgrund dieser Täuschung trifft.

Auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis hat das zunächst keinen Einfluß. Beide FEs sindgültig bis zur Rücknahme durch die Behörde.

Während die polnische FEB wahrscheinlich erst handelt, wenn sie von den Deutschen oder dem EUGH dazu gezwungen wird, wird die niederländische Behörde aus eigenem Antrieb handeln und nicht nur die FE zurücknehmen, sondern auch ein Strafverfahren gegen den Antragsteller einleiten.

Der Erfolg des Strafverfahrens in Holland wird es den deutschen Strafverfolgungsbehörden wiederum ermöglichen, ihrerseits tätig zu werden und den ehemaligen Inhaber der FE wegen Fahrens ohne FE anzuklagen - denn dieser hätte schließlich wissen müssen, daß er da (falsche eidesstattliche Versicherung, Wohnnachweis, gefälschte Mieturkunde etc.) falsches Zeugnis ablegt.

Gruß, joe


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Rolf Tjardes
Beitrag 06.08.2004, 22:04
Beitrag #624


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.08.2004, 00:20)
also ma janz im Ernst:
Meinst Du nicht auch, daß das so ein ganz kleines bißchen "Verarsche"* darstellt ?

Lieber Joe, es sei mir doch wohl erlaubt, den Besuchern dieses Forums die real existierende behördliche Praxis darzustellen?

Solange ich solche aktuellen Schreiben aus obersten Bundesbehörden vorliegen habe, kann und darf (!) ich meine Vorsicht nicht ablegen.

Zitat (Schreiben des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) aus 06/2004; Auszug)
[...] "Außerdem haben auch nach dem Urteil die deutschen Eignungsregelungen Bestand. Eine Umgehung der MPU durch Erwerb eines Führerscheins im Ausland ist nach wie vor nicht möglich! Zwar ist nach dem Urteil ein ausländischer Führerschein, der nach Ablauf der Sperrfrist erteilt wurde, anzuerkennen. Die Regelungen zur Kraftfahrereignung gelten jedoch für deutsche und ausländische Fahrerlaubnisinhaber gleichermaßen. Bei den hier in Rede stehenden Fällen, bei denen die MPU umgangen werden sollte, werden in der Praxis meist ohne Weiteres Eignungszweifel festgestellt werden können. Weiterhin können also die deutschen Behörden gegen Führerscheininhaber, die z. B. wegen eines Alkoholproblems ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen sind, ein (neues) Entziehungsverfahren der Fahrerlaubnis einleiten". [...]


Dein Optimismus in allen Ehren, die Musik wird nicht im /8er sondern ganz oben in den Ministerien gemacht, darauf haben wir keinen direkten Einfluß.

Ich würde mich schlecht fühlen, wenn ich Interessenten mit Jubelgeschrei zum Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis anstifte, wenn ich genau weiß, dass an den maßgebenden Stellen (Fahrerlaubnisbehörden) auf ministerieller Weisung der Schredder schon scharf gemacht wird...

Mag sein, dass auch die Eignungsregelungen und -bestimmungen irgendwann kippen. Darf ich ein solches Ergebnis, welches ich persönlich nicht erwarte, schon heute vorwegnehmen und die sichere Zukunft propagieren??

think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 06.08.2004, 23:08
Beitrag #625


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Zitat
Meinst Du nicht auch, daß das so ein ganz kleines bißchen "Verarsche"* darstellt ?
Zitat
es sei mir doch wohl erlaubt, den Besuchern dieses Forums die real existierende behördliche Praxis darzustellen?

Aber sicher, Du warst damit ja gar nicht gemeint. ich meinte eher:(Schreiben des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) aus 06/2004; Auszug)
Zitat
[...] "Außerdem haben auch nach dem Urteil die deutschen Eignungsregelungen Bestand. Eine Umgehung der MPU durch Erwerb eines Führerscheins im Ausland ist nach wie vor nicht möglich! Zwar ist nach dem Urteil ein ausländischer Führerschein, der nach Ablauf der Sperrfrist erteilt wurde, anzuerkennen. Die Regelungen zur Kraftfahrereignung gelten jedoch für deutsche und ausländische Fahrerlaubnisinhaber gleichermaßen. Bei den hier in Rede stehenden Fällen, bei denen die MPU umgangen werden sollte, werden in der Praxis meist ohne Weiteres Eignungszweifel festgestellt werden können. Weiterhin können also die deutschen Behörden gegen Führerscheininhaber, die z. B. wegen eines Alkoholproblems ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen sind, ein (neues) Entziehungsverfahren der Fahrerlaubnis einleiten". [...]

Solange ich solche Schreiben aus obersten Bundesbehörden vorliegen habe, wird mein Widerstand wach sein ranting.gif
Für Dich als Forenbetreiber gelten natürlich noch ein paar andere Prinzipien wink.gif - sehe ich ein.

Wenn dieser Satz gelten gilt -->"Bei den hier in Rede stehenden Fällen, bei denen die MPU umgangen werden sollte, werden in der Praxis meist ohne Weiteres Eignungszweifel festgestellt werden können." , dann handelt es sich um einen von oben verordneten Aufruf zum Mißbrauch von Sanktionen gegen die Betroffenen und nicht zuletzt um den Aufruf zum fehlerhaften Ermessensmißbrauch. Denn es wird aufgrund dieses Satzes regelmäßig nicht geprüft werden, ob es nicht doch Gründe für die ernsthafte Annahme einer Verhaltensänderung in der Gegenwart gibt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein EU-FE-Inhaber, welcher jahrelang beanstandungsfrei am Strassenverkehr in Deutschland teilnimmt und welcher in eine normale Verkehrskontrolle gerät, zielsicher und plötzlich aufgrund teilweise längst verjährter - der FEB aufgrund von Sonderregeln aber noch vorliegender - ehemaliger Verkehrsverstöße seine Eignung wird nachweisen sollen - obwohl er durch sein aktuelles Verhalten im Strassenverkehr keinerlei Anlaß dazu gibt.

Ich rede nicht von denjenigen Kraftfahrern, die mit der ausländischen FE erneut Mist bauen - keine Frage, daß man sich die irgendwie vornehmen muß. Aber diejenigen, die jahrelang nicht auffallen, die werden erneut kriminalisiert.

Mal ganz abgesehen davon, daß ich nicht der Ansicht bin, daß nach dem Urteil des EU-GH die Eignungsregelungen vollen Bestand haben... aber das hast Du Dir sicher schon gedacht.

Ob meine Meinung "Wunschdenken" ist, das wird die Praxis in den nächsten Jahren zeigen. Ich bin davon überzeugt, daß die Deutschen noch weitere Abstriche werden machen müssen.

Im Grunde genommen ist die FeV ja nur die besonders scharfe Auslegung des zugrundeliegenden europpäischen Rechts. Die Auslegung durch den §28 wurde ja vom EuGH schon beschnitten. Nicht Gegenstand des Verfahrens war die IntKfzVO und der §46FeV. Das kommt halt beim nächsten Mal. Denn es kann ja - rein formal betrachtet - wohl nicht wahr sein wallbash.gif, daß die im EU-Ausland zuständigen Behörden eine FE nach bestem Wissen und Gewissen (wie es die deutschen auch tun würden, sind ja auch Beamte) erteilen, die in Deutschland zwar anerkannt werden muß , die aber nur formal anerkannt wird und deren Sinn, nämlich am Strassenverkehr teilzunehmen, dadurch aus den Angeln gehoben wird, daß die deutschen Behörden Bedenken wegen der u.U. gerade erst geprüften (auch ein Fahrprüfer muß auf Anhaltspunkte für eine Fahrungeeignetheit achten!) Fahreignung hegen und den Gebrauch der rechtsgültigen FE nur für die BRD untersagen - ab der niederländischen, polnischen, belgischen, tschechischen Grenze ist unser Mann dann wieder fahrtauglich bzw. zum Führen des gleichen Fahrzeugs geeignet... ???
Ich halte es für eine lächerliche Vorstellung, daß das auf Dauer durchsetzbar sein soll. Manchmal kann es selbst beim Betrachten komplexester Vorgänge helfen, den normalen Menschenverstand eingeschaltet zu lassen ...

Natürlich hat meine Stimme kein Gewicht. Doch ich vertraue auf die Beteiligten des in dieser Sache sicherlich einmal stattfindenden EU-GH-Verfahrens ... Im letzten Urteil schon wurde der "Flatus Cerebrospinale" der deutschen Regierung bezüglich des §28FeV zu Luft und Wasser kondensiert ... Und so kommt es wieder!
Darf man ein solches Ergebnis, welches ich persönlich erwarte, schon heute vorwegnehmen und propagieren? Ich bin mal so frei ... blushing.gif

Auf dem Weg dahin werde ich persönlich mit meinem polnischen Führerschein brav am deutschen Strassenverkehr teilnehmen und mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung allen Angriffen parieren ... whistling.gif

Gruß, Joe


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Gast_cuzco_*
Beitrag 07.08.2004, 05:21
Beitrag #626





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Neues von der Front (Teil 4 und voraussichtlich vorletzte "Episode")
(hat inzwischen nur noch wenig mit EuGH v. 29.04.04. zu tun, gehört aber doch irgendwie in dieses Forum)

Mit Genuss und ganz speziell als Info an alle "Miesmacher" der EU-FE: Nach ein paar Wochen zu Fuß und (zugegebener Maßen) sehr großem Engagement habe ich nun meine NL-FE anerkannt bekommen, mein DE-FS soll nun bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag sein!

Inzwischen habe ich sogar ein amtliches Dokument, das mich bis zur Aushändigung des offiziellen deutschen FS vom Mitführen eines FS befreit. Ursprünglich hieß es aber: Zitat "nette" Dame der FEB: "Sondergenehmigungen gibt es bei uns nicht". Aber nun habe ich eine Art "Freifahrtschein", aber noch keinen FS (meinen niederländischen hat man mit meiner ausdrücklichen und schriftlicher Zustimmung einbehalten).

In diesem Zusammenhang möchte ich den Hinweis anbringen, dass ein gültiger Führerschein eines anderen Landes nicht einfach von einer deutschen Behörden eingezogen werden kann! Unter Umständen kann ein Hinweis in diesem Dokument angebracht werden, dass z.B. diese FE im Hoheitsbereich der BRD ungültig ist, das Dokument darf dabei aber nicht beschädigt werden, da es Eigentum des ausstellenden Staates ist. (Eben wie es auch bei einem Pass oder Personalausweis ist.)

In meinem Fall muss ich aber noch dazu schreiben, dass ich wirklich seit über 10 bzw. 12 Jahren keinerlei Einträge in VZR oder BZR habe. Genau dies war es aber, wo man von Behördeseite ansetzen wollte. 185-Tage-Regel oder Nachweis eines Wohnsitzes war nie ein Thema. Definitiv wolle man einen Ansatz für eine MPU finden - was mir ja von der "netten" Dame der FEB auch so mitgeteilt wurde. Ich weiß nicht, wie es aussehen würde, wenn ich vor 5 Jahren eine rote Ampel überfahren hätte oder wegen versuchten Bankraubs vorbestraft wäre, meine niederländische FE gar erst vor drei Jahren erworben hätte.

Allen, die nun glauben, dass es recht einfach ist, sei gesagt, dass das wahrlich kein "Zuckerschlecken" war. Hätte auch nie geglaubt, dass mich meine Vergangenheit nach über zehn Jahren überrollen könnte. Bereits damals hatte ich sehr viel Zeit und Geld, was ich durchaus nicht übig hatte, aufbringen müssen. Aber für mich war es die Sache doch wert: Ich wollte meiner Einstellung, nach der ich jedem Menschen - auch wenn es ein Psychologe sein mag - die Fähigkeit abspreche, innerhalb relativ kurzer Zeit über meinen weiteren (mobilen) Lebensweg zu entscheiden treu bleiben. Genau das war damals und ist immer noch mein Ziel, ich würde diesen, wenn auch nicht ganz leichten Weg aus diesen Gründen jederzeit wieder gehen.

wavey.gif

NS: Weiter oben im Thread habe ich gelesen, dass RA Säftel aus FT das Urteil "erstritten" hat - das stimmt so nicht, es ist ihm "zugefallen"! Ich hatte den Versuch unternommen von RA Säftel in meiner Sache vertreten zu werden (wohne in der Nähe), bin dabei peinlicherweise privat bei seiner Frau gelandet (sehr freundliche und hilfsbereite Frau), aber bei der Kontaktaufnahme mit der Gemeinschaftskanzlei habe ich das krasse Gegenteil erfahren: Wahrscheinlich wäre es leichter gewesen, einen Termin beim Bundespräsidenten zu bekommen; bereits der telefonische Umgangston der Mitarbeiterin in der Kanzlei gab mir rein emotional das Gefühl, als wäre ich niedrigstes Niveau, welches man sowieso nie vertreten würde. blushing.gif
Nun, ich habe einen anderen Fachanwalt gefunden, der zwar bestimmt nicht preiswerter, aber immerhin ohne hochnäsige Mitarbeiterin und vor allem auch erfolgreich war. rolleyes.gif

Grüße @all
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strichachtdoktor
Beitrag 08.08.2004, 12:14
Beitrag #627


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Zitat
Weiter oben im Thread habe ich gelesen, dass RA Säftel aus FT das Urteil "erstritten" hat - das stimmt so nicht, es ist ihm "zugefallen"!


nanana, Cuzco, ganz so einfach war es nicht. Ich habe das Urteil gelesen und somit auch die Argumentation des Herrn Säftel. War schon ausgefeilt, das Ganze. Nur weil dieser Anwalt vielleicht wenig Glück mit der Auswahl seines Personals hatte, läßt das keinen Rückschluß auf seine Arbeit zu - die überdies ja mit Erfolg gekrönt war.

Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, focussiert die deutsche FEB die Eintragungen in VZR und BZR. Liegt oder lag in den letzten 10 Jahren etwas vor, wird der Antragsteller zur MPU gebeten. Wahrscheinlich hat man Dir nicht erläutert, auf welche Pragrafen man sich dabei beruft ...

Also wird man so vorgehen, wie es die mutmaßlichen "Beamten und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes" hier gelegentlich posten, nämlich jeden zur MPU schicken, der mit der ausländischen FE hier überprüft wurde und bei dem dies gemeldet wurde, sofern noch Eintragungen jeglicher Art vorgefunden werden.

---> Bin wirklich gespannt, wie die Gerichte dazu entscheiden werden... think.gif

Jedenfalls meine Gratulation für Dein Ergebnis!
Gruß, joe


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Uwe W
Beitrag 10.08.2004, 23:34
Beitrag #628


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Mal ein Link zu fahrerlaubnisrecht.de:

Beschluss VGH Mannheim 10 S 308/04 vom 21.06.04

Der Beschluss liegt auf derselben Linie wie der von Peter Lustig genannte Erlass des Bayrischen Innenministeriums.

Ob die Führerscheinstellen in MPU-Fällen eine MPU nach §46 FeV anordnen dürfen, wenn der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erwirbt, ist damit allerdings noch nicht gesagt.
Im entschiedenen Fall wurde ja anscheinend keine MPU gefordert (und vielleicht bestanden auch gar keine Eignungszweifel, sondern die Fahrerlaubnis wurde aus sonstigen Gründen in Italien erworben, allerdings unter Mißachtung der 185 Tage-Regel).


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 11.08.2004, 09:04
Beitrag #629





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Hallo,
netter Gerichtsbeschluß, es wird meines erachtens auch keine rechtskräftige
MPU Anordnungen auf Grund §46 geben. Die Fahrerlaubnis wird von einem anderen Staat ausgestellt, nur er darf die Fahrerlaubnis zurücknehmen.
Eine Anordnung zur MPU auf z.B einen polnischen Führerschein ist eine massgebliche Kompetenzüberschreitung der deutschen FE Behörden und wiederum eine zeitliche unbefristete Einschränkung der Fahrerlaubnis.
Ich würde in so einem Fall sofort die zuständige Behörde verklagen.
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Andreas
Beitrag 11.08.2004, 09:34
Beitrag #630


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Zitat
Die Fahrerlaubnis wird von einem anderen Staat ausgestellt, nur er darf die Fahrerlaubnis zurücknehmen.
Eine Anordnung zur MPU auf z.B einen polnischen Führerschein ist eine massgebliche Kompetenzüberschreitung der deutschen FE Behörden


Falsch, wenn man deiner Argumentation folgt, dürfte ein Inhaber eines rechtmäßig erworbenen polnischen FS in Deutschland täglich Verkehrsverstöße mit Punktbewertung begehen ohne Gefahr zu laufen, wegen seines überfüllten Punktekontos seine Fahrberechtigung für D zu verlieren. Oder was wäre wenn derjenige an einer schweren Krankheit leidet, die seine Fahrtauglichkeit beeinträchtigt. Dürfte diese lebende Zeitbombe dann weiter in Deutschland fahren?? think.gif


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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 11.08.2004, 10:20
Beitrag #631





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@Andreas;

Natrix meinte bestimmt die Zweifel die vor der ausstellung des neuen FS vorliegen.
Wenn man danach wieder Mist baut ist es wohl klar das aufgrund desen wieder der FS entzogen werden kann!
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 11.08.2004, 14:18
Beitrag #632





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@Andreas Wie läuft denn das nun mit den Punkten zum Beispiel, ich meine jetzt nicht Leute die wegen der MPU den Führerschein im Ausland gemacht haben,sondern einfach so aus Kostenersparnis einen legalen Eu Fs unter Berücksichtigung der 185 Tage Regel in Polen gemacht haben? Das würde mich mal interessieren wie diese dann in Flensburg auftauchen werden/sollen?
Beispiel geblitzt worden, 3 Punkte sollen eingetragen werden, aber auf wen und wo und wie?
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 11.08.2004, 14:21
Beitrag #633





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Kleine Nachfrage: Bekommt ein z.B. Pole bei uns Punkte in Felnsburg eingetragen wenn er hier z.B. geblitzt wurde??????Er hat natürlich den polnischen Führerschein.
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strichachtdoktor
Beitrag 11.08.2004, 18:12
Beitrag #634


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wavey.gif ... da winkt doch das Europäische Fahrerlaubnisregister, das Europäische Punkteregister, das Europäische Bußgeldregister usw. und so fort ... wavey.gif

Das ist es, was der EuGH meinte, in seinem Urteil vom 29.04., das nämlich all´ diese Probleme längst hätten geklärt sein sollen.

Gruß, Joe


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Uwe W
Beitrag 11.08.2004, 18:33
Beitrag #635


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Im Verkehrszentralregister werden in Deutschland begangene Verkehrsverstöße eingetragen unabhängig davon, welche Nationalität der Sünder hat und welches Land ihm den Führerschein ausgestellt hat.
Zitat
STVG § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 11.08.2004, 19:33
Beitrag #636





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schon richtig!

Doch wie ist es mit meinem neuen EU-FS? Sind meine Punkte durch meinen FS-verlust erloschen und bekomme ich wieder neue wenn ich zu schnell fahre und gelten dann die Punktegrenzen wie für andere auch?

Oder muß ich bei einem Punkt dann damit rechnen das mir der FS abgnommen wird?
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Uwe W
Beitrag 11.08.2004, 20:10
Beitrag #637


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Die alten Punkte wurden zwar aufgrund der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis auf 0 gesetzt.
Die zugrunde liegenden Eintragungen bleiben aber in Flensburg bestehen und können in einem Verfahren gegen Dich verwendet werden (jedenfalls im Zusammenhang mit neuen Verkehrsverstößen), in dem Deine Eignung zur Führung von KfZ überprüft wird.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.08.2004, 00:26
Beitrag #638


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Zu den Ausführungen von Uwe wäre vielleicht noch hinzuzufügen, daß die Führerscheinakte, in der eigentlich alle relevanten Unterlagen eines (Ex-)Führerscheinbesitzers - auch nach der Löschung von Punkten - schlummern, von Wohnort zu Wohnort (bzw. dem entsprechenden StVa) weitergeleitet wird. Bei so einer "doppelten Buchführung" geht nichts verloren ...
Gruß, Joe


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Gast_gelaeutert_*
Beitrag 12.08.2004, 09:05
Beitrag #639





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Hallo Experten!

Also mein Problem:Fuehren eines KFZ unter BTM : 0.41ng Amphetamine;0.19ngTHC ; mittags um zwoelf normale Vehrkehrskontrolle einmaliger Konsum am Vorabend, ich selbststaendiger Fuhrunternehmer crybaby.gif

Am 9.6.04 wurde mir meine FE durch die Verwaltungsbehoerde entzogen.
Als ich am 14.6.04 meinen FS bei der Behoerde abgab fragte ich nach einer Sperrfrist. "Nein Sie koennen sofort eine neue beantragen allerdings muessen Sie zur MPU und ich wuerde Ihnen mindestens ein halbes Jahr keine Chance bei der MPU geben"! crybaby.gif
Ich nach Kenya geflogen Fuehrerschein aller Klassen an einem Tag gemacht und will ihn demnaechst in einen engl. umschreiben lassen mit Meldeadresse und alles.
Wenn ich jetzt mit dem UK-EU Fuehrerschein hier angehalten werde cop.gif koennen die dt. Behoerden ohne neuen Grund eine MPU verlangen? Wenn ja darf ich solange weiterfahren?
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Andreas
Beitrag 12.08.2004, 09:17
Beitrag #640


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Zitat (gelaeutert @ 12.08.2004, 10:05)
Ich nach Kenya geflogen Fuehrerschein aller Klassen an einem Tag gemacht und will ihn demnaechst in einen engl. umschreiben lassen mit Meldeadresse und alles.

Dann hast du das ganze Geld so richtig in den (kenianischen) Sand gesetzt. Der Führerschein aus Kenja wird nämlich in GB nicht mehr prüfungsfrei umgeschrieben. Näheres siehe hier cool.gif

Die Behörden in GB haben offensichtlich auch gemerkt, dass auf diese Weise getrickst werden sollte. dry.gif

P.S. Mit dem kenianischen FS darfst du bei uns keinen Meter fahren.


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Gast_gelaeutert_*
Beitrag 12.08.2004, 09:39
Beitrag #641





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huh.gif Fuer den Fall das ich jetzt trotz Deiner Bedenken den UK Fuehrerschein bekommen sollte was dann? in Bezug auf meine Frage
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Andreas
Beitrag 12.08.2004, 09:50
Beitrag #642


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Das sind keine Bedenken sondern die in GB z. Zt. gültige Rechtslage. Du bekommst den GB-Schein nicht ohne Prüfung!!! Falls dir die Herren von der FS-Vermittlung etwas anderes erzählt haben, wurdest du von ihnen so richtig ver******. whistling.gif


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Beitrag 12.08.2004, 09:59
Beitrag #643





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Aber wenn ich den UK Fuehrerschein habe was dann??
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Andreas
Beitrag 12.08.2004, 10:12
Beitrag #644


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Wenn du ohne Prüfung einen GB-FS bekommst, ist der zu 99 % gefälscht.


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Gast_gelaeutert_*
Beitrag 12.08.2004, 10:17
Beitrag #645





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Willst Du oder kannst Du auf meine simple Frage keine Antwort geben ??
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Andreas
Beitrag 12.08.2004, 10:25
Beitrag #646


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Die deutsche FS-Stelle kann auch bei einem Inhaber eines EU-FS eine MPU fordern, wenn Eignungsbedenken bestehen. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann die Nutzung des EU-FS für Deutschland untersagt werden. (auch wenn dies /8Doktor natürlich ganz anders sieht, aber so ist nunmal die derzeitige Praxis in D) cool.gif

Da bei dir eindeutig Eignungsbedenken bestehen, wird die FS-Stelle dies auch tun. Ein Konsument von sog. harten Drogen ist nicht geeignet ein Kfz zu führen (und das ist auch gut so).

P. S. Du willst es offensichtlich immer noch nicht realisieren, dass dich die FS-Vermittler gehörig aufs Kreuz gelegt haben. wink.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 12.08.2004, 10:29
Beitrag #647





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Aber koennen die dt. FSB nicht erst wieder nach neuen Verfehlungen eine MPU beantragen ??

PS: Du arbeitest nicht zufaellig in einer der genannten Behoerden ??
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Andreas
Beitrag 12.08.2004, 10:31
Beitrag #648


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Deine Verfehlung ist der Konsum von Amphetamin und Cannabis gewesen. cool.gif


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Gast_gelaeutert_*
Beitrag 12.08.2004, 10:38
Beitrag #649





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Richtig der EINMALIGE !
Ich sehe auch ein das ich dafuer die Konsequenzen tragen muß aber wenn ich Glueck habe "darf" ich nachm halben Jahr zur MPU da falle ich vielleicht durch "darf" dann nochmal antanzen und wenn ich dann genug geschroepft wurde werde ich Vielleicht positiv bewertet !!
Und das alles wg einer einmaligen Sache ??
crybaby.gif
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Andreas
Beitrag 12.08.2004, 10:50
Beitrag #650


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Dies ist doch im Moment sowieso alles theoretischer Natur, da dein kenianischer FS in GB nicht prüfungsfrei umgeschrieben wird.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.08.2004, 11:07
Beitrag #651


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Hallo "geläutert",

Nomen est Omen ???
Davon mußt Du wahrscheinlich erstmal eine MPU-Stelle überzeugen.
So jedenfalls wollen es die allermeisten Strassenverkehrsämter in Deutschland.

Meine Meinung hat Dir Andreas schon indirekt mitgeteilt. Ich glaube nicht, daß das so einfach gehen wird, jemanden, der eine neue EU-Pappe vorweisen kann, aufgrund davorliegender Straftaten schnurstracks wieder zur MPU zu schicken. Aber - in Bezug auf die kraftstrotzenden, optimistischen Löwen hier in der Liste wavey.gif @ Andreas - diese Meinung ist angeblich nicht durchsetzungsfähgig.
Mir konnte aber auch noch niemand GENAU sagen, welche Paragraphen dann Anwendung finden sollen ... Ich würde jedenfalls meine Rechtsschutzversicherung und meinen Anwalt bemühen ...

Aber, "geläutert", Du wirst auch gar keine EU-Pappe kriegen, jedenfalls nicht so, wie es Dir die "Kenia-Betrugs-GmbH" versprochen hat, denn die Engländer haben ihre Regeln geändert, nachdem der von Dir auch betriebene Mißbrauch dieser eigentlich gut gemeinten Regelung aufgefallen ist. Kein EAK-Glück gehabt ...
Da gehe ich mit Andreas´ Meinung konform.

Gruß, Joe


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strichachtdoktor
Beitrag 12.08.2004, 11:09
Beitrag #652


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Zitat
Dies ist doch im Moment sowieso alles thoeretischer Natur, da dein kenianischer FS in GB nicht prüfungsfrei umgeschrieben wird.

DITO.


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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 12.08.2004, 13:02
Beitrag #653





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also ich wäre heute eigentlich auf dem weg nach Tschechien!
Nun wirds lustig:

Um den FS dort zu beantragen brauchte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt:

Hiermit bestätige ich als Vertrauensarzt meines/meiner Patienten/Patientin .............................................. , dass diese/dieser nicht mit schwerwiegenden körperlichen u./o. geistigen Mängeln, die das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Strassenverkehr ausschliessen oder bedenklich erscheinen lassen, behaftet ist. Eine augenärztliche Untersuchung wird gesondert durchgeführt und muss somit nicht berücksichtigt werden.

Diese Bescheinigung dient ausschliesslich zur Vorlage und Orientierung an einer tschechischen Fahrschule.

Datum/Ort:

Unterschrift/Stempel:

dieses wollte meine Ärztin mit Leberwerten überprüfen.Dazu sagte ich wenn Sie so schwerwigende körperliche Mängel überprüfen wolle müsse Sie auch ein CT, EKG und so weiter machen.Dazu sagte Sie mir Sie habe Zweifel daran das ich keinen Alkohol mehr trinke. Meine letzen Werte bei Ihr waren übrigens 1A in Ordnung.
Ich antwortete das dies nicht Ihre Aufgabe sei meine Eignung festzustellen sondern mir einfach nur dieses Formular auszustellen. Dazu brauche Sie keine Leberwerte zu nehmen oder Sie untersucht mich richtig!

Kurz um Sie weigerte sich das Formular auszufüllen. Meine 10 Euro hab ich auch nicht zurückbekommen!

Nun warte ich bis es neue Urteile im Bezug auf §46 der FeV gibt in denen evt. klar Stellung zur nachträglichen MPU-Anordnungen bei EU-FS gibt!

Z.B. müssten sie doch schon den Felix Kapper zur einer MPU geschickt haben wenn das alles so stimmt was Andreas hier erzählt.
Ich versuch den mal ausfindig zu machen!
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 12.08.2004, 16:02
Beitrag #654





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Hallo,
das finde ich eine gute Idee, das du mal Kontakt mit dem Herrn aufnehmen willst, aber ich würde es vielleicht sogar auch bei dem Anwalt Säftel oder so ähnlich versuchen, er wird sicherlich derjenige sein, der am besten darüber Bescheid weiss.
Was ich aber fragen wollte, warst du schon in Tschechien wegen dieser ärtzlichen Begutachtung oder wie bist du an das Formular gekommen???
Wieso hast du dich nicht in Tschechien untersuchen lassen????
So ein Formular von einem Doc unterschrieben zu bekommen ist doch das einfachste auf der Welt?!?
Gruss Natrix
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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 12.08.2004, 16:37
Beitrag #655





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nee wollte heute fahren. habe gedacht das ist eine Formsache. Das Muster habe ich per e-mail geschickt bekommen. man meinte zu mir das die tschechen sich damit rückversichern wollen. aber ehrlich gesagt habe ich mich dazu entschlossen eine MPU zu machen.
Solange das mit der nachträglichen MPU-aufforderung wegen des § 46 der FeV nicht geklärt ist ist mir das zu unsicher. man hört auch nichts neues.

Der Anwalt unterliegt ja auch einer Schweigepflicht!
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strichachtdoktor
Beitrag 12.08.2004, 18:37
Beitrag #656


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@WAMWS

Zitat
dieses wollte meine Ärztin mit Leberwerten überprüfen.Dazu sagte ich wenn Sie so schwerwigende körperliche Mängel überprüfen wolle müsse Sie auch ein CT, EKG und so weiter machen.Dazu sagte Sie mir Sie habe Zweifel daran das ich keinen Alkohol mehr trinke. Meine letzen Werte bei Ihr waren übrigens 1A in Ordnung.


Kleiner Tip: Wechsel den Arzt ! smile.gif
Klingt ziemlich abwegig, was Deine Ärztin da abgelassen hat: Das Überprüfen der Leberwerte ist natürlich völlig OK - macht man ja auch bei der MPU. Bei GammaGT-Doppelbestimmung und Werten zwischen 6 und 29 ist alles in Ordnung, wenn GPT und GOT im Normalbereich liegen. Das schließt schwere Leberschäden schonmal aus. Für CT und EKG fehlt jede Indikation, falls der oberflächliche Aspekt nicht schon auf schwere Veränderungen hindeutet. Beim normalen Patienten reicht eine eingehende körperliche Untersuchung inkl. Reflexe, Geradeausgang, Nase mit dem Zeigefinger berühren und die üblichen Scherze, die in einer MPU-Untersuchung auch vorgenommen wird, um das Vorliegen von Erkrankungen am zentralen Nervensystem, Nervenerkrankungen der Hirnnerven sowie anatomische Veränderungen (Knochen, Knorpel, Muskeln, Bandapparat) weitestgehend auszuschließen.
Wenn Du nicht gerade nach Alk riechst oder Dein Körper nicht bereits den Alkoholikertypischen Acetongeruch versprüht, dann ist die Vermutung, Du würdest trinken - ohne Leberwerte - schlicht eine Ferndiagnose bzw. eine Unverschämtheit ...

Allerdings kann ich mir vorstellen, daß so eine "generelle Unbedenklichkeitsbescheinigung" schwer von einem deutschen Arzt zu erhalten ist. Daher wechsel lieber zu einem tschechischen Doktor ...

Gruß, Joe


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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 12.08.2004, 18:46
Beitrag #657





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Wer weiß wofür es gut war!
Werde jetzt mal bei der AFN vorsprechen. In der Gewissheit meinen Lappen in Tschechien zu machen habe ich am WE einige Glässer Bier getrunken. Hoffentlich hat sich das nicht zu sehr auf meine Leberwerte niedergeschlagen.
5 Monate für nichts und wieder nichts Abstinent gelebt. Muß ich jetzt wieder ein halbes Jahr warten bis meine Werte in ordnung sind?
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strichachtdoktor
Beitrag 12.08.2004, 19:18
Beitrag #658


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Was heißt "Werte in Ordnung" ? Wer sagt, daß sich beim gesunden Menschen "einige Gläser" Alkohol auf irgendwas auswirken ? Wer sagt, daß es verboten sei, Alkohol zu trinken?

Ist doch völliger Quatsch anzunehmen, eine einzige Trinkgelegenheit ausführlichst wahrgenommen würde etwas an Leber oder Hirn bewirken - abgesehen vom Vollrausch natürlich. Solange das Trinken in sozial verträglichen Maßen (0,6-1,0%o in etwa) stattfindet, hat niemand was dagegen und die Leber auch nicht ...

Überdies ist es nicht die Aufgabe eines ehedem alkoholauffälligen Kraftfahrers, in Zukunft absolut abstinent leben zu müssen, sondern ausschließlich, Alkohol und Strassenverkehrsteilnahme strikt zu trennen. Das ist alles.

Personen, die von Alkohol abhängig sind unterliegen natürlich anderen Gesetzen. Die müssen "trocken" bleiben.

Gruß, Joe


--------------------
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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 12.08.2004, 19:39
Beitrag #659





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Da kann man dir nur Recht geben Strichachtdoktor! Doch in anderen Foren wird die ganze Zeit von Abstinenz oder KT (1-2 Gläßer) gesprochen.
Also ehrlich wenn das wirklich so gefordert wird dann bleibt einem ja nichts anderes als Lügen oder sehe ich das falsch?
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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 12.08.2004, 20:17
Beitrag #660





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Zum größten Teil alles Schikane! Jeder der was anderes sagt liegt falsch. Jeder der sagt die MPU ist in Ordnung soll sich mal hinterfragen ob er noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren ist. Das reicht schon um freiwillig eine MPU zu machen!
Und machen das die Leute? Nein!

Immer diese rechtschaffenden 150 prozentigen Befürworter sind die in anderen Bereichen auch so konsequent? Hat sich einer von diesen bedingungslosen Rechtsbefürworter dafür Eingesetzt das die Bearbeitung meines BAFÖG-Antrages schneller als 6 Monate geht und ich in der zwischenzeit nicht verhungere? Nein!

Ist das etwa nicht unmoralisch oder herzlos einen wenn er keine Freunde und Eltern gehabt hätte obdachlos werden zu lassen?

Warum reißt keiner von diesen Leuten Zigarettenautomaten ab? Die einzige Ware die ich direkt zur jeder Tages- und Nachtzeit bekomme? Übrigens auch Kinder!!!

Warum verbietet Ihr den Alkohol nicht einfach? Schließlich ist das Problem ja nicht in den Griff zu bekommen wie jährlich 100000 geahndete Trunkenheitsfahrten Beweisen? Laut Statistik wird jede 300 Trunkenheitsfahrt entdeckt 100000 mal 300
gleich 30 mille.

Und nicht zu vergessen die armen Kiffer. die werden ja noch schlimmer behandelt.

Bitte, Bitte Ihr 150 Prozentigen nicht immer so Obrigkeitshörig sein. Was mich stört ist die Doppelmoral. Und wenn sie einen gelackten, geläuterten und gesetzestreuen Menschen haben wollen, alles klar ich bin dabei schöne perfekte saubere Welt.

Ein Kumpel meinte mal zu mir nachdem er 4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen) in 20 Jahren herrscht hier Anarchie und ich bin dabei!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.08.2004, 20:33
Beitrag #661





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Zitat
Zum größten Teil alles Schikane! Jeder der was anderes sagt liegt falsch. Jeder der sagt die MPU ist in Ordnung soll sich mal hinterfragen ob er noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren ist.

Bin ich nicht
Zitat
Immer diese rechtschaffenden 150 prozentigen Befürworter sind die in anderen Bereichen auch so konsequent? Hat sich einer von diesen bedingungslosen Rechtsbefürworter dafür Eingesetzt das die Bearbeitung meines  BAFÖG-Antrages schneller als 6 Monate geht und ich in der zwischenzeit nicht verhungere? Nein!

Was hat das mit dem Thema hier tun? think.gif

Zitat
Ist das etwa nicht unmoralisch oder herzlos einen wenn er keine Freunde und Eltern gehabt hätte obdachlos werden zu lassen?

Da gibts Institutionen die helfen. In Deutschland muss keiner obdachlos sein! Was hat das mit dem Thema hier zu tun?

Zitat
Warum reißt keiner von diesen Leuten Zigarettenautomaten ab? Die einzige Ware die ich direkt zur jeder Tages- und Nachtzeit bekomme? Übrigens auch Kinder!!!

Es hat noch keiner wegen der direkten Wirkung der Stoffe im Tabak einen Unfall verursacht,oder?

Zitat
Warum verbietet Ihr den Alkohol nicht einfach?

Wer ist "ihr" ? Der Staat verbietet es nicht, weil es Steuerausfälle und noch mehr Arbeitslosigkeit bedeuten würde.

Zitat
Und nicht zu vergessen die armen Kiffer. die werden ja noch schlimmer behandelt.

Da muss ich Dir Recht geben.
Zitat
Bitte, Bitte Ihr 150 Prozentigen nicht immer so Obrigkeitshörig sein
.
Wen meinst Du?
Zitat
Was mich stört ist die Doppelmoral. Und wenn sie einen gelackten, geläuterten und gesetzestreuen Menschen haben wollen, alles klar ich bin dabei schöne perfekte saubere Welt.

Wie meinst Du das? kannst Du das mal näher erläutern?
Zitat
Ein Kumpel meinte mal zu mir nachdem er 4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen) in 20 Jahren herrscht hier Anarchie und ich bin dabei!

Das zeigt doch sein wahres Gesicht. 4 Jahre bekommt man nicht wegen einfachem Raub, es sei denn man ist schon öfter aufgefallen.
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Peter Lustig
Beitrag 12.08.2004, 20:43
Beitrag #662


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Zitat
...4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen
Raub ist ein Gewaltverbrechen!
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strichachtdoktor
Beitrag 12.08.2004, 21:49
Beitrag #663


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Hallo Ihr Lieben ...
huh.gif
Ich hab´ echt gerne mit Euch über das EuGH-Urteil geredet ...
... doch das ist schon eine Weile her.
Also, ich sehe natürlich auch, daß meine Beiträge bei den abschweifenden Beiträgen mit dabei sind, aber vielleicht könnten wir uns - alle gemeinsam - aufraffen, wieder näher zum Thema zu kommen ...
... nur ein Vorschlag.
think.gif
Gruß, Joe


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 12.08.2004, 22:33
Beitrag #664





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[/QUOTE]QUOTE
Zum größten Teil alles Schikane! Jeder der was anderes sagt liegt falsch. Jeder der sagt die MPU ist in Ordnung soll sich mal hinterfragen ob er noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren ist.
Zitat
Bin ich nicht
Zitat
Schön Ausnahmen bestätigen die Regel!
QUOTE
Immer diese rechtschaffenden 150 prozentigen Befürworter sind die in anderen Bereichen auch so konsequent? Hat sich einer von diesen bedingungslosen Rechtsbefürworter dafür Eingesetzt das die Bearbeitung meines BAFÖG-Antrages schneller als 6 Monate geht und ich in der zwischenzeit nicht verhungere? Nein!
Zitat
Was hat das mit dem Thema hier tun?
Zitat
Um die Doppelmoral zu zeigen!
QUOTE
Ist das etwa nicht unmoralisch oder herzlos einen wenn er keine Freunde und Eltern gehabt hätte obdachlos werden zu lassen?
Zitat
Da gibts Institutionen die helfen. In Deutschland muss keiner obdachlos sein! Was hat das mit dem Thema hier zu tun?
Zitat
Eben nicht! Sozialamt wollte mir nicht helfen da ich als Student eingeschrieben war!
Hätte ich nach der Abgabe meiner Diplomarbeit mich Exmatrikulieren lassen sollen obwohl ich alle Leistungen erbracht habe doch die Bewertung noch nicht abgeschlossen war und nach 4 Jahren nichts zu bekommen?



Zitat
QUOTE 
Warum reißt keiner von diesen Leuten Zigarettenautomaten ab? Die einzige Ware die ich direkt zur jeder Tages- und Nachtzeit bekomme? Übrigens auch Kinder!!!

Es hat noch keiner wegen der direkten Wirkung der Stoffe im Tabak einen Unfall verursacht,oder?
Zitat
Aber Kinder zum Rauchen verführt die später als Erwachsene daran gestorben sind! Und was ist Mit Kreislaufkollaps am Steuer und einem Herzinfarkt?



Zitat
QUOTE 
Warum verbietet Ihr den Alkohol nicht einfach? 

Wer ist "ihr" ? Der Staat verbietet es nicht, weil es Steuerausfälle und noch mehr Arbeitslosigkeit bedeuten würde.
Zitat
Doppelmoral! Außerdem die Arbeitsplätze und entgangenen Steuern werden locker wieder durch die  Entlastung des Gesundheitssystems kompensiert.



.
Zitat
QUOTE 
Und nicht zu vergessen die armen Kiffer. die werden ja noch schlimmer behandelt.

Da muss ich Dir Recht geben.
Zitat
Na das ist doch schön! Da haben die Alkis noch Glück das es P-Grenzen gibt sonst brauchte mich nur ein Betrunkener anzuhauchen und ich wär wieder meinen FS los
QUOTE
Bitte, Bitte Ihr 150 Prozentigen nicht immer so Obrigkeitshörig sein
Zitat
Wen meinst Du?
Zitat
Na die 150%igen Obrigkeitshörigen
QUOTE
Was mich stört ist die Doppelmoral. Und wenn sie einen gelackten, geläuterten und gesetzestreuen Menschen haben wollen, alles klar ich bin dabei schöne perfekte saubere Welt.
Zitat
Wie meinst Du das? kannst Du das mal näher erläutern?
Zitat
Mich stört das Moral (Menschen müssen vor den angeblichen Alkis gesichert werden) immer nur Moral ist wenn dabei auch ein schöner Profit rauskommt! Heißt schön dann muß ich mich halt anpassen und den Mund halten. So und wenn das alle in unserer Nation so machen ist sie halt schön und sauber. Übrigens war das ironisch gemeint
QUOTE
Ein Kumpel meinte mal zu mir nachdem er 4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen) in 20 Jahren herrscht hier Anarchie und ich bin dabei!
Zitat
Das zeigt doch sein wahres Gesicht. 4 Jahre bekommt man nicht wegen einfachem Raub, es sei denn man ist schon öfter aufgefallen.
Zitat
Ja aber immer nur als gerechter Mensch der immer dafür gesorgt hat seine Drogen zu nehmen. Ist das kriminell wenn man Drogen nimmt? Damit will man doch keinem schaden! Warum müssen Menschen wegen kiffens hart bestraft und dadurch ins berufliche und gesellschaftliche Abseits geraten? Hier sind Ursache und Wirkung das Problem!
QUOTE
...4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen
Zitat
Raub ist ein Gewaltverbrechen! [QUOTE]

Ja wegen Raubs!Er hat aber keinem Gewalt angetan. Mir ging es darum das er Geld na sagen wir mal geklaut hat!
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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 12.08.2004, 22:36
Beitrag #665





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Super vielleicht sollte ich erst mal das Handling des doppelten zitateeinfügens üben! Egal wollte eh nur mal Dampf ablassen!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.08.2004, 22:36
Beitrag #666





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Kannst Du deine Antwort mal verständlich machen? unsure.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.08.2004, 22:37
Beitrag #667





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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 12.08.2004, 23:36)
Super vielleicht sollte ich erst mal das Handling des doppelten zitateeinfügens üben! Egal wollte eh nur mal Dampf ablassen!

Du solltest hier aber lieber nüchtern Fakten liefern... whistling.gif
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Gast_Willauchmalwassagen!_*
Beitrag 12.08.2004, 22:38
Beitrag #668





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[/QUOTE]
Zum größten Teil alles Schikane! Jeder der was anderes sagt liegt falsch. Jeder der sagt die MPU ist in Ordnung soll sich mal hinterfragen ob er noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren ist.

Bin ich nicht[QUOTE]

Schön Ausnahmen bestätigen die Regel!



[/QUOTE]
Immer diese rechtschaffenden 150 prozentigen Befürworter sind die in anderen Bereichen auch so konsequent? Hat sich einer von diesen bedingungslosen Rechtsbefürworter dafür Eingesetzt das die Bearbeitung meines BAFÖG-Antrages schneller als 6 Monate geht und ich in der zwischenzeit nicht verhungere? Nein!

Was hat das mit dem Thema hier tun?[QUOTE]

Um die Doppelmoral zu zeigen!



[/QUOTE]
Ist das etwa nicht unmoralisch oder herzlos einen wenn er keine Freunde und Eltern gehabt hätte obdachlos werden zu lassen?

Da gibts Institutionen die helfen. In Deutschland muss keiner obdachlos sein! Was hat das mit dem Thema hier zu tun?
[QUOTE]

Eben nicht! Sozialamt wollte mir nicht helfen da ich als Student eingeschrieben war!
Hätte ich nach der Abgabe meiner Diplomarbeit mich Exmatrikulieren lassen sollen obwohl ich alle Leistungen erbracht habe doch die Bewertung noch nicht abgeschlossen war und nach 4 Jahren nichts zu bekommen?



[QUOTE]
Warum reißt keiner von diesen Leuten Zigarettenautomaten ab? Die einzige Ware die ich direkt zur jeder Tages- und Nachtzeit bekomme? Übrigens auch Kinder!!!

Es hat noch keiner wegen der direkten Wirkung der Stoffe im Tabak einen Unfall verursacht,oder?
[QUOTE]

Aber Kinder zum Rauchen verführt die später als Erwachsene daran gestorben sind! Und was ist Mit Kreislaufkollaps am Steuer und einem Herzinfarkt?



[QUOTE]
Warum verbietet Ihr den Alkohol nicht einfach?

Wer ist "ihr" ? Der Staat verbietet es nicht, weil es Steuerausfälle und noch mehr Arbeitslosigkeit bedeuten würde.
[QUOTE]

Doppelmoral! Außerdem die Arbeitsplätze und entgangenen Steuern werden locker wieder durch die Entlastung des Gesundheitssystems kompensiert.



.
[QUOTE]
Und nicht zu vergessen die armen Kiffer. die werden ja noch schlimmer behandelt.

Da muss ich Dir Recht geben.[QUOTE]

Na das ist doch schön! Da haben die Alkis noch Glück das es P-Grenzen gibt sonst brauchte mich nur ein Betrunkener anzuhauchen und ich wär wieder meinen FS los



[/QUOTE]
Bitte, Bitte Ihr 150 Prozentigen nicht immer so Obrigkeitshörig sein

Wen meinst Du?[QUOTE]

Na die 150%igen Obrigkeitshörigen



[/QUOTE]
Was mich stört ist die Doppelmoral. Und wenn sie einen gelackten, geläuterten und gesetzestreuen Menschen haben wollen, alles klar ich bin dabei schöne perfekte saubere Welt.

Wie meinst Du das? kannst Du das mal näher erläutern?
[QUOTE]

Mich stört das Moral (Menschen müssen vor den angeblichen Alkis gesichert werden) immer nur Moral ist wenn dabei auch ein schöner Profit rauskommt! Heißt schön dann muß ich mich halt anpassen und den Mund halten. So und wenn das alle in unserer Nation so machen ist sie halt schön und sauber. Übrigens war das ironisch gemeint



[/QUOTE]
Ein Kumpel meinte mal zu mir nachdem er 4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen) in 20 Jahren herrscht hier Anarchie und ich bin dabei!

Das zeigt doch sein wahres Gesicht. 4 Jahre bekommt man nicht wegen einfachem Raub, es sei denn man ist schon öfter aufgefallen. [QUOTE]

Ja aber immer nur als gerechter Mensch der immer dafür gesorgt hat seine Drogen zu nehmen. Ist das kriminell wenn man Drogen nimmt? Damit will man doch keinem schaden! Warum müssen Menschen wegen kiffens hart bestraft und dadurch ins berufliche und gesellschaftliche Abseits geraten? Hier sind Ursache und Wirkung das Problem!



[/QUOTE]
...4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen

Raub ist ein Gewaltverbrechen! [QUOTE]

Ja wegen Raubs!Er hat aber keinem Gewalt angetan. Mir ging es darum das er Geld na sagen wir mal geklaut hat!
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Beitrag 12.08.2004, 22:39
Beitrag #669





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Raub ohne Gewaltandrohung nennt man dann aber Diebstahl! wavey.gif
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Beitrag 12.08.2004, 22:40
Beitrag #670





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[quote=Willauchmalwassagen!,12.08.2004, 23:38] [/QUOTE]
Zum größten Teil alles Schikane! Jeder der was anderes sagt liegt falsch. Jeder der sagt die MPU ist in Ordnung soll sich mal hinterfragen ob er noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren ist.

Bin ich nicht[QUOTE]

Schön Ausnahmen bestätigen die Regel!



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Immer diese rechtschaffenden 150 prozentigen Befürworter sind die in anderen Bereichen auch so konsequent? Hat sich einer von diesen bedingungslosen Rechtsbefürworter dafür Eingesetzt das die Bearbeitung meines BAFÖG-Antrages schneller als 6 Monate geht und ich in der zwischenzeit nicht verhungere? Nein!

Was hat das mit dem Thema hier tun?[QUOTE]

Um die Doppelmoral zu zeigen!



[/QUOTE]
Ist das etwa nicht unmoralisch oder herzlos einen wenn er keine Freunde und Eltern gehabt hätte obdachlos werden zu lassen?

Da gibts Institutionen die helfen. In Deutschland muss keiner obdachlos sein! Was hat das mit dem Thema hier zu tun?
[QUOTE]

Eben nicht! Sozialamt wollte mir nicht helfen da ich als Student eingeschrieben war!
Hätte ich nach der Abgabe meiner Diplomarbeit mich Exmatrikulieren lassen sollen obwohl ich alle Leistungen erbracht habe doch die Bewertung noch nicht abgeschlossen war und nach 4 Jahren nichts zu bekommen?



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Warum reißt keiner von diesen Leuten Zigarettenautomaten ab? Die einzige Ware die ich direkt zur jeder Tages- und Nachtzeit bekomme? Übrigens auch Kinder!!!

Es hat noch keiner wegen der direkten Wirkung der Stoffe im Tabak einen Unfall verursacht,oder?
[QUOTE]

Aber Kinder zum Rauchen verführt die später als Erwachsene daran gestorben sind! Und was ist Mit Kreislaufkollaps am Steuer und einem Herzinfarkt?



[QUOTE]
Warum verbietet Ihr den Alkohol nicht einfach?

Wer ist "ihr" ? Der Staat verbietet es nicht, weil es Steuerausfälle und noch mehr Arbeitslosigkeit bedeuten würde.
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Doppelmoral! Außerdem die Arbeitsplätze und entgangenen Steuern werden locker wieder durch die Entlastung des Gesundheitssystems kompensiert.



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Und nicht zu vergessen die armen Kiffer. die werden ja noch schlimmer behandelt.

Da muss ich Dir Recht geben.[QUOTE]

Na das ist doch schön! Da haben die Alkis noch Glück das es P-Grenzen gibt sonst brauchte mich nur ein Betrunkener anzuhauchen und ich wär wieder meinen FS los



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Bitte, Bitte Ihr 150 Prozentigen nicht immer so Obrigkeitshörig sein

Wen meinst Du?[QUOTE]

Na die 150%igen Obrigkeitshörigen



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Was mich stört ist die Doppelmoral. Und wenn sie einen gelackten, geläuterten und gesetzestreuen Menschen haben wollen, alles klar ich bin dabei schöne perfekte saubere Welt.

Wie meinst Du das? kannst Du das mal näher erläutern?
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Mich stört das Moral (Menschen müssen vor den angeblichen Alkis gesichert werden) immer nur Moral ist wenn dabei auch ein schöner Profit rauskommt! Heißt schön dann muß ich mich halt anpassen und den Mund halten. So und wenn das alle in unserer Nation so machen ist sie halt schön und sauber. Übrigens war das ironisch gemeint



[/QUOTE]
Ein Kumpel meinte mal zu mir nachdem er 4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen) in 20 Jahren herrscht hier Anarchie und ich bin dabei!

Das zeigt doch sein wahres Gesicht. 4 Jahre bekommt man nicht wegen einfachem Raub, es sei denn man ist schon öfter aufgefallen. [QUOTE]

Ja aber immer nur als gerechter Mensch der immer dafür gesorgt hat seine Drogen zu nehmen. Ist das kriminell wenn man Drogen nimmt? Damit will man doch keinem schaden! Warum müssen Menschen wegen kiffens hart bestraft und dadurch ins berufliche und gesellschaftliche Abseits geraten? Hier sind Ursache und Wirkung das Problem!



[/QUOTE]
...4 Jahre im Knast wegen Raub saß (Geldverbrechen werden meines Wissens übrigens stärker bestraft als Gewaltverbrechen

Raub ist ein Gewaltverbrechen! [QUOTE]

Ja wegen Raubs!Er hat aber keinem Gewalt angetan. Mir ging es darum das er Geld na sagen wir mal geklaut hat! [/quote]
Nochmal, bitte wink.gif
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