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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
Gast_optik_*
Beitrag 14.08.2004, 10:38
Beitrag #721





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genau!!!!????

kann ich mit dem polnischen A normal in d fahren oder muss ich ihn ´"umschreiben"??!???
wenn ja... bekomme ich ihn einfach umgeschrieben oder muss ich bestimmte bedingungen erfüllen (185tage.... dry.gif )?

wie siehts aus strichachtdoktor???? meinst du das klappt, wenn ich einfach nach polen fahre, dort einer fahrschule ein wenig was in die hand drücke, dort mein motorradFS mache .....? hab ich dann hier probleme?

gruß

thread.gif
wavey.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 14.08.2004, 10:49
Beitrag #722


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 13.08.2004, 21:16)
Du musst dort 185 Tage Deinen Hauptwohnsitz haben! wink.gif

Dies reicht nicht, es ist sogar ein zusammenhängender Aufenthalt von 185 Tagen notwendig (Kurzunterbrechungen erlaubt). Eine Anmeldung allein reicht nicht aus.

Den polnischen Behörden mag das alles nicht sonderlich interessieren.

Problematisch wird es evt. nur, wenn im Erwerbszeitrum umgekehrt ein deutscher Wohnsitz (§ 7 FeV) durch deutsche Behörden angenommen werden könnte.

Also: Die "Kunst" besteht vielmehr darin, keinen DEUTSCHEN Wohnsitz zu haben!!!

Beispiel: Wer z.B. in Deutschland jedes Jahr seine Steuererklärung abgibt, kann wohl schlecht einen ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, da er ja dann dort steuerpflichtig wäre.
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Rolf Tjardes
Beitrag 14.08.2004, 10:53
Beitrag #723


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Zitat (optik @ 14.08.2004, 11:38)
meinst du das klappt, wenn ich einfach nach polen fahre, dort einer fahrschule ein wenig was in die hand drücke, dort mein motorradFS mache .....? hab ich dann hier probleme?

Eu-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden ...

Sofern während des Erwerbszeitraums ein deutscher Wohnsitz bestand (siehe vorherigen Post), kann die Bundesrepublik von den polnischen Behörden ggf. die Rücknahme der Erteilung verlangen.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.08.2004, 11:48
Beitrag #724


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Zitat
Beispiel: Wer z.B. in Deutschland jedes Jahr seine Steuererklärung abgibt, kann wohl schlecht einen ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, da er ja dann dort steuerpflichtig wäre.


Das ist so nicht richtig, Rolf.
Ich kann 185 Tage in zwei Jahren in Polen sein (z.B. August bis Februar) und trotzdem in beiden Jahren in Deutschland meine Steuererklärung abgeben müssen.
Gruß, Joe


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Rolf Tjardes
Beitrag 14.08.2004, 11:55
Beitrag #725


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Hi Joe,

ok, das Beispiel war nicht "optimal". Was ich meinte, dürfte aber wohl trotzdem klar sein... wavey.gif
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Gast_Gast_kosmoxx_*
Beitrag 14.08.2004, 12:23
Beitrag #726





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Zitat (Rolf Tjardes @ 14.08.2004, 11:49)
Problematisch wird es evt. nur, wenn im Erwerbszeitrum umgekehrt ein deutscher Wohnsitz (§ 7 FeV) durch deutsche Behörden angenommen werden könnte.

Also: Die "Kunst" besteht vielmehr darin, keinen DEUTSCHEN Wohnsitz zu haben!!!

Eine Abmeldung für den entsprechenden Zeitraum wäre also sinnvoll? Könnte man nicht den deutschen Wohnsitz als Zweitwohnsitz in dieser Zeit anmelden? Gibt´s in diesem Forum jemanden, der das halbwegs sicher beantworten kann?

Danke!
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Rolf Tjardes
Beitrag 14.08.2004, 16:05
Beitrag #727


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Nochmal: Es geht nicht um bloßes An- oder Abmelden! Der tatsächliche Aufenthalt ist entscheidend. Auch wenn Du Dich in Deutschland abmeldest, bleibt, sofern Du Dich hier überwiegend aufhälst, der ordentliche Wohnsitz in Deutschland bestehen. Den tatsächlichen Aufenthalt kann man ggf. durch Recherchen rückwirkend ermitteln (Arbeit?, Steuer?, Sozialleistungen?, etc.).
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strichachtdoktor
Beitrag 14.08.2004, 16:05
Beitrag #728


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Zitat
Eine Abmeldung für den entsprechenden Zeitraum wäre also sinnvoll? Könnte man nicht den deutschen Wohnsitz als Zweitwohnsitz in dieser Zeit anmelden? Gibt´s in diesem Forum jemanden, der das halbwegs sicher beantworten kann?


Eine Abmeldung ist sinnvoll.
Damit zusammenhängende Formalien müssen aber geklärt sein. Eine vorhandene Arbeit, eine Familie, Haus- und Grundbesitz stehen dem entgegen. Ideal ist ein arbeitsloser Nichtleistungsempfänger ohne persönliche Bindungen - der kommt am einfachsten los ...

Selbstverständlich kann man auch den ehemaligen deutschen Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden, wenn man triftige Gründe vorbringen kann - z.B. eine feste Arbeitsstelle in Polen. Allerdings ist das ein schwieriges Unterfangen und es bleibt die Frage: Wer glaubt das ? Wenn man Belege dafür hat, dann sollte es dennoch machbar sein.

Ganz sicher kann das das zuständige Einwohnermeldeamt erklären. Man muß ja nicht genau darlegen, was man vorhat ...

Wer sich die Wohnsitzregel genau durchliest wird feststellen, daß es sich um eine Wischi-Waschi-Regel handelt, die mit anderen Regeln (Steuergesetzen etc.) nicht kompatibel ist und die mal so und mal so ausgelegt werden kann. Wichtig ist, daß der Antragsteller in der Nachweispflicht ist und der staatliche Bedenkenträger alle möglichen Nachweise verlangen kann und verlangen wird. Letztendlich wird es eine Ermessensentscheidung geben, die gerichtlich anfechtbar ist. Das kann Jahre dauern ...

Daher ist es am besten, wenn man tatsächlich 185 Tage in dem Land lebt. Wie man allerdings in einem Land wie Polen, wo es quasi kaum Belege im täglichen Leben gibt, wo quasi alles mehr oder weniger am Staat vorbei passiert, wo sowieso jeder Beleg als "gefälscht" angesehen werden kann, wo man sich nicht an-, ab- oder ummeldet und Stromrechnungen für längst Verstorbene bezahlt ... - wie man da die notwendigen Belege zusammenbekommen will ist mir persönlich echt schleierhaft ...

Gruß, Joe


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Rolf Tjardes
Beitrag 14.08.2004, 16:08
Beitrag #729


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He Joe, unsere beiden Antworten addieren und durch 2 teilen = Ergebnis wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 14.08.2004, 16:12
Beitrag #730


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Jou, denke ich auch.
Ist eine knifflige Sache, die sowieso, wenn es hart auf hart kommt, vor dem Kadi enden wird. Kann gar nicht anders:
Die Behörde wird solange fordern, bis klar ist, daß der Betroffene gar nicht 185 Tage in dem Land war.
Und der Betroffene wird alles mögliche versuchen, damit er seinen Führerschein irgendwie benutzen kann ...
wink.gif
Gruß, Joe


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Bayer
Beitrag 14.08.2004, 18:51
Beitrag #731


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Also so langsam wirds doch langweilig. Es doch nunmal Fakt, dass der CZ-Führerschein in Deutschland uneingeschränkt gültig ist und man nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft werden kann. Er ist auch gültig wenn man die 185 Tg Regel nicht eingehalten hat. Natürlich aber nur wenn man in Deutschland kein Fahrverbot mehr hat. Ob man den Schein dann wieder abgeben muss bzw. von der ausländischen Behörde wieder eingezogen wird ist fraglich. Damit es evtl. überhaupt so weit kommt, dazu müßten die deutschen Behörden erstmal auf einen aufmerksam werden. Dies kann in meinen Augen höchstens durch eine Polizeikontrolle geschehen. Ob dann der Polizist automatisch Meldung macht glaub ich auch nicht. Die meisten Beamten machen sich doch nicht die Mühe wenn sie nicht unbedingt müssen. Und wie oft kommt man in eine Routinekontrolle ??
So gut wie nie wenn man immer angeschnallt ist, nicht mit dem Handy telefoniert, alle Lichter gehen, dein Auto nicht grad ein aufgemotzter Golf mit überlautem Auspuff ist und man sich natürlich an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält.
Eben einfach die Verkehrsregeln einhalten. Also ich mach meinen Führerschein bei den lieben Nachbarn für € 500,- whistling.gif auf die 185 Tg Regel und mit dem "Restrisiko" kann ich gut leben.
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Gast_erik03_*
Beitrag 14.08.2004, 23:54
Beitrag #732





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hallo strichachtdoktor
kann ich nach deiner meinung nach polen fahren ind meinen fs machen und dann in
d damit fahren? habe keine sperre
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strichachtdoktor
Beitrag 15.08.2004, 02:44
Beitrag #733


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Ja.
Nach meiner Meinung auf jeden Fall. blushing.gif

Aber frag´ lieber mal Andreas oder Rolf (*schwarzerpeterrüberschieb*), die können Dir das noch ganz viel genauer sagen ! huh.gif

Mußt Du zur MPU, dann solltest Du mit dem Restrisiko leben können, daß Du zur MPU mußt, sobald die FEB von dem Polen-FS erfährt - also evtl. nach der ersten Polizeikontrolle ... blushing.gif

Look at Bayer: Der hat es nett zusammengefaßt. wavey.gif

Gruß, Joe


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Gast_Gast_kosmoxx_*
Beitrag 15.08.2004, 10:42
Beitrag #734





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Zitat (Bayer @ 14.08.2004, 19:51)
Also so langsam wirds doch langweilig. Es doch nunmal Fakt, dass der CZ-Führerschein in Deutschland uneingeschränkt gültig ist und man nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft werden kann. Er ist auch gültig wenn man die 185 Tg Regel nicht eingehalten hat. Natürlich aber nur wenn man in Deutschland kein Fahrverbot mehr hat.

Es wundert mich, daß dieser Satz nicht von /8Dr. kommt. War er doch der erste, der das Urteil in diesem Forum konsequent zu unseren Gunsten und vielleicht? auch etwas zu optimistisch aufgefasst hat. Ich werde jedenfalls die Chance nutzen und den EU-Weg gehen. Auch wenn permanent das Damoklesschwert des Wiederentzuges und der MPU über mir schwebt.
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Gast_Gast_Daniel_*
Beitrag 15.08.2004, 16:39
Beitrag #735





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Hallo ich habe noch keinen Führerschein, aus kosten gründen möchte ich ihn gerne in Tschechien machen was kann im schlimmsten fall passieren MPU? Wie gesagt ich hatte noch nie einen Führerschein ich bin erst 18 Jahre alt.


Gruß


Daniel
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RA XDiver
Beitrag 15.08.2004, 20:05
Beitrag #736


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Schlimmstenfalls kann Dir passieren, dass die FE zurückgenommen wird, wenn Du gegen die 185-Tage-Regelung verstoßen hast. Dann wärst Du gekniffen und hättest doppelte Kosten.

Tip: Lies demnächst doch einfach mal vorhandene Threads. Dann klären sich viele Fragen von alleine....


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Gast_Gast_Daniel_*
Beitrag 15.08.2004, 21:32
Beitrag #737





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Ok dann hab ich ja nichts mehr zu befürchten, ich bezahl nur 220 euro für den Führerschein und ich denk mal nicht das ich so schnell Kontrolliert werde wenn ja dann habe ich eben Pech gehabt.


Gruß

Daniel
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 15.08.2004, 22:10
Beitrag #738





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Zitat (Gast_Daniel @ 15.08.2004, 22:32)
Ok dann hab ich ja nichts mehr zu befürchten, ich bezahl nur 220 euro für den Führerschein und ich denk mal nicht das ich so schnell Kontrolliert werde wenn ja dann habe ich eben Pech gehabt.

Super Einstellung thumbup.gif Besonders viel Pech wirst Du gehabt haben, wenn Du einen schweren Unfall wegen mangelhafter Ausbildung verursacht hattest ranting.gif
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 15.08.2004, 22:21
Beitrag #739





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Also ich habe mich jetzt durch knapp 200 Post´s gelesen..ich kann nicht mehr blink.gif Kann mir vielleicht trotzdem mal jemand diese Fragen beantworten wie es denn dann z.B.bei einem EU-FS mit meinem alten Punkte-Konto in Flensburg ausschaut? Der letzte Stand, bevor ihn die Behörde eingezogen hat, war 9 Punkte...gelten die dann weiter hier in Deutschland oder gibt es das dann gar nicht mehr??? Ich gehe davon aus das ich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr geblitzt werde, da ich dies Lösung als allerletzte Chance ansehe und mich in Zukunft an alle Verkehrsregeln halten werde. Was passiert aber wenn´s doch passiert??? Und wie war das in einen der ersten Post´s mit dem registrieren dieses EU-FS bei der deutschen FSB??? Den muß man doch niergendwo registrieren lassen oder???

Gruß M.
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strichachtdoktor
Beitrag 15.08.2004, 23:00
Beitrag #740


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Zitat
z.B.bei einem EU-FS mit meinem alten Punkte-Konto in Flensburg ausschaut?


Wird auf Null gestellt bei Entziehung.

Zitat
Ich gehe davon aus das ich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr geblitzt werde, da ich dies Lösung als allerletzte Chance ansehe und mich in Zukunft an alle Verkehrsregeln halten werde.


Wenn Du nicht einfach 10 Minuten früher losfährst, wirst Du es immer eilig haben. Keine Vorsätze posten, Verhalten ändern ! blushing.gif

Zitat
Und wie war das in einen der ersten Post´s mit dem registrieren dieses EU-FS bei der deutschen FSB???


Entfällt. §29 FeV wurde inzwischen gestrichen.

Zitat
Was passiert aber wenn´s doch passiert???

Das ist die Frage ...
... rechtschutzversichert ??? whistling.gif

Gruß, Joe wavey.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 15.08.2004, 23:30
Beitrag #741


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Zitat
Super Einstellung  Besonders viel Pech wirst Du gehabt haben, wenn Du einen schweren Unfall wegen mangelhafter Ausbildung verursacht hattest 


Verbreite hier nicht irgendwelche Schreckgespenste und zukünftige Schuldgefühle. Was Du hier abläßt ist wirklich unterste Schublade.
Was macht dich den so sicher das der FS aus der Tschechien schlechter ist? Du sprichst dem Land Tschechien und seinen RFahrschulen einfach ihrer Kompetenz ab. Wer berechtigt dazu? Auch ich habe meinen FS in Deutschland gemacht aber das fahren hab ich erst gelernt nachdem ich meinen FS hatte!
Gibt es in Tschechien im Verhältnis mehr schwere Unfälle als bei uns? Bauen deutsche keine Unfälle?
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strichachtdoktor
Beitrag 15.08.2004, 23:38
Beitrag #742


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Hey, WAMWS ...

Uwe K. ist Fahrlehrer. Der Mensch MUSS diese Einstellung haben - er lebt davon !

wink.gif
Gruß, Joe


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 16.08.2004, 01:47
Beitrag #743


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jo,

doch hätte ich gerne von ihm gehört ob er diese Einstellung nur aus Wettbewerbsgründen hat?
Wenn ja was man annehmen kann macht er sich doch etwas unglaubwürdig!

Nichts für ungut Uwe ich befürworte ja auch nur den Tschechen-FS aus rein subjektiven Gründen! whistling.gif
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 16.08.2004, 04:43
Beitrag #744





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[QUOTE]Wird auf Null gesetzt bei Entziehung.[QUOTE]

Woher weiß Flensburg aber das dies geschehen soll? Meinen FS war ich vor 3 Jahren schoneinmal los und wurde vor 2 Jahren wiedererteilt, allerdings führten die mein Punktekonto weiter. Ich werde über eine Agentur in 2 Wochen meinen FS auch in der Tschechei ohne diese 185 Tageregelung machen aber meine Bedenken werden von Tag zu Tag größer, weil ich natürlich nicht weiß, wie meine FSB darauf reagieren wird sobald sie davon erfäht! Ich habe ja hier gelesen das es diesbezüglich in Bamberg ohne Probleme ablief...in Grunde genommen sollten sich doch nach so einer Entscheidung alle andren Behörden anschliesen oder??? Ich bin mir fast sicher wenn ich es dann alleine nicht hinbekomme, wird mir ein Rechtsanwalt sicherlich auch nicht weiter helfen können!

M.
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Uwe Brandt
Beitrag 16.08.2004, 08:47
Beitrag #745


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Zitat (Gast_Rolf @ 16.08.2004, 05:43)
Meinen FS war ich vor 3 Jahren schoneinmal los und wurde vor 2 Jahren wiedererteilt, allerdings führten die mein Punktekonto weiter

Bitte mal genaue Daten posten, sonst kann ich nur im Nebel stochern....
  • Wann wurde die FE entzogen?

  • Warum wurde die FE entzogen?

  • Vorbelastungen vor dem Entzug?

  • Eingetragene Entscheidungen nach der Neuerteilung?

  • Wurde überhaupt eine dt. FE neu erteilt?

  • Warum eine ausländische Fe erwerben, wenn eine deutsche Fahrerlaubnis bereits vorhanden ist?


--------------------
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 16.08.2004, 15:22
Beitrag #746





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Also ehrlich gesagt ist mein FS jetzt nun schon zum dritten mal weg! Ich weiß, ich habe eine bewegte Vergangenheit, über die ich aber jetzt letztendlich hinweg bin und mein Leben wieder fest im Griff habe!
1997 wurde mir ddie FE wegen handeln mit BTM entzogen und nach 2 MPU´s 1998 wieder erteilt mit 2 Jahren Probezeit. Im Jahr 2001 wurde ich mit 1,3 Promille angehalten und da der Schein noch auf Probe war, durfte ich wieder zur MPU...diesmal klappte es erst beim dritten Anlauf. Das war dann Oktober 2002. Da ich mich aber mit meinen Problemen nie richtig auseinander gesetzt habe, rutschte ich wieder in den Drogensumpf, zwar nur Cannabis aber das reicht ja auch schon bei meiner Vorgeschichte. Ich muß aber hinzufügen das ich in der ganzen Zeit nie unter Wirkung der Droge am Straßenverkehr teil genommen hab! Ich kam dann Anfang 2003 in eine Verkehrskontrolle wo die Beamten eben schon von meinen Auffälligkeiten wußten und mich zur Blutentnahme schickten...negativ, aber es wurden Reste gefunden die darauf schließen das ich eben gelegentlich geraucht habe. Meldung bei der FSB und die entzog mir den Lappen dann gegen Ende 2003! Seit Mitte 2003 setzte ich mich das erste mal richtig mit meinen Problemen auseinander, ging zum Blauen Kreuz, laß Bücher und fragte mich immer wieder selbstkritisch warum es in meinen Leben zu solchen Katastrophen kam. So..mittlererweile weiß ich auch warum und wie ich das alles in Zukunft vermeiden kann, wird mir wohl kein MPU Prüfer in diesem Land noch Glauben schenken, darüber braucht keiner mit mir zu diskutieren, denn wir wissen alle das ich das vor dieser 2 Jahresfrist nie schaffe! Auch wenn ich wie gesagt mein Leben jetzt wieder fest im Griff habe! Ich habe für meinen FS von Anfang bis zum Ende weit über 6000 Euro bezahlt und bin 3 Jahre gelaufen. Der Staat braucht Geld und weiß wo er es sich holen kann...deshalb möchte ich meine allerletzte Chance nutzen, wieder legal meinen FS übers Ausland zu holen. Irgendwie finde ich das alles nicht so gut, weil es sicher Leute geben wird, die sich mit ihrer Problematik nicht auseinander gesetzt haben und sicherlich auch diesen Schein bald wieder los sind, weil sie im Vollrausch ein Kind totgefahren haben! Man sollte aber Leuten, die wenigstens etwas vorweisen können, die in dieser Zeit was für sich getan haben, diese Chance lassen und auf eine erneute MPU zu verzichten...meine Meinung! Wäre mit einem 2 Jahres-Drogen-Screaning auch einverstanden oder einer Auflage sich in gewissen Zeiträumen einer Hilfsgruppe zu unterziehn! Und ganz klar...bei der nächsten Auffälligkeit - lange Sperren, Europaweit!!!
Sorry, aber nach dem ganzen lesen hier mußte das jetzt von mir auch mal sein.

M.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 16.08.2004, 21:38
Beitrag #747


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Zitat
Irgendwie finde ich das alles nicht so gut, weil es sicher Leute geben wird, die sich mit ihrer Problematik nicht auseinander gesetzt haben und sicherlich auch diesen Schein bald wieder los sind, weil sie im Vollrausch ein Kind totgefahren haben! Man sollte aber Leuten, die wenigstens etwas vorweisen können, die in dieser Zeit was für sich getan haben, diese Chance lassen und auf eine erneute MPU zu verzichten...meine Meinung!


Zuerst einmal dein Fall ist Beispiel dafür wie man doch auf Lebenszeit seinen FS verliert obwohl man eigentlich nicht schlimmer ist als viele andere. Wegen handeln von Hasch! Echt witzig! 1.3 Promille und minimalen Resten Hasch im Blut. Da sind die Maßstäbe doch völlig falsch verteilt stimme ich dir voll zu!

Doch genau hier liegt das Problem was mich auch etwas an deiner Aussage stört.

Was meinst Du den mit vorweisen deine 5 MPU's 3 davon durschgefallen und doch wieder Rückfällig geworden zu sein?

Auf der einen Seite behauptest Du die Mpu ist Mist und unfair für dich und auf der anderen Seite hast Du moralische Bedenken bei anderen.

Da muß Du dich schon entscheiden! Alle Leute denken die zur MPU müssen das es für sie nicht nötig ist. Du kannst nicht für dich eine MPU ausschließen und Gleichzeitig für andere eine fordern. Wenn Du letzeres tust musst Du auch für dich diese Aufforderung zur Eignungsprüfung akzeptieren und nicht davon ausgehen über jeden Zweifel erhaben zu sein und nicht Vorab anderen schon falsche Schuldgefühle machen.

Auch wenn Du vielleicht deinen FS zu unrecht nicht mehr hast. So hast aber gerade Du bewiesen durch deine häufigen MPU anordnungen das Du es vielleicht eher nicht raffst als von denen Du es verlangst!

Wenn Du das so moralisch siehst dann muß auch jeder der schon mal unter Alkoholeinfluß gefahren ist freiwillig zu MPU. Und wenn man dann mal zur MPU geht sollte man aus moralischer Sicht schonungslos ehrlich sein ansonsten hat man die Pappe ja auch wieder zu unrecht in der Hand und die Moral würde darunter Leiden

Kinder werden auch von nüchternen totgefahren und von Menschen mit deutschem FS und von Menschen die eine MPU bestanden haben!

Ich verstehe deine Bedenken! Doch wenn es nach Moral geht müssten nach meiner Auffassung wahrscheinlich die Hälfte aller Männer ihren Lappen abgeben die schon einmal unter Alkoholeinfluß gefahren und noch nicht die Ehre hatten ihre Eignung für die Behörden unter Beweis zu stellen abgeben.

Und wir befürworten den EU-FS weil wir zu denen gehören die erwischt wurden. Viele werden vielleicht zurecht geschnappt mansche vielleicht nicht "so sehr"
Aber wer will das schon entscheiden. Mir hat meine Speerfrist denke ich mal Einsicht gebracht. Hoffe ich. Doch bestärkt dies eine MPU? Die Hälfte wird Rückfällig plus Dunkelziffer! Das sieht so aus als ob die einen es irgendwann raffen und die anderen nie.
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strichachtdoktor
Beitrag 17.08.2004, 01:02
Beitrag #748


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Also, nur zur Erinnerung:

Eigentlich reden wir hier in dem Forum um das Urteil des EuGH vom 29.04.04 ...
Das ist das einzige Thema, zu dem man in den letzten Mails kaum noch etwas hören konnte.
crybaby.gif

Gruß, Joe


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 17.08.2004, 06:51
Beitrag #749





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Gut...in der Hinsicht hast Du natürlich recht! Für mich etwas getan zu haben meinte ich aber nicht die MPU´s die ich schon hinter mir habe, denn in der Zeit muß ich gestehn habe ich meine Probleme noch nicht so ernst genommen wie heute, frag mich bitte nicht warum. Fakt is, das ich es heute schon raffe um was es geht, aber dafür ist es meiner Ansicht leider zu spät!
Zurück zum Thema. Ich habe gestern mit einem Kriminaloberheini gesprochen bezüglich der Vorgehensweise bei einer Verkehrskontrolle bei einem deutschen Perso und nem EU-FS aus der Tschechei. Er versicherte mir, das dies auf jeden Fall an die zuständigen Behörden weitergeleitet werde, mit der Auflage zu prüfen ob Fahreignung bestünde. Soviel steht nunmal fest...was dann diese dagenen tun, tun können oder tun dürfen steht wohl auch hier immer noch in den Sternen. Desweiteren meinte er das auch diese 185 Tage-Regelung überprüft werde, sei dies nicht erfolgt, kommt trotzdem eine Anzeige wegen fahren ohne FS in betracht! Wie gesagt..ich kann mir auch nicht vorstellen das man dann dagegen mit Rechtsbeistand ankommt. Ich denke hier sind jetzt mal langsam Leute gefragt..die schon länger mit einen solchen EU-FS rumfahren und auch schon angehalten wurden, aber davon ließt man hier leider nichts..schon sehr komisch! Das kann ja nicht sein das es noch niemanden gibt bei dem es a. funktioniert oder b. eben nicht!

Gruß M.
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Peter Lustig
Beitrag 17.08.2004, 07:47
Beitrag #750


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1. Was hat die Kriminalpolizei mit Verkehrskontrollen zu tun. Und "Kriminaloberheinis" gibt es dort auch nicht.

2. Du solltest diesen Thread etwas zurückverfolgen - und zwar ziemlich weit -. Dort findest Du auch Aussagen darüber, wie mit derartigen Feststellungen zur Zeit umgegangen wird.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 17.08.2004, 09:58
Beitrag #751


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Das Du wegen der 185 Tage-Regel ohne Fahrerlaubnis fährst stimmt nach dem Urteil über das wir hier reden definitiv nicht!

Da kann man mal sehen wie aufgeklärt unsere Gesetzeswächter über aktuelles Recht sind.

Das fällt unter die Rubrik bewußt Falschmeldungen zu streuen!
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strichachtdoktor
Beitrag 17.08.2004, 10:01
Beitrag #752


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Zitat
Desweiteren meinte er das auch diese 185 Tage-Regelung überprüft werde, sei dies nicht erfolgt, kommt trotzdem eine Anzeige wegen fahren ohne FS in betracht!


Das regelt das Eu-GH-Urteil ja nun ziemlich EINDEUTIG.
Über alles andere kann man noch streiten - sicher! - aber nicht darüber.
Gruß, Joe


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Gast_Gast_Stucki_*
Beitrag 17.08.2004, 10:13
Beitrag #753





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Ich kann das ganze Proplem nicht nachvollziehen. Mein Fehler war, das ich mit einer Frau zusammen war,die mich bei der Polizei angezeigt hat. Ich habe 1989 den FS abgeben müssen,da ich 1,2 prm hatte. Nun habe ich mich mit einer Irin verlobt,und natürlich in Ireland meine FE gemacht habe. Ich habe natürlich alle Belege,und bin sogar in der BRD schon 3 mal kontrolliert worden, natürlich ist die Schonfrist das heisst 10-15 Jahre abgelaufen. Ich könnte sogar lt. einen Kumpel der Leiter einer FS-Stelle ist, meinen IR FS umshreiben lassen können,was natürlich wieder mit Kosten verbunden wäre.
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Gast_Angler_*
Beitrag 17.08.2004, 17:40
Beitrag #754





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@ Bayer...würde mich freuen wenn du dich mal bitte dringend bei mir melden würdest...danke wavey.gif

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Gast_OJ.Simpson_*
Beitrag 18.08.2004, 15:28
Beitrag #755





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Zitat (Bayer @ 14.08.2004, 19:51)
Also so langsam wirds doch langweilig. Es doch nunmal Fakt, dass der CZ-Führerschein in Deutschland uneingeschränkt gültig ist und man nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft werden kann. Er ist auch gültig wenn man die 185 Tg Regel nicht eingehalten hat. Natürlich aber nur wenn man in Deutschland kein Fahrverbot mehr hat. Ob man den Schein dann wieder abgeben muss bzw. von der ausländischen Behörde wieder eingezogen wird ist fraglich. Damit es evtl. überhaupt so weit kommt, dazu müßten die deutschen Behörden erstmal auf einen aufmerksam werden. Dies kann in meinen Augen höchstens durch eine Polizeikontrolle geschehen. Ob dann der Polizist automatisch Meldung macht glaub ich auch nicht. Die meisten Beamten machen sich doch nicht die Mühe wenn sie nicht unbedingt müssen. Und wie oft kommt man in eine Routinekontrolle ??
So gut wie nie wenn man immer angeschnallt ist, nicht mit dem Handy telefoniert, alle Lichter gehen, dein Auto nicht grad ein aufgemotzter Golf mit überlautem Auspuff ist und man sich natürlich an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält.
Eben einfach die Verkehrsregeln einhalten. Also ich mach meinen Führerschein bei den lieben Nachbarn für € 500,- whistling.gif auf die 185 Tg Regel und mit dem "Restrisiko" kann ich gut leben.

So sehe ich das auch ,ich bin jetzt mittendrin ,im Scheinmachen und in Polen.

nach deutschen recht soll man als fahranfaenger ,seinen Schein dann bei beim Kraftfahrbundesamt oder wo anders melden-wegen der Probezeit,damit die ein anderes Punktekontosystem einrichten,falls man welche bekommt.

So habe ich das rausgelesen,kann mir jemand dazu genaueres sagen?

Wo muss ich das beantragen?

kann es schwierigkeiten geben?

falls nicht und mein schein dann bei Deutschen
Behoerden registriert ist,wuerde ich mir auch kein sorgen mehr machen ,jemand diesen mir als nicht rechtens erworben nicht anerkennt.
Ich werde dann eine Meldung vorlegen koennen ,das ich 6 monate in Polen gemeldet war.und personliche Gruende vorbringen falls noetig.
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Gast_OJ Simpson_*
Beitrag 18.08.2004, 15:36
Beitrag #756





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Ach ja nochwas

was geschieht,wenn ich meinen Schein nicht bei deutschen Behoerden registieren lasse? und in eine Kotrolle komme?
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 18.08.2004, 17:35
Beitrag #757





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Also ich habe mich nun von zwei verschiedenen Rechtsanwälten nochmal extra beraten lassen und für die ist die Sachlage eindeutig klar!!! laugh2.gif Ich kann allerdings nichts dazu sagen ob dieser Schein bei Fahranfängern irgedendeinem Amt gemeldet werden muß wegen dem Punktesystem oder der Probezeit! Kann mir das aber auch nicht vorstellen, da es sich ja dann nicht um einen Deutschen EU-FS handelt bei dem mann ja diese 2 Jahre Probezeit hat.
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RA XDiver
Beitrag 18.08.2004, 17:38
Beitrag #758


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Zitat
Also ich habe mich nun von zwei verschiedenen Rechtsanwälten nochmal extra beraten lassen und für die ist die Sachlage eindeutig klar!!!


M.E. kann es momentan aufgrund der Rechtsunsicherheit allerseits gar keine Klarheit diesbezüglich geben.... wavey.gif


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Uwe W
Beitrag 18.08.2004, 18:08
Beitrag #759


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Nach §29 FeV müssen EU-Führerscheine von Leuten in der Probezeit zwar innerhalb von 185 Tagen nach Zuzug nach Deutschland registriert werden.

Allerdings fällt dieser §29 mit Wirkung vom 1.2.2005 ersatzlos weg.
D.h. wer erst im August nach Deutschland gezogen ist, unterliegt keiner Registrierungspflicht.

Da mit der Abschaffung des §29 einer Klage der EU gegen Deutschland abgeholfen wurde, ist zu vermuten, dass der §29 gar nicht mehr angewandt wird, da er wahrscheinlich gegen EU-Recht verstößt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2004, 20:05
Beitrag #760


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Zitat (Uwe W @ 18.08.2004, 19:08)
Allerdings fällt dieser §29 mit Wirkung vom 1.2.2005 ersatzlos weg.
D.h. wer erst im August nach Deutschland gezogen ist, unterliegt keiner Registrierungspflicht.

Ist Dir dazu schon Näheres bekannt? Wie soll denn dann bei ausländischen FE-Inhabern, die diese noch keine 2 Jahre besitzen, verfahren werden, um hier keine Ungleichheit zu schaffen zu den deutschen Probezeitlern?
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strichachtdoktor
Beitrag 19.08.2004, 00:58
Beitrag #761


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Hallo Herr Lustig,

soll jetzt kein persönlicher Vorwurf werden, aber es ist doch typisch!
Zitat
Wie soll denn dann bei ausländischen FE-Inhabern, die diese noch keine 2 Jahre besitzen, verfahren werden, um hier keine Ungleichheit zu schaffen zu den deutschen Probezeitlern?

Denn die deutschen Probezeitler werden seit Jahren gegenüber ausländischen Führerscheininhabern benachteiligt und nun endlich mit ihnen gleichgestellt. Es wird also eine Ungleichheit abgeschafft und keine neue geschaffen.
Aber dieser Gedankengang ist bestimmt wieder ketzerisch ...
wink.gif
Gruß, Joe


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Gast_K_*
Beitrag 19.08.2004, 02:30
Beitrag #762





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Zitat (Gast_Rolf @ 17.08.2004, 07:51)
Ich denke hier sind jetzt mal langsam Leute gefragt..die schon länger mit einen solchen EU-FS rumfahren und auch schon angehalten wurden, aber davon ließt man hier leider nichts..schon sehr komisch! Das kann ja nicht sein das es noch niemanden gibt bei dem es a. funktioniert oder b. eben nicht!

Gruß M.

Leider werden solche Postings Gelöscht die POSTIVE Erfahrungen Posten mit dem neuen EU Führerschein. Da sieht man aber auch das hier die Admins noch welche sind die sich das ALTE Deutsche Recht erzwingen wollen, Und zum Glück sind hier nicht alle im Forum anwesend die keinen Führerschein mehr haben wo verunsichert werden könnten sondern nicht mal 1%.
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Rolf Tjardes
Beitrag 19.08.2004, 04:50
Beitrag #763


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Zitat (K @ 19.08.2004, 03:30)
Leider werden solche Postings Gelöscht die POSTIVE  Erfahrungen  Posten mit dem neuen EU Führerschein. Da sieht man aber auch das hier die Admins noch  welche sind die sich das ALTE Deutsche Recht erzwingen wollen, Und zum Glück sind hier nicht alle im Forum anwesend die keinen Führerschein mehr haben wo verunsichert werden könnten sondern nicht mal 1%.

Das ist doch völliger Unsinn!!

Gelöscht werden einzig offene Angaben zu Angeboten von Führerschein-Vermittlern.

Außerdem "erzwinge" ich kein altes Recht. Ich habe eine eigene Meinung, die habe ich sachlich begründet und sehe nicht ein, warum ich dies hier nicht zur Diskussion stellen darf. strichachtdoktor und andere können ihre abweichenden Meinungen hier auch posten. Was soll daran "erzwingen" sein???

*kopfschüttel*

Ach ja: Hier ein "gelöschter" positiver Erfahrungsbericht -> Hier klicken
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Andreas
Beitrag 19.08.2004, 06:20
Beitrag #764


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Zitat
Denn die deutschen Probezeitler werden seit Jahren gegenüber ausländischen Führerscheininhabern benachteiligt und nun endlich mit ihnen gleichgestellt. Es wird also eine Ungleichheit abgeschafft und keine neue geschaffen.


Kannst du mir das jetzt erklären?? think.gif Die Probezeitregelung für Personen mit deutschem FS bleibt weiter bestehen, wieso wird jetzt also eine Ungleichheit abgeschafft??


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strichachtdoktor
Beitrag 19.08.2004, 11:06
Beitrag #765


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@ Andreas

Denkst Du nicht, daß das jetzt folgen muß ???
(War vielleicht etwas unglücklich formuliert ... Die deutsche Probezeit wird sich unter diesen Umständen aber nicht mehr lange halten lassen.)

Gruß, Joe


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Peter Lustig
Beitrag 19.08.2004, 11:14
Beitrag #766


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.08.2004, 12:06)
Die deutsche Probezeit wird sich unter diesen Umständen aber nicht mehr lange halten lassen.

Warum sollte sie das nicht? Bisher hat der EuGH noch nicht festgestellt, dass die deutsche Probezeitregelung nicht EU-konform ist. Außerdem: dass die in § 29 FeV festgeschriebene Registrierungspflicht ausländischer EU-FS, die noch keine 2 Jahre alt sind, womöglich wegfällt, bedeutet noch lange nicht, dass diese FS dann auch nicht mehr der deutschen Probezeitregelung unterliegen. Es werden lediglich die Kontrolle und die verwaltungsmäßige Abarbeitung etwas schwieriger.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.08.2004, 11:24
Beitrag #767


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... ist es nicht wieder so, daß sich Hardliner einer neuen Spielplatz suchen ?

Wenn die Registrierungspflicht entfällt, macht das Beharren auf der Probezeitregelung doch keinen Sinn mehr, weil niemand kontrollieren kann, ob der Führerscheininhaber nicht vor dem Führerschein, den er da vorlegt (Ausstellungsdatum) nicht noch eine andere FE hatte ...

In diesen Fällen muß die Probezeit ja entfallen. Oder hat jemand, der einen spanischen Führerschein hatte, diesen in einen deutschen hat umschreiben müssen, diesen deutschen Schein wegen Alkohol abgeben mußte und jetzt einen englichen FS hat, hat der dann noch eine Probezeit ??? (... nur mal so konstruiert ...)

Gruß, Joe


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Gast_K_*
Beitrag 19.08.2004, 16:38
Beitrag #768





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Und schooooooooon wieder wurden Positive Beiträge Gelöscht !!!!!!!!!!

wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif
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RA XDiver
Beitrag 19.08.2004, 16:45
Beitrag #769


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Wie kommst Du denn bitte darauf, dass hier irgendwas gelöscht (=zensiert) worden ist?


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Gast_K_*
Beitrag 19.08.2004, 16:58
Beitrag #770





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Zitat (XDiver @ 19.08.2004, 17:45)
Wie kommst Du denn bitte darauf, dass hier irgendwas gelöscht (=zensiert) worden ist?

Alle Positiven Erfahrungsberichte, mit dem neuen EU-Führerschein werden gelöscht hier. Die Beweise sammle ich schon seit Wochen (Snaps). Demnächst stelle ich eine Homepage Online dass es jeder sehen kann wie es hier zugeht.
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