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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
Willauchmalwassagen!
Beitrag 17.08.2004, 09:58
Beitrag #751


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Das Du wegen der 185 Tage-Regel ohne Fahrerlaubnis fährst stimmt nach dem Urteil über das wir hier reden definitiv nicht!

Da kann man mal sehen wie aufgeklärt unsere Gesetzeswächter über aktuelles Recht sind.

Das fällt unter die Rubrik bewußt Falschmeldungen zu streuen!
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strichachtdoktor
Beitrag 17.08.2004, 10:01
Beitrag #752


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Zitat
Desweiteren meinte er das auch diese 185 Tage-Regelung überprüft werde, sei dies nicht erfolgt, kommt trotzdem eine Anzeige wegen fahren ohne FS in betracht!


Das regelt das Eu-GH-Urteil ja nun ziemlich EINDEUTIG.
Über alles andere kann man noch streiten - sicher! - aber nicht darüber.
Gruß, Joe


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Gast_Gast_Stucki_*
Beitrag 17.08.2004, 10:13
Beitrag #753





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Ich kann das ganze Proplem nicht nachvollziehen. Mein Fehler war, das ich mit einer Frau zusammen war,die mich bei der Polizei angezeigt hat. Ich habe 1989 den FS abgeben müssen,da ich 1,2 prm hatte. Nun habe ich mich mit einer Irin verlobt,und natürlich in Ireland meine FE gemacht habe. Ich habe natürlich alle Belege,und bin sogar in der BRD schon 3 mal kontrolliert worden, natürlich ist die Schonfrist das heisst 10-15 Jahre abgelaufen. Ich könnte sogar lt. einen Kumpel der Leiter einer FS-Stelle ist, meinen IR FS umshreiben lassen können,was natürlich wieder mit Kosten verbunden wäre.
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Gast_Angler_*
Beitrag 17.08.2004, 17:40
Beitrag #754





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@ Bayer...würde mich freuen wenn du dich mal bitte dringend bei mir melden würdest...danke wavey.gif

angler187@hotmail.com
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Gast_OJ.Simpson_*
Beitrag 18.08.2004, 15:28
Beitrag #755





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Zitat (Bayer @ 14.08.2004, 19:51)
Also so langsam wirds doch langweilig. Es doch nunmal Fakt, dass der CZ-Führerschein in Deutschland uneingeschränkt gültig ist und man nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft werden kann. Er ist auch gültig wenn man die 185 Tg Regel nicht eingehalten hat. Natürlich aber nur wenn man in Deutschland kein Fahrverbot mehr hat. Ob man den Schein dann wieder abgeben muss bzw. von der ausländischen Behörde wieder eingezogen wird ist fraglich. Damit es evtl. überhaupt so weit kommt, dazu müßten die deutschen Behörden erstmal auf einen aufmerksam werden. Dies kann in meinen Augen höchstens durch eine Polizeikontrolle geschehen. Ob dann der Polizist automatisch Meldung macht glaub ich auch nicht. Die meisten Beamten machen sich doch nicht die Mühe wenn sie nicht unbedingt müssen. Und wie oft kommt man in eine Routinekontrolle ??
So gut wie nie wenn man immer angeschnallt ist, nicht mit dem Handy telefoniert, alle Lichter gehen, dein Auto nicht grad ein aufgemotzter Golf mit überlautem Auspuff ist und man sich natürlich an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält.
Eben einfach die Verkehrsregeln einhalten. Also ich mach meinen Führerschein bei den lieben Nachbarn für € 500,- whistling.gif auf die 185 Tg Regel und mit dem "Restrisiko" kann ich gut leben.

So sehe ich das auch ,ich bin jetzt mittendrin ,im Scheinmachen und in Polen.

nach deutschen recht soll man als fahranfaenger ,seinen Schein dann bei beim Kraftfahrbundesamt oder wo anders melden-wegen der Probezeit,damit die ein anderes Punktekontosystem einrichten,falls man welche bekommt.

So habe ich das rausgelesen,kann mir jemand dazu genaueres sagen?

Wo muss ich das beantragen?

kann es schwierigkeiten geben?

falls nicht und mein schein dann bei Deutschen
Behoerden registriert ist,wuerde ich mir auch kein sorgen mehr machen ,jemand diesen mir als nicht rechtens erworben nicht anerkennt.
Ich werde dann eine Meldung vorlegen koennen ,das ich 6 monate in Polen gemeldet war.und personliche Gruende vorbringen falls noetig.
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Gast_OJ Simpson_*
Beitrag 18.08.2004, 15:36
Beitrag #756





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Ach ja nochwas

was geschieht,wenn ich meinen Schein nicht bei deutschen Behoerden registieren lasse? und in eine Kotrolle komme?
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 18.08.2004, 17:35
Beitrag #757





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Also ich habe mich nun von zwei verschiedenen Rechtsanwälten nochmal extra beraten lassen und für die ist die Sachlage eindeutig klar!!! laugh2.gif Ich kann allerdings nichts dazu sagen ob dieser Schein bei Fahranfängern irgedendeinem Amt gemeldet werden muß wegen dem Punktesystem oder der Probezeit! Kann mir das aber auch nicht vorstellen, da es sich ja dann nicht um einen Deutschen EU-FS handelt bei dem mann ja diese 2 Jahre Probezeit hat.
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RA XDiver
Beitrag 18.08.2004, 17:38
Beitrag #758


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Zitat
Also ich habe mich nun von zwei verschiedenen Rechtsanwälten nochmal extra beraten lassen und für die ist die Sachlage eindeutig klar!!!


M.E. kann es momentan aufgrund der Rechtsunsicherheit allerseits gar keine Klarheit diesbezüglich geben.... wavey.gif


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Uwe W
Beitrag 18.08.2004, 18:08
Beitrag #759


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Nach §29 FeV müssen EU-Führerscheine von Leuten in der Probezeit zwar innerhalb von 185 Tagen nach Zuzug nach Deutschland registriert werden.

Allerdings fällt dieser §29 mit Wirkung vom 1.2.2005 ersatzlos weg.
D.h. wer erst im August nach Deutschland gezogen ist, unterliegt keiner Registrierungspflicht.

Da mit der Abschaffung des §29 einer Klage der EU gegen Deutschland abgeholfen wurde, ist zu vermuten, dass der §29 gar nicht mehr angewandt wird, da er wahrscheinlich gegen EU-Recht verstößt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2004, 20:05
Beitrag #760


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Zitat (Uwe W @ 18.08.2004, 19:08)
Allerdings fällt dieser §29 mit Wirkung vom 1.2.2005 ersatzlos weg.
D.h. wer erst im August nach Deutschland gezogen ist, unterliegt keiner Registrierungspflicht.

Ist Dir dazu schon Näheres bekannt? Wie soll denn dann bei ausländischen FE-Inhabern, die diese noch keine 2 Jahre besitzen, verfahren werden, um hier keine Ungleichheit zu schaffen zu den deutschen Probezeitlern?
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strichachtdoktor
Beitrag 19.08.2004, 00:58
Beitrag #761


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Hallo Herr Lustig,

soll jetzt kein persönlicher Vorwurf werden, aber es ist doch typisch!
Zitat
Wie soll denn dann bei ausländischen FE-Inhabern, die diese noch keine 2 Jahre besitzen, verfahren werden, um hier keine Ungleichheit zu schaffen zu den deutschen Probezeitlern?

Denn die deutschen Probezeitler werden seit Jahren gegenüber ausländischen Führerscheininhabern benachteiligt und nun endlich mit ihnen gleichgestellt. Es wird also eine Ungleichheit abgeschafft und keine neue geschaffen.
Aber dieser Gedankengang ist bestimmt wieder ketzerisch ...
wink.gif
Gruß, Joe


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Gast_K_*
Beitrag 19.08.2004, 02:30
Beitrag #762





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Zitat (Gast_Rolf @ 17.08.2004, 07:51)
Ich denke hier sind jetzt mal langsam Leute gefragt..die schon länger mit einen solchen EU-FS rumfahren und auch schon angehalten wurden, aber davon ließt man hier leider nichts..schon sehr komisch! Das kann ja nicht sein das es noch niemanden gibt bei dem es a. funktioniert oder b. eben nicht!

Gruß M.

Leider werden solche Postings Gelöscht die POSTIVE Erfahrungen Posten mit dem neuen EU Führerschein. Da sieht man aber auch das hier die Admins noch welche sind die sich das ALTE Deutsche Recht erzwingen wollen, Und zum Glück sind hier nicht alle im Forum anwesend die keinen Führerschein mehr haben wo verunsichert werden könnten sondern nicht mal 1%.
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Rolf Tjardes
Beitrag 19.08.2004, 04:50
Beitrag #763


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Zitat (K @ 19.08.2004, 03:30)
Leider werden solche Postings Gelöscht die POSTIVE  Erfahrungen  Posten mit dem neuen EU Führerschein. Da sieht man aber auch das hier die Admins noch  welche sind die sich das ALTE Deutsche Recht erzwingen wollen, Und zum Glück sind hier nicht alle im Forum anwesend die keinen Führerschein mehr haben wo verunsichert werden könnten sondern nicht mal 1%.

Das ist doch völliger Unsinn!!

Gelöscht werden einzig offene Angaben zu Angeboten von Führerschein-Vermittlern.

Außerdem "erzwinge" ich kein altes Recht. Ich habe eine eigene Meinung, die habe ich sachlich begründet und sehe nicht ein, warum ich dies hier nicht zur Diskussion stellen darf. strichachtdoktor und andere können ihre abweichenden Meinungen hier auch posten. Was soll daran "erzwingen" sein???

*kopfschüttel*

Ach ja: Hier ein "gelöschter" positiver Erfahrungsbericht -> Hier klicken
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Andreas
Beitrag 19.08.2004, 06:20
Beitrag #764


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Zitat
Denn die deutschen Probezeitler werden seit Jahren gegenüber ausländischen Führerscheininhabern benachteiligt und nun endlich mit ihnen gleichgestellt. Es wird also eine Ungleichheit abgeschafft und keine neue geschaffen.


Kannst du mir das jetzt erklären?? think.gif Die Probezeitregelung für Personen mit deutschem FS bleibt weiter bestehen, wieso wird jetzt also eine Ungleichheit abgeschafft??


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strichachtdoktor
Beitrag 19.08.2004, 11:06
Beitrag #765


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@ Andreas

Denkst Du nicht, daß das jetzt folgen muß ???
(War vielleicht etwas unglücklich formuliert ... Die deutsche Probezeit wird sich unter diesen Umständen aber nicht mehr lange halten lassen.)

Gruß, Joe


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Peter Lustig
Beitrag 19.08.2004, 11:14
Beitrag #766


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.08.2004, 12:06)
Die deutsche Probezeit wird sich unter diesen Umständen aber nicht mehr lange halten lassen.

Warum sollte sie das nicht? Bisher hat der EuGH noch nicht festgestellt, dass die deutsche Probezeitregelung nicht EU-konform ist. Außerdem: dass die in § 29 FeV festgeschriebene Registrierungspflicht ausländischer EU-FS, die noch keine 2 Jahre alt sind, womöglich wegfällt, bedeutet noch lange nicht, dass diese FS dann auch nicht mehr der deutschen Probezeitregelung unterliegen. Es werden lediglich die Kontrolle und die verwaltungsmäßige Abarbeitung etwas schwieriger.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.08.2004, 11:24
Beitrag #767


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... ist es nicht wieder so, daß sich Hardliner einer neuen Spielplatz suchen ?

Wenn die Registrierungspflicht entfällt, macht das Beharren auf der Probezeitregelung doch keinen Sinn mehr, weil niemand kontrollieren kann, ob der Führerscheininhaber nicht vor dem Führerschein, den er da vorlegt (Ausstellungsdatum) nicht noch eine andere FE hatte ...

In diesen Fällen muß die Probezeit ja entfallen. Oder hat jemand, der einen spanischen Führerschein hatte, diesen in einen deutschen hat umschreiben müssen, diesen deutschen Schein wegen Alkohol abgeben mußte und jetzt einen englichen FS hat, hat der dann noch eine Probezeit ??? (... nur mal so konstruiert ...)

Gruß, Joe


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Gast_K_*
Beitrag 19.08.2004, 16:38
Beitrag #768





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Und schooooooooon wieder wurden Positive Beiträge Gelöscht !!!!!!!!!!

wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif
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RA XDiver
Beitrag 19.08.2004, 16:45
Beitrag #769


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Wie kommst Du denn bitte darauf, dass hier irgendwas gelöscht (=zensiert) worden ist?


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Gast_K_*
Beitrag 19.08.2004, 16:58
Beitrag #770





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Zitat (XDiver @ 19.08.2004, 17:45)
Wie kommst Du denn bitte darauf, dass hier irgendwas gelöscht (=zensiert) worden ist?

Alle Positiven Erfahrungsberichte, mit dem neuen EU-Führerschein werden gelöscht hier. Die Beweise sammle ich schon seit Wochen (Snaps). Demnächst stelle ich eine Homepage Online dass es jeder sehen kann wie es hier zugeht.
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RA XDiver
Beitrag 19.08.2004, 17:00
Beitrag #771


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Das ist definitiv falsch. Wenn, werden sie in den Sammelthread gepackt. Wenn Werbung enthalten ist, wird diese gelöscht.

Auf die HP freuen wir uns schon (vielleicht sollte ich Dir den Tip geben, dass ein Betreiber Rechtsanwalt ist)....


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Gast_Guest_*
Beitrag 19.08.2004, 17:01
Beitrag #772





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Zitat (XDiver @ 19.08.2004, 18:00)
Das ist definitiv falsch. Wenn, werden sie in den Sammelthread gepackt. Wenn Werbung enthalten ist, wird diese gelöscht.

Auf die HP freuen wir uns schon (vielleicht sollte ich Dir den Tip geben, dass ein Betreiber Rechtsanwalt ist)....

achso ok Rechtsanwalt ok ich bin still Hp bleibt Ofline O_o
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strichachtdoktor
Beitrag 19.08.2004, 17:21
Beitrag #773


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So als normaler Forenuser kann ich das Löschen von positiven Erfahrungsberichten jedenfalls nicht bestätigen - eher kann ein Desinteresse von dem Moment des neuerlichen Führerscheinbesitzes seitens der (ehemaligen) Forenteilnehmer vermutet werden. Denn ich denke, so viele positive Beiträge wurden gar nicht gepostet. Und wenn, dann meine ich, sie gelesen zu haben ...

Was allgemeine Zensur betrifft, so kann ich das auch nicht bestätigen. Meine Beiträge schaffen sich unter den Bedenkenträgern und systemkonformen Diskutanten sicher nicht immer Freunde - aber gelöscht wurden sie nie.

Ist ja auch ein positiver Erfahrungsbericht ... wink.gif

Gruß, Joe


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Rolf Tjardes
Beitrag 19.08.2004, 18:14
Beitrag #774


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Zitat (K @ 19.08.2004, 17:58)
Alle Positiven Erfahrungsberichte, mit dem neuen EU-Führerschein werden gelöscht hier. Die Beweise sammle ich schon seit Wochen (Snaps).

blink.gif

Im Ernst, ich bin über diese Behauptung mehr als erstaunt ...

Handelt es sich evt. um Beiträge, die in den zentralen Polen-Thread geschoben wurden???

@K: Schau mal bitte nach ... think.gif
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Uwe W
Beitrag 19.08.2004, 18:25
Beitrag #775


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Zitat (K @ 19.08.2004, 17:58)
Alle Positiven Erfahrungsberichte, mit dem neuen EU-Führerschein werden gelöscht hier. Die Beweise sammle ich schon seit Wochen (Snaps). Demnächst stelle ich eine Homepage Online dass es jeder sehen kann wie es hier zugeht.

So ein Schmarrn.

Wir haben jetzt schon seit einigen Tagen eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg in der FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik), die das EUGH-Urteil im Rahmen des Verwaltungsrechts umsetzt und für die dortige Antragstellerin sicherlich eine "positive Erfahrung" darstellt.

Was soll denn hier gelöscht worden sein?


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Uwe
Beitrag 19.08.2004, 18:25
Beitrag #776


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@Guest bzw. @K

Es wäre dem Diskussionsaverlauf dienlich, wenn Du einen eindeutigen Nicknamen verwenden würdest. Das erleichtert die Übersicht.

Eine Zensur findet in diesem Forum nicht statt. Beiträge werden nur dann gelöscht, wenn eindeutige Gründe wie z.B. kommerzielle Werbung, unzumutbare Postings aufgrund menscheverachtender Inhalte, Aufruf zu Straftaten oder extremer Beleidigungen vorhanden sind.

Für den Schreiber ergeben sich viele Möglichkeiten, warum er seinen Beitrag nicht wiederfindet:

Aufgrund der Vielzahl von Beiträgen im Forum ist der eigene nicht mehr aufzufinden, da er weit und ungewöhnlich schnell nach unten gewandert ist.

Das Thema wurde vom Moderator verschoben, da der Ursprungsbeitrag im ungeeigneten Unterforum gepostet wurde.

Es werden öfters Beiträge über den "Melden" Button geschrieben. Diese landen als Email beim Moderator und nicht als Antwort im Thread. Der wiederum kann nicht unbedingt den Beitrag zeitnah in den Thread einfügen, da oft bereits viele weitere Beiträge geschrieben wurden und der Sinn des über den Meldebutton überlieferten Beitrags dann nicht mehr zum Diskussionsverlauf passt.

Es kann natürlich vorkommen, dass ganze Threads wegen unsachlichen und beleidigenden Inhalten geschlossen und in die Schrottpresse verschoben werden. Damit ist der Inhalt immer noch einsehbar. Man kann dann leider die Sachbeiträge unter den Trollpostings nicht immer herausfiltern und sie werden mit entsorgt.

Ein Blick in das Forum "Endlager und Schrottpresse" zeigt auf, dass dies doch recht selten der Fall ist. Dabei ist auch zu bedenken, dass im Schnitt täglich über 600 Beiträge gepostet werden.

Gruß Uwe

Edit: Ooups, da wurde von 3 Seiten gleichzeitig geschrieben. Da siehst Du mal, welches Engagement und welche Manpower hinter dem Forum steckt rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 19.08.2004, 18:29


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Gast_Soso_*
Beitrag 20.08.2004, 14:52
Beitrag #777





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Ich hatte bis jetzt 4 Unfälle,
davon alle durch Fremdverschulden, was hierbei aber nicht entscheidend ist.
Drei dieser Unfälle wurden durch Frauen verursacht,einer davon von einem Mann,
was auch nicht entscheidend ist.
Was hierbei entscheidend ist, das keiner der am Unfall beteiligten betrunken war, oder gar unter Drogeneinfluss gestanden hat.
Das mann also solche Leute auf den Straßenverkehr loslässt, stellt in meinen Augen keine größere Gefahr da.
Denn ob jemand einen Unfall macht hängt auch von seinem Können ab,
das, wie mir scheint, bei Frauen nicht so stark vorhanden ist!
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 20.08.2004, 19:59
Beitrag #778





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Ich weiß nicht was hier los ist..aber das sich niemand findet der hier postet, das er im Besitz eines gültigem EU-FS is, finde ich schon recht merkwürdig! Aus sicherer Quelle weiß ich, das zur Zeit sämtliche Stafanzeigen wegen unerlaubten fahrens ohne Führerschein definitiv eingestellt wurden! Das bedeutet für mich das hier eigentlich viele Fragen jetzt beantwortet sein müßten! Und wenn man sich das Urteil mal genau durchgelesen hat, kann man das auch ohne Fachkenntnisse heraus filtern oder habt ihr Moralapostel die chinesische Ausgabe erwischt?!? rofl1.gif

--------------------
*** Anmerkung Moderator:
Hier sind keine Moralapostel am Werk, sondern Leute, die beruflich damit zu tun haben und kompetent sind. Sachliche Beiträge sind gerne gesehen.
Gruss Uwe


Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 21.08.2004, 10:43
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 20.08.2004, 20:04
Beitrag #779





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Zitat (Gast_Rolf @ 20.08.2004, 20:59)
Aus sicherer Quelle weiß ich, das zur Zeit sämtliche Stafanzeigen wegen unerlaubten fahrens ohne Führerschein definitiv eingestellt wurden!

Und die wäre think.gif
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Andreas
Beitrag 20.08.2004, 20:06
Beitrag #780


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Zitat
Das bedeutet für mich das hier eigentlich viele Fragen jetzt beantwortet sein müßten


Viele, aber nicht alle. Du solltest diesen Thread genau durchlesen. dry.gif


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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 05:06
Beitrag #781


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Zitat (Gast_Rolf @ 20.08.2004, 20:59)
Aus sicherer Quelle weiß ich, das zur Zeit sämtliche Stafanzeigen wegen unerlaubten fahrens ohne Führerschein definitiv eingestellt wurden!

Genau darüber wird die Diskussion ja auch nicht geführt...

Knackpunkt der langen Diskussion ist die mgl. Gebrauchsuntersagung durch Verwaltungsbehörden wegen Nichteignung, die im Nachgang, also ggf. nach einem Strafverfahren, ausgesprochen werden kann. Strafverfahren und Maßnahmen von Verwaltungsbehörden zur Sachverhaltsaufklärung (z.B. "MPU") sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Alles weitere siehe FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 10:52
Beitrag #782





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Meine Quelle ist ein Rechtsanwalt in einer größeren Stadt, bei seinen Mandanten wurden sämtliche Strafanzeigen eingestellt. Außerdem habe ich mir dieses Urteil nun schon zum dritten mal durchgelesen und da wurde ja wohl ganz genau beschrieben, ich umschreibe es mal so, das auch die Behörden im Anschluß keinerlei Strafen und Untersuchungen anstellen oder mich zur MPU schicken dürfen, da dies gegen das EU-Recht verstößt. Also die FSB kann mich zwar zur MPU schicken, aber dann möchte ich danach auch wieder meinen deutschen FS...brauch ich ja aber nicht weil ich ja dann schon einen habe der hier genauso gültig ist wie ein deutscher! Dieser EU-FS ist also ohne Zweifel anzuerkennen und zwar von jedem Mitgliedsstaat, auch Deutschland!!! Jeder Anwalt der sein Job versteht weiß das und wird alles daran setzten dies den unwissenden Behörden zu vermitteln.
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RA XDiver
Beitrag 21.08.2004, 10:56
Beitrag #783


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@ Gast_Rolf

Du musst Straf- und Verwaltungsverfahren unterscheiden.

Wenn die Behörde eine MPU von Dir verlangt und Du selbige bestehst, bekommst Du selbstverständlich die deutsche FE wieder oder kannst sorglos mit der polnischen hier fahren.

Machst Du das nicht, bringt Dir auch die polnische FE in Deutschland wenig. Dann darfst Du hier nicht fahren. Und das hat auch der EuGH nicht gekippt....


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 11:41
Beitrag #784





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Genau das sieht aber mein Anwalt anders!!! Wieso gab es dann noch keinen Entscheid von Behörden die eine MPU zur Auflage gemacht haben?? Es kann mir keiner hier sagen das es noch niemanden gab der mit einem EU-FS angehalten wurde!!
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 11:55
Beitrag #785


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Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 11:52)
Meine Quelle ist ein Rechtsanwalt...

Meine Quelle sind u.a. die Juristen im weisungsbefugten BMVBW, Schreiben des Bayerischen Innenministeriums, Fachaufsätze von RD Weibrecht, RA Hettenbach und Volker Kalus (Leiter einer Fahrerlaubnisbehörde), diverse Aufsätze in Fachpublikationen ... siehe verlinkte FAQ.

Verwaltungsbehörden, und dies habe ich hier schon mehrfach dargelegt und begründet, können sehr wohl im Nachgang eines Strafverfahrens eine MPU wegen "Nichteignung" fordern, sofern Eignungszweifel begründbar wären. Dies kann - so wie bisher auch - völlig unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens erfolgen! In der EuGH-Urteilsbegründung ist der hierfür relevante § 46 FeV (Abs. 3: Nichteignung; Abs. 5: Gebrauchsuntersagung für ausl. Führerscheine) an keiner Stelle erwähnt worden, dieser war. i.ü. nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. insbesondere Urteilsbegründung "Rechtlicher Rahmen -> Rz. 3 bis 15).

Hast Du die FAQ denn nicht genau gelesen???
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 12:06
Beitrag #786





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Schon klar...aber was hat dann der letzte Abschnitt im Urteil zu bedeuten???


Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 12:16
Beitrag #787


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Damit wurde lediglich der Automatismus des nationalen § 28 FeV gekippt.

Dieser hatte die Gültigkeit ausländischer EU-Führerscheine bei bestimmten Konstellationen per Verordnung verneint.

Dieser "einfache" Weg der Nichtanerkennung steht nun nicht mehr zur Verfügung.

Da der "schwierige" Alternativweg über § 46 FeV nicht Gegenstand des Verfahrens war, besteht nach Ansicht der Ministerien (siehe FAQ) weiterhin die Möglichkeit, den Gebrauch ausländischer Führerscheine für das Bundesgebiet wegen "Nichteignung" zu untersagen -> "Versagung".

Frage: Warum wohl im o.g. 2. Leitsatz des EuGH ausgerechnet der Begriff "Versagung" nicht auftaucht whistling.gif

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 21.08.2004, 12:20
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Gast_reinhold_*
Beitrag 21.08.2004, 13:14
Beitrag #788





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@Rolf.
Ich möchte nochmal kurz nachhaken Rolf. Ich verstehe Dich jetzt schon richtig, dass bei dieser angesprochenen "Nichteignung" die Behörde nachweispflichtig ist und nicht ich beweispflichtig?
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Andreas
Beitrag 21.08.2004, 14:32
Beitrag #789


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Zitat (reinhold @ 21.08.2004, 14:14)
Ich verstehe Dich jetzt schon richtig, dass bei dieser angesprochenen "Nichteignung" die Behörde nachweispflichtig ist und nicht ich beweispflichtig?

Ich bin zwar nicht Rolf, aber trotzdem. dry.gif

Der Nachweis der Nichteignung ist z. B. gegeben, wenn die deutsche FE wegen einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille entzogen wurde. Wer dann nach Ablauf der Sperrfrist mit einem EU-FS in D auftaucht, muß sich der Gefahr bewußt sein, dass die FS-Stelle eine MPU fordern kann.


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Gast_reinhold_*
Beitrag 21.08.2004, 14:55
Beitrag #790





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Danke Andreas.
Aber wenn das Ganze jetzt mehr als zehn Jahren her ist?
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Gast_Gast_fuchs_*
Beitrag 21.08.2004, 16:06
Beitrag #791





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Ich glaube, manche nationalgesinnte Leute wollen nicht glauben, dass in der EU auch andere Staaten eine Rechtsordnung haben. Wenn jemand eine ausländische EU-FE erworben hat, wurde dort nach deren Recht geprüft, ob derjenige geeignet ist (egal ob Autofahrer, Pilot, Busfahrer, Schiffskapitän...)
Verwunderlich ist auch, dass einige sooo überzeugt sind von den Psychologen des TÜV, obwohl sie wissen müssten, dass der Oberarzt Dr. Postel, der eigentlich Postbote war, in der psychatrisch, forensischen Abteilung einer Klinik in Sachsen an Gutachten für Schwerverbrecher arbeiten durfte und vom Ministerium für seine aussergewöhlich guten Leistungen belobigt wurde. Woher soll ich wissen, ob nicht gerade mein MPU-Gutachter zufällig ein Inkasso-Mitarbeiter ist.
Gruss fuchs
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 18:33
Beitrag #792


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Hallo Fuchs,

das "national gesinnt" trifft auf mich nicht zu. Darauf lege ich gesteigerten Wert!

Zitat
Wenn jemand eine ausländische EU-FE erworben hat, wurde dort nach deren Recht geprüft, ob derjenige geeignet ist (egal ob Autofahrer, Pilot, Busfahrer, Schiffskapitän...)


Im Regelfall wird der Erwerber im Ausland doch seine "Vorgeschichte" gar nicht angeben. Die Erteilungsbehörde wird deshalb meist eine Ersterteilung durchführen. Hier gilt das gleiche Prinzip wie in Deutschland: Eignung vorhanden oder das Gegenteil ist (durch die Behörde) zu beweisen. Da keine "Tatsachen" bekannt sind (woher auch?) kann eine FE ohne Probleme ersterteilt werden.

Bei Kenntnis eines vorherigen Entzugs der Fahrerlaubnis wird hingegen eine Fahrerlaubnis neu erteilt (Neuerteilung). Hier gilt das Prinzip der Beweisumkehr: Ungeeignet oder das Gegenteil ist (durch den Bewerber) zu beweisen.

Der Umweg über das Ausland ist doch nur deshalb so beliebt, weil die reale Möglichkeit besteht, ohne Nennung der Vorgeschichte eine Fahrerlaubnis im Rahmen einer "ungefährlichen" Ersterteilung erteilt zu bekommen, weil ausländische Behörden, ohne einen konkreten Anhaltspunkt zu haben, quasi "prüfunfähig" sind...

P.S. Mit dieser Aussage verteidige ich ausdrücklich nicht die MPU-Praxis in Deutschland. Ich versuche lediglich, den taktischen Unterschied von Erst- und Neuerteilung zu verdeutlichen.

Unterschied verstanden?
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Uwe W
Beitrag 21.08.2004, 18:38
Beitrag #793


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Da erhebt sich natürlich die Frage, ob die anderen EU-Staaten auch eine Regelung haben wie wir in §2 STVG:
(7) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, geeignet und befähigt ist und ob er bereits eine in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder einen entsprechenden Führerschein besitzt. Sie hat dazu Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den Vorschriften dieses Gesetzes einzuholen. Sie kann außerdem insbesondere entsprechende Auskünfte aus ausländischen Registern oder von ausländischen Stellen einholen sowie die Beibringung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes verlangen.

Wenn eine solche Regelung in allen anderen EU-Staaten praktiziert würde, hätten viele Leute wahrscheinlich ein Problem, einen Führerschein im Ausland zu machen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 18:41
Beitrag #794


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Wohl wahr ...
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 18:46
Beitrag #795


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Zitat (reinhold @ 21.08.2004, 14:14)
Ich möchte nochmal kurz nachhaken Rolf. Ich verstehe Dich jetzt schon richtig, dass bei dieser angesprochenen "Nichteignung" die Behörde nachweispflichtig ist und nicht ich beweispflichtig?

Hallo Reinhold :-)

Bei Verdacht auf Nichteignung ("Eignungszweifel") ist der Betroffene beweispflichtig. Dieser muß im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung ein entsprechendes Gutachten beibringen, welches seine Eignung ausweist.

Grundsatz: Bei Verdacht auf Nichteignung kommt es zur Beweisumkehr.
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Uwe W
Beitrag 21.08.2004, 18:57
Beitrag #796


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Zitat
Grundsatz: Bei Verdacht auf Nichteignung kommt es zur Beweisumkehr.


Für die Tatsachen, die den Verdacht auf Nichteignung (sogenannte Eignungszweifel) belegen, ist allerdings die Behörde in der Beweislast:
Z.B. für illegalen Drogenbesitz, Fahren eines Fahrrades mit mindestens 1,6 Promille etc.


--------------------
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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 19:42
Beitrag #797





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Und was wenn ich dieser Anweisung eine MPU zu machen nicht nachkomme?? Was will die Behörde dann machen?? Mir meinen legal erworbenen EU-FS wieder abnehmen? Darf sie nicht! Mir eine neue Sperrfrist verpassen?? Darf sie auch nicht! Alle andren EU-Länder verklagen, warum sie mir einen solchen Schein ausgestellt haben? Den Aufwand macht mit Sicherheit allein wegen den dafür anfallenden Kosten keine Behörde hier in Deutschland. Zumal das meiner Meinung nach und auch der meines Anwaltes gegen das EU-Recht verstoßen würde!!! Allen andren EU-Ländern ist es doch völlig Schnuppe, das ich früher mal Mist gebaut hab, selbst wenn sie wüßten das es Vorstrafen und deshalb auch FS-Entzug gab, können sie auch nichts weiter machen, denn ich habe meine Strafe ausgesessen, bezahlt und meine Sperrfrist auch eingehalten. Da es in manchen EU-Ländern nunmal keine MPU gibt, is diese dort auch nicht erforderlich und somit habe ich alle Anforderungen eines ausländischen FS erfüllt. Und so lange es keine Europaweite Verkehrsünderkartei mit neuen Beschlüssen gibt, die zum Beispiel besagen das keinen EU-FS mehr an Personen mit solchen Vergehen auszustellen ist, sollte man diese Chance und Gesetzteslücke doch nutzen. Wer das dann allerdings nochmal auf´s Spiel setzt ist selber Schuld!!
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.08.2004, 19:51
Beitrag #798





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Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 20:42)
Und was wenn ich dieser Anweisung eine MPU zu machen nicht nachkomme?? Was will die Behörde dann machen?? Mir meinen legal erworbenen EU-FS wieder abnehmen? Darf sie nicht! Mir eine neue Sperrfrist verpassen?? Darf sie auch nicht! Alle andren EU-Länder verklagen, warum sie mir einen solchen Schein ausgestellt haben? Den Aufwand macht mit Sicherheit allein wegen den dafür anfallenden Kosten keine Behörde hier in Deutschland. Zumal das meiner Meinung nach und auch der meines Anwaltes gegen das EU-Recht verstoßen würde!!! Allen andren EU-Ländern ist es doch völlig Schnuppe, das ich früher mal Mist gebaut hab, selbst wenn sie wüßten das es Vorstrafen und deshalb auch FS-Entzug gab, können sie auch nichts weiter machen, denn ich habe meine Strafe ausgesessen, bezahlt und meine Sperrfrist auch eingehalten. Da es in manchen EU-Ländern nunmal keine MPU gibt, is diese dort auch nicht erforderlich und somit habe ich alle Anforderungen eines ausländischen FS erfüllt. Und so lange es keine Europaweite Verkehrsünderkartei mit neuen Beschlüssen gibt, die zum Beispiel besagen das keinen EU-FS mehr an Personen mit solchen Vergehen auszustellen ist, sollte man diese Chance und Gesetzteslücke doch nutzen. Wer das dann allerdings nochmal auf´s Spiel setzt ist selber Schuld!!

ABSOLUTES WORD

Du hast vollkommen Recht!

Führerschein ist Gültig.




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Andreas
Beitrag 21.08.2004, 19:54
Beitrag #799


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Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 20:42)
Mir meinen legal erworbenen EU-FS wieder abnehmen? Darf sie nicht!

Darf sie doch.... dry.gif


§ 46 Abs. 1 Satz 1 FeV

Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.

§ 46 Abs. 5 FeV

Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.


Auf jeden Fall auch unsere FAQ lesen:

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.08.2004, 19:56
Beitrag #800





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nieeeeeeeemlas darf sie meinen Ausländischen Führerschein ein kassieren
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