EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders? |
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EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders? |
19.08.2004, 17:00
Beitrag
#771
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das ist definitiv falsch. Wenn, werden sie in den Sammelthread gepackt. Wenn Werbung enthalten ist, wird diese gelöscht.
Auf die HP freuen wir uns schon (vielleicht sollte ich Dir den Tip geben, dass ein Betreiber Rechtsanwalt ist).... -------------------- |
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Gast_Guest_* |
19.08.2004, 17:01
Beitrag
#772
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Zitat (XDiver @ 19.08.2004, 18:00) Das ist definitiv falsch. Wenn, werden sie in den Sammelthread gepackt. Wenn Werbung enthalten ist, wird diese gelöscht. Auf die HP freuen wir uns schon (vielleicht sollte ich Dir den Tip geben, dass ein Betreiber Rechtsanwalt ist).... achso ok Rechtsanwalt ok ich bin still Hp bleibt Ofline O_o |
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19.08.2004, 17:21
Beitrag
#773
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
So als normaler Forenuser kann ich das Löschen von positiven Erfahrungsberichten jedenfalls nicht bestätigen - eher kann ein Desinteresse von dem Moment des neuerlichen Führerscheinbesitzes seitens der (ehemaligen) Forenteilnehmer vermutet werden. Denn ich denke, so viele positive Beiträge wurden gar nicht gepostet. Und wenn, dann meine ich, sie gelesen zu haben ...
Was allgemeine Zensur betrifft, so kann ich das auch nicht bestätigen. Meine Beiträge schaffen sich unter den Bedenkenträgern und systemkonformen Diskutanten sicher nicht immer Freunde - aber gelöscht wurden sie nie. Ist ja auch ein positiver Erfahrungsbericht ... Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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19.08.2004, 18:14
Beitrag
#774
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (K @ 19.08.2004, 17:58) Alle Positiven Erfahrungsberichte, mit dem neuen EU-Führerschein werden gelöscht hier. Die Beweise sammle ich schon seit Wochen (Snaps). Im Ernst, ich bin über diese Behauptung mehr als erstaunt ... Handelt es sich evt. um Beiträge, die in den zentralen Polen-Thread geschoben wurden??? @K: Schau mal bitte nach ... |
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19.08.2004, 18:25
Beitrag
#775
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat (K @ 19.08.2004, 17:58) Alle Positiven Erfahrungsberichte, mit dem neuen EU-Führerschein werden gelöscht hier. Die Beweise sammle ich schon seit Wochen (Snaps). Demnächst stelle ich eine Homepage Online dass es jeder sehen kann wie es hier zugeht. So ein Schmarrn. Wir haben jetzt schon seit einigen Tagen eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg in der FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik), die das EUGH-Urteil im Rahmen des Verwaltungsrechts umsetzt und für die dortige Antragstellerin sicherlich eine "positive Erfahrung" darstellt. Was soll denn hier gelöscht worden sein? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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19.08.2004, 18:25
Beitrag
#776
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
@Guest bzw. @K
Es wäre dem Diskussionsaverlauf dienlich, wenn Du einen eindeutigen Nicknamen verwenden würdest. Das erleichtert die Übersicht. Eine Zensur findet in diesem Forum nicht statt. Beiträge werden nur dann gelöscht, wenn eindeutige Gründe wie z.B. kommerzielle Werbung, unzumutbare Postings aufgrund menscheverachtender Inhalte, Aufruf zu Straftaten oder extremer Beleidigungen vorhanden sind. Für den Schreiber ergeben sich viele Möglichkeiten, warum er seinen Beitrag nicht wiederfindet: Aufgrund der Vielzahl von Beiträgen im Forum ist der eigene nicht mehr aufzufinden, da er weit und ungewöhnlich schnell nach unten gewandert ist. Das Thema wurde vom Moderator verschoben, da der Ursprungsbeitrag im ungeeigneten Unterforum gepostet wurde. Es werden öfters Beiträge über den "Melden" Button geschrieben. Diese landen als Email beim Moderator und nicht als Antwort im Thread. Der wiederum kann nicht unbedingt den Beitrag zeitnah in den Thread einfügen, da oft bereits viele weitere Beiträge geschrieben wurden und der Sinn des über den Meldebutton überlieferten Beitrags dann nicht mehr zum Diskussionsverlauf passt. Es kann natürlich vorkommen, dass ganze Threads wegen unsachlichen und beleidigenden Inhalten geschlossen und in die Schrottpresse verschoben werden. Damit ist der Inhalt immer noch einsehbar. Man kann dann leider die Sachbeiträge unter den Trollpostings nicht immer herausfiltern und sie werden mit entsorgt. Ein Blick in das Forum "Endlager und Schrottpresse" zeigt auf, dass dies doch recht selten der Fall ist. Dabei ist auch zu bedenken, dass im Schnitt täglich über 600 Beiträge gepostet werden. Gruß Uwe Edit: Ooups, da wurde von 3 Seiten gleichzeitig geschrieben. Da siehst Du mal, welches Engagement und welche Manpower hinter dem Forum steckt Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 19.08.2004, 18:29 -------------------- |
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Gast_Soso_* |
20.08.2004, 14:52
Beitrag
#777
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Ich hatte bis jetzt 4 Unfälle,
davon alle durch Fremdverschulden, was hierbei aber nicht entscheidend ist. Drei dieser Unfälle wurden durch Frauen verursacht,einer davon von einem Mann, was auch nicht entscheidend ist. Was hierbei entscheidend ist, das keiner der am Unfall beteiligten betrunken war, oder gar unter Drogeneinfluss gestanden hat. Das mann also solche Leute auf den Straßenverkehr loslässt, stellt in meinen Augen keine größere Gefahr da. Denn ob jemand einen Unfall macht hängt auch von seinem Können ab, das, wie mir scheint, bei Frauen nicht so stark vorhanden ist! |
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Gast_Gast_Rolf_* |
20.08.2004, 19:59
Beitrag
#778
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Guests |
Ich weiß nicht was hier los ist..aber das sich niemand findet der hier postet, das er im Besitz eines gültigem EU-FS is, finde ich schon recht merkwürdig! Aus sicherer Quelle weiß ich, das zur Zeit sämtliche Stafanzeigen wegen unerlaubten fahrens ohne Führerschein definitiv eingestellt wurden! Das bedeutet für mich das hier eigentlich viele Fragen jetzt beantwortet sein müßten! Und wenn man sich das Urteil mal genau durchgelesen hat, kann man das auch ohne Fachkenntnisse heraus filtern oder habt ihr Moralapostel die chinesische Ausgabe erwischt?!?
-------------------- *** Anmerkung Moderator: Hier sind keine Moralapostel am Werk, sondern Leute, die beruflich damit zu tun haben und kompetent sind. Sachliche Beiträge sind gerne gesehen. Gruss Uwe Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 21.08.2004, 10:43 |
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Gast_Uwe K._* |
20.08.2004, 20:04
Beitrag
#779
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Zitat (Gast_Rolf @ 20.08.2004, 20:59) Aus sicherer Quelle weiß ich, das zur Zeit sämtliche Stafanzeigen wegen unerlaubten fahrens ohne Führerschein definitiv eingestellt wurden! Und die wäre |
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20.08.2004, 20:06
Beitrag
#780
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Das bedeutet für mich das hier eigentlich viele Fragen jetzt beantwortet sein müßten Viele, aber nicht alle. Du solltest diesen Thread genau durchlesen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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21.08.2004, 05:06
Beitrag
#781
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (Gast_Rolf @ 20.08.2004, 20:59) Aus sicherer Quelle weiß ich, das zur Zeit sämtliche Stafanzeigen wegen unerlaubten fahrens ohne Führerschein definitiv eingestellt wurden! Genau darüber wird die Diskussion ja auch nicht geführt... Knackpunkt der langen Diskussion ist die mgl. Gebrauchsuntersagung durch Verwaltungsbehörden wegen Nichteignung, die im Nachgang, also ggf. nach einem Strafverfahren, ausgesprochen werden kann. Strafverfahren und Maßnahmen von Verwaltungsbehörden zur Sachverhaltsaufklärung (z.B. "MPU") sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Alles weitere siehe FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) |
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 10:52
Beitrag
#782
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Meine Quelle ist ein Rechtsanwalt in einer größeren Stadt, bei seinen Mandanten wurden sämtliche Strafanzeigen eingestellt. Außerdem habe ich mir dieses Urteil nun schon zum dritten mal durchgelesen und da wurde ja wohl ganz genau beschrieben, ich umschreibe es mal so, das auch die Behörden im Anschluß keinerlei Strafen und Untersuchungen anstellen oder mich zur MPU schicken dürfen, da dies gegen das EU-Recht verstößt. Also die FSB kann mich zwar zur MPU schicken, aber dann möchte ich danach auch wieder meinen deutschen FS...brauch ich ja aber nicht weil ich ja dann schon einen habe der hier genauso gültig ist wie ein deutscher! Dieser EU-FS ist also ohne Zweifel anzuerkennen und zwar von jedem Mitgliedsstaat, auch Deutschland!!! Jeder Anwalt der sein Job versteht weiß das und wird alles daran setzten dies den unwissenden Behörden zu vermitteln.
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21.08.2004, 10:56
Beitrag
#783
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
@ Gast_Rolf
Du musst Straf- und Verwaltungsverfahren unterscheiden. Wenn die Behörde eine MPU von Dir verlangt und Du selbige bestehst, bekommst Du selbstverständlich die deutsche FE wieder oder kannst sorglos mit der polnischen hier fahren. Machst Du das nicht, bringt Dir auch die polnische FE in Deutschland wenig. Dann darfst Du hier nicht fahren. Und das hat auch der EuGH nicht gekippt.... -------------------- |
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 11:41
Beitrag
#784
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Genau das sieht aber mein Anwalt anders!!! Wieso gab es dann noch keinen Entscheid von Behörden die eine MPU zur Auflage gemacht haben?? Es kann mir keiner hier sagen das es noch niemanden gab der mit einem EU-FS angehalten wurde!!
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21.08.2004, 11:55
Beitrag
#785
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 11:52) Meine Quelle ist ein Rechtsanwalt... Meine Quelle sind u.a. die Juristen im weisungsbefugten BMVBW, Schreiben des Bayerischen Innenministeriums, Fachaufsätze von RD Weibrecht, RA Hettenbach und Volker Kalus (Leiter einer Fahrerlaubnisbehörde), diverse Aufsätze in Fachpublikationen ... siehe verlinkte FAQ. Verwaltungsbehörden, und dies habe ich hier schon mehrfach dargelegt und begründet, können sehr wohl im Nachgang eines Strafverfahrens eine MPU wegen "Nichteignung" fordern, sofern Eignungszweifel begründbar wären. Dies kann - so wie bisher auch - völlig unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens erfolgen! In der EuGH-Urteilsbegründung ist der hierfür relevante § 46 FeV (Abs. 3: Nichteignung; Abs. 5: Gebrauchsuntersagung für ausl. Führerscheine) an keiner Stelle erwähnt worden, dieser war. i.ü. nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. insbesondere Urteilsbegründung "Rechtlicher Rahmen -> Rz. 3 bis 15). Hast Du die FAQ denn nicht genau gelesen??? |
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 12:06
Beitrag
#786
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Schon klar...aber was hat dann der letzte Abschnitt im Urteil zu bedeuten???
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist. |
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21.08.2004, 12:16
Beitrag
#787
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Damit wurde lediglich der Automatismus des nationalen § 28 FeV gekippt.
Dieser hatte die Gültigkeit ausländischer EU-Führerscheine bei bestimmten Konstellationen per Verordnung verneint. Dieser "einfache" Weg der Nichtanerkennung steht nun nicht mehr zur Verfügung. Da der "schwierige" Alternativweg über § 46 FeV nicht Gegenstand des Verfahrens war, besteht nach Ansicht der Ministerien (siehe FAQ) weiterhin die Möglichkeit, den Gebrauch ausländischer Führerscheine für das Bundesgebiet wegen "Nichteignung" zu untersagen -> "Versagung". Frage: Warum wohl im o.g. 2. Leitsatz des EuGH ausgerechnet der Begriff "Versagung" nicht auftaucht Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 21.08.2004, 12:20 |
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Gast_reinhold_* |
21.08.2004, 13:14
Beitrag
#788
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@Rolf.
Ich möchte nochmal kurz nachhaken Rolf. Ich verstehe Dich jetzt schon richtig, dass bei dieser angesprochenen "Nichteignung" die Behörde nachweispflichtig ist und nicht ich beweispflichtig? |
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21.08.2004, 14:32
Beitrag
#789
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (reinhold @ 21.08.2004, 14:14) Ich verstehe Dich jetzt schon richtig, dass bei dieser angesprochenen "Nichteignung" die Behörde nachweispflichtig ist und nicht ich beweispflichtig? Ich bin zwar nicht Rolf, aber trotzdem. Der Nachweis der Nichteignung ist z. B. gegeben, wenn die deutsche FE wegen einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille entzogen wurde. Wer dann nach Ablauf der Sperrfrist mit einem EU-FS in D auftaucht, muß sich der Gefahr bewußt sein, dass die FS-Stelle eine MPU fordern kann. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_reinhold_* |
21.08.2004, 14:55
Beitrag
#790
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Danke Andreas.
Aber wenn das Ganze jetzt mehr als zehn Jahren her ist? |
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Gast_Gast_fuchs_* |
21.08.2004, 16:06
Beitrag
#791
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Ich glaube, manche nationalgesinnte Leute wollen nicht glauben, dass in der EU auch andere Staaten eine Rechtsordnung haben. Wenn jemand eine ausländische EU-FE erworben hat, wurde dort nach deren Recht geprüft, ob derjenige geeignet ist (egal ob Autofahrer, Pilot, Busfahrer, Schiffskapitän...)
Verwunderlich ist auch, dass einige sooo überzeugt sind von den Psychologen des TÜV, obwohl sie wissen müssten, dass der Oberarzt Dr. Postel, der eigentlich Postbote war, in der psychatrisch, forensischen Abteilung einer Klinik in Sachsen an Gutachten für Schwerverbrecher arbeiten durfte und vom Ministerium für seine aussergewöhlich guten Leistungen belobigt wurde. Woher soll ich wissen, ob nicht gerade mein MPU-Gutachter zufällig ein Inkasso-Mitarbeiter ist. Gruss fuchs |
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21.08.2004, 18:33
Beitrag
#792
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Hallo Fuchs,
das "national gesinnt" trifft auf mich nicht zu. Darauf lege ich gesteigerten Wert! Zitat Wenn jemand eine ausländische EU-FE erworben hat, wurde dort nach deren Recht geprüft, ob derjenige geeignet ist (egal ob Autofahrer, Pilot, Busfahrer, Schiffskapitän...) Im Regelfall wird der Erwerber im Ausland doch seine "Vorgeschichte" gar nicht angeben. Die Erteilungsbehörde wird deshalb meist eine Ersterteilung durchführen. Hier gilt das gleiche Prinzip wie in Deutschland: Eignung vorhanden oder das Gegenteil ist (durch die Behörde) zu beweisen. Da keine "Tatsachen" bekannt sind (woher auch?) kann eine FE ohne Probleme ersterteilt werden. Bei Kenntnis eines vorherigen Entzugs der Fahrerlaubnis wird hingegen eine Fahrerlaubnis neu erteilt (Neuerteilung). Hier gilt das Prinzip der Beweisumkehr: Ungeeignet oder das Gegenteil ist (durch den Bewerber) zu beweisen. Der Umweg über das Ausland ist doch nur deshalb so beliebt, weil die reale Möglichkeit besteht, ohne Nennung der Vorgeschichte eine Fahrerlaubnis im Rahmen einer "ungefährlichen" Ersterteilung erteilt zu bekommen, weil ausländische Behörden, ohne einen konkreten Anhaltspunkt zu haben, quasi "prüfunfähig" sind... P.S. Mit dieser Aussage verteidige ich ausdrücklich nicht die MPU-Praxis in Deutschland. Ich versuche lediglich, den taktischen Unterschied von Erst- und Neuerteilung zu verdeutlichen. Unterschied verstanden? |
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21.08.2004, 18:38
Beitrag
#793
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Da erhebt sich natürlich die Frage, ob die anderen EU-Staaten auch eine Regelung haben wie wir in §2 STVG:
(7) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, geeignet und befähigt ist und ob er bereits eine in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder einen entsprechenden Führerschein besitzt. Sie hat dazu Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den Vorschriften dieses Gesetzes einzuholen. Sie kann außerdem insbesondere entsprechende Auskünfte aus ausländischen Registern oder von ausländischen Stellen einholen sowie die Beibringung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes verlangen. Wenn eine solche Regelung in allen anderen EU-Staaten praktiziert würde, hätten viele Leute wahrscheinlich ein Problem, einen Führerschein im Ausland zu machen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.08.2004, 18:41
Beitrag
#794
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Wohl wahr ...
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21.08.2004, 18:46
Beitrag
#795
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (reinhold @ 21.08.2004, 14:14) Ich möchte nochmal kurz nachhaken Rolf. Ich verstehe Dich jetzt schon richtig, dass bei dieser angesprochenen "Nichteignung" die Behörde nachweispflichtig ist und nicht ich beweispflichtig? Hallo Reinhold :-) Bei Verdacht auf Nichteignung ("Eignungszweifel") ist der Betroffene beweispflichtig. Dieser muß im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung ein entsprechendes Gutachten beibringen, welches seine Eignung ausweist. Grundsatz: Bei Verdacht auf Nichteignung kommt es zur Beweisumkehr. |
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21.08.2004, 18:57
Beitrag
#796
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat Grundsatz: Bei Verdacht auf Nichteignung kommt es zur Beweisumkehr. Für die Tatsachen, die den Verdacht auf Nichteignung (sogenannte Eignungszweifel) belegen, ist allerdings die Behörde in der Beweislast: Z.B. für illegalen Drogenbesitz, Fahren eines Fahrrades mit mindestens 1,6 Promille etc. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 19:42
Beitrag
#797
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Guests |
Und was wenn ich dieser Anweisung eine MPU zu machen nicht nachkomme?? Was will die Behörde dann machen?? Mir meinen legal erworbenen EU-FS wieder abnehmen? Darf sie nicht! Mir eine neue Sperrfrist verpassen?? Darf sie auch nicht! Alle andren EU-Länder verklagen, warum sie mir einen solchen Schein ausgestellt haben? Den Aufwand macht mit Sicherheit allein wegen den dafür anfallenden Kosten keine Behörde hier in Deutschland. Zumal das meiner Meinung nach und auch der meines Anwaltes gegen das EU-Recht verstoßen würde!!! Allen andren EU-Ländern ist es doch völlig Schnuppe, das ich früher mal Mist gebaut hab, selbst wenn sie wüßten das es Vorstrafen und deshalb auch FS-Entzug gab, können sie auch nichts weiter machen, denn ich habe meine Strafe ausgesessen, bezahlt und meine Sperrfrist auch eingehalten. Da es in manchen EU-Ländern nunmal keine MPU gibt, is diese dort auch nicht erforderlich und somit habe ich alle Anforderungen eines ausländischen FS erfüllt. Und so lange es keine Europaweite Verkehrsünderkartei mit neuen Beschlüssen gibt, die zum Beispiel besagen das keinen EU-FS mehr an Personen mit solchen Vergehen auszustellen ist, sollte man diese Chance und Gesetzteslücke doch nutzen. Wer das dann allerdings nochmal auf´s Spiel setzt ist selber Schuld!!
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Gast_Guest_* |
21.08.2004, 19:51
Beitrag
#798
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Guests |
Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 20:42) Und was wenn ich dieser Anweisung eine MPU zu machen nicht nachkomme?? Was will die Behörde dann machen?? Mir meinen legal erworbenen EU-FS wieder abnehmen? Darf sie nicht! Mir eine neue Sperrfrist verpassen?? Darf sie auch nicht! Alle andren EU-Länder verklagen, warum sie mir einen solchen Schein ausgestellt haben? Den Aufwand macht mit Sicherheit allein wegen den dafür anfallenden Kosten keine Behörde hier in Deutschland. Zumal das meiner Meinung nach und auch der meines Anwaltes gegen das EU-Recht verstoßen würde!!! Allen andren EU-Ländern ist es doch völlig Schnuppe, das ich früher mal Mist gebaut hab, selbst wenn sie wüßten das es Vorstrafen und deshalb auch FS-Entzug gab, können sie auch nichts weiter machen, denn ich habe meine Strafe ausgesessen, bezahlt und meine Sperrfrist auch eingehalten. Da es in manchen EU-Ländern nunmal keine MPU gibt, is diese dort auch nicht erforderlich und somit habe ich alle Anforderungen eines ausländischen FS erfüllt. Und so lange es keine Europaweite Verkehrsünderkartei mit neuen Beschlüssen gibt, die zum Beispiel besagen das keinen EU-FS mehr an Personen mit solchen Vergehen auszustellen ist, sollte man diese Chance und Gesetzteslücke doch nutzen. Wer das dann allerdings nochmal auf´s Spiel setzt ist selber Schuld!! ABSOLUTES WORD Du hast vollkommen Recht! Führerschein ist Gültig. |
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21.08.2004, 19:54
Beitrag
#799
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 20:42) Mir meinen legal erworbenen EU-FS wieder abnehmen? Darf sie nicht! Darf sie doch.... § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. § 46 Abs. 5 FeV Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Auf jeden Fall auch unsere FAQ lesen: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
21.08.2004, 19:56
Beitrag
#800
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Guests |
nieeeeeeeemlas darf sie meinen Ausländischen Führerschein ein kassieren
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21.08.2004, 19:57
Beitrag
#801
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wenn du da nicht irgendwann einmal eine böse Überraschung erlebst.
Nochmals, unbedingt unsere FAQ lesen: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Guest_* |
21.08.2004, 20:01
Beitrag
#802
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Zitat (Andreas @ 21.08.2004, 20:57) Wenn du da nicht irgendwann einmal eine böse Überraschung erlebst. Nochmals, unbedingt unsere FAQ lesen: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) ne ne wird niemals passieren =) so schnell gebe ich mein FS schein nicht her weil ich nur eine Kopie von einen Notar bei mir führe |
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21.08.2004, 20:08
Beitrag
#803
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Guest @ 21.08.2004, 21:01) ne ne wird niemals passieren =) so schnell gebe ich mein FS schein nicht her weil ich nur eine Kopie von einen Notar bei mir führe Das ist aber lustig, anscheinend kennst du den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis nicht? Falls dir eine deutsche FS-Stelle das Recht aberkennt, von einem ausländischen FS Gebrauch zu machen, ist es völlig egal ob du noch in Besitz des ausländischen FS bist oder nicht. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides (bei Anordnung der sofortigen Vollziehung) darfst du in D keine Fahrzeuge mehr fahren. Jede weitere Fahrt wäre eine Straftat. Im übrigen machst du mit dieser "genialen Aktion" bei einer Verkehrskontrolle jeden Polizisten geradezu hellhörig, d. h. er wird sehr genau dich und deinen FS überprüfen und mit großer Wahrscheinlichkeit die FS-Stelle informieren. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 20:22
Beitrag
#804
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Guests |
Ja ok...das leuchtet ja auch alles ein. Aber kann man den Satz nicht auch so verstehn wenn der ausländische FS schon vorher Bestandteil meines Lebens war und danach erst Nichteignung festgestellt wurde? Meiner Meinung nach werden ja durch diese Lücke all meine Vergehen wieder auf Null gesetzt, genau wie meine Punkte in Flensburg. Ich dürfte ja hier in Deutschland gar keinen FS besitzen wenn man danach geht. Da es mir aber dieses Urteil jetzt ermöglicht, wird auch keine Behörde was dagegen unternehmen können und auch nicht dürfen. Ich bin ja dann sozusagen FS-Neuling und somit sehrwohl geeignet bis mir die deutsche Behörde irgendwann mal wieder das Gegenteil beweisen kann oder ich ihr einen Grund dafür gebe, was aber nicht mehr passieren wird! Wie gesagt...sollte ich mir danach dennoch das geringste Vergehen im Straßenverkehr leisten, verzichte ich gern für immer auf meinen FS und buddel mich tief in der Erde ein
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21.08.2004, 20:25
Beitrag
#805
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (Guest @ 21.08.2004, 20:56) nieeeeeeeemlas darf sie meinen Ausländischen Führerschein ein kassieren Dies ist ja auch letztlich gar nicht nötig ... 1. Schritt: Die Fahrerlaubnisbehörde stellt (intern) die Eignungsfrage. Bei begründeten Eignungszweifeln, basierend auf in Akten und Registern verwertbaren "Tatsachen", folgen Schritt 2 bis 3... 2. Schritt: Gegenüber dem Inhaber der ausländischen EU-Fahrerlaubnis wird angeordnet, innerhalb einer gesetzten Frist einen entsprechenden Eignungsnachweis beizubringen. Im (MPU-)Gutachten ist eine durch die Behörde formulierte Fragestellung zu beantworten. 3. Schritt: Nach Fristablauf und ohne Vorlage des Gutachtens wird der Gebrauch des ausländischen EU-Führerscheins für das Bundesgebiet untersagt (§ 46 Abs. 5 Satz 2 FeV). Der ausländische EU-Führerschein ist abzugeben und wird an die ausstellende Behörde gesandt. Führt der Betroffene weiterhin Kfz im Bundesgebiet, macht sich dieser wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene seinen Führerschein nicht abgeben sollte (siehe Posting Andreas)... |
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Gast_Guest_* |
21.08.2004, 20:33
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#806
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Naja aber die Praxis schaut ganz anders aus als die Theorien hier.
Ich hatte noch nie Probleme mit meinen EU-Führerschein den habe ich seit Mitte Mai und ich wurde 1x Kontrolliert ohne Probleme. |
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21.08.2004, 20:34
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#807
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Ich hatte noch nie Probleme Zitat den habe ich seit Mitte Mai und ich wurde 1x Kontrolliert ohne Probleme. Das sagt aber schon viel aus... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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21.08.2004, 20:36
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#808
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 21:22) Ich bin ja dann sozusagen FS-Neuling und somit sehrwohl geeignet bis mir die deutsche Behörde irgendwann mal wieder das Gegenteil beweisen kann oder ich ihr einen Grund dafür gebe, was aber nicht mehr passieren wird! Jetzt kommen wir ins Eingemachte .... Frage: Warum FS-Neuling???? Wird die "deutsche Vorgeschichte" bei der ausstellenden ausländischen Behörde bewusst verschwiegen???? Wie kann diese Tatsachen verwerten, wenn sie davon keine Kenntnis hat?? Lösen sich (nicht verwertete) eignungsverneinende Tatsachen durch einen solchen formalen Erteilungsakt in Luft auf? Deine Argumentation könnte ich nachvollziehen, wenn die ausstellende Behörde in die Lage versetzt worden wäre, sämtliche eignungsrelevante Tatsachen zu verwerten... |
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Gast_Guest_* |
21.08.2004, 20:38
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#809
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Zitat (Andreas @ 21.08.2004, 21:34) Zitat Ich hatte noch nie Probleme Zitat den habe ich seit Mitte Mai und ich wurde 1x Kontrolliert ohne Probleme. Das sagt aber schon viel aus... jo |
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 20:38
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#810
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Na endlich mal einer der einen EU-FS hat und hier postet! Hättest Du denn eine MPU hier machen müssen? Wenn ja warum? Wann wurdest Du angehalten und warum...wie war die Reaktion des Polizisten???
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 20:43
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#811
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Wie will sie die denn verwerten verdammt, wenn´s doch bei den Nachbarn keine Eignungst-Test´s gibt? Für die is das doch völlig Schnuppe...bei denen bekommt man für fahren unter Alkohol auch nur eine Sperrfrist und Geldstrafe, wenn man den Polizisten nicht gerade 100 Euro zukommen läßt (vermute ich jetzt mal) Von mir aus sage ich den Behörden das dort auch was ich für ein schlimmer Finger war! Und was wollen die dann machen? Denen reicht anscheinend aus das ich sage, ich habe aus meinen Fehlern gelernt und es kommt nie wieder vor! Es gibt ja keine MPU Prüfer dort die das ganz genau unter die Lupe nehmen!
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21.08.2004, 20:59
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#812
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (Uwe W @ 21.08.2004, 19:57) Für die Tatsachen, die den Verdacht auf Nichteignung (sogenannte Eignungszweifel) belegen, ist allerdings die Behörde in der Beweislast: Z.B. für illegalen Drogenbesitz, Fahren eines Fahrrades mit mindestens 1,6 Promille etc. Ganz klar und völlig richtig! |
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Gast_Guest_* |
21.08.2004, 21:00
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#813
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Ich hatte eine MPU Auflage wegen 1,92 Promille
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21.08.2004, 21:05
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#814
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
@Gast_Rolf:
Treffer versenkt. Darüber grübel ich nämlich auch schon seit Tagen. Letzte Woche hatte ich mit einem Geschäftsführer eines Unternehmens telefoniert, das den Erwerb eines polnischen Führerscheins vermittelt. Die Kunden bekommen für den Erteilungsantrag ein Formblatt vorgelegt, in das sie ihre "Vorgeschichte" wahrheitsgemäß eintragen sollen. Dies wird dann den polnischen Behörden vorgelegt, die sich offenbar überhaupt nicht dafür interessieren... -> Ergo: Strittig. Deine Argumentation ist zumindest nachvollziehbar. |
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 21:07
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#815
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Was ist aber mit den Tschechen die sich jahrelang Drogen reinziehn und der Behörde das dort auch bekannt ist...was passiert mit denen? Und was passiert mit denen wenn sie auf einmal hier in Deutschland einen Job haben und mit ihrem Tschechischen EU-FS dann hier in Deutschland rumfahren?? Is doch genau andersrum...also warum sollte es dann hier Probleme geben?? Oder wird denen dann hier auch dieser Schein eingezogen wenn deutsche Behörden auf einmal Wind von seinen Vorstrafen in Tschechien bekommen???
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21.08.2004, 21:11
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#816
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 22:07) Oder wird denen dann hier auch dieser Schein eingezogen wenn deutsche Behörden auf einmal Wind von seinen Vorstrafen in Tschechien bekommen??? Eine Gebrauchsuntersagung ist auch in einem solchen Fall grundsätzlich möglich ... |
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 21:19
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#817
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Aber damit wird ihm ja das Recht genommen uneingeschränkt in den EU (auch in Deutschland!) mit seinen FS zu fahren...und würde das dann nicht auch wieder gegen das Urteil verstoßen?
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21.08.2004, 21:25
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#818
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Tja, mit dieser Frage schließt sich wieder der Kreis ...
§ 46 FeV war nicht Gegenstand des EuGH-Verfahrens. Somit bleibt offen, wie eine solche Gebrauchsuntersagung in der Zukunft rechtlich beurteilt wird. Nun kann man lange darüber debattieren ... P.S. In meiner FAQ habe ich den "Ist-Stand" geschildert. Deine Frage zielt aber auf die Zukunft, die ich nicht eindeutig vorwegnehmen kann. |
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21.08.2004, 21:31
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#819
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (Guest @ 21.08.2004, 20:56) nieeeeeeeemlas darf sie meinen Ausländischen Führerschein ein kassieren Einkassieren zwar nicht, aber Dir die Berechtigung entziehen, mit dem FS in D ein Kraftfahrzeug zu führen. Das ist im Ergebnis genau so wirksam und führt bei einem Verstoß zu einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da die Entziehung im Zentralen Fahrerlaubnisregister vermerkt ist, ist eine Überprüfung auf der Straße recht einfach. |
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Gast_Gast_Rolf_* |
21.08.2004, 21:41
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#820
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Tja und solange das noch nicht geklärt ist, wird es wohl dabei bleiben und es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt, egal von welcher Seite man dies betrachtet. Ich bin mir sicher das meine Anwälte dies auch so bestätigen und wenns drauf ankommt auch durch kriegen können. Was dann danach passiert oder wie mit Leuten verfahren wird, die in dieser Zeit ihren EU-FS im Ausland gemacht haben, kann jetzt noch niemand sagen. Bis das aber alles einmal geklärt ist, wird noch sehr viel Zeit vergehen. Ich werde mir das alles aber trotzdem noch einmal gründlich überlegen und vielleicht sogar mal mit meiner Führerscheinbehörde abklären.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:35 |