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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
Andreas
Beitrag 21.08.2004, 19:57
Beitrag #801


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Wenn du da nicht irgendwann einmal eine böse Überraschung erlebst. tongue.gif

Nochmals, unbedingt unsere FAQ lesen:

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.08.2004, 20:01
Beitrag #802





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Zitat (Andreas @ 21.08.2004, 20:57)
Wenn du da nicht irgendwann einmal eine böse Überraschung erlebst. tongue.gif

Nochmals, unbedingt unsere FAQ lesen:

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

ne ne wird niemals passieren =)
so schnell gebe ich mein FS schein nicht her weil ich nur eine Kopie von einen Notar bei mir führe
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Andreas
Beitrag 21.08.2004, 20:08
Beitrag #803


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Zitat (Guest @ 21.08.2004, 21:01)
ne ne wird niemals passieren =)
so schnell gebe ich mein FS schein nicht her weil ich nur eine Kopie von einen Notar bei mir führe

Das ist aber lustig, anscheinend kennst du den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis nicht? Falls dir eine deutsche FS-Stelle das Recht aberkennt, von einem ausländischen FS Gebrauch zu machen, ist es völlig egal ob du noch in Besitz des ausländischen FS bist oder nicht. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides (bei Anordnung der sofortigen Vollziehung) darfst du in D keine Fahrzeuge mehr fahren. Jede weitere Fahrt wäre eine Straftat.

Im übrigen machst du mit dieser "genialen Aktion" bei einer Verkehrskontrolle jeden Polizisten geradezu hellhörig, d. h. er wird sehr genau dich und deinen FS überprüfen und mit großer Wahrscheinlichkeit die FS-Stelle informieren.


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 20:22
Beitrag #804





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Ja ok...das leuchtet ja auch alles ein. Aber kann man den Satz nicht auch so verstehn wenn der ausländische FS schon vorher Bestandteil meines Lebens war und danach erst Nichteignung festgestellt wurde? Meiner Meinung nach werden ja durch diese Lücke all meine Vergehen wieder auf Null gesetzt, genau wie meine Punkte in Flensburg. Ich dürfte ja hier in Deutschland gar keinen FS besitzen wenn man danach geht. Da es mir aber dieses Urteil jetzt ermöglicht, wird auch keine Behörde was dagegen unternehmen können und auch nicht dürfen. Ich bin ja dann sozusagen FS-Neuling und somit sehrwohl geeignet bis mir die deutsche Behörde irgendwann mal wieder das Gegenteil beweisen kann oder ich ihr einen Grund dafür gebe, was aber nicht mehr passieren wird! Wie gesagt...sollte ich mir danach dennoch das geringste Vergehen im Straßenverkehr leisten, verzichte ich gern für immer auf meinen FS und buddel mich tief in der Erde ein laugh2.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 20:25
Beitrag #805


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Zitat (Guest @ 21.08.2004, 20:56)
nieeeeeeeemlas darf sie meinen Ausländischen Führerschein ein kassieren

Dies ist ja auch letztlich gar nicht nötig ...

1. Schritt: Die Fahrerlaubnisbehörde stellt (intern) die Eignungsfrage. Bei begründeten Eignungszweifeln, basierend auf in Akten und Registern verwertbaren "Tatsachen", folgen Schritt 2 bis 3...

2. Schritt: Gegenüber dem Inhaber der ausländischen EU-Fahrerlaubnis wird angeordnet, innerhalb einer gesetzten Frist einen entsprechenden Eignungsnachweis beizubringen. Im (MPU-)Gutachten ist eine durch die Behörde formulierte Fragestellung zu beantworten.

3. Schritt: Nach Fristablauf und ohne Vorlage des Gutachtens wird der Gebrauch des ausländischen EU-Führerscheins für das Bundesgebiet untersagt (§ 46 Abs. 5 Satz 2 FeV). Der ausländische EU-Führerschein ist abzugeben und wird an die ausstellende Behörde gesandt. Führt der Betroffene weiterhin Kfz im Bundesgebiet, macht sich dieser wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene seinen Führerschein nicht abgeben sollte (siehe Posting Andreas)...
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.08.2004, 20:33
Beitrag #806





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Naja aber die Praxis schaut ganz anders aus als die Theorien hier.

Ich hatte noch nie Probleme mit meinen EU-Führerschein den habe ich seit Mitte Mai und ich wurde 1x Kontrolliert ohne Probleme.
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Andreas
Beitrag 21.08.2004, 20:34
Beitrag #807


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Zitat
Ich hatte noch nie Probleme


Zitat
den habe ich seit Mitte Mai und ich wurde 1x Kontrolliert ohne Probleme.


Das sagt aber schon viel aus... dry.gif


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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 20:36
Beitrag #808


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Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 21:22)
Ich bin ja dann sozusagen FS-Neuling und somit sehrwohl geeignet bis mir die deutsche Behörde irgendwann mal wieder das Gegenteil beweisen kann oder ich ihr einen Grund dafür gebe, was aber nicht mehr passieren wird!

Jetzt kommen wir ins Eingemachte ....

Frage: Warum FS-Neuling???? Wird die "deutsche Vorgeschichte" bei der ausstellenden ausländischen Behörde bewusst verschwiegen???? Wie kann diese Tatsachen verwerten, wenn sie davon keine Kenntnis hat?? Lösen sich (nicht verwertete) eignungsverneinende Tatsachen durch einen solchen formalen Erteilungsakt in Luft auf?

Deine Argumentation könnte ich nachvollziehen, wenn die ausstellende Behörde in die Lage versetzt worden wäre, sämtliche eignungsrelevante Tatsachen zu verwerten...
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.08.2004, 20:38
Beitrag #809





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Zitat (Andreas @ 21.08.2004, 21:34)
Zitat
Ich hatte noch nie Probleme


Zitat
den habe ich seit Mitte Mai und ich wurde 1x Kontrolliert ohne Probleme.


Das sagt aber schon viel aus... dry.gif

jo
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 20:38
Beitrag #810





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Na endlich mal einer der einen EU-FS hat und hier postet! wavey.gif Hättest Du denn eine MPU hier machen müssen? Wenn ja warum? Wann wurdest Du angehalten und warum...wie war die Reaktion des Polizisten???
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 20:43
Beitrag #811





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Wie will sie die denn verwerten verdammt, wenn´s doch bei den Nachbarn keine Eignungst-Test´s gibt? Für die is das doch völlig Schnuppe...bei denen bekommt man für fahren unter Alkohol auch nur eine Sperrfrist und Geldstrafe, wenn man den Polizisten nicht gerade 100 Euro zukommen läßt (vermute ich jetzt mal) Von mir aus sage ich den Behörden das dort auch was ich für ein schlimmer Finger war! Und was wollen die dann machen? Denen reicht anscheinend aus das ich sage, ich habe aus meinen Fehlern gelernt und es kommt nie wieder vor! Es gibt ja keine MPU Prüfer dort die das ganz genau unter die Lupe nehmen!
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 20:59
Beitrag #812


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Zitat (Uwe W @ 21.08.2004, 19:57)
Für die Tatsachen, die den Verdacht auf Nichteignung (sogenannte Eignungszweifel) belegen, ist allerdings die Behörde in der Beweislast:
Z.B. für illegalen Drogenbesitz, Fahren eines Fahrrades mit mindestens 1,6 Promille etc.

Ganz klar und völlig richtig! smile.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.08.2004, 21:00
Beitrag #813





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Ich hatte eine MPU Auflage wegen 1,92 Promille
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 21:05
Beitrag #814


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@Gast_Rolf:

Treffer versenkt. Darüber grübel ich nämlich auch schon seit Tagen. Letzte Woche hatte ich mit einem Geschäftsführer eines Unternehmens telefoniert, das den Erwerb eines polnischen Führerscheins vermittelt. Die Kunden bekommen für den Erteilungsantrag ein Formblatt vorgelegt, in das sie ihre "Vorgeschichte" wahrheitsgemäß eintragen sollen. Dies wird dann den polnischen Behörden vorgelegt, die sich offenbar überhaupt nicht dafür interessieren...

-> Ergo: Strittig. Deine Argumentation ist zumindest nachvollziehbar.
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 21:07
Beitrag #815





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Was ist aber mit den Tschechen die sich jahrelang Drogen reinziehn und der Behörde das dort auch bekannt ist...was passiert mit denen? Und was passiert mit denen wenn sie auf einmal hier in Deutschland einen Job haben und mit ihrem Tschechischen EU-FS dann hier in Deutschland rumfahren?? Is doch genau andersrum...also warum sollte es dann hier Probleme geben?? Oder wird denen dann hier auch dieser Schein eingezogen wenn deutsche Behörden auf einmal Wind von seinen Vorstrafen in Tschechien bekommen???
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 21:11
Beitrag #816


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Zitat (Gast_Rolf @ 21.08.2004, 22:07)
Oder wird denen dann hier auch dieser Schein eingezogen wenn deutsche Behörden auf einmal Wind von seinen Vorstrafen in Tschechien bekommen???

Eine Gebrauchsuntersagung ist auch in einem solchen Fall grundsätzlich möglich ...
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 21:19
Beitrag #817





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Aber damit wird ihm ja das Recht genommen uneingeschränkt in den EU (auch in Deutschland!) mit seinen FS zu fahren...und würde das dann nicht auch wieder gegen das Urteil verstoßen?
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.08.2004, 21:25
Beitrag #818


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Tja, mit dieser Frage schließt sich wieder der Kreis ...

§ 46 FeV war nicht Gegenstand des EuGH-Verfahrens. Somit bleibt offen, wie eine solche Gebrauchsuntersagung in der Zukunft rechtlich beurteilt wird.

Nun kann man lange darüber debattieren ... think.gif

P.S. In meiner FAQ habe ich den "Ist-Stand" geschildert. Deine Frage zielt aber auf die Zukunft, die ich nicht eindeutig vorwegnehmen kann.
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Peter Lustig
Beitrag 21.08.2004, 21:31
Beitrag #819


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Zitat (Guest @ 21.08.2004, 20:56)
nieeeeeeeemlas darf sie meinen Ausländischen Führerschein ein kassieren

Einkassieren zwar nicht, aber Dir die Berechtigung entziehen, mit dem FS in D ein Kraftfahrzeug zu führen. Das ist im Ergebnis genau so wirksam und führt bei einem Verstoß zu einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da die Entziehung im Zentralen Fahrerlaubnisregister vermerkt ist, ist eine Überprüfung auf der Straße recht einfach.
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 21.08.2004, 21:41
Beitrag #820





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Tja und solange das noch nicht geklärt ist, wird es wohl dabei bleiben und es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt, egal von welcher Seite man dies betrachtet. Ich bin mir sicher das meine Anwälte dies auch so bestätigen und wenns drauf ankommt auch durch kriegen können. Was dann danach passiert oder wie mit Leuten verfahren wird, die in dieser Zeit ihren EU-FS im Ausland gemacht haben, kann jetzt noch niemand sagen. Bis das aber alles einmal geklärt ist, wird noch sehr viel Zeit vergehen. Ich werde mir das alles aber trotzdem noch einmal gründlich überlegen und vielleicht sogar mal mit meiner Führerscheinbehörde abklären.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.08.2004, 00:19
Beitrag #821





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EuGH: In einem EU-Staat ausgestellter Führerschein ist in allen anderen Mitgliedstaaten ohne Formalität anzuerkennen

Grundsätzlich hat jeder EU-Mitgliedstaat den in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ohne jede Formalität anzuerkennen. Geht ein Mitgliedstaat davon aus, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedsstaates hatte, berechtigt ihn dies nicht zur Versagung der Anerkennung des ausländischen Führerscheins, entschiedder Europäische Gerichtshof (Urteil vom 29.04.2004, Az.: C-476/01).

GÜLTIG
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RA XDiver
Beitrag 22.08.2004, 00:33
Beitrag #822


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@guest

Wenn Du die letzten 20 Seiten dieses Threads mal gelesen hättest und nicht nur einfach einen Teil des Urteils gepostet hättest (welches Du offensichtlich nicht vollständig verstanden hast), wäre Dein "Gültig" vielleicht eine Nummer kleiner ausgefallen....


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Rolf Tjardes
Beitrag 22.08.2004, 07:15
Beitrag #823


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Außerdem bezieht sich sein Posting auf den allseits anerkannten Leitsatz 1 ("Wohnsitz") des EuGH-Urteils, wir diskutieren hingegen im wesentlichen Leitsatz 2 ("Sperrfrist abgelaufen"; Eignung? Versagung?).

Guest hat da etwas gewaltig durcheinander bekommen wink.gif

Wie immer an dieser Stelle mein Hinweis auf unsere FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik).
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.08.2004, 21:24
Beitrag #824





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Prüfung der Wohnsitzvoraussetzung

Der EuGH wies zunächst darauf hin, dass die Richtlinie die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsehe. Sie verleihe dem Ausstellungsmitgliedstaat eine ausschließliche Zuständigkeit, sich zu vergewissern, dass die Führerscheine unter Beachtung der in der Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt würden. Es sei damit allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstelle, dass ihre Inhaber die Wohnsitzvoraussetzung nicht erfüllt hätten. Habe ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheines zu bezweifeln, habe er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustauschs nach der Richtlinie mitzuteilen.
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RA XDiver
Beitrag 22.08.2004, 21:38
Beitrag #825


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Und? Was willst Du uns damit sagen? Hier hat keiner bestritten, dass das ausstellende Land die Einhaltung der Voraussetzungen der EU-Verordnung kontrollieren muss.

Das heisst aber nichts anderes, dass über kurz oder lang PL und CZ diverse FE wieder einziehen müssen, weil die Voraussetzungen für die Erteilung nicht gegeben waren....


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.08.2004, 21:40
Beitrag #826





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Zitat (XDiver @ 22.08.2004, 22:38)
Das heisst aber nichts anderes, dass über kurz oder lang PL und CZ diverse FE wieder einziehen müssen, weil die Voraussetzungen für die Erteilung nicht gegeben waren....

Und es könnte dann auch passieren, dass die EU diesen Staaten untersagt Ausländern FE zu erteilen think.gif
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RA XDiver
Beitrag 22.08.2004, 21:48
Beitrag #827


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Zitat
Und es könnte dann auch passieren, dass die EU diesen Staaten untersagt Ausländern FE zu erteilen


Was allerdings die denkbar letzte Maßnahme wäre, wenn die Staaten nicht die ordnungsgemäße Einhaltung der EU-Richtlinie sicherstellen können....


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Gast_Guest_*
Beitrag 22.08.2004, 23:30
Beitrag #828





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Zitat (Uwe Kusnezow @ 22.08.2004, 22:40)
Zitat (XDiver @ 22.08.2004, 22:38)
Das heisst aber nichts anderes, dass über kurz oder lang PL und CZ diverse FE wieder einziehen müssen, weil die Voraussetzungen für die Erteilung nicht gegeben waren....

Und es könnte dann auch passieren, dass die EU diesen Staaten untersagt Ausländern FE zu erteilen think.gif

jo es "KÖNNTE"´ob sie es machen ist ne andere Frage.
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Gast_stucki 123_*
Beitrag 23.08.2004, 01:12
Beitrag #829





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Es kann doch nicht sein, obwohl ich einen Leiter einer Führerscheinstelle kenne, der mir sagte, man kann jedem der seine EU Fahrerlaubniss die legal erworben wurde diese nicht mehr entziehen,im Gegenteil man muss Sie sogar umschreiben lassen, wenn der Erwerber dass wünscht. Nur muss eine Frist von mindestestens 10 Jahren verstrichen sein,denn dann ist alles beim was auch immer gelöscht.. Es gibt immer noch Personen die das anders sehen,denn Die vertreten manche anderen Interessen. Ich kann nur meinen Kumpel vertrauen, denn der hat tagtäglich, und meine Frau ist beim TÜV die ab und zu mit sog. Kanidaten zu tun hat,und mir bestätigt dass dass eine gewisse Abzocke ist. Es gab sogar schon Promis die mit viel Geld geschmiert haben eine Kopie habe ich noch. Ich bin mal gespannt ob mein mein Anliegen im Forum auftaucht.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 23.08.2004, 02:31
Beitrag #830





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Zitat (stucki 123 @ 23.08.2004, 02:12)
Ich bin mal gespannt ob mein mein Anliegen im Forum auftaucht.

Ich auch wink.gif laugh2.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 23.08.2004, 05:44
Beitrag #831


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Zitat (stucki 123 @ 23.08.2004, 02:12)
Es kann doch nicht sein, obwohl ich einen Leiter einer Führerscheinstelle kenne, der mir sagte, man kann jedem der seine EU Fahrerlaubniss die legal erworben wurde diese nicht mehr entziehen,im Gegenteil man muss Sie sogar umschreiben lassen, wenn der Erwerber dass wünscht. Nur muss eine Frist von mindestestens 10 Jahren verstrichen sein, denn dann ist alles beim was auch immer gelöscht.

Eintritt Verwertungsverbot = keine bekannten "Tatsachen" = keine Grundlage für "MPU" = keine Versagung des Gebrauchs eines ausländischen Führerscheins.

Wurde das hier irgendwo bestritten???

P.S. Wir reden hier i.ü. nicht über eine "Entziehung" sondern über eine mögliche "Versagung"...
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Gast_Guest_*
Beitrag 23.08.2004, 07:38
Beitrag #832





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Zitat (Rolf Tjardes @ 23.08.2004, 06:44)
Zitat (stucki 123 @ 23.08.2004, 02:12)
Es kann doch nicht sein, obwohl ich einen Leiter einer Führerscheinstelle kenne, der mir sagte, man kann jedem der seine EU Fahrerlaubniss die legal erworben wurde diese nicht mehr entziehen,im Gegenteil man muss Sie sogar umschreiben lassen, wenn der Erwerber dass wünscht. Nur muss eine Frist von mindestestens 10 Jahren verstrichen sein, denn dann ist alles beim was auch immer gelöscht.

Eintritt Verwertungsverbot = keine bekannten "Tatsachen" = keine Grundlage für "MPU" = keine Versagung des Gebrauchs eines ausländischen Führerscheins.

Wurde das hier irgendwo bestritten???

P.S. Wir reden hier i.ü. nicht über eine "Entziehung" sondern über eine mögliche "Versagung"...

"mögliche"
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Gast_Natrix20_*
Beitrag 23.08.2004, 11:44
Beitrag #833





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Polenbesuch vor Ort
Hallo liebe Forumsleser,
ich komme gerade aus Oberschlesien zurück und habe mich dort vor Ort in diversen Fahrschulen informiert.
Folgender Stand: Die Polen lassen jeden den Führerschein machen ohne Wohnsitzprüfung, jedoch findet in den Fahrschulen die ich besucht habe, die Prüfung vorerst NUR auf polnisch statt, also jeder sitzt vor einem PC und muss dort die Theoriefragen beantworten, die vom Zentralcomputer aus Warschau angeliefert werden.Dies ist NEU durch die verschärten EU Führerscheinverordnung und die traditionellen Bögen gibt es nicht mehr, zumindest nicht dort wo ich war (Ruda Slaskia, Gliwice, Kattowitz). Die Polen würden sehr gerne die Prüfungen auch auf deutsch machen lassen,kommen doch dadurch deutsche Führerscheintouristen in die Orte.Man kann die Prüfung auf Wunsch mit einem Dolmetscher auf ENGLSICH machen, aber das dauert mindestens 3-4 Wochen,den man muss jede Theoriestunde mit dem Dolmetscher besuchen, was das kostet kann sich jeder selbst denken (der Führerschein an sich kostet 250,-Euro zur Info!!).Die Umstellung der Prüfungssoftware auf andere Sprachen läuft jedoch auf hochtouren! Es ging jedoch die Anfrage und Bitte von Deutschland an Polen, darauf zu achten ob man 185 Tage in Polen sich aufhält, dies geschah vor ungefähr einer Woche. Ob man sich daran hält glaube ich eher weniger!
Die Führerscheinprüfung an sich ist MINDESTENS so schwer wie in Deutschland dies auch zur Info, die Polen haben wesentlich mehr Verkehrschilder als wir,auch das mal zur Info an die Fahrlehrer, die Ausbildung halte ich auch für besser als in Deutschland auch wenn es keiner glauben mag. Wer auf polnischen Strassen fahren kann, kann das überall auf der Welt. Auch die neue Autobahn Breslau-Kattowitz wird mit 130 Kilometern befahren genauso wie bei uns die Richtgeschwindigkeit von den Fahrschulen eingehalten wird!!!
Und nun zur Fahrschule nach Stettin, dort haben wir uns nämlich per Telefon direkt auf polnisch von dem Leiter informieren lassen.Dort findet die Prüfung auf Deutsch statt!! Der nächste Deutschkurs findet am 28.August statt und geht eine Woche lang. Die BEtreiber dort haben deutsche Dolmetscher beschäftigt und auch der Direktor dort spricht Deutsch, das ist bis jetzt unseres Wissens die einzige Fahrschule wo man auf Deutsch den Führerschein bis jetzt machen kann.Dort kostet der Führerschein 1300 Sloty ca.325 Euro ohne Hotel, das muss extra bezahlt werden.Dieser Führerschein ist offiziel und kein Fake. So das mal zur allgemeinen Info, vielleicht gehört dies in den Polen Thread, falls ja bitte einschieben.
Gruss Natrix
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mirko1
Beitrag 24.08.2004, 12:30
Beitrag #834


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finde ich super und ich will die eu pappe auch
machen, nur habe ich keine ahnung wo wie=?

kannst du mir Bitte weiterhelfen und mir
mitteilen URL oder ne tel nummer oder=?

DANKE ALSO LEUTE WO UND WO GEHT ES SCHNELL

DANKE DANKE an alle die mir weiterhelfen
gruss mirko
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RA XDiver
Beitrag 24.08.2004, 12:38
Beitrag #835


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Zitat
Ob man sich daran hält glaube ich eher weniger!


Was später zur Folge haben wird, dass diese FE allesamt wieder eingezogen werden müssen....


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 24.08.2004, 20:23
Beitrag #836





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Was is denn jetzt wieder??? Ich denke diese 185 TageRegel ist abgeschaft, so wie es auch aus dem Urteil hervor geht!!! Wenn die Tschechen ihren EU-FS nämlich in Polen machen würden, fragt auch keine Sau ob sie da 185 Tage wohnhaft waren!
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RA XDiver
Beitrag 24.08.2004, 20:25
Beitrag #837


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Die 185-Tage-Regelung ist keinesfalls abgeschafft (Urteil richtig lesen!). Die entstammt nämlich einer EU-Verordnung und ist keine deutsche Spezialität....

Zitat
Wenn die Tschechen ihren EU-FS nämlich in Polen machen würden, fragt auch keine Sau ob sie da 185 Tage wohnhaft waren!


Woher weisst Du das so genau? Wobei die Antwort auch unerheblich ist. Mit ihrem Beitritt haben beide Staaten die geltenden EU-Verordnungen zu beachten. Demnach müssen sie auf deren Einhaltung achten. Sonst droht Ärger mit dem EuGH.


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 24.08.2004, 20:36
Beitrag #838





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Vielleicht ist sie nicht abgeschaft, aber es darf hinterher nicht mehr überprüft werden, ob man sie eingahalten hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber so etwas würde den Tschechischen oder Polnischen Kollegen noch nicht mal einfallen...das gibts eben nur hier in Doofland!
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RA XDiver
Beitrag 24.08.2004, 20:39
Beitrag #839


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Zitat
Vielleicht ist sie nicht abgeschaft, aber es darf hinterher nicht mehr überprüft werden, ob man sie eingahalten hat


Das hast Du eben falsch verstanden. Die deutschen Behörden dürfen sehrwohl beim Ausstellungsland um Feststellung der Voraussetzungen bitten. Kommt dieses der Bitte nicht nach, steht ein Verfahren vor dem EuGH an.

Zitat
Aber so etwas würde den Tschechischen oder Polnischen Kollegen noch nicht mal einfallen...das gibts eben nur hier in Doofland


Zum einen gibt´s das auch in anderen europäischen Ländern. Zum anderen ist es ja wohl kein Fehler auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (und wir reden hier von Gemeinschaftsrecht) zu pochen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 24.08.2004, 20:57
Beitrag #840





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Zitat (XDiver @ 24.08.2004, 21:39)
Zitat
Vielleicht ist sie nicht abgeschaft, aber es darf hinterher nicht mehr überprüft werden, ob man sie eingahalten hat


Das hast Du eben falsch verstanden. Die deutschen Behörden dürfen sehrwohl beim Ausstellungsland um Feststellung der Voraussetzungen bitten. Kommt dieses der Bitte nicht nach, steht ein Verfahren vor dem EuGH an.

Zitat
Aber so etwas würde den Tschechischen oder Polnischen Kollegen noch nicht mal einfallen...das gibts eben nur hier in Doofland


Zum einen gibt´s das auch in anderen europäischen Ländern. Zum anderen ist es ja wohl kein Fehler auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (und wir reden hier von Gemeinschaftsrecht) zu pochen.

Zitat
Die deutschen Behörden dürfen sehrwohl beim Ausstellungsland um Feststellung der Voraussetzungen bitten. Kommt dieses der Bitte nicht nach, steht ein Verfahren vor dem EuGH an.


Warum sollten sie das tun?? Im Grunde genommen braucht sie ja nur schauen ob man hier für diese Zeit abgemeldet war, wenn nicht, hat sich das eh schon erledigt. Dann frage ich mich aber, warum es in letzter Zeit immer mehr Anbieter (auch deutsche!!!) gibt die Führerscheine im Ausland vermitteln??? Die sind sich ja dann wohl doch ziemlich sicher das es dabei wohl keinerlei Probleme geben wird. Deren Anwälte müssen dies ja schließlig dann später verantworten, wenn die erstan Klagen kommen sollten!
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RA XDiver
Beitrag 24.08.2004, 21:07
Beitrag #841


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Zitat
Dann frage ich mich aber, warum es in letzter Zeit immer mehr Anbieter (auch deutsche!!!) gibt die Führerscheine im Ausland vermitteln???


Die Frage ist relativ leicht zu beantworten: Es geht um (viel) Geld. Bei geschätzten FE-Kosten von 250 EUR in PL sahnt ein Anbieter, der eine solche für 999 EUR anbietet ordentlich ab.


Zitat
Deren Anwälte müssen dies ja schließlig dann später verantworten, wenn die erstan Klagen kommen sollten!


Teilweise wage ich zu bezweifeln, dass die überhaupt welche haben. Ansonsten: Diese (dubiosen) Anbieter bieten die Vermittlung einer FE an und werden sich im Kleingedruckten abgesichert haben...


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 24.08.2004, 21:14
Beitrag #842





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Wenn es denen nur um die Kohle geht, dann verstehe ich nicht, warum ausländische Behörden da auch ihr´Servus´geben, die müßten es doch am besten wissen, das es hinterher großen Ärger geben kann. Das hat dann ja nun wirklich nichts mit der dortigen Fahrschule und diesen Anbietern zu tun! Denn ich glaube nicht, das die auch ein Stück vom großen Kuchen abbekommen!
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RA XDiver
Beitrag 24.08.2004, 21:21
Beitrag #843


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Ich denke, dass es den polnischen Behörden (als Beispiel) noch relativ egal ist. Die profitieren indirekt ja über die Steuereinnahmen mit, wobei ich das als Beweggrund mal nicht zu hoch hängen würde.

Die Fahrschulen profitieren durch gute Auslastung, so dass zumindes in den jeweiligen Staaten mehrere Stellen was davon haben.

Wenn allerdings der böse Brief aus Brüssel kommt, werden wohl auch die osteuropäischen Behörden wach....


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 24.08.2004, 21:32
Beitrag #844





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Mag sein das IRGENDWANN so ein Brief mal kommen könnte, aber solang da niemand was unternimmt, schlüpfen Tagtäglich Europaweit hunderte von Leuten durch. Sicher wird diese Lücke auch irgendwann wieder geschlossen, aber dann rückwirkend den Leuten den Schein wieder einzuziehen wird wohl sehr schwierig werden, zumal ich mir das auch kaum vorstellen kann.
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RA XDiver
Beitrag 24.08.2004, 22:09
Beitrag #845


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Warten wir es ab. Sicherheit wird es für die besagten Kandidaten aber wohl zunächst nicht geben....


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Natrix20
Beitrag 25.08.2004, 09:20
Beitrag #846


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Hallo,
ich kann definitiv sagen, das den polnischen Behörden und Fahrschulen die 185 Tage Regel nicht im geringsten kümmert, eher das Gegenteil ist der Fall.
Die Leute dort warten geradezu Sehnsüchtig auf die deutschen "Touristen".
Allein der Aufenthalt für eine oder zwei Wochen spült den Hotelies und Gaststättenbesitzern Geld in die Kasse. Selbst dreihundert Kilometer hinter der deutschen Grenze sind alle hellauf begeistert von den "hoffentlich kommenden Führerschein" Touristen. Und natürlich wissen die Leute von der 185 Tage Regelung, hat doch jede Fahrschule einen schönen Brief vom polnischen Verkehrsministerium bekommen- Absender Deutschland!
Solange aber die 185 Tage Regel nich in polnisches Recht umgesetzt worden ist, interessiert das dort wirklich niemanden. Es ist nur die "Bitte" ausgesprochen worden, die Einhaltung der 185 Tage Regel zu prüfen.
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RA XDiver
Beitrag 25.08.2004, 09:28
Beitrag #847


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Genau so etwas habe ich mir gedacht.

Das hat allerdings keinen Einfluss auf die (Un)gültigkeit dieser FE....


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Gast_Gast_Bernd_*
Beitrag 25.08.2004, 10:07
Beitrag #848





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Zitat
Muss man einen Wohnsitz in Tschechien vorweisen, um den FS erwerben zu können?
Ganz klares Nein. Das ist keine Voraussetzung. In Tschechien gibt es (noch) keine Wohnsitzregelung, wie z.B. in Holland, England, Österreich oder Deutschland. Dort müssen Sie mind. 6 Monate/185 Tage wohnen, bevor Sie einen Führerschein erwerben dürfen.

Es gibt zwar eine EU Richtlinie, aber nach dem zur Zeit (noch) gültigen tschechischen Recht ist die 185-Tage-Regelung dort noch nicht umgesetzt. Also haben die Inhaber eines tschechischen EU Führerscheins einen legalen Führerschein, ungeachtet dessen, wie lange sie sich im Land aufgehalten haben.

Zum Vergleich hat Deutschland bisher über 200!!! EU Richtlinien, auch das Fahrerlaubnis Recht ist betroffen, noch nicht in nationales Recht umgesetzt und wurde dafür schon von der EU Kommission gerügt. Also meine Damen und Herren Euro-Führerschein-aus-dem Ausland-Gegner, erstmal vor der eigenen Haustür kehren!



Stimmt dass was dieser Mann sagt? Quelle möchte ich keine angeben, weil es sonst gegen die Werbe Regeln hier im Board verstößt (Ist ein Vermittler)


Gruß

Bernd
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 25.08.2004, 11:18
Beitrag #849





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Zitat (Gast_Bernd @ 25.08.2004, 11:07)
Stimmt dass was dieser Mann sagt? Quelle möchte ich keine angeben, weil es sonst gegen die Werbe Regeln hier im Board verstößt (Ist ein Vermittler)


Zum Teil ja, zum Teil nein...wie gesagt...dieses Urteil ist Auslegungssache und das sich Herr E. natürlich nur die guten Sachen raussucht ist ja wohl klar, weil es sein Geschäft ist und er somit viele Kunden anlockt! Aber ich denke mit einem guten Rechtsanwalt im Rücken, der dieses Urteil dann genauso sieht, wird es nicht all so große Schwierigkeiten geben.
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RA XDiver
Beitrag 25.08.2004, 11:23
Beitrag #850


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Zitat
Aber ich denke mit einem guten Rechtsanwalt im Rücken, der dieses Urteil dann genauso sieht, wird es nicht all so große Schwierigkeiten geben.


Was bringt es Dir, wenn der RA das Urteil genauso sieht? Entscheidend ist am Ende die Auffassung der FEB bzw. des Gerichtes. Denen ist die Meinung des RA im Zweifel ziemlich egal....


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