EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders? |
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EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders? |
Gast_Guest_* |
22.08.2004, 00:19
Beitrag
#821
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Guests |
EuGH: In einem EU-Staat ausgestellter Führerschein ist in allen anderen Mitgliedstaaten ohne Formalität anzuerkennen
Grundsätzlich hat jeder EU-Mitgliedstaat den in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ohne jede Formalität anzuerkennen. Geht ein Mitgliedstaat davon aus, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedsstaates hatte, berechtigt ihn dies nicht zur Versagung der Anerkennung des ausländischen Führerscheins, entschiedder Europäische Gerichtshof (Urteil vom 29.04.2004, Az.: C-476/01). GÜLTIG |
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22.08.2004, 00:33
Beitrag
#822
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
@guest
Wenn Du die letzten 20 Seiten dieses Threads mal gelesen hättest und nicht nur einfach einen Teil des Urteils gepostet hättest (welches Du offensichtlich nicht vollständig verstanden hast), wäre Dein "Gültig" vielleicht eine Nummer kleiner ausgefallen.... -------------------- |
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22.08.2004, 07:15
Beitrag
#823
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Außerdem bezieht sich sein Posting auf den allseits anerkannten Leitsatz 1 ("Wohnsitz") des EuGH-Urteils, wir diskutieren hingegen im wesentlichen Leitsatz 2 ("Sperrfrist abgelaufen"; Eignung? Versagung?).
Guest hat da etwas gewaltig durcheinander bekommen Wie immer an dieser Stelle mein Hinweis auf unsere FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik). |
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Gast_Guest_* |
22.08.2004, 21:24
Beitrag
#824
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Guests |
Prüfung der Wohnsitzvoraussetzung
Der EuGH wies zunächst darauf hin, dass die Richtlinie die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsehe. Sie verleihe dem Ausstellungsmitgliedstaat eine ausschließliche Zuständigkeit, sich zu vergewissern, dass die Führerscheine unter Beachtung der in der Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt würden. Es sei damit allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstelle, dass ihre Inhaber die Wohnsitzvoraussetzung nicht erfüllt hätten. Habe ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheines zu bezweifeln, habe er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustauschs nach der Richtlinie mitzuteilen. |
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22.08.2004, 21:38
Beitrag
#825
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Und? Was willst Du uns damit sagen? Hier hat keiner bestritten, dass das ausstellende Land die Einhaltung der Voraussetzungen der EU-Verordnung kontrollieren muss.
Das heisst aber nichts anderes, dass über kurz oder lang PL und CZ diverse FE wieder einziehen müssen, weil die Voraussetzungen für die Erteilung nicht gegeben waren.... -------------------- |
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Gast_Uwe K._* |
22.08.2004, 21:40
Beitrag
#826
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Zitat (XDiver @ 22.08.2004, 22:38) Das heisst aber nichts anderes, dass über kurz oder lang PL und CZ diverse FE wieder einziehen müssen, weil die Voraussetzungen für die Erteilung nicht gegeben waren.... Und es könnte dann auch passieren, dass die EU diesen Staaten untersagt Ausländern FE zu erteilen |
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22.08.2004, 21:48
Beitrag
#827
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Und es könnte dann auch passieren, dass die EU diesen Staaten untersagt Ausländern FE zu erteilen Was allerdings die denkbar letzte Maßnahme wäre, wenn die Staaten nicht die ordnungsgemäße Einhaltung der EU-Richtlinie sicherstellen können.... -------------------- |
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Gast_Guest_* |
22.08.2004, 23:30
Beitrag
#828
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Zitat (Uwe Kusnezow @ 22.08.2004, 22:40) Zitat (XDiver @ 22.08.2004, 22:38) Das heisst aber nichts anderes, dass über kurz oder lang PL und CZ diverse FE wieder einziehen müssen, weil die Voraussetzungen für die Erteilung nicht gegeben waren.... Und es könnte dann auch passieren, dass die EU diesen Staaten untersagt Ausländern FE zu erteilen jo es "KÖNNTE"´ob sie es machen ist ne andere Frage. |
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Gast_stucki 123_* |
23.08.2004, 01:12
Beitrag
#829
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Es kann doch nicht sein, obwohl ich einen Leiter einer Führerscheinstelle kenne, der mir sagte, man kann jedem der seine EU Fahrerlaubniss die legal erworben wurde diese nicht mehr entziehen,im Gegenteil man muss Sie sogar umschreiben lassen, wenn der Erwerber dass wünscht. Nur muss eine Frist von mindestestens 10 Jahren verstrichen sein,denn dann ist alles beim was auch immer gelöscht.. Es gibt immer noch Personen die das anders sehen,denn Die vertreten manche anderen Interessen. Ich kann nur meinen Kumpel vertrauen, denn der hat tagtäglich, und meine Frau ist beim TÜV die ab und zu mit sog. Kanidaten zu tun hat,und mir bestätigt dass dass eine gewisse Abzocke ist. Es gab sogar schon Promis die mit viel Geld geschmiert haben eine Kopie habe ich noch. Ich bin mal gespannt ob mein mein Anliegen im Forum auftaucht.
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Gast_Uwe K._* |
23.08.2004, 02:31
Beitrag
#830
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Zitat (stucki 123 @ 23.08.2004, 02:12) Ich bin mal gespannt ob mein mein Anliegen im Forum auftaucht. Ich auch |
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23.08.2004, 05:44
Beitrag
#831
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (stucki 123 @ 23.08.2004, 02:12) Es kann doch nicht sein, obwohl ich einen Leiter einer Führerscheinstelle kenne, der mir sagte, man kann jedem der seine EU Fahrerlaubniss die legal erworben wurde diese nicht mehr entziehen,im Gegenteil man muss Sie sogar umschreiben lassen, wenn der Erwerber dass wünscht. Nur muss eine Frist von mindestestens 10 Jahren verstrichen sein, denn dann ist alles beim was auch immer gelöscht. Eintritt Verwertungsverbot = keine bekannten "Tatsachen" = keine Grundlage für "MPU" = keine Versagung des Gebrauchs eines ausländischen Führerscheins. Wurde das hier irgendwo bestritten??? P.S. Wir reden hier i.ü. nicht über eine "Entziehung" sondern über eine mögliche "Versagung"... |
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Gast_Guest_* |
23.08.2004, 07:38
Beitrag
#832
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Zitat (Rolf Tjardes @ 23.08.2004, 06:44) Zitat (stucki 123 @ 23.08.2004, 02:12) Es kann doch nicht sein, obwohl ich einen Leiter einer Führerscheinstelle kenne, der mir sagte, man kann jedem der seine EU Fahrerlaubniss die legal erworben wurde diese nicht mehr entziehen,im Gegenteil man muss Sie sogar umschreiben lassen, wenn der Erwerber dass wünscht. Nur muss eine Frist von mindestestens 10 Jahren verstrichen sein, denn dann ist alles beim was auch immer gelöscht. Eintritt Verwertungsverbot = keine bekannten "Tatsachen" = keine Grundlage für "MPU" = keine Versagung des Gebrauchs eines ausländischen Führerscheins. Wurde das hier irgendwo bestritten??? P.S. Wir reden hier i.ü. nicht über eine "Entziehung" sondern über eine mögliche "Versagung"... "mögliche" |
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Gast_Natrix20_* |
23.08.2004, 11:44
Beitrag
#833
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Polenbesuch vor Ort
Hallo liebe Forumsleser, ich komme gerade aus Oberschlesien zurück und habe mich dort vor Ort in diversen Fahrschulen informiert. Folgender Stand: Die Polen lassen jeden den Führerschein machen ohne Wohnsitzprüfung, jedoch findet in den Fahrschulen die ich besucht habe, die Prüfung vorerst NUR auf polnisch statt, also jeder sitzt vor einem PC und muss dort die Theoriefragen beantworten, die vom Zentralcomputer aus Warschau angeliefert werden.Dies ist NEU durch die verschärten EU Führerscheinverordnung und die traditionellen Bögen gibt es nicht mehr, zumindest nicht dort wo ich war (Ruda Slaskia, Gliwice, Kattowitz). Die Polen würden sehr gerne die Prüfungen auch auf deutsch machen lassen,kommen doch dadurch deutsche Führerscheintouristen in die Orte.Man kann die Prüfung auf Wunsch mit einem Dolmetscher auf ENGLSICH machen, aber das dauert mindestens 3-4 Wochen,den man muss jede Theoriestunde mit dem Dolmetscher besuchen, was das kostet kann sich jeder selbst denken (der Führerschein an sich kostet 250,-Euro zur Info!!).Die Umstellung der Prüfungssoftware auf andere Sprachen läuft jedoch auf hochtouren! Es ging jedoch die Anfrage und Bitte von Deutschland an Polen, darauf zu achten ob man 185 Tage in Polen sich aufhält, dies geschah vor ungefähr einer Woche. Ob man sich daran hält glaube ich eher weniger! Die Führerscheinprüfung an sich ist MINDESTENS so schwer wie in Deutschland dies auch zur Info, die Polen haben wesentlich mehr Verkehrschilder als wir,auch das mal zur Info an die Fahrlehrer, die Ausbildung halte ich auch für besser als in Deutschland auch wenn es keiner glauben mag. Wer auf polnischen Strassen fahren kann, kann das überall auf der Welt. Auch die neue Autobahn Breslau-Kattowitz wird mit 130 Kilometern befahren genauso wie bei uns die Richtgeschwindigkeit von den Fahrschulen eingehalten wird!!! Und nun zur Fahrschule nach Stettin, dort haben wir uns nämlich per Telefon direkt auf polnisch von dem Leiter informieren lassen.Dort findet die Prüfung auf Deutsch statt!! Der nächste Deutschkurs findet am 28.August statt und geht eine Woche lang. Die BEtreiber dort haben deutsche Dolmetscher beschäftigt und auch der Direktor dort spricht Deutsch, das ist bis jetzt unseres Wissens die einzige Fahrschule wo man auf Deutsch den Führerschein bis jetzt machen kann.Dort kostet der Führerschein 1300 Sloty ca.325 Euro ohne Hotel, das muss extra bezahlt werden.Dieser Führerschein ist offiziel und kein Fake. So das mal zur allgemeinen Info, vielleicht gehört dies in den Polen Thread, falls ja bitte einschieben. Gruss Natrix |
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24.08.2004, 12:30
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#834
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
finde ich super und ich will die eu pappe auch
machen, nur habe ich keine ahnung wo wie=? kannst du mir Bitte weiterhelfen und mir mitteilen URL oder ne tel nummer oder=? DANKE ALSO LEUTE WO UND WO GEHT ES SCHNELL DANKE DANKE an alle die mir weiterhelfen gruss mirko |
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24.08.2004, 12:38
Beitrag
#835
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ob man sich daran hält glaube ich eher weniger! Was später zur Folge haben wird, dass diese FE allesamt wieder eingezogen werden müssen.... -------------------- |
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Gast_Gast_Rolf_* |
24.08.2004, 20:23
Beitrag
#836
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Was is denn jetzt wieder??? Ich denke diese 185 TageRegel ist abgeschaft, so wie es auch aus dem Urteil hervor geht!!! Wenn die Tschechen ihren EU-FS nämlich in Polen machen würden, fragt auch keine Sau ob sie da 185 Tage wohnhaft waren!
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24.08.2004, 20:25
Beitrag
#837
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Die 185-Tage-Regelung ist keinesfalls abgeschafft (Urteil richtig lesen!). Die entstammt nämlich einer EU-Verordnung und ist keine deutsche Spezialität....
Zitat Wenn die Tschechen ihren EU-FS nämlich in Polen machen würden, fragt auch keine Sau ob sie da 185 Tage wohnhaft waren! Woher weisst Du das so genau? Wobei die Antwort auch unerheblich ist. Mit ihrem Beitritt haben beide Staaten die geltenden EU-Verordnungen zu beachten. Demnach müssen sie auf deren Einhaltung achten. Sonst droht Ärger mit dem EuGH. -------------------- |
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Gast_Gast_Rolf_* |
24.08.2004, 20:36
Beitrag
#838
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Vielleicht ist sie nicht abgeschaft, aber es darf hinterher nicht mehr überprüft werden, ob man sie eingahalten hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber so etwas würde den Tschechischen oder Polnischen Kollegen noch nicht mal einfallen...das gibts eben nur hier in Doofland!
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24.08.2004, 20:39
Beitrag
#839
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Vielleicht ist sie nicht abgeschaft, aber es darf hinterher nicht mehr überprüft werden, ob man sie eingahalten hat Das hast Du eben falsch verstanden. Die deutschen Behörden dürfen sehrwohl beim Ausstellungsland um Feststellung der Voraussetzungen bitten. Kommt dieses der Bitte nicht nach, steht ein Verfahren vor dem EuGH an. Zitat Aber so etwas würde den Tschechischen oder Polnischen Kollegen noch nicht mal einfallen...das gibts eben nur hier in Doofland Zum einen gibt´s das auch in anderen europäischen Ländern. Zum anderen ist es ja wohl kein Fehler auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (und wir reden hier von Gemeinschaftsrecht) zu pochen. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
24.08.2004, 20:57
Beitrag
#840
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Zitat (XDiver @ 24.08.2004, 21:39) Zitat Vielleicht ist sie nicht abgeschaft, aber es darf hinterher nicht mehr überprüft werden, ob man sie eingahalten hat Das hast Du eben falsch verstanden. Die deutschen Behörden dürfen sehrwohl beim Ausstellungsland um Feststellung der Voraussetzungen bitten. Kommt dieses der Bitte nicht nach, steht ein Verfahren vor dem EuGH an. Zitat Aber so etwas würde den Tschechischen oder Polnischen Kollegen noch nicht mal einfallen...das gibts eben nur hier in Doofland Zum einen gibt´s das auch in anderen europäischen Ländern. Zum anderen ist es ja wohl kein Fehler auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (und wir reden hier von Gemeinschaftsrecht) zu pochen. Zitat Die deutschen Behörden dürfen sehrwohl beim Ausstellungsland um Feststellung der Voraussetzungen bitten. Kommt dieses der Bitte nicht nach, steht ein Verfahren vor dem EuGH an. Warum sollten sie das tun?? Im Grunde genommen braucht sie ja nur schauen ob man hier für diese Zeit abgemeldet war, wenn nicht, hat sich das eh schon erledigt. Dann frage ich mich aber, warum es in letzter Zeit immer mehr Anbieter (auch deutsche!!!) gibt die Führerscheine im Ausland vermitteln??? Die sind sich ja dann wohl doch ziemlich sicher das es dabei wohl keinerlei Probleme geben wird. Deren Anwälte müssen dies ja schließlig dann später verantworten, wenn die erstan Klagen kommen sollten! |
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24.08.2004, 21:07
Beitrag
#841
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Dann frage ich mich aber, warum es in letzter Zeit immer mehr Anbieter (auch deutsche!!!) gibt die Führerscheine im Ausland vermitteln??? Die Frage ist relativ leicht zu beantworten: Es geht um (viel) Geld. Bei geschätzten FE-Kosten von 250 EUR in PL sahnt ein Anbieter, der eine solche für 999 EUR anbietet ordentlich ab. Zitat Deren Anwälte müssen dies ja schließlig dann später verantworten, wenn die erstan Klagen kommen sollten! Teilweise wage ich zu bezweifeln, dass die überhaupt welche haben. Ansonsten: Diese (dubiosen) Anbieter bieten die Vermittlung einer FE an und werden sich im Kleingedruckten abgesichert haben... -------------------- |
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Gast_Gast_Rolf_* |
24.08.2004, 21:14
Beitrag
#842
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Wenn es denen nur um die Kohle geht, dann verstehe ich nicht, warum ausländische Behörden da auch ihr´Servus´geben, die müßten es doch am besten wissen, das es hinterher großen Ärger geben kann. Das hat dann ja nun wirklich nichts mit der dortigen Fahrschule und diesen Anbietern zu tun! Denn ich glaube nicht, das die auch ein Stück vom großen Kuchen abbekommen!
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24.08.2004, 21:21
Beitrag
#843
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ich denke, dass es den polnischen Behörden (als Beispiel) noch relativ egal ist. Die profitieren indirekt ja über die Steuereinnahmen mit, wobei ich das als Beweggrund mal nicht zu hoch hängen würde.
Die Fahrschulen profitieren durch gute Auslastung, so dass zumindes in den jeweiligen Staaten mehrere Stellen was davon haben. Wenn allerdings der böse Brief aus Brüssel kommt, werden wohl auch die osteuropäischen Behörden wach.... -------------------- |
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Gast_Gast_Rolf_* |
24.08.2004, 21:32
Beitrag
#844
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Mag sein das IRGENDWANN so ein Brief mal kommen könnte, aber solang da niemand was unternimmt, schlüpfen Tagtäglich Europaweit hunderte von Leuten durch. Sicher wird diese Lücke auch irgendwann wieder geschlossen, aber dann rückwirkend den Leuten den Schein wieder einzuziehen wird wohl sehr schwierig werden, zumal ich mir das auch kaum vorstellen kann.
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24.08.2004, 22:09
Beitrag
#845
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Warten wir es ab. Sicherheit wird es für die besagten Kandidaten aber wohl zunächst nicht geben....
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25.08.2004, 09:20
Beitrag
#846
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Hallo,
ich kann definitiv sagen, das den polnischen Behörden und Fahrschulen die 185 Tage Regel nicht im geringsten kümmert, eher das Gegenteil ist der Fall. Die Leute dort warten geradezu Sehnsüchtig auf die deutschen "Touristen". Allein der Aufenthalt für eine oder zwei Wochen spült den Hotelies und Gaststättenbesitzern Geld in die Kasse. Selbst dreihundert Kilometer hinter der deutschen Grenze sind alle hellauf begeistert von den "hoffentlich kommenden Führerschein" Touristen. Und natürlich wissen die Leute von der 185 Tage Regelung, hat doch jede Fahrschule einen schönen Brief vom polnischen Verkehrsministerium bekommen- Absender Deutschland! Solange aber die 185 Tage Regel nich in polnisches Recht umgesetzt worden ist, interessiert das dort wirklich niemanden. Es ist nur die "Bitte" ausgesprochen worden, die Einhaltung der 185 Tage Regel zu prüfen. |
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25.08.2004, 09:28
Beitrag
#847
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Genau so etwas habe ich mir gedacht.
Das hat allerdings keinen Einfluss auf die (Un)gültigkeit dieser FE.... -------------------- |
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Gast_Gast_Bernd_* |
25.08.2004, 10:07
Beitrag
#848
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Zitat Muss man einen Wohnsitz in Tschechien vorweisen, um den FS erwerben zu können? Ganz klares Nein. Das ist keine Voraussetzung. In Tschechien gibt es (noch) keine Wohnsitzregelung, wie z.B. in Holland, England, Österreich oder Deutschland. Dort müssen Sie mind. 6 Monate/185 Tage wohnen, bevor Sie einen Führerschein erwerben dürfen. Es gibt zwar eine EU Richtlinie, aber nach dem zur Zeit (noch) gültigen tschechischen Recht ist die 185-Tage-Regelung dort noch nicht umgesetzt. Also haben die Inhaber eines tschechischen EU Führerscheins einen legalen Führerschein, ungeachtet dessen, wie lange sie sich im Land aufgehalten haben. Zum Vergleich hat Deutschland bisher über 200!!! EU Richtlinien, auch das Fahrerlaubnis Recht ist betroffen, noch nicht in nationales Recht umgesetzt und wurde dafür schon von der EU Kommission gerügt. Also meine Damen und Herren Euro-Führerschein-aus-dem Ausland-Gegner, erstmal vor der eigenen Haustür kehren! Stimmt dass was dieser Mann sagt? Quelle möchte ich keine angeben, weil es sonst gegen die Werbe Regeln hier im Board verstößt (Ist ein Vermittler) Gruß Bernd |
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Gast_Gast_Rolf_* |
25.08.2004, 11:18
Beitrag
#849
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Zitat (Gast_Bernd @ 25.08.2004, 11:07) Stimmt dass was dieser Mann sagt? Quelle möchte ich keine angeben, weil es sonst gegen die Werbe Regeln hier im Board verstößt (Ist ein Vermittler) Zum Teil ja, zum Teil nein...wie gesagt...dieses Urteil ist Auslegungssache und das sich Herr E. natürlich nur die guten Sachen raussucht ist ja wohl klar, weil es sein Geschäft ist und er somit viele Kunden anlockt! Aber ich denke mit einem guten Rechtsanwalt im Rücken, der dieses Urteil dann genauso sieht, wird es nicht all so große Schwierigkeiten geben. |
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25.08.2004, 11:23
Beitrag
#850
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Aber ich denke mit einem guten Rechtsanwalt im Rücken, der dieses Urteil dann genauso sieht, wird es nicht all so große Schwierigkeiten geben. Was bringt es Dir, wenn der RA das Urteil genauso sieht? Entscheidend ist am Ende die Auffassung der FEB bzw. des Gerichtes. Denen ist die Meinung des RA im Zweifel ziemlich egal.... -------------------- |
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Gast_Gast_Rolf_* |
25.08.2004, 11:43
Beitrag
#851
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Guests |
Was ist aber wahres an der Aussage des Verkehrsministeriums, das Polizeidienststellen und Behören die Anweisung bekommen haben, einen solchen EU-FS uneingeschränkt anzuerkennen und die Leute anstandslos weiter fahren zu lassen??? Leider finde ich den Link nicht mehr dazu!
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25.08.2004, 12:14
Beitrag
#852
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 |
Zitat (Gast_Rolf @ 25.08.2004, 12:43) Was ist aber wahres an der Aussage des Verkehrsministeriums, das Polizeidienststellen und Behören die Anweisung bekommen haben, einen solchen EU-FS uneingeschränkt anzuerkennen und die Leute anstandslos weiter fahren zu lassen??? In NRW und Hessen soll es solche Aneisungen geben. Aber die sind sicher nur vorläufig, bis das BuVerM aus Berlin zum Gegenschlag ausgeholt hat. Wenn man eine FE erworben hat, bei der ein Umgehungstatbestansmerkmal nachweisbar ist, wird es in absehbahrerZeit vorbei sein mit unbehelligter Weiterfahrt. -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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Gast_Gast_Rolf_* |
25.08.2004, 12:29
Beitrag
#853
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Bis dann eben wieder einer dagagen klagt sollen sie´s doch endlich so lassen verdammt, die MPU in dieser Form gehört sowieso überholt oder gar ganz abgeschaft!!!
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Gast_Benjamin_* |
25.08.2004, 12:51
Beitrag
#854
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Guests |
Seit Wochen verfolge ich dieses Forum und will mich auch mal zu äußern.
Ich habe seit 9 Jahren einen britischen Führerschein. (Erste Prüfung gleich bestanden und die theoretische Prüfung war damals noch mündlich). Es ist mein erster und einziger Lappen. In der BRD wollte ich ihn damals nicht machen, weil mich alleine die bekloppte Schaufensterdeko der deutschen Fahrschulen schon ankotzt. Ich habe meine Driving License also seit neun Jahren, bin vorher und seit dem nie "auffällig" gewesen und die Polizei wollte meinen Lappen bisher nicht sehen. Es liegt oder lag nichts gegen mich vor (z.B. MPU). Das EuGH Urteil vom 29.04.04 ist mir sehr willkommen und habe es immer dabei, denn Mensch muss damit rechnen, dass die "Exekutive" von diesem Urteil nichts weiss oder wissen will. Was die 185 Tage Regelung betrifft ist ja alles etwas unklar. Die 185 beziehen sich auf einen Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt. Und dieses hat das EuGH Urteil doch auch gekippt. |
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25.08.2004, 12:57
Beitrag
#855
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Was die 185 Tage Regelung betrifft ist ja alles etwas unklar. Die 185 beziehen sich auf einen Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt. Und dieses hat das EuGH Urteil doch auch gekippt. Nein, genau dies ist falsch. Das EuGH hat die 185-Tage-Regel nicht gekippt. Diese Regelung ist auch keine deutsche Spezilaität, sondern Bestandteil der EU-Führerscheinrichtlinie. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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25.08.2004, 14:16
Beitrag
#856
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 |
Alle sprechen von der 185-Tage regelung ich wohne 40 km von der NL grenze halbe stunde auto fahrt.Es währe kein problem mir dort eine wohnung zu besorgen oder ein verwaltungsbüro unserer gmbh zu eröffnen. Es währe dann auch selbsverständlich kein problem tatsächlich mich dort für 185-Tage aufzuhalten.
Nur was ist wenn ich mein kind,meine freunde sehen möchte und werde in d angehalten bekomme ich dann ein brief von der deutschen fsst das ich eine mpu machen muss damit ich mich hier kurz aufhalten darf Das problem ist nicht das eu recht (185-Tage) sondern das deutsche recht (mpu) |
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25.08.2004, 15:58
Beitrag
#857
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 |
Nobody at home ???
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25.08.2004, 16:14
Beitrag
#858
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Wenn Du Pech hast, kann die Behörde Eignungszweifel geltend machen und Dich zur ablegung einer MPU auffordern. Ggf. wird Dir dann bei Nichteinreichung das Fahren in D untersagt....
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25.08.2004, 17:05
Beitrag
#859
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Also ich habe bis jetzt nirgendwo gelesen, das mit einem EU FS jemand zur MPU musste.
Logischerweise hätte doch jeder vom Verkehrsministerium sofort einen Bericht veröffentlicht, das Kandidaten, denen die deutsche FE entzogen war, 100% mit einer MPU auf §46 rechnen müssen.Wäre doch das einfachste der Welt somit sofort den Tourismus einzudämmen.Wenn es stimmen würde! Da kam aber auch jetzt nach fast 4 Monaten nix,niente,rien.Wieso frage ich mich wird das nicht gemacht, wenn da was dran wäre??????????? Habt ihr euch das nicht auch bereits gefragt? Ich denke, das geht nicht laut dem EU Urteil!!!!!!! Und mal ganz ganz ehrlich an Andreas und XDiver, habt ihr schon so ein Schreiben einer FE Behörde zu Gesicht bekommen?????????????? Gruss Natrix |
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Gast_veilchen_* |
25.08.2004, 18:09
Beitrag
#860
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Guests |
eine Frage nebenbei: wo ist der Strichachtdoktor, mir fehlt seine Meinung !!!
Hat er keine Lust mehr auf das unendliche "hin und her" und "hick und hack"? Oder ist er in Urlaub und macht eine Studienreise in Ost-EU, um vor Ort zu testen? Gruß veilchen |
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25.08.2004, 18:12
Beitrag
#861
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 |
So wie ich das mitbekommen habe ist stich8 jetzt gerade in cz un macht dort den lappen
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25.08.2004, 19:01
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#862
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (Natrix20 @ 25.08.2004, 18:05) Logischerweise hätte doch jeder vom Verkehrsministerium sofort einen Bericht veröffentlicht, das Kandidaten, denen die deutsche FE entzogen war, 100% mit einer MPU auf §46 rechnen müssen.Wäre doch das einfachste der Welt somit sofort den Tourismus einzudämmen.Wenn es stimmen würde! Da kam aber auch jetzt nach fast 4 Monaten nix,niente,rien.Wieso frage ich mich wird das nicht gemacht, wenn da was dran wäre??????????? Vom BMVBW kamen genügend solcher Meldungen. Die Fachpublikationen sind mittlerweile voll davon. Mir liegen auch gleichlautende Schreiben von Länder-Innenministerien vor. Sogar in unserer FAQ habe ich ein solches Schreiben des BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) veröffentlicht (klick). Außerdem ist in der FAQ ein Fachbeitrag von Christian Weibrecht, seines Zeichens Regierungsdirektor im BMVBW, enthalten (klick). I.ü. mündet der Weg über § 46 Fev in eine Individual-Entscheidung. Bei einem Inhaber eines ausländischen Führerschein wäre erstmal im Einzelfall zu prüfen, ob begründete Eignungszweifel vorgebracht werden können. Wenn ja, würde der Kandidat danach ggf. zur Beibringung eines entsprechenden Gutachtens aufgefordert werden. Kommt der Kandidat dieser Aufforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist nach, wird der Gebrauch des ausländischen Führerscheins für das Bundesgebiet untersagt. Wegen dieses "Individual-Verfahrens" kann eben keine generelle "100%-Aussage" getroffen werden. Auch ist strittig, welche "Tatsachen" im Einzelfall für die Eignungsfrage verwertet werden dürfen. Ein Wort noch zu meiner FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis: Ich gönne ja jedem seine Mobilität. Bei aller Euphorie muß ich aber in einigen Punkten den warnenden Zeigefinger heben. Ich will keine Meinung erzeugen, sondern möglichst die Realität - soweit ich es vermag - darstellen. strichachtdoktor hat in einigen Punkten eine andere Meinung als ich (z.B. bei der Auslegung des EuGH-Urteils). Die von mir erstellte FAQ ist auch von ihm akzeptiert worden. Sollte sich etwas ändern, werde ich es sofort und selbstverständlich in die FAQ einarbeiten, egal in welche Richtung sich die Angelegenheit entwickelt. Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 25.08.2004, 19:04 |
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26.08.2004, 01:54
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#863
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 16.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4350 |
hallo zusammen,
ich als vorsichtige Deutsche habe einen Anwalt hinzugezogen bezüglich FS in Polen mit 185 Tage dort anmelden und bezüglich MPU in Dland. Damit sich die Kohle gelohnt hat möchte ich Euch daran teilhaben lassen, also zunächst hat er mir gesagt ich soll das Angebot dort annehmen und machen. Zur MPU hat er mir gesagt,man könnte mich hier in Dland erst dann zu einer MPU auffordern, wenn ich hier wieder auffalle in bezug auf Bußgeldzahlung, was nicht heißt ich fahre etwas zu schnell oder parke falsch, sondern wenn wieder etwas über Gericht usw. verfolgt wird. Nach dem Besuch hätte ich am liebsten direkt meine Koffer gepackt. Leider hat sich wieder jemand aus familiy an jemand anderen gewannt, der nicht auf Straßenverkehr spezialisiert ist aber auch plan hat, der rät mir nun wieder absolut davon ab. Weil meine familiy mich schon in den Klauen der polnischen Mafia sieht, und auch nicht sicher ist wie das mit den 185 tage in polen ist, falls in d`land sich jemand die Mühe dort mal nachzup...... jule |
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26.08.2004, 06:42
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#864
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Leider hat sich wieder jemand aus familiy an jemand anderen gewannt, der nicht auf Straßenverkehr spezialisiert ist aber auch plan hat, der rät mir nun wieder absolut davon ab. ...und dieser Anwalt hatte offensichtlich etwas mehr Ahnung von der Materie als dein Anwalt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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26.08.2004, 11:55
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#865
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 |
Der hatte wahrscheinlich genau soviel Ahnung wie du, bzw. hatte die gleiche Brille auf, wenn du weisst was ich meine...
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26.08.2004, 12:02
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#866
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Es gibt zum Glück doch noch Rechtsanwälte die ihren Mandanten nicht nach dem Mund reden, sondern sie bei bestehenden Risiken vor bestimmten Unternehmungen warnen. Mir ist schon klar, dass dir dies nicht so recht in den Kram paßt. Aber so ist nun mal die Lage.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Johnny Walker_* |
26.08.2004, 17:04
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#867
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Guests |
§ 28 geht § 46 kommt
Artikel 1 Abs. 2 der Richlinie 91/439EWG Die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Rechtssache C-476/01 Urteil vom 29.04.2004 EuGH (Fünfte Kammer) RN 37 ...,daß die gegenseite Anerkennung .... grundsätzlich an keine weiteren Bedingungen geknüpft sei und "ohne jede Formalität" geschehe RN 77 Gegen die Schlußfolgerung (Anerkennung) läßt sich nicht einwenden, daß die anwendbaren nationalen Vorschriften (bezieht §46 mit ein), insbesondere § 28 FeV 1999 ( als hervorgehobener Leitparagraph)....den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. www,bundesregierung.de EU-Recht geht vor Richtlinien und Verordnungen der EU müssen von den nationalen Behörden genauso angewendet werden wie nationale Gesetze; bei einem Wiederspruch zwischen nationalen und europäischem Recht hat EU-Recht Vorrang Die "unmittelbare Wirkung" von Richtlinien haben alle staatlichen Stellen, also auch Gemeinden und sonstige Gebietskörperschaften zu berücksichtigen. VGH Mannheim 21.06.2004 AZ 10 S 308/04 Hinsichtlich der Regelung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439EWG sind die Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung erfüllt, so daß sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf diese Bestimmung berufen kann. (der Beschluß ist unanfechtbar) Nationale Vorschriften Gemäß § 2 StVG bedarf es der (Fahr) Erlaubnis der zuständigen Behörden.... Die Beweislast für das Vorliegen eines Eignungsmangels liegt aber stets bei der Verwaltungsbehörde (BVerwG NJW 1982, 2885) Es wird der Nachweis der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gefordert. (OVG Hamburg, VRS 93/97, 154) Nach ständiger Rspr des BVerwG kann die Verwaltungsbehörde auf die Nichteignung ... schließen wenn das angeforderte (MPU) Gutachten nicht beigebracht wird, um begründete Zweifel, die gegen die Fahreignung bestehen, zu klären. Stets ist jedoch zu prüfen, ob die Verwaltungsbehörde das Gutachten zu Recht angefordert hat (BVerwG NJW 1986 270;VGH München, NZV 1997, 198) Rechtswiedrige Anordnungen nach § 15 b II StVZO rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen. (OVG Münster, NJW 198, 643) Die Behörden wollen das Urteil unterlaufen Regierungsdirektor Christian Weibrecht im Bundesverkehrsministerium , Bonn: Deutsche Behörden könnten unter Umständen ein weiteres Entziehungsverfahren einleiten. Aber dies sei rechtlich strittig, gibt Weibrecht zu, der auf die dritte EU-Führerscheinrichtlinie setzt, mit der "Schlupflöcher" geschlossenen werden sollen. Quelle: NRZ online 24.08.2004 Roma locuta, causa finita est. |
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Gast_veilchen_* |
26.08.2004, 17:50
Beitrag
#868
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@alle
morgen soll auf "mdr" bei "hier ab vier" ein beitrag zum s.g. billigführerschein aus polen kommen, schau mer mal, ob´s was neues gibt gruß |
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26.08.2004, 19:05
Beitrag
#869
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
@Johnny Walker
...und was soll uns jetzt die völlig aus dem Zusammenhang gerissene Aufzählung bzw. Zitierung von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen sagen?? Ich denke nichts..... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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26.08.2004, 19:06
Beitrag
#870
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Er wollte das nur als Vorspann für seinen Schlusssatz nehmen, in dem er uns zeigt, dass er Latein kann....
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:55 |