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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 25.08.2004, 11:43
Beitrag #851





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Was ist aber wahres an der Aussage des Verkehrsministeriums, das Polizeidienststellen und Behören die Anweisung bekommen haben, einen solchen EU-FS uneingeschränkt anzuerkennen und die Leute anstandslos weiter fahren zu lassen??? Leider finde ich den Link nicht mehr dazu!
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beutelratte
Beitrag 25.08.2004, 12:14
Beitrag #852


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Zitat (Gast_Rolf @ 25.08.2004, 12:43)
Was ist aber wahres an der Aussage des Verkehrsministeriums, das Polizeidienststellen und Behören die Anweisung bekommen haben, einen solchen EU-FS uneingeschränkt anzuerkennen und die Leute anstandslos weiter fahren zu lassen???

In NRW und Hessen soll es solche Aneisungen geben. Aber die sind sicher nur vorläufig, bis das BuVerM aus Berlin zum Gegenschlag ausgeholt hat. Wenn man eine FE erworben hat, bei der ein Umgehungstatbestansmerkmal nachweisbar ist, wird es in absehbahrerZeit vorbei sein mit unbehelligter Weiterfahrt. blushing.gif


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Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 25.08.2004, 12:29
Beitrag #853





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Bis dann eben wieder einer dagagen klagt whistling.gif sollen sie´s doch endlich so lassen verdammt, die MPU in dieser Form gehört sowieso überholt oder gar ganz abgeschaft!!!
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Gast_Benjamin_*
Beitrag 25.08.2004, 12:51
Beitrag #854





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Seit Wochen verfolge ich dieses Forum und will mich auch mal zu äußern.

Ich habe seit 9 Jahren einen britischen Führerschein. (Erste Prüfung gleich bestanden und die theoretische Prüfung war damals noch mündlich). Es ist mein erster und einziger Lappen. In der BRD wollte ich ihn damals nicht machen, weil mich alleine die bekloppte Schaufensterdeko der deutschen Fahrschulen schon ankotzt.
Ich habe meine Driving License also seit neun Jahren, bin vorher und seit dem nie "auffällig" gewesen und die Polizei wollte meinen Lappen bisher nicht sehen. Es liegt oder lag nichts gegen mich vor (z.B. MPU).
Das EuGH Urteil vom 29.04.04 ist mir sehr willkommen und habe es immer dabei, denn Mensch muss damit rechnen, dass die "Exekutive" von diesem Urteil nichts weiss oder wissen will.
Was die 185 Tage Regelung betrifft ist ja alles etwas unklar. Die 185 beziehen sich auf einen Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt. Und dieses hat das EuGH Urteil doch auch gekippt.
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Andreas
Beitrag 25.08.2004, 12:57
Beitrag #855


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Zitat
Was die 185 Tage Regelung betrifft ist ja alles etwas unklar. Die 185 beziehen sich auf einen Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt. Und dieses hat das EuGH Urteil doch auch gekippt.


Nein, genau dies ist falsch. Das EuGH hat die 185-Tage-Regel nicht gekippt. Diese Regelung ist auch keine deutsche Spezilaität, sondern Bestandteil der EU-Führerscheinrichtlinie.


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läufer
Beitrag 25.08.2004, 14:16
Beitrag #856


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Alle sprechen von der 185-Tage regelung ich wohne 40 km von der NL grenze halbe stunde auto fahrt.Es währe kein problem mir dort eine wohnung zu besorgen oder ein verwaltungsbüro unserer gmbh zu eröffnen. Es währe dann auch selbsverständlich kein problem tatsächlich mich dort für 185-Tage aufzuhalten.
Nur was ist wenn ich mein kind,meine freunde sehen möchte und werde in d angehalten bekomme ich dann ein brief von der deutschen fsst das ich eine mpu machen muss damit ich mich hier kurz aufhalten darf
Das problem ist nicht das eu recht (185-Tage) sondern das deutsche recht (mpu)
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läufer
Beitrag 25.08.2004, 15:58
Beitrag #857


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Nobody at home ??? think.gif
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RA XDiver
Beitrag 25.08.2004, 16:14
Beitrag #858


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Wenn Du Pech hast, kann die Behörde Eignungszweifel geltend machen und Dich zur ablegung einer MPU auffordern. Ggf. wird Dir dann bei Nichteinreichung das Fahren in D untersagt....


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Natrix20
Beitrag 25.08.2004, 17:05
Beitrag #859


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Also ich habe bis jetzt nirgendwo gelesen, das mit einem EU FS jemand zur MPU musste.
Logischerweise hätte doch jeder vom Verkehrsministerium sofort einen Bericht veröffentlicht, das Kandidaten, denen die deutsche FE entzogen war, 100% mit einer MPU auf §46 rechnen müssen.Wäre doch das einfachste der Welt somit sofort den Tourismus einzudämmen.Wenn es stimmen würde!
Da kam aber auch jetzt nach fast 4 Monaten nix,niente,rien.Wieso frage ich mich wird das nicht gemacht, wenn da was dran wäre???????????
Habt ihr euch das nicht auch bereits gefragt? Ich denke, das geht nicht laut dem EU Urteil!!!!!!! Und mal ganz ganz ehrlich an Andreas und XDiver, habt ihr schon so ein Schreiben einer FE Behörde zu Gesicht bekommen??????????????
Gruss Natrix
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Gast_veilchen_*
Beitrag 25.08.2004, 18:09
Beitrag #860





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eine Frage nebenbei: wo ist der Strichachtdoktor, mir fehlt seine Meinung !!!
Hat er keine Lust mehr auf das unendliche "hin und her" und "hick und hack"?
Oder ist er in Urlaub und macht eine Studienreise in Ost-EU, um vor Ort zu testen?
Gruß veilchen
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läufer
Beitrag 25.08.2004, 18:12
Beitrag #861


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So wie ich das mitbekommen habe ist stich8 jetzt gerade in cz un macht dort den lappen
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Rolf Tjardes
Beitrag 25.08.2004, 19:01
Beitrag #862


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Zitat (Natrix20 @ 25.08.2004, 18:05)
Logischerweise hätte doch jeder vom Verkehrsministerium sofort einen Bericht veröffentlicht, das Kandidaten, denen die deutsche FE entzogen war, 100% mit einer MPU auf §46 rechnen müssen.Wäre doch das einfachste der Welt somit sofort den Tourismus einzudämmen.Wenn es stimmen würde!
Da kam aber auch jetzt nach fast 4 Monaten nix,niente,rien.Wieso frage ich mich wird das nicht gemacht, wenn da was dran wäre???????????

Vom BMVBW kamen genügend solcher Meldungen. Die Fachpublikationen sind mittlerweile voll davon. Mir liegen auch gleichlautende Schreiben von Länder-Innenministerien vor.

Sogar in unserer FAQ habe ich ein solches Schreiben des BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) veröffentlicht (klick). Außerdem ist in der FAQ ein Fachbeitrag von Christian Weibrecht, seines Zeichens Regierungsdirektor im BMVBW, enthalten (klick).

I.ü. mündet der Weg über § 46 Fev in eine Individual-Entscheidung. Bei einem Inhaber eines ausländischen Führerschein wäre erstmal im Einzelfall zu prüfen, ob begründete Eignungszweifel vorgebracht werden können. Wenn ja, würde der Kandidat danach ggf. zur Beibringung eines entsprechenden Gutachtens aufgefordert werden. Kommt der Kandidat dieser Aufforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist nach, wird der Gebrauch des ausländischen Führerscheins für das Bundesgebiet untersagt.

Wegen dieses "Individual-Verfahrens" kann eben keine generelle "100%-Aussage" getroffen werden. Auch ist strittig, welche "Tatsachen" im Einzelfall für die Eignungsfrage verwertet werden dürfen.

Ein Wort noch zu meiner FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis: Ich gönne ja jedem seine Mobilität. Bei aller Euphorie muß ich aber in einigen Punkten den warnenden Zeigefinger heben. Ich will keine Meinung erzeugen, sondern möglichst die Realität - soweit ich es vermag - darstellen.

strichachtdoktor hat in einigen Punkten eine andere Meinung als ich (z.B. bei der Auslegung des EuGH-Urteils). Die von mir erstellte FAQ ist auch von ihm akzeptiert worden. Sollte sich etwas ändern, werde ich es sofort und selbstverständlich in die FAQ einarbeiten, egal in welche Richtung sich die Angelegenheit entwickelt.

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 25.08.2004, 19:04
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jule
Beitrag 26.08.2004, 01:54
Beitrag #863


Neuling


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hallo zusammen,
ich als vorsichtige Deutsche habe einen Anwalt hinzugezogen bezüglich FS in Polen mit 185 Tage dort anmelden und bezüglich MPU in Dland. Damit sich die Kohle gelohnt hat möchte ich Euch daran teilhaben lassen, also zunächst hat er mir gesagt ich soll das Angebot dort annehmen und machen. Zur MPU hat er mir gesagt,man könnte mich hier in Dland erst dann zu einer MPU auffordern, wenn ich hier wieder auffalle in bezug auf Bußgeldzahlung, was nicht heißt ich fahre etwas zu schnell oder parke falsch, sondern wenn wieder etwas über Gericht usw. verfolgt wird. Nach dem Besuch hätte ich am liebsten direkt meine Koffer gepackt. Leider hat sich wieder jemand aus familiy an jemand anderen gewannt, der nicht auf Straßenverkehr spezialisiert ist aber auch plan hat, der rät mir nun wieder absolut davon ab.
Weil meine familiy mich schon in den Klauen der polnischen Mafia sieht, und auch nicht sicher ist wie das mit den 185 tage in polen ist, falls in d`land sich jemand die Mühe dort mal nachzup......

jule
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Andreas
Beitrag 26.08.2004, 06:42
Beitrag #864


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Zitat
Leider hat sich wieder jemand aus familiy an jemand anderen gewannt, der nicht auf Straßenverkehr spezialisiert ist aber auch plan hat, der rät mir nun wieder absolut davon ab.


...und dieser Anwalt hatte offensichtlich etwas mehr Ahnung von der Materie als dein Anwalt.


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eidoublei
Beitrag 26.08.2004, 11:55
Beitrag #865


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Der hatte wahrscheinlich genau soviel Ahnung wie du, bzw. hatte die gleiche Brille auf, wenn du weisst was ich meine...
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Andreas
Beitrag 26.08.2004, 12:02
Beitrag #866


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Es gibt zum Glück doch noch Rechtsanwälte die ihren Mandanten nicht nach dem Mund reden, sondern sie bei bestehenden Risiken vor bestimmten Unternehmungen warnen. Mir ist schon klar, dass dir dies nicht so recht in den Kram paßt. Aber so ist nun mal die Lage. cool.gif


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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 26.08.2004, 17:04
Beitrag #867





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§ 28 geht § 46 kommt

Artikel 1 Abs. 2 der Richlinie 91/439EWG
Die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.

Rechtssache C-476/01 Urteil vom 29.04.2004 EuGH (Fünfte Kammer)
RN 37 ...,daß die gegenseite Anerkennung .... grundsätzlich an keine weiteren Bedingungen geknüpft sei und "ohne jede Formalität" geschehe

RN 77 Gegen die Schlußfolgerung (Anerkennung) läßt sich nicht einwenden, daß die anwendbaren nationalen Vorschriften (bezieht §46 mit ein), insbesondere § 28 FeV 1999 ( als hervorgehobener Leitparagraph)....den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten.

www,bundesregierung.de EU-Recht geht vor
Richtlinien und Verordnungen der EU müssen von den nationalen Behörden genauso angewendet werden wie nationale Gesetze; bei einem Wiederspruch zwischen nationalen und europäischem Recht hat EU-Recht Vorrang

Die "unmittelbare Wirkung" von Richtlinien haben alle staatlichen Stellen, also auch Gemeinden und sonstige Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.

VGH Mannheim 21.06.2004 AZ 10 S 308/04
Hinsichtlich der Regelung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439EWG sind die Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung erfüllt, so daß sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf diese Bestimmung berufen kann.
(der Beschluß ist unanfechtbar)

Nationale Vorschriften
Gemäß § 2 StVG bedarf es der (Fahr) Erlaubnis der zuständigen Behörden....

Die Beweislast für das Vorliegen eines Eignungsmangels liegt aber stets bei der Verwaltungsbehörde (BVerwG NJW 1982, 2885)

Es wird der Nachweis der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gefordert. (OVG Hamburg, VRS 93/97, 154)

Nach ständiger Rspr des BVerwG kann die Verwaltungsbehörde auf die Nichteignung ... schließen wenn das angeforderte (MPU) Gutachten nicht beigebracht wird, um begründete Zweifel, die gegen die Fahreignung bestehen, zu klären.

Stets ist jedoch zu prüfen, ob die Verwaltungsbehörde das Gutachten zu Recht angefordert hat (BVerwG NJW 1986 270;VGH München, NZV 1997, 198)

Rechtswiedrige Anordnungen nach § 15 b II StVZO rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen. (OVG Münster, NJW 198, 643)

Die Behörden wollen das Urteil unterlaufen
Regierungsdirektor Christian Weibrecht im Bundesverkehrsministerium , Bonn:
Deutsche Behörden könnten unter Umständen ein weiteres Entziehungsverfahren einleiten. Aber dies sei rechtlich strittig, gibt Weibrecht zu, der auf die dritte EU-Führerscheinrichtlinie setzt, mit der "Schlupflöcher" geschlossenen werden sollen.
Quelle: NRZ online 24.08.2004

Roma locuta, causa finita est.
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Gast_veilchen_*
Beitrag 26.08.2004, 17:50
Beitrag #868





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@alle
morgen soll auf "mdr" bei "hier ab vier" ein beitrag zum s.g. billigführerschein aus polen kommen, schau mer mal, ob´s was neues gibt
gruß
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Andreas
Beitrag 26.08.2004, 19:05
Beitrag #869


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@Johnny Walker

...und was soll uns jetzt die völlig aus dem Zusammenhang gerissene Aufzählung bzw. Zitierung von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen sagen?? think.gif Ich denke nichts..... cool.gif


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RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 19:06
Beitrag #870


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Er wollte das nur als Vorspann für seinen Schlusssatz nehmen, in dem er uns zeigt, dass er Latein kann.... laugh2.gif


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Gast_Gast_Bernd_*
Beitrag 26.08.2004, 22:53
Beitrag #871





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Also Fassen wir zusammen ein EU_Führerschein aus dem Ausland ist zwar Gültig und kann nur von der Ausländischen Behörde wieder eingezogen werden.
Man kann solange hier damit Fahren bis die FS-St bescheid weiß das man wieder ein FS hat und damit Fährt. Dann wird einem das Fahren in Deutschland ganz versagt bis die MPU Auflage erfüllt ist.

Also wegen Schwarzfahren kann man erst Bestraft werden wenn man nach der „Versagung“ noch immer Fährt und erwischt wird.


O.k das hört sich doch schon mal sehr gut an oder nicht? Vor dem EU-GH Urteil durften wir gar nicht Fahren mit ein EU FS aus PL oder CZ wir sind ja dann bestraft wurden wegen Schwarzfahren. Jetzt haben wir die Chance solange zu Fahren bis wir wieder mal in eine Polizei Kontrolle kommen das kann 1 Tag dauern oder auch 30 Jahre. whistling.gif

Also auf gehts den EU Lappen machen !


Gruß

Bernd
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RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 22:59
Beitrag #872


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Endlich mal jemand, der den Sachstand zutreffend wiedergegeben hat....


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Gast_RacerXXX_*
Beitrag 26.08.2004, 23:41
Beitrag #873





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Ihr könnt mich jetzt alle hier mal Kreuzweise.......ich fahre mit meinem EU-FS bis die Polizei kommt!!! Und wenn dann so ein Hollywood-Cop es immernoch nicht gecheckt hat, was hier in den EU Staaten abgeht und mir das Teil auf unergründliche Weise versagen oder aberkennen will, werde ich Alles und Jeden verklagen der sich gegen dieses Urteil stellt und darauf hinweißen, das es mächtig in die Hose gehen wird wenn er mir in die Quere kommt!!!! Deutschland hat als erstes geschriehen nach einem vereinigtem Europa...nun hat dieses Land auch gefälligst die Schanuze zu halten, wenn es um höhere Nationalgesetze geht, wie auch zum Beispiel dem Führerscheinrecht!!!! Es kann nicht angehen, das Doooofland immer wieder Extrawörscht gebraten kriegt, wenn es um hirnrissige Gesetze geht, die längst beschlossene Sache des EU-Rechts sind!!! Aus, pasta, finito und Ende der Diskusion!!! Alle MPU-Beführworter...gebt es auf, der Staat ist mit diesem Urteil am Ende einer so weiterführenden MPU (=Abzocke) im diesem Sinne!!! Freie Fahrt für freie Bürger und zwar in jedem EU-Mitgliedsstaat!!!!!!!! Ich glaub echt, mich tritt ein Pferd.....is das hier alles regierungsgesteuert oder was is hier überhaupt los???

--------------------
*** Anmerkung Admin:

Ich bitte zukünftig die Netiquette einzuhalten...
Gruss Matte


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 27.08.2004, 02:22
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RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 23:53
Beitrag #874


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Dann hoffe ich mal, Du hast genug Geld. Der Weg durch die Instanzen ist lang....

Der Inhalt Deines Beitrages spricht übrigens Bände. wallbash.gif


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Gast_Gast_Bernd_*
Beitrag 27.08.2004, 00:09
Beitrag #875





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Zitat
Ihr könnt mich jetzt alle hier mal Kreuzweise.......

Danke
Zitat
ich fahre mit meinem EU-FS bis die Polizei kommt!!!

Kannst du ja
Zitat
Und wenn dann so ein Hollywood-Cop es immernoch nicht gecheckt hat, was hier in den EU Staaten abgeht und mir das Teil auf unergründliche Weise versagen oder aberkennen will

Ein Polizist wird dir die Fahrerlaubnis bestimmt nicht Versagen.

Zitat
, werde ich Alles und Jeden verklagen der sich gegen dieses Urteil stellt und darauf hinweißen, das es mächtig in die Hose gehen wird wenn er mir in die Quere kommt!!!!

Lächerlich
Zitat
Deutschland hat als erstes geschriehen nach einem vereinigtem Europa...nun hat dieses Land auch gefälligst die Schanuze zu halten, wenn es um höhere Nationalgesetze geht, wie auch zum Beispiel dem Führerscheinrecht
!!!!
Dazu gehört auch die MPU das ist Deutsches RECHT
Zitat
Es kann nicht angehen, das Doooofland immer wieder Extrawörscht gebraten kriegt, wenn es um hirnrissige Gesetze geht, die längst beschlossene Sache des EU-Rechts sind!!!

Wer sagt dann den das?? Der Herr Kapper wurde nur wegen Schwarzfahren freigesprochen das sein Führerschein hier anerkannt werden muss aber die FS-Stelle hat trotzdem die Möglichkeit eine MPU Anzuordnen.
Zitat
Aus, pasta, finito und Ende der Diskusion!!! Alle MPU-Beführworter...gebt es auf, der Staat ist mit diesem Urteil am Ende einer so weiterführenden MPU (=Abzocke) im diesem Sinne!!!
Tja Leider ist die MPU nicht abgeschafft mit diesen Urteil
Zitat
Freie Fahrt für freie Bürger und zwar in jedem EU-Mitgliedsstaat!!!!!!!! Ich glaub echt, mich tritt ein Pferd.....is das hier alles regierungsgesteuert oder was is hier überhaupt los???

Ich bin auch betroffener und habe eingesehen das die FS-Stelle Trotzdem eine MPU anordnen kann frage mal deinen Anwalt. Du kannst wie gesagt nicht wegen Schwarzfahren bestraft werden aber die MPU musst du machen sobald deine FS-Stelle davon mit bekommt das du wieder ein FS hast. Tja die Wahrheit ist nun mal hart geht mir persönlich auch so aber daran können wir nichts ändern.

Gruß

Bernd
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Rolf Tjardes
Beitrag 27.08.2004, 05:13
Beitrag #876


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Zitat (RacerXXX @ 27.08.2004, 00:41)
....

Er hat seine, ich habe meine, andere haben ihre Meinung ... oder umgekehrt, ist das nicht schön? wink.gif

Meine Antwort auf diesen bewegenden Sachbeitrag ist eine Ode an die Freude (aus der "EU-Hymne"; Musik: Ludwig van Beethoven, 9. Symphonie, Finale Takte 164-179, Text: Friedrich Schiller):

Freude, schöner Götterfunken,
Tochter aus Elysium,
Wir betreten feuertrunken,
Himmlische, dein Heiligtum.
Deine Zauber binden wieder,
Was die Mode streng geteilt,
Alle Menschen werden Brüder,
Wo dein sanfter Flügel weilt.

Wem der große Wurf gelungen,
eines Freundes Freund zu sein
wer ein holdes Weib errungen,
mische seinen Jubel ein!
Ja, wer auch nur eine Seele
sein nennt auf dem Erdenrund!
Und wer's nie gekonnt, der stehle
weinend sich aus diesem Bund!

[...]

Ob dieses liebkosende Streicheln der Seele in ihrer ganzen anmutenden Zartheit wohl ausreichen wird, einen jungen blinden Wasserbüffel zu erreichen??
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Gast_Gast_Bentley_*
Beitrag 27.08.2004, 07:27
Beitrag #877





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Hallo Rolf,

da kommen einem fast die Tränen... und das ist jetzt wirklich ernst gemeint!

Wer kennt denn noch so großartige Lieder.... bei all dem Pop-Müll heutzutage?

Ein wirklich gelungener Beitrag !


Schönen Gruß, Bentley

P.S.: Tolles Forum, danke an alle, die Ihre Zeit hier investieren!

P.P.S.: Wasserbüffel sind in D ausgestorben, so weit ich weiss....... whistling.gif
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eidoublei
Beitrag 27.08.2004, 16:03
Beitrag #878


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Der Rolf, ein Lyriker...aber wen wunderts, bei diesem Avatar. Herrlich!!!
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Gast_stucki123_*
Beitrag 29.08.2004, 00:06
Beitrag #879





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Ich sage es noch einmal, man kann ja diskutieren, aber Fakt ist ein EU FS muss annerkannt werden. Mein Kumpel ist Leiter einer FS-Stelle und gibt mir 100% Recht,zur aktuellen Lage. Er hat etwa 120 EU Fahrerlaubnisse umschreiben müssen, seit dem Richterspruch. Was zwar stimmt es wird sich demnächst lt. Bundesgesetzblatt § ..... etwas ändern aber was definitiv feststeht, die erteilten EU FE können nicht mehr auch nicht vom Ausstellerstaat zurückgezogen werden. Natürlich wird es lt. Aussage meines Freundes einen Stichtag geben, um den Führerscheintourissmuss Einhalt zu gebieten. Ich kann also mit absoluter Sicherheit jedem empfehlen solange es noch geht,(Voraussgesezt alle Kriterien also auch die 185 Regel einzuhalten.) Nur dann ist mann auf der sicheren Seite. Ich hoffe vielen damit gedient zu haben. MFG stucki 123
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RA XDiver
Beitrag 29.08.2004, 00:09
Beitrag #880


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Zitat
aber was definitiv feststeht, die erteilten EU FE können nicht mehr auch nicht vom Ausstellerstaat zurückgezogen werden


Woher hast Du diese Weisheit?

Zitat
Ich kann also mit absoluter Sicherheit jedem empfehlen solange es noch geht,(Voraussgesezt alle Kriterien also auch die 185 Regel einzuhalten.) Nur dann ist mann auf der sicheren Seite


Das ist definitiv richtig. Steht allerdings im Widerspruch zu Deiner Aussage vorher.


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Gast_Karlos_*
Beitrag 29.08.2004, 01:53
Beitrag #881





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Aber Peter Lustig,
du verstehst es leider immer noch nicht dafür gibt es doch die Sperrfrist, welche sich ebenfalls auch über einen langen Zeitraum hinweg ziehen kann. Und hinzu kommt dann ja noch die Geldstrafe. Also brauch doch nicht zum Schluss auch noch ein Psychologe daher kommen und daraus eine unendliche Geschichte zu machen, weil er glaubt zu wissen wer hier eine Gefahr für den Straßenverkehr dar stellt und wer nicht. sad.gif
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Gast_stucki123_*
Beitrag 29.08.2004, 03:17
Beitrag #882





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Wo ich die Auskunft her habe, kannst Du ja nachlesen. Ich sage noch einmal dass der Freund von mir der Leiter einer Führerscheinstelle ist,und es ja wissen müsste. Wenn Du meinst etwas besseres zu wissen, dann lass es mich wissen. Ich könnte mir vorstellen, Du hast ein Proplem mit dem Du nicht zurecht kommst. Es ist alles nicht gelogen, denn wie gesagt er musste schon in etwa 120 EU FS umschreiben lassen. Es kann doch nicht sein,wenn man sowas anzweifelt, was von Dir gemacht wird,und man weiss dass es funktioniert.
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Rolf Tjardes
Beitrag 29.08.2004, 07:22
Beitrag #883


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Zitat (stucki123 @ 29.08.2004, 04:17)
Ich sage noch einmal dass der Freund von mir der Leiter einer Führerscheinstelle ist, und es ja wissen müsste.

Ja richtig, ein solch potenter Freund sollte es eigentlich wissen ...

So wie diese Herren z.B. .....

Zitat (Passauer Neue Presse vom 26.08.2004)
.... Die Freude an der im Nachbarland erworbenen Fahrerlaubnis kann aber auch jetzt schon von kurzer Dauer sein. Denn seit dem 14. Juli sind Polizei und Führerschein-Behörden angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Inhaber ausländischer Führerscheine zu richten. "Wer mit einem tschechischen EU-Führerschein angehalten wird und die MPU umgangen hat, wird von uns aufgefordert, diese Prüfung nachzuholen", sagt Klaus Hartl, Leiter der Führerscheinstelle im Passauer Landratsamt. Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. "Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen", macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam .... [Quelle]


Zitat (Volker Kalus; Leiter einer Führerscheinstelle; fahrerlaubnisrecht.de)
Grundsätzlich bleibt das nationale Recht insofern bestehen, als es eine Aussage treffen kann, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis geeignet ist oder nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Somit finden m.E. weiterhin die § 11 bis 14 FeV und die Anlage 4 zur FeV weiterhin Anwendung auf alle Inhaber von Fahrerlaubnissen. Wie die Rechtsprechung mehrfach dargelegt hat, betrifft das auch Inhaber von ausl. Fahrerlaubnissen. Dementsprechend kann ich eine ausl. Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs.1 i.V.m Abs.5 entziehen oder den Inhaber entsprechend überpüfen. [Quelle]


Vielleicht sollte Dein potenter Freund nur einmal "ganz oben" im Ministerium anrufen ...

Zitat (Christian Weibrecht; Regierungsdirektor im BMVBW; aus Verkehrsdienst Heft Juli 04)
Weiterhin werden die deutschen Behörden gemäß §§ 46 i.V.m. 11 FeV gegen Führerscheininhaber, die zum Beispiel wegen eines Alkoholproblems ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen sind, ein (neues) Entziehungsverfahren der Fahrerlaubnis einleiten können. [Quelle]


Weitere Beispiele gefällig?? whistling.gif

Bei Deiner Aussage kommen mir erhebliche Zweifel. Ist der potente Freund wirklich "Leiter" einer FSST oder klebt dieser Freund nur die Briefmarken?? Sollte er tatsächlich ein "Leiter" sein, dann bin ich mir sicher, dass er sehr wohl den § 46 FeV kennen dürfte und in der Lage ist, 1 und 1 zusammen zählen zu können...

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 29.08.2004, 07:32
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RA XDiver
Beitrag 29.08.2004, 09:47
Beitrag #884


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Zitat
Ich könnte mir vorstellen, Du hast ein Proplem mit dem Du nicht zurecht kommst.


Oh, wir werden persönlich. Sehr professionell.

Mein einziges Problem ist, dass ich die geltenden Gesetze kenne und die Folgen abschätzen kann, was man von einem Teil der Poster (u.a. auch Dir) hier nicht sagen kann.


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Gast_Matthias_E_*
Beitrag 29.08.2004, 16:00
Beitrag #885





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Man, das Thema existiert ja immer noch, war lange nicht hier. rolleyes.gif

Also bei mir hat sich das Thema wieder etwas beruhigt. Als Berliner und nach 8 Jahren ohne FS..., na ja, also lebensnotwendig ist der FS für mich nun nicht.

Vor 8 Jahren war es ja noch okay, aber ich habe mir mal angesehen, was es mich kosten würde.
Autokauf ist ja vielleicht noch eine einmalige Sache, erstmal. Aber dann die derzeitigen Benzinpreise, Versicherung, Steuern, Haftpflicht.

Also ich würde dann praktisch nur noch für das Auto arbeiten gehen. Neee, das brauch ich dann doch nicht. whistling.gif

Zudem bin ich Mittags 15:00 doppelt so schnell mit dem Bus auf dem Ku'damm, als mit dem Auto.

Den FS "nur" in der Tasche haben, okay, dagegen hätte ich nichts. Ich werde mich deshalb in den nächsten Monaten nochmal genauer mit dem Thema befassen.

Bei mir sieht es ja so aus, das ich Bekannte in Polen habe. Gleich hinter der Grenze, 1 Stunde mit der Bahn von Berlin aus. Anmelden wär kein Thema. Vor einer Woche fragte mich diese Bakannte am Telefon, ob ich nun will.
Der FS würde mich da weniger als 300€ kosten.

Also ich mach da nun keinen Stress mehr. Die 300€ werde ich mir sicher mal ans Bein binden. Nicht heute oder morgen, vielleicht Ende des Jahres oder so. Mal sehen.

Und wenn da nun einige sagen, das Geld kann ich mir sparen, okay, aber ich hab in den 8 Jahren ohne FS gegenüber Leuten mit FS so viel Geld gespart (nicht ausgeben müssen), da sind die 300€ ein Lacher.

Wenn, dann lege ich es einfach drauf an. Mal angenommen, ich werde nächstes Jahr in D mit einem poln. FS angehalten. Okay, der FS ist dann echt, legal, ich war über 6 Monate in P gemeldet.
Gut, dann stellt man vielleicht fest, das mir der FS in D vor 9 (!) Jahren hier entzogen wurde.
Und dann werden wir weiter sehen...

So sehe ich das heute.

Eine Rechtsschutz hab ich natürlich, wegen der eventuellen Kosten. Und das sich sowas dann hinzieht? Okay, letztlich ist bei mir der ganze Quatsch dann eh fast verjährt.

Also locker bleiben. wavey.gif
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 29.08.2004, 19:32
Beitrag #886





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Zitat (Rolf Tjardes @ 29.08.2004, 08:22)
Zitat
Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. "Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen", macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam ....



Mit dieser Aussage sieht man mal wieviel Ahnung dieser Mann wohl haben muß...tzzzz. Weder die deutsche Behörde, noch die deutsche Polizei darf diesen tschechischen FS einziehn oder beschlagnahmen. Ich denke das sagt ja wohl alles oder? Kann ja sein, das einzene Behörden noch nicht wissen wie sie vorzugehen haben, aber eins ist Fakt...sollte so ein Fall vor Gericht landen, wird meines Erachtens der Kläger seinen FS wieder bekommen, falls er durch unwissende Polizisten oder Behörden fälschlicherweise eingezogen wurde! Und dies gilt auch ohne diese 185 Tage-Regel. Mein Anwalt kontaktierte einen Richter des Oberlandesgericht, der sich mit diesen Fällen jetzt schon beschäftigt. Er sage es nicht gerne aber dieser FS ist wie aus diesem Urteil hervor ging von jedem EU-Bürger anzuerkennen, sowohl von der Polizei als auch von den Behörden! Ach übrigens, das ist nicht das erste Urteil das unanfechtbar ist wavey.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 29.08.2004, 19:36
Beitrag #887





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Zitat (Gast_Rolf @ 29.08.2004, 20:32)
Ach übrigens, das ist nicht das erste Urteil das unanfechtbar ist wavey.gif

Quellen bitte. "Ich habe gehört" gilt nicht wink.gif
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Andreas
Beitrag 29.08.2004, 19:46
Beitrag #888


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Zitat
Mit dieser Aussage sieht man mal wieviel Ahnung dieser Mann wohl haben muß...tzzzz.


...und mit dieser Aussage sieht man, wieviel Ahnung Gast_Rolf wohl haben muß...tzzzz tongue.gif

Zitat
Weder die deutsche Behörde, noch die deutsche Polizei darf diesen tschechischen FS einziehn oder beschlagnahmen. Ich denke das sagt ja wohl alles oder?


Was sagt das?? Nur weil du es behauptest soll es nun stimmen? Außerdem geht es nicht um den Einzug dieses FS, sondern um die Aberkennung von diesem FS in Deutschland Gebrauch zu machen.

§ 46 Abs. 5 FeV:

"Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland"

Zitat
Mein Anwalt kontaktierte einen Richter des Oberlandesgericht,


Ah ja, dein Anwalt sollte dir zunächst dringend den Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht erklären. Ein Richter bei einem Oberlandesgericht wird immer nur Aussagen zu strafrechtlichen Belangen geben können. Bei einer Aberkennung des Rechtes von einer ausländischen FE in Deutschland Gebrauch zu machen, geht es aber um Verwaltungsrecht, daher sollte dein Anwalt lieber einen Richter bei einem Oberverwaltungsgericht befragen. cool.gif


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RA XDiver
Beitrag 29.08.2004, 19:46
Beitrag #889


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Zitat
einen Richter des Oberlandesgericht, der sich mit diesen Fällen jetzt schon beschäftigt.


Das ist aber ein fleißiger Richter. Der beschäftigt sich sogar mit Fällen, die gar nicht in seine Zuständigkeit fallen.

Entziehungen der FE aufgrund der bekannten Problematik werden wohl so schnell kein OLG beschäftigen. Da es in der Regel um Maßnahmen von Verwaltungsbehörden gehen wird, dürfte die Verwaltungsgerichtsbarkeit einschlägig sein....


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 29.08.2004, 20:09
Beitrag #890





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Zitat (Andreas @ 29.08.2004, 20:46)
Zitat
Was sagt das?? Nur weil du es behauptest soll es nun stimmen? Außerdem geht es nicht um den Einzug dieses FS, sondern um die Aberkennung von diesem FS in Deutschland Gebrauch zu machen.


Dann soll er das auch so sagen! Alles andre zählt für mich nicht!

Zitat
Ah ja, dein Anwalt sollte dir zunächst dringend den Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht erklären. Ein Richter bei einem Oberlandesgericht wird immer nur Aussagen zu strafrechtlichen Belangen geben können.


Ich bin mir fast sicher, das jedes Gericht, wo auch immer, sich an dieses Urteil halten muß, dabei ist es wohl egal bei welchem es landet.


Meine Quelle für den anderen, änlichen Fall kann man hier nachlesen:

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Urteile/U...021.06.2004.htm
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Gast_Guest_*
Beitrag 29.08.2004, 20:17
Beitrag #891





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Das Urteil hat aber auch gar nichts mit dem Ausgangsthread zu tun.......
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 29.08.2004, 20:18
Beitrag #892





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Zitat (Guest @ 29.08.2004, 21:17)
Das Urteil hat aber auch gar nichts mit dem Ausgangsthread zu tun.......

Eben. Hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen rofl1.gif
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 29.08.2004, 20:33
Beitrag #893





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Ich sagte ja auch "änliches Urteil" insbesondere geht es darin ja auch nur um die besagte 185 Tage-Regel, mit der hier einige immernoch nichts anzufangen wissen! Dies war nur noch ein Urteil, das besagt, das es nicht notwendig ist sein ordentlichen Wohnsitz im auszustellendem Land gehabt zu haben!

Was behördliche Maßnamen zur "Versagung" des ausländischen EU-FS´s angeht, werden sicherlich demnächst auch noch Urteile in dieser Richtung folgen oder totgeschwiegen. Sollte es andre Urteile geben, müßte sich das umgekehrt auch auf alle andren 14 EU-Staaten auswirken! Will also Deutschland sowas alleine entscheiden??? Dann müßten in allen andren EU-Mitgliedsstaaten MPU´s eingeführt und auch ausgeführt werden whistling.gif
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Beitrag 29.08.2004, 20:36
Beitrag #894





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Du solltest dir nochmal den Ausgangsthread durchlesen, es geht hier einzig und alleine um die Anerkennung Ausländischer Führerscheine ohne MPU, alleine aus diesem Grund (umgehungsversuch der MPU) wird ein Ausländischer Schein nicht Rechtmäßiger
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 29.08.2004, 20:46
Beitrag #895





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Laut EU-Recht schon...aber wenns nach diesen ganzen Herren hier im Thread geht, nicht mad.gif Warum gibt es dann Behörden die es schon anerkennen ohne MPU und manche nicht???
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Gast_Guest_*
Beitrag 29.08.2004, 20:49
Beitrag #896





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Urteil durchlesen, darin wurde die MPU in keinster Weise bemängelt.
Die MPU und die daraus entstehenden Folgen bleiben nach wie vor bestehen.
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 29.08.2004, 20:59
Beitrag #897





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Ok, ich gebs auf wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif
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RA XDiver
Beitrag 29.08.2004, 21:00
Beitrag #898


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Gehen Dir die Argumente aus... think.gif whistling.gif


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 29.08.2004, 21:29
Beitrag #899





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Zitat (XDiver @ 29.08.2004, 22:00)
Gehen Dir die Argumente aus... think.gif  whistling.gif

Ne...mir wirds nur langsam zu blöd hier! Hier gibts ja nur noch Kontra, obwohl noch gar nix 100%tig ist! Nennt mir einen Namen oder ein Beispiel wo dies schon angeordnet wurde. Ein Urteil wo so ein FS wieder entzogen oder aberkannt wurde!!! Solange ich keine solchen Fakten habe, sondern nur vom Gegenteil überzeugt werde, glaube ich nicht dran. Ich sage ja gar nicht das ich das alles für gut befinde, in manchen Fällen wäre eine Art MPU sehrwohl angebracht! Ich finde, es sollte dann vielleicht doch ganz individuell entschieden werden, in einer verhängten Sperrfrist z.B. 1 Jahr Abstinenz nachzuweisen. Die Kosten dafür könnte man ja einer MPU angleichen, man hat aber somit reale Chancen seinen FS nach diesem Jahr wieder zuerlangen. Beim zweiten Vergehen könnte man dies ja dann verdoppeln...somit erhält jeder eine gerechte Chance sein Vergehen wieder gut zu machen. Aber dann kommt ja wieder zu wenig Geld in die Staatskassen...verdammt, das geht ja auch nicht whistling.gif think.gif whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 29.08.2004, 21:35
Beitrag #900


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Hier gibts ja nur noch Kontra, obwohl noch gar nix 100%tig ist!


Die entsprechenden Normen sind allerdings ziemlich real.

Zitat
Ein Urteil wo so ein FS wieder entzogen oder aberkannt wurde


Lass doch noch ein paar Monate ins Land gehen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam (was nicht zuletzt durch den Stellenabbau bedingt ist).

Zitat
Ich sage ja gar nicht das ich das alles für gut befinde, in manchen Fällen wäre eine Art MPU sehrwohl angebracht


Da sind wir uns ja einig.


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