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Gast_Gast_Rolf_* |
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#851
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Was ist aber wahres an der Aussage des Verkehrsministeriums, das Polizeidienststellen und Behören die Anweisung bekommen haben, einen solchen EU-FS uneingeschränkt anzuerkennen und die Leute anstandslos weiter fahren zu lassen??? Leider finde ich den Link nicht mehr dazu!
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#852
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 ![]() |
Zitat (Gast_Rolf @ 25.08.2004, 12:43) Was ist aber wahres an der Aussage des Verkehrsministeriums, das Polizeidienststellen und Behören die Anweisung bekommen haben, einen solchen EU-FS uneingeschränkt anzuerkennen und die Leute anstandslos weiter fahren zu lassen??? In NRW und Hessen soll es solche Aneisungen geben. Aber die sind sicher nur vorläufig, bis das BuVerM aus Berlin zum Gegenschlag ausgeholt hat. Wenn man eine FE erworben hat, bei der ein Umgehungstatbestansmerkmal nachweisbar ist, wird es in absehbahrerZeit vorbei sein mit unbehelligter Weiterfahrt. ![]() -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#853
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Bis dann eben wieder einer dagagen klagt
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Gast_Benjamin_* |
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Beitrag
#854
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Seit Wochen verfolge ich dieses Forum und will mich auch mal zu äußern.
Ich habe seit 9 Jahren einen britischen Führerschein. (Erste Prüfung gleich bestanden und die theoretische Prüfung war damals noch mündlich). Es ist mein erster und einziger Lappen. In der BRD wollte ich ihn damals nicht machen, weil mich alleine die bekloppte Schaufensterdeko der deutschen Fahrschulen schon ankotzt. Ich habe meine Driving License also seit neun Jahren, bin vorher und seit dem nie "auffällig" gewesen und die Polizei wollte meinen Lappen bisher nicht sehen. Es liegt oder lag nichts gegen mich vor (z.B. MPU). Das EuGH Urteil vom 29.04.04 ist mir sehr willkommen und habe es immer dabei, denn Mensch muss damit rechnen, dass die "Exekutive" von diesem Urteil nichts weiss oder wissen will. Was die 185 Tage Regelung betrifft ist ja alles etwas unklar. Die 185 beziehen sich auf einen Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt. Und dieses hat das EuGH Urteil doch auch gekippt. |
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#855
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Was die 185 Tage Regelung betrifft ist ja alles etwas unklar. Die 185 beziehen sich auf einen Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt. Und dieses hat das EuGH Urteil doch auch gekippt. Nein, genau dies ist falsch. Das EuGH hat die 185-Tage-Regel nicht gekippt. Diese Regelung ist auch keine deutsche Spezilaität, sondern Bestandteil der EU-Führerscheinrichtlinie. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#856
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 ![]() |
Alle sprechen von der 185-Tage regelung ich wohne 40 km von der NL grenze halbe stunde auto fahrt.Es währe kein problem mir dort eine wohnung zu besorgen oder ein verwaltungsbüro unserer gmbh zu eröffnen. Es währe dann auch selbsverständlich kein problem tatsächlich mich dort für 185-Tage aufzuhalten.
Nur was ist wenn ich mein kind,meine freunde sehen möchte und werde in d angehalten bekomme ich dann ein brief von der deutschen fsst das ich eine mpu machen muss damit ich mich hier kurz aufhalten darf Das problem ist nicht das eu recht (185-Tage) sondern das deutsche recht (mpu) |
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#857
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 ![]() |
Nobody at home ???
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#858
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wenn Du Pech hast, kann die Behörde Eignungszweifel geltend machen und Dich zur ablegung einer MPU auffordern. Ggf. wird Dir dann bei Nichteinreichung das Fahren in D untersagt....
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#859
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Also ich habe bis jetzt nirgendwo gelesen, das mit einem EU FS jemand zur MPU musste.
Logischerweise hätte doch jeder vom Verkehrsministerium sofort einen Bericht veröffentlicht, das Kandidaten, denen die deutsche FE entzogen war, 100% mit einer MPU auf §46 rechnen müssen.Wäre doch das einfachste der Welt somit sofort den Tourismus einzudämmen.Wenn es stimmen würde! Da kam aber auch jetzt nach fast 4 Monaten nix,niente,rien.Wieso frage ich mich wird das nicht gemacht, wenn da was dran wäre??????????? Habt ihr euch das nicht auch bereits gefragt? Ich denke, das geht nicht laut dem EU Urteil!!!!!!! Und mal ganz ganz ehrlich an Andreas und XDiver, habt ihr schon so ein Schreiben einer FE Behörde zu Gesicht bekommen?????????????? Gruss Natrix |
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Gast_veilchen_* |
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Beitrag
#860
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eine Frage nebenbei: wo ist der Strichachtdoktor, mir fehlt seine Meinung !!!
Hat er keine Lust mehr auf das unendliche "hin und her" und "hick und hack"? Oder ist er in Urlaub und macht eine Studienreise in Ost-EU, um vor Ort zu testen? Gruß veilchen |
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#861
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 ![]() |
So wie ich das mitbekommen habe ist stich8 jetzt gerade in cz un macht dort den lappen
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#862
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (Natrix20 @ 25.08.2004, 18:05) Logischerweise hätte doch jeder vom Verkehrsministerium sofort einen Bericht veröffentlicht, das Kandidaten, denen die deutsche FE entzogen war, 100% mit einer MPU auf §46 rechnen müssen.Wäre doch das einfachste der Welt somit sofort den Tourismus einzudämmen.Wenn es stimmen würde! Da kam aber auch jetzt nach fast 4 Monaten nix,niente,rien.Wieso frage ich mich wird das nicht gemacht, wenn da was dran wäre??????????? Vom BMVBW kamen genügend solcher Meldungen. Die Fachpublikationen sind mittlerweile voll davon. Mir liegen auch gleichlautende Schreiben von Länder-Innenministerien vor. Sogar in unserer FAQ habe ich ein solches Schreiben des BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) veröffentlicht (klick). Außerdem ist in der FAQ ein Fachbeitrag von Christian Weibrecht, seines Zeichens Regierungsdirektor im BMVBW, enthalten (klick). I.ü. mündet der Weg über § 46 Fev in eine Individual-Entscheidung. Bei einem Inhaber eines ausländischen Führerschein wäre erstmal im Einzelfall zu prüfen, ob begründete Eignungszweifel vorgebracht werden können. Wenn ja, würde der Kandidat danach ggf. zur Beibringung eines entsprechenden Gutachtens aufgefordert werden. Kommt der Kandidat dieser Aufforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist nach, wird der Gebrauch des ausländischen Führerscheins für das Bundesgebiet untersagt. Wegen dieses "Individual-Verfahrens" kann eben keine generelle "100%-Aussage" getroffen werden. Auch ist strittig, welche "Tatsachen" im Einzelfall für die Eignungsfrage verwertet werden dürfen. Ein Wort noch zu meiner FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis: Ich gönne ja jedem seine Mobilität. Bei aller Euphorie muß ich aber in einigen Punkten den warnenden Zeigefinger heben. Ich will keine Meinung erzeugen, sondern möglichst die Realität - soweit ich es vermag - darstellen. strichachtdoktor hat in einigen Punkten eine andere Meinung als ich (z.B. bei der Auslegung des EuGH-Urteils). Die von mir erstellte FAQ ist auch von ihm akzeptiert worden. Sollte sich etwas ändern, werde ich es sofort und selbstverständlich in die FAQ einarbeiten, egal in welche Richtung sich die Angelegenheit entwickelt. Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 25.08.2004, 19:04 |
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#863
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 16.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4350 ![]() |
hallo zusammen,
ich als vorsichtige Deutsche habe einen Anwalt hinzugezogen bezüglich FS in Polen mit 185 Tage dort anmelden und bezüglich MPU in Dland. Damit sich die Kohle gelohnt hat möchte ich Euch daran teilhaben lassen, also zunächst hat er mir gesagt ich soll das Angebot dort annehmen und machen. Zur MPU hat er mir gesagt,man könnte mich hier in Dland erst dann zu einer MPU auffordern, wenn ich hier wieder auffalle in bezug auf Bußgeldzahlung, was nicht heißt ich fahre etwas zu schnell oder parke falsch, sondern wenn wieder etwas über Gericht usw. verfolgt wird. Nach dem Besuch hätte ich am liebsten direkt meine Koffer gepackt. Leider hat sich wieder jemand aus familiy an jemand anderen gewannt, der nicht auf Straßenverkehr spezialisiert ist aber auch plan hat, der rät mir nun wieder absolut davon ab. Weil meine familiy mich schon in den Klauen der polnischen Mafia sieht, und auch nicht sicher ist wie das mit den 185 tage in polen ist, falls in d`land sich jemand die Mühe dort mal nachzup...... jule |
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#864
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Leider hat sich wieder jemand aus familiy an jemand anderen gewannt, der nicht auf Straßenverkehr spezialisiert ist aber auch plan hat, der rät mir nun wieder absolut davon ab. ...und dieser Anwalt hatte offensichtlich etwas mehr Ahnung von der Materie als dein Anwalt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#865
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Der hatte wahrscheinlich genau soviel Ahnung wie du, bzw. hatte die gleiche Brille auf, wenn du weisst was ich meine...
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#866
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Es gibt zum Glück doch noch Rechtsanwälte die ihren Mandanten nicht nach dem Mund reden, sondern sie bei bestehenden Risiken vor bestimmten Unternehmungen warnen. Mir ist schon klar, dass dir dies nicht so recht in den Kram paßt. Aber so ist nun mal die Lage.
![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Johnny Walker_* |
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Beitrag
#867
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§ 28 geht § 46 kommt
Artikel 1 Abs. 2 der Richlinie 91/439EWG Die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Rechtssache C-476/01 Urteil vom 29.04.2004 EuGH (Fünfte Kammer) RN 37 ...,daß die gegenseite Anerkennung .... grundsätzlich an keine weiteren Bedingungen geknüpft sei und "ohne jede Formalität" geschehe RN 77 Gegen die Schlußfolgerung (Anerkennung) läßt sich nicht einwenden, daß die anwendbaren nationalen Vorschriften (bezieht §46 mit ein), insbesondere § 28 FeV 1999 ( als hervorgehobener Leitparagraph)....den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. www,bundesregierung.de EU-Recht geht vor Richtlinien und Verordnungen der EU müssen von den nationalen Behörden genauso angewendet werden wie nationale Gesetze; bei einem Wiederspruch zwischen nationalen und europäischem Recht hat EU-Recht Vorrang Die "unmittelbare Wirkung" von Richtlinien haben alle staatlichen Stellen, also auch Gemeinden und sonstige Gebietskörperschaften zu berücksichtigen. VGH Mannheim 21.06.2004 AZ 10 S 308/04 Hinsichtlich der Regelung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439EWG sind die Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung erfüllt, so daß sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf diese Bestimmung berufen kann. (der Beschluß ist unanfechtbar) Nationale Vorschriften Gemäß § 2 StVG bedarf es der (Fahr) Erlaubnis der zuständigen Behörden.... Die Beweislast für das Vorliegen eines Eignungsmangels liegt aber stets bei der Verwaltungsbehörde (BVerwG NJW 1982, 2885) Es wird der Nachweis der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gefordert. (OVG Hamburg, VRS 93/97, 154) Nach ständiger Rspr des BVerwG kann die Verwaltungsbehörde auf die Nichteignung ... schließen wenn das angeforderte (MPU) Gutachten nicht beigebracht wird, um begründete Zweifel, die gegen die Fahreignung bestehen, zu klären. Stets ist jedoch zu prüfen, ob die Verwaltungsbehörde das Gutachten zu Recht angefordert hat (BVerwG NJW 1986 270;VGH München, NZV 1997, 198) Rechtswiedrige Anordnungen nach § 15 b II StVZO rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen. (OVG Münster, NJW 198, 643) Die Behörden wollen das Urteil unterlaufen Regierungsdirektor Christian Weibrecht im Bundesverkehrsministerium , Bonn: Deutsche Behörden könnten unter Umständen ein weiteres Entziehungsverfahren einleiten. Aber dies sei rechtlich strittig, gibt Weibrecht zu, der auf die dritte EU-Führerscheinrichtlinie setzt, mit der "Schlupflöcher" geschlossenen werden sollen. Quelle: NRZ online 24.08.2004 Roma locuta, causa finita est. |
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Gast_veilchen_* |
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Beitrag
#868
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@alle
morgen soll auf "mdr" bei "hier ab vier" ein beitrag zum s.g. billigführerschein aus polen kommen, schau mer mal, ob´s was neues gibt gruß |
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Beitrag
#869
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@Johnny Walker
...und was soll uns jetzt die völlig aus dem Zusammenhang gerissene Aufzählung bzw. Zitierung von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen sagen?? ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#870
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Er wollte das nur als Vorspann für seinen Schlusssatz nehmen, in dem er uns zeigt, dass er Latein kann....
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Gast_Gast_Bernd_* |
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Beitrag
#871
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Also Fassen wir zusammen ein EU_Führerschein aus dem Ausland ist zwar Gültig und kann nur von der Ausländischen Behörde wieder eingezogen werden.
Man kann solange hier damit Fahren bis die FS-St bescheid weiß das man wieder ein FS hat und damit Fährt. Dann wird einem das Fahren in Deutschland ganz versagt bis die MPU Auflage erfüllt ist. Also wegen Schwarzfahren kann man erst Bestraft werden wenn man nach der „Versagung“ noch immer Fährt und erwischt wird. O.k das hört sich doch schon mal sehr gut an oder nicht? Vor dem EU-GH Urteil durften wir gar nicht Fahren mit ein EU FS aus PL oder CZ wir sind ja dann bestraft wurden wegen Schwarzfahren. Jetzt haben wir die Chance solange zu Fahren bis wir wieder mal in eine Polizei Kontrolle kommen das kann 1 Tag dauern oder auch 30 Jahre. ![]() Also auf gehts den EU Lappen machen ! Gruß Bernd |
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Beitrag
#872
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Endlich mal jemand, der den Sachstand zutreffend wiedergegeben hat....
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Gast_RacerXXX_* |
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Beitrag
#873
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Ihr könnt mich jetzt alle hier mal Kreuzweise.......ich fahre mit meinem EU-FS bis die Polizei kommt!!! Und wenn dann so ein Hollywood-Cop es immernoch nicht gecheckt hat, was hier in den EU Staaten abgeht und mir das Teil auf unergründliche Weise versagen oder aberkennen will, werde ich Alles und Jeden verklagen der sich gegen dieses Urteil stellt und darauf hinweißen, das es mächtig in die Hose gehen wird wenn er mir in die Quere kommt!!!! Deutschland hat als erstes geschriehen nach einem vereinigtem Europa...nun hat dieses Land auch gefälligst die Schanuze zu halten, wenn es um höhere Nationalgesetze geht, wie auch zum Beispiel dem Führerscheinrecht!!!! Es kann nicht angehen, das Doooofland immer wieder Extrawörscht gebraten kriegt, wenn es um hirnrissige Gesetze geht, die längst beschlossene Sache des EU-Rechts sind!!! Aus, pasta, finito und Ende der Diskusion!!! Alle MPU-Beführworter...gebt es auf, der Staat ist mit diesem Urteil am Ende einer so weiterführenden MPU (=Abzocke) im diesem Sinne!!! Freie Fahrt für freie Bürger und zwar in jedem EU-Mitgliedsstaat!!!!!!!! Ich glaub echt, mich tritt ein Pferd.....is das hier alles regierungsgesteuert oder was is hier überhaupt los???
-------------------- *** Anmerkung Admin: ![]() Ich bitte zukünftig die Netiquette einzuhalten... Gruss Matte Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 27.08.2004, 02:22 |
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Beitrag
#874
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Dann hoffe ich mal, Du hast genug Geld. Der Weg durch die Instanzen ist lang....
Der Inhalt Deines Beitrages spricht übrigens Bände. ![]() -------------------- |
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Gast_Gast_Bernd_* |
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Beitrag
#875
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Zitat Ihr könnt mich jetzt alle hier mal Kreuzweise....... Danke Zitat ich fahre mit meinem EU-FS bis die Polizei kommt!!! Kannst du ja Zitat Und wenn dann so ein Hollywood-Cop es immernoch nicht gecheckt hat, was hier in den EU Staaten abgeht und mir das Teil auf unergründliche Weise versagen oder aberkennen will Ein Polizist wird dir die Fahrerlaubnis bestimmt nicht Versagen. Zitat , werde ich Alles und Jeden verklagen der sich gegen dieses Urteil stellt und darauf hinweißen, das es mächtig in die Hose gehen wird wenn er mir in die Quere kommt!!!! Lächerlich Zitat Deutschland hat als erstes geschriehen nach einem vereinigtem Europa...nun hat dieses Land auch gefälligst die Schanuze zu halten, wenn es um höhere Nationalgesetze geht, wie auch zum Beispiel dem Führerscheinrecht !!!!Dazu gehört auch die MPU das ist Deutsches RECHT Zitat Es kann nicht angehen, das Doooofland immer wieder Extrawörscht gebraten kriegt, wenn es um hirnrissige Gesetze geht, die längst beschlossene Sache des EU-Rechts sind!!! Wer sagt dann den das?? Der Herr Kapper wurde nur wegen Schwarzfahren freigesprochen das sein Führerschein hier anerkannt werden muss aber die FS-Stelle hat trotzdem die Möglichkeit eine MPU Anzuordnen. Zitat Aus, pasta, finito und Ende der Diskusion!!! Alle MPU-Beführworter...gebt es auf, der Staat ist mit diesem Urteil am Ende einer so weiterführenden MPU (=Abzocke) im diesem Sinne!!! Tja Leider ist die MPU nicht abgeschafft mit diesen Urteil Zitat Freie Fahrt für freie Bürger und zwar in jedem EU-Mitgliedsstaat!!!!!!!! Ich glaub echt, mich tritt ein Pferd.....is das hier alles regierungsgesteuert oder was is hier überhaupt los??? Ich bin auch betroffener und habe eingesehen das die FS-Stelle Trotzdem eine MPU anordnen kann frage mal deinen Anwalt. Du kannst wie gesagt nicht wegen Schwarzfahren bestraft werden aber die MPU musst du machen sobald deine FS-Stelle davon mit bekommt das du wieder ein FS hast. Tja die Wahrheit ist nun mal hart geht mir persönlich auch so aber daran können wir nichts ändern. Gruß Bernd |
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#876
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (RacerXXX @ 27.08.2004, 00:41) .... Er hat seine, ich habe meine, andere haben ihre Meinung ... oder umgekehrt, ist das nicht schön? ![]() Meine Antwort auf diesen bewegenden Sachbeitrag ist eine Ode an die Freude (aus der "EU-Hymne"; Musik: Ludwig van Beethoven, 9. Symphonie, Finale Takte 164-179, Text: Friedrich Schiller): Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elysium, Wir betreten feuertrunken, Himmlische, dein Heiligtum. Deine Zauber binden wieder, Was die Mode streng geteilt, Alle Menschen werden Brüder, Wo dein sanfter Flügel weilt. Wem der große Wurf gelungen, eines Freundes Freund zu sein wer ein holdes Weib errungen, mische seinen Jubel ein! Ja, wer auch nur eine Seele sein nennt auf dem Erdenrund! Und wer's nie gekonnt, der stehle weinend sich aus diesem Bund! [...] Ob dieses liebkosende Streicheln der Seele in ihrer ganzen anmutenden Zartheit wohl ausreichen wird, einen jungen blinden Wasserbüffel zu erreichen?? |
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Gast_Gast_Bentley_* |
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Beitrag
#877
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Hallo Rolf,
da kommen einem fast die Tränen... und das ist jetzt wirklich ernst gemeint! Wer kennt denn noch so großartige Lieder.... bei all dem Pop-Müll heutzutage? Ein wirklich gelungener Beitrag ! Schönen Gruß, Bentley P.S.: Tolles Forum, danke an alle, die Ihre Zeit hier investieren! P.P.S.: Wasserbüffel sind in D ausgestorben, so weit ich weiss....... ![]() |
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Beitrag
#878
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Der Rolf, ein Lyriker...aber wen wunderts, bei diesem Avatar. Herrlich!!!
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Gast_stucki123_* |
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Beitrag
#879
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Ich sage es noch einmal, man kann ja diskutieren, aber Fakt ist ein EU FS muss annerkannt werden. Mein Kumpel ist Leiter einer FS-Stelle und gibt mir 100% Recht,zur aktuellen Lage. Er hat etwa 120 EU Fahrerlaubnisse umschreiben müssen, seit dem Richterspruch. Was zwar stimmt es wird sich demnächst lt. Bundesgesetzblatt § ..... etwas ändern aber was definitiv feststeht, die erteilten EU FE können nicht mehr auch nicht vom Ausstellerstaat zurückgezogen werden. Natürlich wird es lt. Aussage meines Freundes einen Stichtag geben, um den Führerscheintourissmuss Einhalt zu gebieten. Ich kann also mit absoluter Sicherheit jedem empfehlen solange es noch geht,(Voraussgesezt alle Kriterien also auch die 185 Regel einzuhalten.) Nur dann ist mann auf der sicheren Seite. Ich hoffe vielen damit gedient zu haben. MFG stucki 123
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Beitrag
#880
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Zitat aber was definitiv feststeht, die erteilten EU FE können nicht mehr auch nicht vom Ausstellerstaat zurückgezogen werden Woher hast Du diese Weisheit? Zitat Ich kann also mit absoluter Sicherheit jedem empfehlen solange es noch geht,(Voraussgesezt alle Kriterien also auch die 185 Regel einzuhalten.) Nur dann ist mann auf der sicheren Seite Das ist definitiv richtig. Steht allerdings im Widerspruch zu Deiner Aussage vorher. -------------------- |
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Gast_Karlos_* |
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Beitrag
#881
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Aber Peter Lustig,
du verstehst es leider immer noch nicht dafür gibt es doch die Sperrfrist, welche sich ebenfalls auch über einen langen Zeitraum hinweg ziehen kann. Und hinzu kommt dann ja noch die Geldstrafe. Also brauch doch nicht zum Schluss auch noch ein Psychologe daher kommen und daraus eine unendliche Geschichte zu machen, weil er glaubt zu wissen wer hier eine Gefahr für den Straßenverkehr dar stellt und wer nicht. ![]() |
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Gast_stucki123_* |
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Beitrag
#882
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Guests ![]() |
Wo ich die Auskunft her habe, kannst Du ja nachlesen. Ich sage noch einmal dass der Freund von mir der Leiter einer Führerscheinstelle ist,und es ja wissen müsste. Wenn Du meinst etwas besseres zu wissen, dann lass es mich wissen. Ich könnte mir vorstellen, Du hast ein Proplem mit dem Du nicht zurecht kommst. Es ist alles nicht gelogen, denn wie gesagt er musste schon in etwa 120 EU FS umschreiben lassen. Es kann doch nicht sein,wenn man sowas anzweifelt, was von Dir gemacht wird,und man weiss dass es funktioniert.
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Beitrag
#883
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Zitat (stucki123 @ 29.08.2004, 04:17) Ich sage noch einmal dass der Freund von mir der Leiter einer Führerscheinstelle ist, und es ja wissen müsste. Ja richtig, ein solch potenter Freund sollte es eigentlich wissen ... So wie diese Herren z.B. ..... Zitat (Passauer Neue Presse vom 26.08.2004) .... Die Freude an der im Nachbarland erworbenen Fahrerlaubnis kann aber auch jetzt schon von kurzer Dauer sein. Denn seit dem 14. Juli sind Polizei und Führerschein-Behörden angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Inhaber ausländischer Führerscheine zu richten. "Wer mit einem tschechischen EU-Führerschein angehalten wird und die MPU umgangen hat, wird von uns aufgefordert, diese Prüfung nachzuholen", sagt Klaus Hartl, Leiter der Führerscheinstelle im Passauer Landratsamt. Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. "Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen", macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam .... [Quelle] Zitat (Volker Kalus; Leiter einer Führerscheinstelle; fahrerlaubnisrecht.de) Grundsätzlich bleibt das nationale Recht insofern bestehen, als es eine Aussage treffen kann, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis geeignet ist oder nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Somit finden m.E. weiterhin die § 11 bis 14 FeV und die Anlage 4 zur FeV weiterhin Anwendung auf alle Inhaber von Fahrerlaubnissen. Wie die Rechtsprechung mehrfach dargelegt hat, betrifft das auch Inhaber von ausl. Fahrerlaubnissen. Dementsprechend kann ich eine ausl. Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs.1 i.V.m Abs.5 entziehen oder den Inhaber entsprechend überpüfen. [Quelle] Vielleicht sollte Dein potenter Freund nur einmal "ganz oben" im Ministerium anrufen ... Zitat (Christian Weibrecht; Regierungsdirektor im BMVBW; aus Verkehrsdienst Heft Juli 04) Weiterhin werden die deutschen Behörden gemäß §§ 46 i.V.m. 11 FeV gegen Führerscheininhaber, die zum Beispiel wegen eines Alkoholproblems ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen sind, ein (neues) Entziehungsverfahren der Fahrerlaubnis einleiten können. [Quelle] Weitere Beispiele gefällig?? ![]() Bei Deiner Aussage kommen mir erhebliche Zweifel. Ist der potente Freund wirklich "Leiter" einer FSST oder klebt dieser Freund nur die Briefmarken?? Sollte er tatsächlich ein "Leiter" sein, dann bin ich mir sicher, dass er sehr wohl den § 46 FeV kennen dürfte und in der Lage ist, 1 und 1 zusammen zählen zu können... Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 29.08.2004, 07:32 |
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Beitrag
#884
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Ich könnte mir vorstellen, Du hast ein Proplem mit dem Du nicht zurecht kommst. Oh, wir werden persönlich. Sehr professionell. Mein einziges Problem ist, dass ich die geltenden Gesetze kenne und die Folgen abschätzen kann, was man von einem Teil der Poster (u.a. auch Dir) hier nicht sagen kann. -------------------- |
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Gast_Matthias_E_* |
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#885
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Man, das Thema existiert ja immer noch, war lange nicht hier.
![]() Also bei mir hat sich das Thema wieder etwas beruhigt. Als Berliner und nach 8 Jahren ohne FS..., na ja, also lebensnotwendig ist der FS für mich nun nicht. Vor 8 Jahren war es ja noch okay, aber ich habe mir mal angesehen, was es mich kosten würde. Autokauf ist ja vielleicht noch eine einmalige Sache, erstmal. Aber dann die derzeitigen Benzinpreise, Versicherung, Steuern, Haftpflicht. Also ich würde dann praktisch nur noch für das Auto arbeiten gehen. Neee, das brauch ich dann doch nicht. ![]() Zudem bin ich Mittags 15:00 doppelt so schnell mit dem Bus auf dem Ku'damm, als mit dem Auto. Den FS "nur" in der Tasche haben, okay, dagegen hätte ich nichts. Ich werde mich deshalb in den nächsten Monaten nochmal genauer mit dem Thema befassen. Bei mir sieht es ja so aus, das ich Bekannte in Polen habe. Gleich hinter der Grenze, 1 Stunde mit der Bahn von Berlin aus. Anmelden wär kein Thema. Vor einer Woche fragte mich diese Bakannte am Telefon, ob ich nun will. Der FS würde mich da weniger als 300€ kosten. Also ich mach da nun keinen Stress mehr. Die 300€ werde ich mir sicher mal ans Bein binden. Nicht heute oder morgen, vielleicht Ende des Jahres oder so. Mal sehen. Und wenn da nun einige sagen, das Geld kann ich mir sparen, okay, aber ich hab in den 8 Jahren ohne FS gegenüber Leuten mit FS so viel Geld gespart (nicht ausgeben müssen), da sind die 300€ ein Lacher. Wenn, dann lege ich es einfach drauf an. Mal angenommen, ich werde nächstes Jahr in D mit einem poln. FS angehalten. Okay, der FS ist dann echt, legal, ich war über 6 Monate in P gemeldet. Gut, dann stellt man vielleicht fest, das mir der FS in D vor 9 (!) Jahren hier entzogen wurde. Und dann werden wir weiter sehen... So sehe ich das heute. Eine Rechtsschutz hab ich natürlich, wegen der eventuellen Kosten. Und das sich sowas dann hinzieht? Okay, letztlich ist bei mir der ganze Quatsch dann eh fast verjährt. Also locker bleiben. ![]() |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#886
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Zitat (Rolf Tjardes @ 29.08.2004, 08:22) Zitat Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. "Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen", macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam .... Mit dieser Aussage sieht man mal wieviel Ahnung dieser Mann wohl haben muß...tzzzz. Weder die deutsche Behörde, noch die deutsche Polizei darf diesen tschechischen FS einziehn oder beschlagnahmen. Ich denke das sagt ja wohl alles oder? Kann ja sein, das einzene Behörden noch nicht wissen wie sie vorzugehen haben, aber eins ist Fakt...sollte so ein Fall vor Gericht landen, wird meines Erachtens der Kläger seinen FS wieder bekommen, falls er durch unwissende Polizisten oder Behörden fälschlicherweise eingezogen wurde! Und dies gilt auch ohne diese 185 Tage-Regel. Mein Anwalt kontaktierte einen Richter des Oberlandesgericht, der sich mit diesen Fällen jetzt schon beschäftigt. Er sage es nicht gerne aber dieser FS ist wie aus diesem Urteil hervor ging von jedem EU-Bürger anzuerkennen, sowohl von der Polizei als auch von den Behörden! Ach übrigens, das ist nicht das erste Urteil das unanfechtbar ist ![]() |
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Gast_Uwe K._* |
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#887
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Zitat (Gast_Rolf @ 29.08.2004, 20:32) Ach übrigens, das ist nicht das erste Urteil das unanfechtbar ist ![]() Quellen bitte. "Ich habe gehört" gilt nicht ![]() |
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#888
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Zitat Mit dieser Aussage sieht man mal wieviel Ahnung dieser Mann wohl haben muß...tzzzz. ...und mit dieser Aussage sieht man, wieviel Ahnung Gast_Rolf wohl haben muß...tzzzz ![]() Zitat Weder die deutsche Behörde, noch die deutsche Polizei darf diesen tschechischen FS einziehn oder beschlagnahmen. Ich denke das sagt ja wohl alles oder? Was sagt das?? Nur weil du es behauptest soll es nun stimmen? Außerdem geht es nicht um den Einzug dieses FS, sondern um die Aberkennung von diesem FS in Deutschland Gebrauch zu machen. § 46 Abs. 5 FeV: "Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland" Zitat Mein Anwalt kontaktierte einen Richter des Oberlandesgericht, Ah ja, dein Anwalt sollte dir zunächst dringend den Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht erklären. Ein Richter bei einem Oberlandesgericht wird immer nur Aussagen zu strafrechtlichen Belangen geben können. Bei einer Aberkennung des Rechtes von einer ausländischen FE in Deutschland Gebrauch zu machen, geht es aber um Verwaltungsrecht, daher sollte dein Anwalt lieber einen Richter bei einem Oberverwaltungsgericht befragen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#889
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat einen Richter des Oberlandesgericht, der sich mit diesen Fällen jetzt schon beschäftigt. Das ist aber ein fleißiger Richter. Der beschäftigt sich sogar mit Fällen, die gar nicht in seine Zuständigkeit fallen. Entziehungen der FE aufgrund der bekannten Problematik werden wohl so schnell kein OLG beschäftigen. Da es in der Regel um Maßnahmen von Verwaltungsbehörden gehen wird, dürfte die Verwaltungsgerichtsbarkeit einschlägig sein.... -------------------- |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#890
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Zitat (Andreas @ 29.08.2004, 20:46) Zitat Was sagt das?? Nur weil du es behauptest soll es nun stimmen? Außerdem geht es nicht um den Einzug dieses FS, sondern um die Aberkennung von diesem FS in Deutschland Gebrauch zu machen. Dann soll er das auch so sagen! Alles andre zählt für mich nicht! Zitat Ah ja, dein Anwalt sollte dir zunächst dringend den Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht erklären. Ein Richter bei einem Oberlandesgericht wird immer nur Aussagen zu strafrechtlichen Belangen geben können. Ich bin mir fast sicher, das jedes Gericht, wo auch immer, sich an dieses Urteil halten muß, dabei ist es wohl egal bei welchem es landet. Meine Quelle für den anderen, änlichen Fall kann man hier nachlesen: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Urteile/U...021.06.2004.htm |
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Gast_Guest_* |
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#891
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Das Urteil hat aber auch gar nichts mit dem Ausgangsthread zu tun.......
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Gast_Uwe K._* |
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#892
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Zitat (Guest @ 29.08.2004, 21:17) Das Urteil hat aber auch gar nichts mit dem Ausgangsthread zu tun....... Eben. Hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen ![]() |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#893
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Ich sagte ja auch "änliches Urteil" insbesondere geht es darin ja auch nur um die besagte 185 Tage-Regel, mit der hier einige immernoch nichts anzufangen wissen! Dies war nur noch ein Urteil, das besagt, das es nicht notwendig ist sein ordentlichen Wohnsitz im auszustellendem Land gehabt zu haben!
Was behördliche Maßnamen zur "Versagung" des ausländischen EU-FS´s angeht, werden sicherlich demnächst auch noch Urteile in dieser Richtung folgen oder totgeschwiegen. Sollte es andre Urteile geben, müßte sich das umgekehrt auch auf alle andren 14 EU-Staaten auswirken! Will also Deutschland sowas alleine entscheiden??? Dann müßten in allen andren EU-Mitgliedsstaaten MPU´s eingeführt und auch ausgeführt werden ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#894
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Du solltest dir nochmal den Ausgangsthread durchlesen, es geht hier einzig und alleine um die Anerkennung Ausländischer Führerscheine ohne MPU, alleine aus diesem Grund (umgehungsversuch der MPU) wird ein Ausländischer Schein nicht Rechtmäßiger
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#895
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Laut EU-Recht schon...aber wenns nach diesen ganzen Herren hier im Thread geht, nicht
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Gast_Guest_* |
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#896
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Urteil durchlesen, darin wurde die MPU in keinster Weise bemängelt.
Die MPU und die daraus entstehenden Folgen bleiben nach wie vor bestehen. |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#897
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Ok, ich gebs auf
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#898
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Gehen Dir die Argumente aus...
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#899
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Zitat (XDiver @ 29.08.2004, 22:00) Gehen Dir die Argumente aus... ![]() ![]() Ne...mir wirds nur langsam zu blöd hier! Hier gibts ja nur noch Kontra, obwohl noch gar nix 100%tig ist! Nennt mir einen Namen oder ein Beispiel wo dies schon angeordnet wurde. Ein Urteil wo so ein FS wieder entzogen oder aberkannt wurde!!! Solange ich keine solchen Fakten habe, sondern nur vom Gegenteil überzeugt werde, glaube ich nicht dran. Ich sage ja gar nicht das ich das alles für gut befinde, in manchen Fällen wäre eine Art MPU sehrwohl angebracht! Ich finde, es sollte dann vielleicht doch ganz individuell entschieden werden, in einer verhängten Sperrfrist z.B. 1 Jahr Abstinenz nachzuweisen. Die Kosten dafür könnte man ja einer MPU angleichen, man hat aber somit reale Chancen seinen FS nach diesem Jahr wieder zuerlangen. Beim zweiten Vergehen könnte man dies ja dann verdoppeln...somit erhält jeder eine gerechte Chance sein Vergehen wieder gut zu machen. Aber dann kommt ja wieder zu wenig Geld in die Staatskassen...verdammt, das geht ja auch nicht ![]() ![]() ![]() |
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#900
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Zitat Hier gibts ja nur noch Kontra, obwohl noch gar nix 100%tig ist! Die entsprechenden Normen sind allerdings ziemlich real. Zitat Ein Urteil wo so ein FS wieder entzogen oder aberkannt wurde Lass doch noch ein paar Monate ins Land gehen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam (was nicht zuletzt durch den Stellenabbau bedingt ist). Zitat Ich sage ja gar nicht das ich das alles für gut befinde, in manchen Fällen wäre eine Art MPU sehrwohl angebracht Da sind wir uns ja einig. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 12:09 |