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Gast_Gast_Bernd_* |
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Beitrag
#871
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Also Fassen wir zusammen ein EU_Führerschein aus dem Ausland ist zwar Gültig und kann nur von der Ausländischen Behörde wieder eingezogen werden.
Man kann solange hier damit Fahren bis die FS-St bescheid weiß das man wieder ein FS hat und damit Fährt. Dann wird einem das Fahren in Deutschland ganz versagt bis die MPU Auflage erfüllt ist. Also wegen Schwarzfahren kann man erst Bestraft werden wenn man nach der „Versagung“ noch immer Fährt und erwischt wird. O.k das hört sich doch schon mal sehr gut an oder nicht? Vor dem EU-GH Urteil durften wir gar nicht Fahren mit ein EU FS aus PL oder CZ wir sind ja dann bestraft wurden wegen Schwarzfahren. Jetzt haben wir die Chance solange zu Fahren bis wir wieder mal in eine Polizei Kontrolle kommen das kann 1 Tag dauern oder auch 30 Jahre. ![]() Also auf gehts den EU Lappen machen ! Gruß Bernd |
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Beitrag
#872
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Endlich mal jemand, der den Sachstand zutreffend wiedergegeben hat....
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Gast_RacerXXX_* |
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Beitrag
#873
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Ihr könnt mich jetzt alle hier mal Kreuzweise.......ich fahre mit meinem EU-FS bis die Polizei kommt!!! Und wenn dann so ein Hollywood-Cop es immernoch nicht gecheckt hat, was hier in den EU Staaten abgeht und mir das Teil auf unergründliche Weise versagen oder aberkennen will, werde ich Alles und Jeden verklagen der sich gegen dieses Urteil stellt und darauf hinweißen, das es mächtig in die Hose gehen wird wenn er mir in die Quere kommt!!!! Deutschland hat als erstes geschriehen nach einem vereinigtem Europa...nun hat dieses Land auch gefälligst die Schanuze zu halten, wenn es um höhere Nationalgesetze geht, wie auch zum Beispiel dem Führerscheinrecht!!!! Es kann nicht angehen, das Doooofland immer wieder Extrawörscht gebraten kriegt, wenn es um hirnrissige Gesetze geht, die längst beschlossene Sache des EU-Rechts sind!!! Aus, pasta, finito und Ende der Diskusion!!! Alle MPU-Beführworter...gebt es auf, der Staat ist mit diesem Urteil am Ende einer so weiterführenden MPU (=Abzocke) im diesem Sinne!!! Freie Fahrt für freie Bürger und zwar in jedem EU-Mitgliedsstaat!!!!!!!! Ich glaub echt, mich tritt ein Pferd.....is das hier alles regierungsgesteuert oder was is hier überhaupt los???
-------------------- *** Anmerkung Admin: ![]() Ich bitte zukünftig die Netiquette einzuhalten... Gruss Matte Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 27.08.2004, 02:22 |
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Beitrag
#874
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Dann hoffe ich mal, Du hast genug Geld. Der Weg durch die Instanzen ist lang....
Der Inhalt Deines Beitrages spricht übrigens Bände. ![]() -------------------- |
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Gast_Gast_Bernd_* |
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#875
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Zitat Ihr könnt mich jetzt alle hier mal Kreuzweise....... Danke Zitat ich fahre mit meinem EU-FS bis die Polizei kommt!!! Kannst du ja Zitat Und wenn dann so ein Hollywood-Cop es immernoch nicht gecheckt hat, was hier in den EU Staaten abgeht und mir das Teil auf unergründliche Weise versagen oder aberkennen will Ein Polizist wird dir die Fahrerlaubnis bestimmt nicht Versagen. Zitat , werde ich Alles und Jeden verklagen der sich gegen dieses Urteil stellt und darauf hinweißen, das es mächtig in die Hose gehen wird wenn er mir in die Quere kommt!!!! Lächerlich Zitat Deutschland hat als erstes geschriehen nach einem vereinigtem Europa...nun hat dieses Land auch gefälligst die Schanuze zu halten, wenn es um höhere Nationalgesetze geht, wie auch zum Beispiel dem Führerscheinrecht !!!!Dazu gehört auch die MPU das ist Deutsches RECHT Zitat Es kann nicht angehen, das Doooofland immer wieder Extrawörscht gebraten kriegt, wenn es um hirnrissige Gesetze geht, die längst beschlossene Sache des EU-Rechts sind!!! Wer sagt dann den das?? Der Herr Kapper wurde nur wegen Schwarzfahren freigesprochen das sein Führerschein hier anerkannt werden muss aber die FS-Stelle hat trotzdem die Möglichkeit eine MPU Anzuordnen. Zitat Aus, pasta, finito und Ende der Diskusion!!! Alle MPU-Beführworter...gebt es auf, der Staat ist mit diesem Urteil am Ende einer so weiterführenden MPU (=Abzocke) im diesem Sinne!!! Tja Leider ist die MPU nicht abgeschafft mit diesen Urteil Zitat Freie Fahrt für freie Bürger und zwar in jedem EU-Mitgliedsstaat!!!!!!!! Ich glaub echt, mich tritt ein Pferd.....is das hier alles regierungsgesteuert oder was is hier überhaupt los??? Ich bin auch betroffener und habe eingesehen das die FS-Stelle Trotzdem eine MPU anordnen kann frage mal deinen Anwalt. Du kannst wie gesagt nicht wegen Schwarzfahren bestraft werden aber die MPU musst du machen sobald deine FS-Stelle davon mit bekommt das du wieder ein FS hast. Tja die Wahrheit ist nun mal hart geht mir persönlich auch so aber daran können wir nichts ändern. Gruß Bernd |
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#876
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Zitat (RacerXXX @ 27.08.2004, 00:41) .... Er hat seine, ich habe meine, andere haben ihre Meinung ... oder umgekehrt, ist das nicht schön? ![]() Meine Antwort auf diesen bewegenden Sachbeitrag ist eine Ode an die Freude (aus der "EU-Hymne"; Musik: Ludwig van Beethoven, 9. Symphonie, Finale Takte 164-179, Text: Friedrich Schiller): Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elysium, Wir betreten feuertrunken, Himmlische, dein Heiligtum. Deine Zauber binden wieder, Was die Mode streng geteilt, Alle Menschen werden Brüder, Wo dein sanfter Flügel weilt. Wem der große Wurf gelungen, eines Freundes Freund zu sein wer ein holdes Weib errungen, mische seinen Jubel ein! Ja, wer auch nur eine Seele sein nennt auf dem Erdenrund! Und wer's nie gekonnt, der stehle weinend sich aus diesem Bund! [...] Ob dieses liebkosende Streicheln der Seele in ihrer ganzen anmutenden Zartheit wohl ausreichen wird, einen jungen blinden Wasserbüffel zu erreichen?? |
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Gast_Gast_Bentley_* |
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Beitrag
#877
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Hallo Rolf,
da kommen einem fast die Tränen... und das ist jetzt wirklich ernst gemeint! Wer kennt denn noch so großartige Lieder.... bei all dem Pop-Müll heutzutage? Ein wirklich gelungener Beitrag ! Schönen Gruß, Bentley P.S.: Tolles Forum, danke an alle, die Ihre Zeit hier investieren! P.P.S.: Wasserbüffel sind in D ausgestorben, so weit ich weiss....... ![]() |
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#878
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 ![]() |
Der Rolf, ein Lyriker...aber wen wunderts, bei diesem Avatar. Herrlich!!!
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Gast_stucki123_* |
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Beitrag
#879
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Ich sage es noch einmal, man kann ja diskutieren, aber Fakt ist ein EU FS muss annerkannt werden. Mein Kumpel ist Leiter einer FS-Stelle und gibt mir 100% Recht,zur aktuellen Lage. Er hat etwa 120 EU Fahrerlaubnisse umschreiben müssen, seit dem Richterspruch. Was zwar stimmt es wird sich demnächst lt. Bundesgesetzblatt § ..... etwas ändern aber was definitiv feststeht, die erteilten EU FE können nicht mehr auch nicht vom Ausstellerstaat zurückgezogen werden. Natürlich wird es lt. Aussage meines Freundes einen Stichtag geben, um den Führerscheintourissmuss Einhalt zu gebieten. Ich kann also mit absoluter Sicherheit jedem empfehlen solange es noch geht,(Voraussgesezt alle Kriterien also auch die 185 Regel einzuhalten.) Nur dann ist mann auf der sicheren Seite. Ich hoffe vielen damit gedient zu haben. MFG stucki 123
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#880
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Zitat aber was definitiv feststeht, die erteilten EU FE können nicht mehr auch nicht vom Ausstellerstaat zurückgezogen werden Woher hast Du diese Weisheit? Zitat Ich kann also mit absoluter Sicherheit jedem empfehlen solange es noch geht,(Voraussgesezt alle Kriterien also auch die 185 Regel einzuhalten.) Nur dann ist mann auf der sicheren Seite Das ist definitiv richtig. Steht allerdings im Widerspruch zu Deiner Aussage vorher. -------------------- |
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Gast_Karlos_* |
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#881
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Aber Peter Lustig,
du verstehst es leider immer noch nicht dafür gibt es doch die Sperrfrist, welche sich ebenfalls auch über einen langen Zeitraum hinweg ziehen kann. Und hinzu kommt dann ja noch die Geldstrafe. Also brauch doch nicht zum Schluss auch noch ein Psychologe daher kommen und daraus eine unendliche Geschichte zu machen, weil er glaubt zu wissen wer hier eine Gefahr für den Straßenverkehr dar stellt und wer nicht. ![]() |
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Gast_stucki123_* |
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Beitrag
#882
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Wo ich die Auskunft her habe, kannst Du ja nachlesen. Ich sage noch einmal dass der Freund von mir der Leiter einer Führerscheinstelle ist,und es ja wissen müsste. Wenn Du meinst etwas besseres zu wissen, dann lass es mich wissen. Ich könnte mir vorstellen, Du hast ein Proplem mit dem Du nicht zurecht kommst. Es ist alles nicht gelogen, denn wie gesagt er musste schon in etwa 120 EU FS umschreiben lassen. Es kann doch nicht sein,wenn man sowas anzweifelt, was von Dir gemacht wird,und man weiss dass es funktioniert.
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#883
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Zitat (stucki123 @ 29.08.2004, 04:17) Ich sage noch einmal dass der Freund von mir der Leiter einer Führerscheinstelle ist, und es ja wissen müsste. Ja richtig, ein solch potenter Freund sollte es eigentlich wissen ... So wie diese Herren z.B. ..... Zitat (Passauer Neue Presse vom 26.08.2004) .... Die Freude an der im Nachbarland erworbenen Fahrerlaubnis kann aber auch jetzt schon von kurzer Dauer sein. Denn seit dem 14. Juli sind Polizei und Führerschein-Behörden angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Inhaber ausländischer Führerscheine zu richten. "Wer mit einem tschechischen EU-Führerschein angehalten wird und die MPU umgangen hat, wird von uns aufgefordert, diese Prüfung nachzuholen", sagt Klaus Hartl, Leiter der Führerscheinstelle im Passauer Landratsamt. Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. "Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen", macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam .... [Quelle] Zitat (Volker Kalus; Leiter einer Führerscheinstelle; fahrerlaubnisrecht.de) Grundsätzlich bleibt das nationale Recht insofern bestehen, als es eine Aussage treffen kann, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis geeignet ist oder nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Somit finden m.E. weiterhin die § 11 bis 14 FeV und die Anlage 4 zur FeV weiterhin Anwendung auf alle Inhaber von Fahrerlaubnissen. Wie die Rechtsprechung mehrfach dargelegt hat, betrifft das auch Inhaber von ausl. Fahrerlaubnissen. Dementsprechend kann ich eine ausl. Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs.1 i.V.m Abs.5 entziehen oder den Inhaber entsprechend überpüfen. [Quelle] Vielleicht sollte Dein potenter Freund nur einmal "ganz oben" im Ministerium anrufen ... Zitat (Christian Weibrecht; Regierungsdirektor im BMVBW; aus Verkehrsdienst Heft Juli 04) Weiterhin werden die deutschen Behörden gemäß §§ 46 i.V.m. 11 FeV gegen Führerscheininhaber, die zum Beispiel wegen eines Alkoholproblems ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen sind, ein (neues) Entziehungsverfahren der Fahrerlaubnis einleiten können. [Quelle] Weitere Beispiele gefällig?? ![]() Bei Deiner Aussage kommen mir erhebliche Zweifel. Ist der potente Freund wirklich "Leiter" einer FSST oder klebt dieser Freund nur die Briefmarken?? Sollte er tatsächlich ein "Leiter" sein, dann bin ich mir sicher, dass er sehr wohl den § 46 FeV kennen dürfte und in der Lage ist, 1 und 1 zusammen zählen zu können... Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 29.08.2004, 07:32 |
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#884
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Zitat Ich könnte mir vorstellen, Du hast ein Proplem mit dem Du nicht zurecht kommst. Oh, wir werden persönlich. Sehr professionell. Mein einziges Problem ist, dass ich die geltenden Gesetze kenne und die Folgen abschätzen kann, was man von einem Teil der Poster (u.a. auch Dir) hier nicht sagen kann. -------------------- |
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Gast_Matthias_E_* |
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Beitrag
#885
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Man, das Thema existiert ja immer noch, war lange nicht hier.
![]() Also bei mir hat sich das Thema wieder etwas beruhigt. Als Berliner und nach 8 Jahren ohne FS..., na ja, also lebensnotwendig ist der FS für mich nun nicht. Vor 8 Jahren war es ja noch okay, aber ich habe mir mal angesehen, was es mich kosten würde. Autokauf ist ja vielleicht noch eine einmalige Sache, erstmal. Aber dann die derzeitigen Benzinpreise, Versicherung, Steuern, Haftpflicht. Also ich würde dann praktisch nur noch für das Auto arbeiten gehen. Neee, das brauch ich dann doch nicht. ![]() Zudem bin ich Mittags 15:00 doppelt so schnell mit dem Bus auf dem Ku'damm, als mit dem Auto. Den FS "nur" in der Tasche haben, okay, dagegen hätte ich nichts. Ich werde mich deshalb in den nächsten Monaten nochmal genauer mit dem Thema befassen. Bei mir sieht es ja so aus, das ich Bekannte in Polen habe. Gleich hinter der Grenze, 1 Stunde mit der Bahn von Berlin aus. Anmelden wär kein Thema. Vor einer Woche fragte mich diese Bakannte am Telefon, ob ich nun will. Der FS würde mich da weniger als 300€ kosten. Also ich mach da nun keinen Stress mehr. Die 300€ werde ich mir sicher mal ans Bein binden. Nicht heute oder morgen, vielleicht Ende des Jahres oder so. Mal sehen. Und wenn da nun einige sagen, das Geld kann ich mir sparen, okay, aber ich hab in den 8 Jahren ohne FS gegenüber Leuten mit FS so viel Geld gespart (nicht ausgeben müssen), da sind die 300€ ein Lacher. Wenn, dann lege ich es einfach drauf an. Mal angenommen, ich werde nächstes Jahr in D mit einem poln. FS angehalten. Okay, der FS ist dann echt, legal, ich war über 6 Monate in P gemeldet. Gut, dann stellt man vielleicht fest, das mir der FS in D vor 9 (!) Jahren hier entzogen wurde. Und dann werden wir weiter sehen... So sehe ich das heute. Eine Rechtsschutz hab ich natürlich, wegen der eventuellen Kosten. Und das sich sowas dann hinzieht? Okay, letztlich ist bei mir der ganze Quatsch dann eh fast verjährt. Also locker bleiben. ![]() |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#886
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Zitat (Rolf Tjardes @ 29.08.2004, 08:22) Zitat Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. "Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen", macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam .... Mit dieser Aussage sieht man mal wieviel Ahnung dieser Mann wohl haben muß...tzzzz. Weder die deutsche Behörde, noch die deutsche Polizei darf diesen tschechischen FS einziehn oder beschlagnahmen. Ich denke das sagt ja wohl alles oder? Kann ja sein, das einzene Behörden noch nicht wissen wie sie vorzugehen haben, aber eins ist Fakt...sollte so ein Fall vor Gericht landen, wird meines Erachtens der Kläger seinen FS wieder bekommen, falls er durch unwissende Polizisten oder Behörden fälschlicherweise eingezogen wurde! Und dies gilt auch ohne diese 185 Tage-Regel. Mein Anwalt kontaktierte einen Richter des Oberlandesgericht, der sich mit diesen Fällen jetzt schon beschäftigt. Er sage es nicht gerne aber dieser FS ist wie aus diesem Urteil hervor ging von jedem EU-Bürger anzuerkennen, sowohl von der Polizei als auch von den Behörden! Ach übrigens, das ist nicht das erste Urteil das unanfechtbar ist ![]() |
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Gast_Uwe K._* |
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#887
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Zitat (Gast_Rolf @ 29.08.2004, 20:32) Ach übrigens, das ist nicht das erste Urteil das unanfechtbar ist ![]() Quellen bitte. "Ich habe gehört" gilt nicht ![]() |
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#888
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Zitat Mit dieser Aussage sieht man mal wieviel Ahnung dieser Mann wohl haben muß...tzzzz. ...und mit dieser Aussage sieht man, wieviel Ahnung Gast_Rolf wohl haben muß...tzzzz ![]() Zitat Weder die deutsche Behörde, noch die deutsche Polizei darf diesen tschechischen FS einziehn oder beschlagnahmen. Ich denke das sagt ja wohl alles oder? Was sagt das?? Nur weil du es behauptest soll es nun stimmen? Außerdem geht es nicht um den Einzug dieses FS, sondern um die Aberkennung von diesem FS in Deutschland Gebrauch zu machen. § 46 Abs. 5 FeV: "Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland" Zitat Mein Anwalt kontaktierte einen Richter des Oberlandesgericht, Ah ja, dein Anwalt sollte dir zunächst dringend den Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht erklären. Ein Richter bei einem Oberlandesgericht wird immer nur Aussagen zu strafrechtlichen Belangen geben können. Bei einer Aberkennung des Rechtes von einer ausländischen FE in Deutschland Gebrauch zu machen, geht es aber um Verwaltungsrecht, daher sollte dein Anwalt lieber einen Richter bei einem Oberverwaltungsgericht befragen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#889
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat einen Richter des Oberlandesgericht, der sich mit diesen Fällen jetzt schon beschäftigt. Das ist aber ein fleißiger Richter. Der beschäftigt sich sogar mit Fällen, die gar nicht in seine Zuständigkeit fallen. Entziehungen der FE aufgrund der bekannten Problematik werden wohl so schnell kein OLG beschäftigen. Da es in der Regel um Maßnahmen von Verwaltungsbehörden gehen wird, dürfte die Verwaltungsgerichtsbarkeit einschlägig sein.... -------------------- |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#890
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Zitat (Andreas @ 29.08.2004, 20:46) Zitat Was sagt das?? Nur weil du es behauptest soll es nun stimmen? Außerdem geht es nicht um den Einzug dieses FS, sondern um die Aberkennung von diesem FS in Deutschland Gebrauch zu machen. Dann soll er das auch so sagen! Alles andre zählt für mich nicht! Zitat Ah ja, dein Anwalt sollte dir zunächst dringend den Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht erklären. Ein Richter bei einem Oberlandesgericht wird immer nur Aussagen zu strafrechtlichen Belangen geben können. Ich bin mir fast sicher, das jedes Gericht, wo auch immer, sich an dieses Urteil halten muß, dabei ist es wohl egal bei welchem es landet. Meine Quelle für den anderen, änlichen Fall kann man hier nachlesen: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Urteile/U...021.06.2004.htm |
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Gast_Guest_* |
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#891
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Das Urteil hat aber auch gar nichts mit dem Ausgangsthread zu tun.......
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Gast_Uwe K._* |
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#892
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Zitat (Guest @ 29.08.2004, 21:17) Das Urteil hat aber auch gar nichts mit dem Ausgangsthread zu tun....... Eben. Hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen ![]() |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#893
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Ich sagte ja auch "änliches Urteil" insbesondere geht es darin ja auch nur um die besagte 185 Tage-Regel, mit der hier einige immernoch nichts anzufangen wissen! Dies war nur noch ein Urteil, das besagt, das es nicht notwendig ist sein ordentlichen Wohnsitz im auszustellendem Land gehabt zu haben!
Was behördliche Maßnamen zur "Versagung" des ausländischen EU-FS´s angeht, werden sicherlich demnächst auch noch Urteile in dieser Richtung folgen oder totgeschwiegen. Sollte es andre Urteile geben, müßte sich das umgekehrt auch auf alle andren 14 EU-Staaten auswirken! Will also Deutschland sowas alleine entscheiden??? Dann müßten in allen andren EU-Mitgliedsstaaten MPU´s eingeführt und auch ausgeführt werden ![]() |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#894
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Du solltest dir nochmal den Ausgangsthread durchlesen, es geht hier einzig und alleine um die Anerkennung Ausländischer Führerscheine ohne MPU, alleine aus diesem Grund (umgehungsversuch der MPU) wird ein Ausländischer Schein nicht Rechtmäßiger
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#895
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Laut EU-Recht schon...aber wenns nach diesen ganzen Herren hier im Thread geht, nicht
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Gast_Guest_* |
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#896
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Urteil durchlesen, darin wurde die MPU in keinster Weise bemängelt.
Die MPU und die daraus entstehenden Folgen bleiben nach wie vor bestehen. |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#897
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Ok, ich gebs auf
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#898
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Gehen Dir die Argumente aus...
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Gast_Gast_Rolf_* |
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#899
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Zitat (XDiver @ 29.08.2004, 22:00) Gehen Dir die Argumente aus... ![]() ![]() Ne...mir wirds nur langsam zu blöd hier! Hier gibts ja nur noch Kontra, obwohl noch gar nix 100%tig ist! Nennt mir einen Namen oder ein Beispiel wo dies schon angeordnet wurde. Ein Urteil wo so ein FS wieder entzogen oder aberkannt wurde!!! Solange ich keine solchen Fakten habe, sondern nur vom Gegenteil überzeugt werde, glaube ich nicht dran. Ich sage ja gar nicht das ich das alles für gut befinde, in manchen Fällen wäre eine Art MPU sehrwohl angebracht! Ich finde, es sollte dann vielleicht doch ganz individuell entschieden werden, in einer verhängten Sperrfrist z.B. 1 Jahr Abstinenz nachzuweisen. Die Kosten dafür könnte man ja einer MPU angleichen, man hat aber somit reale Chancen seinen FS nach diesem Jahr wieder zuerlangen. Beim zweiten Vergehen könnte man dies ja dann verdoppeln...somit erhält jeder eine gerechte Chance sein Vergehen wieder gut zu machen. Aber dann kommt ja wieder zu wenig Geld in die Staatskassen...verdammt, das geht ja auch nicht ![]() ![]() ![]() |
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#900
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Hier gibts ja nur noch Kontra, obwohl noch gar nix 100%tig ist! Die entsprechenden Normen sind allerdings ziemlich real. Zitat Ein Urteil wo so ein FS wieder entzogen oder aberkannt wurde Lass doch noch ein paar Monate ins Land gehen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam (was nicht zuletzt durch den Stellenabbau bedingt ist). Zitat Ich sage ja gar nicht das ich das alles für gut befinde, in manchen Fällen wäre eine Art MPU sehrwohl angebracht Da sind wir uns ja einig. -------------------- |
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#901
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#902
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
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#903
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
bitte nur noch HIER zu Deinem Thema weiterschreiben, mcb!
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Gast_Gast_Rolf_* |
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Beitrag
#904
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Guests ![]() |
Was passiert eigentlich, wenn ich der Aufforderung, eine positive MPU abzuliefern nicht nachkomme und dann trotzdem weiter fahre? Ich kann ja, solange ich im Besitz dieses EU-FS bin nicht wegen Schwarzfahren angeklagt werden richtig? Der Polizist macht also Meldung bei der Behörde, diese schreibt mich dann an, aber ich ignorier diese Schreiben einfach...was passiert dann???
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Beitrag
#905
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat was passiert dann??? ...obwohl in diesem Thread schon x-mal erwähnt, nochmals nur für dich: § 46 Abs. 4 FeV: Die Fahrerlaubnis ist auch zu entziehen, wenn der Inhaber sich als nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Rechtfertigen Tatsachen eine solche Annahme, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen. § 11 Abs. 6 bis 8 ist entsprechend anzuwenden. Abs. 5: Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Gast_Rolf_* |
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Beitrag
#906
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Guests ![]() |
Tja...aber genau das hebt sich ja mit dem Urteil wieder auf...
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist. Man müßte also dafür Sorgen das man erst gar nicht in den Besitz eines solchen EU-FS kommt, aber solange dies noch geht, kann mir niemand den FS entziehen oder versagen. So seh ich das nunmal, denn dies würde ja gegen das Mobilitätsrecht eines jeden EU-Bürgers und eben auch gegen das EU-Recht verstoßen! |
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Beitrag
#907
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Gast_Rolf @ 30.08.2004, 13:52) Tja...aber genau das hebt sich ja mit dem Urteil wieder auf... Dies ist genau nicht der Fall! Du hast offensichtlich diesen Thread nicht genau gelesen, denn genau diese Frage wurde hier ausgiebig diskutiert. In Zusammenfassung ist es auch hier nachzulesen: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 722 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 2 ![]() |
Zitat (Gast_Rolf @ 30.08.2004, 13:52) Tja...aber genau das hebt sich ja mit dem Urteil wieder auf... Eben nicht .... Die Gebrauchsuntersagung (Versagung durch Verwaltungsbehörde) auf Grundlage von § 46 FeV war nicht Gegenstand des EuGH-Verfahrens. Der rechtliche Rahmen, dokumentiert in den Randnummern 3 bis 15 der Urteilsbegründung, zählt § 46 FeV nicht auf (warum wohl!?). Auch wurde an keiner anderen Stelle der Urteilsbegründung auf § 46 FeV Bezug genommen. In Bezug zum zweiten Teil der Vorlagefrage wurde lediglich der bisherige § 28 FeV, der eine automatische Nichtanerkennung bei bestimmten Konstellationen vorsah, gekippt. -------------------- Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Klar kann der §46 nicht gekippt werden, das hiesse ja im Klartext man kann unter keinen Umständen jemanden die Fahrerlaubniss entziehen wenn er eine ausländische FE in Deutschland besitzt, dieser §46 steht so oder ähnlich in allen nationalen Regelungen.Jedoch bezieht sich der 46er auf die Zukunft, es heisst nämlich "erweist" sich jemand untauglich, und nicht war schon jemand untauglich zum Führen von Kraftfahrzeugen.So sehe ich das jedenfalls.
Auf "Altfälle" wird dieser §46 wohl keinen Bezug haben werden, ist doch die neue EU Erlaubniss nach dem Entzug der nationalen Fahrerlaubnis erteilt worden und würde falls man den §46 er anwendet ebenfalls dem §28 gleichkommen!!!!! |
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Die vergehen stehen im polizeiliches zeugniss und die wird nicht gelöscht
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Gast_Gast_Rolf_* |
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Zitat (Natrix20 @ 30.08.2004, 16:00) Klar kann der §46 nicht gekippt werden, das hiesse ja im Klartext man kann unter keinen Umständen jemanden die Fahrerlaubniss entziehen wenn er eine ausländische FE in Deutschland besitzt, dieser §46 steht so oder ähnlich in allen nationalen Regelungen.Jedoch bezieht sich der 46er auf die Zukunft, es heisst nämlich "erweist" sich jemand untauglich, und nicht war schon jemand untauglich zum Führen von Kraftfahrzeugen.So sehe ich das jedenfalls. Auf "Altfälle" wird dieser §46 wohl keinen Bezug haben werden, ist doch die neue EU Erlaubniss nach dem Entzug der nationalen Fahrerlaubnis erteilt worden und würde falls man den §46 er anwendet ebenfalls dem §28 gleichkommen!!!!! So seh ich das auch...ich sage ja, gebt doch diesen Leuten diese letzte Chance und wer die wieder vermasselt ist selber Schuld!!! Und kommt jetzt nicht wieder mit Moralgeschichten von wegen, solche Unfälle hätten dann von vornerein verhindert werden können. Unfälle passieren jeden Tag auf der Straße ob mit oder ohne Alkohol, ob mit oder ohne ausländischen FS! |
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Zitat (Gast_Rolf @ 30.08.2004, 16:50) Zitat (Natrix20 @ 30.08.2004, 16:00) Klar kann der §46 nicht gekippt werden, das hiesse ja im Klartext man kann unter keinen Umständen jemanden die Fahrerlaubniss entziehen wenn er eine ausländische FE in Deutschland besitzt, dieser §46 steht so oder ähnlich in allen nationalen Regelungen.Jedoch bezieht sich der 46er auf die Zukunft, es heisst nämlich "erweist" sich jemand untauglich, und nicht war schon jemand untauglich zum Führen von Kraftfahrzeugen.So sehe ich das jedenfalls. Auf "Altfälle" wird dieser §46 wohl keinen Bezug haben werden, ist doch die neue EU Erlaubniss nach dem Entzug der nationalen Fahrerlaubnis erteilt worden und würde falls man den §46 er anwendet ebenfalls dem §28 gleichkommen!!!!! So seh ich das auch...ich sage ja, gebt doch diesen Leuten diese letzte Chance und wer die wieder vermasselt ist selber Schuld!!! Und kommt jetzt nicht wieder mit Moralgeschichten von wegen, solche Unfälle hätten dann von vornerein verhindert werden können. Unfälle passieren jeden Tag auf der Straße ob mit oder ohne Alkohol, ob mit oder ohne ausländischen FS! Jetzt habe ich eine frage die mir wichtig ist. Darf ich jetzt mit einen EU FS fahren in D oder nicht. Jeder Schreibt was anderes. -------------------- Gruss Scooterblitz
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Ja du kannst fahren aber nur solange die fsst nichts davon erfährt wenn du angehalten wirst darfst du weiter fahren aber danach wirst du von der fsst aufgefordert eine mpu zu machen ob das jetzt rechtens ist oder nicht die wollens machen wir warten hier alle auf eine nachicht die das gegenteil besagt
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Zitat (läufer @ 30.08.2004, 17:14) Ja du kannst fahren aber nur solange die fsst nichts davon erfährt wenn du angehalten wirst darfst du weiter fahren aber danach wirst du von der fsst aufgefordert eine mpu zu machen ob das jetzt rechtens ist oder nicht die wollens machen wir warten hier alle auf eine nachicht die das gegenteil besagt Also kann ich Fahren. Und wenn die FSS erfährt das ich mit einen EU FS Aus CZ Fahre darf ich weiter Fahren aber ich werde einen Brief bekommen und da dabb drin steht das ich ein Positives Gutachten vorlegen muss In einen bestimmten Zeit raum. Wenn ich dann ein Positives Gutachten Vorgelegt habe darf ich mit dem FS weiter fahren ohne Probleme oder sehe ich das Falsch. -------------------- Gruss Scooterblitz
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[QUOTE]Wenn ich dann ein Positives Gutachten Vorgelegt habe darf ich mit dem FS weiter fahren ohne Probleme oder sehe ich das Falsch
Genau so ist es |
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[quote=läufer,30.08.2004, 17:28] [QUOTE]Wenn ich dann ein Positives Gutachten Vorgelegt habe darf ich mit dem FS weiter fahren ohne Probleme oder sehe ich das Falsch
Genau so ist es [/quote] Dann mache ich meinen FS in der CZ. Ich mache meinen MPU wenn die grünen mich Angehalten haben. Das ist auf jeden fall billiger als wenn ich den FS in D mache. Meine MPU kostet 330,-€ + und der FS so CA 600,-€ Aber ich habe niemand der mir sagt zur welcher fahrschule ich gehen kann in der CZ.Denn ich wohne nur knappe 100km von der Grenze weg. Du weist auch nicht was oder wie ich zu Adressen komme. Die aber Deutsch sprechen. -------------------- Gruss Scooterblitz
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Auf eigene faust wird das schwer eine deutsch sprachige schule zu finden da kenne ich auch nur die anbieter aus dem netzt die sind ja nicht alle unseriös aber du musst bedenken das du dort eine adresse brauchst wo die behörde dir den schein hin schickt sonst passiert dir das gleiche wie stich8 gib mal im google(eu führerschein ohne mpu) an
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Zitat (läufer @ 30.08.2004, 17:42) Auf eigene faust wird das schwer eine deutsch sprachige schule zu finden da kenne ich auch nur die anbieter aus dem netzt die sind ja nicht alle unseriös aber du musst bedenken das du dort eine adresse brauchst wo die behörde dir den schein hin schickt sonst passiert dir das gleiche wie stich8 gib mal im google(eu führerschein ohne mpu) an Wieso hin schicken.Denn bekommt man doch dann gleich nach der prüfung oder? Wenn nicht mein kumpel den sein kumpel den seine Frau ist eine Tschechin.So wie mein Kumpel gesagt hat haben die dort ein Haus da müsste das dann kein Prob sein auch wegen denn 185 tagen. Aber ich denke denn bekommt man gleich nach der Prüfung. -------------------- Gruss Scooterblitz
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Ne leider nicht den bekommt man 2 wochen spähter zu geschickt und das geht nur auf deine meldeadresse du mußt dich hier ganz abmelden und dich dort anmelden
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Zitat (läufer @ 30.08.2004, 18:06) Ne leider nicht den bekommt man 2 wochen spähter zu geschickt und das geht nur auf deine meldeadresse du mußt dich hier ganz abmelden und dich dort anmelden Da muss ich mir was einfallen lassen denn ich kenne die ja nicht die da üben ein Haus haben ![]() Aber das wird schon alles gut gehen ![]() Ich muss nur noch schauen wo ich eine Adresse her bekomme ![]() -------------------- Gruss Scooterblitz
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 22:50 |