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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 1), Wird jetzt alles anders?
Gast_Matze 23_*
Beitrag 31.08.2004, 12:50
Beitrag #971





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Hmm.. aber wenn der nette Polizist den sehen will usw und fragt nach und will mir den dann nicht wieder geben... Was dann?
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:00
Beitrag #972





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Das is schlecht...soweit darfst du´s am besten erst gar net kommen lassen! Am besten gehst du mit deinen Schein zum Notar und läßt dir den dort kopieren und notariell beglaubigen und den zeigst du dann immer vor bei ner Kontrolle. Das Original nimmst auch immer mit aber gibst das nie aus der Hand!
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Gast_Matze 23_*
Beitrag 31.08.2004, 13:03
Beitrag #973





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Und das soll gehn? Also mit der Kopie? Die sagen doch sicherlich, wo ist denn der Original.....
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Gast_Matze 23_*
Beitrag 31.08.2004, 13:04
Beitrag #974





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Aber er kann den doch nicht einfach einbehalten, oder wie seh ich das?
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:10
Beitrag #975





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Die Kopie drückst ihm dann von innen an die Scheibe tongue.gif da kann sich der cop.gif dann aufregen wie er will. Aber normalerweise wissen die schon ganz gut bescheid, das sie das gute Stück nicht einbehalten dürfen! Die stellen sich im Moment nur doof an, weil sie nicht gern zugeben, das sie dann im Unrecht sind. Sie werden dir halt dann das volle Programm liefern, aber wenn an deiner Kiste alles in Ordnung ist müssen sie dich weiter fahren lassen.
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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 13:11
Beitrag #976


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Zitat
Am besten gehst du mit deinen Schein zum Notar und läßt dir den dort kopieren und notariell beglaubigen und den zeigst du dann immer vor bei ner Kontrolle


Davon hat er aber auch nichts. Eine Kopie, selbst wenn notariell beglaubigt, muss die Polizei nicht anerkennen.

Zitat
Sie werden dir halt dann das volle Programm liefern, aber wenn an deiner Kiste alles in Ordnung ist müssen sie dich weiter fahren lassen


Und Du glaubst doch wohl, dass, wenn er bei einer Kontrolle diesen Aufstand probt, die Polizei sehr intensiv bei der FEB nachfragen wird und diese dann ziemlich unangenehme Nachforschungen anstellen wird.....

Zu den Folgen ist ja nunmehr genug geschrieben.


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:11
Beitrag #977





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Zitat (Gast_Rolf @ 31.08.2004, 14:10)
Die Kopie drückst ihm dann von innen an die Scheibe

Das Original meinte ich natürlich wink.gif
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Andreas
Beitrag 31.08.2004, 13:14
Beitrag #978


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Zitat (Gast_Rolf @ 31.08.2004, 13:38)
Du bekommst hier keine Punkte mehr...nur noch das Bußgeld.

So , so und woher hast du diese Weisheit??? think.gif

Selbstverständlich würden für Matze23 bei einem entsprechenden Verkehrsverstoß in Deutschland Punkte in Flensburg eingetragen werden. Es ist hierbei völlig unerheblich, ob er einen EU-FS oder einen FS aus D besitzt.


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:14
Beitrag #979





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Zitat (XDiver @ 31.08.2004, 14:11)
Zu den Folgen ist ja nunmehr genug geschrieben.

Es wird keine Folgen geben, solange er den Schein nicht rausrückt! Er bekommt vielleicht im Höchstfall ein Bußgeld, weil er den Schein nicht herzeigt, kann dies aber dann auf der Polizeistation, wenns sein muß mit Anwalt, nachholen. Das wars whistling.gif
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Andreas
Beitrag 31.08.2004, 13:17
Beitrag #980


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Zitat (Gast_Rolf @ 31.08.2004, 14:10)
Die Kopie drückst ihm dann von innen an die Scheibe  tongue.gif  da kann sich der  cop.gif  dann aufregen wie er will.

Das reicht aber nicht aus. § 4 Abs. 2 FeV:

"Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen"

Bei einem FS hinter Glas kann man schließlich nicht überprüfen, ob er gefälscht ist oder nicht. Vor allem bei FS aus PL und CZ wird die police.gif mit Sicherheit auf einer Echtheitsüberprüfung bestehen. Wer weiß wieviel windige Geschäftemacher jetzt auf den EU-Führerschein-Zug springen und irgendwelche gefälschten Karten an den Mann bringen.


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:18
Beitrag #981





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Zitat (Andreas @ 31.08.2004, 14:14)
Selbstverständlich würden für Matze23 bei einem entsprechenden Verkehrsverstoß in Deutschland Punkte in Flensburg eingetragen werden. Es ist hierbei völlig unerheblich, ob er einen EU-FS oder einen FS aus D besitzt.

Nein! Ganz einfach..weil er hier in Deutschland niergens registriert ist. Die Punkte gehen wenn überhaupt an sein Register in Tschechien, was die aber auch nicht viel interessiert, weil er ja in Deutschland lebt. Ok...wenn dort das Maß voll ist, kann ihn die Tschechische Behörde anweisen seinen Schein dort wieder abzugeben. Aber mit den dortigen Gesetzen und wie es in der Praxis gehandhabt wird, kenne ich mich noch nicht genügend aus.
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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 13:19
Beitrag #982


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Zitat
Es wird keine Folgen geben


Das war auf Maßnahmen der FEB bezogen.


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Gast_Matze 23_*
Beitrag 31.08.2004, 13:21
Beitrag #983





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Aber wenn ich nun mal in eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" komme ( Wie die cop.gif das immer nennen und bei mir am Wagen nichts unTÜVig ist, können die mir dann was anhaben?
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:24
Beitrag #984





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Zitat (XDiver @ 31.08.2004, 14:19)
Das war auf Maßnahmen der FEB bezogen.

Und was will die machen??? Niemand hier in Deutschland kann und darf diesen FS entziehen...sonst wäre das Urteil ja völlig für´n Arsch! Sollte es doch zu so einer Maßnahme kommen, werden die Gerichte wieder angesprochen! Und ich bin mir ziemlich sicher, das es änlich für den Probanten ausgehen wird, da ja nur EIN Mitgliedsstaat die Anerkennung ablehnt! Das gilt auch für die FEB!!!
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:24
Beitrag #985





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Zitat (Matze 23 @ 31.08.2004, 14:21)
Aber wenn ich nun mal in eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" komme ( Wie die cop.gif das immer nennen und bei mir am Wagen nichts unTÜVig ist, können die mir dann was anhaben?

Nein...wieso denn auch?
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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 13:26
Beitrag #986


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Du liest diesen Thread wirklich nicht vollständig, oder?

Es kann immer noch der rechtmäßige Erwerb der FE überprüft werden, Eignungszweifel geltend gemacht werden usw....

Ich wette mit Dir, in nicht allzu langer Zeit werden CZ und PL reihenweise ihre ausgestellten FE wieder einziehen, weil aus Brüssel Riesenärger auf sie zurollt....


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Andreas
Beitrag 31.08.2004, 13:27
Beitrag #987


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Nochmals ganz speziell für Gast_Rolf.

Auch wenn du in Besitz eines EU-FS bist, bekommst du in Deutschland deine Eintragung ins Verkehrszentralregister.

P.S. Ein Großteil der Inhaber eines deutschen FS sind auch nicht in Felsnburg als FS-Inhaber registriert. Nach deiner Logik müßten diese dann auch keine Angst vor Punkten haben.


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Gast_Matze 23_*
Beitrag 31.08.2004, 13:27
Beitrag #988





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Weil die mir schon immer auf gut Deutsch gesagt den Arsch aufreißen wollten. Und wegen den Sachen, die ich dir eben per Mail geschrieben habe.. Das ist ja mein Problem. Ich denke mir, weil die mich so aufm Kieker habe, werden die alles dran setzen mir das ding wieder ab zu nehmen. Egal ob ich mich im Straßenverkehr richtig verhalte oder nicht. ( Was wohl nicht mehr so schnell vorkommen wird)
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Andreas
Beitrag 31.08.2004, 13:29
Beitrag #989


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@XDiver

Spare dir die Mühe, Gast_Rolf liest in diesem Thread nur das was er lesen will. Das Andere überliest er einfach und will es nicht glauben. Da können selbst Rechtsanwälte die Rechtslage darlegen, es nutzt nichts.... sad.gif


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:30
Beitrag #990





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Im Moment sieht es nunmal leider so aus, da kann man nichts machen. Die deutsche Regierung ist am Rottieren weil ihr die Hände gebunden sind. Ich bin mir aber auch sicher, das es nicht mehr lange so weiter geht und irgendjemand ziemlich bald diese Lücke wieder schließt. Aber ob dann rückwirkend die jetztigen Führerscheine wieder aberkannt werden können oder dürfen das kann niemand vorraussehen. Ich persönlich kanns mir aber nicht vorstellen, da ja niemand zu der Zeit gegen europäisches Recht verstoßen hat.
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:31
Beitrag #991





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Zitat (Andreas @ 31.08.2004, 14:27)
Auch wenn du in Besitz eines EU-FS bist, bekommst du in Deutschland deine Eintragung ins Verkehrszentralregister.

Wie denn???
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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 13:32
Beitrag #992


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Zitat
Ich persönlich kanns mir aber nicht vorstellen, da ja niemand zu der Zeit gegen europäisches Recht verstoßen hat.


Natürlich wird gegen europäisches Recht verstoßen. Was glaubst Du denn, woher die 185-Tage-Regelung kommt..... wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:34
Beitrag #993





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Zitat (Andreas @ 31.08.2004, 14:29)
@XDiver

Spare dir die Mühe, Gast_Rolf liest in diesem Thread nur das was er lesen will. Das Andere überliest er einfach und will es nicht glauben. Da können selbst Rechtsanwälte die Rechtslage darlegen, es nutzt nichts.... sad.gif

Das sehe ich und meine beiden Rechtsanwälte aber anders! Und zur information...ich habe diesen Thread bereits zum zweiten mal gelesen! Ich glaube wenn sich hier jemand die Rosienen rauspickt, bin das bestimmt nicht ich.
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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:36
Beitrag #994





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Zitat (XDiver @ 31.08.2004, 14:32)
Zitat
Ich persönlich kanns mir aber nicht vorstellen, da ja niemand zu der Zeit gegen europäisches Recht verstoßen hat.


Natürlich wird gegen europäisches Recht verstoßen. Was glaubst Du denn, woher die 185-Tage-Regelung kommt..... wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Wo war denn die 185 Tage-Regel beim Hernn Felix Kapper???
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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 13:38
Beitrag #995


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@gast_rolf

Nur für Dich, hier die Info des Verkehrsministeriums zu dem Thema:


Zitat
Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:

er nicht mehr gültig ist,

er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,

Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,

Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist,

weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben oder

solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.

Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.



Zitat
Wo war denn die 185 Tage-Regel beim Hernn Felix Kapper???


Offensichtlich hast Du noch nichtmal das EuGH-Urteil voll gelesen.

Zitat aus selbigem, Rdz. 34:

Zitat
Im Ausgangsverfahren hätten die niederländischen Behörden befunden, dass Herr Kapper seinen ordentlichen Wohnsitz in den Niederlanden habe, und ihm den Führerschein ausgestellt.


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Andreas
Beitrag 31.08.2004, 13:40
Beitrag #996


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Zitat (Gast_Rolf @ 31.08.2004, 14:31)
Wie denn???

Die Bußgeldstelle meldet den Verstoß an das KBA und das KBA trägt den Verstoß in das VZR ein. Wo ist das Problem???? think.gif


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Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 31.08.2004, 13:53
Beitrag #997





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Mir ist schon klar das Ihr beide gegen diese ganze Sache hier seit, mir kann es im Prinzip ja auch egal sein. Ihr wollt es genauso wenig wahr haben wie die Regierung, das es diese Lücke gibt. Jetzt werden ja sogar schon die Fernsehsender angewiesen alles zu demmentieren was sie zuvor nur richtig wieder gegeben haben. Ist schon sehr komisch, das auf einmal auch die Nürnberger wieder im Geschäft sind. Aber diskutiert Ihr mal schön weiter hier und haltet die Leute von ihrer Meinung ab, ist ja bei manchen vielleicht auch richtig so wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 13:56
Beitrag #998


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Zu den Nürnbergern solltest Du mal den Beitrag von /8 lesen.... Er hat ziemlich drastisch dargestellt, was das für ein Laden ist.


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Natrix20
Beitrag 31.08.2004, 13:57
Beitrag #999


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Natürlich ist der Führerschein auch bei Nichtbeachtung der 185 Tage Regelung gültig in Deutschland, steht eindeutig im Urteil. Da beisst die Maus kein Faden ab!
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Andreas
Beitrag 31.08.2004, 14:00
Beitrag #1000


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Zitat
Jetzt werden ja sogar schon die Fernsehsender angewiesen alles zu demmentieren was sie zuvor nur richtig wieder gegeben haben


rofl1.gif rofl1.gif

Ja klar, die deutschen Fernsehsender lassen sich von der Bundesregierung anweisen, was sie senden dürfen und was nicht. Merkst du nicht, dass du dich langsam mit solchen Aussagen lächerlich machst?? huh.gif Schon einmal etwas von Pressefreiheit gehört??

Zitat
Ist schon sehr komisch, das auf einmal auch die Nürnberger wieder im Geschäft sind.


Die Betonung liegt auf "Geschäft". Hast du schon den Erfahrungsbericht von /8Doktor gelesen??

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Auch wenn du es nicht glauben kannst, jeder Verkehrsverstoß ab 40,- Euro aufwärts wird in Flensburg eingetragen.


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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 14:01
Beitrag #1001


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Zitat
Natürlich ist der Führerschein auch bei Nichtbeachtung der 185 Tage Regelung gültig in Deutschland, steht eindeutig im Urteil. Da beisst die Maus kein Faden ab!


Was Du uns jetzt bestimmt gerne mittels Fundstelle nachweisen willst....


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Natrix20
Beitrag 31.08.2004, 14:11
Beitrag #1002


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Steht im Urteil nich drin, selbst wenn die 185 Tage Reglung nicht eingehalten wurde, ist die Fahrerlaubnis anzuerkennen?? In solchem Fall hat die BRD das Recht auf dem Klageweg gegen die Ausstellende Nation zu veranlassen, das die Fahrerlaubnis zurückgezogen wird. Solange wie das die BRD nicht macht ist er "anzuerkennen".
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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 14:15
Beitrag #1003


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Richtig, das ist allerdings darauf bezogen, dass die BRD nicht das Recht hat, die 185-Tage-Regelung zu überprüfen, sondern dies der Ausstellungsstaat tun muss.

Es ging darum, dass ein solcher Verkehrsteilnehmer nicht wegen Fahrens ohne FE angeklagt werden kann.

Das hat bislang auch keiner bestritten.


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Natrix20
Beitrag 31.08.2004, 14:23
Beitrag #1004


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Das heisst in meinen Augen, die Fahrerlaubnis ist gültig.

Aber was mich vielmehr interessieren würde ist folgender Punkt:

Ein Deutscher hat ständig seinen Wohnsitz im Ausland von dessem Land er auch einen EU Führerschein besitzt. Muss dieser bei einer Überprüfung durch eine Polizeikontrolle in Deutschland ebenso eine MPU aufgrund des eventuellen §46 ablegen, wenn er vorher einen deutschen Führerschein besessen hatte und er eigentlich zur Wiedererlangung der deutschen Fahrerlaubnis eine MPU absolvieren müsste? Das hiesse im Klartext: Müssen ausländische Führerscheininhaber, die im Ausland wohnen eine MPU ablegen bei groben Verkehrsverstössen????
Wenn nicht lasse ich meinen Wohnsitz auf Dauer im Ausland einfach bestehen.
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Andreas
Beitrag 31.08.2004, 14:27
Beitrag #1005


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Zitat (Natrix20 @ 31.08.2004, 15:23)
Wenn nicht lasse ich meinen Wohnsitz auf Dauer im Ausland einfach bestehen.

Es kommt nicht auf den melderechtlichen Wohnsitz, sondern auf den tatsächlichen Aufenthalt an. Wenn du hier wohnst und arbeitest, kannst du auch in Timbuktu gemeldet sein, die FS-Stelle interessiert es dann weniger.


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Beitrag 31.08.2004, 14:32
Beitrag #1006


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Zitat
Das heisst in meinen Augen, die Fahrerlaubnis ist gültig.


Sie ist zunächst gültig, kann aber aufgrund der formalen Mängel beim Erwerb wieder entzogen werden (durch den Ausstellungsstaat). Aber auch das wurde nicht bestritten...


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Gast_Matze 23_*
Beitrag 31.08.2004, 14:34
Beitrag #1007





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Also so langsam blicke ich hier nicht mehr durch...
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Natrix20
Beitrag 31.08.2004, 14:38
Beitrag #1008


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@Andreas
wie will das jemand beweisen das ich weniger als 185 Tage im Ausland bin?
Ich bin Selbstständig und habe in Polen beruflich zu tun. Mir geht es jetzt in dem obigen Beispiel nicht um mich, sondern generell????????
Das würde mich mal interessieren wie der Fall dann liegt Andreas
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Uwe Brandt
Beitrag 31.08.2004, 14:46
Beitrag #1009


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Zitat (Natrix20 @ 31.08.2004, 15:38)
wie will das jemand beweisen das ich weniger als 185 Tage im Ausland bin?

Wo zahlst Du Deine Steuern bzw. bist Du in Deutschland steuerpflichtig??? whistling.gif


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Natrix20
Beitrag 31.08.2004, 14:59
Beitrag #1010


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Ich kann in beiden Ländern Steuern zahlen, das ist veranlagungsmässig so wo die Steuern anfallen.
Das ist aber noch lange kein aufschlussreiches Argument für die FEB Behörde.
Ich muss die Steuern bei z.B. Vermeitung und Verpachtung dort versteuern wo sie anfallen.Das Steuerargument ist keineswegs ein Indiz, wo man seinen Wohnsitz bzw. dauernden Aufenthalt hat, lieber Uwe. whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 31.08.2004, 15:27
Beitrag #1011


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Bei Selbstständigen ist die Sache natürlich schwieriger, wobei es da auch deutlich auf die Art der Branche ankommt.

Ein Rechtsanwalt beispielsweise wird sich im Regelfall nicht lange im Ausland aufhalten und gleichzeitig hier vor Ort zahlreiche Gerichtstermine wahrnehmen können.

Bei Arbeitnehmern ist die Sache noch einfacher.


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Matze 23
Beitrag 31.08.2004, 16:27
Beitrag #1012


Neuling


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Das wird sogar empfohlen bei einer EU-Fahrschule:


Ich habe gehört, das ein deutsches Gericht den EU-Führerschein bei einer Kontrolle einziehen lassen kann.


Genau dies wird ein Gericht ganz gewiss nicht tun, weil es dann gegen das EU-GH Urteil verstossen würde, welches genau entgegen lautet. Ein unwissender Polizist bei einer Verkehrskontrolle kommt da schon eher in Betracht. Deshalb, unbedingt einen Rechtsschutz abschliessen, sich von einem Notar eine beglaubigte Kopie des EU Führerscheins anfertigen lassen und das Original nicht im Fahrzeug mitführen. Das bedeutet letztlich eine Ordnungswidrigkeit, ist aber erträglicher, als den EU Führerschein erstmal los zu sein, um dann zeitraubend auf Herausgabe desselben zu klagen. Eine Kopie des EU-GH Urteils sollte man der Polizei auch gleich unter die Nase halten. Sollte es wirklich zu einer Herausgabeforderung des Originals von Seiten der Polizei kommen, immer sofort einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Mit dem Rechtsschutz sollten die Kosten gedeckt sein.
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Bayer
Beitrag 31.08.2004, 16:31
Beitrag #1013


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Zitat (Andreas @ 31.08.2004, 11:26)
Die EU-Führerscheinrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die entsprechende Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen.

Anscheinend haben CZ + PL und evtl. GB und noch vielleicht ein paar andere Staaten dieses noch nicht gemacht. Gibt es da irgendwelche zeitlichen Fristen seitens der EU ? z.B. spätestens nach sagen wir mal 5 Jahre nach Beitritt ?
Irgendwer hat auch mal geschrieben, daß selbst Deutschland noch nicht alle EU-Richtlinien in nationale Gesetze umgesetzt hat(die Rede war da von 200!!!). Stimmt das ? Wenn ja welche Richtlinien denn z.B. ?

Ich folgere daraus, daß die Tschechen im moment noch ganz regulär und legal Führerscheine auch an Deutsche ausstellen(auch ohne 185 TG Wohnsitz) dürfen, so lange sie die EU-Richtlinie nicht in ein nationales Gesetz umgesetzt haben.
Wenn sie das irgendwann vielleicht tun sollten, ist es aber in meinen Augen nicht mehr möglich, die bereits ausgestellten FE rückwirkend wieder zu entziehen.
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Bayer
Beitrag 31.08.2004, 16:35
Beitrag #1014


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Zitat (XDiver @ 31.08.2004, 14:32)
Zitat
Ich persönlich kanns mir aber nicht vorstellen, da ja niemand zu der Zeit gegen europäisches Recht verstoßen hat.


Natürlich wird gegen europäisches Recht verstoßen. Was glaubst Du denn, woher die 185-Tage-Regelung kommt..... wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

womit diese Aussage falsch wäre.
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Bayer
Beitrag 31.08.2004, 16:39
Beitrag #1015


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Zitat (XDiver @ 31.08.2004, 14:26)
Ich wette mit Dir, in nicht allzu langer Zeit werden CZ und PL reihenweise ihre ausgestellten FE wieder einziehen, weil aus Brüssel Riesenärger auf sie zurollt....

genauso wie diese
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Matze 23
Beitrag 31.08.2004, 16:42
Beitrag #1016


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Irgendwie ist das hier öfters mal ein hin und her. Aber ich glaube ich will den Sprung in die "Freiheit" mal machen. Und dann auch mit ein Kopie des Führescheins rum fahren. Ist ja nur eine Ordnungswiedrigkeit... :-)
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Bayer
Beitrag 31.08.2004, 16:58
Beitrag #1017


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Zitat (Andreas @ 31.08.2004, 14:27)
Nochmals ganz speziell für Gast_Rolf.

Auch wenn du in Besitz eines EU-FS bist, bekommst du in Deutschland deine Eintragung ins Verkehrszentralregister.

P.S. Ein Großteil der Inhaber eines deutschen FS sind auch nicht in Felsnburg als FS-Inhaber registriert. Nach deiner Logik müßten diese dann auch keine Angst vor Punkten haben.

Jeder kann Punkte in Flensburg bekommen, sogar wenn du noch nie irgendeine FE besessen hast. Einmal betrunken mit dem Fahrrad oder sogar nur als Fussgänger wenn du einen Unfall verursachst und du bekommst Punkte. Und ab 18 Punkten ist Schluss mit fahren egal aus welchem Land dein Führerschein kommt. Und das ist auch gut so.
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Cabarete
Beitrag 31.08.2004, 17:24
Beitrag #1018


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Hallo, zusammen!
Habe vor 3 Wochen den FS in CZ gemacht. In D. ist nichts mehr eingetragen. Weder in Flensburg noch im pol. Führungszeugnis. Meine letzte Verfehlung wegen Alk. liegt 17 Jahre zurück. Habe damals keinen Antrag mehr gestellt. Können die jetzt nach so langer Zeit noch eine MPU von mir verlangen, wenn ich angehalten werde? Danke für Antwort.
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Matze 23
Beitrag 31.08.2004, 17:34
Beitrag #1019


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Nun nicht so dreist zu den Punktesündern sein... "Und das ist auch gut so" Manchmal bekommt man auch durch irgend einen scheiß Punkte.. und wenn man dann kein Bescheid bekommt, das man schon so und soviele Punkte hat und man den Lappen so abgenommen bekommt, ist nämlich auch nicht die feine Englische Art!
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Karlos
Beitrag 31.08.2004, 17:35
Beitrag #1020


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@ Andreas, Lustig, Uwe Brandt usw. ...

Wenn ihr doch hier immer gerne auf den 46 § verweist, dann erklärt mir bitte mal: Warum hat die Deutsche Regierung dann noch nicht eine offizielle öffentlich Stellungnahem zum Fall "Kapper" abgegeben und mitgeteilt, das dieser nun eine MPU machen soll um seine Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen ? So hätte sie dem Führerschein-Tourismus doch kräftig den Wind aus den Segeln genommen und daran hat Deutschland ja wohl auch sehr starkes und außerordentlich großes Interesse, oder etwa nicht ? Da sieh das aber noch nicht getan haben schließe ich daraus, das sie diesen Weg als zwecklos sehen, sonst würden sie es ja wohl probieren. Also zumindest vor dem Herrn Kapper und dem Urteil lassen die erstmal die Finger weg !!!

Gruß Karlos

ps: wo ist stichachtdoktor ???? mellow.gif


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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