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> Bei der Punktebewertung gilt das Tattagsprinzip, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.08
Uwe W
Beitrag 25.09.2008, 15:35
Beitrag #1


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Link zur Pressemitteilung des BVerwG


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Mr.T
Beitrag 30.11.2008, 13:30
Beitrag #2


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Das "Tattag-Urteil" kann hier nachgelesen werden.
Außerdem hat das BVerwG entschieden, dass die FE zwingend zu entziehen ist, wenn ein Verkehrsteilnehmer die 18-Punkte-Grenze erreicht. Wie sich der Punktestand im Weiteren entwickelt, ist demgegenüber unerheblich. Nachzulesen hier.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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