Bei der Punktebewertung gilt das Tattagsprinzip, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.08 |
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Bei der Punktebewertung gilt das Tattagsprinzip, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.08 |
25.09.2008, 15:35
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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30.11.2008, 13:30
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das "Tattag-Urteil" kann hier nachgelesen werden.
Außerdem hat das BVerwG entschieden, dass die FE zwingend zu entziehen ist, wenn ein Verkehrsteilnehmer die 18-Punkte-Grenze erreicht. Wie sich der Punktestand im Weiteren entwickelt, ist demgegenüber unerheblich. Nachzulesen hier. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:00 |