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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 28.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44558 ![]() |
Eine grosse Firma hat einige PKW mit Strassenzulassung im werksinternen Verkehr im Einsatz. Aus versicherungsrechtlichen Gründen reicht es nicht mehr die Führerscheine der Fahrer einmal jährlich zu prüfen (hat wahrscheinlich nie gereicht!?). Jetzt soll ein Chip auf die Führerscheine geklebt werden, der eine tägliche elektronische Führerscheinkontrolle ermöglicht. Auf den grauen und rosanen "Lappen" wäre genug Platz. Auf dem EU-Fühererschein herrscht jedoch Platzmangel für den ca. 2-Cent-grossen 1,5 mm hohen Klebechip. Ist sowas auf einem Bundesdokument überhaupt zulässig oder "entwertet" es den FS? Falls zulässig, ist auf dem EU-FS ein Feld vorgesehen? MfG, Mibk |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Es ist kein Feld dafür vorgesehen.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 28.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44558 ![]() |
...kein Feld vorgesehen, na gut.
Aber ist das chipen auf dem FS denn überhaupt erlaubt? |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Der FS ist ein amtliches Dokument, welches zu verändern nicht erlaubt ist.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Gast_charly68_* |
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#5
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Guests ![]() |
...kein Feld vorgesehen, na gut. Aber ist das chipen auf dem FS denn überhaupt erlaubt? Meines Wissens dürfen behördliche Dokumente auch nur von entsprechenden Personen (FEB beim FS bzw. Einwohnermeldeamt beim Perso und Reisepass) verändert werden. Wie wäre es, wenn man zusätzlich einen firmeneigenen Führerschein schafft, der nur in Verbindung mit dem normalen Gültigkeit bekommt. Dann könnt ihr den chipen und mit einer befristeten Gültigkeit versehen. Eine Verlängerung ist dann nur gegen Vorlage des normalen möglich. Die Post hatte früher auch eine sogenannte Dienstfahrerlaubnis. Die Polizei hat es, glaube ich, sogar heute noch. LG |
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 28.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44558 ![]() |
Denen geht es um die tägliche Kontrolle. 2 Personen werden dem Betrieb verantwortlich sein, dass die Fahrer beim starten
des Kfz ihren FS noch haben. Das ist im teilweisen 24 Stunden Schichtbetrieb ohne elektronik kaum durchführbar. Ein Dienst-FS der ohne den FS ungültig ist beweist ohne tägliche Kontrolle leider eben nicht dass der FS noch da ist. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Ich meine mich erinnern zu können, dass ich vor kurzem diesbezüglich etwas gelesen habe, dass diese Vorgehensweise nicht zu beanstanden sei
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Die elektronische Führerscheinkontrolle der DEKRA
Auszug: "Übrigens lässt sich das LapID-Siegel nicht mehr vom Führerschein ablösen ohne es zu zerstören – Missbrauch ist somit unmöglich." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 29.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44560 ![]() |
Unter www.licenceid.com gibt es noch einen Anbieter für die elektronische Führerscheinkontrolle, dessen Siegel klein genug sind auch auf dem neuen Führerschein keine Flächen zu verdecken. Im Übrigen sind sich die Straßenverkehrsämter selbst nich sicher, ob eine Überdeckung immer eine Veränderung des Dokuments ist. Sollte hier jemand auf absolute "Einhaltung des Gesetzes" pochen, dann stelle ich demjenigen gerne eine Liste von Gesetzen zur Verfügung, die zwar in den Büchern sind, aber jeden Tag uneingehalten ignoriert werden. Besonders das Gesetz zur Führerscheinkontrolle wird in diesem Land überhaupt nicht beherzigt. Zwar ist Paragraph 21, Absatz 1, Ziffer 2 eindeutig, aber wie viele Fuhrparkverantwortliche haben bis heute, dem Ende des 9. Monats diesen Jahres wirklich geprüft, ob alle Fahrzeugberechtigten ihres Unternehmens einen gültigen Führerschein haben. D.h. in der Art und Weise wie es geprüft werden sollte. Bei kleinen Fuhrparks ist es sicher kein Problem zweimal pro Jahr die Fahrer zu bitten, ihren Führerschein vorzulegen, diesen zu kopieren, die Kopie zu unterschreiben und dann abzuheften. Wann aber wird es so unübersichtlich, daß es garantiert nicht mehr geht? Bei Fuhrparks ab 100 Autos melde ich Zweifel an, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht. Und von Polizei und Staatsanwaltschaft bis heute keine Spur. Momentan steht das Gesetz in den Büchern ohne befolgt zu werden. Und damit steht dieses Gesetz nicht allein.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
Hi puersiegeni und willkommen im Forum!
![]() Besonders das Gesetz zur Führerscheinkontrolle wird in diesem Land überhaupt nicht beherzigt. [...] Und von Polizei und Staatsanwaltschaft bis heute keine Spur. Es geht solange gut bis einer weint. In diesem Fall, bis einer ohne Führerschein erwischt wird, dann klebt auch der Unternehmer am Fliegenfänger.Ich gehe natürlich nicht zum Unternehmer und sage "Zeig mal alle Führerscheinüberprüfungen." Wenn Du das meinst, hast Du Recht. |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 23.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8946 ![]() |
Ich gehe natürlich nicht zum Unternehmer und sage "Zeig mal alle Führerscheinüberprüfungen." Gäbe es dafür überhaupt rechtliche Grundlage für eine reine Kontrolle ohne jeden Anlass ? Oder gar eine Strafe, wenn der Arbeitgeber dies nicht macht ? (ohne den Hintergrund einer Schwarzfahrt eines Mitarbeiters) |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Zum Thema Chip-Aufkleber : bisher habe ich das Ding auf jeden EU-Kartenführerschein aufkleben können ohne Daten zu verdecken. -->
![]() @ Jasper: ließ bitte mal im Bußgeld... nach . " inbetriebnahme des Fahrzeuges " Habe den Fall selber erlebt: Fahrer = 53 Jahre und noch alten Lappen. Das kam auch für den Unternehmer teuer. ![]() Unternehmen die ihre Leute deutschlandweit mit Dienstwagen verteilt haben können damit auch das Vorhandensein eines Führerscheins prüfen. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Der Führerschein dürfte doch eine Urkunde darstellen.
Was hat denn da irgendso ein privater Chip drauf zu suchen? Und das nächste Unternehmen hat seinen eigenen privaten Chip!? Und die nächste Leihwagenfirma wieder ihren eigenen... Und was soll denn auf den Chips noch so alles gespeichert werden? - neigt zu Krankheit/Ausfallzeiten? - neigt zur Mißachtung der Verkehrsregeln? - neigt zu Trunkenheitsfahrten? - hat BTM-Einträge gehabt? ... Ich kann mir vorstellen, daß der Betriebsrat oder der Datenschutzbeauftragte da auch noch mitreden will. Und nicht zuletzt die Ämter, deren amtliches Dokument zweckentfremdet wird. Und was sagt die Polis (Schweden) oder Gendarmerie (Österreich) zu dem seltsamen Chip? Was sagt man in Saudi-Arabien oder Japan dazu? Auf meinen Führerschein kommt kein privater Chip drauf! -------------------- MfG Thomas
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 ![]() |
Zum Thema Chip-Aufkleber : bisher habe ich das Ding auf jeden EU-Kartenführerschein aufkleben können ohne Daten zu verdecken. --> ![]() Wenn Du aber auf der Rückseite die Zeilen zuklebst, ist auch nicht ersichtlich, daß dort keine Schlüsselnummern (z.B. Auflagen) eingetragen sind. |
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#15
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 21.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44903 ![]() |
Der Führerschein dürfte doch eine Urkunde darstellen. Was hat denn da irgendso ein privater Chip drauf zu suchen? Und das nächste Unternehmen hat seinen eigenen privaten Chip!? Und die nächste Leihwagenfirma wieder ihren eigenen... Und was soll denn auf den Chips noch so alles gespeichert werden? - neigt zu Krankheit/Ausfallzeiten? - neigt zur Mißachtung der Verkehrsregeln? - neigt zu Trunkenheitsfahrten? - hat BTM-Einträge gehabt? ... Ich kann mir vorstellen, daß der Betriebsrat oder der Datenschutzbeauftragte da auch noch mitreden will. Und nicht zuletzt die Ämter, deren amtliches Dokument zweckentfremdet wird. Und was sagt die Polis (Schweden) oder Gendarmerie (Österreich) zu dem seltsamen Chip? Was sagt man in Saudi-Arabien oder Japan dazu? Auf meinen Führerschein kommt kein privater Chip drauf! Hallo erstmal! Also mit dem Siegel ist es so, dass nur eine Nummer gespeichert ist. Keine persönlichen Daten. Das Aufkleben ist laut Bundesverkehrministerium unbedenklich. Und: Wenn Du einen Firmenwagen fährst (und darum geht es nun mal) und Dein Chef MUSS diese kontrolle durchführen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Das Siegel kommt drauf oder 2. Du kannst keinen Firmenwagen fahren (ob das zum Jobverlust führt, ist natürlich dann die Frage) Der Betriebsrat wird hierzu immer gefragt, bisher konnte oder hat sich aber keiner dagegen wehren können/wollen. Grüße Sven |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Die elektronische Führerscheinkontrolle der DEKRA ![]() Zitat Die Kontrollmitteilung einer DEKRA LapID-Prüfstation zeigt Ihnen also zweifelsfrei an, ob der Fahrer zum Zeitpunkt der Prüfung tatsächlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
-------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Das Aufkleben ist laut Bundesverkehrministerium unbedenklich. Haben das die anderen 250 Staaten auch bestätigt? Oder hat der Mitarbeiter im Urlaub einfach Pech, nicht nur wegen fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern - Urkundenfälschung? Kann das Ministerium die Unbedenklichkeit auch für ausländische Führerscheine bestätigen oder werden in dem Betrieb grundsätzlich nur Leute mit deutschem Führerschein beschäftigt? Zitat Und: Wenn Du einen Firmenwagen fährst (und darum geht es nun mal) und Dein Chef MUSS diese kontrolle durchführen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: 3. Die Kontrolle richtet sich nach den gegebenen Möglichkeiten. Der Führerschein ist sowieso schon maschinenlesbar. Sonst bräuchte man das Brimborium mit Standard-Paßbild, OCR-Schrift usw. nicht. OCR-Schrift ist jahrzehntealte Standardtechnologie. Als Standalone-Software oder integriert in Scannern seit langem für kleines Geld erhältlich.Das wäre sowieso sicherer als ein Chip, den man einfach abschneiden und getrennt mitführen kann. Mag auch die Oberfläche einer Ecke des Führerscheins beschädigt sein oder der Führerschein "verloren" (und neu ausgestellt) sein, den Chip kann der Mitarbeiter noch lange haben. Wenn etwas zusätzlich drauf soll, was maschinenlesbar, aber nicht menschenlesbar ist, regt sich mein Verdacht auf Mißbrauch. -------------------- MfG Thomas
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#18
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56732 ![]() |
Hi,
lasse den thread grad mal wieder aufwachen: Ihr schreibt hier auch: Wie sieht es mit ausländischen Fahrerlaubnissen aus in deutschland.... Nun die Frage mal andersrum: Ich will nach Kanada fliegen. wie schaut es dort aus ? Akzeptieren die dort den deutschen Führerschein mit einem ihnen unbekannten Aufkleber ? Ich habe da so meine Bedenken ![]() Hat jemand von euch Info dazu ? Habe mir von meiner Firma den LapId Aufkleber noch nicht aufdrücken lassen. Ich will das erst geklärt haben. Grüße Pferdeline |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
und gibt es eine Klärung?
Mir hat man auch so einen Aufkleber angekündigt. Mal einige Fragen an die Allgemeinheit: Gab es schon Rechtsstreitigkeiten wegen dem Aufkleber auf dem Führerschein? (§267, §274 StGB) Wie sind eure Erfahrungen bei Kontrollen im Ausland? Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Ich hab auch einen Chip auf meinem Führerschein (Drive Now Mietwagen).
Hab mir ehrlich gesagt gar keine Gedanken darüber gemacht. ![]() Heißt also, nachdem das hier ja scheinbar nicht geklärt wurde, ich muss mir sorgen machen, wenn ich im Ausland unterwegs bin. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
2010 hat sich mal der Landtag in BaWü kurz damit befasst - klick.
Zitat Bei einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene unter Einbeziehung fahrerlaubnisrechtlicher und strafrechtlicher Fragen und der Praxis der Verkehrskontrollen durch die Polizei wurde festgestellt, dass gegen die Verwendung des elektronischen Kontrollsiegels keine rechtlichen Bedenken bestehen, sofern durch das Siegel keine relevanten Informationen des Führerscheins verdeckt werden und sich das Siegel einfach und rückstandsfrei entfernen lässt. undZitat Es besteht die Möglichkeit, dass bei Kontrollen im Ausland Erklärungsbedarf besteht, oder das Siegel zur Kontrolle des darunter befindlichen Bereichs des Führerscheins entfernt werden muss. Beanstandungen im Ausland sind hier nicht bekannt.
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
"Schisshasen" können ja noch zusätzlich einen internationalen Führerschein bei Fahrten außerhalb der EU mitnehmen.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 ![]() |
Ich habe auch so ein "Pickerl" auf meinem Führerschein, brauchen wir für unsere Firmeninterne Mietwagenflotte.
Ich bin damit schon überall kontrolliert worden und hatte mit dem Aufkleber noch nie Probleme, der wurde nicht einmal bei einer Kontrolle angesprochen, auch nicht im Ausland.Dafür werde ich aber immer gefragt, warum ich schon so alt und mein Führerschein noch so jung ist, meist mit unschuldigem Polizistenaugenaufschlag und "hammse mal einen verloren?"... ![]() |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 ![]() |
Wie sind eure Erfahrungen bei Kontrollen im Ausland? Wenn der Polizist Schmiergeld will, ist jeder Anlass willkommen ![]() Irgendwie verständlich, dass teilweise Schmiergeld gefordert wird, von irgendwas muss ein Polizist auch leben. Dennoch sollte man keinen vermeidbaren Anlass zu solchen Forderungen geben |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Wenn der Polizist Schmiergeld will, ist jeder Anlass willkommen Welches Ausland meinst du? ![]() ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Bayern?
SCNR ![]() -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 ![]() |
Wenn der Polizist Schmiergeld will, ist jeder Anlass willkommen Welches Ausland meinst du? ![]() ![]() Teile Asiens und Afrikas. Irgendwie verständlich wenn man bedenkt, dass der dort Polizist halt schon mal ein halbes Jahr +X auf seinen Lohn warten muss nur weil grad kein Geld im Staatssäckel ist. Und den Lukrativen (Schmiergeld...) Arbeitsplatz muss man sich auch erst mal im Bewerbungsgespräch kaufen |
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#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Teile Asiens und Afrikas. Aber wehe man gerät -auch in diesen Ländern- an den falschen Polizisten (oder der neidische Kollege bekommt es mit). Ein Risiko, dass ich als Tourist niemals eingehen würde. Zudem dürfte in fast allen dieser Länder der internationale Führerschein das entscheidende Dokument sein und da gibt es diesen Aufkleber ja nicht. Wie genau der EU-Kartenführerschein auszusehen hat (es gibt davon ja mittlerweile auch schon etliche Varianten) weiß "so ein" Polizist doch gar nicht. Zurück zum Thema: Gibt es denn einen einzigen Fall weltweit, in dem ein EU-Kartenführerschein wegen eines derartigen Aufklebers beanstandet wurde? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 ![]() |
Aber wehe man gerät -auch in diesen Ländern- an den falschen Polizisten (oder der neidische Kollege bekommt es mit). Ein Risiko, dass ich als Tourist niemals eingehen würde. Der Polizist wird sie schon sehr deutlich wissen lassen, dass er jetzt Schmiergeld will. Das wird offen gefordert und jeder Polizist muss seinem Vorgesetzten einen Teil des Schmiergeldes abliefern, wenn er nicht in den Busch strafversetzt werden will. ANGEBLICH geht das ganze oft hoch bis zum zuständigen Minister, der ja auch für seinen Posten die Wahlzetteloptimierer ![]() Im Zweifelsfall wird der Polizist ![]() a) für die Benutzung der Brücke/Straße/was-auch-immer eine Spende in seine Privatkasse zu erfolgen hat. Quittung gibts dazu natürlich keine b) man doch bitte zur Bezahlung eines kleinen Bußgeldes wegen irgendeiner erfundenen Bagatelle von umgerechnet wenigen Euro zur Polizeiwache fahren möge um dort nach mindestens 3 Tagen Warten eine Quittung zu erhalten, man aber auch ohne Quittung zum halben Preis an ihn Bar bezhlen kann. Während der Wartezeit an der Polizeiwache wird selbsverständlich der Reisepass nebst Fahreugpapieren einbehalten ![]() ![]() ![]() c) irgendwas mit ihren einwandfreien Papieren nicht stimmt, sobald er die einmal in der Hand hat. Ohne d) Weitere Gründe Schmiergeld zu fordern sind stets willkommen ![]() Wenn Schmiergeld gefordert wird, sollte man nicht über das OB sondern nur über die Höhe verhandeln. Kentniss der ortsüblichen Tarife ist dabei empfelenswert und hilft beim sparen ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
und gibt es eine Klärung? Mir hat man auch so einen Aufkleber angekündigt. Mal einige Fragen an die Allgemeinheit: Gab es schon Rechtsstreitigkeiten wegen dem Aufkleber auf dem Führerschein? (§267, §274 StGB) Wie sind eure Erfahrungen bei Kontrollen im Ausland? Gruß Jens Hallo, Ich krame den alten Vorgang mal wieder aus. Nach einem Arbeitgeberwechsel habe ich als erstes diesen Mist Aufkleber vom Führerschein abgekratzt. Jetzt kommt mein aktueller Arbeitgeber auch mit dem Aufkleber um die Ecke. Hat es bezüglich Urkundenfälschung durch den Aufkleber schon Gerichtsurteile gegeben? Wer haftet, wenn es im Auslandsurlaub zu Problemen kommt? Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6670 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Warum sollte der Aufkleber eine Urkundenfälschung sein?
Lt. Angabe meines Arbeitgebers (Behörde) ist der Aufkleber vom Ministerium genehmigt und wird inzwischen Bundesweit von verschiedenen Firmen verwendet. Und Probleme im Ausland hatte ich wegen des 5mm großen Dingen auch noch nicht -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Könnte D nicht einfach mal den gechippten EU-FS einführen, so wie Irland das schon macht? Die Richtlinie sieht diese Option vor.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
.... ist der Aufkleber vom Ministerium genehmigt ..... Wenn ich dieses Genehmigungsschreiben irgendwo einsehen und kopieren könnte, wäre ich zufriedengestellt. Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6670 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Mal etwas Lesestoff
Es gibt wohl keine Einzelgenehmigungsschreiben sondern "nur" eine Stellungnahme des Ministeriums. Dies, und die Tatsache, dass bisher kein Strafverfahren in der Sache bekannt geworden ist, sollte ausreichen. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 03.12.2009 Wohnort: Sauerland Mitglieds-Nr.: 51727 ![]() |
mein Arbeitgeber hat mich auch gebeten den Führerschein vorzulegen und hat dann einen Strichcode für die Aral Führerescheinkontrolle draufgebäppt. Bin ich jetzt ein Urkundenfälscher?
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#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6670 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Wieso du? wenn, dann dein AG.
Strich- nicht QR Code? Es darf keine Angabe im FS überdeckt werden - da find ich nen Strichcode was lang. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2025 - 15:51 |