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> Griechischer Führerschein, Gilt der in Deutschland ?
karinbuh
Beitrag 30.09.2008, 22:50
Beitrag #1


Neuling


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Habe einen deutschen Mitarbeiter, der seinen hiesigen Führerschein durch Unfallflucht u.A. verloren hat. Jetzt will der mir erzählen, dass ein ca. 20 Jahre alter griechischer Führerschein in Deutschland gültig ist und er hier fahren darf. Deutsches Gericht gibt ihm MPU auf, was soll ich davon halten? Darf ich ihn in meinem PKW oder anderen Fahrzeugen fahren lassen, oder bin ich als Halter bei Kontrollen (oder im schlimmsten Fall bei Unfall) dran? Noch zur Erläuterung --- er war in den letzten Wochen angeblich in mehreren Verkehrskontrollen, aber keine Kontrolle hatte Beanstandungen!!!
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Uwe W
Beitrag 30.09.2008, 23:05
Beitrag #2


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Wenn der griechische Führerschein vor dem Ende der Sperrfrist, die beim Führerscheinentzug wegen Unfallflucht verhängt wurde, erworben wurde, wird er in Deutschland nicht anerkannt.

Ich gehe mal davon aus, dass die Unfallflucht noch keine 20 Jahre her ist.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.09.2008, 23:07
Beitrag #3





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Zitat (karinbuh @ 30.09.2008, 23:50) *
Habe einen deutschen Mitarbeiter, der seinen hiesigen Führerschein durch Unfallflucht u.A. verloren hat

Hallo @karinbuh
willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

was verstehst du unter u.A.?
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HaWeThie
Beitrag 01.10.2008, 06:49
Beitrag #4


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Zitat
Jetzt will der mir erzählen, dass ein ca. 20 Jahre alter griechischer Führerschein in Deutschland gültig ist und er hier fahren darf.
Wenn er den FS schon vor dem Entzug der FE hatte, gilt der auf alle Fälle nicht.


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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GrünWeißNRW
Beitrag 01.10.2008, 14:55
Beitrag #5


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Zitat (karinbuh @ 30.09.2008, 23:50) *
er war in den letzten Wochen angeblich in mehreren Verkehrskontrollen, aber keine Kontrolle hatte Beanstandungen!!!
Ja ne, is klar... whistling.gif
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Speedy 2
Beitrag 01.10.2008, 17:37
Beitrag #6


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Hallo miteinander !

Mal eine Frage zu Führerschein aus dem Ausland.

Ich finde es sehr schwierig zu erkennen, ob ein Führerschein echt ist oder nicht.
Auch unsere Polizei konnte keine genauen Angaben machen wo ich ein Vergleichen als Bild mit Merkmalen her bekommen kann.

Kann mir da jemand weiter helfen ?

Gruß


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darkstar
Beitrag 01.10.2008, 18:32
Beitrag #7


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Zitat (GrünWeißNRW @ 01.10.2008, 15:55) *
Zitat (karinbuh @ 30.09.2008, 23:50) *
er war in den letzten Wochen angeblich in mehreren Verkehrskontrollen, aber keine Kontrolle hatte Beanstandungen!!!
Ja ne, is klar... whistling.gif
Ich halte das für durchaus nicht unrealistisch.
Zitat (Speedy 2 @ 01.10.2008, 18:37) *
Ich finde es sehr schwierig zu erkennen, ob ein Führerschein echt ist oder nicht.
Auch unsere Polizei konnte keine genauen Angaben machen wo ich ein Vergleichen als Bild mit Merkmalen her bekommen kann. Kann mir da jemand weiter helfen ?
Aus welchem Land kommt der FS und Erteilungsjahr? think.gif

mfg
darkstar


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Speedy 2
Beitrag 02.10.2008, 07:04
Beitrag #8


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Es war ein Russischer Führerschein, und das Ausstellungsjahr 2006, es ist erst aufgefallen als der eine Probefahrt (mit einem LKW) gemacht hat da war man sich nicht sicher ob er den Führerschein gekauft oder legal erworben hat.


Gruß Speedy 2


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darkstar
Beitrag 02.10.2008, 12:44
Beitrag #9


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Bei russischen Führerscheinen ist es schwierig. Wenn es ein EuFS gewesen wäre, hätte ich evtl. besser weiterhelfen können.
So gibts nur einen groben Überblick siehe...klick. Ein FS mit Erteilungsjahr 2006 findet sich hier.

mfg
darkstar


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Speedy 2
Beitrag 02.10.2008, 15:52
Beitrag #10


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Zitat (darkstar @ 02.10.2008, 14:44) *
Bei russischen Führerscheinen ist es schwierig. Wenn es ein EuFS gewesen wäre, hätte ich evtl. besser weiterhelfen können.
So gibts nur einen groben Überblick siehe...klick. Ein FS mit Erteilungsjahr 2006 findet sich hier.

mfg
darkstar



Danke für die schnelle Antwort ! Müssen die Ausländischen Führerscheine nicht um geschrieben werden ?

Gruß Speedy 2


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darkstar
Beitrag 02.10.2008, 16:18
Beitrag #11


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Zitat (Speedy 2 @ 02.10.2008, 16:52) *
Danke für die schnelle Antwort ! Müssen die Ausländischen Führerscheine nicht um geschrieben werden ?
Erstmal angenommen mit der FE ist alles in Ordnung: Nach § 4 Abs 1 IntKfZVO muß der FE erst 6 Monate nach Wohnsitznahme in D umgeschrieben werden.
Zitat
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den §§ 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate.[...]

mfg
darkstar


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Speedy 2
Beitrag 02.10.2008, 16:53
Beitrag #12


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Da uns das mit dem Führerschein nicht geheuer war, und das mit dem Fahren auch nicht so prall gewesen ist haben wir das lieber gelassen.

Aber trotzdem danke für die Mühe. thumbup.gif

Wenn die Leute erst nach 6 Mon. denn Führerschein umschreiben lassen müssen, wird doch bestimmt damit Schindluder getrieben quasi 6 Mon. hier fahren Geld kassieren 1 Mon. weg und 6 Mon. wieder hier und fahren. Das ist doch nicht in Ordnung wenn das so läuft, wer kann das noch nach vollziehen ob die Leute da nicht bescheißen ? think.gif

Gruß


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