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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45097 ![]() |
Er musste im Januar ein Aufbauseminar besuchen weil er 30 km/h zu schnell in einer 30er Zone. Nun wurde er innerhalb 4 Wochen 2mal geblitzt. Einmal mit 129km/h (29 zu schnell) und 3 Wochen später mit 111km/h in der 70er Zone - beides außerorts. Da ich, obwohl Vielfahrer mit 70000km im jahr, keinen Punkt habe, habe ich mich für die 129km/h als Schuldigen benannt. Leider kennt die Sachbearbeiterin ihn persönlich und hat ihn direkt angeschrieben. Ich hoffe, daß da nicht noch was auf mich zukommt. Die zu schnellen 41km/h kann ich nicht übernehmen,da auch ich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Wird er seinen Führerschein nun in jedem Fall los? Als Student kann er ohne Auto kaum Geld dazu verdienen, braucht den Führerschein also. Ist nun in jedem Fall eine MPU fällig? Leider kann weder er noch ich das Geld für eine MPU hinlegen. Auch ein Anwalt ist finanziell nicht drin. Er bekommt kein Bafög und daß wir ein Haus abzahlen ist unser Privatvergnügen. Also ist der finanzielle Rahmen ziemlich eng und ohne seinen Nebenverdienst wird er das Studum wohl knicken müssen. Hoffe nicht nur auf dumme Kommentare wie "unverbesserlicher Raser" - das hab ich ihm schon oft genug vorgeworfen- sondern auf konstruktives. Schönen Dank, Gerd |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Ein Fahrerlaubnisentzug droht also nicht, aber für die beiden Verstöße kann es jetzt natürlich zu Fahrverboten kommen.
Beim ersten Verstoß allerdings nur aufgrund der 2 mal 26 km/h Regel (sofern erfüllt), beim zweiten aufgrund von 41 km/h zu viel. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich hoffe, daß da nicht noch was auf mich zukommt. Wenn ich dich richtig verstehe hast du selber geschrieben, daß du der Fahrer warst? Das ist nicht verboten und du hast nichts zu befürchten. Anders wäre es, wenn dein Sohn dich als Fahrer angegeben hätte, in dem Fall käme §164 StGB in Betracht. -------------------- |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45097 ![]() |
Besten Dank für die Antworten.
Wenn ich es richtig sehe, passiert mir erstmal nichts - das beruhigt. Die Grafik ist ein wenig unübersichtlich und nicht klar aussagekräftig. Die FAQ's habe ich vorher nicht gesehen. Wenn ich es korrekt interpretiere, wird er wohl sinen Führerschein für eine Zeit abgeben müssen, ihn aber (ohne MPU) zurück bekommen? Damit können wir leben. Denke der Denkzettel geht schon in Ordnung. Mit MPU wäre der Führerschein quasi für Jahre weg. Sein Studiengang geht über 12 Semester und 10 hat er noch vor sich. Erst danach kommt er ans Verdienen und könnte einen neuen Führerschein (und MPU) machen. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Deinem Sohn droht ein Monat Fahrverbot für die 41km/h zu schnell, eventuell auch einer für die 29km/h zu schnell (siehe Ausführungen von @Uwe W), eine Entziehung der Fahrerlaubnis muß er nicht befürchten.
Da er in der Probezeit ist, wird er außerdem von der Führerscheinstelle die Empfehlung bekommen freiwillig an einer verkehrspsychologische Beratung (keine MPU) teilzunehmen. Dadurch könnte er zwei Punkte abbauen. Nach Erhalt der Empfehlung hat er noch zwei Monate Schonfrist, danach führt ein weiterer A-Verstoß (bzw. 2 B-Verstöße) während der restlichen Probezeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis. -------------------- |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Naja, die Bußgelder für die Tempoverstöße können natürlich wegen der Voreintragung erhöht werden, so dass da schon finanzielle Mehrbelastungen auf den Junior zukommen.
Es wird aber keinen Entzug der Fahrerlaubnis geben, da die neuen Verstöße erst die zweite Probezeitstufe auslösen, und ein Entzug der Fahrerlaubnis erst als dritte Stufe durchgeführt wird, wenn später als 2 Monate nach dem nächsten Brief der Führerscheinstelle ein erneuter Verstoß begangen wird. 1-2 Monate ohne Führerschein sollte der Junior aber einkalkulieren. Wann ist denn 2007 der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden, und wann wurde der erste der beiden neuen Verstöße begangen? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45097 ![]() |
Der 2007er Bußgeldbescheid wurde im Oktober 2007 rechtsgültig und im Januar 08 hat er dann die Nachschulung gemacht. Die beiden neuen Verstöße sind vom 22.08.und vom 25.09.08.
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Dann bekommt er auch für die 29km/h zu schnell einen Monat Fahrverbot, siehe FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 23:56 |