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Gast_Eric Löffler_* |
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Beitrag
#1
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gibt es ausserhalb der GGVS noch eine Vorschrift, die den Transport von Benzin im privaten PKW regelt? Die GGVS regelt ja nichts für den privaten Bereich. Es kann doch nciht sein, dass es in Deutschland kein Gesetz, keine Höchstmenge oder so etwas gibt ![]() Gruß Eric |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1042 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: bei Bad Kreuznach Mitglieds-Nr.: 44 ![]() |
Zitat von der ADAC-Web-Page ( ADAC ):
Das Mitführen von Kraftstoff im Reservekanister ist in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Deshalb darf grundsätzlich in Kraftfahrzeugen Kraftstoff in geeigneten, DIN-gerechten Reservekanistern mitgeführt werden. Eine zulässige Höchstmenge ist nicht festgelegt; sie muss lediglich „angemessen“ sein, also nach allgemeiner Lebenserfahrung als Reservemenge angesehen werden können. Beim Pkw wird diese akzeptierte Reserve etwa 20 l, beim Lkw etwa 60 l betragen. Die Reservekanister müssen – wie alle Ladungsgegenstände - so verstaut werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. -------------------- Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen: s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 06:32 |