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> MPU am Freitag wegen Geschwindigkeitsverstoß
Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 16:15
Beitrag #1


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Ich, in der Probezeit habe meine Führerschein vor 3,5 Jahren wegen Fahrens unter Alkohol wegbekommen.

Seit 1,5 Jahren habe ich Ihn wieder...
Nun werde ich aber zum ersten Mal mit dem Firmenwagen (Alter Sprinter mit 350 000km) geblitzt.

100 km/h erlaubt, ich fahre laut Tacho 120 km/h. Ausserorts auf der Autobahn.

10 Tage später kam der Bescheid. Geblitze Geschwindigkeit : 126 km/h abzüglich Toleranz.

1. Frage : Mit was muss ich rechnen ?
2 Frage : Gibt es keine Möglichkeit aus der Sache rauszukommen da ich laut Tacho 120 km/h gefahren bin ?

Danke für Eure Antworten und viele Grüße, Marki1984
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 16:23
Beitrag #2


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:15) *
Mit was muss ich rechnen ?

Bußgeld und Punkte erfährst du mittels Bußgeldrechner.
Bist du noch in der Probezeit? In dem Fall droht dir die Anordnung einer MPU.

Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:15) *
Gibt es keine Möglichkeit aus der Sache rauszukommen da ich laut Tacho 120 km/h gefahren bin ?
Nein


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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.04.2008, 16:23
Beitrag #3





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Stell dich darauf ein, dass dir eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 122 Km/h und somit 22 Km/h zu schnell vorgeworfen wird. Das berechnet sich wie folgt: 126 Km/h geblitzt abzügl. 3 % = 4 Km/h ergibt 122 Km/h.

Das bedeutet 1 Punkt, 40 € zzgl. ca. 25 € Verwaltungsgebühr.

Was dein Tacho anzeigt ist Wurscht. Es zählt nur das, was gemessen wurde.

wavey.gif
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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 16:23
Beitrag #4


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Hallo, wieso denn eine MPU - das kommt doch erst beim Dritten Verstoß ?
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darkstar
Beitrag 21.04.2008, 16:28
Beitrag #5


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:23) *
Hallo, wieso denn eine MPU - das kommt doch erst beim Dritten Verstoß ?
Die MPU kommt nicht zwingend beim dritten Verstoß, aber "in der Regel" nach Entzug in der PZ und Neuerteilung mit Restprobezeit.

Rechtsgrundlage: §§ 2a Abs 5 StVG
Zitat
Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Poste mal Erteilungsdatum, Entzugsdatum, Neuerteilungsdatum und Datum Verstoß.

Vergleichbare Fälle hatten wir hier bereits im Forum. Einen vergleichbaren Fall findest du in den Threads von duct4402. Hier seine Anordnung.
Einen weiteren Fall bei Jalapeno. Hier ihre Anordnung.

mfg
darkstar


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Jens
Beitrag 21.04.2008, 16:30
Beitrag #6


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Zitat (BAB3 @ 21.04.2008, 17:23) *
Stell dich darauf ein, dass dir eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 122 Km/h und somit 22 Km/h zu schnell vorgeworfen wird.

Du irrst.
Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:15) *
126 km/h abzüglich Toleranz
bedeutet, daß die Toleranz schon abgezogen wurde.

Wundert mich sowieso, daß diese Formulierung noch verwendet wird. Denn da sie mißverständlich ist, wurde sie im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (6. Auflage, Stand: 01.03.2008) [PDF, 1 400 KB] durch den Passus
Zitat
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug)
ersetzt.


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 16:35
Beitrag #7


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Erteilungsdatum 2004
Entzugsdatum 3 Wochen dannach
Neuerteilung 2006 (innerhalb der 2 Jahre wiedererteilt)

126 km/h ist mir vorgeworfen.
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 16:36
Beitrag #8


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Drei Wochen nach der Erteilung schon entzogen? blink.gif
Na dann bist du jetzt noch in der Probezeit.


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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.04.2008, 16:37
Beitrag #9





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Zitat (jensl669 @ 21.04.2008, 17:30) *
...Du irrst...
blushing.gif Mist, ich fall immer wieder drauf rein
@ Marki: In dem Fall sind es 50€ und 3 Punkte... Sorry
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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 16:39
Beitrag #10


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Keine Nachschulung ?
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 16:42
Beitrag #11


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Nein. Für dich gelten die normalen Regeln der Probezeit nicht mehr, daß hat @darkstar hier erläutert.


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 16:48
Beitrag #12


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Keine MPU und keine Nachschulung ?
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 16:49
Beitrag #13


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MPU ja, Nachschulung nein


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 16:50
Beitrag #14


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Oh Gott, ist die MPU mir sicher ?
Muss ich meinen Führerschein abgeben ?
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 16:52
Beitrag #15


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:50) *
Oh Gott, ist die MPU mir sicher ?
Zu 99,9%. Lies den Beitrag von @darkstar, dort ist die Rechtslage dargestellt.

Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:50) *
Muss ich meinen Führerschein abgeben ?
Erst wenn du es nicht schaffst, innerhalb der Frist die dir die Führerscheinstelle setzt, ein positives MPU-Gutachten beizubringen, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Bis dahin darfst du noch fahren.


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darkstar
Beitrag 21.04.2008, 16:52
Beitrag #16


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:50) *
Oh Gott, ist die MPU mir sicher ?
Nein, aber "in der Regel" wird eine angeordnet.
Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:50) *
Muss ich meinen Führerschein abgeben ?
Der Verstoß muß auf deinen Namen rechtskräftig werden. Erst dann meldet sich die FEB meist ein paar Monate später und fordert unter Fristsetzung von ca. 2 Monaten die MPU. Bei neg. MPU oder Nichtbeibringung folgt der Entzug.

mfg
darkstar


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 16:55
Beitrag #17


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Scheiss Deutschland, sowas darf doch nicht Wahr sein Wie sie einem anständigen deutschen Bürger der nur zu schnell fährt die Mobilität wegnehmen möchte.

Gibt es keine Chance mehr die MPU zu umgehen ?
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 17:02
Beitrag #18


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:55) *
Scheiss Deutschland, sowas darf doch nicht Wahr sein Wie sie einem anständigen deutschen Bürger der nur zu schnell fährt die Mobilität wegnehmen möchte.
So ein Gejammer kannst du dir hier sparen, damit erregst du bei niemandem Mitleid.

Du bist zu schnell gefahren und hast die Ursache für deine Probleme selber gesetzt.

Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:55) *
Gibt es keine Chance mehr die MPU zu umgehen ?
Verzichte freiwillig auf die Fahrerlaubnis.


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 17:04
Beitrag #19


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Ok das ist nicht witzig.

Heute habe ich den Wisch an die Führerscheinstelle geschickt indem ich zugegeben habe das ich gefahren bin aber den Vorwurf nicht anerkenne da ich laut Tacho 120 km/h gefahren bin.
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durban
Beitrag 21.04.2008, 17:08
Beitrag #20


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Die Zeit und die Kraft für das Gejammer, das ja eh keine Lösung bringt, könntest Du sinnvollerweise eher in die MPU- Vorbereitung investieren.
Wenn Du damit ersteinmal begonnen hast, ist die größte Hürde beinahe schon genommen.
Das ist ein gutgemeinter Rat.


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Q-Treiberin
Beitrag 21.04.2008, 17:09
Beitrag #21


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Zitat
Scheiss Deutschland,

Wander doch aus. dry.gif
Zitat
anständigen deutschen Bürger

der nicht zum ersten Mal auffällig im Straßenverkehr war think.gif
Zitat
der nur zu schnell fährt

aber vorher schon alkoholisiert am Steuer erwischt wurde dry.gif
Zitat
Gibt es keine Chance mehr die MPU zu umgehen ?

Eher nicht, wie die Vorposter schon dargelegt haben.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.04.2008, 17:10
Beitrag #22





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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:55) *
...Scheiss Deutschland, sowas darf doch nicht Wahr sein Wie sie einem anständigen deutschen Bürger der nur zu schnell fährt die Mobilität wegnehmen möchte...
Dann mach dich mal kundig, was du z.B. in der Schweiz oder in den nordischen Ländern für so ein Vergehen bezahlst, bzw. wie die weiteren Folgen sind. Dagegen nehmen sich die Geldbußen und die weiteren Folgen in Deutschland wie ein Sanatoriumsaufenthalt aus.
Benimm dich ganz einfach auf den Straßen, dann bleibt dir das alles erspart. wavey.gif
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durban
Beitrag 21.04.2008, 17:10
Beitrag #23


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EDIT, das kam erst nach meinem Beitrag:

Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:04) *
Heute habe ich den Wisch an die Führerscheinstelle geschickt indem ich zugegeben habe das ich gefahren bin aber den Vorwurf nicht anerkenne da ich laut Tacho 120 km/h gefahren bin.


Ich formuliere es mal so: An Deiner Stelle würde ich mir da nicht allzu viel Hoffnungen machen. Ausreden (erlaube mir diesen Ausdruck, selbst, wenn es bei Dir keine sein sollte, so ist es doch in 99% der Fälle eine) wie diese hören die da jeden Tag.
Für einen falschen Tacho, der mangels Justierung zu wenig anzeigt, bist Du als Fahrzeugführer selbst verantwortlich.
Eine fehlerhafte Messung ist unwahrscheinlich, und solche Messfehler werden i.a.R. durch die Toleranz ausgeglichen.


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Flo1983
Beitrag 21.04.2008, 17:11
Beitrag #24


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:04) *
Ok das ist nicht witzig.

Hat irgendjemand gelacht? rolleyes.gif

Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:04) *
Heute habe ich den Wisch an die Führerscheinstelle geschickt indem ich zugegeben habe das ich gefahren bin aber den Vorwurf nicht anerkenne da ich laut Tacho 120 km/h gefahren bin.

Das wird denen sowas von egal sein. laugh2.gif Es ist DEIN Problem wenn dein Tacho nicht funktioniert oder der deines Firmenwagens etc. Du allein bist dafür verantwortlich. Außerdem hast du damit den Vorsatz zugegeben, da du bestätigt hast, dass du wissentlich 20 km/h zu schnell warst- das hast du toll gemacht, jetzt bekommst du sicher ein erhöhtes Bußgeld und todsicher die MPU!
Außerdem muss der Firmenwagen jetzt -denke ich mal- in die Werkstatt, da der Tacho nach deinen Aussagen ja nicht funktioniert, ändert aber nichts an deiner Strafe.


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 17:12
Beitrag #25


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Wie soll ich mich denn Vorbereiten ?

Seit 1,5 Jahren habe ich den Führerschein ohne geblitzt zu werden. Ich fahre nie zu schnell.

In meinem Leben hatte ich schon 3 MPU´s.
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Q-Treiberin
Beitrag 21.04.2008, 17:13
Beitrag #26


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
In meinem Leben hatte ich schon 3 MPU´s.

Ist das jetzt Dein Ernst? Wofür?


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oder
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Gast_BAB3_*
Beitrag 21.04.2008, 17:14
Beitrag #27





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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
...Wie soll ich mich denn Vorbereiten ?...
...In meinem Leben hatte ich schon 3 MPU´s...
Dann solltest du dich aber schon damit ein wenig auskennen. Benutz mal die Suche mit dem Stichwort "MPU" und lies dich mal ein. Da wirste einiges Interessante erfahren.
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 17:14
Beitrag #28


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
Wie soll ich mich denn Vorbereiten ?
z.B. bei uns im MPU-Board da gibt es viele kundige User, die dir gern helfen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.


Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
Ich fahre nie zu schnell.
Sorry, aber das passt nicht zu
Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 17:15) *
100 km/h erlaubt, ich fahre laut Tacho 120 km/h


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 17:16
Beitrag #29


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Habe ich überhaupt eine Chance die MPU zu bestehen ?
Da diese MPU nichts mit Drogen oder Alkohol zu tun hat oder wird diese MPU genau so bewertet ?
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durban
Beitrag 21.04.2008, 17:16
Beitrag #30


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
Wie soll ich mich denn Vorbereiten ?
Seit 1,5 Jahren habe ich den Führerschein ohne geblitzt zu werden. Ich fahre nie zu schnell.


Dann ist der erste Ansatz möglicherweise, mal zu ergründen, wie es diesmal dazu kam. Lies Dich mal durch die Verkehrsrechts- MPUs hier im Forum, dann kannst Du eine Idee gewinnen, was da so gefragt wird.
Und dann überlegst Du Dir, was Du da sagen willst.

Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
In meinem Leben hatte ich schon 3 MPU´s.


Da würde ich fast schon von einem Vorteil für Dich sprechen, denn Übung macht bekanntlich ja den Meister. Ich meine das ganz ernst. Ich möchte es fast vergleichen mit der statistischen Erkenntnis, daß die besten Schulabgänger im Schnitt überdurchschnittlich viele Klausuren geschrieben haben.
Zwar darfst Du Dich nicht in Sicherheit wiegen, aber immerhin weißt Du schon ungefähr, wie soetwas abläuft.

Also, kriegste hin, muß ja irgendwie.


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Flo1983
Beitrag 21.04.2008, 17:16
Beitrag #31


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
Seit 1,5 Jahren habe ich den Führerschein ohne geblitzt zu werden.

Das ist aber ganz normal und nichts womit man sich rühmen kann, sorry ist so.

Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
Ich fahre nie zu schnell.

Nicht ganz richtig, sonst hättest du jetzt kein Problem. whistling.gif

Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:12) *
In meinem Leben hatte ich schon 3 MPU´s.

Wenn das stimmt, ist die Aussicht auf ein Bestehen sehr gering. Bei einer 4. MPU liegt die Messlatte sehr sehr hoch und das zurecht.


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 17:45
Beitrag #32


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Aber es heisst doch bei :

1 groben Verstoß oder 2 geringen Verstörßen.

Meiner ist doch gering !
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Feuerpferd
Beitrag 21.04.2008, 17:47
Beitrag #33


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Waren das 3 positive MPUs oder waren da auch zwei Fehlversuche dabei?


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 17:52
Beitrag #34


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2 Delikte

1 Delikt : MPU bestanden
2 Delikt : MPU nicht bestanden, erfolgreich beim zweiten Versuch
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 17:52
Beitrag #35


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 18:45) *
Aber es heisst doch bei :
1 groben Verstoß oder 2 geringen Verstörßen.

Im Gesetz wird zwischen "schwerwiegenden" und "weniger schwerwiegenden" Zuwiderhandlungen unterschieden.

Geschwindigkeitsübertretungen sind immer schwerwiegende Zuwiderhandlungen


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swift
Beitrag 21.04.2008, 17:55
Beitrag #36


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Zitat (jensl669 @ 21.04.2008, 18:52) *
Geschwindigkeitsübertretungen sind immer schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Siehe dazu auch Anlage 12 FeV

wavey.gif
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darkstar
Beitrag 21.04.2008, 18:00
Beitrag #37


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Hier nochmal die Unterscheidung in schwerwiegende und weniger schwerwiegende Verstöße beim KBA...klick. Siehe Spalte

FaP-
Kate-
gorie
**)

und Erklärung darunter.
In den beiden oben verlinkten Fällen haben die Poster im übrigen ihre MPU letztlich bestanden.

mfg
darkstar


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 18:05
Beitrag #38


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Ich habe das Gefühl das ich keine MPU machen muss. Sagt mir mein Gefühl.
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 18:06
Beitrag #39


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Dein Gefühl täuscht dich, so bitter das auch für dich sein mag


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darkstar
Beitrag 21.04.2008, 18:09
Beitrag #40


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 19:05) *
Ich habe das Gefühl das ich keine MPU machen muss. Sagt mir mein Gefühl.
Das Gefühl hatte Jalapeno hier auch. Sie irrte.

mfg
darkstar


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Gast_Fahrlehrer_*
Beitrag 21.04.2008, 18:18
Beitrag #41





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Also 26 km/h zu schnell, das hält sich noch in Grenzen, ist nicht OK, aber da es - Dein Glück - nichts mit Alk zu tun hat, sehe ich gute Chancen die MPU zu bestehen, das wird allerdings deine 3. die du bestehen musst, so langsam kannst Du dir kaum noch was erlauben! rolleyes.gif

Wirst danach wohl so was wie die ALLERLETZTE CHANCE BEKOMMEN
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 18:24
Beitrag #42


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Zitat (Fahrlehrer @ 21.04.2008, 19:18) *
Wirst danach wohl so was wie die ALLERLETZTE CHANCE BEKOMMEN

Kannst du mal genauer erläutern, wie du zu dieser Einschätzung kommst? think.gif


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swift
Beitrag 21.04.2008, 18:29
Beitrag #43


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Das war bloß mal wieder ein typischer @Fahrlehrer-Kommentar. rolleyes.gif

Wenn der TE über eine (positive) MPU nachweisen kann, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, steht der Neuerteilung bzw. dem Beibehalt der FE nichts entgegen.

wavey.gif
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Gast_Fahrlehrer_*
Beitrag 21.04.2008, 18:30
Beitrag #44





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Das ist normaler Menschenverstand! Neben den ganzen Vorschriften ist der auch vonnöten!

Jeder MPU-Psychologe wird spätestens bei der 4. MPU überlegen ob das ganze noch einen Sinn macht!
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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 18:31
Beitrag #45


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Ich habe vor 1,5 Jahren ein positives Gutachten bekommen.

naja...
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 18:34
Beitrag #46


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Zitat (Fahrlehrer @ 21.04.2008, 19:30) *
Jeder MPU-Psychologe wird spätestens bei der 4. MPU überlegen ob das ganze noch einen Sinn macht!

Absoluter Unsinn. Wenn du nichts Konstruktives beizutragen hast, dann spar dir lieber jeglichen Kommentar.


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darkstar
Beitrag 21.04.2008, 18:37
Beitrag #47


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Zitat (Fahrlehrer @ 21.04.2008, 19:30) *
Jeder MPU-Psychologe wird spätestens bei der 4. MPU überlegen ob das ganze noch einen Sinn macht!
Da verlinke ich gern mein 9 MPUs in 5 Jahren Beispiel. (Insgesamt 10)

mfg
darkstar


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 19:23
Beitrag #48


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Also immer wenn jemandem der Führerschein entzogen wird, wieder neuerteilt wird und er in Folge dessen in der Probezeit einen Verstoß, in meinem Fall 26 km/h zu schnell fährt. Gibt es keine Möglichkeit auf eine Nachschulung die ich ja noch nicht hatte sondern sofort die Anordnung zu einer MPU ?!
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Jens
Beitrag 21.04.2008, 19:25
Beitrag #49


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Zitat (Marki1984 @ 21.04.2008, 20:23) *
Gibt es keine Möglichkeit auf eine Nachschulung die ich ja noch nicht hatte

Wie jetzt? Du hast doch vor Neuerteilung an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen müssen?


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Marki1984
Beitrag 21.04.2008, 19:26
Beitrag #50


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Ja da habe ich so einen Kurs mitmachen müssen der Auflage war und die MPU.
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