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> MPU am Freitag wegen Geschwindigkeitsverstoß
Gast_klaus62_*
Beitrag 25.11.2008, 00:13
Beitrag #301





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Zitat (Marki1984 @ 24.11.2008, 12:34) *
Ich habe noch ziemlich genau 1 Jahr Probezeit und werde deshalb in den nächsten 2 Wochen den FSF-Kurs belegen um meine Probezeit um 1 Jahr zu verkürzen smile.gif


Meinst du sowas?
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Mr.T
Beitrag 25.11.2008, 07:43
Beitrag #302


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So was meinte er. yes.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 25.11.2008, 23:31
Beitrag #303





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@Marki

in welchem Bundesland wohnst du?
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Marki1984
Beitrag 27.11.2008, 12:58
Beitrag #304


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Ja genau, diesen Kurs meine ich. Ich komme aus BaWü/Stuttgart. Warum ?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 27.11.2008, 13:01
Beitrag #305





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Wenn du den Link ganz gelesen hättest, dann wüsstest du warum ich nach dem BL gefragt habe whistling.gif wavey.gif
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Marki1984
Beitrag 27.11.2008, 13:04
Beitrag #306


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In BaWü wird das FSF-Seminar angeboten smile.gif
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logik
Beitrag 27.11.2008, 13:05
Beitrag #307


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Deswegen: "Am Modell der zweiten Ausbildungsphase nehmen alle Bundesländer mit Ausnahme von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein teil"
Quelle: fahrlehrerverband-hessen

Aber danke für den Tipp, werde ich evtl. auch in Anspruch nehmen. biggrin.gif

sad.gif Zu langsam.... Schon wieder... biggrin.gif
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Marki1984
Beitrag 09.12.2008, 09:32
Beitrag #308


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Hallo,

ich habe gerade eben mit der Führerscheinstelle telefoniert und ihnen erzählt das ich dieses FSF-Seminar (Probezeitverkürzung) machen möchte. Die sagten mir das ich es eventuell nicht machen könne da ich schonmal einen Enzug der Fahrerlaubnis hatte und vor 6 Wochen erst wieder eine Überprüfung der Fahrerlaubnis (MPU) hatte.

Kann das sein ? Heute Abend beginnt der FSF-Kurs.

Bis heute Nachmittag wollen sie mir Bescheid geben.
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Marki1984
Beitrag 09.12.2008, 09:55
Beitrag #309


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Also die haben doch jetzt schon zurückgerufen. Ich kann diesen Kurs machen aber sollte ich wieder alkoholauffällig im Straßenverkehr werden muss ich wieder zur MPU.

Sonst endet meine Probezeit mit gleichen rechtlichen Folgen wie sonst.

Das freut mich smile.gif
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Malermeister
Beitrag 09.12.2008, 11:23
Beitrag #310


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Zitat (Marki1984 @ 09.12.2008, 09:55) *
Also die haben doch jetzt schon zurückgerufen. Ich kann diesen Kurs machen
Gut, das du dich kümmerst - viel Erfolg beim Seminar

Zitat (Marki1984 @ 09.12.2008, 09:55) *
aber sollte ich wieder alkoholauffällig im Straßenverkehr werden muss ich wieder zur MPU.
Nachdem du dich hier schlau machen konntest, ist dir sicherlich klar, das die Eintragung bezüglich Alkoholdelikt in deiner Akte und VZR 10 Jahre ab Neuerteilung gespeichert bleibt und gegen dich verwendbar ist mit den entsprechenden Folgen.


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Marki1984
Beitrag 09.12.2008, 11:43
Beitrag #311


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Ja, ich weiss aber da ich keinen Alkohol trinke fällt das Problem vom Tisch. Ohne Probezeit würde ich mich einfach sicherer fühlen im Verkehr, denn der Druck der zur Zeit auf mir lastet ist sehr groß.
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AMenge
Beitrag 09.12.2008, 11:45
Beitrag #312


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Magst du diesen Druck und deinen Umgang damit etwas näher beschreiben?
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Marki1984
Beitrag 09.12.2008, 11:50
Beitrag #313


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Ich weiss das ich nicht mehr rückfällig und Vertöße begehen werde, denn ich habe mich geändert und weiss mit dem Thema "zu schnell fahren" umzugehen. Wenn ich z.B. in fremden Orten und Städten unterwegs bin und ich die zugelassenen Geschwindigkeiten nicht kenne habe ich ein ungutes Gefühl.

Ein Beispiel dazu : Ich fahre in eine 30er Zone ein, übersehe aber das Schild und fahre deshalb 50 km/h und werde geblitzt.

Ich mache mir Sorgen wegen Kleinigkeiten.
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AMenge
Beitrag 09.12.2008, 11:54
Beitrag #314


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Naja, als Kleinigkeiten würde ich das nicht bezeichnen, zumal sie ja für dich auch ganz gravierende Folgen haben können. Aus meiner Sicht kannst du nur eins tun: Fahre konzentriert. Wenn du das tust, dann ist die Wahrscheinlichkeit, etwas zu übersehen, sehr gering. Und das wird dir mit der Zeit auch wieder Ruhe und Sicherheit geben.
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Marki1984
Beitrag 09.12.2008, 11:58
Beitrag #315


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Ich fahre sehr konzentriert und bisher ist noch kein Schild ungesehen an mir vorbeigegangen smile.gif in 2 Wochen endet meine Probezeit dann kann ich wieder entspannter fahren. (aber auf keinen Fall zu schnell!)
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AMenge
Beitrag 09.12.2008, 11:59
Beitrag #316


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Es wäre schön, wenn du deine Konzentration auch dann aufrecht erhalten würdest... whistling.gif
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Marki1984
Beitrag 09.12.2008, 12:00
Beitrag #317


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Das klappt wavey.gif Danke
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Marki1984
Beitrag 02.01.2009, 10:51
Beitrag #318


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Hallo, ich bins nochmal smile.gif

Meine Probezeit ist nun zuende. Ich habe am 23.12.2008 das FSF-Seminar erfolgreich absolviert.

Ich muss sagen das ich nicht viel dazu gelernt habe. Ich war dort mit 24 Jahren der Älteste mit den meisten gefahrenen Kilometern. Die Meisten dort waren 18-19 Jahre jung, die haben natürlich einiges dazu gelernt da sie noch wenig Erfahrung im Straßenverkehr haben.

Sonst fahre ich seitdem immer noch zurückhaltend und konzentriert da ich mich an meine guten Vorsätze halten möchte.
Danke nochmal allen die mir geholfen haben meine Fehler zu finden und aufzuarbeiten.

Frohes neues Jahr.

Gruß
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Malermeister
Beitrag 02.01.2009, 11:14
Beitrag #319


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Hallo Marki

Also gehörst du jetzt auch zu den 'Erwachsenen' Autofahrern. Auch dir ein gutes neues Jahr und allzeit gute Fahrt.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 02.01.2009, 15:58
Beitrag #320





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Hallo @marki wavey.gif

wünsche dir auch ein frohes neues Jahr wavey.gif

und pass auf dein FS auf wink.gif
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Marki1984
Beitrag 02.01.2009, 16:04
Beitrag #321


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Danke euch smile.gif

Natürlich passe ich darauf und werde hier berichten sobald ich eine negative Auffälligkeit meines Fahrstils erkenne.
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micha79
Beitrag 02.01.2009, 21:44
Beitrag #322


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Nabend Zusammen! Und allen noch ein frohes neues. wavey.gif

Habe mich gerade mal durch den Thread gelesen und bin ein wenig verwirrt unsure.gif think.gif

Musste Marki1984 die erneute MPU machen aufgrund seiner Probezeit?

Oder trifft das bei jedem zu , der wegen Alk. oder BTM schon mal eine MPU machen musste und schon aus der Probezeit raus ist?? think.gif

Gruss
Micha
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darkstar
Beitrag 02.01.2009, 22:29
Beitrag #323


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Zitat (micha79 @ 02.01.2009, 21:44) *
Musste Marki1984 die erneute MPU machen aufgrund seiner Probezeit?
Im Prinzip ja. Es fand ein Entzug in der PZ statt. Danach wurde die FE mit Restprobezeit neuerteilt (ob dazu noch eine MPU notwendig war ist irrelevant). Wenn danach ein erneuter schwerwiegender Verstoß in der Restprobezeit begangen wird (z.B. Geschwindigkeit 20km/h+) dann wird in der Regel eine MPU angeordnet.
Zitat (micha79 @ 02.01.2009, 21:44) *
Oder trifft das bei jedem zu , der wegen Alk. oder BTM schon mal eine MPU machen musste und schon aus der Probezeit raus ist?? think.gif
Nein. § 2a Abs 5 StVG ist nur anwendbar wenn ein Entzug in der PZ vorlag und der Tattag des neuen Verstoßes (nach Neuerteilung) in der Restprobezeit liegt.

mfg
darkstar


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micha79
Beitrag 02.01.2009, 23:16
Beitrag #324


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O.K ,vielen Dank für die schnelle Antwort darkstar.
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Marki1984
Beitrag 12.01.2009, 17:39
Beitrag #325


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Hallo,

ich habe eben mit der Führerscheinstelle telefoniert und nachgefragt welche Auflagen ich habe. Mir wurde gesagt, dass ich innerhalb der nächsten 10 Jahren keinen Alkohol trinken darf wenn ich noch am Steuer sitze. Also die 0 Promille Grenze bei mir greift, wie bei Führerscheinneulingen in der Probezeit.

Sonst wird alles gehandhabt wie bei jedem anderen.

Irgendwie nicht fair, aber ich kann damit leben smile.gif

Gruß
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Kai R.
Beitrag 12.01.2009, 17:44
Beitrag #326


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Zitat (Marki1984 @ 12.01.2009, 17:39) *
ich habe eben mit der Führerscheinstelle telefoniert und nachgefragt welche Auflagen ich habe. Mir wurde gesagt, dass ich innerhalb der nächsten 10 Jahren keinen Alkohol trinken darf wenn ich noch am Steuer sitze. Also die 0 Promille Grenze bei mir greift, wie bei Führerscheinneulingen in der Probezeit.

das hast Du falsch verstanden. Du darfst nur nicht mit einem Alkoholvergehen auffallen, da sonst sofort eine neue MPU angeordnet wird.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Marki1984
Beitrag 12.01.2009, 17:48
Beitrag #327


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Die haben mir ausdrücklich gesagt das ich gar keinen Alkohol trinken darf wenn ich noch Auto fahre.

Ab wann wäre es denn ein Alkoholvergehen?
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darkstar
Beitrag 12.01.2009, 17:52
Beitrag #328


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Zitat (Marki1984 @ 12.01.2009, 17:48) *
Ab wann wäre es denn ein Alkoholvergehen?
Als Straftat (mit Ausfallerscheinungen) ab 0,3 Promille, als Ordnungwidrigkeit (ohne Ausfallerscheinungen) ab 0,5 Promille.

mfg
darkstar


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Marki1984
Beitrag 12.01.2009, 17:53
Beitrag #329


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Dann sehe ich das so, dass ich keinen Alkohol trinken darf wenn ich noch fahre. Weil 0,3 Promille sind sofort erreicht, dann kann ich es gleich lassen wink.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 12.01.2009, 18:06
Beitrag #330


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Ist eine vernünftige Einstellung... wavey.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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jfk
Beitrag 12.01.2009, 20:00
Beitrag #331


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Zitat (Marki1984 @ 12.01.2009, 17:53) *
Dann sehe ich das so, dass ich keinen Alkohol trinken darf wenn ich noch fahre.

yes.gif
Zitat (Marki1984 @ 12.01.2009, 17:39) *
Mir wurde gesagt, dass ich innerhalb der nächsten 10 Jahren keinen Alkohol trinken darf wenn ich noch am Steuer sitze.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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art.vandalay
Beitrag 05.12.2010, 21:12
Beitrag #332


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Zitat (klaus62 @ 05.11.2008, 16:39) *
Kleiner Tipp:

lasse deine Armbanduhr bei der MPU zu Hause whistling.gif



Warum soll er denn seine Uhr zuhause lassen, verstehe ich nicht??
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Q-Treiberin
Beitrag 05.12.2010, 21:16
Beitrag #333


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Für so eine Frage brauchst Du keinen Thread auszugraben, die kannst Du auch in Deinem stellen?


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 23:59