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> Wiederholt Alkohol in Probezeit
BastiR87
Beitrag 05.11.2008, 20:17
Beitrag #1


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Hallo!
Ich bin neu hier und suche dringend Hilfe. Im Mai 05 habe ich meinen Führerschein bekommen auf Probe. Ich wurde im November 05 zu einer Ordnungswidrigkeit verdonnert weil ich mit 0,67 promill einen leichten Unfall hatte. Dies hatte eine Geldstrafe, 4 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge (Probezeitverlängerung und Aufbauseminar habe ich darauf hin auch absolviert). Leider war ich so dumm und bin wieder mit alc gefahren. Am 03.11.08 wurde ich kontrolliert ohne Auffälligkeiten im Verkehr und es wurden 1,0 promill festgestellt. Was habe ich nun zu befürchten? Muss ich etwa eine MPU machen? Laut Bußgeldkatalog wird eine Strafe von 500€ 4Punkten und 3 Monaten fahrverbot fällig. Aber ist die erste Tat nicht verjährt und somit gelöscht? Dann wäre es ja wieder ein Erstvergehen oder(1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte, 250€)? Ich habe nur meine Bedenken weil ich nicht weiß ob die Führerscheinstelle sieht dass ich noch ein halbes Jahr Probezeit habe und die mir den FS ganz abnehmen und ich eine MPU machen muss? Normalerweise wird man doch auch bei einem 2. A Verstoß nur verwarnt und kann freiwillig eine psyschologische Beratung in anspruch nehmen (keine Pflicht!!). Ich bitte dringend um eure Hilfe... wavey.gif
Gruß Sebastian

Der Beitrag wurde von BastiR87 bearbeitet: 05.11.2008, 20:18
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Jens
Beitrag 05.11.2008, 20:23
Beitrag #2


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Zitat (BastiR87 @ 05.11.2008, 20:17) *
Muss ich etwa eine MPU machen?
Ja

Zitat (BastiR87 @ 05.11.2008, 20:17) *
Aber ist die erste Tat nicht verjährt und somit gelöscht
Nein, denn während der Probezeit werden keine Eintragungen getilgt.


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Kempowski
Beitrag 05.11.2008, 21:16
Beitrag #3


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Zitat (BastiR87 @ 05.11.2008, 20:17) *
Was habe ich nun zu befürchten?

Daß du nun endlich einmal mit deinem Umgang mit Alk ernsthaft auseinandersetzen mußt.

Laß den Spruch daß das nie wieder vorkommt weil du ja schließlch deinen Lappen behalten willst gleich stecken, hat nach dem ersten Mal ja auch schon nicht geklappt.
Wie kommt es also das du einigermaßen oft alkoholisiert Auto fährst? think.gif


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Klickediklack

Ich werds Dir lohnen im späteren Leben, einstweilen besten Dank!
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melli24
Beitrag 05.11.2008, 21:26
Beitrag #4


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Und wie hoch ist - ganz ehrlich - die Dunkelquote der nicht erwischten Alkfahrten?

Du wirst während der MPU genau auf solche Fragen überzeugende Antworten finden müssen.
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darkstar
Beitrag 05.11.2008, 22:38
Beitrag #5


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Um das bereits Gesagte etwas zu untermauern: Normalerweise verjähren AlkoholOWis nach 2 Jahren. In der Probezeit werden aber keine Delikte getilgt.

Siehe auch § 29 Abs 6 StVG
Zitat
[...] Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist.

Für die Anordnung einer MPU nach § 13 Abs 2b FeV braucht es mindestens 2 verwertbare Delikte.
Zitat
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
[...] 2. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden
Dies ist mit deinem 2. Verstoß in der PZ gegeben.

Die Bußgeldstelle wird also deine schon angesprochene Strafe im Bußgeldbescheid als Wiederholungstäter verhängen.
Zitat (BastiR87 @ 05.11.2008, 20:17) *
Laut Bußgeldkatalog wird eine Strafe von 500€ 4Punkten und 3 Monaten fahrverbot fällig.

Nach Rechtskraft des BGB wird sich die FEB melden und eine MPU mit Fristvorlage von meist ca. 2 Monaten anordnen. Bei Nichtbeibringung oder neg. Gutachten folgt der Entzug der FE.

AlkoholMPU: ca. 415€.

mfg
darkstar


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BastiR87
Beitrag 06.11.2008, 18:37
Beitrag #6


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Danke schonmal für die schnellen Antworten..
Aber ist die MPU wirklich sicher? Ich habe nachgelesen, dass in der Probezeit erst beim 3. A Verstoß eine MPU verlangt wird? Stimmt das? Laut Bußgeldkatalog wird man beim 2. AVerstoß innerhalb der Probezeit verwarnt und es wird ein freiwilliges verkehrspsyschologisches Beratungsgespräch empfohlen. Weil ich ja schon ein Aufbauseminar hinter mir habe?
Gruß Sebastian
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Coyota
Beitrag 06.11.2008, 18:42
Beitrag #7


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Ja, die MPU ist Dir sicher. Bei der MPU handelt es sich nicht um eine spezielle "Probezeit-Regelung". Jeder VT mit Deiner Konstellation der zwei Trunkenheitsfahrten müßte zur MPU. Weil man davon ausgeht, daß jemand, der zweimal alkoholisiert fährt, ein grundlegendes Problem im Umgang mit Alkohol hat und daher nicht fahrgeeignet ist, bis er das Problem erkannt und gelöst hat.

Wie kam es denn daß Du ein 2.Mal betrunken unterwegs warst? Du hattest Dir nach der 1.Fahrt doch sicher fest vorgenommen, nicht mehr unter Alkohol zu fahren, oder? Warum ist es trotzdem passiert? Wieviel trinkst Du denn so zu einem Anlass? Warst Du mit 1 Promille betrunken, oder hat man Dir das nicht angemerkt?

Gruß von COYOTA thread.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 06.11.2008, 18:43
Beitrag #8





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Die MPU ist dir sicher.

Hast du dich im MPU-Unterforum schon einmal eingelesen?
Weisst du was auf dich zukommt?
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Kai R.
Beitrag 06.11.2008, 21:15
Beitrag #9


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Zitat (klaus62 @ 06.11.2008, 18:43) *
Die MPU ist dir sicher.

womit man diesen Thread mal in das passende Unterforum verschieben sollte

wavey.gif

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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GSX-R
Beitrag 06.11.2008, 21:22
Beitrag #10


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Was hiermit geschehen ist.


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Jens
Beitrag 06.11.2008, 21:37
Beitrag #11


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Bezüglich der MPU ist mir eventuell ein Schlupfloch eingefallen, um diese zu umgehen (ich bin mir aber nicht sicher. Falls ich im Folgenden Blödsinn schreibe, mögen besser informierte User mich korrigieren).

Ich persönlich würde in dieser Situation gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und das Verfahren mit Hilfe eines versierten Anwalts solange hinauszögern, bis die Probezeit abgelaufen ist.
Dann fällt die Probezeit als Tilgungshemmnis weg, die erste Alkoholfahrt müsste in der Überliegefrist sein und kann somit nicht mehr zur MPU wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit führen.

Meine Unsicherheit rührt daher, daß ich nicht sicher bin wie die Tilgung hier berechnet wird.
  1. Die Tilgungsfrist beginnt November 05 zu laufen, nach dem Ende der Probezeit ist der erste Verstoß sozusagen "rückwirkend" seit November 07 in der Überliegefrist, somit dann rückwirkend seit November 08 gelöscht. In dem Fall wäre der TE als Ersttäter zu bestrafen, wenn er eben erst nach Ende der Probezeit verurteilt würde.
  2. Der erste Alkoholverstoß wird erst mit Ende der Probezeit getilgt und befindet sich ab diesem Tag ein Jahr lang in der Überliegefrist, in dem Fall wäre meine oben genannte Maßnahme zum Scheitern verurteilt.


Ich bin nach Studium des §29 StVG zur Auffassung gelangt, daß Variante 1 zutrifft, aber ich bin ja nur Laie.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 07.11.2008, 21:13


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BastiR87
Beitrag 07.11.2008, 15:51
Beitrag #12


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Hi.. Weiß jemand noch etwas genaueres über den Hinweis von JENS? könnte ich so eine mpu umgehen oder nicht? Ich weiß nicht genau wie sich Punkte abbauen in der Probezeit und ob dies nun als erstvergehen gewertet werden könnte. Aber im Falle einer MPU weiß ich nicht genau was auf mich zu kommt. Kann mir da jm tipps oder hinweise geben?
Gruß Basti

Der Beitrag wurde von BastiR87 bearbeitet: 07.11.2008, 15:53
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GSX-R
Beitrag 07.11.2008, 15:55
Beitrag #13


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Das wäre eine Frage für Mr T. think.gif


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Mr.T
Beitrag 07.11.2008, 20:03
Beitrag #14


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Zitat (Jens @ 06.11.2008, 21:37) *
Ich bin nach Studium des §29 StVG zur Auffassung gelangt, daß Variante 1 zutrifft
Ich auch.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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GSX-R
Beitrag 07.11.2008, 20:08
Beitrag #15


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Und ich schließe mich aus Gewohnheit mal Mr T. an. Damit bin ich bis jetzt meist gut gefahren. Der kennt seine FeV.


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Jens
Beitrag 07.11.2008, 21:47
Beitrag #16


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Zitat (GSX-R @ 07.11.2008, 20:08) *
Der kennt seine FeV.

Hier gehts aber ums StVG whistling.gif


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jfk
Beitrag 07.11.2008, 22:15
Beitrag #17


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Zitat (Jens @ 06.11.2008, 21:37) *
[*] Die Tilgungsfrist beginnt November 05 zu laufen, nach dem Ende der Probezeit ist der erste Verstoß sozusagen "rückwirkend" seit November 07 in der Überliegefrist, somit dann rückwirkend seit November 08 gelöscht. In dem Fall wäre der TE als Ersttäter zu bestrafen, wenn er eben erst nach Ende der Probezeit verurteilt würde.


Was ich hier nicht verstehe:
Die Probezeit geht doch noch bis Mai 2009 think.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Jens
Beitrag 07.11.2008, 22:52
Beitrag #18


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Zitat (jfk @ 07.11.2008, 22:15) *
Was ich hier nicht verstehe:
Die Probezeit geht doch noch bis Mai 2009 think.gif

Deshalb ja
Zitat (Jens @ 06.11.2008, 21:37) *
Ich persönlich würde in dieser Situation gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und das Verfahren mit Hilfe eines versierten Anwalts solange hinauszögern, bis die Probezeit abgelaufen ist.


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jfk
Beitrag 07.11.2008, 22:56
Beitrag #19


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Okay, etwas Rechenexempel über drei Ecken - nach dreimaligem Lesen hoffe ich es auch verstanden zu haben laugh2.gif

wavey.gif


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BastiR87
Beitrag 10.11.2008, 19:03
Beitrag #20


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Danke für die vielen Antorten. Ich werde nun einen guten Anwalt hinzuziehen und mich beraten lassen..
MfG Sebastian
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Mr.T
Beitrag 10.11.2008, 19:37
Beitrag #21


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Zitat (BastiR87 @ 10.11.2008, 19:03) *
Ich werde nun einen guten Anwalt hinzuziehen und mich beraten lassen..
Der sollte aber Ahnung von Verkehrsrecht haben.


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Gruß Mr.T

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GSX-R
Beitrag 10.11.2008, 19:40
Beitrag #22


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Zitat (Jens @ 07.11.2008, 21:47) *
Zitat (GSX-R @ 07.11.2008, 20:08) *
Der kennt seine FeV.

Hier gehts aber ums StVG whistling.gif

laugh2.gif

Ich glaube nicht, dass er das schlechter kennt. Du? think.gif


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Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Jens
Beitrag 10.11.2008, 21:34
Beitrag #23


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Nö, ganz bestimmt nicht wink.gif
Ich wollts halt nur mal erwähnt haben


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BastiR87
Beitrag 11.11.2008, 12:27
Beitrag #24


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Ja Hab mir extra jm gesucht der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat... Danke!
Gruß Sebastian
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Gast_klaus62_*
Beitrag 11.11.2008, 13:15
Beitrag #25





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Warum hast du meine Fragen noch nicht beantwortet?
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 11.11.2008, 15:47
Beitrag #26





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Zitat (klaus62 @ 11.11.2008, 13:15) *
Warum hast du meine Fragen noch nicht beantwortet?


.... weil er nunmehr der Ansicht ist, um die MPU herumzukommen und sich deshalb auch nicht mehr mit seinem Alk-Konsum beschäftigen zu müssen.....
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BastiR87
Beitrag 12.11.2008, 14:47
Beitrag #27


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Zitat
Hast du dich im MPU-Unterforum schon einmal eingelesen?
Weisst du was auf dich zukommt?

Ja ich habe mich mit dem Thema schon befasst. Ich weiß dass es mal abgesehen von der Schwierigkeit die MPU zu bestehen auch sehr teuer werden würde.
Ich bin der Auffassung dass ich jedenfalls kein "Alkoholproblem" habe. Dass ich mist gebaut habe ist mir aber 100 prozentig bewusst!
Wenn ich Alkohol trinke ist das wenn überhaupt freitags. In der Woche gar nicht. Samstags auch nicht da ich Sonntags Fussball spielen muss.
Allerdings muss ich nun drinend wieder Alkohol trinken und Fahren trennen! Das ist mir noch mal richtig klar geworden. Das ist verantwortungslos mir und vorallem den Menschen in meinem Umfeld gegenüber oder Leuten die ich gefährde... An diesem Sonntag als ich kontrolliert wurde, hatten wir eine Feierlichkeit vom Fussball. Das heißt, es war eine Ausnahme. Aber wie gesagt mir ist klar geworden dass ich ab jetzt Fahren und Trinken wieder konsequent trenne.

Gruß Sebastian

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 12.11.2008, 14:48
Bearbeitungsgrund: Zitat sichtbar gemacht
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toni montana
Beitrag 12.11.2008, 15:05
Beitrag #28


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Zitat (BastiR87 @ 12.11.2008, 14:47) *
Aber wie gesagt mir ist klar geworden dass ich ab jetzt Fahren und Trinken wieder konsequent trenne.

Das hört sich so an, als hättest Du es nicht nur das eine Mal nach der Feierlichkeit vergessen! Bist Du früher öfter unter Sprit gefahren? Gerade bei Fußballvereinen geht es schnell nach dem Spiel mit Bier los. Da ist das Trennen oft gar nicht so einfach. Und diese Feierlichkeiten sind bei Sportvereinen nichts außergwöhnliches: Aufstiegsfeier, Weihnachtsfeier, Saisonabschlussfeier, Geburtstagsfeier der Mitspieler ....


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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Gast_klaus62_*
Beitrag 12.11.2008, 17:38
Beitrag #29





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Zitat (BastiR87 @ 12.11.2008, 14:47) *
An diesem Sonntag als ich kontrolliert wurde, hatten wir eine Feierlichkeit vom Fussball. Das heißt, es war eine Ausnahme.


Der GA würde dich jetzt fragen was du in Zukunft unternimmst, dass diese Ausnahme nicht wieder vorkommt think.gif
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BastiR87
Beitrag 13.11.2008, 08:44
Beitrag #30


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Doch das war eine Ausnahme. Ich würde sagen, dass ich entweder wenn ich das weiß von vornherein mein Auto zu Hause lasse oder wenns spontan ist, ich mich einfach abholen lasse oder ein Taxi rufe. Und Nein, ich bin nicht öfter unter Alkoholeinfluss gefahren, aber dennoch muss ich es ab sofort wieder konsequent trennen...
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Q-Treiberin
Beitrag 13.11.2008, 09:10
Beitrag #31


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Zitat (BastiR87 @ 13.11.2008, 08:44) *
Und Nein, ich bin nicht öfter unter Alkoholeinfluss gefahren, aber dennoch muss ich es ab sofort wieder konsequent trennen...

Das ist aber ein Widerspruch, der zu Rückfragen führen kann.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kai R.
Beitrag 13.11.2008, 10:33
Beitrag #32


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außerdem ist die Aussage per se unglaubwürdig. Statistisch wird nur jede 1.000. Fahrt unter Alkohol aufgedeckt, aber Basti erwischt es bei zwei Fahrten zwei Mal????? Vielleicht sollte er Lotto spielen, bei seinem Glück.

Grüße

Kai

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.11.2008, 14:16
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht


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Grüße

Kai

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divo
Beitrag 13.11.2008, 16:14
Beitrag #33


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Hab auch noch mal eine Frage zu dem Thema:

Wie sieht es aus wenn man das erste mal mit 0,52 prom. (noch nicht in der probezeit) und dann während der probezeit mit 0,74 promille erwischt wird?
Wird die 1. OWi nach 2 Jahren getilgt oder erst nach ende der Probezeit?

lg Flo
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divo
Beitrag 13.11.2008, 16:52
Beitrag #34


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Muss noch mal die Frage ergänzen ob für die 2 Jahre Tilgungszeit Rechtskraft oder Tattag als beginn gilt?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.11.2008, 20:46
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht.
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Malermeister
Beitrag 13.11.2008, 16:57
Beitrag #35


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Ab Rechtskraft

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.11.2008, 20:46
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht.


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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Jens
Beitrag 13.11.2008, 19:36
Beitrag #36


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Zitat (divo @ 13.11.2008, 16:14) *
Wird die 1. OWi nach 2 Jahren getilgt oder erst nach ende der Probezeit?

Während der Probezeit werden Ordnungswidrigkeiten nicht getilgt.


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jfk
Beitrag 13.11.2008, 21:45
Beitrag #37


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Zitat (BastiR87 @ 12.11.2008, 14:47) *
Aber wie gesagt mir ist klar geworden dass ich ab jetzt Fahren und Trinken wieder konsequent trenne.


Ich würde mal sagen, nicht nur Trinken und Fahren (wieder) konsequent trennen, sondern du solltest dich auch mal ernsthaft mit den Inhalten des Kontrollierten Trinkens beschäftigen.
Denn nur wenn du es tatsächlich schaffst, auch deine getrunkenen Alkoholmengen zu kontrollieren, kannst du dir relativ sicher sein, die Kontrolle über die Trennungs-Fähigkeit zu behalten.

Gruß,
jfk.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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BastiR87
Beitrag 14.11.2008, 08:28
Beitrag #38


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Hi.. Danke für eure Antworten. Ich hab noch eine Frage, könnte ich vielleicht Einspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegen wegen ungenauer Messung wenn ich ihn bekomme? Weil mir kein Blut abgenommen wurde, ich habe auf der Wache nur in ein Gerät gepustet (aber 2 mal "Vergleichsmessung" laut Polizist).
Gruß Basti
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Malermeister
Beitrag 14.11.2008, 08:40
Beitrag #39


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Einspruch kannst du einlegen, es wird bis auf eine aufschiebende Wirkung nicht von Erfolg sein.

Der AAK ist mit dem Dräger Evidential gemessen worden. Dieses gerät ist genau und bis 1,1‰ Gerichtsfest bzw beweissicher


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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.11.2008, 08:44
Beitrag #40





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Zitat (BastiR87 @ 14.11.2008, 08:28) *
Ich hab noch eine Frage, könnte ich vielleicht Einspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegen

Du kannst auch ohne Begründung ein Einspruch einlegen
Zitat (BastiR87 @ 14.11.2008, 08:28) *
wegen ungenauer Messung wenn ich ihn bekomme? Weil mir kein Blut abgenommen wurde, ich habe auf der Wache nur in ein Gerät gepustet (aber 2 mal "Vergleichsmessung" laut Polizist).


Die AAK ist verwertbar bei Gericht.
Bei Werten unter 1,1 Promille ist eine Blutabnahme keine Pflicht
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BastiR87
Beitrag 02.03.2009, 16:25
Beitrag #41


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Hallo!
Ich habe letzte Woche Post bekommen vom Straßenverkehrsamt. Ich habe eine schriftliche Verwarnung bekommen und eine freiwilliges Beratungsgespräch empfohlen bekommen. Kann mir trotzdem nachträglich noch eine MPU drohen? Oder ist das Thema jetzt damit abgeschlossen? Habe inzwischen meinen FS schon seit 5 Wochen abgegeben und würde ihn am 25.4. wieder bekommen(3Monate Fahrverbot). Kann mir jemand was genaues dazu sagen? Ich habe am 19.5.05 meinen FS gemacht. Läuft die Probezeit dann am 19.5.09 ab oder verlängert die sich um den Zeitraum des Fahrverbotes? Der Sachbearbeiter aufm Straßenverkehrsamt meinte die würde dann ablaufen... Ich meine aber zu wissen dass sie sich um die Dauer des Fahrverbotes verlängert?
MfG Basti
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Kai R.
Beitrag 02.03.2009, 16:38
Beitrag #42


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Eigentlich ist eine MPU zwingend vorgeschrieben. Warum die FSSt hier davon abweicht? Es scheint aber so, als solltest Du Glück haben.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Gast_klaus62_*
Beitrag 02.03.2009, 16:40
Beitrag #43





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Zitat (BastiR87 @ 02.03.2009, 16:25) *
Kann mir trotzdem nachträglich noch eine MPU drohen?


Die MPU kommt auf dich zu
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GSX-R
Beitrag 02.03.2009, 17:58
Beitrag #44


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Ich möchte es mal so formulieren: Nach Recht und Gesetz ist für Dich nach unserem Kenntnisstand eine MPU zwingend vorgeschrieben...


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Jens
Beitrag 02.03.2009, 18:00
Beitrag #45


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Zitat (BastiR87 @ 02.03.2009, 16:25) *
Ich habe am 19.5.05 meinen FS gemacht.
Dann ist der 19.5.09 der letzte Tag deiner Probezeit, die läuft während des Fahrverbots weiter.

Zitat (BastiR87 @ 02.03.2009, 16:25) *
Kann mir trotzdem nachträglich noch eine MPU drohen?
Theoretisch schon, praktisch vermutlich nicht. Ich nehme an, daß der Sachbearbeiter die gleiche Rechnung angestellt hat wie ich
Zitat (Jens @ 06.11.2008, 21:37) *
Die Tilgungsfrist beginnt November 05 zu laufen, nach dem Ende der Probezeit ist der erste Verstoß sozusagen "rückwirkend" seit November 07 in der Überliegefrist, somit dann rückwirkend seit November 08 gelöscht.
und zur Erkenntnis gelangt ist, daß somit eine MPU-Anordnung wenig Sinn macht. Denn wenn er eine MPU anordnen würde, müsste er dir eine angemessene Frist setzen. Während dieser Frist würde aber deine Probezeit enden, somit die erste Alkoholfahrt aus dem VZR gelöscht werden und dadurch wäre der MPU-Anordnung die Rechtsgrundlage entzogen.


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wolfi09
Beitrag 02.03.2009, 18:08
Beitrag #46


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Ich denk, dass du MPU machen musst und der Lappen länger weg ist..wie kann man auch so einen Fehler gleich 2 Mal begehen? Versteh ich nicht...


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GSX-R
Beitrag 02.03.2009, 18:17
Beitrag #47


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Zitat (wolfi09 @ 02.03.2009, 18:08) *
Ich denk, dass du MPU machen musst und der Lappen länger weg ist..wie kann man auch so einen Fehler gleich 2 Mal begehen? Versteh ich nicht...

Ungeachtet Deiner Begründung: Ich bin der Meinung von @Jens.
Keine MPU


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BastiR87
Beitrag 02.03.2009, 19:08
Beitrag #48


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Ich frage mal so.. Warum sollte sie denn noch kommen? Warum sollte ich dennn dann erst noch verwarnt werden? wäre doch theoretisch unsinnig dass sie mir erstmal ne verwarnung schicken und dann n paar monate später noch ne mpu? das versteh ich nicht, kann mir das jm erklären?
ps: ich weiß selber dass das totaler mist war
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