Fußgänger und Überholen, Behinderungen etc. |
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Fußgänger und Überholen, Behinderungen etc. |
Gast_Pfaff_Torben_* |
07.11.2008, 01:44
Beitrag
#1
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ich bin als Schüler trotz Führerschein die meiste Zeit mit dem ÖPNV unterwegs. Logischerweise muss ich meine Haltestellen zu Fuß erreichen. Nun passiert mir, als relativ flotter Fußgänger (4 - 7 km/h) hin und wieder, dass ich andere Fußgänger nicht überholen (weil 2 nebeneinander gehen), dass ich bei mehreren Ampeln nicht in einem Zug über alle Ampeln gehen kann usw. Nun meine Frage: Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich damit an §1 StVO halten. Hat eine Anzeige bei groben Verstößen mit wesentlichen Behinderungen (z. B Bus verpassen) Aussicht auf Erfolg? Wie hoch währen die Buß- bzw. Verwarnungsgelder. Kann den entsprechenden Fußgängern evtl. sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Danke schonmal für viele Antworten! Grüße Torben PS: Was haltet ihr von einem "Rechtsgehgebot" (nur auf Spur auf Bürgersteig bezogen, nicht Straßenseitenrand). |
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07.11.2008, 01:57
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich damit an §1 StVO halten. Hat eine Anzeige bei groben Verstößen mit wesentlichen Behinderungen (z. B Bus verpassen) Aussicht auf Erfolg? Nein, das hat sie nicht, denn m.E. ist das langsame Gehen auf dem Gehweg weder schädlich, noch wird jemand dadurch gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, belästigt. Zitat Wie hoch währen die Buß- bzw. Verwarnungsgelder. 5 Euro. Zitat Kann den entsprechenden Fußgängern evtl. sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Nö, wegen sowas nicht. Zitat Was haltet ihr von einem "Rechtsgehgebot" (nur auf Spur auf Bürgersteig bezogen, nicht Straßenseitenrand). |
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07.11.2008, 01:59
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Nun passiert mir, als relativ flotter Fußgänger (4 - 7 km/h) hin und wieder, dass ich andere Fußgänger nicht überholen (weil 2 nebeneinander gehen), dass ich bei mehreren Ampeln nicht in einem Zug über alle Ampeln gehen kann usw. Der Fußgänger als solches profitiert in vielen Fällen, so er es denn einsetzt, von seinem Stimmorgan. Ein freundliches "dürfte ich bitte mal vorbei" kann in einigen Fällen das "überholen" komplikationslos ermöglichen. Zitat Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich damit an §1 StVO halten. Hat eine Anzeige bei groben Verstößen mit wesentlichen Behinderungen (z. B Bus verpassen) Aussicht auf Erfolg? Wie hoch währen die Buß- bzw. Verwarnungsgelder. Kann den entsprechenden Fußgängern evtl. sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Für Bußgeld und Fahrerlaubnisentzug sehe ich jetzt keine Rechtsgrundlage. Aber ich habe den Bußgeldkatalog auch nicht auswendig gelernt. Ich empfehle den Klick oben auf "Gesetzte" und dann "Bußgeldkatalog". Zitat Was haltet ihr von einem "Rechtsgehgebot" (nur auf Spur auf Bürgersteig bezogen, nicht Straßenseitenrand). Nichts. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Gast_Pfaff_Torben_* |
07.11.2008, 07:20
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#4
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Zitat Nein, das hat sie nicht, denn m.E. ist das langsame Gehen auf dem Gehweg weder schädlich, noch wird jemand dadurch gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, belästigt. Es war ja von Behinderung die Rede. Und wenn ich mit 6 km/h gehen möchte, aber einer vor mir mit 3 km/h durch die Gegend schleicht und mich nicht überholen lässt (indem der den ganzen Gehweg blockiert), ist das meines Erachtens genauso eine Behinderung für mich wie ein Linksschleicher mit 80 km/h auf der BAB. In beiden Fällen kann ich nicht schnell genug voran kommen. Ich habe mir schon angewöhnt, die Regel, dass "innerorts" rechts schneller als links gefahren werden darf als Fußgänger auszunutzen und gehe auch rechts an langsamen Fußgängern vorbei. Nur geht das nicht, wenn vor mir 2 Fußgänger nebeneinander laufen oder einer 1 Schlangenlinien läuft. |
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07.11.2008, 07:27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17399 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Zitat Und wenn ich mit 6 km/h gehen möchte, aber einer vor mir mit 3 km/h durch die Gegend schleicht und mich nicht überholen lässt (indem der den ganzen Gehweg blockiert), ist das meines Erachtens genauso eine Behinderung für mich wie ein Linksschleicher mit 80 km/h auf der BAB. Wie @CvR schon schrieb, mit einem freundlichen "Darf ich mal bitte" kommst Du an jedem langsameren Fußgänger vorbei. Im Unterschied dazu auf der BAB, da kannst Du den der auf der Linksspur schleicht nicht bitten Dir kurz Platz zu machen (außer Du hast ein Blaulicht mit Lautsprecher auf dem Dach ). Und somit hinkt Dein Vergleich ganz gewaltig. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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07.11.2008, 09:19
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7861 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
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Gast_Familienvater_* |
07.11.2008, 12:16
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#7
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Clevere Fragestellung, wenn auch etwas d(t)rollig..
Ich gehe davon aus, du meinst nicht einfach so dahinschlendernde Fußgänger, denn die würden auf deine freundliche Bitte sie passieren zu lassen ja beiseite gehen, sondern solche bewusst (warum auch immer) dich behindernden Rüpel, die sich einen Gaudi daraus machen, dich den Bus verpassen zu lassen. Wenn es immer die Gleichen sind, solltest du mal die Großen aus der 10. Klasse fragen, ob die dir nicht helfen können.. Ansonsten geht es dir sicher schon viel besser, nachdem du dir deinen Frust von der Seele geschrieben hast.... Da auch auf Autobahnen die lahmen Enten meistens Recht kriegen, dürfte sich dein Ansinnen als schwer umsetzbar erweisen. Keine Ahnung ob du Regressansprüche anmelden kannst, wenn dir das immer wieder mit immer den gleichen Typen passiert die dich bewusst ausbremsen und du deshalb z.B. erhöhte Aufwendungen hast. Ich finde solche Typen ja mindestens genauso lästig, wie nur-in-ihrer-Welt-Lebende, die sich ausgerechnet die schmalsten Durchgänge aussuchen müssen, um zu plaudern, irgendwas in der Tasche zu suchen oder einfach nur so rumzustehen, egal ob sie andere damit behindern oder nicht und dann noch ausfällig werden, wenn man sie bittet mal beiseite zu gehen. |
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07.11.2008, 12:44
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 816 Beigetreten: 03.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8652 |
Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich damit an §1 StVO halten. Hat eine Anzeige bei groben Verstößen mit wesentlichen Behinderungen (z. B Bus verpassen) Aussicht auf Erfolg? Wie hoch währen die Buß- bzw. Verwarnungsgelder. Kann den entsprechenden Fußgängern evtl. sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zitat (§25(1) StVO) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen. Aber mal ehrlich, nur in Deutschland kann man aus sowas ein Problem machen, oder? Kein Mensch hat ein Recht darauf eine bestimmte Strecke innerhalb einer bestimmten Zeit zurücklegen zu können. Insofern ist es Dein Problem, wenn Du den Bus verpaßt. Oder einfach (illegaler Weise ) innerorts das Überholen mit Schallzeichen ankündigen: "Dürfte ich mal schnell eben vorbei?" und gut is. Die Frage nach der FE ist wohl ein schlechter Witz. Mir fällt aus dem Stehgreif nichts ein, was ein Fußgänger machen kann, damit ihm die FE entzogen werden muss. Wenn er eine Drogenabhängigkeit präsentiert ist dies unabhängig von seiner Fußgängereigenschaft ein Problem mit der FE. Zitat PS: Was haltet ihr von einem "Rechtsgehgebot" (nur auf Spur auf Bürgersteig bezogen, nicht Straßenseitenrand). Lächerlich, wer sowas will sollte sich nie über die Bürokratie in Deutschland beschweren. |
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07.11.2008, 13:45
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
Als flotter Fußgänger habe ich auch oft das Problem, von Gehweg-Blockaden aufgehalten zu werden. Nur zwei nebeneinander Gehende sind da noch harmlos. Wenn Du dabei einen Kinderwagen schiebst, verschärft sich das Problem noch erheblich.
Da man aber - wie bereits dargelegt - kaum eine rechtliche Handhabe dagegen hat, wird man mit dieser Form von Rücksichtslosigkeit leben müssen oder sich darauf beschränken, den Blockierern verbal mitzuteilen, was man davon hält. " 'tschuldigung, darf ich mal durch?" behebt das Problem auch recht oft. Von weiteren Vorschriften halte ich nichts. Etwas Rücksichtnahme und Mitdenken würde völlig reichen. Ich schlendere auch mal ganz gern, auch nicht immer allein. Aber ich habe dabei immer ein Auge darauf, dass noch ein Stück Weg frei bleibt, für den, der es eilig hat. Kostet mich beinahe gar nichts. Wie man dieses Minimum an Rücksicht nicht aufbringen kann, ist mir zwar unverständlich, aber in einer Gesellschaft mit zig Millionen Ich-AG auch nicht überraschend. Ach ja: Auf den meisten Gehwegen, die ich benutze, war für Schlenderer und Eilige ursprünglich mal satt und genug Platz. Bis irgendwann jemand meinte, es würde die Sicherheit erhöhen, wenn man die Radfahrer auf den Gehweg zwingt. -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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07.11.2008, 18:22
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Ein Rechtsgehgebot auf dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Flächen gibt es in der StVO nicht. Der hier einschlägige § 2 StVO spricht von Fahrzeugverkehr und enthält keine diesbezügliche Regelung für Fußgänger. § 1 Abs. 2 StVO wird in den meisten Fällen nicht in Betracht kommen, weil der Nachweis nahezu unmöglich sein dürfte, dass die Behinderung vermeidbar gewesen wäre. Wieso willst Du von einer Behinderung sprechen, wenn der vor Dir gehende Fußgänger den Gehweg links, rechts oder in der Mitte benutzt und Dir dabei im Weg herumgeht. Von einer unvermeidbaren Behinderung kann doch wohl erst dann die Rede sein, wenn der langsamere Fußgänger bewusst nicht Platz macht und Dich am Vorbeigehen hindert.
Über die Gründe, warum es nicht sinnvoll ist, ein Rechtsgehgebot für Fußgänger in die StVO aufzunehmen, wurde in den vorangegangenen Postings bereits zur Genüge diskutiert. Ach ja: Auf den meisten Gehwegen, die ich benutze, war für Schlenderer und Eilige ursprünglich mal satt und genug Platz. Bis irgendwann jemand meinte, es würde die Sicherheit erhöhen, wenn man die Radfahrer auf den Gehweg zwingt. Wie willst Du Radfahrer auf einen Gehweg "zwingen"? Wenn, dann doch nur durch Z. 240 oder 241 StVO. In diesem Fall haben wir jedoch keinen reinrassigen Gehweg mehr. Die Beschilderung "Gehweg für Radfahrer frei" ist auf eine freiwillige Benutzung - und zwar zu den Bedingungen des Fußgängerverkehrs - abgestellt. |
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08.11.2008, 14:01
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 804 Beigetreten: 13.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43133 |
Ach ja: Auf den meisten Gehwegen, die ich benutze, war für Schlenderer und Eilige ursprünglich mal satt und genug Platz. Bis irgendwann jemand meinte, es würde die Sicherheit erhöhen, wenn man die Radfahrer auf den Gehweg zwingt. Wie willst Du Radfahrer auf einen Gehweg "zwingen"? Wenn, dann doch nur durch Z. 240 oder 241 StVO. In diesem Fall haben wir jedoch keinen reinrassigen Gehweg mehr. Die Beschilderung "Gehweg für Radfahrer frei" ist auf eine freiwillige Benutzung - und zwar zu den Bedingungen des Fußgängerverkehrs - abgestellt. Aber es war mal ein reinrassiger Gehweg und ist auch nur zu diesem Zweck angelegt worden, und mit einem Schilderwechsel bzw. mit dem Aufstellen eines 241 ändert sich am Weg überhaupt nichts. Er wird nicht breiter, er wird nicht übersichtlicher und er wird auf keinen Fall geeigneter zur Benutzung mit einem Fahrrad. Nur daß auf einmal Radfahrer auch noch platz haben sollen und müssen. |
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08.11.2008, 14:30
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Warum sollte ein "reinrassiger" Gehweg nicht zu einem Gemeinsamen Geh- und Radweg mutieren können, wenn die Voraussetzungen für eine verkehrssichere Benutzung durch beide Vekehrsteilnehmergruppen vorliegen?
Dies vorher sorgfältig und eingehend zu prüfen, ist Aufgabe der anordnenden Behörde in Zusammenarbeit mit weiteren Fachbehörden wie z. B. der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen und sich ggf. zeigt, dass eine verkehrssichere Benutzung nicht möglich ist, darf die Anordnung nicht getroffen werden bzw. muss sie wieder aufgehoben werden. |
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12.11.2008, 18:11
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
@Peter Lustig
Das wichtigste in Deinen - grundsätzlich durchaus zutreffenden - Ausführungen ist das Wort "wenn". Und damit wird das ganze zu blanker Theorie. Aber "wichtich is auf'n Platz", in diesem Fall auf dem Gehweg - oder nennen wir ihn hier zutreffender "Bürgersteig", weil er ja de jure kein Gehweg mehr ist. Und ebendort erlebe ich es als Fußgänger wie auch Radfahrer, dass in den allermeisten solcher Fälle die Zusammenlegung von Rad- und Fußverkehr in der Realität saugefährlich ist, auch wenn irgendwelche Alibi-Kriterien, die sich eine Handvoll Autofahrer im stillen Kämmerlein dazu ausgedacht haben, formal erfüllt sein mögen. Deren Ziel dürfte angesichts der oben erwähnten Realität aber eher gewesen sein, Kriterien zu haben, mit denen man an möglichst vielen Stellen Fußgänger und Radfahrer zugunsten der Autofahrer zusammenpferchen kann und nicht, ob die erstgenannten Gruppen dabei wirklich sicher sind. Deutlichstes Indiz dafür ist die Existenz einer Benutungspflicht. Anders kann ich mir die Existenz der "241-er-Wege" auf der Aachener und der Dürener Straße in Köln-Braunsfeld bzw. -Lindenthal nicht erklären. Dort kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. (Sowohl mit als auch ohne meine Beteiligung, an mir liegt es also nicht.) -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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12.11.2008, 21:11
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
An Stelle von Thorben würde ich mir eine Fahrradklingel mitnehmen und behindernde Langsamläufer=Fussgänger "aus dem Weg klingeln".
Für den Mathe-(Fach: Statistik)- Kurs in der Schule, wäre eine statistische Erhebung nicht uninteressant. Fragestellung: ob die beiden Fussgänger beide nach rechts ausweichen, oder einer rechts, der andere links, beide sich umdrehen, schimpfen usw. usf. ... und das alles so im "Vorübergehen", evtl. aber Schlag-artig, erledigt. Darstellung mit der Gauss´schen Glockenkurve usw..... ...Sorry, nicht ganz so Ernst gemeint, wie vielleicht auch der Anfangsthread GrussWolFgang |
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13.11.2008, 07:06
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Fragestellung: ob die beiden Fussgänger beide nach rechts ausweichen, oder einer rechts, der andere links, beide sich umdrehen, schimpfen usw. usf. ... und das alles so im "Vorübergehen", ... Mein Tipp: Der linke Fußgänger geht nach rechts und der rechte nach links Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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13.11.2008, 09:37
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 |
Mein Tipp: Der linke Fußgänger geht nach rechts und der rechte nach links Nein. Fußgänger, die eine Fahrradklingel hören, reagieren in der Regel so: Stehenbleiben. Umdrehen. Gesicht machen, als sei ihnen der Leibhaftige erschienen. Dann nach links, ... nee nach rechts, ... nee, nach links, ... nee, ... ja, doch besser nach links ausweichen. -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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13.11.2008, 09:45
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 |
Was haltet ihr von einem "Rechtsgehgebot" (nur auf Spur auf Bürgersteig bezogen, nicht Straßenseitenrand). auf verschiedenen Messegeländen hängen über den Laufbändern Tafeln mit der Aufschrift : "rechts stehen, links gehen" Auf manchen Flughäfen habe ich das auch schon gesehen...wenn ich´s mal in großen Shoppingzentren eilig habe und Quatschende blockieren die Rolltreppe, ruf´ich den Spruch und das funktioniert 1a! -------------------- |
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