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> Endlich wieder auf vier Wheels..., FE-Entzug nach THC und MPU
auchdabei
Beitrag 03.05.2007, 20:02
Beitrag #1


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Hi Ihr,
neulich wurde ich (40Jahre) im Zuge einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle angehalten (ohne Fahrauffälligkeit).
Hierbei wurde ein Urintest durchgeführt (positiv THC), danach ein Bluttest im KKH (Ergebnis steht noch aus).

Ich leide seit einem unverschuldeten Unfall als Unfallhelfer bei welchem ich durch ein in die Unfallstelle rasenden PKW schwerst verletzt wurde, an chronischen Dauerschmerzen (beide Beine wurden zerquetscht und fast abgerissen, (3.5Jahre Krankenhaus!) seither mehr Metall zwischen Knie und Knöchel als Knochen), bin seither erwerbsunfähig und leide unter psychosomatischen Störungen wie Tremor extremensis (Dauerzittern), Gangunsicherheit durch Gefühlsverlust in beiden Beinen, Lidflattern, Wortfindungsprobleme etc. Hinzu kommen noch durch zwei Gesichtslähmungen Mimik und Sprach-Probleme.
Also bedauerlicherweise alle äusseren Anzeichen, die einem aktiven Rauschzustand entsprechen, was die Beamten auch zu dem Test veranlasste.

Das einzige, was mir gegen die Schmerzen Linderung verschafft, ist nun mal Cannabis.
Daher habe ich im letzten halben Jahr monatlich ca. 20g Grass konsumiert. Fünf Tage vor der Kontrolle habe ich dennoch den Konsum eingestellt. Natürlich die folgenden fünf Tage vor Schmerzen nicht schlafen können, was die psychosomatischen Auffälligkeiten verstärkte.

Ich habe kein eigenes Fahrzeug, da ich seit dem Unfall Angst im Strassenverkehr habe und nutze ca. 1-2x pro Woche das Fahrzeug meiner Eltern. Bin jedoch aufgrund der Tatsache, dass ich auf dem Land wohne und nur noch 500m am Stück gehen kann, dringend auf den Führerschein angewiesen.
Habe immer 48h nach Konsum kein FZ bewegt (denke also, ich kann Konsum und Teilnahme am Strassenverkehr durchaus trennen).

Der aktive Wirkstoff wird sicher bei 0.0ng liegen - nur über die Abbauprodukte mache ich mir Sorgen...

Was habe ich hier in Baden-Württemberg zu erwarten?

Bin ganz verzweifelt und mit den Nerven am Ende.
Habe nicht übel Lust, dem Elend ein Ende zu machen...


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Beste Grüsse


AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum)

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darkstar
Beitrag 03.05.2007, 20:38
Beitrag #2


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Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:02) *
Ich leide seit einem unverschuldeten Unfall als Unfallhelfer bei welchem ich durch ein in die Unfallstelle rasenden PKW schwerst verletzt wurde, an chronischen Dauerschmerzen (beide Beine wurden zerquetscht und fast abgerissen, (3.5Jahre Krankenhaus!) seither mehr Metall zwischen Knie und Knöchel als Knochen),
Kann ich mir kaum vorstellen wie sich das anfühlen muß. shutup.gif Wünsche dir da auch für die Zukunft viel Kraft. wavey.gif
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:02) *
Das einzige, was mir gegen die Schmerzen Linderung verschafft, ist nun mal Cannabis.
Kann ich mir ehrlichgesagt nicht vorstellen, das es keine andere wirksame Medikation gibt. Schonmal eine Schmerztherapie versucht oder eine Änderung der Medikation? Bin aber nicht der med. Experte dafür, die es hier aber im Forum durchaus gibt.
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:02) *
Daher habe ich im letzten halben Jahr monatlich ca. 20g Grass konsumiert. Fünf Tage vor der Kontrolle habe ich dennoch den Konsum eingestellt. Natürlich die folgenden fünf Tage vor Schmerzen nicht schlafen können, was die psychosomatischen Auffälligkeiten verstärkte.
5 Tage nach Konsum würde ich auch die Chance als recht gering ansehen das noch aktiv-THC gefunden wird, aber nicht unmöglich. Abbauwerte sollen sich ungefähr ca. in einer Woche halbieren. Kann man von der Entfernung sehr schwer Aussagen darüber treffen.
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:02) *
Der aktive Wirkstoff wird sicher bei 0.0ng liegen - nur über die Abbauprodukte mache ich mir Sorgen...

Was habe ich hier in Baden-Württemberg zu erwarten?
Hier mal die Rechtssprechung aus BW...klick. Würde BW als eher die härteren BL einstufen... shutup.gif
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:02) *
Bin ganz verzweifelt und mit den Nerven am Ende. Habe nicht übel Lust, dem Elend ein Ende zu machen...
Verständlich, nun warte erstmal die Werte ab, frage in ca. 2-4 Wochen mal auf der Wache nach. Keine Angaben mehr machen. Hast du bereits Konsumangaben gemacht? Hat die Ärztin die die Blutabnahme machte besondere Angaben gemacht? think.gif

mfg
darkstar


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auchdabei
Beitrag 03.05.2007, 20:50
Beitrag #3


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Hallo Darkstar,

danke für Deine schnelle Antwort,

Das Problem mit den chem. Mitteln sind die Nebenwirkungen...
Ist z.B. nicht erfreulich, wenn man(n) mit 40 keinen mehr hochbekommt, wegen der Betablocker usw.

Ich bin mir sicher, dass die kein aktives THC finden werden. Aber Sorgen mache ich mir über die Abbauprodukte, die ja einen längeren Gebrauch belegen.

Ich bin nervlich überhaupt nicht mehr belastbar und habe bei der "Massnahme" schon gezittert und fast kein Wort herausgebracht.

Konsumangaben habe ich keine gemacht - auch den nachgewiesenen Konsum nicht bestätigt.

Weiss nicht mehr, was ich machen soll... und kann keinen klaren Gedanken mehr fassen


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Beste Grüsse


AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum)

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darkstar
Beitrag 03.05.2007, 21:03
Beitrag #4


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Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:50) *
Das Problem mit den chem. Mitteln sind die Nebenwirkungen...
Ist z.B. nicht erfreulich, wenn man(n) mit 40 keinen mehr hochbekommt, wegen der Betablocker usw.
Eventuell hat Coyota die diesen Thread zweifellos finden wird einen Tip. Es gibt z.B. auch opiatfreie Medikamente die die Fahreignung nicht beeinflussen. Kann mir aber so schon vorstellen das du einen halben Medikamentenschrank einnimmst.. shutup.gif
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:50) *
Ich bin mir sicher, dass die kein aktives THC finden werden. Aber Sorgen mache ich mir über die Abbauprodukte, die ja einen längeren Gebrauch belegen.
In Ausnahmefällen bei sehr starken Konsum ist durchaus auch THC noch länger nachweisbar, hatten wir im Forum schon einige Fälle dazu. Ich persönlich glaube aber auch NOCH nicht das aktiv-THC gefunden wird. Ohne die Werte zu kennen kann man jedenfalls nur begrenzt raten. Der Abbau von THC ist derart unterschiedlich das man da nur schwer generelle Aussagen treffen kann. Abbauprodukte können bei regelmäßigen Heavy Konsum durchaus 3 Monate nachweisbar sein, bei halbwegs "normalen" Konsum vl 1-2 Monate. Du kannst nur abwarten was gefunden wird. Eine grobe Übersicht findest du in der Daldrup-Tabelle.
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:50) *
Ich bin nervlich überhaupt nicht mehr belastbar und habe bei der "Massnahme" schon gezittert und fast kein Wort herausgebracht.
Glaub ich, würde mir wahrscheinlich genauso gehen.
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:50) *
Konsumangaben habe ich keine gemacht - auch den nachgewiesenen Konsum nicht bestätigt.
Dann hast du zumindest in der Kontrolle alles richtig gemacht und warst "schlauer" als manch anderer. Eine Verweigerung des Urintests hätte auch nicht mehr viel gebracht. wink.gif
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:50) *
Weiss nicht mehr, was ich machen soll... und kann keinen klaren Gedanken mehr fassen
Ruhig bleiben, clean bleiben (???), Werte erfragen und keine Angaben mehr machen, mehr kannst du zur Zeit nicht tun.

Das Forum kann nur helfen das du "bestmöglich" aus der Sache rauskommst. wavey.gif

mfg
darkstar


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auchdabei
Beitrag 03.05.2007, 21:14
Beitrag #5


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Das ist so eine Sch... das alles.

Vielen Dank für Deine Aufmunterung.

Ich werde bis das Ergebnis da ist sicher nicht schlafen können.
Das macht mich so fertig.

Ich dachte, ich habe für mich einen (halbwegs) legalen Weg gefunden, ein wenig Lebensqualität zu haben, und wie gesagt, nie ein Fahrzeug bewegt, wenn ich 48h zuvor geraucht hatte.
Und nun das.
Von Abbauprodukten habe ich bis gestern noch nie was gehört - Dachte, mein Verhalten ist so OK (zumindest tragbar).

Ach so, noch eine Frage - sind 20g-Konsum pro Monat viel? Ist das schon "sehr starker Konsum"?
Kenne mich da nicht aus.


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Coyota
Beitrag 03.05.2007, 21:23
Beitrag #6


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Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 21:14) *
Ich dachte, ich habe für mich einen (halbwegs) legalen Weg gefunden, ein wenig Lebensqualität zu haben, und wie gesagt, nie ein Fahrzeug bewegt, wenn ich 48h zuvor geraucht hatte.


Naja, halbwegs legal ist Cannabis ganz sicher nicht, es ist illegal, weil es unter das BtmG fällt, das dürfte Dir ja schon klar sein. Leider sind den meisten die verkehrsrechtlichen Konsequenzen halt vorher nicht ganz klar. Es tut mir wirklich leid, daß Du als chronischer Schmerzpatient auf Cannabis zurückgreifen mußt, um klarzukommen. Die Stärke der schmerzlindernden Wirkung ist ohnehin umstritten. Du solltest jetzt mal einen Schmerztherapeuten aufsuchen, um Deine Beschwerden in den Griff zu kriegen. Wobei es auch hier sein kann, daß eine Einstellung auf Opioide oder Opiate nötig ist, mit denen Du nur in Ausnahmefällen (was in einer MPU geprüft wird) fahren darfst.

Zitat
Ach so, noch eine Frage - sind 20g-Konsum pro Monat viel? Ist das schon "sehr starker Konsum"?
Kenne mich da nicht aus.


Ich kiffe nicht und kann mit der Grammangabe leider auch nichts anfangen. Wieviel Joints waren das denn etwa pro Monat? Die Konsumeinstufung wird an der Höhe der Abbauprodukte, also dem Ergebnis Deiner Blutprobe festgemacht werden.

Hatte es eigentlich einen besonderen Grund, oder war es Zufall, daß Du 5 Tage nicht geraucht hast?

Gruß von COYOTA thread.gif


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darkstar
Beitrag 03.05.2007, 21:23
Beitrag #7


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Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 22:11) *
Ich dachte, ich habe für mich einen (halbwegs) legalen Weg gefunden, ein wenig Lebensqualität zu haben, und wie gesagt, nie ein Fahrzeug bewegt, wenn ich 48h zuvor geraucht hatte.
Normalerweise würde das meiner Meinung nach schon ausreichen, aber bei regelmäßigen Heavy Konsum kann es schon eng werden. Sei froh das es dich nicht eher erwischt hat und wenigstens 5 Tage dazwischenlagen. wink.gif
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 22:11) *
Von Abbauprodukten habe ich bis gestern noch nie was gehört - Dachte, mein Verhalten ist so OK (zumindest tragbar).
Die FEB haben mehr "Macht" als die Meisten glauben. Erlaubt ist nur gelegendlicher Konsum MIT Trennungsvermögen. Trennungsvermögen kann noch vorgelegen haben, aber der Konsum... think.gif Abgesehen davon informieren sich die Meisten auch erst wenn es bereits zu spät ist, ist also auch nicht so ungewöhnlich. unsure.gif

Bekommst sicher noch andere Einschätzungen. Wichtig ist jetzt keinesfalls noch Konsumangaben zu machen, hättest du das gemacht stündest du bei weitem schlecher da. Warte erstmal die Werte ab, dann kannst du immernoch in Panik verfallen, jetzt ist es relativ sinnlos. Meistens liegen die nach ca. 2-4 Wochen vor. wink.gif

mfg
darkstar


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auchdabei
Beitrag 03.05.2007, 21:33
Beitrag #8


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Zitat (Coyota @ 03.05.2007, 22:23) *
Du solltest jetzt mal einen Schmerztherapeuten aufsuchen, um Deine Beschwerden in den Griff zu kriegen. Wobei es auch hier sein kann, daß eine Einstellung auf Opioide oder Opiate nötig ist, mit denen Du nur in Ausnahmefällen (was in einer MPU geprüft wird) fahren darfst.

Hatte es eigentlich einen besonderen Grund, oder war es Zufall, daß Du 5 Tage nicht geraucht hast?

Gruß von COYOTA thread.gif


Hallo Coyota,
habe am Montag einen Termin beim Arzt.

Ich rauch(t)e nur, wenn ich tagelang nicht schlafen konnte - einfach, um nicht auf dem Zahnfleisch daherzukommen.
Die fünf Tage haben sich so ergeben, dass ich die letzten Tage davor rel. gut schlafen konnte.

Seit dem Vorfall habe ich nicht mehr geschlafen.


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auchdabei
Beitrag 03.05.2007, 21:57
Beitrag #9


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Noch eine Frage,
ich bekomme, da der Unfall mit 21 Jahren war, nur eine kleine Erwerbsunfähigkeits-Rente.
Ist es ratsam zu einem Anwalt zu gehen?
Was kosten die?
Bringt das was?

Vielen Dank an Euch


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darkstar
Beitrag 03.05.2007, 22:03
Beitrag #10


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Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 22:57) *
Ist es ratsam zu einem Anwalt zu gehen?
Bei grenzwertigen Werten eventuell. Ich würde die Werte abwarten, vorher kann der smartass.gif eh nix machen.
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 22:57) *
Was kosten die?
Bin kein Anwalt, meine aber etwas in der Größenordnung von ca. 500€ gehört zu haben. Sehr variabel. think.gif
Zitat (auchdabei @ 03.05.2007, 22:57) *
Bringt das was?
Bei eindeutigen Werten nein.

Die Werte sagen alles aus. Erst wenn man die kennt kann man halbwegs sagen was Sinn macht.

mfg
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Farnmausi
Beitrag 03.05.2007, 22:10
Beitrag #11


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Bei kleinem Einkommen würde ich schon zum Amtsgericht gehen und mir gegen 10€ einen Beratungsschein ausstellen lassen und mich durch einen Anwalt meiner Wahl beraten lassen. Allein das Gespräch kann dich beruhigen oder dir neue Wege aufzeigen. Grüßele
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auchdabei
Beitrag 03.05.2007, 22:14
Beitrag #12


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Danke,
habe schon den ganzen Tag in diversen Foren nachgelesen.
Mir ist ganz schlecht, was man da liest.
Wenn ein Anwalt Euro 500.-- kostet, kann ich mir bei weitem keinen leisten.
Melde mich, wenn das Ergebnis da ist.
Recht herzlichen Dank Euch


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corneliusrufus
Beitrag 04.05.2007, 10:41
Beitrag #13


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Nehme das ernst mit dem Tipp zu einem Schmerztherapeuten zu gehen.

Prinzipiell können im Ausnahmefall auch Cannabinoide ärztlich verordnet werden. Dazu wäre ggf. ein Ausnahmeantrag nötig.

Was jedoch fahrerlaubnisrechtlich nicht geht, ist die Selbstmedikamention sowie die Kombination von Beta-Blockern mit unkontrollierter Schmerzmittelbehandlung. Beta-Blocker können auch auf die Psyche wirken. Sie können in Verbindung mit Schmerzmitteln, Beruhigungsmitteln und Alkohol das Reaktionsvermögen deutlich herabsetzen.

Eine unangenehme Frage, was wäre, wenn Du medikamentös alles in den Griff bekämst und wegen bsp. Deines Zitterns weitere Einschränkungen hättest? Du schriebst, dass Du kein eigenes Fahrzeug wegen der Angst hast, fährst jedoch mit einem anderen Fahrzeug. Das passt nicht zusammen.

Ich sage das Dir, damit Du gewappnet bist, nicht um Dich zu entmutigen. Ich habe in meinem Leben überproportional viele Menschen kennengelernt, die wegen Schmerzen den Konflikt mit der FEB programmiert haben bzw. diesen realisieren mussten. Es kann sein, dass Du in Deinem Fall abwägen musst zwischen mehr Lebensqualität durch medikamentöse und therapeutische Behandlung und der Lebensqualität einer Fahrerlaubnis.

Wichtig ist: Keinerlei Aussage zur Polizei oder zur FEB. Lasse Dich dringend ärztlich beraten. Suche auch eine Drogenberatung auf, damit Dir bewusst wird, wo Du da stehst.

Poste die Werte der Kontrolle, die solltest Du in zwei,d rei Wochen bei der Polizei erfahren können. Wenn etwas kommt, poste es hier.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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auchdabei
Beitrag 04.05.2007, 11:41
Beitrag #14


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Zitat (corneliusrufus @ 04.05.2007, 11:41) *
Du schriebst, dass Du kein eigenes Fahrzeug wegen der Angst hast, fährst jedoch mit einem anderen Fahrzeug. Das passt nicht zusammen.

Poste die Werte der Kontrolle, die solltest Du in zwei,d rei Wochen bei der Polizei erfahren können. Wenn etwas kommt, poste es hier.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


Hallo Cornelius.
Ich habe kein eigenes Auto, weil es sich nicht rentiert, da ich wie beschrieben nur fahre, wenn ich unbedingt muss. Hier auf dem Land ist bereits die nächste Bushaltestelle für mich unerreichbar. Mein Leben spielt sich zu 99% in den eigenen vier Wänden ab.

Werde Euch dann die Werte übermitteln, sobald diese mir vorliegen.

Besten Dank für Euere Hilfe


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Beitrag 04.05.2007, 13:10
Beitrag #15


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Zitat (corneliusrufus @ 04.05.2007, 11:41) *
Eine unangenehme Frage, was wäre, wenn Du medikamentös alles in den Griff bekämst und wegen bsp. Deines Zitterns weitere Einschränkungen hättest?


Diese Frage kann ich nicht verstehen. Wie meinst Du das?
Das Zittern habe ich mit hochdosierten Betablockern im Normalzustand fast weg. Sobald Stress oder eine psychische Belastung auftritt, zittere ich wieder wie Espenlaub.
Als ich mit zerfetzten Beinen auf der Strasse lag, ging nur ein Gedanke durch meinen Kopf "Weg hier, ich muss weg!". Aber ich konnte mich nur ein Stück wegrobben. Und lauter Schaulustige sahen dabei zu und keiner tat etwas. Ich musste mir mit letzter Kraft sogar selbst das Hemd ausziehen und mir die Beine abbinden, bevor ich das Bewusssein verlor.
Dieses "Weg, nur weg" kommt mit voller Macht bei jedem kleinsten Stress und wenn ich schlafe wieder hoch. Das bekomme ich nicht los.

Es ist bei mir also die Problematik der ständigen Schock-Situation mit einer andauernden Adrenalin-Überproduktion, die wohl auch für das Zittern verantwortlich ist, dann die Schmerzen (beide Knöchel Falschgelenkbildung mit Pseudarthrose, Alle Bänder des re. Knies irreparabel zerstört und dadurch ein frei in sich verschiebbares Kniegelenk mit Arthrose durch Falschbelastung aufgrund eines krumm installieren Knochenmarknagel, der aufgrund eines deformierten Kopfes nie mehr entfernt werden kann, Grosse Muskelteile des Unterschenkels mussten um den grossflächigen Weichteildefekt abzudecken umgelagert werden, was durch deren Positionierung zu andauernden Muskelschmerzen führt). Weiter kamen dann zweimal eine Entzündung im Gehirn dazu (verm. durch Fremdstoffe, die beim Unfall in den Kreislauf gelangten), was zu den Gesichtsmuskel-Fehlfunktionen führte.

Das Zittern ist teilweise so schlimm, dass ich nicht einmal die Computertastatur bedienen kann. Seit dem Vorfall ist es natürlich sehr schlimm.

Übrigens trinke ich keinen Tropfen Alkohol, wenn man vom halben Glas Sekt zu Sylvester absieht. Auch andere bewussseinverändernde Sachen lehne ich ab. Für mich ist dies sogar ein Nachteil am Cannabis. Besser wäre ein Kraut mit nur den restlichen Eigenschaften.
Einfach um endlich leben zu können wie all die Anderen.


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corneliusrufus
Beitrag 04.05.2007, 15:00
Beitrag #16


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Ich hebe auf Dein Zittern bei Stress ab. Da könnte nicht nur das Zittern eine Reaktion sein, sondern noch mehr. Die Frage ist, ob Du dem Straßenverkehr auch in Ausnahmesituationen gewachsen bist, wenn nämlich dort Stress auftritt. Bsp. Stress ausgelöst durch einen fremden Kraftfahrer. Darin sehe ich eine mögliche Gefahr.

Auffallen könnte das Ganze bei eienr Begutachtung.

Mir tut das insgesamt alles leid. Ich möchte Dir auch ein Stück Hoffnung geben.

Das von damals könnte ein Trauma sein, eine Posttraumatische Belastungsstörung. Dagegen hilft eine Psychotherapie, die in ca. 2/3 aller Fälle hilft. Der Weg wegen der Schmerzen ist Dir gewiesen. Wenn Du so wenig im dem Auto unterwegs bist, dann ist die Frage, ob das nicht auch mit dem Taxi möglich wäre. Ggf. muss das die Krankenkasse, die Unfallversicherung oder das Sozialamt zahlen. Vom Grundsatz bist Du finanziell so auszustatten, z.B. mit Hilfsmitteln und Sachleistungen, dass Du an dem normalen Leben teilnehmen kannst. Okay, das einzufordern ist oft ein mühevoller Weg. Ich glaube jedoch, Du kannst kämpfen.

Liebe Greet-Ings,. Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Beitrag 04.05.2007, 15:38
Beitrag #17


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Zitat (corneliusrufus @ 04.05.2007, 16:00) *
Die Frage ist, ob Du dem Straßenverkehr auch in Ausnahmesituationen gewachsen bist, wenn nämlich dort Stress auftritt. Bsp. Stress ausgelöst durch einen fremden Kraftfahrer. Darin sehe ich eine mögliche Gefahr.

Wenn Du so wenig im dem Auto unterwegs bist, dann ist die Frage, ob das nicht auch mit dem Taxi möglich wäre. Ggf. muss das die Krankenkasse, die Unfallversicherung oder das Sozialamt zahlen. Vom Grundsatz bist Du finanziell so auszustatten, z.B. mit Hilfsmitteln und Sachleistungen, dass Du an dem normalen Leben teilnehmen kannst. Okay, das einzufordern ist oft ein mühevoller Weg. Ich glaube jedoch, Du kannst kämpfen.


Hallo Cornelius,

Wenn ich IM Auto sitze, habe ich keine Probleme mit dem Zittern, nicht einmal in Gefahrensituationen. Autofahren ist ein anderer Stress, der macht mir nichts aus. Ich fahre halt äusserst ungern - aber sicher nicht schlechter, als Andere. Nur wenn ich auf Menschen treffe, die glotzen oder in Situationen, in denen ich machtlos der Willkür Anderer ausgeliefert bin. Wenn dann einer auf meine zitternden Hände stiert, bricht in mir alles zusammen und ich habe das Zittern gar nicht mehr unter Kontrolle.
Das war ja auch bei der Massnahne so. Je mehr mich die Polizisten musterten, desto schlimmer wurde es für mich. Ich glaube, wenn ich rennen oder schnell laufen hätte können, hätte mein Instinkt oder wie man das auch immer nennen mag, gezwungen, einfach wegzulaufen.

Übrigens habe ich zwischenzeitlich auch schon wieder 2x als Ersthelfer bei einem schweren VU die Erstversorgung bei den Schwerverlezten gemacht. Ganz ohne Zittern. Das kam erst als meine Aufgabe beendet war. Konnte fast nicht mehr heimfahren.

Du wirst es vielleicht nicht glauben, aber ich habe nicht einmal einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen, eben weil oberflächlich ja wieder Haut (von den Oberschenkeln) darüber gewachsen ist und ich ohne Hilfe ein paar Meter gehen kann.
Nach dieser Ablehnung habe ich nie wieder einen Antrag gestellt. Wozu auch.
Von daher bleibt mir auch eine Kostenübernahme durch die Kasse verwehrt.
Ich kann nicht auf den FS verzichten, da meine Eltern inzwischen in einem Alter sind, wo ich in absehbarer Zeit die notwendige Fahrerei (einkaufen, Arztbesuche etc.) übernehmen muss.

Und für mich zu kämpfen habe ich schon lange aufgegeben...

Der Beitrag wurde von auchdabei bearbeitet: 04.05.2007, 15:42


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corneliusrufus
Beitrag 04.05.2007, 15:51
Beitrag #18


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Dann solltest Du vielleicht aufstehen um für Dich zu kämpfen. Einen Antrag auf Schwerbehinderung kann auch erneut gestellt werden. Manche Einschränkungen werden ja auch erst im Laufe der Zeit festgestellt. Eben weil vorher noch Hoffnung auf Heilung war.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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auchdabei
Beitrag 04.05.2007, 16:10
Beitrag #19


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Ich werde mich dieser Demütigung nicht erneut unterziehen.
Das fing schon beim Parken an, Fussweg Parkplatz Uni-Klinik Tübingen ca. 800m bergauf (mein Status war 1/2Jahr an Krücken nach 3.5 Jahren Rollstuhl - also mit bleistiftdünnen Schenkeln).
Diese Menschenverachtung obwohl laufend Menschen zur Untersuchung auf Schwerbehinderung eintreffen.
Also fuhr ich an die Pforte und bat um einen näheren Parkplatz. Es erfolgte eine kalte Dusche, die sich gewaschen hatte.
Die Untersuchung - eine Farce...
Vorgefertigte Ablehnung, kostet den Staat schliesslich Geld.
Nein, dort sieht mich sicher keiner mehr.
Muss man erlebt haben, diese Verachtung...


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corneliusrufus
Beitrag 04.05.2007, 16:32
Beitrag #20


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Es gibt auch einen Klageweg. Ich wäre damals an Deiner Stelle anch Hause gefahren mit der Begründung, dass die Behinderung es Dir unmöglich macht, dort zu erscheinen.

Liebe Greet.-Ings, Cornelius


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auchdabei
Beitrag 04.05.2007, 18:35
Beitrag #21


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Hallo Cornelius,
ich bin wirklich dankbar für jeden Tip, aber mit diesem Staat habe ich schon vor Jahren abgeschlossen. Ich stelle keine Forderungen mehr an ihn und dafür soll dieser Staat mich in Ruhe lassen.
Wenn Du soviele Enttäuschungen erlebt hättest, würdest Du wahrscheinlich auch so reagieren.
Ich könnte Dir Geschichten im Zusammenhang mit meinem Unfall erzählen.
Wenn man als Unfallhelfer behandelt wird, wie Abschaum...
Der Mensch, auch ein deutscher Urlauber, der mich am Unfallfahrzeug plattmachte, wurde z.B. freigesprochen und ich bekam keinen Pfennig Schmerzensgeld, hatte insgesamt ca. 150000DM Schulden aus dem Unfall und dessen Folgen. 2011 bin ich mit dem Abstottern fertig.
Alles dafür, dass ich einem anderen Menschen helfen wollte.
Die Schwerbehindertensache ist für mich gegessen.
Ich kann es einfach nicht mehr.


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corneliusrufus
Beitrag 05.05.2007, 13:33
Beitrag #22


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Ich wollte Deine Entscheidung nicht kritisieren, oder gar eine Wunde aufreißen. Ich verstehe Dich ebenfalls emotional. Im Laufe meiner 43 Jahre hat sich auch die eine oder andere Begebenheit gesammelt, wo cih sage, nun Schluss.

Ich hoffe, Du verstehst mich, dass ich Dir schlicht Möglichkeiten aufzeigen wollte. Und cih verstehe genauso, dass nicht immer alle Möglichkeiten realisiert werden sollten.

Die Wunschvorstellung, ich lasse den Staat in Ruhe, nun möge er auch mich in Ruhe lassen, ist jedoch nicht ständig alltags tauglich.

Ganz liebe Greet-Ings, Cornelius


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auchdabei
Beitrag 05.05.2007, 16:16
Beitrag #23


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Zitat (corneliusrufus @ 05.05.2007, 14:33) *
Ich hoffe, Du verstehst mich, dass ich Dir schlicht Möglichkeiten aufzeigen wollte. Und cih verstehe genauso, dass nicht immer alle Möglichkeiten realisiert werden sollten.

Die Wunschvorstellung, ich lasse den Staat in Ruhe, nun möge er auch mich in Ruhe lassen, ist jedoch nicht ständig alltags tauglich.

Ganz liebe Greet-Ings, Cornelius


Hallo Cornelius,
nein, ich bin Dir sicher nicht böse, ganz im Gegenteil, ich bin Dir für Deine moralische Unterstützung sehr dankbar!
Das ist nur ein speziell wunder Punkt, bei dem ich sehr emotional reagiere, weil zuviel vorgefallen ist. Egal was bislang vom Staat kam, war immer nur noch eins draufgeben.
Ohne den Leiter der Lufthansa in Belgrad würde ich heute nicht mehr hier sitzen bzw. ganz ohne Beine - der war mein Lebensretter (unser Staat hätte mich in Belgrad krepieren lassen - die damaligen Zustände in der "Uni"-Klinik waren: Intensivstation mit ca. 12 Betten dicht an dicht, kaputte Fensterscheiben und der Arzt kam mit der Zigarette rein und lies diese einfach auf den Boden fallen - unvorstellbare Zustände).
Ich weiss schon, dass man ohne Staat nicht leben kann. Wenn aber immer nur die klainen zu leiden haben und die wirklichen Verbrecher billig davonkommen, bleibt nur die Resignation.

Natürlich werde ich künftig kein Cannabis mehr konsumieren und mir stattdessen Magen und Nieren mit dem chem. Sch§$%# kaputtmachen - so will es der Staat schliesslich.
Ich habe nur eine Wahnsinnsangst um meine Pappe und vor dem zu erwartenden ärztlichen Gutachten.
Wie kann ich denn den zu erwartenden hohen coos-Wert erklären?
Was erzähle ich dem AA über meine Konsumgewohnheiten ohne, dass der mir an die Karre fährt?

Liebe Grüsse


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auchdabei
Beitrag 07.05.2007, 17:52
Beitrag #24


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Hallo Ihr,
habe noch eine Frage, ich komme eben vom Doc.
Erwäge nun eine Anzeige gegen die Beamten wegen Nötigung nach §240 StGB und Körperverletzung nach §223 StGB.
Die Kontrolle ereignete sich wie folgt:
Ich fuhr innerorts auf einen rel. schlecht einsehbaren Kreisverkehr zu und bemerkte erst beim Einfahren in denselben, dass auf der gegenüberliegenden Seite ein Fahrzeug (das silber/blaue) ohne Lichtsignal und Warnblinkanlage stand. Ziemlich abgelenkt durch dieses Ereignis bemerkte ich erst im letzten Moment, dass direkt vor der ersten möglichen Ausfahrt eine PKW-Fahrerin im Kreisel angehalten und kontrolliert wurde, und kam (ohne Bremsenquietschen) dank meiner raschen Reaktion quasi im letzten Moment hinter ihr zum stehen, obwohl ich sicher nicht zu schnell war. Im Kreisverkehr achtet man i.d.R. auf das, was von links kommt.
Natürlich schaltete ich sofort die Warnblinkanlage ein, um evtl. folgende Fahrzeuge auf mein stehendes Fahrzeug aufmerksam zu machen. Der Kreisverkehr ist so angelegt, dass man mit 50km/h von der Strasse, aus der ich kam, die erste Ausfahrt nehmen kann. Aus meiner Fahrtrichtung kommend war eine Erkennungsmöglichkeit meines stehenden FZs wegen der Bepflanzungen an der rechten Seite aber von nur ca. 20m (Anhalteweg bei 50km/h ist 40m!) Abstand gegeben. Vom zu erwartenden Ausbrechen des Fahrzeugs bei einer Vollbremsung mit eingeschlagenen Rädern ganz abgesehen.
Also stand ich hinter diesem anderen PKW und dachte die ganze Zeit nur "das reicht nicht, wenn einer angeschossen kommt, kracht er mir ins Heck". Was dies bei einem vorbelasteten Menschen wie mir auslöst, kann sich jeder denken. Daher habe ich, als der Polizist den Wagen vor mir fahren liess, zu mir an das FZ kam, und ich merkte, dass es länger dauert, auch gleich gefragt, ob ich mein Auto nicht auf die rechte Seite fahren könne und die Strasse freizumachen, was dieser abschlägig beantwortete. Auch meine mehrfach wiederholte Bitte, als er mich zum Aussteigen aufforderte und ich mich mit dem Rücken zum Verkehrsfluss direkt neben mein Auto stellen musste, während der Poizist mir minutenlang in die Augen leuchtete, ob wir das nicht woanders machen können, wurde negativ beantwortet. Diese Stelle neben meinem Fahrzeug war übrigens die einzige freie Schneise zwischen Kreiselbepflanzung und meinem stehenden FZ, in die sich ein nichtsahnender V-Teilnehmer hätte "retten" können, wenn er mit zulässiger Geschwindigkeit angekommen wäre, um ein Auffahren auf meinen PKW zu vermeiden (ich stand mit dem Heck ja weitere 5.5m hinter der vor mir kontrollierten Fahrerin).
Ich konnte nur noch daran denken, "gleich kracht es" und habe mich natürlich wieder in der Situation von vor 20 Jahren gesehen.
Deswegen waren auch die sehr deutlich wahrnehmbaren psychosomatischen Symptome bei mir aufgetreten. Ich hatte die schiere Panik.
Die Polizisten trugen übrigens keine Warnwesten, nur ihre dunkelgrünen Parkas.
Seither ist die PTSD wieder voll da, wie am ersten Tag. Ich schlafe nicht mehr, muss mich ständig übergeben und mein Herz rast. Die Betablocker schlagen auch nicht mehr an, in diesem Zustand.
Bekomme nun Beruhigungsmittel - aber die helfen auch nur oberflächlich.
Zu verantworten haben meinen Zustand die beiden Grünmänner, die mich m.E. widerrechtlich in diese gefährliche Situation brachten und sich weigerten, eine mögliche Gefährdung zu vermeiden.
Somit stellt sich mir die Frage, wer von uns dreien die Situation richtig bewertete und wer somit geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
Wie stehen die Chancen, so eine Anzeige erfolgreich durchzuziehen?


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darkstar
Beitrag 07.05.2007, 18:23
Beitrag #25


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Zitat (auchdabei @ 07.05.2007, 18:52) *
Erwäge nun eine Anzeige gegen die Beamten wegen Nötigung nach §240 StGB und Körperverletzung nach §223 StGB.[...]Wie stehen die Chancen, so eine Anzeige erfolgreich durchzuziehen?
Meiner Meinung nach: Null.

mfg
darkstar


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Utopista
Beitrag 07.05.2007, 20:03
Beitrag #26


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Also ich kann die Meinung des TE sehr gut verstehen das er sich mit Canabis eingerichtet hat. Warum sollte er sich auf Opiate oder Opioide einstellen lassen wenn er sich sein Heilmittel was ihm anscheinend die Schmerzen lindert quasi daheim züchten könnte(mal davon ab das es nicht legal wäre). Warum soll er sich mit so harten Sachen zuballern lassen(auch wenn ein Arzt dabei ist-das verordnet) wenn es mit einer recht milden Droge geht. Ich habe ja jetzt ausreichend Erfahrungen mit einigen Btm gemacht und habe da eine etwas andere Ansicht als die Poweruser und Experten(im Verkehrsrecht).

Der TE ist erwerbsunfähig. Die Wirkung des Canabis ist ja in der Regel das man etwas müde ist, gerne mal länger schläft, vielleicht macht es den einen oder anderen Konsumenten müde aber dies sind ja alles Dinge die den TE nicht mehr gross stören müssen. Ich würde mir an seiner Stelle einen Behindertenausweis ausstellen lassen(wenn möglich- gibt schöne ermässigungen) und weiter gegen die Schmerzen kiffen. Alle anderen Wirksamen Mittelchen sind meist stärker und führen noch schneller zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Und für solche Menschen wie der TE einer ist gehört sich die sofortige Freigabe von weichen Drogen, sofort.

Shalom Shabat!

PS: Die Aussichten auf erfolg mit deiner Anzeige gehen tatsächlich gegen NULL! Würde ich lassen...auch wenn ich deinen Ärger voll verstehen kann, kostet viel, bringt nix.


--------------------
Du fragst mich, was soll ich tun? Und ich sage: Lebe wild und gefährlich, Utopista.


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auchdabei
Beitrag 08.05.2007, 06:47
Beitrag #27


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Zitat (darkstar @ 07.05.2007, 19:23) *
Meiner Meinung nach: Null.


Hallo,
habe ich mir schon gedacht - vor zwei Jahren hatten wir im benachbarten Regierungsbezirk schon zwei schwerverletzte Beamte, die die Eigensicherung in gleicher sträflicher Weise vernachlässigten und wie ich als Unfallhelfer plattgemacht wurden.
Aber alles was Beamte machen ist ja richtig...
Grüsse


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auchdabei
Beitrag 08.05.2007, 07:01
Beitrag #28


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Zitat (Utopista @ 07.05.2007, 21:03) *
Ich habe ja jetzt ausreichend Erfahrungen mit einigen Btm gemacht und habe da eine etwas andere Ansicht als die Poweruser und Experten(im Verkehrsrecht).
...Alle anderen Wirksamen Mittelchen sind meist stärker und führen noch schneller zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Und für solche Menschen wie der TE einer ist gehört sich die sofortige Freigabe von weichen Drogen, sofort.

PS: Die Aussichten auf erfolg mit deiner Anzeige gehen tatsächlich gegen NULL! Würde ich lassen...auch wenn ich deinen Ärger voll verstehen kann, kostet viel, bringt nix.


Hallo,
Ansichten und Erfahrungswerte sind leider keine Gesetze...
Mit den Beruhigungsmitteln die ich jetzt nehmen muss, darf ich überhaupt nicht fahren.
Laut Gesetz muss ich mir nun mal Magen, Nieren etc. mit dem zerstören, wovon die Chemielobby lebt und mit den Einnahmen daraus unsere korrupten Politiker am Zügel hält. Am Cannabis verdient der Staat nun mal nichts.
Aber die V-Kontrollsituation werde ich dennoch mit einem Anwalt besprechen.
Ich sehe es so, dass ich als Einziger die Gefahrensituation erkannt habe und von den Beamten gehindert wurde, die Gefahr für uns und andere V-Teilnehmer zu minimieren. Und dann reden die Beamten noch von Eignung am Strassenverkehr teilzunehmen.
M.E. haben die Beiden nachweisbar keine.
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Coyota
Beitrag 08.05.2007, 08:18
Beitrag #29


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Die Verbitterung des TE bei der Tragik seines Einzelschicksals kann ich nachvollziehen. Es ist sicher ein gewaltiger psychologischer Faktor, wenn man nicht nur ohne eigene Schuld körperlich schwer geschädigt wird (wie es ja vielen Unfallopfern oder sonst Erkrankten geht), sondern dies auch noch geschieht, wenn man uneigennützig anderen Menschen helfen will. Hier erscheint es besonders ungerecht, wenn ein Betroffener aus eigener Kraft die erlittene Einschränkung ausgleichen soll.

Allerdings sehe ich den Bericht von @auch dabei über Unfähigkeit bzw. verweigerte Hilfe seitens der deutschen Behörden schon als sehr kritisch und (was bei eigener Betroffenheit nicht ausbeiben kann) auch recht subjektiv an. Einige Ungereimtheiten fallen mir da schon auf... think.gif ...zumal fast jeder Patient, der im Rahmen behördlicher oder gutachterlicher Entscheidungen nicht das bekommt, was ihm seiner Meinung nach zusteht, die Schuld dafür bei der Behörde oder dem Gutachter sieht und kaum einer bereit ist, sich mal damit auseinanderzusetzen, daß die von ihm subjektiv so schlimm empfundene Leistungsminderung rein objektiv nicht so einschränkend ist, sprich andere Patienten mit der gleichen Behinderung noch durchaus leistungsfähig im Sinne einer Erwerbstätigkeit sind. Ich weiß, das klingt hart, aber ich habe früher selbst (internistische) Rentengutachten gemacht und habe daher reichlich Erfahrung.

Vor 20 Jahren beim Erste-Hilfe-Leisten im Ausland schwer verletzt, bekommt er seitdem eine Erwerbsunfähigkeitsrente, aber keinen Schwerbehindertenausweis??? Wie soll das denn gehen... wenn jemand aufgrund Erkrankungen des Bewegungapparates erwerbsunfähig krank oder behindert ist, liegt normalerweise eine Grad der Behinderung über 50% vor und es wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt (wenn jemand nur einige Meter laufen kann, auch mit Eintrag "aussergewöhnliche Gehbehinderung"). Hier kann ich dem TE nur empfehlen, erneut einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen. Nur zu sagen "der Staat will mir eh nichts geben", ohne vorher zumindest den Versuch gemacht zu haben, es zu bekommen, ist kein besonders erfolgsersprechender Ansatz, weiterzukommen.

Das nur als kleiner Exkurs, denn ich sehe -bei allem Mitgefühl und Verständnis für den TE- auch eine gewisse Schicksalsergebenheit, vielleicht auch Lethargie. Man hat sich mit der Situation nach außen arrangiert, kocht aber innerlich vor Wut über dieses Arrangement. Hier kann ich nur Cornelius zustimmen, der weiter oben sagt "steh auf und kämpfe!".

Wofür ich kein Verständnis habe ist die Haltung, die mir in den Postings des TE ein bißchen durchzukommen scheint: weil ich unverschuldet geschädigt und danach vom deutschen Staat so im Stich gelassen wurde, habe ich nun das Recht, gegen die Regeln des Staates zu verstossen und er muß mir das als gerechten Ausgleich für meine erlittene Unbill straffrei zugestehen, sprich mich also trotz regelmäßigem Cannabiskonsums, den ich ja nur aus rein medizinischen Gründen mache, auch Autofahren lassen. Sorry, aber das geht nicht. Niemand wird Dich strafrechtlich verfolgen, wenn Du daheim im stillen Kämmerlein rauchst. Aber regelmäßig Cannabis PLUS Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr kann niemandem zugestanden werden. Auch nicht den Kranken, die tatsächlich Cannabis auf ärztliches Rezept bekommen.

Insofern hat die Sache jetzt vielleicht auch etwas Gutes, nämlich daß Du Dich erneut mit Therapiemöglichkeiten auseinandersetzen mußt. Und die Chance, hier eine Therapie für Dich zu finden, die sowohl hilft, als auch legal ist, sehe ich als durchaus gegeben.

Gruß von COYOTA (bekannt für manchmal ziemlich harte, aber immer wohl gemeinte Worte) cool.gif


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zpeedy
Beitrag 08.05.2007, 09:36
Beitrag #30


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ich finde auch dass die energie anstatt für eine anzeige (die meiner meinung nach auch 0 bringt) gegen die polizisten besser für die aufgabe, einen behindertenausweis und alle anderen zustehenden leistungen zu bekommen, verwendet werden sollte.


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Andreas
Beitrag 08.05.2007, 10:06
Beitrag #31


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Zitat (Coyota @ 08.05.2007, 09:18) *
Wofür ich kein Verständnis habe ist die Haltung, die mir in den Postings des TE ein bißchen durchzukommen scheint: weil ich unverschuldet geschädigt und danach vom deutschen Staat so im Stich gelassen wurde,


Ich frage mich auch, was der deutsche Staat nach Ansicht des TE bei seinem Unfall in Belgrad hätte machen sollen? Der Staat ist kein Versicherungsersatz für eine fehlende oder unzureichende Auslandskrankenversicherung. Wenn man sich ohne ausreichenden Auslandsversicherungsschutz mit Rückholung (z. B. ein Schutzbrief) ins Ausland begibt, ist man selbst Schuld und kann nicht nach einem Unfall/Krankheitsfall sofort nach dem Staat schreien. Der Staat ist kein Rundumsorglospaket.


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>>UNICEF - Running for Children<<
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auchdabei
Beitrag 08.05.2007, 11:39
Beitrag #32


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Zitat (Coyota @ 08.05.2007, 09:18) *
Allerdings sehe ich den Bericht von @auch dabei ... sehr kritisch ... an. Einige Ungereimtheiten fallen mir da schon auf...

...bekommt er seitdem eine Erwerbsunfähigkeitsrente, aber keinen Schwerbehindertenausweis??? Wie soll das denn gehen...

Das nur als kleiner Exkurs, denn ich sehe -bei allem Mitgefühl und Verständnis für den TE- auch eine gewisse Schicksalsergebenheit, vielleicht auch Lethargie.

Wofür ich kein Verständnis habe ist die Haltung, die mir in den Postings des TE ein bißchen durchzukommen scheint: weil ich unverschuldet geschädigt und danach vom deutschen Staat so im Stich gelassen wurde, habe ich nun das Recht, gegen die Regeln des Staates zu verstossen und er muß mir das als gerechten Ausgleich für meine erlittene Unbill straffrei zugestehen, sprich mich also trotz regelmäßigem Cannabiskonsums, den ich ja nur aus rein medizinischen Gründen mache, auch Autofahren lassen. Sorry, aber das geht nicht. Niemand wird Dich strafrechtlich verfolgen, wenn Du daheim im stillen Kämmerlein rauchst. Aber regelmäßig Cannabis PLUS Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr kann niemandem zugestanden werden. ...

Insofern hat die Sache jetzt vielleicht auch etwas Gutes, nämlich daß Du Dich erneut mit Therapiemöglichkeiten auseinandersetzen mußt. Und die Chance, hier eine Therapie für Dich zu finden, die sowohl hilft, als auch legal ist, sehe ich als durchaus gegeben.


Ungereimtheiten? Sehe ich beim besten Willen keine...
Ich habe keine Medaille erwartet, aber einen Ausgleich für die 3.5Jahre Krankenhaus und die erlittenen Schmerzen. Was eingeklemmte Nerven in Falschgelenken bewirken, was das Gehen mit einem Bein, welches mangels haltenden Sehnen frei am OS baumelt für Arthrose-Schmerzen bereitet, was der Gefühlsverlust unterhalb der Schienbeine (versuche mal mit "eingeschlafenen" Beinen zu gehen) und die Aufhebung der dorsalen Zehenfunktion und der beiden Fussgelenke bewirken, Knöchel versteift, darunter Pseudarthrose an beiden Mittelfussknochen, die nur noch eine Abwärtsbewegung, aber keine nach oben gerichtete zulassen(d.h. praktische Unfähigkeit, bergan zu gehen bzw. nur unter grössten Schmerzen), die Athrophie der Muskulatur, der 5mm über den Knochenkamm des US herausragenden Knochenmarknagel Schmerzen und offene Wunden durch die ständige Sehnenreizung bewirken, die umgelagerten Muskelgruppen durch Falschbelastung, das um 2-3cm gekürzte rechte Bein auf die Wirbelsäule und nicht zuletzt die ständige Angst, wie lange ich aufgrund der schlechteren Durchblutung überhaupt noch Beine habe. ... Ich wünsche es keinem.
Und - ich simuliere auch nicht und erwarte auch kein Mitleid - ganz im Gegenteil bemühe ich mich, dass wenigstens optisch keiner von meiner Behinderung etwas mitbekommt.

Ich trinke keinen Tropfen Alkohol, weil im Beipackzettel von meinen hochdosierten Betablockern steht, dass das Zusammenspiel mit Alk die Leistungsfähigkeit im Strassenverkehr herabsetzen kann.
Deshalb bin ich auch noch nie im Zeitraum von 48h nach Cannabiskonsum PKW gefahren.
Weil ich es mir nie verzeihen könnte, jemanden aufgrund Eigenverschulden zu schädigen. Sollte das jemals eintreten...
Daher zähle ich mich zu den vorsichtigsten und umsichtigsten Strassenverkehrsteilnehmer (20 Jahre unfall- und strafzettelfrei, d.h. einmal wegen geringer Tempoüberschreitung auf einer leeren Autobahn).
Mit den nun verschriebenen Tranquis darf ich überhaupt nicht fahren - und tue es auch nicht.
Also ich denke, ich habe mehr Trennvermögen und beweise einen verantwortungsvolleren Umgang als viele Andere (hierin schliesse ich so manchen der Beamten in Grün ein).

Zur EU-Untersuchung: Ich kann z.B. mein re. Knie nur noch - unter Schmerzen - bis 90° abwinkeln und habe bis heute auch gar nicht die Muskulatur um meine damaligen 65kg (bei 182cm) mit abgewinkelten Beinen halten zu können. Die Ärzte haben dennoch darauf bestanden, dass ich eine Kniebeuge mache. Auf meinen Einwand, dass es sogar in den Unterlagen steht, dass das nicht geht, durfte ich mich sogar am Waschbecken festhalten und musste es trotzdem versuchen. Ergebnis: Der Hausmeister musste das Waschbecken wieder an die Wand pappen und ich hatte tagelang ein dickes Knie. In die Knie gehen konnte ich natürlich trotzdem nicht.
Die EU resultierte aus den psych. Folgen und den körperlichen Symptomen. Weil ich weder körperlich noch geistig belastbar bin, was die v.g. V-Kontrollmassnahme bestätigte.
Und diese Erniedrigungen tue ich mir NIE WIEDER an. Punkt!
Ich kann jeden verstehen, der sagt "kämpfe". Wenn man aber nach zahlreichen schweren, unzulässigen Tiefschlägen die kein Schiri ahndet am Boden liegt und ausgezählt wurde, steigt man nicht mehr in den Ring. Bei fairen Spielregeln wäre dies natürlich anders. Aber diese habe ich nicht feststellen können. Ganz im Gegenteil,
Beispiel: Einladung hiess z.B. Erscheinen zw. 9.00 und 12:00. Ich hatte ca 200km Anfahrt, fuhr um 6 Uhr los und war um 10:00 auf dem Parkplatz, 10:30 an der Anmeldung. Anschiss, warum ich so spät komme... Wie Abschaum...

Meine Gedanken drehten sich bei der Kontrolle nur noch darum "Gleich hast Du wieder keine Beine mehr" - Und die Polizisten haben mich an der gefährlichsten Stelle des Geschehens überhaupt gezwungen zu stehen und haben mich durchgecheckt. Und ich musste mit meinem Körper auch noch den Beamten decken, der mir in die Augen leuchtete.
(ich muss vielleicht erwähnen, dass es mich erwischte, just als ich auf der Autobahn den in einem in die Mittelplanke gerasten PKW bewusstlos sitzenden Fahrer in den Rettungsgriff nehmen und aus seinem Wrack ziehen wollte, als der deutsche Urlauber ungebremst in die Unfallstelle raste und mich am Unfallfahrzeug plattmachte. Da stand ich auch mit dem Rücken zum Verkehr und habe mit meinem Körper den Insassen "gedeckt").

Ich habe mich auch innerlich mit meiner Situation abgefunden, hege gegen niemanden einen Hass, nicht einmal mehr gegen den Fahrer, der mich plattgemacht hat. Das habe ich vor 5 schon Jahren geistig ad akta gelegt - nach der Verjährungsfrist.
Mir wurde schon zu Schulzeiten ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn attestiert - was mich auch dazu bewegt, bei Unfällen zu helfen, anstatt zu glotzen.

Du kannst mir gerne glauben, jedes Wort, das ich hier schreibe entspricht der Wahrheit. Habe über einen Meter Unterlagen über den Unfall (darunter Belege, dass mich mein erster Anwalt gegenüber der Gegenseite als Unfallverursacher - als Unfallhelfer!!! - dargestellt hat, der nächste Anwalt betrog mich um 3500DM, die er trotz Prozesskostenbeihilfe von mir kassierte usw.)

Da stehen Sachen in meinen Unterlagen, dass man es, was ich auch Dir zustehe, einfach nicht glauben kann, dass soetwas in einem Rechtsstaat möglich ist. Wie eben die geschilderte Situation, wenn ich vom Parkplatz zur Klinik gekommen bin, kann das mit dem Laufen nicht so schlimm sein - ich kam kreidebleich und kurz vor dem Umkippen mit Schmerzen wie ein Gaul ans KKH (weil ich einen starken Willen habe und mir immer wieder sage, was die anderen schaffen, kann ich auch - und wenn es das letzte ist, was ich tue). Wie es mir die folgenden Tage aufgrund dieser Extrembelastung ging, steht leider nicht drin... Aber ich bin seit der Untersuchung EU und habe dennoch keinen Schwerbehindertenausweis bekommen - das ist Fakt und kein Blabla.
Hier bleibt einem leztlich nur die Lethargie, das Sichfügen. Daher bin ich auch so menschenscheu geworden - weil ich immer nur gegeben habe und nichts zurückkommt ausser Druck.

Und, was hat ein hoher cooh bitte mit der Fahreignung zu tun, wenn 0 aktives und 0 oh (oder wie das heisst) gefunden wird? Habe ich oder die Beamten die Situation vor Ort richtig interpretiert?

Dass Du als ehem. Rentengutacher (wenn ich Dich richtig verstanden habe) zu den dort absolvierten Praktiken halten musst, verstehe ich durchaus und hege natürlich auch keinen Groll gegen Dein Statement.
Allerdings kennst Du auch nur einen ganz kleinen Ausschnitt der Fakten.

Nach allem, was ich inzwischen gelesen habe, ist sogar ein THC von 0.9ng/l geeignet, um ohne OWI am Strassenverkehr teilzunehmen. Aber 0.0 und ein cooh über 79ng/l gibt MPU...
Pervers - kann ich da nur sagen.
Das wäre das selbe, wenn jemand die Gewohnheit hat, eine Flasche Wein am Freitag Abend zu trinken, am Wochenende das Auto stehen lässt und am kommenden Freitag morgen deswegen die Fahrteignung abgesprochen bekommt.

Grüsse


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Beste Grüsse


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auchdabei
Beitrag 08.05.2007, 11:56
Beitrag #33


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Zitat (Andreas @ 08.05.2007, 11:06) *
Ich frage mich auch, was der deutsche Staat nach Ansicht des TE bei seinem Unfall in Belgrad hätte machen sollen? Der Staat ist kein Versicherungsersatz für eine fehlende oder unzureichende Auslandskrankenversicherung. Wenn man sich ohne ausreichenden Auslandsversicherungsschutz mit Rückholung (z. B. ein Schutzbrief) ins Ausland begibt, ist man selbst Schuld und kann nicht nach einem Unfall/Krankheitsfall sofort nach dem Staat schreien. Der Staat ist kein Rundumsorglospaket.


Darf ich in diesem Zusammenhang an den Brandanschlag auf die Frankfurter Oper aus Nov `87, also gerade mal 3 Monate nach meinem Unfall, erinnern?
Da machte ein Sozi-Empfäner Urlaub auf Sri-Lanka, dort ging ihm das Geld aus, er bekam von der deutschen Botschaft den Heimflug bezahlt und zündet, kaum zurück das Operhaus an, um auf seine schlechte Lage aufmerksam zu machen.

Gottlob hatte ich nicht einmal einen Auslandskrankenschein dabei. Somit wurde ich als "1. Klasse"-Patient behandelt (was bei den damaligen dortigen Zuständen nicht viel heisst) und bekam somit das einzige paar Fixateur extern, das in der Klinik zur Verfügung stand. Der Chefarzt erklärte später, dass deswegen einem Jugoslawen die Beine amputiert werden mussten, weil ich die Stangerln bekam. Das zu hören baut dann so richtig auf.

Und abgesehen davon, zwingt einen das deutsche Gesetz, bei Unfällen aktiv zu helfen, soweit möglich. Wenn dabei was passiert, ist der Staat in der Pflicht!

Aber danke für das Gespräch...


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zpeedy
Beitrag 08.05.2007, 12:11
Beitrag #34


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in dem fall sollen wir deinen schicksalshaften dinge mal außen vorlassen?

in dem fall bist du jemand der regelmäßig kifft und aber auch am straßenverkehr teilnehmen möchte. das passt nach unserer rechtsauffassung aber nicht zusammen. hierüber braucht man nicht zu diskutieren.

in dem fall dann wohl abstinenz oder keinen führerschein mehr.


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auchdabei
Beitrag 08.05.2007, 12:39
Beitrag #35


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Zitat (zpeedy @ 08.05.2007, 13:11) *
in dem fall dann wohl abstinenz oder keinen führerschein mehr.


Wie ich schon oben (#23) geschrieben habe, werde ich sicher kein Cannabis mehr konsumieren...
Ist Deine Frage damit nicht schon beantwortet?


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Coyota
Beitrag 08.05.2007, 16:18
Beitrag #36


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Zitat
Du kannst mir gerne glauben, jedes Wort, das ich hier schreibe entspricht der Wahrheit. Habe über einen Meter Unterlagen über den Unfall (darunter Belege, dass mich mein erster Anwalt gegenüber der Gegenseite als Unfallverursacher - als Unfallhelfer!!! - dargestellt hat...


Wie war die Unfallstelle denn abgesichert? Wenn keinerlei Absicherung stattfand kann ich mir schon vorstellen, daß der in die Unfallstelle gekrachte Autofahrer evtl. straffrei und nicht schadensersatzpflichtig davonkam, auch wenn das für Dich wirklich sehr schlimm ist.

Zitat
Dass Du als ehem. Rentengutacher (wenn ich Dich richtig verstanden habe) zu den dort absolvierten Praktiken halten musst, verstehe ich durchaus und hege natürlich auch keinen Groll gegen Dein Statement.
Allerdings kennst Du auch nur einen ganz kleinen Ausschnitt der Fakten.


Welche Praktiken an der Uni-Klinik Tübingen von den Rentengutachtern angewandt werden, kann ich nicht beurteilen. Die Gutachter, die ich persönlich kenne, nehmen ihren Job sehr ernst und genau. Man ist in seinen Entscheidungen sehr frei und handelt auch nicht als "Beauftragter" oder im Sinne der Versicherung. Gutachter für BfA und LVA sind ganz normale, meist niedergelassene Fachärzte. Es gibt allerdings auch für solche Gutachten Leitlinien und Vorgaben, ich kann nicht bei Verlust eines Fingers eine 100%ige MdE oder GdB schreiben.

Ich sah mich als Gutachter immer als Mittler zwischen Patient und Versicherung und nicht als jemand, der es unter allen Umständen der Versicherung möglichst billig machen muß. Ich bin immer noch stolz auf ein Gutachten, in dem die Auslandskrankenversicherung des Patienten die Zahlung verweigerte (er hatte bei einem Raubüberfall in Südafrika schwere Messerverletzungen erlitten, wäre fast verblutet und wachte dazu noch mit einem Schlaganfall aus der OP auf. Die Versicherung verweigerte die Zahlung für den Schlaganfall mit der Begründung, der Patient habe im Alter von 55 Jahren auch ohne die Verletzungen den Schlaganfall bekommen können. Ich konnte mit Hilfe der in Johannesburg angeforderten OP-Unterlagen und intensivem Studium amerikanischer Fachliteratur beweisen, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit der Schlaganfall aus einem Blutdruckabfall fast gegen Null bei der Narkoseeinleitung resultierte... Also wirf mir und pauschal anderen Gutachtern bitte nicht vor, von vorneherein nur zugunsten der Versicherungen zu entscheiden...

Wenn mir aber (alles tatsächlich passiert) ein LVA-Patient bei der Begutachtung erzählt und demonstriert, er könne sich kaum mehr bewegen, sich nach der Untersuchung aber locker im Stehen die Schuhe zuschnürt oder draussen (dummerweise direkt vor meinem Fenster) beschwingt und locker erst den heruntergefallenen Autoschlüssel aufhebt und sich dann problemlos in seinen Kleinwagen schwingt, dann mögen gutachterliche Zweifel gerechtfertigt sein...

Das hat jetzt nichts mit Deinem Fall zu tun, soll aber das grundsätzliche und aufgrund von Simulanten auch gerechtfertigte Mißtrauen von Gutachtern in reine Angaben der Patienten und die Notwendigkeit einer eingehenden Untersuchung erklären.

Zitat (auchdabei @ 08.05.2007, 11:39) *
Die Ärzte haben dennoch darauf bestanden, dass ich eine Kniebeuge mache. Auf meinen Einwand, dass es sogar in den Unterlagen steht, dass das nicht geht, durfte ich mich sogar am Waschbecken festhalten und musste es trotzdem versuchen.


Daß der Gutachter sich die Beschwerden nicht nur anhört, sondern sie auch sehen will, ist doch verständlich, oder? Mit der Untersuchung der Hockstellung hat er sich nur an die Vorschriften

Zitat
(12) Bei Schäden an den Beinen ist der Gang mit und ohne Schuh oder
orthopädische Hilfsmittel zu beachten und die Art der Beschwielung der
Fußsohlen zu untersuchen. Neben dem „normalen“ Gangbild sind auch differenzierte
Stand- und Gangformen zu prüfen (z.B. Ballen- und Fersenstand,
Hockversuch, Grätschstand, Einbeinstand, wechselseitiges Hüpfen, Beinhaltung
im Sitzen und im Liegen).


Du hast bei der Begutachtung in Tübingen ja sicher nicht das Ergebnis "keine Behinderung" bekommen, vielmehr lag vermutlich Dein Grad der Behinderung (GdB) unterhalb der Grenze von 50%, ab der man den Ausweis und die Vergünstigungen nach dem SGB IX bekommt. Die Bewegungseinschränkung Deines Knies wären z.B. etwa 10%, die Pseudarthrose im Sprunggelenk ebenfalls 10%, wobei diese Werte nicht etwa addiert, sondern in ihrer Gesamtauswirkung beurteilt werden. Zum Vergleich, beim Verlust der gesamten Hand oder des Unterschenkels sind es auch nur 50%.... ich schreibe das nur, weil manche Patienten den Grad der Behinderung deutlich höher einschätzen, als die Gesetzeslage vorgibt.

Desweiteren wird bei der Begutachtung nur der Jetzt-Zustand und die zu erwartende Entwicklung innerhalb der nächsten 6 Monate mit einbezogen. Wenn Deine Begutachtung 4 Jahre nach dem Unfall stattfand, wurden die psychischen Folgen wahrscheinlich noch gar nicht ausreichend berücksichtigt. Daher rate ich auf alle Fälle zu einem erneuten Antrag und Versuch. Normalerweise sind die versorgungsärztlichen Gutachter auch wohnortsnah und nicht 200 km entfernt, sehr häufig sind es niedergelassene Ärzte. Du solltest nach dieser einen schlechten Erfahrung mit Gutachtern wirklich nicht aufgeben.

Zitat
Nach allem, was ich inzwischen gelesen habe, ist sogar ein THC von 0.9ng/l geeignet, um ohne OWI am Strassenverkehr teilzunehmen. Aber 0.0 und ein cooh über 79ng/l gibt MPU...


Du vermischt jetzt straf- und verwaltungsrechtliche Seite. Beide gehen zur MPU... whistling.gif

Gruß von COYOTA thread.gif


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auchdabei
Beitrag 08.05.2007, 17:44
Beitrag #37


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Zitat (Coyota @ 08.05.2007, 17:18) *
Wie war die Unfallstelle denn abgesichert? Wenn keinerlei Absicherung stattfand kann ich mir schon vorstellen, daß der in die Unfallstelle gekrachte Autofahrer evtl. straffrei und nicht schadensersatzpflichtig davonkam, auch wenn das für Dich wirklich sehr schlimm ist.

Ich kam ca. 1min nach dem Unfall zur Unfallstelle. Der verunglückte PKW war kurz zuvor beim Überholen und Schneiden eines Lastzugs von diesen am Heck touchiert worden, was ihm den das ganze Heck ab- und den Tank aufriss und er unkontrollierbar in die Mittelbeplankung geschleudert wurde. Es war überall ausgelaufenes Benzin und demzufolge grösste Gefahr im Verzug. Die Bergung der Verletzten hatte absolute Priorität vor der Absicherung der Unfallstelle (Autobahn, ca. 200m freie Sicht, aber leider der rechts stehende LKW, der offensichtlich die Aufmerksamkeit der folgenden PKWs ablenkte).
Der, der mich erlegte kam auch direkt in den Knast, hat sich aber binnen drei Tagen freigekauft und das Polizeiprotokoll in folgender Weise frisieren lassen; "Wer für die Verletzungen des deutschen XXX verantwortlich ist, kann nicht mehr festgestellt werden, da dieser nicht angegurtet war". Genau dieser Wortlaut steht im Protokoll der Unfallaufnahme...
Der Fauxpas im Schreiben meines Anwalts entstand alleine aufgrund der Tatsache, dass er wie viele folgende keine Lust hatte, sich in die Aktenberge einzuarbeiten. Alles was den interessierte, war seine Brieftasche.

Zitat
Ich sah mich als Gutachter immer als Mittler zwischen Patient und Versicherung und nicht als jemand, der es unter allen Umständen der Versicherung möglichst billig machen muß. Ich bin immer noch stolz auf ein Gutachten, in dem die Auslandskrankenversicherung des Patienten die Zahlung verweigerte (er hatte bei einem Raubüberfall in Südafrika schwere Messerverletzungen erlitten, wäre fast verblutet und wachte dazu noch mit einem Schlaganfall aus der OP auf. Die Versicherung verweigerte die Zahlung für den Schlaganfall mit der Begründung, der Patient habe im Alter von 55 Jahren auch ohne die Verletzungen den Schlaganfall bekommen können. Ich konnte mit Hilfe der in Johannesburg angeforderten OP-Unterlagen und intensivem Studium amerikanischer Fachliteratur beweisen, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit der Schlaganfall aus einem Blutdruckabfall fast gegen Null bei der Narkoseeinleitung resultierte... Also wirf mir und pauschal anderen Gutachtern bitte nicht vor, von vorneherein nur zugunsten der Versicherungen zu entscheiden...

Dies ehrt Dich! Dich hätte ich gerne als Gutachter gehabt. Es lag auch nicht in meinem Ansinnen, Deinen Berufsstand pauschal zu verurteilen. Sollte das so rübergekommen sein, bitte ich um Entschuldigung.

Zitat
Wenn mir aber (alles tatsächlich passiert) ein LVA-Patient bei der Begutachtung erzählt und demonstriert, er könne sich kaum mehr bewegen, sich nach der Untersuchung aber locker im Stehen die Schuhe zuschnürt oder draussen (dummerweise direkt vor meinem Fenster) beschwingt und locker erst den heruntergefallenen Autoschlüssel aufhebt und sich dann problemlos in seinen Kleinwagen schwingt, dann mögen gutachterliche Zweifel gerechtfertigt sein...

Ich trage nur Slipper bzw. Schuhe mit Klettverschluss, weil ich wegen dem Knie nicht bis an den Boden komme.

Zitat
Daß der Gutachter sich die Beschwerden nicht nur anhört, sondern sie auch sehen will, ist doch verständlich, oder? Mit der Untersuchung der Hockstellung hat er sich nur an die Vorschriften
(12) Bei Schäden an den Beinen ist der Gang mit und ohne Schuh oder
orthopädische Hilfsmittel zu beachten und die Art der Beschwielung der
Fußsohlen zu untersuchen. Neben dem „normalen“ Gangbild sind auch differenzierte
Stand- und Gangformen zu prüfen (z.B. Ballen- und Fersenstand,
Hockversuch, Grätschstand, Einbeinstand, wechselseitiges Hüpfen, Beinhaltung
im Sitzen und im Liegen).

Ich hatte bereits in den Unterlagen die Bewegungseinschränkung des Knies und die Ärzte haben dies auch im liegenden Zustand kontrolliert. Meine dünnen Schenkel waren auch leicht zu erkennen. Hornhaut habe ich heute noch keine an den Fussohlen. Diese Nötigung zu einer Kniebeuge war m.E. absolut unnötig.

Zitat
Du hast bei der Begutachtung in Tübingen ja sicher nicht das Ergebnis "keine Behinderung" bekommen, vielmehr lag vermutlich Dein Grad der Behinderung (GdB) unterhalb der Grenze von 50%, ab der man den Ausweis und die Vergünstigungen nach dem SGB IX bekommt. Die Bewegungseinschränkung Deines Knies wären z.B. etwa 10%, die Pseudarthrose im Sprunggelenk ebenfalls 10%, wobei diese Werte nicht etwa addiert, sondern in ihrer Gesamtauswirkung beurteilt werden. Zum Vergleich, beim Verlust der gesamten Hand oder des Unterschenkels sind es auch nur 50%.... ich schreibe das nur, weil manche Patienten den Grad der Behinderung deutlich höher einschätzen, als die Gesetzeslage vorgibt.

Ich weiss nicht mehr, wieviel die mir als GdB zugestanden haben. Aber wie Du sagst, 5 x 20% = 20%. So einfach macht es sich unser Staat. Füsse dran, keine Behinderung.

Zitat
Desweiteren wird bei der Begutachtung nur der Jetzt-Zustand und die zu erwartende Entwicklung innerhalb der nächsten 6 Monate mit einbezogen. Wenn Deine Begutachtung 4 Jahre nach dem Unfall stattfand, wurden die psychischen Folgen wahrscheinlich noch gar nicht ausreichend berücksichtigt. Daher rate ich auf alle Fälle zu einem erneuten Antrag und Versuch. Normalerweise sind die versorgungsärztlichen Gutachter auch wohnortsnah und nicht 200 km entfernt, sehr häufig sind es niedergelassene Ärzte. Du solltest nach dieser einen schlechten Erfahrung mit Gutachtern wirklich nicht aufgeben.

Mein Arzt sagte mir gestern, wenn er auch nur ein Attest schreibt, dass das Lidzittern und die Mimikspasmen unter Stress von den zwei Gehirnentzündungen kommen, dass ich Gleichgewichtsstörungen aufgrund des eingeschränkten Fusssohlengefühls, die dorsale Beweglichkeit der Knöchel und Zehen aufgehoben ist, dass ich Gangprobleme aufgrund des defekten Knies und dazu eine Posttraumatischen Belastungsstörung habe, kann das bei Vorlage bei der nächsten Kontrolle nur nach hinten losgehen... dann sei die Pappe mit Sicherheit weg. Auch wenn ich insgesamt 22 Jahre und nach dem Unfall bereits seit 16 Jahren unfallfrei fahre.
Und dann soll ich mit diesen Symptomen erneut einen Behindertenstatus beantragen? Was wird wohl das Resultat sein?

Zitat
Du vermischt jetzt straf- und verwaltungsrechtliche Seite. Beide gehen zur MPU... whistling.gif

Dann habe ich einen Thread in einem anderen Forum falsch interpretiert
(http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=6918).

Ich wollte Dich sicher nicht angreifen, sollte das so rübergekommen sein, bitte ich um Entschuldigung. Bin nur nur mit den Nerven am Ende und total übernächtigt.

Grüsse und nichts für ungut


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Coyota
Beitrag 08.05.2007, 18:58
Beitrag #38


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Zitat (auchdabei @ 08.05.2007, 17:44) *
Aber wie Du sagst, 5 x 20% = 20%. So einfach macht es sich unser Staat. Füsse dran, keine Behinderung.


Nein, das habe ich nicht gesagt. Es gilt nur oft nicht 5 x 20% = 100 %. Wäre auch ungerecht, wenn jemand, der ein versteiftes Sprunggelenk und auf der gleichen Seite eine Fußheberlähmung hat, die doppelte GdB bekäme, weil er wegen der Versteifung den Fuß ja eh nicht mehr heben kann und die Lähmung daher die Gehprobleme nicht verstärkt. Wenn dagegen jemand ein schweres Herzleiden und eine Taubheit hat, kann die GdB hier durchaus addiert werden, denn die beiden Erkrankungen behindern ja in völlig verschiedenen Lebensbereichen.

Zitat
Mein Arzt sagte mir gestern, wenn er auch nur ein Attest schreibt, dass das Lidzittern und die Mimikspasmen unter Stress von den zwei Gehirnentzündungen kommen, dass ich Gleichgewichtsstörungen aufgrund des eingeschränkten Fusssohlengefühls, die dorsale Beweglichkeit der Knöchel und Zehen aufgehoben ist, dass ich Gangprobleme aufgrund des defekten Knies und dazu eine Posttraumatischen Belastungsstörung habe, kann das bei Vorlage bei der nächsten Kontrolle nur nach hinten losgehen... dann sei die Pappe mit Sicherheit weg. Auch wenn ich insgesamt 22 Jahre und nach dem Unfall bereits seit 16 Jahren unfallfrei fahre.
Und dann soll ich mit diesen Symptomen erneut einen Behindertenstatus beantragen? Was wird wohl das Resultat sein?


Wenn Du meine ehrliche Meinung wissen willst cool.gif -ich sehe eine gewisse Diskrepanz zwischen Deiner Schilderung der Behinderungen und Deiner Angabe, daß diese keinerlei Einschränkung Deiner Fahrtüchtigkeit verursachen. Alleine die geschilderten Bewegungs- und Sensibilitätseinschränkungen im Beinbereich dürften ein sicheres Bedienen der Pedale sehr erschweren -oder hast Du Dein Auto umgebaut?

Insofern wäre ein Attest wie oben geschildert zur Vorlage bei der Polizei sicher die Eintrittskarte für eine MPU zur Abklärung von gesundheitlichen Bedenken bei der Fahreignung und nicht zu empfehlen.

Hinsichtlich des Schwerbehindertenausweises wäre es aber kein Problem, da natürlich Schweigepflicht des Gutachters bzw. des Versorgungsamtes gegenüber der Führerscheinbehörde besteht.

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Beitrag 08.05.2007, 19:35
Beitrag #39


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Nööö Coyota...ich ging nur zum ÄG, und das habe ich ja gut gemeistert! Mit 0,9 aktiv


Vielleicht sollte man das dem TE nochmal sagen das eventuell noch ein ÄG möglich ist.... sind meist 4 Drogenscreens auf alle möglichen Drogen..ist aber zu packen...


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auchdabei
Beitrag 08.05.2007, 19:52
Beitrag #40


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Zitat (Coyota @ 08.05.2007, 19:58) *
Nein, das habe ich nicht gesagt. Es gilt nur oft nicht 5 x 20% = 100 %. Wäre auch ungerecht, wenn jemand, der ein versteiftes Sprunggelenk und auf der gleichen Seite eine Fußheberlähmung hat, die doppelte GdB bekäme, weil er wegen der Versteifung den Fuß ja eh nicht mehr heben kann und die Lähmung daher die Gehprobleme nicht verstärkt. Wenn dagegen jemand ein schweres Herzleiden und eine Taubheit hat, kann die GdB hier durchaus addiert werden, denn die beiden Erkrankungen behindern ja in völlig verschiedenen Lebensbereichen.

Ach so, dann habe ich Dich tatsächlich falsch verstanden. Beg ya pardon.

Zitat
... dann sei die Pappe mit Sicherheit weg. Auch wenn ich insgesamt 22 Jahre und nach dem Unfall bereits seit 16 Jahren unfallfrei fahre.

Mein Arzt sagte das nicht wörtlich, dass dann die Pappe weg sei. Nur, dass ich dann mit einer amtsärztlichen Untersuchung bzw einer MPU rechnen müsse und die könne so und so ausgehen.

Zitat
Wenn Du meine ehrliche Meinung wissen willst cool.gif -ich sehe eine gewisse Diskrepanz zwischen Deiner Schilderung der Behinderungen und Deiner Angabe, daß diese keinerlei Einschränkung Deiner Fahrtüchtigkeit verursachen. Alleine die geschilderten Bewegungs- und Sensibilitätseinschränkungen im Beinbereich dürften ein sicheres Bedienen der Pedale sehr erschweren -oder hast Du Dein Auto umgebaut?

Wie Du sicher aus eigener Erfahrung weisst, bleibt der Fuss immer unter 90°, wenn man den Sitz mgl. weit nach hinten rückt. Dies auch beim Wechsel zwischen Gas- und Bremspedal. Und nach unten kann ich beide Beine ja problemlos bewegen. Und das Knie kann ich sogar soweit anziehen, um rel. problemlos ein- und aussteigen zu können.
Mit dünnen Schuhsohlen habe ich zum Einen genug Gefühl, um den Kontakt zum Pedal zu fühlen und zum Anderen habe ich das Motorengeräusch, den Drehzahlmesser, eine hydraulische (unempfindliche) Kupplung und die Bremsverzögerung um die Wirkung des Anpressdrucks auf das Pedal wahrzunehmen.
Sonst könnte ja wohl auch keiner mit Springerstiefeln o.ä. Auto fahren.
Hatte nur einmal die Situation, wo ich ablehnte, ein Auto zuz fahren. War ein Jeep und Sitzen war nur in absolut aufrechter Haltung möglich. Hier bin ich eingestiegen und nicht gefahren, weil ich in diesem FZ tatsächlich immer den ganzen Fuss hätte heben müssen, um zu fahren.
Aber Behinderte haben tatsächlich eine Verlagerung der verlorengegangenen Sinne auf andere Organe und Extremitäten. Kann ein Gesunder wohl nicht nachvollziehen.

Zitat
Insofern wäre ein Attest wie oben geschildert zur Vorlage bei der Polizei sicher die Eintrittskarte für eine MPU zur Abklärung von gesundheitlichen Bedenken bei der Fahreignung und nicht zu empfehlen.

Genauso äusserte sich mein Doc.

Zitat
Hinsichtlich des Schwerbehindertenausweises wäre es aber kein Problem, da natürlich Schweigepflicht des Gutachters bzw. des Versorgungsamtes gegenüber der Führerscheinbehörde besteht.

Du machst mich wirklich nachdenklich... Aber was ich in Tübingen erlebte, möchte ich nie wieder erleben. Mal darüber nachdenken - aber ohne Versprechen...

Warum können nicht alle Gutachter so sachlich wie Du sein?

Grüsse

Zitat (Utopista @ 08.05.2007, 20:35) *
Nach allem, was ich inzwischen gelesen habe, ist sogar ein THC von 0.9ng/l geeignet, um ohne OWI am Strassenverkehr teilzunehmen. Aber 0.0 und ein cooh über 79ng/l gibt MPU...
Nööö Coyota...ich ging nur zum ÄG, und das habe ich ja gut gemeistert! Mit 0,9 aktiv
Vielleicht sollte man das dem TE nochmal sagen das eventuell noch ein ÄG möglich ist.... sind meist 4 Drogenscreens auf alle möglichen Drogen..ist aber zu packen...


Also mein aktiver und der oh (heisst das so?) werden sicher bei 0,0 liegen - da mache ich mir keine Sorgen. Habe nachgerechtet, waren sogar fast 6 Tage ohne Zuführung.
Nur der cooh macht mir Sorgen...
Die können mich screenen wie sie wollen - wenn der angesammelte cooh weg ist werden die nie wieder was in mir finden!


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Utopista
Beitrag 08.05.2007, 22:21
Beitrag #41


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Naja dann warte doch mal die ergebnisse ab und versuche dich etwas zu beruhigen, ändern kann man das gerade eh nicht und es bleibt die Hoffnung das beim Joint Konsum der Cooh Wert nicht so hoch ist... drücke dir die Daumen...


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Du fragst mich, was soll ich tun? Und ich sage: Lebe wild und gefährlich, Utopista.


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Nicht-Hase
Beitrag 08.05.2007, 23:10
Beitrag #42


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Zitat (auchdabei @ 08.05.2007, 20:52) *
Warum können nicht alle Gutachter so sachlich wie Du sein?

Finde ich ziemlisch pauschaliert. Vielleicht hast Du wirklich Pech gehabt mit Deinen Gutachtern, aber deshalb alle über einen Kamm scheren?
Ich kann das übrigens auch beurteilen, mußte schon bei etlichen Gutachtern antanzen.
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auchdabei
Beitrag 09.05.2007, 10:14
Beitrag #43


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Zitat (Nicht-Hase @ 09.05.2007, 00:10) *
Finde ich ziemlisch pauschaliert. Vielleicht hast Du wirklich Pech gehabt mit Deinen Gutachtern, aber deshalb alle über einen Kamm scheren?
Ich kann das übrigens auch beurteilen, mußte schon bei etlichen Gutachtern antanzen.

Vielleicht liegt der Unterschied im Auftraggeber der Gutachten.
Bei mir war es die Berufsgenossenschaft für Fahrzeugverkehr (oder so ähnlich), soweit ich mich erinnere.
Also evtl. Kosten zu Lasten des Staats und nicht auf eine Versicherung des Schädigers umlegbar.
Und da hat sich mir nun mal der Verdacht aufgedrängt, dass die alles kleinreden und abwiegeln.
Nur eine Mutmassung und subjektives Empfinden...


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Beitrag 09.05.2007, 10:24
Beitrag #44


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Zitat (Utopista @ 08.05.2007, 23:21) *
Naja dann warte doch mal die ergebnisse ab und versuche dich etwas zu beruhigen, ändern kann man das gerade eh nicht und es bleibt die Hoffnung das beim Joint Konsum der Cooh Wert nicht so hoch ist... drücke dir die Daumen...

Ist nett, danke.
PTSD hat leider den Effekt, dass einmal wieder an die Oberfläche gezogen dieser Zustand sehr lange braucht, bis die Erinnerungen wieder in eine unzugängliche Ecke des Gehirns verschoben sind. Fühle mich heute immer noch so, wie am Tage direkt nach dem Unfall. Alle Bilder sind wieder da, das viele Blut, die Gaffer, keiner der mir hilft, überall Benzin und ich sitze mit fast abgerissenen Beinen mittendrin und kann mich nicht bewegen. Unvorstellbar.

Werde Euch umgehend die Werte mitteilen, so diese da sind. Der Polizist sagte ca. 2 Wochen, wenn nichts gefunden wird, sonst 4-6 Wochen, weil dann weitere Blutuntersuchungen gemacht werden. Was das zu bedeuten hat, weiss ich nicht. Kann es sein, dass die wenn sie kein aktives und kein OH finden gar keinen cooh messen (kleine Hoffnung hege)?


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Beste Grüsse


AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum)

"Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden" (Martina Aschwanden, Autorin)
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Trucker
Beitrag 09.05.2007, 10:48
Beitrag #45


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Zitat (auchdabei @ 09.05.2007, 11:14) *
Vielleicht liegt der Unterschied im Auftraggeber der Gutachten.
Bei mir war es die Berufsgenossenschaft für Fahrzeugverkehr (oder so ähnlich), soweit ich mich erinnere.
Also evtl. Kosten zu Lasten des Staats und nicht auf eine Versicherung des Schädigers umlegbar.
Und da hat sich mir nun mal der Verdacht aufgedrängt, dass die alles kleinreden und abwiegeln.
Nur eine Mutmassung und subjektives Empfinden...


Also erstmal die BGF (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung) ist nicht Staatlich sondern eine Öffentliche Pflichtversicherung in die dein Arbeitgeber einzahlt,und die ggf deine EURente zahlet.Die BGF ist NICHT für die Einstufung deiner Behinderung zuständig das macht das Versorgungsamt. Also sieht es für mich erstmal so aus(aus eigener Erfahrung) als wenn du da ein paar Fehler evtl aus Unwissenheit gemacht hast.


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



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auchdabei
Beitrag 09.05.2007, 11:07
Beitrag #46


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Zitat (Trucker @ 09.05.2007, 11:48) *
Also erstmal die BGF (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung) ist nicht Staatlich sondern eine Öffentliche Pflichtversicherung in die dein Arbeitgeber einzahlt,und die ggf deine EURente zahlet.Die BGF ist NICHT für die Einstufung deiner Behinderung zuständig das macht das Versorgungsamt. Also sieht es für mich erstmal so aus(aus eigener Erfahrung) als wenn du da ein paar Fehler evtl aus Unwissenheit gemacht hast.

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier und da Interpretationsfehler mache.
Ich denke es geht jedem so, dass man vieles mangels fachlichen Wissens nur raten/einschätzen kann und sich dann daraus ein Bild macht - weil man zu verstehen versucht, was da vorgeht.
Ich bin kein Jurist noch Versicherungsfachmann.
Die BGF ist für mich zuständig, weil ich dem deutschen Gesetze dienend verunglückt bin, hat man mir gesagt.
Bin mir auch nicht sicher, ob es die BGF war, die mich nach Tübingen schickte. Auf alle Fälle habe ich einen ganzen Packen Schriftverkehr mit denen gehabt.
Eben weil ich vieles nicht weiss, bin ich ja in dieses Forum gekommen um Hilfe zu suchen.


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Beste Grüsse


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auchdabei
Beitrag 09.05.2007, 11:40
Beitrag #47


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P.S. Wenn man bei der EU-Untersuchung auf das genaueste befragt wird, ob der Schadensverursacher festgestellt und verurteilt wurde, kommt man wohl automatisch auf solche Gedanken, dass der zugestandene Behinderungsgrad evtl. tatsächlich vom Regressleister abhängig ist.
Ich denke, dass dies nicht nur mir so geht...


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auchdabei
Beitrag 27.06.2007, 13:57
Beitrag #48


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Hallo Ihr,

bin einem Zusammenbruch nahe.
Eben kam ein Brief vom Landratsamt:

2,4ng/ml THC
0,4ng/l OH-THC
15,9 ng/ml COOH

Das ist doch unmöglich.
Ich schwöre bei Gott, dass mein letzter Konsum 104 h(!!!) vor der Blutentnahme lag.

Ich soll binnen sieben Tagen meinen Führerschein abgeben oder Widerspruch einlegen.

Eine Sperrzeit ist nicht genannt. Was bedeutet das?

Was kann ich nun machen?
Zittere am ganzen Körper...


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ottilie
Beitrag 27.06.2007, 14:40
Beitrag #49


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Hi,

ohne jetzt deine konsumform und deinen eingangsthread im kopf zu haben,
ich habe jetzt schon des öfteren von regelmässigen konsumenten gelesen ,die
noch z.T nach 48 std bis zu 4 ng aktives ,plus oh hatten.(in der regel starke bongraucher)

aber jeweils einen niedrigen cooh-wert der bloss auf gelegendlich zielte.

wie war denn deine konsumform?

LG

...... hab ich aus dem MPU_forum kopiert....
upps;heute lt. Userbericht aus dem VP erfahren..der User sagte selber;eigendlich müsste man seinen fall überall in die speziellen foren setzen,..zur warnung und aufklärung..
1.berauschte fahrt :blpr-auswertung:aktiv 25, cooh 175. ng

eine woche später kam es wieder zu einer BLPR,.(der user hat lt.eigener aussage nixmehr konsumiert ,nach der 1. fahrt)er war fest davon überzeugt,dass kein aktives mehr drinn ist.
2,4 ng aktive!..den cooh-wert hat er sich vor schreck nicht merken können


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** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
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Hornblower
Beitrag 27.06.2007, 15:37
Beitrag #50


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In der Tat: Absolut erstaunlich!

Hatten wir nicht just gestern über Glück und Pech bei der Blut-Analyse diskutiert?

Ich setz da mal gleich einen Link!

Viele Grüße,

H.H.


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