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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Muß ich, bzw. eventuell auch mein Arbeitgeber, jetzt mit Schwierigkeiten rechnen, wenn in ein paar Monaten wieder mal so ein Notfall eintritt und ich während der Fahrt in eine Kontrolle gerate? Wenn ich fast nie fahre, kann ich doch nicht verpflichtet werden, jeden Monat die leere Fahrerkarte auslesen lassen! Oder ist das etwa doch Pflicht? Als Nachweis, womit ich wirklich Tagtäglich unterwegs bin, kann mein Fahrtenbuch für den Firmen-PKW dienen. Dieses führe ich freiwillig und ausschließlich aus Steuergründen, um nachweisen zu können, dass ich den PKW nicht für Privatfahrten nutze. Eine Auflage zur Fahrtenbuchführung besteht nicht. Grüße vom Diesel-Georg ![]() -------------------- |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21964 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Wenn ich fast nie fahre, kann ich doch nicht verpflichtet werden, jeden Monat die leere Fahrerkarte auslesen lassen! Oder ist das etwa doch Pflicht? ... Grundregel für Selten-Fahrer: Wenn seit dem letzten Auslesen keine Fahrt hinzugekommen ist, braucht auch nicht erneut ausgelesen zu werden. Wenn dann allerdings mal ne Fahrt stattgefunden hat, muss die Karte spätestens 28 Tage nach dieser Fahrt ausgelesen werden. "Eher" ist natürlich auch nicht verboten. Doc ![]() P.S.: Übrigens: Wenn Du nur selten fährst, brauchst Du eigentlich vor jeder Fahrt eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass Du in den vorangegangenen Tagen nicht gefahren bist. Schließlich hast Du weder einen Eintrag in der Fahrerkarte noch kanst Du Tachoscheiben für die letzten 28 Tage vorlegen. -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Doc ![]() P.S.: Übrigens: Wenn Du nur selten fährst, brauchst Du eigentlich vor jeder Fahrt eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass Du in den vorangegangenen Tagen nicht gefahren bist. Schließlich hast Du weder einen Eintrag in der Fahrerkarte noch kanst Du Tachoscheiben für die letzten 28 Tage vorlegen. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Es gibt keine "im voraus geplante Fahrten". Ich fahre nur in einem Notfall, und da kann mir der Arbeitgeber doch nicht in hellsehericher Voraussicht dauernd neue Bescheinigungen ausstellen, dass ich nicht gefahren bin! Das wäre doch völlig praxisfremd! Außerdem müßte es doch aus meiner Fahrerkarte ersichtlich sein, dass ich nicht gefahren bin. Tachoscheiben gibt es nicht mehr in unserer Firma. Selbst die kleinen 3,5 to Transporter haben alle digitale Geräte. Und wenn ich mal rein theoretisch am Wochenende vorher 16 Std. am Stück mit einem 7,5 to mit Tachoscheibe einen Umzug meiner Tochter gefahren wäre. Darüber könnte mir kein Chef was bescheinigen und völlig Fahruntüchtig wäre ich trotzdem!!! Wenn ich den 7,5 Tonner nach 16 Std. (illegal, aber nicht erwischt!) Fahrt Montagmorgen um 7 Uhr beim Vermieter abstelle und die Tachoscheiben schnell verschwinden lasse, dann könnte ich fröhlich um 8 Uhr mit meiner Fahrerkarte wieder dienstlich fahren, ohne das man mir was nachweisen könnte! Ich hätte ja den Schrieb vom Arbeitgeber, dass ich die letzten 28 Tage nicht für ihn gefahren bin! Das kann es doch irgendwie nicht sein ![]() wundert sich der Diesel-Georg ![]() -------------------- |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 ![]() |
Auch ein Privat-PKW-Langstreckentrip von Barcelona fast nOn-Stop nach frankfurt macht fharuntüchtig, ist aber im Normalfall auch nicht aktenkundig.
Die Regelungen beschränken sich nun mal ausschließlich auf berufliche Fahrten EINES Arbeitgebers. Auch der 400€-Zweitjob auf einem 7.5t mit Tachoscheiben fältt dem Chef der Hauptarbeitstelle nicht zwangsläufig auf. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Ok, das mit den Privatfahrten und dem 2. Job begreife ich jetzt! Aber was erwartet mich denn nun, wenn ich in einem Notfall fahre und natürlich keine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen kann, dass ich die letzten Tage nicht gefahren bin? Das geht nämlich wirklich nicht! Der Chef ist nämlich im allgemeinen mehrer 100 km entfernt und oft zudem im Ausland, nämlich, bei Baustellen in Österreich oder Ungarn. Und dann kommt plötzlich ein Anruf: "fahr mal schnell nach Wien, da ist der Fahrer ausgefallen und das Bohrgerät muß 20 km umgesetzt werden, kein anderer da mit CE" Das wäre zwar äußerst selten, aber doch eine praktische Möglichkeit! Völlig realitätsfremd und unrealistisch, dann z.B. erst von Wiener Neustadt zurück nach Deutschland in die Firma fahren, eine Bescheinigung abholen, wieder zurück nach Wien und erst dann das Bohrgeät die 20 km zum nächsten Einsatzort bringen. Müßte es dem kontrollierenden Beamten nicht reichen, wenn ich anhand meiner normalen Tätigkeiten glaubhaft nachweise, dass ich normalerweise nicht LKW fahre.
Die Bescheinigung ist auf jeden Fall unrealistisch, wenn nicht unmöglich. Denn ich komme im Allgemeinen nur zur Weihnachtsfeier in die Firma... Ich glaube, im ersten beschriebenen Fall hätte ich auch straflos ganz ohne Fahrerkarte den LKW von der Autobahn bringen dürfen. Es diente der Gefahrenabwehr. Oder hätte ich etwa den LKW einfach auf der dann ungesicherten Fahrspur stehen lassen sollen und meine Baustelle abräumen? Der 2. Fall wäre etwas komplizierter zu betrachten, weil es um ein Firmeneigenes Fahrzeug geht. Aber auch das war letztendlich ein Notfall. Der Fahrer war ausgefallen und ich habe ihn mangels eines anderen Fahrerlaubnisbesitzers einmalig ersetzt. Die Betonung liegt auf einmalig! Die Vorschrift über Nachweise des Nichtfahrens soll doch nur verhindern, dass mit Lenkzeiten getrickst werden kann. Und Lenkzeitüberschreitungen sind doch bei einem Bauleiter, der nur mal in einem Notfall aushilft, nicht gerade wahrscheinlich. Also nochmal die Frage: was kann das kosten, wenn ich zwar ohne Bescheinigung fahre, im Nachhinein aber leicht nachweisen kann, dass ich die letzten 3 Monate kein LKW-Lenkrad berührt habe? Grüße vom Diesel-Georg ![]() -------------------- |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 03.06.2008 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 42412 ![]() |
Hallo Diesel-Georg
Was die Bescheinigung über die lenkfreien Tage betrifft. Rein von der Verordnung her mußt du die letzten 28 Tage nachweisen. Bei dir ist nun aber das Problem das du nicht so einfach an diese Bescheinigung rankommst. Wenn dein Chef nicht da ist hat er bestimmt im Büro einen Vertreter. Also jemanden der von ihm beauftragt ist solche Bescheinigungen für die Fahrer auszustellen. Solange du in Deutschland in diese Situation kommst, das du mal einspringen mußt, liegt da nicht das Problem, denn nach Aussage der BAG kann diese Bescheinigung auch per Fax (aber nur in Deutschland) nachgereicht werden. Wichtig ist, das egal ob du in eine Kontrolle bei deiner Fahrt kommst oder nicht der Nachweis bei euch im Büro vorliegt. Das Fahrtenbuch wird dir kaum als Nachweis dienen können. Gruß oldie -------------------- Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.
Marcus Aurelius, 26.04.0121 - 17.03.0180 römischer Kaiser |
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Gast_LasiLore_* |
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#7
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Ich würde in Falle einer Kontrolle nichts machen.
Wenn es so ist, wie geschildert, wären Maßnahmen vielleicht rechtlich richtig - aber Unfug. |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 ![]() |
Ich kenne mich jetzt nicht 100%ig mit den Regelungen aus, aber mal so als Gedankenspiel und als Frage an die „Wissenden“, ob das so möglich währe:
@ Diesel-Georg, Du bist als Bauleiter doch Führungskraft und Dir dürften eh diverse Unternehmerpflichten übertragen worden sein (z. B. im Bereich Arbeitssicherheit, Ladungssicherung etc.). Währe es nicht möglich, dass Dein Chef Dich ebenfalls damit beauftragt die Bescheinigungen über lenkzeitfreie Tage (oder wie das heißt) für die Fahrer Deiner Baustellen auszustellen? Und damit müsstest Du Dir dann ja auch selber die Bescheinigung ausstellen können, wenn es denn dann mal notwendig ist. -------------------- MfG,
emi |
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Gast_buerger_* |
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#9
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Zitat bzw. eine schwere selbstfahrende Arbeitsmaschine, zu fahren, Muss er dann überhaupt eine Fahrerkarte benutzen ![]() ![]() |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Zitat bzw. eine schwere selbstfahrende Arbeitsmaschine, zu fahren, Muss er dann überhaupt eine Fahrerkarte benutzen ![]() ![]() Ja, ein Kontrollgerät ist eingebaut. Wir haben Bohrgeräte mit Sondergenehmigung bis zu 55 to zul.GG = Leergewicht. Ich kenne mich jetzt nicht 100%ig mit den Regelungen aus, aber mal so als Gedankenspiel und als Frage an die „Wissenden", ob das so möglich währe: @ Diesel-Georg, Du bist als Bauleiter doch Führungskraft und Dir dürften eh diverse Unternehmerpflichten übertragen worden sein (z. B. im Bereich Arbeitssicherheit, Ladungssicherung etc.). Währe es nicht möglich, dass Dein Chef Dich ebenfalls damit beauftragt die Bescheinigungen über lenkzeitfreie Tage (oder wie das heißt) für die Fahrer Deiner Baustellen auszustellen? Und damit müsstest Du Dir dann ja auch selber die Bescheinigung ausstellen können, wenn es denn dann mal notwendig ist. Das ist die Idee! Wenn das zulässig ist, dann mache ich das. Mit dem Chef ist das kein Problem, ich unterschreibe für die Firma selbst Verträge, ich habe sogar immer einen Firmenstempel dabei. Für die Sicherheit auf meinen Baustellen stehe ich sowieso immer mit einem Bein im Gefängnis... und die ganzen Anträge auf Verkehrsrechtliche Anordnungen für Straßensperrungen mache ich auch, bin allso auch hier immer der "Verkehrsrechtlich Verantwortliche" (mein 2. Bein für das Gefängnis ![]() Hier habe ich z.B. von der Autobahndirektion Nordbayern als einziger in der Firma das Recht, für einen Subunternehmer eine auf uns lautende Ausnahmegenehmigung zum Halten auf Standstreifen und verlassen und auffahren auf die BAB an nicht gekennzeichneten Stellen zu übertragen. Ich muß nur in eine Kopie der Ausnahmegenehmigung das Kennzeichen eintragen, unterschreiben und Firmenstempel. Also Unternehmerpflichten habe ich mehr als genug! Da kommt es auf das Austellen einer solchen Lenkzeitenbescheinigung auch nicht mehr an! Die Frage ist nur: wo liegt dann der Sinn in einer solchen Verordnung, wenn der Fahrer sich selber alles bescheinigen kann ![]() ![]() Grüße vom Diesel-Georg ![]() -------------------- |
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Gast_LasiLore_* |
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Beitrag
#11
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Das ist ein Grund dafür, dass diese Bescheinigung nur noch maschinell ausgefüllt werden darf.
Das bedeutet, ausser der Unterschrift alles mit Maschine. Und das Ding muss vor Antritt der Fahrt ausgefüllt werden. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Das ist ein Grund dafür, dass diese Bescheinigung nur noch maschinell ausgefüllt werden darf. Das bedeutet, ausser der Unterschrift alles mit Maschine. Und das Ding muss vor Antritt der Fahrt ausgefüllt werden. Das wäre kein Problem! Wenn das alles ist ![]() Ich habe Laptop, Drucker, Firmenpapier und Firmenstempel immer dabei... Grüße vom Diesel-Georg ![]() -------------------- |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21964 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Die Frage ist nur: wo liegt dann der Sinn in einer solchen Verordnung, wenn der Fahrer sich selber alles bescheinigen kann ![]() ![]() Natürlich ist das Unsinn, genau so wie es bei MIR Unsinn ist, dass ich mir als mein eigener Chef die Bescheinigungen selbst ausstelle. Aber wenn ein ![]() Was wäre denn die Alternative? Ein beim Gewerbeaufsichtsamt zu beantragender - gebührenpflichtiger - Ausweis zur Freistellung von der Zettelpflicht? Natürlich KÖNNTE es sein, dass ich mir einen solchen Zettel schreibe, obwohl ich in Wahrheit in der Zwischenzeit aushilfsweise einen Lkw mit Tachoscheibe gefahren habe - die ich natürlich nicht vorzeige ![]() Aber DAS kann man erst dann verhindern, wenn digitale Kontrollgeräte flächendeckend eingeführt sind. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 12.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40711 ![]() |
Da muss ich hier doch auch einmal nachhaken aus Neugier.
Ich habe vor knapp einem halben Jahr meinen CE gemacht - hauptsächlich aus Spaß und zweitens für mein Studium später und für die Feuerwehr. Jedoch habe ich mir damals keine Fahrerkarte ausstellen lassen, was ich nun aber nachholen will. Halt für Notfälle wo ich dann doch mal Kutscher spielen muss (Umzüge von Freunden etc.). Ich werde die Fahrerkarte also auch wie oben beschrieben nur ganz ganz selten im Jahr gebrauchen. Wie sieht das dann bei mir aus? Ich mein, ich bin ja in keinem Beschäftigungsverhältnis tätig und habe somit auch keinen Chef der mir bescheinigen kann, dass ich nicht gefahren bin. Wie mache ich das ? |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21964 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Wie mache ich das ? Genau so wie ich: Bevor Du lösfährst, stellst Du Dir selbst eine Bescheinigung aus, dass Du die letzten 28 Tage nicht gefahren bist. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Gast_buerger_* |
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Beitrag
#16
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Guests ![]() |
Zitat bzw. eine schwere selbstfahrende Arbeitsmaschine, zu fahren, Muss er dann überhaupt eine Fahrerkarte benutzen ![]() ![]() Ja, ein Kontrollgerät ist eingebaut. Wir haben Bohrgeräte mit Sondergenehmigung bis zu 55 to zul.GG = Leergewicht. Also ich kann unter der VO 561/2006 b.z.w. Fahrpersonal VO kein § finden der Aussagt das eine selbstfahrende Arbeitsmaschine den Sozialvorschriften unterliegt. Fahrtenschreiber ist laut StVZO klar, aber nur Fahrtenschreiber kein Kontrollgerät. Bei einen Digi-Tacho werden ja die fahrten im Massenspeicher eh Gespeichert, so sollte die einstellung " Out " am Gerät für dich reichen. Ich denke mal, durch das Bohrgerät ist es auch nicht möglich andere anbauteile zusätzlich mit zu verladen als das was angebaut ist. Damit kein Gütertransport. Alles natürlich nur wenn das Fahrzeug als selbstfahrende Arbeitsmaschine nach der StVZO zugelassen ist. ![]() ![]() Der Beitrag wurde von buerger bearbeitet: 14.11.2008, 17:45 |
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Beitrag
#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
@buerger
Richtig! Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darf aus Steuerrechtlichen Gründen überhaupt nichts zuladen! Sonst ist nichts mehr mit Steuerbefreiung! Aus diesem Grund ist bei einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine auch im Feld "Leergewicht" nichts eingetragen. Nur bei zul.GG steht ein Wert. Es darf ausschließlich das Werkzeug, was zum Betrieb der Arbeitsmaschine erforderlich ist, mitgeführt werden im Rahmen des zul.GG. Aber auch mit so einem Gerät wäre es natürlich möglich, die zul. Lenkzeit zu überschreiten. Ich brauche blos mal daran denken, wie wir unser 55 to Gerät von Vorarlberg nach Wien umsetzten mußten. (Genau vorgeschriebene Strecke und Fahrzeiten). Ich bin damals Begleitfahrzeug gefahren. Für das Bohrgerät hatten wir 2 Fahrer. Aber ich hätte in meinem PKW die Lenkzeit bei weitem überschritten, wenn es dafür eine Vorschrift gegeben hätte ![]() Im übrigen ist das todlangweilig und wahnsinnig ermüdend, wenn man Begleitfahrzeug spielen muß ![]() Grüße vom Diesel-Georg ![]() -------------------- |
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Gast_buerger_* |
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Beitrag
#18
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Hallo Diesel-Georg
Darf ichmal rein intresse halber fragen, 1. Was macht Ihr für Bohrungen. 2. Was für ein Fahrzeug habt Ihr. Da ich früher immer die Bohrgeräte für Erdbau auf Kette mit einen Tieflader umgesetzt habe, finde ich diese Lösung auf Gummi vom ablauf einfacher. Auch das Gewicht von einen Bagger mit Bohrgerät unterscheidet sich ja nicht gross. Der vorteil liegt ja auf der Hand, ihr braucht nicht auf ein Tieflader zu warten oder bei Verzögerung eine vergebliche Anfahrt zu bezahlen. ![]() |
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Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Und wenn ich mal rein theoretisch am Wochenende vorher 16 Std. am Stück mit einem 7,5 to mit Tachoscheibe einen Umzug meiner Tochter gefahren wäre. Darüber könnte mir kein Chef was bescheinigen und völlig Fahruntüchtig wäre ich trotzdem!!! Wenn ich den 7,5 Tonner nach 16 Std. (illegal, aber nicht erwischt!) Fahrt Montagmorgen um 7 Uhr beim Vermieter abstelle und die Tachoscheiben schnell verschwinden lasse, dann könnte ich fröhlich um 8 Uhr mit meiner Fahrerkarte wieder dienstlich fahren, ohne das man mir was nachweisen könnte! Das ganze ist nicht illegal, sondern völlig legal da Privatfahrt. Du brauchst auch keine Tachoscheiben einzulegen. Daß eine selbstfahrende Arbeitsmaschine grundsätzlich keine Lenkzeitaufzeichnung braucht, freut (oder nicht?) auch die Ü-Wagen-Fahrer, die können (natürlich im Rahmen von Arbeitszeitgesetzen) beliebig lang durch ganz Europa düsen. Noch unkontrollierter sind die Abholer-Milchtankwagen, da landwirtschaftliche Fahrzeuge, zu denen sie warum auch immer gezählt werden, von jeglicher Aufzeichnungspflicht befreit sind. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2025 - 00:11 |